Mittwoch, 6. Juni 2018
Familiennachzug: Bundestag muss Gesetz dringend nachbessern
che2001, 16:24h
BERLIN, 06.06.2018 – Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten am Donnerstag (07.06.) im Bundestag erklärt Franziska Vilmar, Expertin für Asylrecht bei Amnesty International in Deutschland:
„Amnesty International appelliert an den Bundestag, den Familien aller in Deutschland lebenden Geflüchteten ein Zusammenleben zu ermöglichen. Menschen, denen in ihren Herkunftsländern wie Syrien oder dem Irak ein ernsthafter Schaden, Folter oder die Todesstrafe drohen, dürfen nicht über Jahre hinweg von ihren Angehörigen getrennt bleiben.“
Die neue Regelung soll den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten auf monatlich 1.000 engste Familienangehörige begrenzen. „Subsidiär Schutzberechtigte sind aber in einer vergleichbaren Lage wie Flüchtlinge, die Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten. Die in dem Gesetzesentwurf gemachte Unterscheidung zwischen beiden Gruppen geflohener Menschen ist diskriminierend und die Quote menschenrechtlich unverantwortlich“, so Vilmar.
„Es ist abzusehen, dass etliche Familien über viele weitere Jahre hinweg auseinandergerissen bleiben, da das vorgeschlagene Verfahren langwierig, kostspielig und voller Hürden ist. Wir befürchten schon jetzt, dass nicht einmal das monatliche Kontingent von 1.000 nachziehenden Familienangehörigen bewilligt werden kann“, sagt Vilmar.
Der Nationale Normenkontrollrat hält eine Evaluierung des Gesetzes – wegen des komplexen Verfahrens und der vorhersehbaren hohen Kosten – für obligatorisch. „Amnesty fordert den Bundestag dazu auf, die Befristung und Evaluierung der Regelung im Gesetzestext zwingend zu regeln. Nur so kann die menschenrechtliche Legitimität des begrenzten Familiennachzugs auf den Prüfstand gestellt werden.“
Die ausführliche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf finden Sie unter bit.ly/AmnestyDeutschlandFamiliennachzug.
„Amnesty International appelliert an den Bundestag, den Familien aller in Deutschland lebenden Geflüchteten ein Zusammenleben zu ermöglichen. Menschen, denen in ihren Herkunftsländern wie Syrien oder dem Irak ein ernsthafter Schaden, Folter oder die Todesstrafe drohen, dürfen nicht über Jahre hinweg von ihren Angehörigen getrennt bleiben.“
Die neue Regelung soll den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten auf monatlich 1.000 engste Familienangehörige begrenzen. „Subsidiär Schutzberechtigte sind aber in einer vergleichbaren Lage wie Flüchtlinge, die Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten. Die in dem Gesetzesentwurf gemachte Unterscheidung zwischen beiden Gruppen geflohener Menschen ist diskriminierend und die Quote menschenrechtlich unverantwortlich“, so Vilmar.
„Es ist abzusehen, dass etliche Familien über viele weitere Jahre hinweg auseinandergerissen bleiben, da das vorgeschlagene Verfahren langwierig, kostspielig und voller Hürden ist. Wir befürchten schon jetzt, dass nicht einmal das monatliche Kontingent von 1.000 nachziehenden Familienangehörigen bewilligt werden kann“, sagt Vilmar.
Der Nationale Normenkontrollrat hält eine Evaluierung des Gesetzes – wegen des komplexen Verfahrens und der vorhersehbaren hohen Kosten – für obligatorisch. „Amnesty fordert den Bundestag dazu auf, die Befristung und Evaluierung der Regelung im Gesetzestext zwingend zu regeln. Nur so kann die menschenrechtliche Legitimität des begrenzten Familiennachzugs auf den Prüfstand gestellt werden.“
Die ausführliche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf finden Sie unter bit.ly/AmnestyDeutschlandFamiliennachzug.
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