Samstag, 7. März 2020
Internationaler Frauenkampftag - Riots statt Rosen
che2001, 17:33h
https://www.nds-fluerat.org/42263/aktuelles/internationaler-frauenkampftag-riotstattrosen/
Internationaler Frauen*kampftag – #RiotstattRosen
Presseinformation, 07. März 2020
Gewaltschutz muss in allen kommunalen Unterkünften Standard werden: Flüchtlingsrat Niedersachsen stellt Forderungen für menschenwürdiges Wohnen vor
Anlässlich des Internationalen Frauen*kampftages am 08. März 2020 fordert der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. von der Landesregierung und den Kommunen, Maßnahmen für eine menschenwürdigere und schützende Unterbringung zu ergreifen und dabei den besonderen Schwerpunkt auf die Bedarfe von Frauen* und Mädchen zu legen.
Laura Müller, Expertin für Fragen des Gewaltschutzes beim Flüchtlingsrat Niedersachsen:
„In der täglichen Arbeit und Beratung wird immer wieder deutlich, dass sowohl die Ansprache und die Verwirklichung der Rechte von geflüchteten Frauen* als auch der Schutz vor Gewalt noch immer unzureichend sind.“
„Frauen* und Kinder sind neben Krieg und Verfolgung auch von geschlechtsspezifischer Gewalt bedroht. Wenn sie in Deutschland ankommen, sind sie häufig traumatisiert aufgrund von Gewalterlebnissen im Heimatland und auf der Flucht. In einer Flüchtlingsunterkunft sollen sie Schutz erfahren, zur Ruhe kommen und die nötige psychosoziale Hilfe bekommen, die sie brauchen. Das ist vielfach nicht der Fall.“
„Der Aufenthalt von geflüchteten Frauen* und Mädchen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes oder in Sammelunterkünften der Kommunen muss so kurz wie möglich gehalten werden. Ein Wohnen und Leben in Würde ist nur in eigenen vier Wänden möglich.“
Die Forderungen des Flüchtlingsrats Niedersachsen im Einzelnen:
Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete in den Kommunen müssen schnellstmöglich aufgelöst werden. Sie sind strukturell gewalt- und konfliktfördernd. Frauen* und Mädchen sind diesen Bedingungen am stärksten ausgesetzt.
Bei der Unterbringung sind stets geschlechtsspezifische Belange sowie die Wünsche der geflüchteten Frauen* zu berücksichtigen.
In allen Flüchtlingsunterkünften müssen Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Frauen* entwickelt und konsequent umgesetzt werden. Verbindliche einrichtungsspezifische Schutzkonzepte sind vor Ort zu entwickeln.
Der Gewaltschutz muss konzeptionell und fachlich bei den Trägern und Betreibern von Unterkünften verankert werden.
In den Unterkünften müssen Strukturen aufgebaut werden, die die Selbstermächtigung und Autonomie insbesondere von geflüchteten Frauen* stärken.
Frauen* und Kindern mit besonderem Schutzbedarf gemäß EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU)1 ist vorrangig der Auszug aus kommunalen Sammel- und Gemeinschaftsunterkünften in eigene Wohnungen zu ermöglichen.
Die Aufenthaltsdauer in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen ist so kurz wie möglich zu halten. Wir fordern die niedersächsische Landesregierung auf, auch Frauen* und Mädchen, die unter die Dublin-Regelung fallen oder aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten2 kommen, schnellstmöglich in den Kommunen unterzubringen.
1 Zu den besonders schutzbedürftigen Personen zählen nach der EU-Aufnahmerichtlinie u.a. alle Minderjährigen, alle Schwangeren, alle Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, alle Opfer des Menschenhandels, alle Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, alle Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien.
2Dazu zählen qua Gesetz Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien.
Hintergrund:
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen führt im Rahmen seines Projekts AMBA 2 zu den Aufnahmebedingungen für Geflüchtete in Niedersachsen Workshops zur „Einführung Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften“ durch (Zielgruppe: Sozialarbeiter_innen und weitere Personen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft in Niedersachsen arbeiten)
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen ist Teil des Hannoverschen Frauenbündnisses zum Internationalen Frauentag. Das Bündnis hat erneut eine gemeinsame Zeitung anlässlich des Internationalen Frauen*kampftages am 08. März 2020 herausgegeben.
Kontakt:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Laura Müller, Tel.: 0511 98 24 60 35
E-Mail: lm@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org
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Internationaler Frauen*kampftag – #RiotstattRosen
Presseinformation, 07. März 2020
Gewaltschutz muss in allen kommunalen Unterkünften Standard werden: Flüchtlingsrat Niedersachsen stellt Forderungen für menschenwürdiges Wohnen vor
Anlässlich des Internationalen Frauen*kampftages am 08. März 2020 fordert der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. von der Landesregierung und den Kommunen, Maßnahmen für eine menschenwürdigere und schützende Unterbringung zu ergreifen und dabei den besonderen Schwerpunkt auf die Bedarfe von Frauen* und Mädchen zu legen.
Laura Müller, Expertin für Fragen des Gewaltschutzes beim Flüchtlingsrat Niedersachsen:
„In der täglichen Arbeit und Beratung wird immer wieder deutlich, dass sowohl die Ansprache und die Verwirklichung der Rechte von geflüchteten Frauen* als auch der Schutz vor Gewalt noch immer unzureichend sind.“
„Frauen* und Kinder sind neben Krieg und Verfolgung auch von geschlechtsspezifischer Gewalt bedroht. Wenn sie in Deutschland ankommen, sind sie häufig traumatisiert aufgrund von Gewalterlebnissen im Heimatland und auf der Flucht. In einer Flüchtlingsunterkunft sollen sie Schutz erfahren, zur Ruhe kommen und die nötige psychosoziale Hilfe bekommen, die sie brauchen. Das ist vielfach nicht der Fall.“
„Der Aufenthalt von geflüchteten Frauen* und Mädchen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes oder in Sammelunterkünften der Kommunen muss so kurz wie möglich gehalten werden. Ein Wohnen und Leben in Würde ist nur in eigenen vier Wänden möglich.“
Die Forderungen des Flüchtlingsrats Niedersachsen im Einzelnen:
Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete in den Kommunen müssen schnellstmöglich aufgelöst werden. Sie sind strukturell gewalt- und konfliktfördernd. Frauen* und Mädchen sind diesen Bedingungen am stärksten ausgesetzt.
Bei der Unterbringung sind stets geschlechtsspezifische Belange sowie die Wünsche der geflüchteten Frauen* zu berücksichtigen.
In allen Flüchtlingsunterkünften müssen Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Frauen* entwickelt und konsequent umgesetzt werden. Verbindliche einrichtungsspezifische Schutzkonzepte sind vor Ort zu entwickeln.
Der Gewaltschutz muss konzeptionell und fachlich bei den Trägern und Betreibern von Unterkünften verankert werden.
In den Unterkünften müssen Strukturen aufgebaut werden, die die Selbstermächtigung und Autonomie insbesondere von geflüchteten Frauen* stärken.
Frauen* und Kindern mit besonderem Schutzbedarf gemäß EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU)1 ist vorrangig der Auszug aus kommunalen Sammel- und Gemeinschaftsunterkünften in eigene Wohnungen zu ermöglichen.
Die Aufenthaltsdauer in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen ist so kurz wie möglich zu halten. Wir fordern die niedersächsische Landesregierung auf, auch Frauen* und Mädchen, die unter die Dublin-Regelung fallen oder aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten2 kommen, schnellstmöglich in den Kommunen unterzubringen.
1 Zu den besonders schutzbedürftigen Personen zählen nach der EU-Aufnahmerichtlinie u.a. alle Minderjährigen, alle Schwangeren, alle Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, alle Opfer des Menschenhandels, alle Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, alle Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien.
2Dazu zählen qua Gesetz Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien.
Hintergrund:
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen führt im Rahmen seines Projekts AMBA 2 zu den Aufnahmebedingungen für Geflüchtete in Niedersachsen Workshops zur „Einführung Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften“ durch (Zielgruppe: Sozialarbeiter_innen und weitere Personen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft in Niedersachsen arbeiten)
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen ist Teil des Hannoverschen Frauenbündnisses zum Internationalen Frauentag. Das Bündnis hat erneut eine gemeinsame Zeitung anlässlich des Internationalen Frauen*kampftages am 08. März 2020 herausgegeben.
Kontakt:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Laura Müller, Tel.: 0511 98 24 60 35
E-Mail: lm@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org
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