Dienstag, 25. November 2025
Pressemitteilung zur 17. Bundesfachkonferenz gegen Zwangsverheiratung
che2001, 17:28h
Das Schwerste ist, meine kleine Schwester nicht mehr zu sehen…
K. hat sich entschieden, ihre Familie zu verlassen. Sie möchte selbst über ihr Leben entscheiden, ihren Beruf frei wählen, ihre Freund*innen treffen und nicht den Mann heiraten, der für sie ausgesucht wurde. K. ist gerade 17 geworden, der Schritt ihre Familie zu verlassen, ist mutig und schwer.
So wie K. geht es vielen jungen Menschen in Deutschland. Sie sind von drohender Zwangsverheiratung betroffen und erleben familiäre Gewalt sowie Kontrolle. Sie benötigen eine gute Beratung und Unterstützung sowie Orte, an denen sie sicher leben können. Die hohe Gefährdung kann betroffene Menschen dazu zwingen, ihr Bundesland zu verlassen und in eine anonyme Schutzeinrichtung zu gehen.
Diese Herausforderungen erfordern in besonderem Maße eine bundesweite Vernetzung der spezifischen Fachkräfte.
Am 14. und 15. November 2025 fand die 17. Bundesfachkonferenz Zwangsverheiratung in Niedersachsen statt. Ausrichtende Einrichtungen waren in diesem Jahr die Schutzeinrichtungen ADA und Hayat unterstützt vom Nds. Krisentelefon gegen Zwangsheirat. Expert*innen aus dem ganzen Bundesgebiet haben an zwei aufeinander folgenden Tagen ihre Erfahrungen zum Thema Zwangsverheiratung und patriarchaler Gewalt ausgetauscht und sich mit aktuellen Fragestellungen und Bedarfen auseinandergesetzt. Insgesamt nahmen 25 Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen aus dem Bundesgebiet teil.
Die Begrüßungsrede von Katja Taranczewski, Referatsleitung vom Ministerium Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung bestärkte die Teilnehmenden in der Bedeutung ihrer Arbeit und würdigte ihr Engagement für Frauen- und Menschenrechte.
Zentrale Forderungen der Konferenzteilnehmenden sind die Sensibilisierung und Etablierung des Themas Zwangsverheiratung und anderen Formen patriarchaler Gewalt bei Fachkräften, Behörden, Institutionen, der Justiz und im gesamten Hilfesystem. Ohne Zuschreibungen und Kulturalisierungen müssen Betroffene niedrigschwellig Zugang zu Beratung, Unterstützung, Schutz und rechtlichem Beistand erhalten.
Ihre prekäre Lage erfordert schnelle und unbürokratische Lösungen u. a. im Aufenthaltsrecht, in der Jugendhilfe, in der Grundsicherung und im Bildungsbereich. Um potentiell Betroffene zu erreichen, ist der Ausbau von Präventionsangeboten und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit von Bedeutung. Die ausreichende Finanzierung dieser Maßnahmen fordert auch die Istanbul-Konvention - ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Der Schutz Betroffener muss priorisiert werden, u. a. durch eine vereinfachte und konsequente Durchsetzung des persönlichen Datenschutzes (Meldebehörden, Banken, Krankenkassen, etc.). Die Möglichkeit einer eigenständigen, kostenfreien Krankenversicherung und der Leistungsbezug nach dem SGB II/ BAföG unabhängig von der Familie zu gewährleisten.
Die Expert*innen der Bundesfachkonferenz gegen Zwangsverheiratung verstehen ihre sozialpädagogische Arbeit auch als politische und gesellschaftliche Aufgabe, da die Betroffenen keine eigene Lobby haben und Zwangsverheiratung in patriarchalen Strukturen begründet liegt. Krisen- bzw. Schutzeinrichtungen sowie Fachberatungsstellen benötigen eine dauerhafte, adäquate und abgesicherte Finanzierung, um für von Zwangsverheiratung Bedrohte und Betroffene in ihrer selbstständigen Lebensgestaltung zu unterstützen und damit die Umsetzung der Menschenrechte für sie zu ermöglichen.
Die Teilnehmenden der diesjährigen Bundesfachkonferenz gegen Zwangsverheiratung erlebten das Treffen als einen inspirierenden Raum für Vernetzung und professionellen Austausch, um den Herausforderungen ihrer täglichen Arbeit gestärkt zu begegnen.
Freundliche Grüße
___
Team Krisentelefon gegen Zwangsheirat
kargah e.V.
Niedersächsisches Krisentelefon gegen Zwangsheirat
Zur Bettfedernfabrik 1
30451 Hannover
Tel.: 0511 12 60 78 26
Krisentelefon: 0800 - 066 7 888
K. hat sich entschieden, ihre Familie zu verlassen. Sie möchte selbst über ihr Leben entscheiden, ihren Beruf frei wählen, ihre Freund*innen treffen und nicht den Mann heiraten, der für sie ausgesucht wurde. K. ist gerade 17 geworden, der Schritt ihre Familie zu verlassen, ist mutig und schwer.
So wie K. geht es vielen jungen Menschen in Deutschland. Sie sind von drohender Zwangsverheiratung betroffen und erleben familiäre Gewalt sowie Kontrolle. Sie benötigen eine gute Beratung und Unterstützung sowie Orte, an denen sie sicher leben können. Die hohe Gefährdung kann betroffene Menschen dazu zwingen, ihr Bundesland zu verlassen und in eine anonyme Schutzeinrichtung zu gehen.
Diese Herausforderungen erfordern in besonderem Maße eine bundesweite Vernetzung der spezifischen Fachkräfte.
Am 14. und 15. November 2025 fand die 17. Bundesfachkonferenz Zwangsverheiratung in Niedersachsen statt. Ausrichtende Einrichtungen waren in diesem Jahr die Schutzeinrichtungen ADA und Hayat unterstützt vom Nds. Krisentelefon gegen Zwangsheirat. Expert*innen aus dem ganzen Bundesgebiet haben an zwei aufeinander folgenden Tagen ihre Erfahrungen zum Thema Zwangsverheiratung und patriarchaler Gewalt ausgetauscht und sich mit aktuellen Fragestellungen und Bedarfen auseinandergesetzt. Insgesamt nahmen 25 Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen aus dem Bundesgebiet teil.
Die Begrüßungsrede von Katja Taranczewski, Referatsleitung vom Ministerium Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung bestärkte die Teilnehmenden in der Bedeutung ihrer Arbeit und würdigte ihr Engagement für Frauen- und Menschenrechte.
Zentrale Forderungen der Konferenzteilnehmenden sind die Sensibilisierung und Etablierung des Themas Zwangsverheiratung und anderen Formen patriarchaler Gewalt bei Fachkräften, Behörden, Institutionen, der Justiz und im gesamten Hilfesystem. Ohne Zuschreibungen und Kulturalisierungen müssen Betroffene niedrigschwellig Zugang zu Beratung, Unterstützung, Schutz und rechtlichem Beistand erhalten.
Ihre prekäre Lage erfordert schnelle und unbürokratische Lösungen u. a. im Aufenthaltsrecht, in der Jugendhilfe, in der Grundsicherung und im Bildungsbereich. Um potentiell Betroffene zu erreichen, ist der Ausbau von Präventionsangeboten und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit von Bedeutung. Die ausreichende Finanzierung dieser Maßnahmen fordert auch die Istanbul-Konvention - ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Der Schutz Betroffener muss priorisiert werden, u. a. durch eine vereinfachte und konsequente Durchsetzung des persönlichen Datenschutzes (Meldebehörden, Banken, Krankenkassen, etc.). Die Möglichkeit einer eigenständigen, kostenfreien Krankenversicherung und der Leistungsbezug nach dem SGB II/ BAföG unabhängig von der Familie zu gewährleisten.
Die Expert*innen der Bundesfachkonferenz gegen Zwangsverheiratung verstehen ihre sozialpädagogische Arbeit auch als politische und gesellschaftliche Aufgabe, da die Betroffenen keine eigene Lobby haben und Zwangsverheiratung in patriarchalen Strukturen begründet liegt. Krisen- bzw. Schutzeinrichtungen sowie Fachberatungsstellen benötigen eine dauerhafte, adäquate und abgesicherte Finanzierung, um für von Zwangsverheiratung Bedrohte und Betroffene in ihrer selbstständigen Lebensgestaltung zu unterstützen und damit die Umsetzung der Menschenrechte für sie zu ermöglichen.
Die Teilnehmenden der diesjährigen Bundesfachkonferenz gegen Zwangsverheiratung erlebten das Treffen als einen inspirierenden Raum für Vernetzung und professionellen Austausch, um den Herausforderungen ihrer täglichen Arbeit gestärkt zu begegnen.
Freundliche Grüße
___
Team Krisentelefon gegen Zwangsheirat
kargah e.V.
Niedersächsisches Krisentelefon gegen Zwangsheirat
Zur Bettfedernfabrik 1
30451 Hannover
Tel.: 0511 12 60 78 26
Krisentelefon: 0800 - 066 7 888
... comment
