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Montag, 13. August 2018
Hessischer Flüchtlingsrat und zahlreiche NGOs und Hilfsorganisationen versuchen Ausweitung der Liste "Sicherer Drittstaaten" zu verhindern
che2001, 18:28h
In einem Offenen Brief haben sich heute Amnesty International Deutschland, die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (agah) – Landesausländerbeirat, die AWO Hessen-Süd, der Caritasverband für die Diözese Limburg, der PARITÄTISCHE Hessen, die Diakonie Hessen, der Hessischer Flüchtlingsrat und PRO ASYL gemeinsam an die hessischen Regierungsmitglieder sowie an die Fraktion im Landtag von Bündnis 90/Die Grünen gewandt mit dem Appell, einer Ausweitung der Liste der Sicheren Herkunftsstaaten im Bundesrat nicht zuzustimmen.
Für die Zustimmung des Bundesrates sind die Stimmen von mindestens zwei Bundesländern erforderlich, in denen Bündnis 90/Die Grünen mitregieren. Bis auf Baden-Württemberg und Hessen haben schon alle grün mitregierten Bundesländer signalisiert, dem nicht zuzustimmen.
Der Offene Brief im Wortlaut:
Staatsminister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
und stellvertretenden Ministerpräsidenten
Tarek Al-Wazir
Staatsministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Priska Hinz
Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration Kai Klose
Mitglieder der hessischen Landtagsfraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
10.08.2018
Offener Brief: Keine Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 18.07.2018 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Einstufung von Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien als sog. sichere Herkunftsstaaten verabschiedet. Da die Verabschiedung dieses Gesetzesvorhabens letztlich von der Zustimmung des Bundesrats abhängen wird, kommen wir mit unserem Anliegen auf Sie zu.
Die unterzeichnenden Verbände und NGOs lehnen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich ab. Wir sehen darin eine massive Aushöhlung des Grund- und Menschenrechts auf Asyl sowie des individuellen Rechts auf eine unvoreingenommene und herkunftslandunabhängige Prüfung der Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern.
Eine pauschale Einstufung der vier genannten Länder als sog. sichere Herkunftsstaaten und der damit einhergehenden Regelannahme, dass dort keine Verfolgung, Diskriminierung oder Unterdrückung stattfänden, ist aufgrund der realen Situation vor Ort nicht gerechtfertigt. Denn nachweislich werden Menschen dort weiterhin aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder politischen Überzeugung diskriminiert und verfolgt. Darüber hinaus gibt es fundierte Indizien für die Anwendung von Folter und die Praxis des Menschenhandels.
Aus mehreren Gründen widerspräche eine Einstufung dieser Länder als sichere Herkunftsstaaten damit den hohen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil am 14.05.1996 definiert hat. Danach muss in sicheren Herkunftsstaaten landesweit und für alle Personen und Bevölkerungsgruppen die Sicherheit vor politischer Verfolgung gewährleistet sein und es darf keine Folter oder unmenschliche Behandlung oder Bestrafung drohen.
Zudem widerlegen die signifikant hohen bereinigten Schutzquoten des ersten Quartals 2018 die Annahme, es handele sich a priori um sichere Länder. So lag die Anerkennungsquote für Marokko bei 10,2 %, für Algerien bei 6,8 %, für Tunesien bei 5,5 % und für Georgien bei 2,9 %. Damit liegt die Anerkennungsquote für drei der vier vorgesehen Staaten eindeutig über der 5%-Hürde aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, die zudem regelmäßig unterschritten werden müsse, damit eine (politische) Grundlage für eine Einstufung als sicheres Herkunftsland angenommen werden könne.
Darüber hinaus handelt es sich zahlenmäßig um eine insgesamt überschaubare Gruppe: Aus den vier Staaten kamen von Januar bis Juni 2018 bundesweit nur knapp 5 % aller Flüchtlinge.
Vor diesem Hintergrund begrüßen die Unterzeichner die öffentlichen Stellungnahmen sowohl der Grünen-Bundestagsfraktion als auch der Fraktionen der Grünen aus jenen anderen Bundesländern, in denen eine grüne Regierungsbeteiligung besteht, die – mit Ausnahme von Baden-Württemberg – bereits erklärt haben, dem Gesetzentwurf in Bundestag und Bundesrat u. a. aus oben dargestellten Gründen nicht zuzustimmen.
Wir appellieren daher an Sie als Mitglied der Landesregierung bzw. der Grünen Landtagsfraktion und Teil der Regierungskoalition in Hessen, dem Vorhaben zur Einstufung der Maghreb-Staaten und Georgiens als sog. sichere Herkunftsstaaten eine klare Absage zu erteilen und damit eine Zustimmung Hessens im Bundesrat zu verhindern.
Für Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
• Amnesty International Deutschland
• Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (agah) – Landesausländerbeirat
• AWO Hessen-Süd
• Caritasverband für die Diözese Limburg
• Der PARITÄTISCHE Hessen
• Diakonie Hessen
• Hessischer Flüchtlingsrat
• PRO ASYL
Für die Zustimmung des Bundesrates sind die Stimmen von mindestens zwei Bundesländern erforderlich, in denen Bündnis 90/Die Grünen mitregieren. Bis auf Baden-Württemberg und Hessen haben schon alle grün mitregierten Bundesländer signalisiert, dem nicht zuzustimmen.
Der Offene Brief im Wortlaut:
Staatsminister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
und stellvertretenden Ministerpräsidenten
Tarek Al-Wazir
Staatsministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Priska Hinz
Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration Kai Klose
Mitglieder der hessischen Landtagsfraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
10.08.2018
Offener Brief: Keine Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 18.07.2018 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Einstufung von Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien als sog. sichere Herkunftsstaaten verabschiedet. Da die Verabschiedung dieses Gesetzesvorhabens letztlich von der Zustimmung des Bundesrats abhängen wird, kommen wir mit unserem Anliegen auf Sie zu.
Die unterzeichnenden Verbände und NGOs lehnen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich ab. Wir sehen darin eine massive Aushöhlung des Grund- und Menschenrechts auf Asyl sowie des individuellen Rechts auf eine unvoreingenommene und herkunftslandunabhängige Prüfung der Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern.
Eine pauschale Einstufung der vier genannten Länder als sog. sichere Herkunftsstaaten und der damit einhergehenden Regelannahme, dass dort keine Verfolgung, Diskriminierung oder Unterdrückung stattfänden, ist aufgrund der realen Situation vor Ort nicht gerechtfertigt. Denn nachweislich werden Menschen dort weiterhin aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder politischen Überzeugung diskriminiert und verfolgt. Darüber hinaus gibt es fundierte Indizien für die Anwendung von Folter und die Praxis des Menschenhandels.
Aus mehreren Gründen widerspräche eine Einstufung dieser Länder als sichere Herkunftsstaaten damit den hohen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil am 14.05.1996 definiert hat. Danach muss in sicheren Herkunftsstaaten landesweit und für alle Personen und Bevölkerungsgruppen die Sicherheit vor politischer Verfolgung gewährleistet sein und es darf keine Folter oder unmenschliche Behandlung oder Bestrafung drohen.
Zudem widerlegen die signifikant hohen bereinigten Schutzquoten des ersten Quartals 2018 die Annahme, es handele sich a priori um sichere Länder. So lag die Anerkennungsquote für Marokko bei 10,2 %, für Algerien bei 6,8 %, für Tunesien bei 5,5 % und für Georgien bei 2,9 %. Damit liegt die Anerkennungsquote für drei der vier vorgesehen Staaten eindeutig über der 5%-Hürde aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, die zudem regelmäßig unterschritten werden müsse, damit eine (politische) Grundlage für eine Einstufung als sicheres Herkunftsland angenommen werden könne.
Darüber hinaus handelt es sich zahlenmäßig um eine insgesamt überschaubare Gruppe: Aus den vier Staaten kamen von Januar bis Juni 2018 bundesweit nur knapp 5 % aller Flüchtlinge.
Vor diesem Hintergrund begrüßen die Unterzeichner die öffentlichen Stellungnahmen sowohl der Grünen-Bundestagsfraktion als auch der Fraktionen der Grünen aus jenen anderen Bundesländern, in denen eine grüne Regierungsbeteiligung besteht, die – mit Ausnahme von Baden-Württemberg – bereits erklärt haben, dem Gesetzentwurf in Bundestag und Bundesrat u. a. aus oben dargestellten Gründen nicht zuzustimmen.
Wir appellieren daher an Sie als Mitglied der Landesregierung bzw. der Grünen Landtagsfraktion und Teil der Regierungskoalition in Hessen, dem Vorhaben zur Einstufung der Maghreb-Staaten und Georgiens als sog. sichere Herkunftsstaaten eine klare Absage zu erteilen und damit eine Zustimmung Hessens im Bundesrat zu verhindern.
Für Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
• Amnesty International Deutschland
• Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (agah) – Landesausländerbeirat
• AWO Hessen-Süd
• Caritasverband für die Diözese Limburg
• Der PARITÄTISCHE Hessen
• Diakonie Hessen
• Hessischer Flüchtlingsrat
• PRO ASYL
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