Freitag, 25. Oktober 2019
Infos aus dem Bundestag
1) Geflüchtete aus Tschetschenien befinden sich in Deutschland in einer doppelt misslichen Lage:
Zum einen werden sie in der öffentlichen und medialen Wahrnehmung oft mit terroristischer Gewalt und organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht - obwohl sie doch vor Gewalt, Willkür, Folter und Verfolgung in ihrer Herkunftsregion geflohen sind.
Zum anderen sind sie mit einer sehr restriktiven Entscheidungspraxis des BAMF und vieler Gerichte konfrontiert, die Schutz selbst im Falle erlittener oder drohender Verfolgung oftmals verweigern mit der Begründung, die Betroffenen könnten außerhalb Tschetscheniens sonstwo in Russland wirksamen Schutz erhalten (inländische Fluchtalternative) - auch wenn es daran erhebliche Zweifel gibt. Die bereinigte Schutzquote tschetschenischer Volkszugehöriger lag deshalb zuletzt sogar unter 10 Prozent (7,9 %).

Festzustellen ist auch eine weit überdurchschnittliche Asylverfahrensdauer bei tschetschenischen Asylsuchenden, 2018 war diese sogar doppelt so lang wie im allgemeinen Durschnitt (15 gegenüber sonst 7,5 Monaten)!
Die Zahl der Abschiebungen nach Russland (vermutlich überwiegend tschetschenische Geflüchtete) ist zuletzt deutlich angestiegen (2017 waren es 184, in den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres bereits 277). Und deutlich größer noch ist die Zahl der Überstellungen tschetschenischer Flüchtlinge, vor allem nach Polen, wozu es Bedenken unter anderem hinsichtlich der Unterbringungsbedingungen oder auch eines effektiven Zugangs zu psychologischer und medizinischer Betreuung der oft traumatisierten Menschen gibt.

Der "Tagesspiegel" berichtete über die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN (Ulla Jelpke u.a.) zu tschetschenischen Asylsuchenden, aus der diese (und andere) Informationen stammen: https://www.tagesspiegel.de/politik/fluechtlinge-mit-russischem-pass-zahl-der-abschiebungen-von-tschetschenen-steigt/25143314.html
Dem angehangenen Vermerk sind weitere Einzelheiten und Zusammenhänge zu entnehmen.

Die Antwort der Bundesregierung (5 MB) steht hier zum Download bereit - Ulla Jelpke forderte mit einer Pressemitteilung einen wirksamen Schutz für Geflüchtete aus Tschetschenien: https://www.ulla-jelpke.de/2019/10/gefluechtete-aus-tschetschenien-brauchen-schutz/

In Bälde wird die Antwort auch als Bundestagsdrucksache verfügbar sein (zur Info: die Bundestagsverwaltung braucht derzeit mehrere Wochen zur Bearbeitung Kleiner Anfragen, auch die Drucksachenlegung ist z.T. deutlich verzögert):
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/140/1914082.pdf



2) Einer Antwort der Bundesregierung auf eine mündliche Frage von Ulla Jelpke sind die Abschiebungszahlen für das bisherige Jahr 2019 (bis September) zu entnehmen, differenziert nach Zielstaaten und Charter- oder Linienflügen (siehe Anhang). Die Zahlen bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau, Italien bleibt Zielland Nr. 1 der deutschen Abschiebungsbemühungen (hier geht es also vor allem um Überstellungen im Rahmen des Dublin-Systems).

Siehe dazu die folgende Nachricht auf MIGAZIN und eine Pressemitteilung von Ulla Jelpke:
https://www.migazin.de/2019/10/24/statistik-fast17-abschiebungen-ende-september/
https://www.ulla-jelpke.de/2019/10/bleiberecht-statt-abschiebung/



3) Am vergangen Montag gab es eine wirklich spannende und (rechtlich und historisch) lehrreiche Sachverständigen-Anhörung zum Thema Wiedereinbürgerung von Nachfahren von Verfolgten des NS-Regimes - großartig war insbesondere der Sachverständige Nicholas Robin Courtman, der mit seinen Initiativen maßgeblich dazu beigetragen hat, dass das Thema auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages gelangte!
Die Anhörung kann als Live-Stream hier nachgeschaut werden: https://dbtg.tv/cvid/7394260

Im Folgenden gebe ich die Zusammenfassung der hib-Redaktion hierzu wieder:

Einbürgerung von Nachfahren NS-Verfolgter

Berlin: (hib/WID) Das Anliegen von Liberalen, Linken und Grünen, den Nachfahren von Verfolgten des Naziregimes den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit unbegrenzt zu ermöglichen, findet unter Sachverständigen ein überwiegend positives Echo. In einer Anhörung des Innenausschusses war am Montag allerdings unter anderem noch umstritten, ob es dazu einer eigenen gesetzlichen Regelung bedürfe, und ob von den Antragstellern nicht doch der Nachweis einer gewissen Bindung an Deutschland zu verlangen sei.

Nach Artikel 116 Absatz 2 Grundgesetz haben frühere deutsche Staatsangehörige, die aus "politischen, rassischen oder religiösen Gründen" im Dritten Reich ausgebürgert wurden, sowie deren Nachfahren Anspruch auf Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft. Allerdings bleiben mehrere Personengruppen von dieser Regelung noch ausgenommen. Zwei Gesetzentwürfe der Linken (19/13505 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/135/1913505.pdf> ) und Grünen (19/12200 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/122/1912200.pdf> ) sowie ein Antrag der FDP (19/14063 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/140/1914063.pdf> ) haben zum Ziel, diese Ausschlusstatbestände zu beseitigen.

Als Vertreter eines in mehreren Ländern organisierten Betroffenenverbandes würdigte der an der Universität Cambridge tätige Germanist Nicholas Robin Courtman einen Erlass des Innenministeriums vom 30. September, der für viele Menschen eine "deutliche Verbesserung der Einbürgerungsmöglichkeiten" gebracht habe. Allerdings handele es sich hier noch nicht um einen "befriedigende abschließende Regelung", betonte Courtman, der sich als Enkel einer von den Nazis vertriebenen deutschen Jüdin vorstellte. Auch der Erlass berücksichtige nicht alle betroffenen Personengruppen. Überdies erfordere das "symbolische Gewicht" des Themas eine gesetzliche Regelung.

Dem widersprach der Konstanzer Völkerrechtler Kay Hailbronner, der eine Verwaltungsvorschrift für ausreichend erklärte, um noch bestehende Regelungsdefizite zu beseitigen. Der Begriff des "Wiedergutmachungsinteresses" im Gesetzentwurf der Linken sei eine "Quelle der Rechtsunsicherheit", warnte Hailbronner. Insbesondere wandte er sich gegen die Forderung, auch jenen Menschen einen Einbürgerungsanspruch zuzubilligen, deren Vorfahren in Deutschland vor 1933 die Staatsbürgerschaft hätten erwerben können, denen dies aber nach 1933 aus politischen oder "rassischen" Gründen verwehrt geblieben sei. Es sei unmöglich, "rechtsstaatlich handhabbare Kriterien für solche Fälle zu entwickeln", sagte Hailbronner.

Sein Hallenser Kollege Winfried Kluth sprach sich dagegen aus, auf den Nachweis einer "Verbundenheit" mit Deutschland durch die Antragsteller zu verzichten. Er sah auch keinen Grund, in Fällen mit Wiedergutmachungscharakter von dem im Zuge der Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts 2000 eingeführten "Generationenschnitt" abzusehen, der Regelung also, dass die Kinder von im Ausland geborenen und dort lebenden deutschen Bürgern die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern nicht mehr automatisch erben.

"Es muss zweifelsfrei klar sein, dass es zur Räson der Bundesrepublik Deutschland gehört, den Versuch zu unternehmen, nationalsozialistisches Unrecht wiedergutzumachen", sagte dagegen als Sprecher des Deutschen Anwaltsvereins und Heidelberger Jurist Berthold Münch. Nach seiner Ansicht sollen Antragsteller ihre Bindung an Deutschland nicht gesondert nachweisen müssen, das sie diese durch ihr Einbürgerungsbegehren schon deutlich gemacht hätten. Münch forderte eine gesetzliche Regelung: "Das Parlament begibt sich einer wesentlichen Steuerungsfunktion, wenn es in dieser sensiblen Frage nicht selbst entscheidet."

Der Berliner Professor für Öffentliches Recht, Tarik Tabbara, warnte vor der "Widerständigkeit" von Behörden, einen "scheinbaren Ermessensspielraum" zugunsten der Betroffenen auszuschöpfen. Wenn in einem Erlass von "Ermessensspielraum" die Rede sei, sei dies daher immer ein "schlechte Nachricht". Der Kölner Privatdozent Ulrich Vosgerau nannte die Gesetzentwürfe eine "juristische Revolution", die gerade deswegen "konservativ" angegangen werden sollen. Unzulässig sei, deutsche Staatsangehörigen mit jenen gleichzusetzen, die - hätte es die Nazis nicht gegeben -, die Staatsangehörigkeit vielleicht hätten erwerben können.



In dieser Zusammenfassung fehlt leider ein Hinweis auf die Sachverständige Frau Dr. Esther Weizsäcker, die ihre Ausführungen mit dem persönlichen Hinweis schloss, dass ihr als Kriegsverbrecher verurteilter Ur-Großvater Ernst von Weizsäcker als deutscher Gesandter in der Schweiz sich 1936 für die Ausbürgerung von Thomas Mann ausgesprochen hatte. Entsprechend froh sei sie, dass der Bundestag nun eine klare und großzügige gesetzliche Regelung zur Wiedereinbürgerung der Betroffenen schaffen könne.

Es zeichnet sich ab, dass es eine gemeinsame Initiative der drei genannten Oppositionsparteien zu diesem Thema geben könnte. Auch die SPD scheint für eine gesetzliche Regelung offen zu sein, wird jedoch offenbar von der Union gebremst, deren Vertreter sich bei der Anhörung geradezu flegelhaft desinteressiert zeigten oder störend miteinander sprachen, während der Vertreter der Betroffenen neben ihnen sitzend wichtige Ausführungen zur Sache machte. Die Union hatte auch Kay Hailbronner als Sachverständigen benannt, der dann allen Ernstes behauptete, dass man auf dem Erlasswege mehr Sicherheit für die Betroffenen schaffen könne als durch eine gesetzliche Regelung...



4) Die geplante Beratung des Gesetzes zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen ins Aufenthaltsrecht im Innenausschuss des Bundestages wurde verschoben.
Grund ist ein Änderungsantrag der LINKEN, mit dem auf zahlreiche gesetzgeberische Schwächen im Gesetzesvorschlag hingewiesen wurde und den ich zur Informationen beifüge. Die LINKE hatte darauf gedrängt, dass dieser Änderungsantrag inhaltlich im Detail beraten werden solle, weil es bei der Aufenthaltssicherung für britische Staatsangehörige im Falle eines ungeregelten Brexits um ein wichtiges Anliegen gehe, das alle Fraktionen im Bundestag teilten. Deshalb müssten die vorgeschlagenen Änderungen auch im Interesse der Koalitionsfraktionen sein, die daraufhin zusagten, die vorgeschlagenen Änderungen noch einmal zu prüfen.
Das wäre ein Fall mit hohem Seltenheitswert, wenn tatsächlich einmal inhaltliche Argumente bei Änderungen des Aufenthaltsrechts berücksichtigt und gewogen werden sollten...



5) In der Regierungsbefragung vom Mittwoch stand Bundesinnenminister Seehofer Rede und Antwort.
Mit folgender Ankündigung schaffte es der Innenminister in Agenturmeldungen: Er habe seinem Haus den Auftrag gegeben, bis zur nächsten Innenministerkonferenz Anfang Dezember detailliert aufzulisten, "in welchen Bundesländern wie viele Ausreisepflichtige sind, aus welchen Ländern sie kommen, in welche Länder sie zurückzuführen sind und ob es Hinderungsgründe gibt".
Da haben die BeamtInnen im BMI aber Glück gehabt, denn diese Auflistungen liegen längst vor: Auf Anfrage der LINKEN hat sie das Ministerium bereits erstellt, jedenfalls soweit es Zahlen dazu gibt!
Auf BT-Drs. 19/12240 gibt es zum Stand Mitte 2019 die Zahl der in Deutschland lebenden Ausreisepflichtigen, nach Bundesländern und wichtigsten Herkunftsländern differenziert (Frage 9).
Auf BT-Drs. 19/13303 gibt es die Informationen zu den im AZR vermerkten Duldungsgründen (Frage 18), die allerdings lückenhaft und zu hinterfragen sind, wie auch die Angaben zur Zahl (angeblich) ausreisepflichtiger Personen.
Dazu verweise ich auf meine Vermerke zu den Drucksachen, die ich regelmäßig verschicke. Zur IMK Anfang Dezember kann man die noch mal hervorholen, allerdings wird die Interpretation dieser Zahlen durch das BMI vermutlich grundlegend anders ausfallen als bei mir, soviel ist schon mal sicher... ;o)

Hans-Jürgen Irmer und Marian Wendt von der Union stellten dem Minister Fragen im Stile der AfD (Wendt: auf dem westlichen Balkan müsse für Ordnung gesorgt werden, "das sind wir unserer Bevölkerung gerade nach den Ereignissen von vor vier Jahren schuldig"), Irmer zündelte, indem er behauptete, dass in Berlin "20.000, 30.000 Personen abgeschoben werden" müssten. "Sie werden aber nicht abgeschoben, was zulasten des Berliner Steuerzahlers geht."
Wie so oft in der Asylpolitik waren diese Zahlen falsch - siehe die oben genannten Drucksachen! Mitte 2019 lebten genau 15.979 Ausreisepflichtige in Berlin - nicht, 20.000, nicht 30.000, in Bayern waren es übrigens 30.650. Und wie viele dieser Personen, die meisten Geduldete, abgeschoben werden müssen oder dürfen, ist schlicht nicht bekannt, weil diese Information dem AZR nicht zu entnehmen ist!

Natürlich richtete auch die "real AfD" Fragen an Seehofer zur Flüchtlingspolitik, und das ist durchaus lesenswert, wie da die einen Rechten den anderen Rechten vor sich oder vor ihm her zu treiben versuchen... (deshalb das Protokoll in Ausschnitten zur Information anbei).
Einerseits wiederholte Seehofer seine Aussage, dass angesichts von gerade einmal 225 aus Seenot Geretteten, die Deutschland in den letzten 14 Monaten aufgenommen habe, sich aufgeregte Diskussionen um die anteilige Aufnahme dieser Menschen eigentlich verböten. Aber zugleich erklärte er, dass er diese Aufnahme sofort stoppen würde, wenn die Zahl der Geretteten steigen würde: "Dann ist es nämlich keine Seenotrettung mehr, dann ist es ein Taxidienst zwischen Afrika und Europa" - Beifall eines AfD-Abgeordneten an dieser Stelle.

Seehofer behauptete, über die "Landrouten" würde Deutschland "an einem Tag" die "doppelte Zahl von Flüchtlingen" aufnehmen (400). Auch diese Zahl ist falsch, denn eine zunehmende Zahl von Asylsuchenden - darauf habe ich oftmals hingewiesen - reist nicht (unerlaubt) nach Deutschland ein, sondern es handelt sich z.B. um Angehörige anerkannter Flüchtlinge, die im Rahmen des Familiennachzugs legal eingereist sind (sie kommen also in der Regel mit dem Flugzeug, nicht über die "Landrouten"), oder es handelt sich um hier geborene Kinder von Asylsuchenden, Flüchtlingen oder Geduldeten - und bemerkenswerterweise wies sogar Horst Seehofer ausdrücklich hierauf hin und bemerkte zutreffend, dass diese nicht "wirklich über die Grenze kamen"!. Auf Anfrage der LINKEN, ob diese Umstände nicht Auswirkungen auf die Berechnung des im Koalitionsvertrag vereinbarten "Zuwanderungskorridor" haben müssten, hatte die Bundesregierung vor Kurzem all
erdings
noch abgewiegelt... (siehe meine Rundmail vom 3.9.2019).



6) Bei der sich anschließenden mündliche Fragerunde fragte Heike Hänsel (DIE LINKE) unter anderem nach einer Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus den komplett überfüllten "Hotspots" der griechischen Inseln (siehe Protokoll anbei).
Die Antwort Michael Roths als Staatsminister des Auswärtigen Amtes war interessant: Zum einen behauptete er, dass die Bundesregierung "bei der Familienzusammenführung nach der Dublin-Verordnung ... ein ganz besonderes Augenmerk auf rasche Verfahren bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen" lege. Und dann, Zitat: "Die Dublin-III-Verordnung wird durch die Bundesregierung vollumfänglich umgesetzt" - was angesichts der komplett gegenteiligen Praxis natürlich ein Hohn ist!
Die Bundesregierung wird bald Gelegenheit haben, diesen Widerspruch aufzuklären, denn der Antrag der LINKEN zur Aufnahme von unbegleiteten Flüchtlingskindern aus den Hotspots, der sich auch mit dieser Aufnahmeverhinderungspraxis des BAMF bei Dublin-Überstellungen aus Griechenland befasst (vgl.: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/140/1914024.pdf), wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Innenausschusses beraten werden.

Zum anderen erklärte Roth: "Wir sind selbstverständlich bereit, unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufzunehmen. Das Bundesinnenministerium befindet sich dazu nicht nur in Gesprächen mit der griechischen Regierung, sondern auch im Gespräch mit den anderen nationalen Regierungen in der EU. Wir sind bereit, einen solidarischen Beitrag im Rahmen einer EU-Lösung zu finden."
Das ist doppelt bemerkenswert, weil nur kurz zuvor der zuständige Innen-Staatssekretär im Innenausschuss auf Anfrage der LINKEN erklärt hatte, dass die Bundesregierung keine Notwendigkeit sehe, über bisherige Maßnahmen hinaus (gemeint waren damit personelle Unterstützungen über EASO, BAMF usw.) Griechenland beizustehen - und er hielt daran auch auf ausdrücklichen Vorhalt und weitere Nachfrage fest, mit der darauf hingewiesen worden war, dass Regierungssprecher Seibert erklärte hatte, Deutschland sei zu einer solchen Aufnahme, zusammen mit anderen Ländern, "grundsätzlich" bereit.
Auch hierzu werden wir im Innenausschuss selbstverständlich nachhaken!



7) Die überraschend hohe Schutzquote bei von Deutschland aufgenommenen, aus Seenot Geretteten geht aus der angehangenen Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende schriftliche Frage von Ulla Jelpke hervor: Nach 142 Entscheidungen lag diese (bereinigt) bei 46 Prozent - während das allgemein gezeichnete Bild in der Öffentlichkeit oft unterstellt, es handele sich überwiegend um vermeintliche "Wirtschaftsflüchtlinge".
Ausnahmsweise füge ich noch die Antwort der Bundesregierung auf eine ähnlich gelagerte Anfrage aus den Reihen der AfD bei, deren Interesse aber vor allem dahin ging, wie viele der von Deutschland Aufgenommen denn schon wieder abgeschoben worden seien... (da findet sich also die zusätzliche Information, dass von den vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, deren Zahl aber nicht genannt wird, neun nicht mehr im Bundesgebiet seien, Abschiebungen habe es diesbezüglich nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht gegeben).



8) Pro Asyl hat eine Halbjahresbilanz für den Asylbereich sehr übersichtlich und anschaulich dargestellt, mit wichtigen Kennziffern und Informationen, die vielfach auch Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der LINKEN entnommen sind - sehr hilfreich für aktuelle politische Debatten: https://www.proasyl.de/news/die-wichtigsten-zahlen-und-fakten-zur-asyldebatte/







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Dr. Thomas Hohlfeld

Referent für Migration und Integration



Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

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