Dienstag, 19. Mai 2015
Unseren täglichen Rassismus gib uns heute, oder: Folterpraxis deutscher Polizisten
Presseerklärung
18. Mai 2015

Folter und Misshandlungen durch Bundespolizei

PRO ASYL und Flüchtlingsrat Niedersachsen fordern Aufklärung durch
Innenminister de Maizière und eine strafrechtliche Verfolgung der Mitwisser

Der NDR berichtete am Wochenende über schwere Misshandlungen von
Flüchtlingen durch einen Bundespolizeibeamten in Hannover, gegen den die
Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Wir sind
entsetzt über das Ausmaß der bislang bekannten Vorwürfe. „Die Vorfälle
zeigen ein entsetzliches Maß an Rassismus und Menschenfeindlichkeit.
„Der ganze Sumpf muss offengelegt werden. Der Skandal im Skandal ist die
Tatenlosigkeit der Mitwisser in Polizeiuniform.“


Nach dem NDR-Bericht
<https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Flu
echtlinge-in-Polizeizelle-gequaelt,misshandlung132.html> sprach ein Insider
von mehr als den zwei bekannt gewordenen Vorfällen: „Es gab öfter lautes
Geschrei in den Gewahrsamszellen. Und wenn das zu nervig war, dann wurde
nicht nachgeschaut. Es wurde einfach die Tür geschlossen, damit nichts nach
außen drang. Das habe ich selbst einmal gesehen. Geschlossen wurde die Tür
auch vom Dienstgruppenleiter.“


PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen sehen sieht Innenminister
Thomas de Maizière in der Pflicht Aufklärung zu leisten.
Bei derart gravierenden rassistischen Vorfällen muss der
Innenminister als Dienstherr der Bundespolizei die Behörde durchleuchten.
Ein Polizeibeamter verwies in dem NDR-Interview darauf,
dass Polizeibeamte Vorfälle nicht melden würden, um nicht als „Verräter“ zu
gelten. Dies spricht für eine bedenkliche Kultur des Wegsehens und der
Duldung schwerer Straftaten in der Bundespolizei. Wir erwarten von dem
Innenminister eine Überprüfung anderer Direktionen der Bundespolizei, auch
um auszuschließen, dass es an anderen Orten zu weiteren rassistischen
Vorfällen gekommen ist.

Wir erwarten auch eine strafrechtliche Verfolgung der Mitwisser.
Offensichtlich scheint es zu mehreren derartigen Fällen gekommen zu sein.
Anonyme Polizeibeamte gaben gegenüber dem NDR an, dass es oft Schreie aus
den Haftzellen gegeben habe. Auch die anderen Beamten in der
Polizeiinspektion und insbesondere die Vorgesetzten machen sich
strafrechtlich schuldig, wenn sie bei schweren körperlichen Misshandlungen
nicht einschreiten. Als Polizisten haben sie gegenüber inhaftierten Personen
eine Garantenpflicht, die sie auch gegen ihre eigenen Kollegen durchsetzen
müssen. Sofern die Beamten trotz Mitwissens nicht handeln, machen sie sich
wegen Körperverletzung oder Beleidigung durch Unterlassen nach § 13 StGB
schuldig.

Dem Beamten wird vorgeworfen, einen Flüchtling im März 2014 körperlich
misshandelt zu haben. Seine Tat schilderte der Beamte in einer widerlichen
und herabsetzenden Beleidigung des Opfers über einen Kurznachrichtendienst.
Bei einem zweiten Fall im September 2014 schoss der Beamte ein Foto von
einem Flüchtling, der schmerzverzerrt am Boden liegt. Zusätzlich soll der
Beamte den Mann gezwungen haben, verdorbenes Schweinemett zu essen. Erneut
schilderte er diese Tat über den Kurznachrichtendienst. Gegenüber dem NDR
berichtete ein anonymer Beamter sogar von einem weiteren Fall, in dem einer
Person zwangsweise Schweinefleisch verabreicht wurde. Hier liegen offenbar
Fälle von Folter vor.

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