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Freitag, 25. Oktober 2019
IBIS e.V. verurteilt den Angriffskrieg der Türkei auf die Region Nord- und Ostsyrien
che2001, 20:35h
Pressemitteilung IBIS e.V. vom 25.10.2019 – Stellungnahme zum Angriffskrieg der Türkei auf Nord- und Ostsyrien
Die Türkei führt einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Bevölkerung in Nord- und Ostsyrien. IBIS e.V. fordert den Abzug des türkischen Militärs und der verbündeten islamistischen Milizen aus der Grenzregion Syrien-Türkei. Die Bundesregierung sollte die türkische Regierung stärker unter Druck setzen und ihre Waffenexporte vollständig stoppen.
Über dreieinhalb Millionen flüchtende Menschen aus Syrien und dem Irak nahm die Türkei während der grausamen Kriege in Syrien und dem Irak auf. Im Gegenzug erhielt sie von der EU im Rahmen eines politischen Deals finanzielle Unterstützung in Milliardenhöhe. Die europäischen Staaten beabsichtigten, sich durch diesen „Ausgleich“ vor Schutzsuchenden zu schützen – Geld gegen Grenzschutz vor Menschen in ernsthafter Not.
Angesichts dieses EU-Türkei-Deals schließen Deutschland und die EU nun die Augen vor der antidemokratischen und menschenrechtsverachtenden Politik der türkischen AKP-Regierung unter Präsident Erdoğan. Die politischen Reaktionen Deutschlands und der EU sind mehr als zurückhaltend. Der NATO-Partner Türkei behält seine westlichen Verbündeten in einer Zwickmühle: missfallen Erdoğan die Reaktionen seiner europäischen Verbündeten, würde er für die Geflüchteten die Grenzen Richtung EU öffnen. Ein Druckmittel, das offenbar Wirkung entfaltet.
Türkei untergräbt demokratische Bestrebungen im eigenen Land und in Nord- und Ostsyrien
Die türkische AKP-Regierung untergräbt seit Jahren demokratische Bestrebungen der eigenen Bevölkerung: durch die Außeramtssetzung von oppositionellen Politiker_innen, unter anderem aus der HDP, die Gefangennahme und Misshandlungen politischer Gegner_innen des AKP-Regimes, die Niederschlagung von friedlichen Protesten, wie etwa die Gezi-Proteste, die Kündigung tausender Akademiker_innen für den Frieden und die Exmatrikulation zehntausender Studierender, die sich mit diesen solidarisierten.
Die Akademiker_innen für den Frieden hatten unter anderem die groben Menschenrechtsverletzungen im eigenen Land gegen die kurdische Bevölkerung beanstandet, nachdem die türkische Regierung im Jahr 2015 massiv gegen die vor allem kurdischstämmige Bevölkerung im Osten des Landes vorgegangen war. Die dortige Bevölkerung hatte in den vergangenen Jahren mit dem Aufbau autonomer basisdemokratischer Strukturen begonnen. Nun greift das türkische Militär und mit ihr verbündete islamistische Milizen die Gebiete in Nord- und Ostsyrien an. Ziel Erdogans ist, die Region zu destabilisieren und von innenpolitischen Problemen abzulenken.
Der Krieg unterbindet die Demokratisierung des Gebietes, die von der dortigen Bevölkerung mit der Idee einer demokratischen Föderation namens Rojava bereits viele Fortschritte machte und ein friedliches Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsgruppen in der Region zum Ziel hat. Die Region Nord- und Ostsyrien war auf dem Weg, eine basisdemokratische, gleichberechtigte und ökologische Gesellschaft aufzubauen. Hunderttausende Binnenflüchtlinge aus anderen Teilen Syriens haben dort Zuflucht gefunden. Die kurdischen Verteidigungseinheiten wurden zu Verbündeten des Westens. Schließlich waren es vor allem sie, die den „Islamischen Staat“ in diesem Gebiet erfolgreich bekämpften und dabei ihre Angehörigen verloren. Außerdem hielten sie bisher Tausende ausländische IS-Kämpfer_innen fest, um deren Rückholung sich einige europäischen Staaten kaum bis gar nicht bemühten. Durch die jetzigen Angriffe konnten viele IS-Anhänger_innen aus den Camps gelangen, die zuvor von den kurdischen Einheiten bewacht worden sind. Es gibt Berichte über gezielte Bombenangriffe auf Gefängnisse mit inhaftierten IS-Kämpfer_innen sowie Aufstände und Ausbrüche.
Nun drohen die demokratischen Entwicklungen in Nord- und Ostsyrien durch die türkische Intervention zu scheitern und viele Zivilist_innen ihr Leben zu verlieren. Es deutet sich an, dass das Gebiet zunächst von türkischen, syrischen und russischen Truppen besetzt und damit geteilt werden wird. Mittelfristig wird das syrische Folterregime um Präsident Baschar al-Assad die Kontrolle über die kurdischen Autonomiegebiete Syriens voraussichtlich zurückgewinnen und seine Macht in der Region wieder ausbauen. Die USA und die EU profitierten vom Einsatz der Kurd_innen – jetzt überlassen die ehemaligen westlichen Verbündeten die Zivilbevölkerung in Nord- und Ostsyrien angesichts der türkischen Aggression sich selbst.
Plan der türkischen Regierung ist, die Grenzgebiete in Nord- und Ostsyrien weitreichend zu besetzen – wie sie es bereits in Efrin getan hat. Anschließend will sie dort syrische Geflüchtete in neu errichteten Dörfern ansiedeln. Die Türkei führt also einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg und beabsichtigt zudem, tausende Geflüchtete aus Syrien gegen ihren Willen umzusiedeln. Nun beginnt das türkische Regime, die „freiwillige Rückkehr“ von Geflüchteten aus Syrien unter Drohungen und Gewalt zu „fördern“ und Abschiebungen in die völkerrechtswidrig eingerichtete „Sicherheitszone“ durchzuführen . Gleichzeitig wird die aktuelle Bevölkerung der Region verdrängt. Zwangsumsiedlung und Bevölkerungsverdrängung gelten als Vertreibung und verstoßen gegen das Völkerrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention.
Bereits in den ersten Tagen des Krieges wurde offenbar gezielt zivile Infrastruktur, wie Wasserversorgung und Krankenhäuser, in den Gebieten Haseke und um Serekaniye von türkischen Luftangriffen attackiert. Schon die ersten türkischen Angriffe drängten, laut Rojava Information Center, etwa 200.000 Menschen zur Flucht. Jeden Tag steigt die Anzahl an Binnenflüchtlingen um weitere Tausende.
Wir schließen uns den Befürchtungen von medico international an. Die Menschenrechtsorganisation erklärt, es droht ein weiterer „Krieg, der viele Opfer mit sich bringen wird, die weitere Destabilisierung der gesamten Region vorantreibt und die Reorganisierung der Terrororganisation Islamischer Staat zur Folge haben wird. Dieser Krieg droht die Errungenschaften Rojavas zunichte zu machen: das friedliche Zusammenleben unterschiedlicher Ethnien und religiöser Minderheiten, Gleichberechtigung, Demokratie und Partizipation.“ Die Folge wird eine weitere humanitäre Katastrophe sein.
Forderungen von IBIS e.V. an die Bundesregierung: keine Rüstungsexporte in die Türkei
IBIS e.V. verurteilt die Reaktionsarmut der Bundesregierung gegenüber den vielfachen Aufforderungen, den Waffenhandel an die Türkei einzustellen und sich klar gegen die türkische Aggressionspolitik zu positionieren. Obwohl ein erneuter Angriff der Türkei auf die Region sich lange angekündigt hatte, wurde erst jetzt der ausufernde Waffenhandel eingeschränkt – und das lediglich für zukünftige Waffengeschäfte. Für die bereits geplante Aufrüstung der Türkei durch die deutsche Waffenindustrie soll es keinen Abbruch geben. Aus unserer Sicht ist dies eine außen- bzw. friedenspolitische Bankrotterklärung der Bundesregierung aus CDU/CSU/SPD und ein Zeichen für eine tatsächliche Kapitulation vor der despotischen AKP-Regierung in Ankara.
Wir sagen: Schluss damit! Deutschland und die EU können nicht weiter Menschenrechte brechende Staaten für das Abschirmen von schutzsuchenden Menschen bezahlen. Wir brauchen ein faires Aufnahmesystem und eine starke Kooperation mit Menschenrechtsorganisationen in den Herkunftsländern! Wir müssen Fluchtursachen und Menschenrechtsverletzungen wie diesen Krieg aktiv bekämpfen!
Alle, die etwas gegen die Lage tun wollen, können sich den zahlreichen friedlichen Protesten anschließen, die allerorts organisiert werden. Außerdem können Unterschriften in der verlinkten Petition dabei helfen, Druck aufzubauen und für Menschenrechte einzutreten.
_______________
Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an:
Ina Göken IBIS e.V. presse@ibis-ev.de
Hendrik Lammers IBIS e.V. asyl@ibis-ev.de
_________________________________
Hendrik Lammers
IBIS - Interkulturelle Arbeitsstelle für Forschung, Dokumentation, Bildung und Beratung e.V.
Beratung für geflüchtete Menschen
consultation pour les réfugiés
Klävemannstraße 16
26122 Oldenburg
Direktwahl: 0441/ 920582 40
Zentrale: 0441/ 920582 10
Fax: 0441/ 920582 4
Die Türkei führt einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Bevölkerung in Nord- und Ostsyrien. IBIS e.V. fordert den Abzug des türkischen Militärs und der verbündeten islamistischen Milizen aus der Grenzregion Syrien-Türkei. Die Bundesregierung sollte die türkische Regierung stärker unter Druck setzen und ihre Waffenexporte vollständig stoppen.
Über dreieinhalb Millionen flüchtende Menschen aus Syrien und dem Irak nahm die Türkei während der grausamen Kriege in Syrien und dem Irak auf. Im Gegenzug erhielt sie von der EU im Rahmen eines politischen Deals finanzielle Unterstützung in Milliardenhöhe. Die europäischen Staaten beabsichtigten, sich durch diesen „Ausgleich“ vor Schutzsuchenden zu schützen – Geld gegen Grenzschutz vor Menschen in ernsthafter Not.
Angesichts dieses EU-Türkei-Deals schließen Deutschland und die EU nun die Augen vor der antidemokratischen und menschenrechtsverachtenden Politik der türkischen AKP-Regierung unter Präsident Erdoğan. Die politischen Reaktionen Deutschlands und der EU sind mehr als zurückhaltend. Der NATO-Partner Türkei behält seine westlichen Verbündeten in einer Zwickmühle: missfallen Erdoğan die Reaktionen seiner europäischen Verbündeten, würde er für die Geflüchteten die Grenzen Richtung EU öffnen. Ein Druckmittel, das offenbar Wirkung entfaltet.
Türkei untergräbt demokratische Bestrebungen im eigenen Land und in Nord- und Ostsyrien
Die türkische AKP-Regierung untergräbt seit Jahren demokratische Bestrebungen der eigenen Bevölkerung: durch die Außeramtssetzung von oppositionellen Politiker_innen, unter anderem aus der HDP, die Gefangennahme und Misshandlungen politischer Gegner_innen des AKP-Regimes, die Niederschlagung von friedlichen Protesten, wie etwa die Gezi-Proteste, die Kündigung tausender Akademiker_innen für den Frieden und die Exmatrikulation zehntausender Studierender, die sich mit diesen solidarisierten.
Die Akademiker_innen für den Frieden hatten unter anderem die groben Menschenrechtsverletzungen im eigenen Land gegen die kurdische Bevölkerung beanstandet, nachdem die türkische Regierung im Jahr 2015 massiv gegen die vor allem kurdischstämmige Bevölkerung im Osten des Landes vorgegangen war. Die dortige Bevölkerung hatte in den vergangenen Jahren mit dem Aufbau autonomer basisdemokratischer Strukturen begonnen. Nun greift das türkische Militär und mit ihr verbündete islamistische Milizen die Gebiete in Nord- und Ostsyrien an. Ziel Erdogans ist, die Region zu destabilisieren und von innenpolitischen Problemen abzulenken.
Der Krieg unterbindet die Demokratisierung des Gebietes, die von der dortigen Bevölkerung mit der Idee einer demokratischen Föderation namens Rojava bereits viele Fortschritte machte und ein friedliches Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsgruppen in der Region zum Ziel hat. Die Region Nord- und Ostsyrien war auf dem Weg, eine basisdemokratische, gleichberechtigte und ökologische Gesellschaft aufzubauen. Hunderttausende Binnenflüchtlinge aus anderen Teilen Syriens haben dort Zuflucht gefunden. Die kurdischen Verteidigungseinheiten wurden zu Verbündeten des Westens. Schließlich waren es vor allem sie, die den „Islamischen Staat“ in diesem Gebiet erfolgreich bekämpften und dabei ihre Angehörigen verloren. Außerdem hielten sie bisher Tausende ausländische IS-Kämpfer_innen fest, um deren Rückholung sich einige europäischen Staaten kaum bis gar nicht bemühten. Durch die jetzigen Angriffe konnten viele IS-Anhänger_innen aus den Camps gelangen, die zuvor von den kurdischen Einheiten bewacht worden sind. Es gibt Berichte über gezielte Bombenangriffe auf Gefängnisse mit inhaftierten IS-Kämpfer_innen sowie Aufstände und Ausbrüche.
Nun drohen die demokratischen Entwicklungen in Nord- und Ostsyrien durch die türkische Intervention zu scheitern und viele Zivilist_innen ihr Leben zu verlieren. Es deutet sich an, dass das Gebiet zunächst von türkischen, syrischen und russischen Truppen besetzt und damit geteilt werden wird. Mittelfristig wird das syrische Folterregime um Präsident Baschar al-Assad die Kontrolle über die kurdischen Autonomiegebiete Syriens voraussichtlich zurückgewinnen und seine Macht in der Region wieder ausbauen. Die USA und die EU profitierten vom Einsatz der Kurd_innen – jetzt überlassen die ehemaligen westlichen Verbündeten die Zivilbevölkerung in Nord- und Ostsyrien angesichts der türkischen Aggression sich selbst.
Plan der türkischen Regierung ist, die Grenzgebiete in Nord- und Ostsyrien weitreichend zu besetzen – wie sie es bereits in Efrin getan hat. Anschließend will sie dort syrische Geflüchtete in neu errichteten Dörfern ansiedeln. Die Türkei führt also einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg und beabsichtigt zudem, tausende Geflüchtete aus Syrien gegen ihren Willen umzusiedeln. Nun beginnt das türkische Regime, die „freiwillige Rückkehr“ von Geflüchteten aus Syrien unter Drohungen und Gewalt zu „fördern“ und Abschiebungen in die völkerrechtswidrig eingerichtete „Sicherheitszone“ durchzuführen . Gleichzeitig wird die aktuelle Bevölkerung der Region verdrängt. Zwangsumsiedlung und Bevölkerungsverdrängung gelten als Vertreibung und verstoßen gegen das Völkerrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention.
Bereits in den ersten Tagen des Krieges wurde offenbar gezielt zivile Infrastruktur, wie Wasserversorgung und Krankenhäuser, in den Gebieten Haseke und um Serekaniye von türkischen Luftangriffen attackiert. Schon die ersten türkischen Angriffe drängten, laut Rojava Information Center, etwa 200.000 Menschen zur Flucht. Jeden Tag steigt die Anzahl an Binnenflüchtlingen um weitere Tausende.
Wir schließen uns den Befürchtungen von medico international an. Die Menschenrechtsorganisation erklärt, es droht ein weiterer „Krieg, der viele Opfer mit sich bringen wird, die weitere Destabilisierung der gesamten Region vorantreibt und die Reorganisierung der Terrororganisation Islamischer Staat zur Folge haben wird. Dieser Krieg droht die Errungenschaften Rojavas zunichte zu machen: das friedliche Zusammenleben unterschiedlicher Ethnien und religiöser Minderheiten, Gleichberechtigung, Demokratie und Partizipation.“ Die Folge wird eine weitere humanitäre Katastrophe sein.
Forderungen von IBIS e.V. an die Bundesregierung: keine Rüstungsexporte in die Türkei
IBIS e.V. verurteilt die Reaktionsarmut der Bundesregierung gegenüber den vielfachen Aufforderungen, den Waffenhandel an die Türkei einzustellen und sich klar gegen die türkische Aggressionspolitik zu positionieren. Obwohl ein erneuter Angriff der Türkei auf die Region sich lange angekündigt hatte, wurde erst jetzt der ausufernde Waffenhandel eingeschränkt – und das lediglich für zukünftige Waffengeschäfte. Für die bereits geplante Aufrüstung der Türkei durch die deutsche Waffenindustrie soll es keinen Abbruch geben. Aus unserer Sicht ist dies eine außen- bzw. friedenspolitische Bankrotterklärung der Bundesregierung aus CDU/CSU/SPD und ein Zeichen für eine tatsächliche Kapitulation vor der despotischen AKP-Regierung in Ankara.
Wir sagen: Schluss damit! Deutschland und die EU können nicht weiter Menschenrechte brechende Staaten für das Abschirmen von schutzsuchenden Menschen bezahlen. Wir brauchen ein faires Aufnahmesystem und eine starke Kooperation mit Menschenrechtsorganisationen in den Herkunftsländern! Wir müssen Fluchtursachen und Menschenrechtsverletzungen wie diesen Krieg aktiv bekämpfen!
Alle, die etwas gegen die Lage tun wollen, können sich den zahlreichen friedlichen Protesten anschließen, die allerorts organisiert werden. Außerdem können Unterschriften in der verlinkten Petition dabei helfen, Druck aufzubauen und für Menschenrechte einzutreten.
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Infos aus dem Bundestag
che2001, 17:42h
1) Geflüchtete aus Tschetschenien befinden sich in Deutschland in einer doppelt misslichen Lage:
Zum einen werden sie in der öffentlichen und medialen Wahrnehmung oft mit terroristischer Gewalt und organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht - obwohl sie doch vor Gewalt, Willkür, Folter und Verfolgung in ihrer Herkunftsregion geflohen sind.
Zum anderen sind sie mit einer sehr restriktiven Entscheidungspraxis des BAMF und vieler Gerichte konfrontiert, die Schutz selbst im Falle erlittener oder drohender Verfolgung oftmals verweigern mit der Begründung, die Betroffenen könnten außerhalb Tschetscheniens sonstwo in Russland wirksamen Schutz erhalten (inländische Fluchtalternative) - auch wenn es daran erhebliche Zweifel gibt. Die bereinigte Schutzquote tschetschenischer Volkszugehöriger lag deshalb zuletzt sogar unter 10 Prozent (7,9 %).
Festzustellen ist auch eine weit überdurchschnittliche Asylverfahrensdauer bei tschetschenischen Asylsuchenden, 2018 war diese sogar doppelt so lang wie im allgemeinen Durschnitt (15 gegenüber sonst 7,5 Monaten)!
Die Zahl der Abschiebungen nach Russland (vermutlich überwiegend tschetschenische Geflüchtete) ist zuletzt deutlich angestiegen (2017 waren es 184, in den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres bereits 277). Und deutlich größer noch ist die Zahl der Überstellungen tschetschenischer Flüchtlinge, vor allem nach Polen, wozu es Bedenken unter anderem hinsichtlich der Unterbringungsbedingungen oder auch eines effektiven Zugangs zu psychologischer und medizinischer Betreuung der oft traumatisierten Menschen gibt.
Der "Tagesspiegel" berichtete über die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN (Ulla Jelpke u.a.) zu tschetschenischen Asylsuchenden, aus der diese (und andere) Informationen stammen: https://www.tagesspiegel.de/politik/fluechtlinge-mit-russischem-pass-zahl-der-abschiebungen-von-tschetschenen-steigt/25143314.html
Dem angehangenen Vermerk sind weitere Einzelheiten und Zusammenhänge zu entnehmen.
Die Antwort der Bundesregierung (5 MB) steht hier zum Download bereit - Ulla Jelpke forderte mit einer Pressemitteilung einen wirksamen Schutz für Geflüchtete aus Tschetschenien: https://www.ulla-jelpke.de/2019/10/gefluechtete-aus-tschetschenien-brauchen-schutz/
In Bälde wird die Antwort auch als Bundestagsdrucksache verfügbar sein (zur Info: die Bundestagsverwaltung braucht derzeit mehrere Wochen zur Bearbeitung Kleiner Anfragen, auch die Drucksachenlegung ist z.T. deutlich verzögert):
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/140/1914082.pdf
2) Einer Antwort der Bundesregierung auf eine mündliche Frage von Ulla Jelpke sind die Abschiebungszahlen für das bisherige Jahr 2019 (bis September) zu entnehmen, differenziert nach Zielstaaten und Charter- oder Linienflügen (siehe Anhang). Die Zahlen bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau, Italien bleibt Zielland Nr. 1 der deutschen Abschiebungsbemühungen (hier geht es also vor allem um Überstellungen im Rahmen des Dublin-Systems).
Siehe dazu die folgende Nachricht auf MIGAZIN und eine Pressemitteilung von Ulla Jelpke:
https://www.migazin.de/2019/10/24/statistik-fast17-abschiebungen-ende-september/
https://www.ulla-jelpke.de/2019/10/bleiberecht-statt-abschiebung/
3) Am vergangen Montag gab es eine wirklich spannende und (rechtlich und historisch) lehrreiche Sachverständigen-Anhörung zum Thema Wiedereinbürgerung von Nachfahren von Verfolgten des NS-Regimes - großartig war insbesondere der Sachverständige Nicholas Robin Courtman, der mit seinen Initiativen maßgeblich dazu beigetragen hat, dass das Thema auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages gelangte!
Die Anhörung kann als Live-Stream hier nachgeschaut werden: https://dbtg.tv/cvid/7394260
Im Folgenden gebe ich die Zusammenfassung der hib-Redaktion hierzu wieder:
Einbürgerung von Nachfahren NS-Verfolgter
Berlin: (hib/WID) Das Anliegen von Liberalen, Linken und Grünen, den Nachfahren von Verfolgten des Naziregimes den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit unbegrenzt zu ermöglichen, findet unter Sachverständigen ein überwiegend positives Echo. In einer Anhörung des Innenausschusses war am Montag allerdings unter anderem noch umstritten, ob es dazu einer eigenen gesetzlichen Regelung bedürfe, und ob von den Antragstellern nicht doch der Nachweis einer gewissen Bindung an Deutschland zu verlangen sei.
Nach Artikel 116 Absatz 2 Grundgesetz haben frühere deutsche Staatsangehörige, die aus "politischen, rassischen oder religiösen Gründen" im Dritten Reich ausgebürgert wurden, sowie deren Nachfahren Anspruch auf Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft. Allerdings bleiben mehrere Personengruppen von dieser Regelung noch ausgenommen. Zwei Gesetzentwürfe der Linken (19/13505 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/135/1913505.pdf> ) und Grünen (19/12200 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/122/1912200.pdf> ) sowie ein Antrag der FDP (19/14063 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/140/1914063.pdf> ) haben zum Ziel, diese Ausschlusstatbestände zu beseitigen.
Als Vertreter eines in mehreren Ländern organisierten Betroffenenverbandes würdigte der an der Universität Cambridge tätige Germanist Nicholas Robin Courtman einen Erlass des Innenministeriums vom 30. September, der für viele Menschen eine "deutliche Verbesserung der Einbürgerungsmöglichkeiten" gebracht habe. Allerdings handele es sich hier noch nicht um einen "befriedigende abschließende Regelung", betonte Courtman, der sich als Enkel einer von den Nazis vertriebenen deutschen Jüdin vorstellte. Auch der Erlass berücksichtige nicht alle betroffenen Personengruppen. Überdies erfordere das "symbolische Gewicht" des Themas eine gesetzliche Regelung.
Dem widersprach der Konstanzer Völkerrechtler Kay Hailbronner, der eine Verwaltungsvorschrift für ausreichend erklärte, um noch bestehende Regelungsdefizite zu beseitigen. Der Begriff des "Wiedergutmachungsinteresses" im Gesetzentwurf der Linken sei eine "Quelle der Rechtsunsicherheit", warnte Hailbronner. Insbesondere wandte er sich gegen die Forderung, auch jenen Menschen einen Einbürgerungsanspruch zuzubilligen, deren Vorfahren in Deutschland vor 1933 die Staatsbürgerschaft hätten erwerben können, denen dies aber nach 1933 aus politischen oder "rassischen" Gründen verwehrt geblieben sei. Es sei unmöglich, "rechtsstaatlich handhabbare Kriterien für solche Fälle zu entwickeln", sagte Hailbronner.
Sein Hallenser Kollege Winfried Kluth sprach sich dagegen aus, auf den Nachweis einer "Verbundenheit" mit Deutschland durch die Antragsteller zu verzichten. Er sah auch keinen Grund, in Fällen mit Wiedergutmachungscharakter von dem im Zuge der Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts 2000 eingeführten "Generationenschnitt" abzusehen, der Regelung also, dass die Kinder von im Ausland geborenen und dort lebenden deutschen Bürgern die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern nicht mehr automatisch erben.
"Es muss zweifelsfrei klar sein, dass es zur Räson der Bundesrepublik Deutschland gehört, den Versuch zu unternehmen, nationalsozialistisches Unrecht wiedergutzumachen", sagte dagegen als Sprecher des Deutschen Anwaltsvereins und Heidelberger Jurist Berthold Münch. Nach seiner Ansicht sollen Antragsteller ihre Bindung an Deutschland nicht gesondert nachweisen müssen, das sie diese durch ihr Einbürgerungsbegehren schon deutlich gemacht hätten. Münch forderte eine gesetzliche Regelung: "Das Parlament begibt sich einer wesentlichen Steuerungsfunktion, wenn es in dieser sensiblen Frage nicht selbst entscheidet."
Der Berliner Professor für Öffentliches Recht, Tarik Tabbara, warnte vor der "Widerständigkeit" von Behörden, einen "scheinbaren Ermessensspielraum" zugunsten der Betroffenen auszuschöpfen. Wenn in einem Erlass von "Ermessensspielraum" die Rede sei, sei dies daher immer ein "schlechte Nachricht". Der Kölner Privatdozent Ulrich Vosgerau nannte die Gesetzentwürfe eine "juristische Revolution", die gerade deswegen "konservativ" angegangen werden sollen. Unzulässig sei, deutsche Staatsangehörigen mit jenen gleichzusetzen, die - hätte es die Nazis nicht gegeben -, die Staatsangehörigkeit vielleicht hätten erwerben können.
In dieser Zusammenfassung fehlt leider ein Hinweis auf die Sachverständige Frau Dr. Esther Weizsäcker, die ihre Ausführungen mit dem persönlichen Hinweis schloss, dass ihr als Kriegsverbrecher verurteilter Ur-Großvater Ernst von Weizsäcker als deutscher Gesandter in der Schweiz sich 1936 für die Ausbürgerung von Thomas Mann ausgesprochen hatte. Entsprechend froh sei sie, dass der Bundestag nun eine klare und großzügige gesetzliche Regelung zur Wiedereinbürgerung der Betroffenen schaffen könne.
Es zeichnet sich ab, dass es eine gemeinsame Initiative der drei genannten Oppositionsparteien zu diesem Thema geben könnte. Auch die SPD scheint für eine gesetzliche Regelung offen zu sein, wird jedoch offenbar von der Union gebremst, deren Vertreter sich bei der Anhörung geradezu flegelhaft desinteressiert zeigten oder störend miteinander sprachen, während der Vertreter der Betroffenen neben ihnen sitzend wichtige Ausführungen zur Sache machte. Die Union hatte auch Kay Hailbronner als Sachverständigen benannt, der dann allen Ernstes behauptete, dass man auf dem Erlasswege mehr Sicherheit für die Betroffenen schaffen könne als durch eine gesetzliche Regelung...
4) Die geplante Beratung des Gesetzes zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen ins Aufenthaltsrecht im Innenausschuss des Bundestages wurde verschoben.
Grund ist ein Änderungsantrag der LINKEN, mit dem auf zahlreiche gesetzgeberische Schwächen im Gesetzesvorschlag hingewiesen wurde und den ich zur Informationen beifüge. Die LINKE hatte darauf gedrängt, dass dieser Änderungsantrag inhaltlich im Detail beraten werden solle, weil es bei der Aufenthaltssicherung für britische Staatsangehörige im Falle eines ungeregelten Brexits um ein wichtiges Anliegen gehe, das alle Fraktionen im Bundestag teilten. Deshalb müssten die vorgeschlagenen Änderungen auch im Interesse der Koalitionsfraktionen sein, die daraufhin zusagten, die vorgeschlagenen Änderungen noch einmal zu prüfen.
Das wäre ein Fall mit hohem Seltenheitswert, wenn tatsächlich einmal inhaltliche Argumente bei Änderungen des Aufenthaltsrechts berücksichtigt und gewogen werden sollten...
5) In der Regierungsbefragung vom Mittwoch stand Bundesinnenminister Seehofer Rede und Antwort.
Mit folgender Ankündigung schaffte es der Innenminister in Agenturmeldungen: Er habe seinem Haus den Auftrag gegeben, bis zur nächsten Innenministerkonferenz Anfang Dezember detailliert aufzulisten, "in welchen Bundesländern wie viele Ausreisepflichtige sind, aus welchen Ländern sie kommen, in welche Länder sie zurückzuführen sind und ob es Hinderungsgründe gibt".
Da haben die BeamtInnen im BMI aber Glück gehabt, denn diese Auflistungen liegen längst vor: Auf Anfrage der LINKEN hat sie das Ministerium bereits erstellt, jedenfalls soweit es Zahlen dazu gibt!
Auf BT-Drs. 19/12240 gibt es zum Stand Mitte 2019 die Zahl der in Deutschland lebenden Ausreisepflichtigen, nach Bundesländern und wichtigsten Herkunftsländern differenziert (Frage 9).
Auf BT-Drs. 19/13303 gibt es die Informationen zu den im AZR vermerkten Duldungsgründen (Frage 18), die allerdings lückenhaft und zu hinterfragen sind, wie auch die Angaben zur Zahl (angeblich) ausreisepflichtiger Personen.
Dazu verweise ich auf meine Vermerke zu den Drucksachen, die ich regelmäßig verschicke. Zur IMK Anfang Dezember kann man die noch mal hervorholen, allerdings wird die Interpretation dieser Zahlen durch das BMI vermutlich grundlegend anders ausfallen als bei mir, soviel ist schon mal sicher... ;o)
Hans-Jürgen Irmer und Marian Wendt von der Union stellten dem Minister Fragen im Stile der AfD (Wendt: auf dem westlichen Balkan müsse für Ordnung gesorgt werden, "das sind wir unserer Bevölkerung gerade nach den Ereignissen von vor vier Jahren schuldig"), Irmer zündelte, indem er behauptete, dass in Berlin "20.000, 30.000 Personen abgeschoben werden" müssten. "Sie werden aber nicht abgeschoben, was zulasten des Berliner Steuerzahlers geht."
Wie so oft in der Asylpolitik waren diese Zahlen falsch - siehe die oben genannten Drucksachen! Mitte 2019 lebten genau 15.979 Ausreisepflichtige in Berlin - nicht, 20.000, nicht 30.000, in Bayern waren es übrigens 30.650. Und wie viele dieser Personen, die meisten Geduldete, abgeschoben werden müssen oder dürfen, ist schlicht nicht bekannt, weil diese Information dem AZR nicht zu entnehmen ist!
Natürlich richtete auch die "real AfD" Fragen an Seehofer zur Flüchtlingspolitik, und das ist durchaus lesenswert, wie da die einen Rechten den anderen Rechten vor sich oder vor ihm her zu treiben versuchen... (deshalb das Protokoll in Ausschnitten zur Information anbei).
Einerseits wiederholte Seehofer seine Aussage, dass angesichts von gerade einmal 225 aus Seenot Geretteten, die Deutschland in den letzten 14 Monaten aufgenommen habe, sich aufgeregte Diskussionen um die anteilige Aufnahme dieser Menschen eigentlich verböten. Aber zugleich erklärte er, dass er diese Aufnahme sofort stoppen würde, wenn die Zahl der Geretteten steigen würde: "Dann ist es nämlich keine Seenotrettung mehr, dann ist es ein Taxidienst zwischen Afrika und Europa" - Beifall eines AfD-Abgeordneten an dieser Stelle.
Seehofer behauptete, über die "Landrouten" würde Deutschland "an einem Tag" die "doppelte Zahl von Flüchtlingen" aufnehmen (400). Auch diese Zahl ist falsch, denn eine zunehmende Zahl von Asylsuchenden - darauf habe ich oftmals hingewiesen - reist nicht (unerlaubt) nach Deutschland ein, sondern es handelt sich z.B. um Angehörige anerkannter Flüchtlinge, die im Rahmen des Familiennachzugs legal eingereist sind (sie kommen also in der Regel mit dem Flugzeug, nicht über die "Landrouten"), oder es handelt sich um hier geborene Kinder von Asylsuchenden, Flüchtlingen oder Geduldeten - und bemerkenswerterweise wies sogar Horst Seehofer ausdrücklich hierauf hin und bemerkte zutreffend, dass diese nicht "wirklich über die Grenze kamen"!. Auf Anfrage der LINKEN, ob diese Umstände nicht Auswirkungen auf die Berechnung des im Koalitionsvertrag vereinbarten "Zuwanderungskorridor" haben müssten, hatte die Bundesregierung vor Kurzem all
erdings
noch abgewiegelt... (siehe meine Rundmail vom 3.9.2019).
6) Bei der sich anschließenden mündliche Fragerunde fragte Heike Hänsel (DIE LINKE) unter anderem nach einer Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus den komplett überfüllten "Hotspots" der griechischen Inseln (siehe Protokoll anbei).
Die Antwort Michael Roths als Staatsminister des Auswärtigen Amtes war interessant: Zum einen behauptete er, dass die Bundesregierung "bei der Familienzusammenführung nach der Dublin-Verordnung ... ein ganz besonderes Augenmerk auf rasche Verfahren bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen" lege. Und dann, Zitat: "Die Dublin-III-Verordnung wird durch die Bundesregierung vollumfänglich umgesetzt" - was angesichts der komplett gegenteiligen Praxis natürlich ein Hohn ist!
Die Bundesregierung wird bald Gelegenheit haben, diesen Widerspruch aufzuklären, denn der Antrag der LINKEN zur Aufnahme von unbegleiteten Flüchtlingskindern aus den Hotspots, der sich auch mit dieser Aufnahmeverhinderungspraxis des BAMF bei Dublin-Überstellungen aus Griechenland befasst (vgl.: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/140/1914024.pdf), wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Innenausschusses beraten werden.
Zum anderen erklärte Roth: "Wir sind selbstverständlich bereit, unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufzunehmen. Das Bundesinnenministerium befindet sich dazu nicht nur in Gesprächen mit der griechischen Regierung, sondern auch im Gespräch mit den anderen nationalen Regierungen in der EU. Wir sind bereit, einen solidarischen Beitrag im Rahmen einer EU-Lösung zu finden."
Das ist doppelt bemerkenswert, weil nur kurz zuvor der zuständige Innen-Staatssekretär im Innenausschuss auf Anfrage der LINKEN erklärt hatte, dass die Bundesregierung keine Notwendigkeit sehe, über bisherige Maßnahmen hinaus (gemeint waren damit personelle Unterstützungen über EASO, BAMF usw.) Griechenland beizustehen - und er hielt daran auch auf ausdrücklichen Vorhalt und weitere Nachfrage fest, mit der darauf hingewiesen worden war, dass Regierungssprecher Seibert erklärte hatte, Deutschland sei zu einer solchen Aufnahme, zusammen mit anderen Ländern, "grundsätzlich" bereit.
Auch hierzu werden wir im Innenausschuss selbstverständlich nachhaken!
7) Die überraschend hohe Schutzquote bei von Deutschland aufgenommenen, aus Seenot Geretteten geht aus der angehangenen Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende schriftliche Frage von Ulla Jelpke hervor: Nach 142 Entscheidungen lag diese (bereinigt) bei 46 Prozent - während das allgemein gezeichnete Bild in der Öffentlichkeit oft unterstellt, es handele sich überwiegend um vermeintliche "Wirtschaftsflüchtlinge".
Ausnahmsweise füge ich noch die Antwort der Bundesregierung auf eine ähnlich gelagerte Anfrage aus den Reihen der AfD bei, deren Interesse aber vor allem dahin ging, wie viele der von Deutschland Aufgenommen denn schon wieder abgeschoben worden seien... (da findet sich also die zusätzliche Information, dass von den vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, deren Zahl aber nicht genannt wird, neun nicht mehr im Bundesgebiet seien, Abschiebungen habe es diesbezüglich nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht gegeben).
8) Pro Asyl hat eine Halbjahresbilanz für den Asylbereich sehr übersichtlich und anschaulich dargestellt, mit wichtigen Kennziffern und Informationen, die vielfach auch Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der LINKEN entnommen sind - sehr hilfreich für aktuelle politische Debatten: https://www.proasyl.de/news/die-wichtigsten-zahlen-und-fakten-zur-asyldebatte/
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Dr. Thomas Hohlfeld
Referent für Migration und Integration
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Zum einen werden sie in der öffentlichen und medialen Wahrnehmung oft mit terroristischer Gewalt und organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht - obwohl sie doch vor Gewalt, Willkür, Folter und Verfolgung in ihrer Herkunftsregion geflohen sind.
Zum anderen sind sie mit einer sehr restriktiven Entscheidungspraxis des BAMF und vieler Gerichte konfrontiert, die Schutz selbst im Falle erlittener oder drohender Verfolgung oftmals verweigern mit der Begründung, die Betroffenen könnten außerhalb Tschetscheniens sonstwo in Russland wirksamen Schutz erhalten (inländische Fluchtalternative) - auch wenn es daran erhebliche Zweifel gibt. Die bereinigte Schutzquote tschetschenischer Volkszugehöriger lag deshalb zuletzt sogar unter 10 Prozent (7,9 %).
Festzustellen ist auch eine weit überdurchschnittliche Asylverfahrensdauer bei tschetschenischen Asylsuchenden, 2018 war diese sogar doppelt so lang wie im allgemeinen Durschnitt (15 gegenüber sonst 7,5 Monaten)!
Die Zahl der Abschiebungen nach Russland (vermutlich überwiegend tschetschenische Geflüchtete) ist zuletzt deutlich angestiegen (2017 waren es 184, in den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres bereits 277). Und deutlich größer noch ist die Zahl der Überstellungen tschetschenischer Flüchtlinge, vor allem nach Polen, wozu es Bedenken unter anderem hinsichtlich der Unterbringungsbedingungen oder auch eines effektiven Zugangs zu psychologischer und medizinischer Betreuung der oft traumatisierten Menschen gibt.
Der "Tagesspiegel" berichtete über die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN (Ulla Jelpke u.a.) zu tschetschenischen Asylsuchenden, aus der diese (und andere) Informationen stammen: https://www.tagesspiegel.de/politik/fluechtlinge-mit-russischem-pass-zahl-der-abschiebungen-von-tschetschenen-steigt/25143314.html
Dem angehangenen Vermerk sind weitere Einzelheiten und Zusammenhänge zu entnehmen.
Die Antwort der Bundesregierung (5 MB) steht hier zum Download bereit - Ulla Jelpke forderte mit einer Pressemitteilung einen wirksamen Schutz für Geflüchtete aus Tschetschenien: https://www.ulla-jelpke.de/2019/10/gefluechtete-aus-tschetschenien-brauchen-schutz/
In Bälde wird die Antwort auch als Bundestagsdrucksache verfügbar sein (zur Info: die Bundestagsverwaltung braucht derzeit mehrere Wochen zur Bearbeitung Kleiner Anfragen, auch die Drucksachenlegung ist z.T. deutlich verzögert):
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/140/1914082.pdf
2) Einer Antwort der Bundesregierung auf eine mündliche Frage von Ulla Jelpke sind die Abschiebungszahlen für das bisherige Jahr 2019 (bis September) zu entnehmen, differenziert nach Zielstaaten und Charter- oder Linienflügen (siehe Anhang). Die Zahlen bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau, Italien bleibt Zielland Nr. 1 der deutschen Abschiebungsbemühungen (hier geht es also vor allem um Überstellungen im Rahmen des Dublin-Systems).
Siehe dazu die folgende Nachricht auf MIGAZIN und eine Pressemitteilung von Ulla Jelpke:
https://www.migazin.de/2019/10/24/statistik-fast17-abschiebungen-ende-september/
https://www.ulla-jelpke.de/2019/10/bleiberecht-statt-abschiebung/
3) Am vergangen Montag gab es eine wirklich spannende und (rechtlich und historisch) lehrreiche Sachverständigen-Anhörung zum Thema Wiedereinbürgerung von Nachfahren von Verfolgten des NS-Regimes - großartig war insbesondere der Sachverständige Nicholas Robin Courtman, der mit seinen Initiativen maßgeblich dazu beigetragen hat, dass das Thema auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages gelangte!
Die Anhörung kann als Live-Stream hier nachgeschaut werden: https://dbtg.tv/cvid/7394260
Im Folgenden gebe ich die Zusammenfassung der hib-Redaktion hierzu wieder:
Einbürgerung von Nachfahren NS-Verfolgter
Berlin: (hib/WID) Das Anliegen von Liberalen, Linken und Grünen, den Nachfahren von Verfolgten des Naziregimes den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit unbegrenzt zu ermöglichen, findet unter Sachverständigen ein überwiegend positives Echo. In einer Anhörung des Innenausschusses war am Montag allerdings unter anderem noch umstritten, ob es dazu einer eigenen gesetzlichen Regelung bedürfe, und ob von den Antragstellern nicht doch der Nachweis einer gewissen Bindung an Deutschland zu verlangen sei.
Nach Artikel 116 Absatz 2 Grundgesetz haben frühere deutsche Staatsangehörige, die aus "politischen, rassischen oder religiösen Gründen" im Dritten Reich ausgebürgert wurden, sowie deren Nachfahren Anspruch auf Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft. Allerdings bleiben mehrere Personengruppen von dieser Regelung noch ausgenommen. Zwei Gesetzentwürfe der Linken (19/13505 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/135/1913505.pdf> ) und Grünen (19/12200 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/122/1912200.pdf> ) sowie ein Antrag der FDP (19/14063 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/140/1914063.pdf> ) haben zum Ziel, diese Ausschlusstatbestände zu beseitigen.
Als Vertreter eines in mehreren Ländern organisierten Betroffenenverbandes würdigte der an der Universität Cambridge tätige Germanist Nicholas Robin Courtman einen Erlass des Innenministeriums vom 30. September, der für viele Menschen eine "deutliche Verbesserung der Einbürgerungsmöglichkeiten" gebracht habe. Allerdings handele es sich hier noch nicht um einen "befriedigende abschließende Regelung", betonte Courtman, der sich als Enkel einer von den Nazis vertriebenen deutschen Jüdin vorstellte. Auch der Erlass berücksichtige nicht alle betroffenen Personengruppen. Überdies erfordere das "symbolische Gewicht" des Themas eine gesetzliche Regelung.
Dem widersprach der Konstanzer Völkerrechtler Kay Hailbronner, der eine Verwaltungsvorschrift für ausreichend erklärte, um noch bestehende Regelungsdefizite zu beseitigen. Der Begriff des "Wiedergutmachungsinteresses" im Gesetzentwurf der Linken sei eine "Quelle der Rechtsunsicherheit", warnte Hailbronner. Insbesondere wandte er sich gegen die Forderung, auch jenen Menschen einen Einbürgerungsanspruch zuzubilligen, deren Vorfahren in Deutschland vor 1933 die Staatsbürgerschaft hätten erwerben können, denen dies aber nach 1933 aus politischen oder "rassischen" Gründen verwehrt geblieben sei. Es sei unmöglich, "rechtsstaatlich handhabbare Kriterien für solche Fälle zu entwickeln", sagte Hailbronner.
Sein Hallenser Kollege Winfried Kluth sprach sich dagegen aus, auf den Nachweis einer "Verbundenheit" mit Deutschland durch die Antragsteller zu verzichten. Er sah auch keinen Grund, in Fällen mit Wiedergutmachungscharakter von dem im Zuge der Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts 2000 eingeführten "Generationenschnitt" abzusehen, der Regelung also, dass die Kinder von im Ausland geborenen und dort lebenden deutschen Bürgern die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern nicht mehr automatisch erben.
"Es muss zweifelsfrei klar sein, dass es zur Räson der Bundesrepublik Deutschland gehört, den Versuch zu unternehmen, nationalsozialistisches Unrecht wiedergutzumachen", sagte dagegen als Sprecher des Deutschen Anwaltsvereins und Heidelberger Jurist Berthold Münch. Nach seiner Ansicht sollen Antragsteller ihre Bindung an Deutschland nicht gesondert nachweisen müssen, das sie diese durch ihr Einbürgerungsbegehren schon deutlich gemacht hätten. Münch forderte eine gesetzliche Regelung: "Das Parlament begibt sich einer wesentlichen Steuerungsfunktion, wenn es in dieser sensiblen Frage nicht selbst entscheidet."
Der Berliner Professor für Öffentliches Recht, Tarik Tabbara, warnte vor der "Widerständigkeit" von Behörden, einen "scheinbaren Ermessensspielraum" zugunsten der Betroffenen auszuschöpfen. Wenn in einem Erlass von "Ermessensspielraum" die Rede sei, sei dies daher immer ein "schlechte Nachricht". Der Kölner Privatdozent Ulrich Vosgerau nannte die Gesetzentwürfe eine "juristische Revolution", die gerade deswegen "konservativ" angegangen werden sollen. Unzulässig sei, deutsche Staatsangehörigen mit jenen gleichzusetzen, die - hätte es die Nazis nicht gegeben -, die Staatsangehörigkeit vielleicht hätten erwerben können.
In dieser Zusammenfassung fehlt leider ein Hinweis auf die Sachverständige Frau Dr. Esther Weizsäcker, die ihre Ausführungen mit dem persönlichen Hinweis schloss, dass ihr als Kriegsverbrecher verurteilter Ur-Großvater Ernst von Weizsäcker als deutscher Gesandter in der Schweiz sich 1936 für die Ausbürgerung von Thomas Mann ausgesprochen hatte. Entsprechend froh sei sie, dass der Bundestag nun eine klare und großzügige gesetzliche Regelung zur Wiedereinbürgerung der Betroffenen schaffen könne.
Es zeichnet sich ab, dass es eine gemeinsame Initiative der drei genannten Oppositionsparteien zu diesem Thema geben könnte. Auch die SPD scheint für eine gesetzliche Regelung offen zu sein, wird jedoch offenbar von der Union gebremst, deren Vertreter sich bei der Anhörung geradezu flegelhaft desinteressiert zeigten oder störend miteinander sprachen, während der Vertreter der Betroffenen neben ihnen sitzend wichtige Ausführungen zur Sache machte. Die Union hatte auch Kay Hailbronner als Sachverständigen benannt, der dann allen Ernstes behauptete, dass man auf dem Erlasswege mehr Sicherheit für die Betroffenen schaffen könne als durch eine gesetzliche Regelung...
4) Die geplante Beratung des Gesetzes zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen ins Aufenthaltsrecht im Innenausschuss des Bundestages wurde verschoben.
Grund ist ein Änderungsantrag der LINKEN, mit dem auf zahlreiche gesetzgeberische Schwächen im Gesetzesvorschlag hingewiesen wurde und den ich zur Informationen beifüge. Die LINKE hatte darauf gedrängt, dass dieser Änderungsantrag inhaltlich im Detail beraten werden solle, weil es bei der Aufenthaltssicherung für britische Staatsangehörige im Falle eines ungeregelten Brexits um ein wichtiges Anliegen gehe, das alle Fraktionen im Bundestag teilten. Deshalb müssten die vorgeschlagenen Änderungen auch im Interesse der Koalitionsfraktionen sein, die daraufhin zusagten, die vorgeschlagenen Änderungen noch einmal zu prüfen.
Das wäre ein Fall mit hohem Seltenheitswert, wenn tatsächlich einmal inhaltliche Argumente bei Änderungen des Aufenthaltsrechts berücksichtigt und gewogen werden sollten...
5) In der Regierungsbefragung vom Mittwoch stand Bundesinnenminister Seehofer Rede und Antwort.
Mit folgender Ankündigung schaffte es der Innenminister in Agenturmeldungen: Er habe seinem Haus den Auftrag gegeben, bis zur nächsten Innenministerkonferenz Anfang Dezember detailliert aufzulisten, "in welchen Bundesländern wie viele Ausreisepflichtige sind, aus welchen Ländern sie kommen, in welche Länder sie zurückzuführen sind und ob es Hinderungsgründe gibt".
Da haben die BeamtInnen im BMI aber Glück gehabt, denn diese Auflistungen liegen längst vor: Auf Anfrage der LINKEN hat sie das Ministerium bereits erstellt, jedenfalls soweit es Zahlen dazu gibt!
Auf BT-Drs. 19/12240 gibt es zum Stand Mitte 2019 die Zahl der in Deutschland lebenden Ausreisepflichtigen, nach Bundesländern und wichtigsten Herkunftsländern differenziert (Frage 9).
Auf BT-Drs. 19/13303 gibt es die Informationen zu den im AZR vermerkten Duldungsgründen (Frage 18), die allerdings lückenhaft und zu hinterfragen sind, wie auch die Angaben zur Zahl (angeblich) ausreisepflichtiger Personen.
Dazu verweise ich auf meine Vermerke zu den Drucksachen, die ich regelmäßig verschicke. Zur IMK Anfang Dezember kann man die noch mal hervorholen, allerdings wird die Interpretation dieser Zahlen durch das BMI vermutlich grundlegend anders ausfallen als bei mir, soviel ist schon mal sicher... ;o)
Hans-Jürgen Irmer und Marian Wendt von der Union stellten dem Minister Fragen im Stile der AfD (Wendt: auf dem westlichen Balkan müsse für Ordnung gesorgt werden, "das sind wir unserer Bevölkerung gerade nach den Ereignissen von vor vier Jahren schuldig"), Irmer zündelte, indem er behauptete, dass in Berlin "20.000, 30.000 Personen abgeschoben werden" müssten. "Sie werden aber nicht abgeschoben, was zulasten des Berliner Steuerzahlers geht."
Wie so oft in der Asylpolitik waren diese Zahlen falsch - siehe die oben genannten Drucksachen! Mitte 2019 lebten genau 15.979 Ausreisepflichtige in Berlin - nicht, 20.000, nicht 30.000, in Bayern waren es übrigens 30.650. Und wie viele dieser Personen, die meisten Geduldete, abgeschoben werden müssen oder dürfen, ist schlicht nicht bekannt, weil diese Information dem AZR nicht zu entnehmen ist!
Natürlich richtete auch die "real AfD" Fragen an Seehofer zur Flüchtlingspolitik, und das ist durchaus lesenswert, wie da die einen Rechten den anderen Rechten vor sich oder vor ihm her zu treiben versuchen... (deshalb das Protokoll in Ausschnitten zur Information anbei).
Einerseits wiederholte Seehofer seine Aussage, dass angesichts von gerade einmal 225 aus Seenot Geretteten, die Deutschland in den letzten 14 Monaten aufgenommen habe, sich aufgeregte Diskussionen um die anteilige Aufnahme dieser Menschen eigentlich verböten. Aber zugleich erklärte er, dass er diese Aufnahme sofort stoppen würde, wenn die Zahl der Geretteten steigen würde: "Dann ist es nämlich keine Seenotrettung mehr, dann ist es ein Taxidienst zwischen Afrika und Europa" - Beifall eines AfD-Abgeordneten an dieser Stelle.
Seehofer behauptete, über die "Landrouten" würde Deutschland "an einem Tag" die "doppelte Zahl von Flüchtlingen" aufnehmen (400). Auch diese Zahl ist falsch, denn eine zunehmende Zahl von Asylsuchenden - darauf habe ich oftmals hingewiesen - reist nicht (unerlaubt) nach Deutschland ein, sondern es handelt sich z.B. um Angehörige anerkannter Flüchtlinge, die im Rahmen des Familiennachzugs legal eingereist sind (sie kommen also in der Regel mit dem Flugzeug, nicht über die "Landrouten"), oder es handelt sich um hier geborene Kinder von Asylsuchenden, Flüchtlingen oder Geduldeten - und bemerkenswerterweise wies sogar Horst Seehofer ausdrücklich hierauf hin und bemerkte zutreffend, dass diese nicht "wirklich über die Grenze kamen"!. Auf Anfrage der LINKEN, ob diese Umstände nicht Auswirkungen auf die Berechnung des im Koalitionsvertrag vereinbarten "Zuwanderungskorridor" haben müssten, hatte die Bundesregierung vor Kurzem all
erdings
noch abgewiegelt... (siehe meine Rundmail vom 3.9.2019).
6) Bei der sich anschließenden mündliche Fragerunde fragte Heike Hänsel (DIE LINKE) unter anderem nach einer Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus den komplett überfüllten "Hotspots" der griechischen Inseln (siehe Protokoll anbei).
Die Antwort Michael Roths als Staatsminister des Auswärtigen Amtes war interessant: Zum einen behauptete er, dass die Bundesregierung "bei der Familienzusammenführung nach der Dublin-Verordnung ... ein ganz besonderes Augenmerk auf rasche Verfahren bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen" lege. Und dann, Zitat: "Die Dublin-III-Verordnung wird durch die Bundesregierung vollumfänglich umgesetzt" - was angesichts der komplett gegenteiligen Praxis natürlich ein Hohn ist!
Die Bundesregierung wird bald Gelegenheit haben, diesen Widerspruch aufzuklären, denn der Antrag der LINKEN zur Aufnahme von unbegleiteten Flüchtlingskindern aus den Hotspots, der sich auch mit dieser Aufnahmeverhinderungspraxis des BAMF bei Dublin-Überstellungen aus Griechenland befasst (vgl.: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/140/1914024.pdf), wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Innenausschusses beraten werden.
Zum anderen erklärte Roth: "Wir sind selbstverständlich bereit, unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufzunehmen. Das Bundesinnenministerium befindet sich dazu nicht nur in Gesprächen mit der griechischen Regierung, sondern auch im Gespräch mit den anderen nationalen Regierungen in der EU. Wir sind bereit, einen solidarischen Beitrag im Rahmen einer EU-Lösung zu finden."
Das ist doppelt bemerkenswert, weil nur kurz zuvor der zuständige Innen-Staatssekretär im Innenausschuss auf Anfrage der LINKEN erklärt hatte, dass die Bundesregierung keine Notwendigkeit sehe, über bisherige Maßnahmen hinaus (gemeint waren damit personelle Unterstützungen über EASO, BAMF usw.) Griechenland beizustehen - und er hielt daran auch auf ausdrücklichen Vorhalt und weitere Nachfrage fest, mit der darauf hingewiesen worden war, dass Regierungssprecher Seibert erklärte hatte, Deutschland sei zu einer solchen Aufnahme, zusammen mit anderen Ländern, "grundsätzlich" bereit.
Auch hierzu werden wir im Innenausschuss selbstverständlich nachhaken!
7) Die überraschend hohe Schutzquote bei von Deutschland aufgenommenen, aus Seenot Geretteten geht aus der angehangenen Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende schriftliche Frage von Ulla Jelpke hervor: Nach 142 Entscheidungen lag diese (bereinigt) bei 46 Prozent - während das allgemein gezeichnete Bild in der Öffentlichkeit oft unterstellt, es handele sich überwiegend um vermeintliche "Wirtschaftsflüchtlinge".
Ausnahmsweise füge ich noch die Antwort der Bundesregierung auf eine ähnlich gelagerte Anfrage aus den Reihen der AfD bei, deren Interesse aber vor allem dahin ging, wie viele der von Deutschland Aufgenommen denn schon wieder abgeschoben worden seien... (da findet sich also die zusätzliche Information, dass von den vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, deren Zahl aber nicht genannt wird, neun nicht mehr im Bundesgebiet seien, Abschiebungen habe es diesbezüglich nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht gegeben).
8) Pro Asyl hat eine Halbjahresbilanz für den Asylbereich sehr übersichtlich und anschaulich dargestellt, mit wichtigen Kennziffern und Informationen, die vielfach auch Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der LINKEN entnommen sind - sehr hilfreich für aktuelle politische Debatten: https://www.proasyl.de/news/die-wichtigsten-zahlen-und-fakten-zur-asyldebatte/
-----------------------------------------------------------------
Dr. Thomas Hohlfeld
Referent für Migration und Integration
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Türkei: Flüchtlinge rechtswidrig ins syrische Kriegsgebiet abgeschoben
che2001, 13:33h
Bereits Monate vor dem Einmarsch türkischer Truppen in Nordsyrien schob die Türkei syrische Flüchtlinge in das vom Krieg zerrüttete Land ab – also noch vor dem Versuch der türkischen Regierung, auf der syrischen Seite der Grenze eine sogenannte „Sicherheitszone“ einzurichten. Zu diesem Ergebnis kommt der neue Amnesty-Bericht „Sent to a war zone: Turkey’s illegal deportations of Syrian refugees“.
BERLIN, 24.10.2019 – Für den Bericht sprachen Amnesty-Experten mit Flüchtlingen, die sagten, dass sie von türkischen Polizeikräften geschlagen und bedroht worden seien. Sie seien dazu gezwungen worden, Dokumente zu unterschreiben, die belegen sollten, dass sie selbst ihre Rückkehr nach Syrien gefordert hätten. Doch tatsächlich waren sie von der Türkei zur Rückkehr in ein lebensgefährliches Kriegsgebiet gezwungen worden.
„Die Behauptung der Türkei, dass sich die syrischen Flüchtlinge selbst dazu entschieden hätten, direkt in den Konflikt zurückzukehren, ist gefährlich und unehrlich. Im Gegensatz dazu haben unsere Recherchen ergeben, dass die Menschen ausgetrickst und gezwungen wurden, zurückzugehen“, sagt Anna Shea, Expertin für die Rechte von Flüchtlingen und Migranten bei Amnesty International.
„Die Türkei verdient Anerkennung dafür, dass sie in den vergangenen acht Jahren mehr als 3,6 Millionen Frauen, Männer und Kinder aus Syrien aufgenommen hat. Aber sie kann diese Großzügigkeit nicht als Vorwand dafür nehmen, Menschen in ein aktives Konfliktgebiet abzuschieben – entgegen nationaler und internationaler Rechtslage.“
Da keine offiziellen Statistiken vorliegen, ist die genaue Zahl der Abschiebungen unklar. Doch nachdem Amnesty International zwischen Juli und Oktober 2019 Dutzende Interviews geführt hatte, schätzt die Organisation, dass die Zahl der in den vergangenen Monaten Abgeschobenen in die Hunderte geht. Die türkischen Behörden behaupten, dass 315.000 Personen absolut freiwillig nach Syrien zurückgekehrt seien.
Abschiebungen nach Syrien sind rechtswidrig, da dort das Risiko extrem hoch ist, Opfer von schweren Menschenrechtsverletzungen zu werden.
„Es ist erschütternd, dass Russland diese Woche ein Abkommen mit der Türkei geschlossen hat, in dem der ‚sicheren und freiwilligen Rückkehr‘ von Flüchtlingen in eine ‚Sicherheitszone‘ zugestimmt wird, die erst noch geschaffen werden muss. Die Abschiebungen waren bisher alles andere als sicher und freiwillig – und Millionen weiterer Flüchtlinge aus Syrien sind nach wie vor in Gefahr“, sagt Anna Shea.
Abschiebungen getarnt als freiwillige Rückkehr
Einige der Abgeschobenen sagten, dass ihnen Gewalt angedroht wurde oder dass sie geschlagen wurden, um sie zu zwingen, Dokumente über ihre angeblich „freiwillige Rückkehr“ zu unterschreiben. Anderen wurde gesagt, sie würden ein Registrierungsdokument oder eine Empfangsbestätigung für eine in der Hafteinrichtung erhaltene Decke unterzeichnen beziehungsweise, dass sie mit dem Formular beantragten, in der Türkei zu bleiben.
Amnesty International hat 20 Fälle von Abschiebungen überprüft. In allen Fällen wurden die Menschen in Bussen über die Grenze gebracht, in denen Dutzende weitere Personen saßen, deren Hände mit Kabelbindern gefesselt waren und die offenbar ebenfalls abgeschoben wurden. Immer wenn Geflüchtete mit der türkischen Polizei oder den Migrationsbehörden in Kontakt sind – sei es, um ihre Dokumente verlängern zu lassen oder wenn sie auf der Straße angehalten werden, um sich auszuweisen –, besteht die Gefahr, dass sie inhaftiert oder abgeschoben werden. Den Betroffenen wurde oft gesagt, sie würden abgeschoben, weil sie nicht registriert seien oder sich nicht in der türkischen Provinz befänden, in der sie registriert sind. Allerdings sind auch schon Personen abgeschoben worden, die über einen gültigen Ausweis der Provinz verfügen, in der sie sich aufhielten.
Bei der überwältigenden Mehrheit der Abgeschobenen handelt es sich offenbar um erwachsene Männer, die in Bussen durch die Provinz Hatay zum Grenzübergang Bab al-Hawa in der syrischen Provinz Idlib gebracht werden.
Ein junger Mann namens Nabil (Name aus Sicherheitsgründen geändert) gab an, mit seiner Frau und seinem zweijährigen Sohn im Juni 2019 in Ankara festgenommen und mit mehr als 100 weiteren Menschen inhaftiert worden zu sein, unter ihnen Familien und auch drei Männer ohne Angehörige. Nabil erzählte, nach drei Tagen habe man ihnen gesagt, man würde sie in ein Lager in der Provinz Hatay bringen, aber tatsächlich wurden sie nach Idlib abgeschoben.
„Die türkischen Behörden müssen die Abschiebungen nach Syrien stoppen und sicherstellen, dass alle, die bereits abgeschoben worden sind, sicher in die Türkei zurückkehren können und dort Zugang zu grundlegender Versorgung erhalten“, so Anna Shea. „Die EU und die übrige internationale Gemeinschaft sollten mit Resettlement-Programmen die Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus der Türkei drastisch erhöhen, anstatt ihre Energie darauf zu verwenden, möglichst viele Menschen davon abzuhalten, in ihren Ländern Asyl zu suchen.“
Den vollständigen Bericht schicken wir Ihnen auf Nachfrage nach Ablauf der Sperrfrist gerne zu. Für Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle.
BITTE BEACHTEN SIE DIE SPERRFRIST: FREITAG, 25.10.2019, 01:01 UHR MESZ – FREI FÜR FREITAGSAUSGABEN
Kontakt:
AMNESTY INTERNATIONAL DEUTSCHLAND e. V.
Pressestelle . Zinnowitzer Straße 8 . 10115 Berlin
T: +49 (0) 30 42 02 48 - 306 . F: +49 (0) 30 42 02 48 - 630
mailto: presse@amnesty.de
follow us: www.twitter.com/amnesty_de
BERLIN, 24.10.2019 – Für den Bericht sprachen Amnesty-Experten mit Flüchtlingen, die sagten, dass sie von türkischen Polizeikräften geschlagen und bedroht worden seien. Sie seien dazu gezwungen worden, Dokumente zu unterschreiben, die belegen sollten, dass sie selbst ihre Rückkehr nach Syrien gefordert hätten. Doch tatsächlich waren sie von der Türkei zur Rückkehr in ein lebensgefährliches Kriegsgebiet gezwungen worden.
„Die Behauptung der Türkei, dass sich die syrischen Flüchtlinge selbst dazu entschieden hätten, direkt in den Konflikt zurückzukehren, ist gefährlich und unehrlich. Im Gegensatz dazu haben unsere Recherchen ergeben, dass die Menschen ausgetrickst und gezwungen wurden, zurückzugehen“, sagt Anna Shea, Expertin für die Rechte von Flüchtlingen und Migranten bei Amnesty International.
„Die Türkei verdient Anerkennung dafür, dass sie in den vergangenen acht Jahren mehr als 3,6 Millionen Frauen, Männer und Kinder aus Syrien aufgenommen hat. Aber sie kann diese Großzügigkeit nicht als Vorwand dafür nehmen, Menschen in ein aktives Konfliktgebiet abzuschieben – entgegen nationaler und internationaler Rechtslage.“
Da keine offiziellen Statistiken vorliegen, ist die genaue Zahl der Abschiebungen unklar. Doch nachdem Amnesty International zwischen Juli und Oktober 2019 Dutzende Interviews geführt hatte, schätzt die Organisation, dass die Zahl der in den vergangenen Monaten Abgeschobenen in die Hunderte geht. Die türkischen Behörden behaupten, dass 315.000 Personen absolut freiwillig nach Syrien zurückgekehrt seien.
Abschiebungen nach Syrien sind rechtswidrig, da dort das Risiko extrem hoch ist, Opfer von schweren Menschenrechtsverletzungen zu werden.
„Es ist erschütternd, dass Russland diese Woche ein Abkommen mit der Türkei geschlossen hat, in dem der ‚sicheren und freiwilligen Rückkehr‘ von Flüchtlingen in eine ‚Sicherheitszone‘ zugestimmt wird, die erst noch geschaffen werden muss. Die Abschiebungen waren bisher alles andere als sicher und freiwillig – und Millionen weiterer Flüchtlinge aus Syrien sind nach wie vor in Gefahr“, sagt Anna Shea.
Abschiebungen getarnt als freiwillige Rückkehr
Einige der Abgeschobenen sagten, dass ihnen Gewalt angedroht wurde oder dass sie geschlagen wurden, um sie zu zwingen, Dokumente über ihre angeblich „freiwillige Rückkehr“ zu unterschreiben. Anderen wurde gesagt, sie würden ein Registrierungsdokument oder eine Empfangsbestätigung für eine in der Hafteinrichtung erhaltene Decke unterzeichnen beziehungsweise, dass sie mit dem Formular beantragten, in der Türkei zu bleiben.
Amnesty International hat 20 Fälle von Abschiebungen überprüft. In allen Fällen wurden die Menschen in Bussen über die Grenze gebracht, in denen Dutzende weitere Personen saßen, deren Hände mit Kabelbindern gefesselt waren und die offenbar ebenfalls abgeschoben wurden. Immer wenn Geflüchtete mit der türkischen Polizei oder den Migrationsbehörden in Kontakt sind – sei es, um ihre Dokumente verlängern zu lassen oder wenn sie auf der Straße angehalten werden, um sich auszuweisen –, besteht die Gefahr, dass sie inhaftiert oder abgeschoben werden. Den Betroffenen wurde oft gesagt, sie würden abgeschoben, weil sie nicht registriert seien oder sich nicht in der türkischen Provinz befänden, in der sie registriert sind. Allerdings sind auch schon Personen abgeschoben worden, die über einen gültigen Ausweis der Provinz verfügen, in der sie sich aufhielten.
Bei der überwältigenden Mehrheit der Abgeschobenen handelt es sich offenbar um erwachsene Männer, die in Bussen durch die Provinz Hatay zum Grenzübergang Bab al-Hawa in der syrischen Provinz Idlib gebracht werden.
Ein junger Mann namens Nabil (Name aus Sicherheitsgründen geändert) gab an, mit seiner Frau und seinem zweijährigen Sohn im Juni 2019 in Ankara festgenommen und mit mehr als 100 weiteren Menschen inhaftiert worden zu sein, unter ihnen Familien und auch drei Männer ohne Angehörige. Nabil erzählte, nach drei Tagen habe man ihnen gesagt, man würde sie in ein Lager in der Provinz Hatay bringen, aber tatsächlich wurden sie nach Idlib abgeschoben.
„Die türkischen Behörden müssen die Abschiebungen nach Syrien stoppen und sicherstellen, dass alle, die bereits abgeschoben worden sind, sicher in die Türkei zurückkehren können und dort Zugang zu grundlegender Versorgung erhalten“, so Anna Shea. „Die EU und die übrige internationale Gemeinschaft sollten mit Resettlement-Programmen die Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus der Türkei drastisch erhöhen, anstatt ihre Energie darauf zu verwenden, möglichst viele Menschen davon abzuhalten, in ihren Ländern Asyl zu suchen.“
Den vollständigen Bericht schicken wir Ihnen auf Nachfrage nach Ablauf der Sperrfrist gerne zu. Für Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle.
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Aufruf zur Teilnahme am Dezentralen Aktionstag „Bleiberecht und Sichere Häfen statt Abschiebungen und ZAB“
che2001, 12:12h
Aufruf zur Teilnahme am Dezentralen Aktionstag „Bleiberecht und Sichere Häfen statt Abschiebungen und ZAB“ am 26. Oktober 2019 mit Aktionen in Braunschweig, Göttingen, Lingen, Oldenburg, Osnabrück und Vechta
„Bleiberecht und Sichere Häfen statt Abschiebungen und ZAB“ – unter diesem Motto ruft der Flüchtlingsrat Niedersachsen gemeinsam mit zahlreichen landesweiten, regionalen und lokalen Organisationen zur Teilnahme am Dezentralen Aktionstag am morgigen Samstag, 26. Oktober 2019 auf.
Sebastian Rose, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.:
„Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert die Landesregierung auf, die Pläne für die Zentrale Ausländerbehörde endgültig aufzugeben. Kluge und glaubwürdige Politik zeichnet sich auch dadurch aus, dass sie falsch gesetzte Wegmarken zeitnah korrigiert. Dies ist hier jetzt erforderlich.“
Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben acht landesweite und über 30 regionale und lokale Organisationen und Initiativen gemeinsam in dieser Woche ein Positionspapier veröffentlicht.
Rose:
„Angesichts einer auf Abschottung und Abschiebung fokussierten Bundes- und Europapolitik fordern wir die Landesregierung auf, die Bereiche Teilhabe und Zusammenleben aller Menschen deutlich zu stärken. Wir fordern ein Bleiberecht für alle Menschen, die in Niedersachsen ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben.“
Kontakt
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Sebastian Rose, Referent der Geschäftsführung
Tel.: 0511 – 98 24 60 34
Email: sr@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org
Stefan Klingbeil, sk@nds-fluerat.org (Stefan Klingbeil ist bei der Aktion am 26. Oktober 2019 in Göttingen vor Ort für Pressevertreter_innen ansprechbar.)
Anhang
1. „Bleiberecht und Sichere Häfen statt Abschiebungen und ZAB“. Gemeinsames Positionspapier von Organisationen und Initiativen in Niedersachsen
2. Hintergrundpapier zur Zentralen Ausländerbehörde des Flüchtlingsrats Niedersachsen
3. Aktionsseite des Flüchtlingsrats Niedersachsen zur Zentralen Ausländerbehörde
Zeiten und Orte des dezentralen Aktionstages
Braunschweig: Verteilen von Flyern
ab 11 Uhr an zentralen Orten im Stadtgebiet
Verteilen von Flyern und Positionspapier. Treffpunkt für Interessierte ist um 11 Uhr im Refugium (Steinweg 5, Braunschweig).
mit: Refugium Braunschweig, Seebrücke Braunschweig
Göttingen: Aktionsstand
11 – 14 Uhr, Fußgängerzone
Aktionsstand mit Redebeiträgen, virtuellem Abschiebeknast, „Spiel des Lebens“ und antirassistischem Dosenwerfen
mit: AK Asyl, Amnesty International Göttingen, Antifaschistische Linke Göttingen, Caritasstelle Friedland/DiCV Hildesheim, Flüchtlingsrat Niedersachsen, Migrationszentrum Göttingen, Seebrücke Göttingen
Lingen: Aktionsstand
13 – 16 Uhr, Marktplatz Lingen
Verteilen von Flyern und Infostand im Rahmen der Demonstration „Atom und Kohle die rote Karte zeigen“ von AgiEL
mit: Seebrücke Lingen
Oldenburg: Kundgebung
11 Uhr, Julius-Mosen-Platz, Oldenburg
Kundgebung
mit: Seebrücke Oldenburg
Osnabrück: Infostand und Theater-Performances
ab 12 Uhr, Nikolaiort
Infostand
13.30 – 14.30 Uhr Theater-Performances
mit: Bündnis gegen Abschiebungen Osnabrück
Vechta: Demonstration
14- 16 Uhr, Kreishaus Vechta (Ravensberger Straße 20, Vechta)
Demonstration
mit: Seebrücke Vechta
„Bleiberecht und Sichere Häfen statt Abschiebungen und ZAB“ – unter diesem Motto ruft der Flüchtlingsrat Niedersachsen gemeinsam mit zahlreichen landesweiten, regionalen und lokalen Organisationen zur Teilnahme am Dezentralen Aktionstag am morgigen Samstag, 26. Oktober 2019 auf.
Sebastian Rose, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.:
„Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert die Landesregierung auf, die Pläne für die Zentrale Ausländerbehörde endgültig aufzugeben. Kluge und glaubwürdige Politik zeichnet sich auch dadurch aus, dass sie falsch gesetzte Wegmarken zeitnah korrigiert. Dies ist hier jetzt erforderlich.“
Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben acht landesweite und über 30 regionale und lokale Organisationen und Initiativen gemeinsam in dieser Woche ein Positionspapier veröffentlicht.
Rose:
„Angesichts einer auf Abschottung und Abschiebung fokussierten Bundes- und Europapolitik fordern wir die Landesregierung auf, die Bereiche Teilhabe und Zusammenleben aller Menschen deutlich zu stärken. Wir fordern ein Bleiberecht für alle Menschen, die in Niedersachsen ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben.“
Kontakt
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Sebastian Rose, Referent der Geschäftsführung
Tel.: 0511 – 98 24 60 34
Email: sr@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org
Stefan Klingbeil, sk@nds-fluerat.org (Stefan Klingbeil ist bei der Aktion am 26. Oktober 2019 in Göttingen vor Ort für Pressevertreter_innen ansprechbar.)
Anhang
1. „Bleiberecht und Sichere Häfen statt Abschiebungen und ZAB“. Gemeinsames Positionspapier von Organisationen und Initiativen in Niedersachsen
2. Hintergrundpapier zur Zentralen Ausländerbehörde des Flüchtlingsrats Niedersachsen
3. Aktionsseite des Flüchtlingsrats Niedersachsen zur Zentralen Ausländerbehörde
Zeiten und Orte des dezentralen Aktionstages
Braunschweig: Verteilen von Flyern
ab 11 Uhr an zentralen Orten im Stadtgebiet
Verteilen von Flyern und Positionspapier. Treffpunkt für Interessierte ist um 11 Uhr im Refugium (Steinweg 5, Braunschweig).
mit: Refugium Braunschweig, Seebrücke Braunschweig
Göttingen: Aktionsstand
11 – 14 Uhr, Fußgängerzone
Aktionsstand mit Redebeiträgen, virtuellem Abschiebeknast, „Spiel des Lebens“ und antirassistischem Dosenwerfen
mit: AK Asyl, Amnesty International Göttingen, Antifaschistische Linke Göttingen, Caritasstelle Friedland/DiCV Hildesheim, Flüchtlingsrat Niedersachsen, Migrationszentrum Göttingen, Seebrücke Göttingen
Lingen: Aktionsstand
13 – 16 Uhr, Marktplatz Lingen
Verteilen von Flyern und Infostand im Rahmen der Demonstration „Atom und Kohle die rote Karte zeigen“ von AgiEL
mit: Seebrücke Lingen
Oldenburg: Kundgebung
11 Uhr, Julius-Mosen-Platz, Oldenburg
Kundgebung
mit: Seebrücke Oldenburg
Osnabrück: Infostand und Theater-Performances
ab 12 Uhr, Nikolaiort
Infostand
13.30 – 14.30 Uhr Theater-Performances
mit: Bündnis gegen Abschiebungen Osnabrück
Vechta: Demonstration
14- 16 Uhr, Kreishaus Vechta (Ravensberger Straße 20, Vechta)
Demonstration
mit: Seebrücke Vechta
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Satirischer Kommentar zur Lage in Syrien
che2001, 02:24h
Dunnemals, in meiner Jugend, hätte sich niemand vorstellen können, dass in die von Amis verlassenen Stellungen Russen einmarschieren und der Ami die Schultern zuckt. Kurt kommentiert das so:
https://www.youtube.com/watch?v=3MnZpPAGQPE
https://www.youtube.com/watch?v=3MnZpPAGQPE
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