Mittwoch, 15. August 2018
Erinnert sich noch wer an die Flüchtlingsproteste in Ellwangen?
Prozessbericht aus Ellwangen
Posted on 2018/08/14

Ellwangen, 8. August 2018. An diesem Morgen stehen vier
Justizbeamt_innen vor dem Eingang des Amtsgerichts. Sie rauchen, aber
gleichzeitig sieht es so aus, als würden sie vor dem Gebäude Wache
halten. Wenige Minuten später beginnt ein Prozess gegen den Geflüchteten
Nansadi Keita. Er soll während des Großeinsatzes der Polizei in der
Landeserstaufnahmestelle am 3. Mai 2018 Polizeibeamt_innen tätlich
angegriffen haben. Deswegen hat er gut drei Monate in U-Haft verbracht.
Keita kann die Vorwürfe gegen ihn nicht nachvollziehen. Was in den
frühen Morgenstunden des 3. Mai passiert ist, hat er in ganz anderer
Erinnerung: Seine vier Zimmergenossen und er seien durch „Polizei,
Polizei“-Rufe aus dem Schlaf gerissen worden. Dann hätten maskierte und
behelmte Polizeibeamt_innen das Zimmer gestürmt. Ein Beamter habe sich
sofort an ihn gewandt und ihn mehrfach gegen die Brust geschlagen. In
Panik habe er versucht zu fliehen, jedoch hätten weitere Einsatzkräfte
ihn an der Tür gepackt und zu Boden geworfen. Danach habe er überall
Schläge gespürt. Trotzdem muss er sich nun vor Gericht verantworten –
und nicht die Beamt_innen, die den Einsatz zu verantworten haben.

In der Verhandlung rudern die Belastungzeug_innen etwas zurück. Während
ein Polizeibeamter in seiner zeugenschaftlichen Äußerung von „Tritten in
Richtung seines Kopfes“ berichtet hatte, ist vor Gericht lediglich von
„Strampeln“ und „sich Sperren“ die Rede. Keita wird am Ende wegen
Widerstands zu 90 Tagessätzen à 5 Euro verurteilt. Der Haftbefehl gegen
ihn wird aufgehoben. Er freut sich über die wieder gewonnene Freiheit,
betont aber auch die Ungerechtigkeit des Verfahrens: „Ich wurde
verurteilt. Dabei bin ich ein Opfer der Polizei. Ich hätte entschädigt
werden müssen.“ Doch die Rechtmäßigkeit des brutalen Polizeieinsatzes,
der zu einer Vielzahl willkürlicher Festnahmen führte, wird im Prozess
an keiner Stelle hinterfragt. Insgesamt durchzieht die
Gerichtsverhandlung ein staatstragender und rassistischer Konsens. Die
Staatsanwältin fordert eine Haftstrafe ohne Bewährung – wegen des noch
laufenden Asylverfahrens könne sie keine positive Sozialprognose
stellen. Geht es nach ihr, sind verurteilte Geflüchtete ohne sicheren
Aufenthalt wohl am besten im Gefängnis aufgehoben. Der Richter betont in
der Urteilsverkündung, der Angeklagte sei zwar bisher nicht
strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er halte sich aber auch erst
seit Januar in Deutschland auf. Für den Richter ist es also nur eine
Frage der Zeit, bis Geflüchtete gegen das Gesetz verstoßen. Und der
Verteidiger bescheinigt der Staatsanwaltschaft, dass sie mit der Anklage
nach § 114 und der Untersuchungshaft nichts falsch gemacht habe – denn
nach Aktenlage habe sich die Situation eben so dargestellt.

Keita ist einer von über zwanzig Personen, gegen die die Polizei nach
der Razzia am 3. Mai Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Einer seiner
Zimmergenossen wurde bereits am 31. Juli verurteilt – zu einer
Haftstrafe ohne Bewährung. Einige Geflüchtete haben in der Zwischenzeit
Strafbefehle erhalten, doch es werden auch noch weitere Verhandlungen
vor dem AG Ellwangen stattfinden. Wir rufen dazu auf, die Prozesse
solidarisch zu beobachten. Die willkürliche und rassistische
Kriminalisierung der Geflüchteten aus Ellwangen darf nicht abseits der
Öffentlichkeit passieren und sie darf vor allem nicht unwidersprochen
bleiben!

Ein ausführliches Protoll der Verhandlung ist hier einsehbar:
https://justizwatch.noblogs.org/prozessprotokolle/polizeigewalt-gegen-gefluechtete-in-ellwangen/
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