Mittwoch, 18. Dezember 2024
Landtagskommission kritisiert Bezahlkarte für Flüchtlinge in Niedersachsen
che2001, 18:11h
Die Kommission für Migration und Teilhabe hat auf ihrer Sitzung am 17.12.2024 auf Antrag des AMFN e.V., des Flüchtlingsrats Niedersachsen und des Niedersächsischen Integrationsrats den anliegenden Beschluss gegen die Einführung einer diskriminierenden "Bezahlkarte" gefasst. Wir dokumentieren den Beschluss auch hier im Wortlaut:
18. Dezember 2024
https://www.nds-fluerat.org/61238/aktuelles/61238/
Beschluss vom 17.12.2024:
Die Kommission für Migration und Teilhabe lehnt die Einführung einer diskriminierenden Bezahlkarte für Asylsuchende in Niedersachsen ab. Sie fordert die Landesregierung auf, die Vorbereitungen zu ihrer Einführung sofort zu stoppen und stattdessen eine Gesundheitskarte für alle sowie die Verabschiedung eines Landes-Antidiskriminierungsgesetzes auf die politische Tagesordnung zu setzen.
Begründung:
Eine Digitalisierung von Leistungen des Landes ist grundsätzlich begrüßenswert und sinnvoll. Durch die Digitalisierung und die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen kann eine Bezahlkarte sinnvoll sein, wenn sie – wie in Hannover oder Wolfsburg – diskriminierungsfrei umgesetzt wird. Das vom Land ausgearbeitete Umsetzungskonzept für die Bezahlkarte sieht jedoch wesentliche Beschränkungen im Bereich Bargeldabhebung und Überweisungen für Asylsuchende und Geduldete vor, die die Kommission für Migration und Teilhabe als diskriminierend bewertet und ablehnt. Während die Einführung der Bezahlkarte für alle Kommunen verpflichtend sein soll, verzichtet die Landesregierung bislang darauf, auch die seit langem geforderte Ausgabe einer Gesundheitskarte für alle Schutzsuchenden verpflichtend vorzuschreiben. Ausgerechnet im Bereich der Gesundheitsversorgung für Geflüchtete ist eine Digitalisierung bislang weiterhin nicht vorgesehen.
Das Konzept des Landes sieht für den betroffenen Personenkreis einen Vorrang von Sachleistungen statt Bargeld vor. Überweisungen und Lastschriften sollen nur eingeschränkt möglich oder ganz ausgeschlossen werden. Der verfügbare Bargeldbetrag soll auf 50 € monatlich beschränkt werden. Diese Differenzierung nach Status stellt eine Ungleichbehandlung aufgrund des sozialen Status dar. Eine Ungleichbehandlung besteht hier vor allem gegenüber leistungsberechtigten Personen des Sozialrechts, die Sozialleistungen zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums, wie Bürgergeld oder Sozialhilfe, im Regelfall als Geldleistung erhalten.
Der Beschluss, eine Bezahlkarte einzuführen, folgt der Logik eines überwunden geglaubten Abschreckungskonzepts, das darauf zielt, Geflüchtete durch eine schäbige Behandlung von einer Flucht nach Deutschland abzuhalten. Die Aussage, Geflüchtete würden wegen der besseren Sozialleistungen hierzulande fliehen, widerspricht aber jeder wissenschaftlichen Erkenntnis. Die Karte macht den Betroffenen das Leben unnötig schwer: Mit einer Bezahlkarte ist ein Einkauf auf Flohmärkten oder Secondhandshops nicht möglich. Auch der Kauf eines Deutschlandtickets, Handyverträge, Raten für den Rechtsbeistand, günstige Einkäufe beim Trödel oder bei Ebay werden erschwert oder verunmöglicht. Damit wird durch die Bezahlkarte das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum weiter unterschritten, das schon jetzt für Geflüchtete in den ersten drei Jahren ihres Aufenthalts um fast 20% unter dem verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum liegt. Die in Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist aber, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner bahnbrechenden Entscheidung vom 18.07.2012 zu Protokoll gegeben hat, „migrationspolitisch nicht zu relativieren“.
Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, „Rassismus mit aller Kraft“ zu bekämpfen, und versprochen, „dass alle ankommenden Geflüchteten in Niedersachsen gleich behandelt werden und ihnen möglichst schnell ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht wird.“ Deshalb appellieren wir an die rot-grüne Landesregierung, sich auf ihre Versprechen zu besinnen und die Gleichbehandlung aller Menschen in Niedersachsen sicherzustellen. Wir fordern:
Einführung einer “Social Card” statt einer diskriminierenden Bezahlkarte!
Einführung einer Gesundheitskarte für alle
Verabschiedung eines Anti-Diskriminierungsgesetzes in Niedersachsen
18. Dezember 2024
https://www.nds-fluerat.org/61238/aktuelles/61238/
Beschluss vom 17.12.2024:
Die Kommission für Migration und Teilhabe lehnt die Einführung einer diskriminierenden Bezahlkarte für Asylsuchende in Niedersachsen ab. Sie fordert die Landesregierung auf, die Vorbereitungen zu ihrer Einführung sofort zu stoppen und stattdessen eine Gesundheitskarte für alle sowie die Verabschiedung eines Landes-Antidiskriminierungsgesetzes auf die politische Tagesordnung zu setzen.
Begründung:
Eine Digitalisierung von Leistungen des Landes ist grundsätzlich begrüßenswert und sinnvoll. Durch die Digitalisierung und die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen kann eine Bezahlkarte sinnvoll sein, wenn sie – wie in Hannover oder Wolfsburg – diskriminierungsfrei umgesetzt wird. Das vom Land ausgearbeitete Umsetzungskonzept für die Bezahlkarte sieht jedoch wesentliche Beschränkungen im Bereich Bargeldabhebung und Überweisungen für Asylsuchende und Geduldete vor, die die Kommission für Migration und Teilhabe als diskriminierend bewertet und ablehnt. Während die Einführung der Bezahlkarte für alle Kommunen verpflichtend sein soll, verzichtet die Landesregierung bislang darauf, auch die seit langem geforderte Ausgabe einer Gesundheitskarte für alle Schutzsuchenden verpflichtend vorzuschreiben. Ausgerechnet im Bereich der Gesundheitsversorgung für Geflüchtete ist eine Digitalisierung bislang weiterhin nicht vorgesehen.
Das Konzept des Landes sieht für den betroffenen Personenkreis einen Vorrang von Sachleistungen statt Bargeld vor. Überweisungen und Lastschriften sollen nur eingeschränkt möglich oder ganz ausgeschlossen werden. Der verfügbare Bargeldbetrag soll auf 50 € monatlich beschränkt werden. Diese Differenzierung nach Status stellt eine Ungleichbehandlung aufgrund des sozialen Status dar. Eine Ungleichbehandlung besteht hier vor allem gegenüber leistungsberechtigten Personen des Sozialrechts, die Sozialleistungen zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums, wie Bürgergeld oder Sozialhilfe, im Regelfall als Geldleistung erhalten.
Der Beschluss, eine Bezahlkarte einzuführen, folgt der Logik eines überwunden geglaubten Abschreckungskonzepts, das darauf zielt, Geflüchtete durch eine schäbige Behandlung von einer Flucht nach Deutschland abzuhalten. Die Aussage, Geflüchtete würden wegen der besseren Sozialleistungen hierzulande fliehen, widerspricht aber jeder wissenschaftlichen Erkenntnis. Die Karte macht den Betroffenen das Leben unnötig schwer: Mit einer Bezahlkarte ist ein Einkauf auf Flohmärkten oder Secondhandshops nicht möglich. Auch der Kauf eines Deutschlandtickets, Handyverträge, Raten für den Rechtsbeistand, günstige Einkäufe beim Trödel oder bei Ebay werden erschwert oder verunmöglicht. Damit wird durch die Bezahlkarte das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum weiter unterschritten, das schon jetzt für Geflüchtete in den ersten drei Jahren ihres Aufenthalts um fast 20% unter dem verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum liegt. Die in Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist aber, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner bahnbrechenden Entscheidung vom 18.07.2012 zu Protokoll gegeben hat, „migrationspolitisch nicht zu relativieren“.
Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, „Rassismus mit aller Kraft“ zu bekämpfen, und versprochen, „dass alle ankommenden Geflüchteten in Niedersachsen gleich behandelt werden und ihnen möglichst schnell ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht wird.“ Deshalb appellieren wir an die rot-grüne Landesregierung, sich auf ihre Versprechen zu besinnen und die Gleichbehandlung aller Menschen in Niedersachsen sicherzustellen. Wir fordern:
Einführung einer “Social Card” statt einer diskriminierenden Bezahlkarte!
Einführung einer Gesundheitskarte für alle
Verabschiedung eines Anti-Diskriminierungsgesetzes in Niedersachsen
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