... newer stories
Donnerstag, 7. Februar 2019
Nachdenken über Holocaust und ähnliche Filme
che2001, 12:10h
Zu Täter- und Opferperspektiven, Ästhetik, Didaktik und Stil sowie der Frage inwieweit der Shoah mit Humor begegnet werden kann wird in diesem wie ich finde hochinteressanten Beitrag so Einiges behandelt:
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/holocaust-verarbeitung-darf-man-das-das-ist-die-falsche-frage-a-1251000.html
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/holocaust-verarbeitung-darf-man-das-das-ist-die-falsche-frage-a-1251000.html
... link (5 Kommentare) ... comment
Staatsrassismus in Neuauflage - Beitrag des Genossen Claudius Voigt
che2001, 01:13h
Das Bundesinnenministerium radikalisiert sich unter Seehofer zusehends. Es hat nun einen neuen Referent*innenentwurf vorgelegt, der erneut drakonische Verschärfungen im Aufenthaltsrecht vorsieht. Der HeimatHorst und seine Untergebenen haben dafür (leider nur semantisch!) von Kabinettskollegin Franziska Giffey gelernt und sich für ihre Bösartigkeiten diesmal einen griffigen Namen überlegt (angelehnt an „Gute-Kita-Gesetz“ und „Starke-Familien-Gesetz“): das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, im Volltext: „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“.
Zentrale Punkte sind unter anderem
· die Ausweitung der Abschiebungshaft,
· Verschärfungen bei Einreisesperren und Ausweisungen,
· (mal wieder!) die Einführung einer Duldung light (so genannte „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht“). Hiermit sollen die schon jetzt existierenden Fantasiepapiere einiger Ausländerbehörden eine rechtliche Grundlage bekommen und die Betroffenen noch umfassender entrechtet werden. So sollen Menschen aus als „sicher“ erklärten Herkunftsstaaten kategorisch keine Duldung, sondern nur noch die neue Bescheinigung erhalten, auch wenn bei ihnen eine Abschiebung gar nicht möglich sein sollte. Auch andere Personen sollen selbst dann keine Duldung mehr erhalten, wenn bei ihnen – auch – nicht selbst zu vertretende Abschiebungshindernisse vorliegen.
· neue Arbeitsverbote (z. B. bei Verletzung der Passbeschaffungspflicht oder für Menschen aus als „sicher“ erklärten Herkunftsstaaten, deren Asylantrag abgelehnt oder zurückgenommen wurde oder die es wagten, keinen Asylantrag zu stellen), verbunden mit sonstigen Bildungsverboten (hier werden sogar Teile des aus dem selben Haus stammenden und mit der SPD abgestimmten Regierungsentwurfs zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung von Dezember 2018 wieder ausgehebelt).
· nochmalige Verschärfungen bei der Geltendmachung von Abschiebungshindernissen wegen Krankheit,
· erhöhte Anforderungen an die Passbeschaffungspflicht,
· Verschärfungen bei Wohnsitzauflagen, Residenzpflicht und Meldeauflagen.
Das Bundesheimatministerium zieht mit einigen seiner Vorschläge ganz alte Hüte hervor, die vor wenigen Jahren von der SPD noch vehement abgelehnt worden sind (z. B. die neue Duldung light). Zu hoffen ist, dass die Genoss*innen sich nun nicht von einem derart radikalisierten und frei drehenden Innenminister auf der Nase herumtanzen lassen.
Zweck aller Maßnahmen ist die umfassende Entrechtung ganzer Bevölkerungsgruppen und die technische und ausländerrechtliche Optimierung von Säuberungsaktionen in Form von effizient zu organisierenden Deportationen. Gesellschaftliche Teilhabe und das Schaffen von Bleibeperspektiven sollen für die Überflüssigen und Unerwünschten mit nahezu allen Mitteln verhindert werden. Das Bundesheimatministerium hat sich dem Ziel verschrieben, unter allen Umständen zu verhindern, dass Deutschland zur Heimat für nicht gewünschte Bevölkerungsgruppen wird. Um es einigermaßen polemisch zu formulieren: Ein nationalistisches und in Teilen völkisches Verständnis von „Heimat“ hält – ausländerrechtlich operationalisiert und bürokratisch verbrämt – zunehmend in der seehoferschen Regierungspraxis Einzug.
Zentrale Punkte sind unter anderem
· die Ausweitung der Abschiebungshaft,
· Verschärfungen bei Einreisesperren und Ausweisungen,
· (mal wieder!) die Einführung einer Duldung light (so genannte „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht“). Hiermit sollen die schon jetzt existierenden Fantasiepapiere einiger Ausländerbehörden eine rechtliche Grundlage bekommen und die Betroffenen noch umfassender entrechtet werden. So sollen Menschen aus als „sicher“ erklärten Herkunftsstaaten kategorisch keine Duldung, sondern nur noch die neue Bescheinigung erhalten, auch wenn bei ihnen eine Abschiebung gar nicht möglich sein sollte. Auch andere Personen sollen selbst dann keine Duldung mehr erhalten, wenn bei ihnen – auch – nicht selbst zu vertretende Abschiebungshindernisse vorliegen.
· neue Arbeitsverbote (z. B. bei Verletzung der Passbeschaffungspflicht oder für Menschen aus als „sicher“ erklärten Herkunftsstaaten, deren Asylantrag abgelehnt oder zurückgenommen wurde oder die es wagten, keinen Asylantrag zu stellen), verbunden mit sonstigen Bildungsverboten (hier werden sogar Teile des aus dem selben Haus stammenden und mit der SPD abgestimmten Regierungsentwurfs zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung von Dezember 2018 wieder ausgehebelt).
· nochmalige Verschärfungen bei der Geltendmachung von Abschiebungshindernissen wegen Krankheit,
· erhöhte Anforderungen an die Passbeschaffungspflicht,
· Verschärfungen bei Wohnsitzauflagen, Residenzpflicht und Meldeauflagen.
Das Bundesheimatministerium zieht mit einigen seiner Vorschläge ganz alte Hüte hervor, die vor wenigen Jahren von der SPD noch vehement abgelehnt worden sind (z. B. die neue Duldung light). Zu hoffen ist, dass die Genoss*innen sich nun nicht von einem derart radikalisierten und frei drehenden Innenminister auf der Nase herumtanzen lassen.
Zweck aller Maßnahmen ist die umfassende Entrechtung ganzer Bevölkerungsgruppen und die technische und ausländerrechtliche Optimierung von Säuberungsaktionen in Form von effizient zu organisierenden Deportationen. Gesellschaftliche Teilhabe und das Schaffen von Bleibeperspektiven sollen für die Überflüssigen und Unerwünschten mit nahezu allen Mitteln verhindert werden. Das Bundesheimatministerium hat sich dem Ziel verschrieben, unter allen Umständen zu verhindern, dass Deutschland zur Heimat für nicht gewünschte Bevölkerungsgruppen wird. Um es einigermaßen polemisch zu formulieren: Ein nationalistisches und in Teilen völkisches Verständnis von „Heimat“ hält – ausländerrechtlich operationalisiert und bürokratisch verbrämt – zunehmend in der seehoferschen Regierungspraxis Einzug.
... link (1 Kommentar) ... comment
Pressemitteilung Bayerischer Flüchtlingsrat, 06.02.2019
che2001, 01:08h
Seehofers Angriff auf die Anti-Abschiebe-Industrie
Gesetzesentwurf des BMI kriminalisiert Unterstützer*innen, Berater*innen, Anwält*innen und Ehrenamtliche und versucht ihnen einen Maulkorb zu verpassen
Letzte Woche wurde der Referent*innenentwurf vom Bundesinnenministerium zum „Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz)“ bekannt, über den wir in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit Pro Asyl am 01.02.2019 berichtet hatten. Das vorgelegte Papier enthält drakonische Verschärfungen für Geflüchtete, die nach Ansicht des Bundesinnenministers Seehofers „vollziehbar ausreisepflichtig“ sind.
Der Gesetzesentwurf sieht zusätzlich harte Strafen für Unterstützer*innen und professionelle Berater*innen von Geflüchteten vor. Sollten diese beispielsweise geplante Termine zu Sammelabschiebungen verbreiten bzw. Geflüchtete in der individuellen Beratung darüber in Kenntnis setzen, drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren. So sollen laut dem Entwurf „Veröffentlichungen von geplanten Abschiebeterminen unter Strafe gestellt [werden]; dies gilt ebenso für die Verbreitung an einen unbekannten Personenkreis, etwa in einem geschlossenen Newsletter oder sozialen Netzwerken, oder gegenüber einem ausreisepflichtigen Ausländer.“
Der Entwurf ist somit ein massiver Angriff auf den Grundsatz der individuellen und ergebnisoffenen Beratung von Sozialarbeiter*innen und Rechtsanwält*innen dar, der ein wesentlicher Eckpfeiler des Rechtsstaats darstellt. Bundesinnenminister Seehofer führt seine Kriminalisierungskampagne gegen Unterstützer*innen und Berater*innen von Geflüchteten fort und droht damit auch hunderten Ehrenamtlichen mit Bestrafungen.
„Wer Unterstützer*innen, Berater*innen, Anwält*innen und Ehrenamtliche mundtot macht, erklärt den Rechtsstaat zur Makulatur. Anstatt die waghalsige Abschiebepraxis z.B. nach Afghanistan zu beenden, soll nun die sogenannte ‚aggressive Anti-Abschiebe-Industrie‘ kriminalisiert werden. Als Menschenrechtsorganisation sind wir den Menschenrechten der Geflüchteten verpflichtet, nicht dem übersteigerten Abschiebeinteresse von Horst Seehofer“, erklärt Agnes Andrae vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Wir lassen uns nicht das Recht nehmen, Geflüchtete über ihre (mögliche) Abschiebung in unsichere Kriegsgebiete oder lebensunwürdige Zustände zu informieren!“
Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Agnes Andrae |Bayerischer Flüchtlingsrat | Tel: 089-762234 | Mobil: 0171-1093904
Gesetzesentwurf des BMI kriminalisiert Unterstützer*innen, Berater*innen, Anwält*innen und Ehrenamtliche und versucht ihnen einen Maulkorb zu verpassen
Letzte Woche wurde der Referent*innenentwurf vom Bundesinnenministerium zum „Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz)“ bekannt, über den wir in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit Pro Asyl am 01.02.2019 berichtet hatten. Das vorgelegte Papier enthält drakonische Verschärfungen für Geflüchtete, die nach Ansicht des Bundesinnenministers Seehofers „vollziehbar ausreisepflichtig“ sind.
Der Gesetzesentwurf sieht zusätzlich harte Strafen für Unterstützer*innen und professionelle Berater*innen von Geflüchteten vor. Sollten diese beispielsweise geplante Termine zu Sammelabschiebungen verbreiten bzw. Geflüchtete in der individuellen Beratung darüber in Kenntnis setzen, drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren. So sollen laut dem Entwurf „Veröffentlichungen von geplanten Abschiebeterminen unter Strafe gestellt [werden]; dies gilt ebenso für die Verbreitung an einen unbekannten Personenkreis, etwa in einem geschlossenen Newsletter oder sozialen Netzwerken, oder gegenüber einem ausreisepflichtigen Ausländer.“
Der Entwurf ist somit ein massiver Angriff auf den Grundsatz der individuellen und ergebnisoffenen Beratung von Sozialarbeiter*innen und Rechtsanwält*innen dar, der ein wesentlicher Eckpfeiler des Rechtsstaats darstellt. Bundesinnenminister Seehofer führt seine Kriminalisierungskampagne gegen Unterstützer*innen und Berater*innen von Geflüchteten fort und droht damit auch hunderten Ehrenamtlichen mit Bestrafungen.
„Wer Unterstützer*innen, Berater*innen, Anwält*innen und Ehrenamtliche mundtot macht, erklärt den Rechtsstaat zur Makulatur. Anstatt die waghalsige Abschiebepraxis z.B. nach Afghanistan zu beenden, soll nun die sogenannte ‚aggressive Anti-Abschiebe-Industrie‘ kriminalisiert werden. Als Menschenrechtsorganisation sind wir den Menschenrechten der Geflüchteten verpflichtet, nicht dem übersteigerten Abschiebeinteresse von Horst Seehofer“, erklärt Agnes Andrae vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Wir lassen uns nicht das Recht nehmen, Geflüchtete über ihre (mögliche) Abschiebung in unsichere Kriegsgebiete oder lebensunwürdige Zustände zu informieren!“
Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Agnes Andrae |Bayerischer Flüchtlingsrat | Tel: 089-762234 | Mobil: 0171-1093904
... link (0 Kommentare) ... comment
... older stories