Dienstag, 27. Oktober 2015
Deportations Airways recuests to check in immediately
che2001, 09:57h
Die Bundesregierung will Flüchtlinge aus Afghanistan künftig verstärkt abschieben. Diese Absichtserklärung drang im Vorfeld der sonntäglichen Konferenz der Staats- und Regierungschefs aus den Staaten entlang der sogenannten Balkanroute nach außen. Was die Bundesregierung hier plant, steht in massivem Gegensatz zur Situation in Afghanistan, die instabiler ist als je in den letzten Jahren.
Der Konflikt hat in diesem Jahr mehr Opfer unter der Zivilbevölkerung gefordert als in den Vorjahren, berichtet die UN-Afghanistan-Mission. Zwischen Januar und Juni sind demnach 1592 Zivilisten getötet und 3329 weitere verletzt worden. Inzwischen gibt es mehr Opfer durch Kampfhandlungen am Boden als durch Attentate, Sprengsätze und ähnliches. „Die nackte Statistik ziviler Opfer spiegelt nicht in ausreichendem Maße den Horror der Gewalt in Afghanistan wieder“, hatte Unama-Chef Nicholas Haysom zur Halbjahresstatistik erklärt.
Die FAZ berichtete am 6.10.2015 unter dem Titel „Scherbenhaufen Kundus“, wie das Land seit zwei Jahren dem Abgrund entgegen schlittere. Die Eroberung und mehrtägige Besetzung von Kundus sei ein Wendepunkt für Afghanistan, galten doch die größeren Städte den modernen Eliten trotz regelmäßiger Bombenanschläge noch immer als relativ sicher vor dem Zugriff der Taliban. Damit sei es vorbei. Offenbar nicht für die Bundesregierung, die verstärkt abschieben will.
PRO ASYL kritisiert die Haltung der Bundesregierung als Weltfremdheit mit Vorsatz. Von den geplanten Abschiebungen könnten 7000 afghanische Schutzsuchende betroffen sein. Viele von Ihnen sind in Deutschland nur geduldet, weil die Rechtsprechungspraxis insbesondere die Abschiebung alleinstehender junger Männer für möglich hält – mit dem Tenor, diese hätten im relativ sicheren Kabul die Möglichkeit, sich als Tagelöhner über Wasser zu halten.
PRO ASYL hat die Bundesinnenministerkonferenz in den letzten Jahren immer wieder gebeten, aus der sehr zurückhaltenden Abschiebungspraxis aller Bundesländer die notwendige Konsequenz zu ziehen, und die lediglich geduldeten Afghanen mit einem Aufenthaltstitel zu versehen. Abgeschoben hatte man nämlich nur wenige afghanische Staatsangehörige, in der Regel Straftäter.
Diesen Zustand der Nichtabschiebung bei gleichzeitiger Verweigerung eines Status will die Bundesregierung offenbar jetzt beenden – zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt. Missbraucht werden soll die Debatte um das aufenthaltsrechtliche Schicksal der bereits hier lebenden zur Abschreckung derer, die sich aktuell in Afghanistan zur Flucht entschließen. In der Tat wollen sich viele Menschen in Afghanistan angesichts des Scherbenhaufens nach Kundus nicht mehr mit Verharmlosungen abspeisen lassen, welche neue Afghanistanstrategie des Westens auch immer verkündet wird.
Der Konflikt hat in diesem Jahr mehr Opfer unter der Zivilbevölkerung gefordert als in den Vorjahren, berichtet die UN-Afghanistan-Mission. Zwischen Januar und Juni sind demnach 1592 Zivilisten getötet und 3329 weitere verletzt worden. Inzwischen gibt es mehr Opfer durch Kampfhandlungen am Boden als durch Attentate, Sprengsätze und ähnliches. „Die nackte Statistik ziviler Opfer spiegelt nicht in ausreichendem Maße den Horror der Gewalt in Afghanistan wieder“, hatte Unama-Chef Nicholas Haysom zur Halbjahresstatistik erklärt.
Die FAZ berichtete am 6.10.2015 unter dem Titel „Scherbenhaufen Kundus“, wie das Land seit zwei Jahren dem Abgrund entgegen schlittere. Die Eroberung und mehrtägige Besetzung von Kundus sei ein Wendepunkt für Afghanistan, galten doch die größeren Städte den modernen Eliten trotz regelmäßiger Bombenanschläge noch immer als relativ sicher vor dem Zugriff der Taliban. Damit sei es vorbei. Offenbar nicht für die Bundesregierung, die verstärkt abschieben will.
PRO ASYL kritisiert die Haltung der Bundesregierung als Weltfremdheit mit Vorsatz. Von den geplanten Abschiebungen könnten 7000 afghanische Schutzsuchende betroffen sein. Viele von Ihnen sind in Deutschland nur geduldet, weil die Rechtsprechungspraxis insbesondere die Abschiebung alleinstehender junger Männer für möglich hält – mit dem Tenor, diese hätten im relativ sicheren Kabul die Möglichkeit, sich als Tagelöhner über Wasser zu halten.
PRO ASYL hat die Bundesinnenministerkonferenz in den letzten Jahren immer wieder gebeten, aus der sehr zurückhaltenden Abschiebungspraxis aller Bundesländer die notwendige Konsequenz zu ziehen, und die lediglich geduldeten Afghanen mit einem Aufenthaltstitel zu versehen. Abgeschoben hatte man nämlich nur wenige afghanische Staatsangehörige, in der Regel Straftäter.
Diesen Zustand der Nichtabschiebung bei gleichzeitiger Verweigerung eines Status will die Bundesregierung offenbar jetzt beenden – zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt. Missbraucht werden soll die Debatte um das aufenthaltsrechtliche Schicksal der bereits hier lebenden zur Abschreckung derer, die sich aktuell in Afghanistan zur Flucht entschließen. In der Tat wollen sich viele Menschen in Afghanistan angesichts des Scherbenhaufens nach Kundus nicht mehr mit Verharmlosungen abspeisen lassen, welche neue Afghanistanstrategie des Westens auch immer verkündet wird.
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willy56,
Mittwoch, 28. Oktober 2015, 10:25
Das deutsche Asylrecht definiert politische Verfolgung als grundsätzlich vom Staat ausgehend:
„Berücksichtigt wird grundsätzlich nur staatliche Verfolgung, also Verfolgung, die vom Staat ausgeht.“
http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylrecht/asylrecht-node.html
Demnach haben Afghanen, die von den Taliban verfolgt werden, keinen Asylanspruch, schließlich sind die Taliban nicht Teil des Staates. Wenn sie in absehbarer Zeit in Afghanistan wieder die Macht übernommen haben, sieht das anders aus, aber bis dahin haben Afghanen keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland. Gleiches gilt auch für Kolumbianer. In Kolumbien herrscht seit 40 jahren Bürgerkrieg, es gibt sechs Millionen Binnenflüchtlinge die in Wellblechhütten am rand der großen Städte hausen, aber sie werden nie Asyl in Deutschland bekommen(abgesehen davon dass es die Schlepper nicht quer über den Atlantik schaffen). Ich habe selber einen solchen Fall erlebt, eine ältere Frau aus Cali mit ihrer Tochter, nach zwei Jahren ist sie jetzt wieder zurück nach Kolumbien.
Das deutsche Asylrecht ist ein Fossil aus der Nachkriegszeit und gehört abgeschafft bzw. modifiziert (wie etwa das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, das ja auch nur unter Gesetzesvorbehalt gewährt wird) und sollte durch ein vernünftiges Einwanderungsgesetz ersetzt werden.
„Berücksichtigt wird grundsätzlich nur staatliche Verfolgung, also Verfolgung, die vom Staat ausgeht.“
http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylrecht/asylrecht-node.html
Demnach haben Afghanen, die von den Taliban verfolgt werden, keinen Asylanspruch, schließlich sind die Taliban nicht Teil des Staates. Wenn sie in absehbarer Zeit in Afghanistan wieder die Macht übernommen haben, sieht das anders aus, aber bis dahin haben Afghanen keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland. Gleiches gilt auch für Kolumbianer. In Kolumbien herrscht seit 40 jahren Bürgerkrieg, es gibt sechs Millionen Binnenflüchtlinge die in Wellblechhütten am rand der großen Städte hausen, aber sie werden nie Asyl in Deutschland bekommen(abgesehen davon dass es die Schlepper nicht quer über den Atlantik schaffen). Ich habe selber einen solchen Fall erlebt, eine ältere Frau aus Cali mit ihrer Tochter, nach zwei Jahren ist sie jetzt wieder zurück nach Kolumbien.
Das deutsche Asylrecht ist ein Fossil aus der Nachkriegszeit und gehört abgeschafft bzw. modifiziert (wie etwa das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, das ja auch nur unter Gesetzesvorbehalt gewährt wird) und sollte durch ein vernünftiges Einwanderungsgesetz ersetzt werden.
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h.z.,
Mittwoch, 28. Oktober 2015, 15:42
Einige Fakten:
1.) Das Grundgesetz (Art. 16a), auf welches Sie sich hier beziehen, ist nicht identisch mit dem Asylgesetz.
2.) Von politisch Verfolgten war im Beitrag nicht die Rede, sondern von Flüchtlingen.
3.) Afghanen ist die Flüchtlingseigenschaft ohne Wenn und Aber zuzuerkennen, wenn sie die Kriterien des §3 Abs. 1 AsylG erfüllen.
4.) Aus einer schludrig zusammengestellten und unvollständigen Informationslage herzuleiten, dass das Asylrecht gleich gänzlich abgeschafft werden solle, halte ich - gelinde gesagt - für ver:rückt.
5.) Sie finden sich mit dieser Ver:rücktheit in breiter deutscher Gesellschaft.
2.) Von politisch Verfolgten war im Beitrag nicht die Rede, sondern von Flüchtlingen.
3.) Afghanen ist die Flüchtlingseigenschaft ohne Wenn und Aber zuzuerkennen, wenn sie die Kriterien des §3 Abs. 1 AsylG erfüllen.
4.) Aus einer schludrig zusammengestellten und unvollständigen Informationslage herzuleiten, dass das Asylrecht gleich gänzlich abgeschafft werden solle, halte ich - gelinde gesagt - für ver:rückt.
5.) Sie finden sich mit dieser Ver:rücktheit in breiter deutscher Gesellschaft.
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willy56,
Donnerstag, 29. Oktober 2015, 10:07
Was ist daran verrückt? Ein solches Asylrecht, das sieben Milliarden Menschen das Recht zugesteht, Asyl in Deutschland zu beantragen und den ganzen rechtlichen Prozess auszuschöpfen, gibt es nirgendwo sonst in der Welt; es ist auch praktisch nicht durchsetzbar, wie jeder Blick auf die Tagespresse zeigt. Ein Einwanderungsgesetz nach Kanadischem Vorbild wäre eine wesentlich rationalere Lösung. Asyl könnte der Staat dann immer noch gewähren, aber nach eigenen Vorgaben.
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h.z.,
Donnerstag, 29. Oktober 2015, 12:11
Die Frage, was daran ver:rückt sei, kann nicht Ihr Ernst sein. Ihre Informationsbasis ist teilweise falsch und insgesamt unvollständig. Das Asylrecht Deutschlands folgt einschlägigen EU-Richtlinien, welche sämtliche EU-Mitgliedsländer in nationales Recht überzuführen hatten.
"Ein solches Asylrecht, das sieben Milliarden Menschen das Recht zugesteht, Asyl in Deutschland zu beantragen und den ganzen rechtlichen Prozess auszuschöpfen, gibt es nirgendwo sonst in der Welt." Das ist, verzeihen Sie bitte, eine dumpfbackige Aussage auf Pegida-Niveau. Wenn Sie Deutschland abgeschottet sehen wollen, müssen Sie konsequenterweise für einen Ausscheiden Deutschlands aus der EU eintreten.
Andere Mitgliedsstaaten auf geltende Vorschriften verpflichten und gleichzeitig ein eigenes Süppchen kochen zu wollen - das macht im Kern den Grund für berechtigtes, allerdings noch viel zu lasch ausgeführtes Deutschlandbashing aus.
Vielleicht kommt ja mehr Bewegung 'rein mit der jüngsten Empfehlung der EU-Kommission zur Vervollständigung der Wirtschafts- und Währungsunion. Deutschland wurde darin als "Sorgenkind" nicht namentlich genannt, aber unzweifelhaft beschrieben.
"Ein solches Asylrecht, das sieben Milliarden Menschen das Recht zugesteht, Asyl in Deutschland zu beantragen und den ganzen rechtlichen Prozess auszuschöpfen, gibt es nirgendwo sonst in der Welt." Das ist, verzeihen Sie bitte, eine dumpfbackige Aussage auf Pegida-Niveau. Wenn Sie Deutschland abgeschottet sehen wollen, müssen Sie konsequenterweise für einen Ausscheiden Deutschlands aus der EU eintreten.
Andere Mitgliedsstaaten auf geltende Vorschriften verpflichten und gleichzeitig ein eigenes Süppchen kochen zu wollen - das macht im Kern den Grund für berechtigtes, allerdings noch viel zu lasch ausgeführtes Deutschlandbashing aus.
Vielleicht kommt ja mehr Bewegung 'rein mit der jüngsten Empfehlung der EU-Kommission zur Vervollständigung der Wirtschafts- und Währungsunion. Deutschland wurde darin als "Sorgenkind" nicht namentlich genannt, aber unzweifelhaft beschrieben.
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