Dienstag, 9. Juni 2015
Bundesweite Demo gegen rassistische Polizeigewalt in Erfurt
Am morgigen Mittwoch, den 10. Juni findet im Anschluss an den Prozess
gegen Igor eine Demonstration durch die Erfurter Innenstadt zur
Bundespolizeiinspektion am Hauptbahnhof statt.

Unter dem Motto "Rassistische Gewalt beginnt in den Amtsstuben.
Kontrolliert die Polizei!" lädt Igor, der morgen vor Gericht steht, dazu
ein, seinen Prozess ab 13:00Uhr zu verfolgen und sich im Anschluss mit
den Betroffenen rassistischer Gewalt zu solidarisieren.

Wir müssen uns mit denen solidarisieren, die wegen ihrer äußeren
Merkmale oder vermeintlicher Merkmale von der deutschen Bevölkerung als
nicht-zugehörig gebrandmarkt und eliminiert werden. Das
gesellschaftliche Klima des Hasses gegen alles vermeintlich
nicht-deutsche verstärken Polizist*innen, Sachbearbeiter*innen und ihre
Helfershelfer*innen dabei durch ihre alltägliche Praxis. Statt sich mit
den Fakten und Folgen ihres Handelns auseinanderzusetzen und
Konsequenzen zu ziehen, wird das Benennen von Rassismus kriminalisiert
und rassistische Polizeigewalt vertuscht.

Stoppt rassistische Polizeikontrollen!
Stoppt alle Deportationen!
Stoppt das Sterbenlassen an den EU-Außengrenzen!
Stoppt die Kriminalisierung von Flüchtenden und ihren Unterstützer*innen!

DIE DEMO BEGINNT IM ANSCHLUSS AN DEN PROZESS vor dem Amtsgericht Erfurt,
Rudolfstraße 46, voraussichtlich gegen 15:00Uhr. Die Demo muss wegen
einer Großveranstaltung vor 17:00Uhr den Domplatz passiert haben, sonst
erfolgt eine weiteräumige Umleitung.

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Der leicht aufzufindende Prozessbericht bestärkt mich in meiner pessimistischen Grundhaltung. Da wird jemand verurteilt, weil der Verteidigung allgemein gültige Denkregeln nicht geläufig sind. Die Aussage A "auch [X] sind [Y]" ist wahr, wenn die Aussage nichtA ("kein [X] ist [Y]") falsifiziert werden kann. Dieser Nachweis sollte mit einfachen Recherchen überzeugend gelingen. Eine wahre Aussage kann meinethalben als unhöflich beanstandbar sein, aber niemals eine strafrechtlich relevante Beleidigung darstellen.

Zur Verhandlung konnte also nur stehen, ob [X] eine abgeschlossene Menge bezeichnete oder bloß unbestimmbare einzelne Elemente daraus. Als Entscheidungsmaßstab wurde die Fiktion des "objektiven Dritten" bemüht. Der allerdings konnte redlicherweise nur zur Auskunft geben, dass die Frage aus sprachlichem Grund nicht entscheidbar ist. Für den Richter resultierte daraus unmittelbar die Verpflichtung zum Freispruch im Zweifel.

Über eine Strafverteidigung, die solche einfachen Voraussetzungen nicht erkennt und den Angeklagten unvorbereitet ins offene Messer der richterlichen Befragung laufen lässt, will ich mich nicht weiter auslassen. Aber verallgemeinern will ich: Die Bedeutung des Wortes wird gemeinhin dem Empfinden untergeordnet. Und zwar aus bornierter Denkfaulheit.

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