Donnerstag, 7. Februar 2019
Staatsrassismus in Neuauflage - Beitrag des Genossen Claudius Voigt
che2001, 01:13h
Das Bundesinnenministerium radikalisiert sich unter Seehofer zusehends. Es hat nun einen neuen Referent*innenentwurf vorgelegt, der erneut drakonische Verschärfungen im Aufenthaltsrecht vorsieht. Der HeimatHorst und seine Untergebenen haben dafür (leider nur semantisch!) von Kabinettskollegin Franziska Giffey gelernt und sich für ihre Bösartigkeiten diesmal einen griffigen Namen überlegt (angelehnt an „Gute-Kita-Gesetz“ und „Starke-Familien-Gesetz“): das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, im Volltext: „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“.
Zentrale Punkte sind unter anderem
· die Ausweitung der Abschiebungshaft,
· Verschärfungen bei Einreisesperren und Ausweisungen,
· (mal wieder!) die Einführung einer Duldung light (so genannte „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht“). Hiermit sollen die schon jetzt existierenden Fantasiepapiere einiger Ausländerbehörden eine rechtliche Grundlage bekommen und die Betroffenen noch umfassender entrechtet werden. So sollen Menschen aus als „sicher“ erklärten Herkunftsstaaten kategorisch keine Duldung, sondern nur noch die neue Bescheinigung erhalten, auch wenn bei ihnen eine Abschiebung gar nicht möglich sein sollte. Auch andere Personen sollen selbst dann keine Duldung mehr erhalten, wenn bei ihnen – auch – nicht selbst zu vertretende Abschiebungshindernisse vorliegen.
· neue Arbeitsverbote (z. B. bei Verletzung der Passbeschaffungspflicht oder für Menschen aus als „sicher“ erklärten Herkunftsstaaten, deren Asylantrag abgelehnt oder zurückgenommen wurde oder die es wagten, keinen Asylantrag zu stellen), verbunden mit sonstigen Bildungsverboten (hier werden sogar Teile des aus dem selben Haus stammenden und mit der SPD abgestimmten Regierungsentwurfs zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung von Dezember 2018 wieder ausgehebelt).
· nochmalige Verschärfungen bei der Geltendmachung von Abschiebungshindernissen wegen Krankheit,
· erhöhte Anforderungen an die Passbeschaffungspflicht,
· Verschärfungen bei Wohnsitzauflagen, Residenzpflicht und Meldeauflagen.
Das Bundesheimatministerium zieht mit einigen seiner Vorschläge ganz alte Hüte hervor, die vor wenigen Jahren von der SPD noch vehement abgelehnt worden sind (z. B. die neue Duldung light). Zu hoffen ist, dass die Genoss*innen sich nun nicht von einem derart radikalisierten und frei drehenden Innenminister auf der Nase herumtanzen lassen.
Zweck aller Maßnahmen ist die umfassende Entrechtung ganzer Bevölkerungsgruppen und die technische und ausländerrechtliche Optimierung von Säuberungsaktionen in Form von effizient zu organisierenden Deportationen. Gesellschaftliche Teilhabe und das Schaffen von Bleibeperspektiven sollen für die Überflüssigen und Unerwünschten mit nahezu allen Mitteln verhindert werden. Das Bundesheimatministerium hat sich dem Ziel verschrieben, unter allen Umständen zu verhindern, dass Deutschland zur Heimat für nicht gewünschte Bevölkerungsgruppen wird. Um es einigermaßen polemisch zu formulieren: Ein nationalistisches und in Teilen völkisches Verständnis von „Heimat“ hält – ausländerrechtlich operationalisiert und bürokratisch verbrämt – zunehmend in der seehoferschen Regierungspraxis Einzug.
Zentrale Punkte sind unter anderem
· die Ausweitung der Abschiebungshaft,
· Verschärfungen bei Einreisesperren und Ausweisungen,
· (mal wieder!) die Einführung einer Duldung light (so genannte „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht“). Hiermit sollen die schon jetzt existierenden Fantasiepapiere einiger Ausländerbehörden eine rechtliche Grundlage bekommen und die Betroffenen noch umfassender entrechtet werden. So sollen Menschen aus als „sicher“ erklärten Herkunftsstaaten kategorisch keine Duldung, sondern nur noch die neue Bescheinigung erhalten, auch wenn bei ihnen eine Abschiebung gar nicht möglich sein sollte. Auch andere Personen sollen selbst dann keine Duldung mehr erhalten, wenn bei ihnen – auch – nicht selbst zu vertretende Abschiebungshindernisse vorliegen.
· neue Arbeitsverbote (z. B. bei Verletzung der Passbeschaffungspflicht oder für Menschen aus als „sicher“ erklärten Herkunftsstaaten, deren Asylantrag abgelehnt oder zurückgenommen wurde oder die es wagten, keinen Asylantrag zu stellen), verbunden mit sonstigen Bildungsverboten (hier werden sogar Teile des aus dem selben Haus stammenden und mit der SPD abgestimmten Regierungsentwurfs zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung von Dezember 2018 wieder ausgehebelt).
· nochmalige Verschärfungen bei der Geltendmachung von Abschiebungshindernissen wegen Krankheit,
· erhöhte Anforderungen an die Passbeschaffungspflicht,
· Verschärfungen bei Wohnsitzauflagen, Residenzpflicht und Meldeauflagen.
Das Bundesheimatministerium zieht mit einigen seiner Vorschläge ganz alte Hüte hervor, die vor wenigen Jahren von der SPD noch vehement abgelehnt worden sind (z. B. die neue Duldung light). Zu hoffen ist, dass die Genoss*innen sich nun nicht von einem derart radikalisierten und frei drehenden Innenminister auf der Nase herumtanzen lassen.
Zweck aller Maßnahmen ist die umfassende Entrechtung ganzer Bevölkerungsgruppen und die technische und ausländerrechtliche Optimierung von Säuberungsaktionen in Form von effizient zu organisierenden Deportationen. Gesellschaftliche Teilhabe und das Schaffen von Bleibeperspektiven sollen für die Überflüssigen und Unerwünschten mit nahezu allen Mitteln verhindert werden. Das Bundesheimatministerium hat sich dem Ziel verschrieben, unter allen Umständen zu verhindern, dass Deutschland zur Heimat für nicht gewünschte Bevölkerungsgruppen wird. Um es einigermaßen polemisch zu formulieren: Ein nationalistisches und in Teilen völkisches Verständnis von „Heimat“ hält – ausländerrechtlich operationalisiert und bürokratisch verbrämt – zunehmend in der seehoferschen Regierungspraxis Einzug.
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che2001,
Donnerstag, 7. Februar 2019, 12:14
Hierzu Noch eine Ergänzung des Rechtsanwalts Peter Fahlbusch:
"Der Entwurf will –auch- das Verfahrensrecht in AHaftsachen drastisch verschärfen. Zukünftig soll das Ganze nur noch sehr eingeschränkt beim BGH überprüft werden können (der Entwurf ist da in § 70 FamFG ziemlich unklar, angedacht zu sein scheint, dass bei „grundsätzlicher Bedeutung oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung“ die Rechtsbeschwerde an den BGH gehen kann…).
Wenn dieser Entwurf so durch kommt, ist der BGH, der in den letzten Jahren hunderte von Entscheidungen der Landgerichte (Fehlerquote 2014 laut BGH-Richterin Schmidt Räntsch zwischen 85 und 90 %!!! aufheben musste (und zwar häufig zu Fragen, die zuvor schon dutzende mal geklärt worden waren), aus den Verfahren raus. Was das bedeutet kann sich jede/r an 2-3 Fingern abzählen."
"Der Entwurf will –auch- das Verfahrensrecht in AHaftsachen drastisch verschärfen. Zukünftig soll das Ganze nur noch sehr eingeschränkt beim BGH überprüft werden können (der Entwurf ist da in § 70 FamFG ziemlich unklar, angedacht zu sein scheint, dass bei „grundsätzlicher Bedeutung oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung“ die Rechtsbeschwerde an den BGH gehen kann…).
Wenn dieser Entwurf so durch kommt, ist der BGH, der in den letzten Jahren hunderte von Entscheidungen der Landgerichte (Fehlerquote 2014 laut BGH-Richterin Schmidt Räntsch zwischen 85 und 90 %!!! aufheben musste (und zwar häufig zu Fragen, die zuvor schon dutzende mal geklärt worden waren), aus den Verfahren raus. Was das bedeutet kann sich jede/r an 2-3 Fingern abzählen."
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