Mittwoch, 20. Dezember 2017
Die Süddeutsche zu den G20-Fahndungsexzessen
che2001, 16:59h
http://www.arbeitskreis-internationalismus.de/eim-angriff-auf-das-versammlungsrecht/?#
SZ 18. Dezember 2017, 14:52 Uhr
Ermittlungen G 20 ist keine Lizenz zum Rechtsbruch
Die Ermittler haben zur Fahndung nach G-20-Chaoten 100 Fotos und Videos ins Netz gestellt. Dieser Internet-Pranger ist gesetzeswidrig.
Kommentar von Heribert Prantl
Es gehört zu den Aufgaben von Polizei und Staatsanwaltschaft, Täter zu suchen. Es gehört nicht zu den Aufgaben von Polizei und Staatsanwaltschaft, bei dieser Suche Mittel einzusetzen, die unverhältnismäßig, untauglich und gefährlich sind. Die Ermittler haben zur Fahndung nach sogenannten G-20-Chaoten 100 Fotos und Videosequenzen ins Netz gestellt. Das ist eine gigantische Öffentlichkeitsfahndung, ein Massenscreening, eine Aufforderung zur öffentlichen Rasterfahndung.
Diese Präsentation von echten oder angeblichen Beschuldigten hat mit Steckbriefen nichts mehr zu tun. Es handelt sich um die umfassende Aufforderung an die Bevölkerung, Hilfssheriff zur spielen. Es handelt sich um die Aufforderung, eine Vielzahl von Menschen zu jagen, deren Tat oder Tatbeitrag völlig ungeklärt ist.
Diese Art von Fahndung geht über das, was der Paragraf 131b Strafprozessordnung erlaubt, weit hinaus. Die Ermittler dehnen den Paragrafen bis zur Unkenntlichkeit aus. Sie unterscheiden nicht zwischen Beschuldigten und Nichtbeschuldigten, sie machen alle abgebildeten Personen zu Beschuldigten. Diese Form des Internet-Prangers ist gesetzeswidrig. Der Zweck heiligt die Mittel nicht. Das gilt auch für die Ausschreitungen beim G-20-Gipfel.
G 20: Das Kürzel ist kein Universalschlüssel, um Türen aufzuschließen, die das Recht bisher aus gutem Grund verschlossen hat. G 20 ist keine Lizenz zum Rechtsbruch. Für Demonstranten nicht. Für die Ermittler auch nicht.
SZ 18. Dezember 2017, 14:52 Uhr
Ermittlungen G 20 ist keine Lizenz zum Rechtsbruch
Die Ermittler haben zur Fahndung nach G-20-Chaoten 100 Fotos und Videos ins Netz gestellt. Dieser Internet-Pranger ist gesetzeswidrig.
Kommentar von Heribert Prantl
Es gehört zu den Aufgaben von Polizei und Staatsanwaltschaft, Täter zu suchen. Es gehört nicht zu den Aufgaben von Polizei und Staatsanwaltschaft, bei dieser Suche Mittel einzusetzen, die unverhältnismäßig, untauglich und gefährlich sind. Die Ermittler haben zur Fahndung nach sogenannten G-20-Chaoten 100 Fotos und Videosequenzen ins Netz gestellt. Das ist eine gigantische Öffentlichkeitsfahndung, ein Massenscreening, eine Aufforderung zur öffentlichen Rasterfahndung.
Diese Präsentation von echten oder angeblichen Beschuldigten hat mit Steckbriefen nichts mehr zu tun. Es handelt sich um die umfassende Aufforderung an die Bevölkerung, Hilfssheriff zur spielen. Es handelt sich um die Aufforderung, eine Vielzahl von Menschen zu jagen, deren Tat oder Tatbeitrag völlig ungeklärt ist.
Diese Art von Fahndung geht über das, was der Paragraf 131b Strafprozessordnung erlaubt, weit hinaus. Die Ermittler dehnen den Paragrafen bis zur Unkenntlichkeit aus. Sie unterscheiden nicht zwischen Beschuldigten und Nichtbeschuldigten, sie machen alle abgebildeten Personen zu Beschuldigten. Diese Form des Internet-Prangers ist gesetzeswidrig. Der Zweck heiligt die Mittel nicht. Das gilt auch für die Ausschreitungen beim G-20-Gipfel.
G 20: Das Kürzel ist kein Universalschlüssel, um Türen aufzuschließen, die das Recht bisher aus gutem Grund verschlossen hat. G 20 ist keine Lizenz zum Rechtsbruch. Für Demonstranten nicht. Für die Ermittler auch nicht.
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