Dienstag, 23. Juni 2015
Flüchtlingspaten für Syrien gesucht
Grandiose Idee aus Berlin: Verein organisiert Flüchtlingspaten zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge auf Basis von Verpflichtungserklärungen. Aus dem Text der Homepage: http://www.fluechtlingspaten-syrien.de/

Flüchtlingspaten Syrien

Deutschland hat syrische Flüchtlinge aufgenommen – doch oft sind Alte, Kranke und Kinder zurückgeblieben, die durch die Gewaltexzesse und Hunger nun in äußerster Gefahr sind. Familienangehörige von Flüchtlingen dürfen zwar nachkommen, doch nur, wenn gut verdienende Verpflichtungsgeber hier den Staat von fast allen Aufwendungen entbinden. Diese Belastungen – etwa für Lebensunterhalt und Unterbringung – sind mitunter hoch. Sie sind unwiderruflich. Das schreckt viele ab, Verpflichtungsgeber/in zu werden.

Hier setzen wir, der Freundeskreis zur Unterstützung von Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem Nahen Osten e.V., an. Wir organisieren überall im Land Patenschaften. Ab 10 €/Monat können Sie Patin/Pate werden. Jeder Cent geht in den Unterstützungspool! Mit ihm unterstützen wir direkt und ohne jeden Abzug nachgekommene Angehörige syrischer Flüchtlinge (z.B. Finanzierung der Flucht nach Deutschland, der Wohnung, des Lebensunterhaltes und von Sprach- und Integrationskursen). Und sorgen zugleich dafür, dass die Flüchtlinge auf staatliche Leistungen gar nicht erst angewiesen sind!
Bitte überweisen Sie möglichst monatlich einen frei gewählten Betrag ab 10 Euro. Bei Absenderadresse im Betreff senden wir gern eine Spendenquittung und weitere Infos.

Je mehr dauerhafte Patinnen und Paten wir finden, um so mehr Angehörige können wir unterstützen und um so mehr Menschen können durch Verpflichtungsgeber aus Syrien gerettet werden.

Zur Nachahmung empfohlen

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In Deutschland besteht meines Wissens kein wesentlicher rechtlicher Unterschied zwischen (Konventions)Flüchtlingen und Asylberechtigten, oder etwa doch?

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Es gibt tiefgestaffelte Unterschiede, z.B. haben Kontingentflüchtlinge in vielen Fällen nur eine Duldung, d.h. lediglich eine Garantie, nicht abgeschoben zu werden, befristet auf 3 Monate. Keine Arbeitserlaubnis, Residenzpflicht, Lagerunterbringung.

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Der Ausdruck "Kontigentflüchtling" war neu für mich, danke. Ein erster Scan der gesetzlichen Grundlagen stimmt mich betrübt. Wenn ich meinen Eindruck verfestigt habe, komme ich vielleicht auf die schlimme Situation dieser Kontingentflüchtlinge zurück.

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Ich kann gar nicht soviel fressen, wie ich kotzen möchte.
Nach Sichtung der rechtlichen Grundlagen (BMI-Anordnung, Aufenthaltsgesetz, Asylverfahrensgesetz, EU-Richtlinie) komme ich zu folgendem Ergebnis:

- Kontingentflüchtlinge erhalten eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis.
- Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis sind nach den Normen des Aufenthaltsgesetzes auszusprechen.
- Kontingentflüchtlinge sind ausdrücklich zur Erwerbstätigkeit berechtigt.
- Sie haben sogleich Anspruch auf Leistungen nach SGB II.
- Im Programm aufgenommene Flüchtlinge haben Anspruch auf Familiennachzug.
- Eine wohnsitzbeschränkende Auflage gilt lediglich für die Dauer des Bezuges von Leistungen nach SGB II oder XII.
- Die Aufnahmevoraussetzung "Verpflichtungserklärung" ist NICHT vorgesehen.

Der wiedergegebene Text des Vereins hinsichtlich des Familiennachzugs ist nicht irreführend, er ist bewusst unwahr. Das ergibt aus der eigenen Veröffentlichung des Vereins unter den FAQs, wo von regulärem Familiennachzug die Rede ist. Eine bewusste Unwahrheit wird gemeinhin als Lüge bezeichnet.

"Und sorgen zugleich dafür, dass die Flüchtlinge auf staatliche Leistungen gar nicht erst angewiesen sind!", schreibt der Verein. Feudalismus pur, sage ich. Passt nahtlos an die merkantilistische Wirtschaftsverfasstheit.

Hier wird eine Agenda verfolgt, könnte man argwöhnen. Die Frage wird dann interessant, ob die Aufgerufenen für blöd gehalten werden (das würde spekulativen Raum für den Bestand einer Agenda eröffnen), oder ob die Aufrufer ihrem eigenen Denkdefizit erlegen sind (was ich für plausibler halte).

Übelste Propaganda, das. Ich glühe vor Zorn.

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Langsam, langsam. Es wäre erst mal zu prüfen, ob die Flüchtlinge um die es hier geht Kontingentflüchtlinge sind. Unrecherchiert würde ich hierzu nicht kommentieren wollen.

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Das ist nicht mehr zu prüfen. Der Verein hat auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen. Steht auf der von Ihnen verlinkten Vereinswebsite.
Aus Ihrem artikulierten Vorbehalt leite ich die Schlussfolgerung her, dass Sie den Aufruf ungeprüft übernommen haben.

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Nun? Hat Ihre Recherche anderes ergeben?

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Stellungnahme Flüchtlingspaten
Hi, bitte nicht gleich kotzen, erst fragen und nachlesen: Unterschieden werden muss zwischen dem Nachzug von Ehepartnern und minderjährigen Kindern (die können OHNE Verpflichtungserklärung nachziehen, sind aber derzeit monströsen Wartezeiten, ein Jahr ist nicht selten, zur Terminerlangung in den deutschen Botschaften ausgesetzt) – und dem Nachzug weiterer Verwandten ersten Grades, sprich Eltern, Großeltern, Geschwister und deren Ehegatten und Kinder. Letztere kommen, egal ob der hiesige „Referenzgeber“ in einem der abgelaufenen Kontingente drin war oder nicht, NUR mit einer Verpflichtungserklärung in unser Land. Und genau diese letzte Option ermöglichen wir, indem wir VerpflichtungsgeberInnen suchen und gleichzeitig mit Patenschaften einen finanziellen Pool füllen, der die so Hereingeholten mit Lebensunterhalt, Miete, Sprachkursen usw unterstützt. So wird das persönliche Risiko der Verpflichtungsgeber viel kleiner und wir hoffen, dass sich dadurch mehr Menschen zu diesem doch sehr weitreichenden Schritt entschließen – wie ich selbst.
Andere Möglichkeiten, derzeit Menschen aus Syrien legal nach Deutschland zu holen, sind mir nicht bekannt.
Wo war da jetzt nochmal der Brechreiz? Herzlich, Martin Keune

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Ich denke, dass ich mit den Links ausreichend nachgewiesen habe, wo ich überall nachgelesen habe, gell.

Sie ermöglichen Menschen, die nicht in familiärer Gemeinschaft (im Sinne der BMI-Anordnung) mit den bereits aufgenommenen Flüchtlingen lebten und im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt worden waren, den Aufenthalt in Deutschland. Das ehrt Sie und alle Unterstützerinnen, dafür haben Sie meinen aufrichtig empfundenen Respekt.

Konnten Sie getrost genau so hinschreiben auf Ihre website. Sie zogen aber vor, es nicht zu tun. Mehr möchte ich dazu nicht schreiben, sonst kotze ich wieder.

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Familienangehörige
Hallo, Entschuldigung, aber ich kann noch immer nicht erkennen, wo sich auf UNSERER Seite die kotzenswerte, übelste Propaganda versteckt, einer hinterlistigen, sinistren Agenda folgend. Wenn da was falsch oder missverständlich ist, stelle ich das sehr gern richtig. Ich bitte um einen konkreten Hinweis.

Ob die von uns hereingeholten Personen mit den Flüchtlingen in familiärer Gemeinschaft lebten oder nicht, ist übrigens sehr unterschiedlich. Beispielsweise können ja auch erwachsene Kinder oder mitwohnende Großeltern nachgeholt werden, während der Familiennachzug OHNE Verpflichtungserklärung sich auf minderjährige Kinder und Ehegatten beschränkt.

Also bitte nochmal konkrete Hinweise, was diesen Schwall an glühendem Zorn hervorruft. Bisher empfinde ich einen frappanten Kontrast zwischen dem feindseligen Tonfall und den Hinweisen, was überhaupt das Problem ist. Herzlichen Dank, Martin Keune, Flüchtlingspaten Syrien

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"Familienangehörige von Flüchtlingen dürfen zwar nachkommen, doch nur, wenn gut verdienende Verpflichtungsgeber hier den Staat von fast allen Aufwendungen entbinden."

Diese Aussage auf Ihrer Startseite ist objektiv falsch. In Ihrer vorherigen Stellungnahme haben Sie das vermittels beispielhafter Aufzählung selbst bestätigt. Mit der oben von mir monierten Aussage erzeugen Sie ein sachlich falsches Bild in der Öffentlichkeit. Den Vorwurf übelster Propaganda hatte ich ebenfalls schon begründet. Ich halte eben nicht eine (möglicherweise anfechtungswürdige) Agenda für wahrscheinlich, sondern ein Denkdefizit. Aus solchem Denkdefizit müsste erst sich gelöst werden, um das Üble daran erkennen zu können.

Wie mit denkdefizitärer Sprachauslegung andere Menschen zu unmittelbarem Schaden gebracht werden können, was ich Ihrer Initiative indes mitnichten unterstellt hatte, ist dort nachzuvollziehen. Wenn man überhaupt nachvollziehen will (wovon ich, allgemein betrachtet und nebenher angemerkt, nicht überzeugt bin).

Die Beschränkung des Familiennachzuges ohne Verpflichtungserklärung auf minderjährige Kinder und Ehegatten ist durch die Formulierung der BMI-Anordnung ("... mit ihren in familiärer Gemeinschaft lebenden Angehörigen..." [Achtung, Gleichheitsgrundsatz!]) aufgehoben. Dadurch wird die entsprechende Kann-Bestimmung der oben verlinkten EU-Richtlinie (Art. 15, Abs.3) unbestreitbar in Verwendung genommen, womit gleichzeitig auch Ihre diesbezügliche Wiederholung als entkräftet nachgewiesen ist.

Eine intelligente Agenda wäre beispielsweise, kollektiv zu Gunsten der Flüchtlinge in Vorlage zu treten, um dann im Verwaltungswege die von der öffentlichen Hand allenfalls abgestrittenen Verpflichtungen einzuklagen. Allerdings nimmt Ihre Initiative expressis verbis davon Abstand. Die dahinterliegende (bewusste oder unbewusste?) Haltung brandmarkte ich als feudalistisch. Auch darüber können wir gerne weiter diskutieren.

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Tun, was geht
„Kollektiv zu Gunsten der Flüchtlinge in Vorlage treten“, um dann einzuklagen? Ja, das wäre schön, wenn wir mit mutigen Menschen so reich gesegnet wären, dass wir einfach mal Dutzende reinholen und danach in Ruhe klagen könnten. Wir haben wirklich große Probleme, ÜBERHAUPT Menschen zu finden, die sich diesem Staat gegenüber für den Rest ihres Lebens verpflichten, denn lebenslang ist ja die Perspektive in Berlin und Brandenburg. Leider müssen wir uns auf punktuelle Reinholen Einzelner beschränken. Also gezielt auf diejenigen, die nicht im regulären Nachzug kommen können und trotzdem verwandt genug sind für die Länderprogramme.

(Und wir sehen uns das immer genau an, ob der reguläre Nachzug nicht auch machbar wäre. Wobei der im Moment übelste Schwarzmarktphänomene erlebt; in Beirut kostet ein Termin bei der deutschen Botschaft 800$ und findet dann in 12 oder mehr Monaten statt, Izmir und Istanbul sind kaum besser: Wirklich binnen zwei, drei Monaten Rettung verspricht wirklich im Moment nur der Weg über die Verpflichtungserklärungen).

Wer es „feudalistisch“ nennt, dass ich für fremde Menschen einfach mal für den Rest meines Lebens Unterhalt, Miete usw übernehme, soll bitte aufzeigen, wie denn sonst im Moment Flüchtlinge aus dem syrischen Bürgerkrieg ins Land geholt werden können. Ich habe mir diese Methode nicht ausgesucht, ich habe das Programm nicht erfunden, es ist aber der derzeit einzige effektive und für die Betroffenen zumutbare Weg.

Da können Sie jetzt noch ein paar Kommentare lang dranrumätzen, h.z., aber Ihren eigenen Vorschlag, wie Sie selbst jetzt sofort Menschen aus dem Bürgerkrieg retten können: Den sind Sie hier noch schuldig geblieben.

Nächste, übernächste Woche landen Baderkhan (86) und Khaji (71) auf dem Berliner Flughafen. Ob sie nun in Folge „übelster Propaganda“ rausgekommen sind, ob meine Haltung „feudalistisch“ war oder nur „denkdefizitär“ – und was Sie selbst sonst noch an Anwürfen dazu rauskotzen wollen: das dürfte den beiden ziemlich wurscht sein. Hier wartet die Familie, eine von uns gemietete Wohnung, ein zwölfköpfiges Sprach- und Betreuungsteam: Gemessen daran ist die avancierte Textkritik, die Sie absondern, doch nur nebensächliches Gesülze. Machen Sie was Nützliches mit Ihrem Leben, werden Sie Verpflichtungsgeber – oder übernehmen Sie wenigstens eine Patenschaft ab 10 € im Monat auf www.fluechtlingspaten-syrien.de. Nicht für mich, aber für die Opfer von Krieg und Verfolgung.

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Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.

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