Donnerstag, 7. Februar 2019
Pressemitteilung Bayerischer Flüchtlingsrat, 06.02.2019
che2001, 01:08h
Seehofers Angriff auf die Anti-Abschiebe-Industrie
Gesetzesentwurf des BMI kriminalisiert Unterstützer*innen, Berater*innen, Anwält*innen und Ehrenamtliche und versucht ihnen einen Maulkorb zu verpassen
Letzte Woche wurde der Referent*innenentwurf vom Bundesinnenministerium zum „Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz)“ bekannt, über den wir in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit Pro Asyl am 01.02.2019 berichtet hatten. Das vorgelegte Papier enthält drakonische Verschärfungen für Geflüchtete, die nach Ansicht des Bundesinnenministers Seehofers „vollziehbar ausreisepflichtig“ sind.
Der Gesetzesentwurf sieht zusätzlich harte Strafen für Unterstützer*innen und professionelle Berater*innen von Geflüchteten vor. Sollten diese beispielsweise geplante Termine zu Sammelabschiebungen verbreiten bzw. Geflüchtete in der individuellen Beratung darüber in Kenntnis setzen, drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren. So sollen laut dem Entwurf „Veröffentlichungen von geplanten Abschiebeterminen unter Strafe gestellt [werden]; dies gilt ebenso für die Verbreitung an einen unbekannten Personenkreis, etwa in einem geschlossenen Newsletter oder sozialen Netzwerken, oder gegenüber einem ausreisepflichtigen Ausländer.“
Der Entwurf ist somit ein massiver Angriff auf den Grundsatz der individuellen und ergebnisoffenen Beratung von Sozialarbeiter*innen und Rechtsanwält*innen dar, der ein wesentlicher Eckpfeiler des Rechtsstaats darstellt. Bundesinnenminister Seehofer führt seine Kriminalisierungskampagne gegen Unterstützer*innen und Berater*innen von Geflüchteten fort und droht damit auch hunderten Ehrenamtlichen mit Bestrafungen.
„Wer Unterstützer*innen, Berater*innen, Anwält*innen und Ehrenamtliche mundtot macht, erklärt den Rechtsstaat zur Makulatur. Anstatt die waghalsige Abschiebepraxis z.B. nach Afghanistan zu beenden, soll nun die sogenannte ‚aggressive Anti-Abschiebe-Industrie‘ kriminalisiert werden. Als Menschenrechtsorganisation sind wir den Menschenrechten der Geflüchteten verpflichtet, nicht dem übersteigerten Abschiebeinteresse von Horst Seehofer“, erklärt Agnes Andrae vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Wir lassen uns nicht das Recht nehmen, Geflüchtete über ihre (mögliche) Abschiebung in unsichere Kriegsgebiete oder lebensunwürdige Zustände zu informieren!“
Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Agnes Andrae |Bayerischer Flüchtlingsrat | Tel: 089-762234 | Mobil: 0171-1093904
Gesetzesentwurf des BMI kriminalisiert Unterstützer*innen, Berater*innen, Anwält*innen und Ehrenamtliche und versucht ihnen einen Maulkorb zu verpassen
Letzte Woche wurde der Referent*innenentwurf vom Bundesinnenministerium zum „Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz)“ bekannt, über den wir in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit Pro Asyl am 01.02.2019 berichtet hatten. Das vorgelegte Papier enthält drakonische Verschärfungen für Geflüchtete, die nach Ansicht des Bundesinnenministers Seehofers „vollziehbar ausreisepflichtig“ sind.
Der Gesetzesentwurf sieht zusätzlich harte Strafen für Unterstützer*innen und professionelle Berater*innen von Geflüchteten vor. Sollten diese beispielsweise geplante Termine zu Sammelabschiebungen verbreiten bzw. Geflüchtete in der individuellen Beratung darüber in Kenntnis setzen, drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren. So sollen laut dem Entwurf „Veröffentlichungen von geplanten Abschiebeterminen unter Strafe gestellt [werden]; dies gilt ebenso für die Verbreitung an einen unbekannten Personenkreis, etwa in einem geschlossenen Newsletter oder sozialen Netzwerken, oder gegenüber einem ausreisepflichtigen Ausländer.“
Der Entwurf ist somit ein massiver Angriff auf den Grundsatz der individuellen und ergebnisoffenen Beratung von Sozialarbeiter*innen und Rechtsanwält*innen dar, der ein wesentlicher Eckpfeiler des Rechtsstaats darstellt. Bundesinnenminister Seehofer führt seine Kriminalisierungskampagne gegen Unterstützer*innen und Berater*innen von Geflüchteten fort und droht damit auch hunderten Ehrenamtlichen mit Bestrafungen.
„Wer Unterstützer*innen, Berater*innen, Anwält*innen und Ehrenamtliche mundtot macht, erklärt den Rechtsstaat zur Makulatur. Anstatt die waghalsige Abschiebepraxis z.B. nach Afghanistan zu beenden, soll nun die sogenannte ‚aggressive Anti-Abschiebe-Industrie‘ kriminalisiert werden. Als Menschenrechtsorganisation sind wir den Menschenrechten der Geflüchteten verpflichtet, nicht dem übersteigerten Abschiebeinteresse von Horst Seehofer“, erklärt Agnes Andrae vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Wir lassen uns nicht das Recht nehmen, Geflüchtete über ihre (mögliche) Abschiebung in unsichere Kriegsgebiete oder lebensunwürdige Zustände zu informieren!“
Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Agnes Andrae |Bayerischer Flüchtlingsrat | Tel: 089-762234 | Mobil: 0171-1093904
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