Mittwoch, 13. Oktober 2021
STIKO: Wer neben Janssen-Impflingen noch alles boostern sollte; Wer testet jetzt noch kostenlos?
Schutzdauer nach Genesung

Michael van den Heuvel, Medscape

Heute meldet das Robert Koch-Institut, Berlin, eine 7-Tage-Inzidenz von 66,5 Fällen pro 100.000 Einwohner. Am Vortag lag der Wert noch bei 66,1, und vor 1 Woche bei 64,7. Weitere 3.111 Menschen haben sich mit SARS-CoV-2 infiziert (Vorwoche: 3.088). Weitere 7 Menschen sind durch COVID-19 gestorben (Vorwoche: 7).

Laut DIVI-Intensivregister waren am 10. Oktober 1.344 Patienten in intensivmedizinischer Behandlung. Veränderungen zum Vortag gab es nicht. Aktuell sind 928 Betten im Low-Care- und 2.502 im High-Care-Bereich frei. Hinzu kommen 401 freie ECMO-Behandlungsplätze.

Mittlerweile sind laut offizieller Statistik 65,1% der Gesamtbevölkerung vollständig geimpft worden, und 68,4 % haben mindestens eine Impfdosis erhalten. Doch die Zweifel an der offiziellen Meldestatistik häufen sich. Es sei anzunehmen, dass unter Erwachsenen bis zu 84 % mindestens 1-mal und bis zu 80% vollständig geimpft sind, erklärte das RKI. Grundlage der Schätzung sind Bürgerbefragungen und Meldedaten.

Ende der kostenlosen Bürgertests

STIKO: Wer sollte eine Booster-Impfung bekommen?

Long-COVID: Patienten suchen zu selten Hilfe

Schwangerschaft: SARS-CoV-2-Erstimpfung und Influenza-Impfung zum gleichen Zeitpunkt

Myokarditis nach Impfungen: Neue Daten

So beurteilen Virologen den Schutz von Genesenen

Long-COVID: Patienten suchen zu selten Hilfe

Ende der kostenlosen Bürgertests
Seit heute gibt es keine kostenlosen Antigen-Schnelltests mehr für alle Bürger; eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung trat in Kraft.


Personen mit medizinischer Kontraindikation erhalten laut Bundesgesundheitsministerium weiterhin kostenlose Testangebote beim Arzt, beim Apotheker oder in sonstigen Testzentren. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Testung noch jünger als 12 Jahre alt sind oder erst in den letzten 3 Monaten vor der Testung 12 Jahre alt geworden sind. Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, kostenlos testen lassen. Das triff auf Schwangere ebenfalls zu, unabhängig vom Trimenon, in dem sie sich befinden.

Ansonsten werden Bürger zur Kasse gebeten. PCR-Tests bei Patienten mit Beschwerden und Verdacht auf COVID-19 werden generell weiter erstattet; PCR-Tests vor einem Urlaub bleiben wie bisher eine Selbstzahler-Leistung.



?Das Auslaufen der kostenlosen Corona-Tests ist richtig?, erklärte der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. ?Es wäre falsch, denjenigen, die sich selbst der Solidarität des Impfens verweigern, unbegrenzt solidarisch die Tests zu bezahlen.? Berufsverbände plädieren künftig für das sogenannte ?Hamburger Modell?: ?Die Tests und Testzertifikate sollte es zukünftig nur noch in Gesundheitseinrichtungen, also vornehmlich in der Apotheke oder Arztpraxis, geben?, erklärt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. ?Erstens werden sie dort qualitätsgesichert durchgeführt. Zweitens würde die Konzentration auf diese Einrichtungen verhindern, dass viele von ihnen die Tests einstellen oder Selbstzahlern nur noch sehr teuer anbieten können.? Overwiening bezieht sich auf Antigen-Schnelltests, unabhängig von der Art der Kostenübernahme.



STIKO: Wer sollte eine Booster-Impfung bekommen?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut weist darauf hin, dass Vakzine gegen Infektionen mit SARS-CoV-2 ? und vor allem gegen einen schweren Verlauf von COVID-19 mit Hospitalisierung ? wirksam sind.

?Allerdings zeigt sich, dass der Impfschutz mit der Zeit insbesondere in Bezug auf die Verhinderung asymptomatischer Infektionen und milder Krankheitsverläufe nachlässt?, heißt es in einer Pressemeldung. Und: ?Im höheren Alter fällt die Immunantwort nach der Impfung insgesamt geringer aus und Impfdurchbrüche können häufiger auch zu einem schweren Krankheitsverlauf führen.?


Die STIKO nennt als Zielgruppen für Booster-Impfungen:

Personen ab 70 Jahren

Bewohner und Betreuter in Altenpflegeeinrichtungen (auch Bewohner unter 70 Jahren)

Pflegepersonal und sonstige Angestellte mit direktem Kontakt zu Patienten ambulanten, teil- oder vollstationären Einrichtungen der Pflege für alte Menschen oder für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schweres COVID-19

Angestellte in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt

Damit nicht genug. Die STIKO weist auch darauf hin, dass ?im Verhältnis zur Anzahl der verabreichten Impfstoffdosen in Deutschland die meisten COVID-19-Impfdurchbruchserkrankungen bei Personen beobachtet werden, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden?. Außerdem gebe es eine ?vergleichsweise geringe Impfstoffwirksamkeit gegenüber der Delta-Variante?. Deshalb lautet der Rat, eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis ab 4 Wochen nach der Janssen-Impfung zu verabreichen.

Schwangerschaft: SARS-CoV-2-Erstimpfung und Influenza-Impfung zum gleichen Zeitpunkt
Der Winter naht, und Experten befürchten, dass eine heftige Grippewelle kommen könnte. In der Saison 2020/2021 spielte dieses Virus praktisch keine Rolle. Bekanntlich kann Influenza in der Schwangerschaft zu stärkeren Komplikationen führen als bei gleichaltrigen Frauen ohne Gravidität. ?Frauen, die schwanger sind, sollten sich unbedingt ab der 14. Schwangerschaftswoche gegen Influenza impfen lassen?, sagt Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte.

Die STIKO hat sich auch uneingeschränkt dafür ausgesprochen, Schwangere ab dem 2. Trimenon mit einem mRNA-Impfstoff gegen COVID-19 zu schützen. ?Schwangere, die sich bei ihrer Frauenärztin gegen Grippe impfen lassen wollen, können also am gleichen Tag auch eine Corona-Impfung bekommen?, so Albring weiter. Die 2. Impfung gegen Corona würde nach 4 bis 6 Wochen erfolgen.


Myokarditis nach Impfungen: Neue Daten
Noch ein Blick auf unerwünschte Effekte. Der Sicherheitsausschuss der EMA ist bereits im Juli zu dem Schluss gekommen, dass nach einer Impfung mit den mRNA-Vakzinen Comirnaty® oder Spikevax® in sehr seltenen Fällen eine Myokarditis oder Perikarditis auftreten kann.

Neue Daten kommen aus Israel. Forscher durchsuchten die Datenbank von Clalit Health Services, der größten Gesundheitsorganisation des Landes, nach Myokarditis-Diagnosen bei Patienten, die mindestens 1 Dosis BNT162b2 erhalten hatten.

Unter mehr als 2,5 Millionen geimpften Versicherten, die 16 Jahre oder älter waren, erfüllten 54 Fälle Kriterien einer Myokarditis. Die geschätzte Inzidenz pro 100.000 Personen, die mindestens 1 Impfstoffdosis erhalten hatten, betrug 2,13 Fälle (95%-Konfidenzintervall [KI] 1,56 bis 2,70).

Die höchste Inzidenz von Myokarditis (10,69 Fälle pro 100.000 Personen; 95 %-KI 6,93 bis 14,46) wurde bei Männern im Alter zwischen 16 und 29 Jahren festgestellt. Insgesamt 76% der Myokarditis-Fälle wurden als leicht und 22% als mittelschwer beschrieben; 1 Fall war mit einem kardiogenen Schock verbunden.

Nach einer medianen Nachbeobachtungszeit von 83 Tagen nach Auftreten der Myokarditis wurde 1 Patient erneut ins Krankenhaus eingewiesen, und 1 Patient starb nach der Entlassung aus unbekannter Ursache.

Von 14 Patienten, die bei der Aufnahme eine linksventrikuläre Funktionsstörung in der Echokardiographie aufwiesen, hatten 10 zum Zeitpunkt der Entlassung aus dem Krankenhaus immer noch eine solche Funktionsstörung. Von diesen Patienten unterzogen sich 5 einer weiteren Untersuchung, die eine normale Herzfunktion ergab. Das Risiko einer Myokarditis sei damit gering, resümieren die Autoren.

Im Rahmen einer weiteren Analyse gingen Forscher der Frage nach, ob es Unterschiede in der Häufigkeit nach der 1. und der 2. Dosis des mRNA-Vakzins von BioNTech/Pfizer gegeben hat.

Sie überprüften retrospektiv alle vom 20. Dezember 2020 bis zum 31. Mai 2021 erhaltenen Daten zuMyokarditiden. Der Gesamtrisikounterschied zwischen der 1. und der 2 Dosis betrug 1,76 pro 100.000 Personen (95 %-KI 1,33 bis 2,19). Den größten Unterschied fanden die Autoren bei Männern im Alter von 16 bis 19 Jahren (13,73 pro 100.000 Personen; 95%-KI 8,11 bis 19,46). ?Die Inzidenz einer Myokarditis, obwohl gering, nahm nach Erhalt des BNT162b2-Impfstoffs zu, insbesondere nach der 2. Dosis bei jungen männlichen Empfängern?, lautet das Fazit.

US-amerikanische Daten liefern ein ähnliches Bild. Forscher werteten Patientenakten von Kaiser Permanente Southern California aus. Sie wählten Personen im Alter von 18 Jahren oder älter, die mindestens 1 Dosis des mRNA-Impfstoffs BNT162b2 (Pfizer) oder mRNA-1273 (Moderna) zwischen dem 14. Dezember 2020 und dem 20. Juli 2021 erhalten hatten.

In der geimpften Gruppe traten 15 Fälle von bestätigter Myokarditis auf (2 nach der ersten und 13 nach der zweiten Dosis), was einer beobachteten Inzidenz von 0,8 Fällen pro 1 Million erster Dosen und 5,8 Fällen pro 1 Million zweiter Dosen in einem 10-tägigen Beobachtungsfenster entspricht. Alle Patienten waren Männer mit einem mittleren Alter von 25 (20-32) Jahren. Auch hier bewerten die Autoren solche Risiken als gering.

So beurteilen Virologen den Schutz von Genesenen
Nicht nur Impfungen, sondern auch überstandenes COVID-19, sollen vor Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 schützen. Zu Genesenen gab es seit Beginn der Pandemie viele Fragen. Jetzt hat die Gesellschaft für Virologie (GfV) eine Stellungnahme veröffentlicht. Grundlage waren Literaturrecherchen.


?In den ersten Monaten der Pandemie wurde davon ausgegangen, dass eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV2 nur eine kurzlebige schützende Immunität nach sich zieht?, heißt es in der Erklärung. ?Diese Einschätzung ist jedoch überholt.? Mittlerweile konnte gezeigt werden, dass eine SARS-CoV-2 Infektion zur Bildung von Gedächtniszellen führt. Sie bilden bei erneutem Kontakt mit dem Virus rasch neutralisierende Antikörper ? auch mit Wirksamkeit gegen Varianten von SARS-CoV-2.

Das bestätigen Daten aus Beobachtungsstudien. ?In den ersten 6 Monaten nach durchgemachter Infektion ist der Schutz vor erneuter SARS-CoV-2 Infektion mindestens so gut ausgeprägt wie der Schutz von vollständig Geimpften?, so die GfV. ?Darüber hinaus zeigen die Untersuchungen, dass eine durchgemachte SARS-CoV-2 Infektion auch nach einem Jahr noch sehr gut vor Reinfektionen und schweren COVID-19 Krankheitsverläufen schützt.?

Daraus leitet die GfV 3 Ratschläge ab:

Eine SARS-CoV-2-Infektion schützt für mindestens 12 Monate, wahrscheinlich deutlich länger, vor weiteren Infektionen.

Genesene sollten ? etwa bei Testpflichten ? Geimpften gleichgestellt werden.

Es wird empfohlen, den Zeitpunkt einer Impfung zu überprüfen, etwa durch immunologische Untersuchungen.

Long-COVID: Patienten suchen zu selten Hilfe
Doch COVID-19 zeigt langfristig auch oft negative Folgen. Die IKK Südwest hat Versicherte mit COVID-19 in der Vorgeschichte zu ihren Erfahrungen mit Long-COVID angeschrieben. 1.469 Männer und Frauen haben an der Befragung teilgenommen. Bei 80% liegt die Erkrankung mehr als ein halbes Jahr zurück.

2 von 3 Interviewten gaben an, immer noch Beschwerden zu haben. Meist handelte es sich um Müdigkeit und Erschöpfung (80%), gefolgt von Konzentrations- und Gedächtnisproblemen (57%) und Kurzatmigkeit (41%).

Trotzdem waren 60% aller Studienteilnehmer mit Beschwerden nicht beim Arzt. Wer medizinische Hilfe in Anspruch genommen hat, war damit oft nicht zufrieden ? weil sich die Beschwerden nicht gebessert hätten oder weil der Arzt nicht richtig darauf eingegangen sei, gaben die Patienten an. Hier ist noch Luft nach oben.

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30 Monate auf Warteschleife im Dublin-Verfahren Corona-Maßnahmen sollen Menschenleben schützen ? für Schutzsuchende können sie bedrohlich sein.
Seit Monaten erleben wir, dass das öffentliche Leben immer wieder stillsteht oder erheblich heruntergefahren wird. Doch das Leben der meisten Menschen steht aber nicht still.
Diese Erfahrung müssen viele Schutzsuchende in besonderem Maße machen.

Wir schildern hier den Fall von Ahmed Abdi Ali und Abdinasir Hamdi, die sich nun seit 30 Monaten in der Warteschleife ihres Dublinverfahrens wieder finden:
Die beiden jungen Leute mussten aufgrund akuter Lebensbedrohung aus Somalia fliehen. Im November 2018 stellten sie in Deutschland einen Antrag auf Asyl und stellen nun einen Stillstand ihres Verfahrens fest, der sie unter dem Vorwand coronabedingter Prozesshemmnisse in andauernder Abschiebebedrohung hält.

Zwar wurde die Abschiebeandrohung für Frau Hamdi nach 18 Monaten ausgesetzt. Für Herrn Abdi Ali hält das BAMF aber trotz Ablauf der sogenannten Dublinfrist, in der Menschen innerhalb Europas im Laufe von "regulär" maximal 18 Monaten abgeschoben werden dürfen, nun schon seit 30 Monaten an der Absicht fest, ihn nach Norwegen zurück zu schieben. In Norwegen aber droht ihm eine umgehende sogenannte Kettenabschiebung nach Somalia. Da er dort sowohl von den islamistischen Milizen, sowie der Teilregierung verfolgt wird, wartet dort der sichere Tod auf ihn.
Hier werden Coronaschutzmaßnahmen ohne rechtliche Grundlage als Begründung vorgeschoben, um einen rechtsfreien Raum für die willkürliche Verlängerung der Abschiebeandrohung zu schaffen. Es gibt inzwischen Gerichtsurteile, die eine Verlängerung der Dublinfrist wegen Corona-Maßnahmen nicht zulassen, denn die Asylgesetzgebung untersagt eine Verlängerung der Dublinfrist über 18 Monate hinaus.
Zudem würde die Abschiebung Herrn Abdi Ali von seiner Frau, die er 2018 in Norwegen religiös heiratete, und seinen 2 kleinen Kindern trennen. Die bestehende Vaterschaftsanerkennung und notarielle Sorgerechtserklärung wird vom BAMF nicht akzeptiert.
Auch hier missachtet das BAMF das geltende Recht, dass Familien nicht auseinandergerissen werden dürfen. Seine Frau ist zudem krank und braucht ihren Mann dringend zur Versorgung der Kinder an ihrer Seite. Zu alledem kommt hinzu, dass Frau Hamdi gezwungen werden soll, alleine mit ihrem inzwischen 4 monatigen Säugling und dem 1 ½ jährigen Kleinkind in einer Flüchtlingssammelunterkunft zu leben, wo sie aufgrund starker Schmerzen mit der Versorgung der Kinder überfordert sein würde.
Ein solcher Aufenthalt führte zudem zu einer Retraumatisierung, die von Gewalterfahrungen in einem berüchtigten unterirdischen Gefängnis in Äthiopien herrühren. Sie ist eine von wenigen Überlebenden dieses Martyriums.
Mögliche Umzüge in Privatwohnungen wurden ihr schon zweimal verwehrt. Ein Antrag auf Änderung der Wohnsitzauflage wird von der zuständigen Sozialbehörde Eschwege nicht bearbeitet.

Wir können nicht akzeptieren, dass Behörden einen Stopp der Bearbeitung dieses Vorgangs einlegen und dabei das Recht brechen und das tatsächliche Leben von Menschen außer Acht lassen!
Das Leben geht nämlich weiter und damit alle Bedürfnisse, die zum Leben notwendig sind. Dazu gehören Wohnen, Essen, Trinken, Gesundheitsversorgung sowie Sicherheit, Perspektive, Bildung, Sprache-Lernen, Arbeiten. All dies wird seit nunmehr 30 Monaten, das sind 2 1/2 Jahre (!) der Familie Abdi Ali/Hamdi verwehrt.

Diese unerträgliche Situation muss dringend beendet werden!

Die Abschiebeandrohung für Ahmed Abdi Ali muss sofort aufgehoben werden!

Der Familie muss eine dezentrale Unterbringung, die sich besonders nach den gesundheitlichen Erfordernissen richtet, erlaubt werden!

Göttinger Initiative Bürger*Asyl ? Jetzt!

Die Göttinger Initiative Bürger*Asyl ? Jetzt! Ist dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Spenden bitte an: Arbeitskreis Asyl Göttingen e.V., Sparkasse Göttingen, IBAN: DE03 2605 0001 0001 0775 02. Stichwort: Spende Bürger*Asyl. Die Spenden an den Ak Asyl sind ab 50 Euro/Jahr steuerlich absetzbar. Gebt deshalb Namen und Anschrift auf der Überweisung an
und ihr erhaltet eine Spendenbescheinigung. Kontakt für direkte Unterstützung (Wohnraum, Meldeadresse, Geld, Unterstützung,... ) via Briefkasten (Bürger*Asyl, c/o AK Asyl, Geismar Landstr. , 37083 Göttingen), mail (pgp available) und homepage (http://buerger-innen-asyl-goettingen.info/) und am liebsten über direkte Ansprache. Wir setzen uns dann, falls gewünscht, umgehend zu einem Beratungsgespräch mit Ihnen in Verbindung.

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