Mittwoch, 10. Januar 2024
Mehr Geld, weniger Bürokratie für Hausärzte – echt jetzt? Was Ärzte, KBV und Kassen von Lauterbachs Krisengipfel halten
Christian Beneker, Medscape


Einen dicken Brocken schaffte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) am Dienstag (9. Januar 2024) vor dem Krisengipfel unter anderem mit dem Hausärzteverband von vorneherein aus dem Weg: „Wir werden die Entbudgetierung machen, um das jetzt mal klar zu machen, bei den Hausärzten“, sagte Lauterbach im ZDF-Morgenmagazin. „Aber es geht um mehr.“

Unnötige Bürokratie bauen wir ab. Prof. Dr. Karl Lauterbach
Diese Einschätzung wurde von dem Maßnahmenpaket bestätigt, das Lauterbach nach dem Krisengipfel vorgelegt hat. „Wir haben uns getroffen, um gemeinsam über Entlastungen im Praxisalltag der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte zu sprechen. Unnötige Bürokratie bauen wir ab. Zudem werden wir bei der hausärztlichen Versorgung eine Entbudgetierung vornehmen und die Art und Weise, wie die Praxen vergütet werden, verändern“, so der Minister auf der anschließenden Pressekonferenz.

Im Einzelnen geht es beim „Maßnahmenpaket zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung“:

Im Zuge der hausärztlichen Honorierung sollen alle Leistungen der hausärztlichen Versorgung entbudgetiert werden. „Reicht die reguläre Vergütung nicht aus, leiste die Kassen für darüber hinaus erbrachte Leistungen Ausgleichszahlungen“, so das Bundesgesundheitsministerium. Damit wird ein altes Versprechen eingelöst.

Zudem werden die Hausärzte eine Jahres-Pauschale für die Versorgung von chronisch kranken Erwachsenen erhalten.

„Echte Versorgerpraxen“ sollen darüber hinaus eine Vorhaltepauschale abrechnen können, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, wie etwa Hausbesuche.

Außerdem sollen Hausärzte künftig eine qualifizierte Hitzeberatung besonders vulnerabler Gruppen abrechnen können.


Entbudgetierung und weitere Entlastungen für Hausärztinnen und Hausärzte
Um die ärztliche Arbeit zu entbürokratisieren, schlägt das Maßnahmenpapier unter anderem vor, bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen eine Bagatellgrenze einzuführen. Betroffene Ärztinnen und Ärzte sollen künftig an den Sitzungen des Beschwerdeausschusses digital teilnehmen können. Die Abschaffung des zweistufigen Antragsverfahrens auf eine Kurzzeittherapie soll Psychotherapeuten entlasten.

Auch die Digitalisierung in den Praxen soll vorangebracht werden: So sollen Ärzte die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (e-AU) und elektronische Rezepte lediglich nach telefonischer Konsultation ausstellen können. Für BtM-Rezepte soll ein digitaler Verschreibungsprozess entwickelt werden. Auch die Praxisverwaltungssysteme (PVS) sollen „durch transparente und verbindliche Vorgaben“ Neuerungen schneller und nutzerfreundlicher implementieren.

https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4913290?ecd=WNL_mdplsfeat_240110_mscpedit_de_etid6231255&uac=389796AZ&impID=6231255

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