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Freitag, 19. Januar 2024
Damals, in Lübeck
che2001, 17:42h
Als ich sehr jung war fand in einem Hotel in Lübeck ein Treffen von NPD-Nazis mit Republikanern und Burschenschaftern statt, auf dem über mögliche Zusammenarbeit gesprochen werden sollte. Vier Genossen von mir hatten sich Eintrittskarten besorgt, und als sie erstmal drin waren brachen sie die Stuhlbeine ihrer Stühle an einer Tischkante ab. Mit "So, ihr Nazischweine, jetzt gibt´s Senge!" eröffneten sie die Saalschlacht, hauten mehrere der Rechten nieder und konnten dann unbeschadet über die Feuerleiter entkommen. An eine geordnete Veranstaltung war dann nicht mehr zu denken.
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Leseempfehlung: Eva Illouz, Undemokratische Emotionen
che2001, 16:17h
Eva Illouz ist eine französisch-israelische Soziologin und Professorin für Soziologie an der Hebräischen Universität Jerusalem sowie an der École des hautes études et sciences sociales in Paris. In Ihrem aktuellen Werk "Undemokratische Emotionen" beschäftigt sie sich mit den massenpsychologischen Grundlagen des Rechtspopulismus. Dies bezogen auf ihr eigenes Land, Israel und Benjamin Netanjahu. Unmittelbar vor dem Hamas-Überfall befand Israel sich ja in einer inneren Zerreißprobe, ausgelöst durch Netanjahus Angriff auf die israelische Rechtsstaatlichkeit. Die Strukturen und historischen Voraussetzungen dieser Auseinandersetzung analysiert sie von der Kritischen Theorie her kommend: "Obwohl die Niederlage des Faschismus offiziell besiegelt sei, so Adorno, bestünden die gesellschaftlichen Voraussetzungen für faschistische Bewegungen fort. Die Hauptschuld dafür laste er der unverändert herrschenden Konzentrationstendenz des Kapitals an, bedeute sie doch nach wie vor die Möglichkeit der permanente Deklassierung von Schichten, die ihrem subjektiven Klassenbewusstsein nach durchaus bürgerlich seien, die ihre Privilegien, ihren sozialen Status festhalten möchten und nach Möglichkeit ihn verstärken. Diese von Abwärtsmobilität bedrohten Gruppen seien es, die zu einem Hass auf den Sozialismus oder das, was sie Sozialismus nennen tendieren, das heißt, sie verschieben die Schuld an ihrer eigenen potentiellen Deklassierung nicht etwa auf die Apparatur, die das bewirkt, sondern auf diejenigen, die dem System, in dem sie einmal Status besessen haben, jedenfalls nach traditionellen Vorstellungen, kritisch gegenüber gestanden haben." Damit werden die Kernaussagen sowohl der Studien zum autoritären Charakter als auch der Elemente des Antisemitismus aus der Dialektik der Aufklärung in wenigen Sätzen zusammengefasst. Und der Ressentimentcharakter der israelischen Rechten unterscheidet sich in nichts von dem der Antisemiten - eine Rechte, die außerhalb der zionistischen Bewegung steht.
"Die heutige israelische Partei Likud (Zusammenschluss) wird immer als eine extreme Version ihrer Vorgängerin, der von Menachem Begin geführten Cherut-Partei, bezeichnet. Doch vergessen wir dabei, dass die Cherut zumindest anfangs als Terrororganisation betrachtet wurde, die außerhalb des zionistischen Konsenses stand. Am 4. Dezember 1948 veröffentlichte eine Gruppe amerikanischer Intellektueller anlässlich von Begins Staatsbesuch in den USA ein vernichtendes Urteil über seine Partei. Darin hieß es unter anderem: Zu den beunruhigendsten politischen Phänomenen unserer Zeit im neugegründeten Staat Israel gehört die Entstehung der "Freiheitspartei" (Tnu´at haCherut), einer politischen Partei, die in Organisation, Methoden, politischer Philosophie und gesellschaftlicher Anziehungskraft Nazi- und faschistischen Parteien sehr nahekommt. Sie wurde aus Mitgliedern und Anhängern der ehemaligen Irgun Zwai Leumi gebildet, einer terroristischen, rechten, chauvinistischen Organisation in Palästina... Der Vorfall von Deir Yasin veranschaulicht den Charakter und die Vorgehensweise der Freiheitspartei. In der jüdischen Gemeinschaft hat sie eine Beimischung von Ultranationalismus, religiöser Mystik und rassischer Überlegenheit gepredigt. Wie andere faschistische Parteien hat sie sich als Streikbrecher betätigt und auf die Zerstörung freier Gewerkschaften hingearbeitet. Stattdessen hat sie Standesverbände nach dem Vorbild des italienischen Faschismus angeregt.
Während der letzten Jahre sporadischer Gewalt gegen die Briten haben die IZI und die Stern-Gruppen in der jüdischen Gemeinschaft in Israel ein Terrorregime errichtet. Lehrer wurden verprügelt, wenn sie sich gegen sie äußerten, Erwachsene wurden erschossen, wenn sie ihren Kinden verboten, sich ihnen anzuschließen. Mit ihren Gangstermethoden, Prügelattacken, eingeworfenen Scheiben und weitverbreiteten Raubüberfällen haben die Terroristen die Bevölkerung eingeschüchtert und ihr einen schweren Tribut abverlangt. Die Mitglieder der Freiheitspartei haben keinen Anteil an den konstruktiven Errungenschaften in Palästina gehabt. Sie haben kein Land wiederewonnen, keine Siedlungen gebaut und lediglich die jüdischen Verteidigungsmaßnahmenbeeinträchtigt.
Unterzeichnet war dieser Brief von Geistesgrößen wie Albert Einstein, Hannah Arendt und Sidney Hook. In den Augen dieser liberalen Juden war die Cherut eine gefährliche rechtsradikale Partei... Begin wurde von Ben Gurion sogar mit Hitler verglichen".
Ich kann dazu ergänzen, dass es ein Buch von Hannah Arendt gibt in dem sie sich mit diesem politischen Flügel beschäftigt, es trägt den vielsagenden Titel "Sprengstoff-Spießer".
Ich finde, dass dies sehr interessante Informationen zum Hintergrund Netanjahus und des Likud aus linker israelischer Sicht sind.
"Die heutige israelische Partei Likud (Zusammenschluss) wird immer als eine extreme Version ihrer Vorgängerin, der von Menachem Begin geführten Cherut-Partei, bezeichnet. Doch vergessen wir dabei, dass die Cherut zumindest anfangs als Terrororganisation betrachtet wurde, die außerhalb des zionistischen Konsenses stand. Am 4. Dezember 1948 veröffentlichte eine Gruppe amerikanischer Intellektueller anlässlich von Begins Staatsbesuch in den USA ein vernichtendes Urteil über seine Partei. Darin hieß es unter anderem: Zu den beunruhigendsten politischen Phänomenen unserer Zeit im neugegründeten Staat Israel gehört die Entstehung der "Freiheitspartei" (Tnu´at haCherut), einer politischen Partei, die in Organisation, Methoden, politischer Philosophie und gesellschaftlicher Anziehungskraft Nazi- und faschistischen Parteien sehr nahekommt. Sie wurde aus Mitgliedern und Anhängern der ehemaligen Irgun Zwai Leumi gebildet, einer terroristischen, rechten, chauvinistischen Organisation in Palästina... Der Vorfall von Deir Yasin veranschaulicht den Charakter und die Vorgehensweise der Freiheitspartei. In der jüdischen Gemeinschaft hat sie eine Beimischung von Ultranationalismus, religiöser Mystik und rassischer Überlegenheit gepredigt. Wie andere faschistische Parteien hat sie sich als Streikbrecher betätigt und auf die Zerstörung freier Gewerkschaften hingearbeitet. Stattdessen hat sie Standesverbände nach dem Vorbild des italienischen Faschismus angeregt.
Während der letzten Jahre sporadischer Gewalt gegen die Briten haben die IZI und die Stern-Gruppen in der jüdischen Gemeinschaft in Israel ein Terrorregime errichtet. Lehrer wurden verprügelt, wenn sie sich gegen sie äußerten, Erwachsene wurden erschossen, wenn sie ihren Kinden verboten, sich ihnen anzuschließen. Mit ihren Gangstermethoden, Prügelattacken, eingeworfenen Scheiben und weitverbreiteten Raubüberfällen haben die Terroristen die Bevölkerung eingeschüchtert und ihr einen schweren Tribut abverlangt. Die Mitglieder der Freiheitspartei haben keinen Anteil an den konstruktiven Errungenschaften in Palästina gehabt. Sie haben kein Land wiederewonnen, keine Siedlungen gebaut und lediglich die jüdischen Verteidigungsmaßnahmenbeeinträchtigt.
Unterzeichnet war dieser Brief von Geistesgrößen wie Albert Einstein, Hannah Arendt und Sidney Hook. In den Augen dieser liberalen Juden war die Cherut eine gefährliche rechtsradikale Partei... Begin wurde von Ben Gurion sogar mit Hitler verglichen".
Ich kann dazu ergänzen, dass es ein Buch von Hannah Arendt gibt in dem sie sich mit diesem politischen Flügel beschäftigt, es trägt den vielsagenden Titel "Sprengstoff-Spießer".
Ich finde, dass dies sehr interessante Informationen zum Hintergrund Netanjahus und des Likud aus linker israelischer Sicht sind.
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Dark Star
che2001, 12:38h
„Es gibt“, so Douglas Adams, „eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau rausfindet, wozu das Universum da ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch etwas noch Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt. Einige sind der Auffassung, dass dies schon stattgefunden habe."
https://www.pressreader.com/germany/schwaebische-zeitung-tettnang/20240119/281788518920154
Bei diesem Objekt hier fallen mir gleich zwei mögliche Erklärungen ein, die beide Außenseitermodelle der Astrophysik sind.
Erstens ein Quarkstern, ein hypothetisches Gebilde das dichter als ein Neutronenstern ist und also eine deutlich höhere Dichte als ein Atomkern hat und aus Quarkmaterie besteht, gewichtsmäßig zwischen Neutronenstern und Schwarzem Loch angesiedelt. Bei 2-2,5 Sonnenmassen hätte der dann einen Durchmesser von vielleicht 2 Kilometern.
Zweitens ein Gravastern, das ist eine Art inkomplettes Schwarzes Loch, in dessen Inneren eine Blase aus Dunkler Energie die Impansion des Körpers aufhält, wodurch eine Raumverwerfung, eine Art Subraum, entsteht.
https://www.pressreader.com/germany/schwaebische-zeitung-tettnang/20240119/281788518920154
Bei diesem Objekt hier fallen mir gleich zwei mögliche Erklärungen ein, die beide Außenseitermodelle der Astrophysik sind.
Erstens ein Quarkstern, ein hypothetisches Gebilde das dichter als ein Neutronenstern ist und also eine deutlich höhere Dichte als ein Atomkern hat und aus Quarkmaterie besteht, gewichtsmäßig zwischen Neutronenstern und Schwarzem Loch angesiedelt. Bei 2-2,5 Sonnenmassen hätte der dann einen Durchmesser von vielleicht 2 Kilometern.
Zweitens ein Gravastern, das ist eine Art inkomplettes Schwarzes Loch, in dessen Inneren eine Blase aus Dunkler Energie die Impansion des Körpers aufhält, wodurch eine Raumverwerfung, eine Art Subraum, entsteht.
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Verfassungsfeinde
che2001, 12:10h
Stellungnahme des Flüchtlingsrats Niedersachsen
Verfassungsfeinde finden sich nicht nur bei der AFD, sondern auch in der Regierung. Fürchten müssen sich Geflüchtete auch vor der neuen Merz-CDU und ihrem Grundsatzprogramm, das erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine völlige Abschaffung des Asylgrundrechts vorsieht.
Erleichtert stellen wir fest, dass die Zivilgesellschaft lebt und gegen die Pläne von hochrangigen AfD-Politiker:innen, Neonazis und finanzstarken Unternehmern zur Vertreibung von Millionen von Menschen auf die Straße geht: Kein Tag vergeht, an dem nicht Tausende in Deutschland ihr Entsetzen über diese Vertreibungspläne zum Ausdruck bringen, die das Recherchenetzwerk „Correctiv“ aufgedeckt hat: „Im Grunde laufen die Gedankenspiele an diesem Tag alle auf eines hinaus: Menschen sollen aus Deutschland verdrängt werden können, wenn sie die vermeintlich falsche Hautfarbe oder Herkunft haben – und aus Sicht von Menschen wie Sellner nicht ausreichend „assimiliert“ sind. Auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind. Es ist gegen die Existenz von Menschen in diesem Land gerichtet.“
Der Protest wird von der Politik aufgegriffen: Sämtliche demokratische Parteien im Bundestag – von der Linken bis zur CDU/CSU – haben das rechtsextreme Geheimtreffen in Potsdam verurteilt. Die CDU hat Mitgliedern der Werte-Union, die an dem Treffen teilnahmen, Parteiausschlussverfahren angekündigt. Für den kommenden Samstag, 14 Uhr, haben sich Ministerpräsident Stephan Weil und Alt-Bundespräsident Christian Wulff, der evangelische Landesbischof Ralf Meister und die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi angekündigt, um „ein starkes Zeichen gegen Rechts“ zu setzen. Auch die konservative Presse bezieht Stellung: Detailliert nimmt der rechte „Focus“ die Verharmlosungs- und Rechtfertigungsversuche der Nazis um Kubitschek, und Sellner auseinander (auf deren Traktate jüngst auch Alice Weidel rekurrierte) und empört sich über „die irre Rechtspropaganda„.
Es hat fast den Anschein, als könnten wir uns bei der Verteidigung von Freiheits- und Menschenrechten auf die demokratischen Parteien im Bundestag verlassen – hätten wir nicht in den vergangenen Wochen und Monaten eine politische Debatte um geflüchtete Menschen erleben müssen, in der immer mehr Vertreter:innen demokratischer Parteien sich in ihrer Diktion auf die AFD zu bewegten und deren Inhalte übernahmen: Wurde die AFD 2016 noch für ihre Forderung nach einem Einsatz von Schusswaffen an der Grenze einhellig als verfassungsfeindliche Partei gebrandmarkt, wurden 2023 Forderungen nach einer „gewaltsamen Zurückweisung an der Grenze“ (Jens Spahn) plötzlich salonfähig. Statt von Schutzsuchenden war in der öffentlichen Debatte nur noch von „irregulärer Migration“ die Rede. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz führte die Debatte über Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl der in Deutschland Schutz suchenden Menschen in einem Duktus, der als Anbiederung an den rechten Zeitgeist verstanden werden muss: Mit seinem populistischen Vorstoß via Spiegel („Wir müssen endlich in großem Stil abschieben„) heizte Bundeskanzler Olaf Scholz in der Tradition eines Gerhard Schröder, der 1997 ähnlich agierte („Kriminelle Ausländer raus, und zwar schnell") das rassistische Klima in Deutschland selbst ordentlich an und trug so aktiv mit zu einer Diskursverschiebung nach rechts bei. Eine ganze Reihe der diskutierten und teilweise schon beschlossenen Maßnahmen und Gesetzesänderungen bewegt sich nicht mehr im demokratischen Rechtsrahmen, sondern schränkt die Grund- und Menschenrechte massiv und in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise ein:
Das gestern in erster Lesung verabschiedete, euphemistisch „Rückführungsverbesserungsgesetz“ titulierte, Gesetz zur Verschärfung der Abschiebungspraxis enthält eine Reihe von aus menschenrechtlicher Sicht inakzeptablen Zumutungen: So wird die Verlängerung des sog. „Ausreisegewahrsams“ von 10 auf 28 Tage von Fachleuten für verfassungswidrig gehalten. Hierbei geht es um nichts weniger als einen dramatischen Grundrechtseingriff – den Freiheitsentzug für Menschen, die nichts verbrochen haben. Selbst Bundesjustizminister Buschmann hat „verfassungsrechtliche Bedenken“ erhoben. Gleichwohl hält die Bundesregierung an ihrem Vorhaben fest.
Auch beim alle Jahre wieder populistisch ausgeschlachteten Thema Sozialleistungen ist die Bundesregierung im Begriff, Verfassungsrecht bewusst zu missachten: Sie will den Zeitraum von Leistungskürzungen für Asylsuchende und Geduldete von 18 auf 36 Monate verlängern. Mit seiner Entscheidung vom 18. Juli 2012 (1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben, dass Leistungskürzungen nur für einen kurzen Zeitraum und nur dann zulässig sind, wenn nachvollziehbar berechnet und nachgewiesen werden kann, dass tatsächlich in der ersten Zeit ein geringerer Bedarf besteht. Eine solche Begründung fehlt nach wie vor, obwohl das Bundesverfassungsgericht am 19.10.2022 seine Rechtsprechung nochmals bekräftigt und damit eine weitere verfassungswidrige Kürzung des Gesetzgebers aufgehoben hat. Diesen höchstrichterlichen Beschluss hat die Bundesregierung bis heute – fast anderthalb Jahre später – skandalöserweise noch immer nicht gesetzlich umgesetzt. Ungerührt hält die Bundesregierung dennoch an ihrem neuen Kürzungsvorhaben fest. Auch das insoweit eindeutige Gutachten des Gesetzes- und Beratungsdienstes des Bundestags, das die Verfassungswidrigkeit dieses Vorhabens benennt und detailliert begründet, führt nicht zu einer Änderung des vorliegenden Gesetzesentwurfs: Sehenden Auges begeht die Ampel hier Verfassungsbruch, wie Thomas Hohlfeld (Linke) in seinem Vermerk zu dem Gutachten belegt.
Mit der Zustimmung zur GEAS-Verordnung hat die Bundesregierung 2023 erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik den Tabubruch begangen, eine Abschiebung von Menschen, die in Europa Schutz suchen, auch dann für zulässig zu erklären, wenn der als „sicher“ definierte Drittstaat weder die Genfer Flüchtlingskonvention noch die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet hat. Damit wird die jetzt schon zu beklagende Praxis von massenhaften Pushbacks durch viele europäische Staaten gedeckt und ermöglicht. Ab 2026 werden wir „Grenzasylverfahren“ in geschlossenen Lagern erleben, in denen die Betroffenen nur eingeschränkte Rechte haben und von Beratungsangeboten weitgehend ausgeschlossen sind.
Der CDU geht das alles nicht weit genug: Es sind nicht mehr nur einzelne Scharfmacher wie Thorsten Frei oder Jens Spahn, die Schutzsuchende an den Grenzen zurückweisen und das Asylrecht abschaffen wollen: Am Montag hat der Vorstand der CDU den Entwurf für das neue Grundsatzprogramm verabschiedet. Im Bereich Flüchtlingspolitik wird nicht weniger als die komplette Abschaffung des Asylrechts in Deutschland gefordert, quasi eine 1:1 Kopie des Ruanda-Modells der Tories in Großbritannien. Im Programmentwurf heißt es:
Wir wollen das Konzept der sicheren Drittstaaten realisieren. Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Verfahren durchlaufen. Im Falle eines positiven Ausgangs wird der sichere Drittstaat dem Antragsteller vor Ort Schutz gewähren. Dazu wird mit dem sicheren Drittstaat eine umfassende vertragliche Vereinbarung getroffen.
Der öffentliche Aufschrei ist bislang ausgeblieben. Dabei ist auch dieser Programmentwurf ein offenkundiger Angriff auf unsere Verfassung. Noch ist dieser Programmentwurf nicht beschlossen: Das Programm wird von der CDU im Februar und März auf sechs Regionalkonferenzen in Mainz, Hannover, Chemnitz, Köln, Stuttgart und Berlin vorgestellt und diskutiert werden. Bislang ist die Tragweite dieses Entwurfs auch noch nirgends richtig angekommen. Ein Anlass für öffentlichen Protest und Demonstrationen sind solche verfassungsfeindlichen Pläne der CDU allemal.
Bei solchem Umgang mit der deutschen Verfassung dürfte es schwierig werden, die AFD verbieten zu lassen. Verfassungsfeinde finden sich offenkundig nicht nur in der AFD. Selbstverständlich ist es auch weiterhin gut und wertvoll, wenn die demokratischen Parteien gemeinsam zu einer klaren Grenzziehung gegenüber den völkischen Rassist:innen der AFD finden und Position beziehen. Glaubwürdig ist dieses Bekenntnis allerdings nur dann, wenn der Umgang mit den Grund- und Menschenrechten auch in der eigenen Partei reflektiert wird.
https://www.nds-fluerat.org/58206/aktuelles/verfassungsfeinde/
Verfassungsfeinde finden sich nicht nur bei der AFD, sondern auch in der Regierung. Fürchten müssen sich Geflüchtete auch vor der neuen Merz-CDU und ihrem Grundsatzprogramm, das erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine völlige Abschaffung des Asylgrundrechts vorsieht.
Erleichtert stellen wir fest, dass die Zivilgesellschaft lebt und gegen die Pläne von hochrangigen AfD-Politiker:innen, Neonazis und finanzstarken Unternehmern zur Vertreibung von Millionen von Menschen auf die Straße geht: Kein Tag vergeht, an dem nicht Tausende in Deutschland ihr Entsetzen über diese Vertreibungspläne zum Ausdruck bringen, die das Recherchenetzwerk „Correctiv“ aufgedeckt hat: „Im Grunde laufen die Gedankenspiele an diesem Tag alle auf eines hinaus: Menschen sollen aus Deutschland verdrängt werden können, wenn sie die vermeintlich falsche Hautfarbe oder Herkunft haben – und aus Sicht von Menschen wie Sellner nicht ausreichend „assimiliert“ sind. Auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind. Es ist gegen die Existenz von Menschen in diesem Land gerichtet.“
Der Protest wird von der Politik aufgegriffen: Sämtliche demokratische Parteien im Bundestag – von der Linken bis zur CDU/CSU – haben das rechtsextreme Geheimtreffen in Potsdam verurteilt. Die CDU hat Mitgliedern der Werte-Union, die an dem Treffen teilnahmen, Parteiausschlussverfahren angekündigt. Für den kommenden Samstag, 14 Uhr, haben sich Ministerpräsident Stephan Weil und Alt-Bundespräsident Christian Wulff, der evangelische Landesbischof Ralf Meister und die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi angekündigt, um „ein starkes Zeichen gegen Rechts“ zu setzen. Auch die konservative Presse bezieht Stellung: Detailliert nimmt der rechte „Focus“ die Verharmlosungs- und Rechtfertigungsversuche der Nazis um Kubitschek, und Sellner auseinander (auf deren Traktate jüngst auch Alice Weidel rekurrierte) und empört sich über „die irre Rechtspropaganda„.
Es hat fast den Anschein, als könnten wir uns bei der Verteidigung von Freiheits- und Menschenrechten auf die demokratischen Parteien im Bundestag verlassen – hätten wir nicht in den vergangenen Wochen und Monaten eine politische Debatte um geflüchtete Menschen erleben müssen, in der immer mehr Vertreter:innen demokratischer Parteien sich in ihrer Diktion auf die AFD zu bewegten und deren Inhalte übernahmen: Wurde die AFD 2016 noch für ihre Forderung nach einem Einsatz von Schusswaffen an der Grenze einhellig als verfassungsfeindliche Partei gebrandmarkt, wurden 2023 Forderungen nach einer „gewaltsamen Zurückweisung an der Grenze“ (Jens Spahn) plötzlich salonfähig. Statt von Schutzsuchenden war in der öffentlichen Debatte nur noch von „irregulärer Migration“ die Rede. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz führte die Debatte über Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl der in Deutschland Schutz suchenden Menschen in einem Duktus, der als Anbiederung an den rechten Zeitgeist verstanden werden muss: Mit seinem populistischen Vorstoß via Spiegel („Wir müssen endlich in großem Stil abschieben„) heizte Bundeskanzler Olaf Scholz in der Tradition eines Gerhard Schröder, der 1997 ähnlich agierte („Kriminelle Ausländer raus, und zwar schnell") das rassistische Klima in Deutschland selbst ordentlich an und trug so aktiv mit zu einer Diskursverschiebung nach rechts bei. Eine ganze Reihe der diskutierten und teilweise schon beschlossenen Maßnahmen und Gesetzesänderungen bewegt sich nicht mehr im demokratischen Rechtsrahmen, sondern schränkt die Grund- und Menschenrechte massiv und in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise ein:
Das gestern in erster Lesung verabschiedete, euphemistisch „Rückführungsverbesserungsgesetz“ titulierte, Gesetz zur Verschärfung der Abschiebungspraxis enthält eine Reihe von aus menschenrechtlicher Sicht inakzeptablen Zumutungen: So wird die Verlängerung des sog. „Ausreisegewahrsams“ von 10 auf 28 Tage von Fachleuten für verfassungswidrig gehalten. Hierbei geht es um nichts weniger als einen dramatischen Grundrechtseingriff – den Freiheitsentzug für Menschen, die nichts verbrochen haben. Selbst Bundesjustizminister Buschmann hat „verfassungsrechtliche Bedenken“ erhoben. Gleichwohl hält die Bundesregierung an ihrem Vorhaben fest.
Auch beim alle Jahre wieder populistisch ausgeschlachteten Thema Sozialleistungen ist die Bundesregierung im Begriff, Verfassungsrecht bewusst zu missachten: Sie will den Zeitraum von Leistungskürzungen für Asylsuchende und Geduldete von 18 auf 36 Monate verlängern. Mit seiner Entscheidung vom 18. Juli 2012 (1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben, dass Leistungskürzungen nur für einen kurzen Zeitraum und nur dann zulässig sind, wenn nachvollziehbar berechnet und nachgewiesen werden kann, dass tatsächlich in der ersten Zeit ein geringerer Bedarf besteht. Eine solche Begründung fehlt nach wie vor, obwohl das Bundesverfassungsgericht am 19.10.2022 seine Rechtsprechung nochmals bekräftigt und damit eine weitere verfassungswidrige Kürzung des Gesetzgebers aufgehoben hat. Diesen höchstrichterlichen Beschluss hat die Bundesregierung bis heute – fast anderthalb Jahre später – skandalöserweise noch immer nicht gesetzlich umgesetzt. Ungerührt hält die Bundesregierung dennoch an ihrem neuen Kürzungsvorhaben fest. Auch das insoweit eindeutige Gutachten des Gesetzes- und Beratungsdienstes des Bundestags, das die Verfassungswidrigkeit dieses Vorhabens benennt und detailliert begründet, führt nicht zu einer Änderung des vorliegenden Gesetzesentwurfs: Sehenden Auges begeht die Ampel hier Verfassungsbruch, wie Thomas Hohlfeld (Linke) in seinem Vermerk zu dem Gutachten belegt.
Mit der Zustimmung zur GEAS-Verordnung hat die Bundesregierung 2023 erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik den Tabubruch begangen, eine Abschiebung von Menschen, die in Europa Schutz suchen, auch dann für zulässig zu erklären, wenn der als „sicher“ definierte Drittstaat weder die Genfer Flüchtlingskonvention noch die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet hat. Damit wird die jetzt schon zu beklagende Praxis von massenhaften Pushbacks durch viele europäische Staaten gedeckt und ermöglicht. Ab 2026 werden wir „Grenzasylverfahren“ in geschlossenen Lagern erleben, in denen die Betroffenen nur eingeschränkte Rechte haben und von Beratungsangeboten weitgehend ausgeschlossen sind.
Der CDU geht das alles nicht weit genug: Es sind nicht mehr nur einzelne Scharfmacher wie Thorsten Frei oder Jens Spahn, die Schutzsuchende an den Grenzen zurückweisen und das Asylrecht abschaffen wollen: Am Montag hat der Vorstand der CDU den Entwurf für das neue Grundsatzprogramm verabschiedet. Im Bereich Flüchtlingspolitik wird nicht weniger als die komplette Abschaffung des Asylrechts in Deutschland gefordert, quasi eine 1:1 Kopie des Ruanda-Modells der Tories in Großbritannien. Im Programmentwurf heißt es:
Wir wollen das Konzept der sicheren Drittstaaten realisieren. Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Verfahren durchlaufen. Im Falle eines positiven Ausgangs wird der sichere Drittstaat dem Antragsteller vor Ort Schutz gewähren. Dazu wird mit dem sicheren Drittstaat eine umfassende vertragliche Vereinbarung getroffen.
Der öffentliche Aufschrei ist bislang ausgeblieben. Dabei ist auch dieser Programmentwurf ein offenkundiger Angriff auf unsere Verfassung. Noch ist dieser Programmentwurf nicht beschlossen: Das Programm wird von der CDU im Februar und März auf sechs Regionalkonferenzen in Mainz, Hannover, Chemnitz, Köln, Stuttgart und Berlin vorgestellt und diskutiert werden. Bislang ist die Tragweite dieses Entwurfs auch noch nirgends richtig angekommen. Ein Anlass für öffentlichen Protest und Demonstrationen sind solche verfassungsfeindlichen Pläne der CDU allemal.
Bei solchem Umgang mit der deutschen Verfassung dürfte es schwierig werden, die AFD verbieten zu lassen. Verfassungsfeinde finden sich offenkundig nicht nur in der AFD. Selbstverständlich ist es auch weiterhin gut und wertvoll, wenn die demokratischen Parteien gemeinsam zu einer klaren Grenzziehung gegenüber den völkischen Rassist:innen der AFD finden und Position beziehen. Glaubwürdig ist dieses Bekenntnis allerdings nur dann, wenn der Umgang mit den Grund- und Menschenrechten auch in der eigenen Partei reflektiert wird.
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