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Freitag, 27. April 2018
Dauerhafte Ansiedlung von Bürgerkriegsflüchtlingen/displaced persons in Europa
che2001, 21:40h
EU Resettlement Programm: Deutschland beteiligt sich mit 10.200 Plätzen – was verbirgt sich dahinter?
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. und Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.V.
Die Europäische Union beabsichtigt, in den Jahren 2018 und 2019 50.000 Plätze für die legale Einreise von Flüchtlingen im Rahmen eines Umsiedlungsprogramms (Resettlement) zur Verfügung zu stellen. Während andere EU-Staaten ihre Zusagen bereits im letzten Jahr abgegeben haben, gab Deutschland nach Verzögerungen u.a. durch die langwierige Regierungsbildung am 19. April endlich bekannt, sich mit 10.200 Plätzen an der Aufnahme zu beteiligen. Aufgenommen werden sollen Flüchtlinge aus Erstzufluchtsländern im Nahen Osten und in Nordafrika.
Diese Quote soll nach Aussagen von Bundesinnenminister Seehofer auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Zuwanderungsspanne eingerechnet werden.
Es ist davon auszugehen, dass es sich bei den zugesagten 10.200 Aufnahmeplätzen für 2 Jahre (4.600 in 2018, 5.600 in 2019) weder um zusätzliche Kapazitäten handelt, noch dass vorgesehen ist, die Flüchtlinge, die sich derzeit perspektivlos in Erstzufluchtsländern befinden, überwiegend im Wege des Resettlements nach §23 Abs. 4 AufenthG aufzunehmen. Vielmehr werden in der Quote vermutlich verschiedene Wege der legalen Einreise subsummiert, die ohnehin bereits beschlossen oder geplant waren.
Im Rahmen der Humanitären Aufnahme (§23 Abs. 2 AufenthG) nimmt Deutschland seit 2016 syrische Flüchtlinge aus der Türkei im Rahmen der EU-Türkei-Vereinbarung auf. Entsprechend des aktuellen Aufnahmeerlasses ist hier für das Jahr 2018 die Aufnahme von bis zu 500 Personen monatlich (max. 6.000 / Jahr) vorgesehen, eine Fortführung des Programms in 2019 ist wahrscheinlich.
Gleichzeitig plant das Bundesinnenministerium ein Pilotprojekt zur Aufnahme von bis zu 500 Flüchtlingen durch Private Sponsorship.
Einige Bundesländer erwägen, das Bundes-Resettlement durch eigene Programme zu ergänzen.
Die benannte Quote von 10.200 Personen wäre mit diesen Planungen bereits überwiegend ausgeschöpft. Es bestand die Hoffnung, dass Deutschland die bisherige Aufnahmequote für das eigentliche Resettlement, nachdem diese in den Vorjahren bei 500 Personen jährlich lag, bzw. 1.600 Plätze für 2016 und 2017, erheblich anheben würde. Ein Aufnahmeerlass zum Resettlement 2018 steht noch aus, doch es steht zu befürchten, dass dieses nicht geschehen wird.
Resettlement ist ein wichtiges Instrument, um vom UNHCR in Erstzufluchtsländern anerkannten Flüchtlingen, die dort keinen Aufenthalt finden können, eine dauerhafte und gesicherte Perspektive zu bieten und die Erstzufluchtsländer zu entlasten. UNHCR benennt für das Jahr 2018 einen weltweiten Resettlement-Bedarf von 1,2 Millionen Plätzen. Insbesondere wegen der deutlich reduzierten Aufnahme der USA unter der aktuellen Regierung wäre es jetzt wichtig, dass sich mehr Staaten als bisher bzw. bereits aktive Aufnahmestaaten mit höheren Quoten beteiligen.
Im Rahmen u.a. des sich in Planung befindlichen EU-Resettlement-Frameworks und des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) werden die Abschottung Europas, Migrationskontrolle und Entwicklungszusammenarbeit gegen legale Einreisewege aufgerechnet.
Insbesondere in diesem Jahr, in dem Deutschland den Vorsitz des weltweiten Resettlement-Treffens ATCR (Annual Tripartite Consultations on Resettlement des UNHCR) innehat, wäre ein erheblich größeres deutsches Engagement ein wichtiges Signal gewesen.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen und der Diözesen-Caritasverband Hildesheim fordern die niedersächsische Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Deutschland seine Aufnahmequote erhöht, und dass eine erheblich höhere Resettlement-Quote für 2018 und 2019 verabschiedet wird, die sich weit außerhalb dieses Rahmens bewegen sollte.
Auch die Umsetzung eines weiteren Aufnahmeprogrammes des Landes Niedersachsen für aus Syrien stammende Flüchtlinge würde zur Entlastung vieler Familien und der syrischen Anrainerstaaten beitragen.
Vertiefte und weiterführende Informationen zu Resettlement und weiteren Aufnahmeprogrammen finden sich unter www.resettlement.de, der Website des gleichnamigen Projekts der Caritasstelle Friedland / DiCV Hildesheim und des Deutschen Caritasverbandes.
Thomas Heek
Mitglied des Vorstands
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestraße 12
30173 Hannover
Mail: th@nds-fluerat.org
www.nds-fluerat.org
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. und Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.V.
Die Europäische Union beabsichtigt, in den Jahren 2018 und 2019 50.000 Plätze für die legale Einreise von Flüchtlingen im Rahmen eines Umsiedlungsprogramms (Resettlement) zur Verfügung zu stellen. Während andere EU-Staaten ihre Zusagen bereits im letzten Jahr abgegeben haben, gab Deutschland nach Verzögerungen u.a. durch die langwierige Regierungsbildung am 19. April endlich bekannt, sich mit 10.200 Plätzen an der Aufnahme zu beteiligen. Aufgenommen werden sollen Flüchtlinge aus Erstzufluchtsländern im Nahen Osten und in Nordafrika.
Diese Quote soll nach Aussagen von Bundesinnenminister Seehofer auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Zuwanderungsspanne eingerechnet werden.
Es ist davon auszugehen, dass es sich bei den zugesagten 10.200 Aufnahmeplätzen für 2 Jahre (4.600 in 2018, 5.600 in 2019) weder um zusätzliche Kapazitäten handelt, noch dass vorgesehen ist, die Flüchtlinge, die sich derzeit perspektivlos in Erstzufluchtsländern befinden, überwiegend im Wege des Resettlements nach §23 Abs. 4 AufenthG aufzunehmen. Vielmehr werden in der Quote vermutlich verschiedene Wege der legalen Einreise subsummiert, die ohnehin bereits beschlossen oder geplant waren.
Im Rahmen der Humanitären Aufnahme (§23 Abs. 2 AufenthG) nimmt Deutschland seit 2016 syrische Flüchtlinge aus der Türkei im Rahmen der EU-Türkei-Vereinbarung auf. Entsprechend des aktuellen Aufnahmeerlasses ist hier für das Jahr 2018 die Aufnahme von bis zu 500 Personen monatlich (max. 6.000 / Jahr) vorgesehen, eine Fortführung des Programms in 2019 ist wahrscheinlich.
Gleichzeitig plant das Bundesinnenministerium ein Pilotprojekt zur Aufnahme von bis zu 500 Flüchtlingen durch Private Sponsorship.
Einige Bundesländer erwägen, das Bundes-Resettlement durch eigene Programme zu ergänzen.
Die benannte Quote von 10.200 Personen wäre mit diesen Planungen bereits überwiegend ausgeschöpft. Es bestand die Hoffnung, dass Deutschland die bisherige Aufnahmequote für das eigentliche Resettlement, nachdem diese in den Vorjahren bei 500 Personen jährlich lag, bzw. 1.600 Plätze für 2016 und 2017, erheblich anheben würde. Ein Aufnahmeerlass zum Resettlement 2018 steht noch aus, doch es steht zu befürchten, dass dieses nicht geschehen wird.
Resettlement ist ein wichtiges Instrument, um vom UNHCR in Erstzufluchtsländern anerkannten Flüchtlingen, die dort keinen Aufenthalt finden können, eine dauerhafte und gesicherte Perspektive zu bieten und die Erstzufluchtsländer zu entlasten. UNHCR benennt für das Jahr 2018 einen weltweiten Resettlement-Bedarf von 1,2 Millionen Plätzen. Insbesondere wegen der deutlich reduzierten Aufnahme der USA unter der aktuellen Regierung wäre es jetzt wichtig, dass sich mehr Staaten als bisher bzw. bereits aktive Aufnahmestaaten mit höheren Quoten beteiligen.
Im Rahmen u.a. des sich in Planung befindlichen EU-Resettlement-Frameworks und des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) werden die Abschottung Europas, Migrationskontrolle und Entwicklungszusammenarbeit gegen legale Einreisewege aufgerechnet.
Insbesondere in diesem Jahr, in dem Deutschland den Vorsitz des weltweiten Resettlement-Treffens ATCR (Annual Tripartite Consultations on Resettlement des UNHCR) innehat, wäre ein erheblich größeres deutsches Engagement ein wichtiges Signal gewesen.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen und der Diözesen-Caritasverband Hildesheim fordern die niedersächsische Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Deutschland seine Aufnahmequote erhöht, und dass eine erheblich höhere Resettlement-Quote für 2018 und 2019 verabschiedet wird, die sich weit außerhalb dieses Rahmens bewegen sollte.
Auch die Umsetzung eines weiteren Aufnahmeprogrammes des Landes Niedersachsen für aus Syrien stammende Flüchtlinge würde zur Entlastung vieler Familien und der syrischen Anrainerstaaten beitragen.
Vertiefte und weiterführende Informationen zu Resettlement und weiteren Aufnahmeprogrammen finden sich unter www.resettlement.de, der Website des gleichnamigen Projekts der Caritasstelle Friedland / DiCV Hildesheim und des Deutschen Caritasverbandes.
Thomas Heek
Mitglied des Vorstands
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestraße 12
30173 Hannover
Mail: th@nds-fluerat.org
www.nds-fluerat.org
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Veranstaltung zum Thema Abschiebung trotz Krankheit
che2001, 21:24h
Abschiebung trotz Krankheit?
Die Rechte von besonders Schutzbedürftigen und psychisch erkrankten Geflüchteten
Menschen, die vor Gewalt, Verfolgung, Vertreibung oder Folter nach Deutschland flüchten müssen, leiden vielfach an einer traumabedingten psychischen Erkrankung. Bei Kindern und Jugendlichen ist jede*r zweite betroffen.
Daraus resultiert der Anspruch auf eine adäquate gesundheitliche Versorgung und Garantien einer Berücksichtigung im Asylverfahren. Nicht selten werden jedoch weder die besondere Schutzbedürftigkeit noch die Notwendigkeit der Versorgung früh genug erkannt. Auch der mögliche Schutz vor einer Abschiebung erfordert besondere Verfahrensweisen.
Nina Hager stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen vor und gibt Praxishinweise, an denen sich Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Rechtsanwält*innen und Unterstützende sowie Beratungsstellen orientieren können.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Vernetzung und zum Fachaustausch.
Nina Hager ist Volljuristin und Rechtsreferentin bei der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) in Berlin.
Ort: Wallsaal/Zentrale Stadtbibliothek, Am Wall 201, Bremen
Eine Veranstaltung von REFUGIO Bremen und dem Flüchtlingsrat Bremen in Kooperation mit der Stadtbibliothek Bremen.
Die Rechte von besonders Schutzbedürftigen und psychisch erkrankten Geflüchteten
Menschen, die vor Gewalt, Verfolgung, Vertreibung oder Folter nach Deutschland flüchten müssen, leiden vielfach an einer traumabedingten psychischen Erkrankung. Bei Kindern und Jugendlichen ist jede*r zweite betroffen.
Daraus resultiert der Anspruch auf eine adäquate gesundheitliche Versorgung und Garantien einer Berücksichtigung im Asylverfahren. Nicht selten werden jedoch weder die besondere Schutzbedürftigkeit noch die Notwendigkeit der Versorgung früh genug erkannt. Auch der mögliche Schutz vor einer Abschiebung erfordert besondere Verfahrensweisen.
Nina Hager stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen vor und gibt Praxishinweise, an denen sich Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Rechtsanwält*innen und Unterstützende sowie Beratungsstellen orientieren können.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Vernetzung und zum Fachaustausch.
Nina Hager ist Volljuristin und Rechtsreferentin bei der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) in Berlin.
Ort: Wallsaal/Zentrale Stadtbibliothek, Am Wall 201, Bremen
Eine Veranstaltung von REFUGIO Bremen und dem Flüchtlingsrat Bremen in Kooperation mit der Stadtbibliothek Bremen.
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