Freitag, 31. August 2018
Abschiebungshaft: Ein unwürdiges Konzept ist wieder auf dem Vormarsch - von Pro Asyl
Im Zuge der im Oktober 2016 von der Bundeskanzlerin geforderten »nationalen Kraftanstrengung« zum Vollzug von mehr Abschiebungen, werden bundesweit immer mehr neue Haftanstalten in Betrieb genommen. Mit der steigenden Zahl von Abschiebungshaftplätzen wächst nach allen Erfahrungen die Wahrscheinlichkeit, dass vorhandene Plätze auch belegt werden. Hierzu leistet eine Justiz ihren Beitrag, die in kaum einem anderen Bereich sehenden Auges so häufig rechtswidrig entscheidet wie bei der Verhängung von Abschiebungshaft.
42%

der begleiteten Verfahren in Niedersachsen ergaben: Die Abschiebungshaft war rechtswidrig.
Eklatant hohe Zahl an rechtswidrigen Inhaftierungen

Ein Jahr lang, von Anfang August 2016 bis Ende Juli 2017, haben Mitarbeitende des Niedersächsischen Flüchtlingsrates mehr als 200 Abschiebungshaftgefangene beraten und 124 Haftverfahren begleitet (aktuell steht das Projekt vor dem Aus). In 42 Prozent dieser Verfahren wurde nach erneuter gerichtlicher Prüfung festgestellt, dass die Inhaftierung zu Unrecht erfolgt war.

Die Feststellung, dass sie unrechtmäßig inhaftiert waren, hilft den Betroffenen nur wenig. Die Mehrzahl der Entscheidungen erging im Nachhinein.
60%

waren es sogar bei den Fällen, die eine Initiative in Büren untersucht hat.

Zu ähnlichen Zahlen kommt der Verein »Hilfe für Menschen in der Abschiebehaft Büren e.V.« für den Zeitraum von Mai 2015 bis Dezember 2017 nach Untersuchung von 119 abgeschlossenen Verfahren. In 60 Prozent der Fälle stellte sich die Inhaftierung gerichtlich attestiert als rechtswidrig heraus.
Rund 50%

der 1.627 Mandant*innen eines Rechtsanwaltes waren zu Unrecht inhaftiert.

Am umfassendsten ist die Statistik des Hannoveraner Rechtsanwalts Peter Fahlbusch. Seit 2001 vertritt er Mandant*innen in Abschiebungshaft. Bei insgesamt 1.627 rechtskräftigen Entscheidungen wurden in 823 Fällen (also rund 50 Prozent!) festgestellt, dass die Menschen rechtswidrig inhaftiert wurden. Bei manchen dauerte die Haft nur einen Tag, bei anderen mehrere Monate. Zusammengenommen kommen Fahlbuschs Mandant*innen auf 21.538 rechtswidrige Hafttage – durchschnittlich waren das für jeden Betroffenen 26 Tage in Abschiebungshaft – zu Unrecht.
Image Abschiebungshaftanstalt in Ingelheim. Foto: Rainer Frey / Diakonisches Werk Hessen-Nassau

Wer den Rechtsstaat dafür lobt, dass er die Ursprungsentscheidungen korrigiert hat, der sollte bedenken: Die Feststellung, dass sie unrechtmäßig inhaftiert waren, hilft den Betroffenen, die oft viele Tage ihres Lebens ihrer Freiheit beraubt wurden, nur wenig. Die Mehrzahl der Entscheidungen erging im Nachhinein.
Jedes Jahr Todesfälle in Abschiebungshaft

Eklatante und von den Oberinstanzen später gerügte Rechtsfehler legen die Schlussfolgerung nahe: In vielen Köpfen der Amtsrichter*innen stand die Entscheidung zur Inhaftierung bereits vorher fest. Manche Betroffene erhielten gar erst Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern, nachdem sie längst inhaftiert waren. Mit der Renaissance der Abschiebungshaft wächst das Risiko, dass sich in immer mehr Abschiebungshaftanstalten das abspielt, was seit Jahrzehnten als Problem bekannt ist:

Ein Konglomerat aus Psychostress, Verzweiflung, Enttäuschung und verletzten Gerechtigkeitsgefühlen zieht eine Palette von Reaktionen nach sich, die von Aggressionen gegen das Personal über Selbstverletzungen und Hungerstreiks bis zu schweren psychischen Erkrankungen und Suiziden reicht. Im Zeitraum von 1993 bis 2010 haben sich nach Recherchen der »Antirassistischen Initiative Berlin« im Durchschnitt drei bis vier Menschen pro Jahr in Abschiebungshaft das Leben genommen. Auch aus den Folgejahren sind Suizide bekannt, die zum Teil mit erheblichem Behördenversagen einhergingen.
NEWS (2013)

Gedenken an Cemal Kemal Altun
Der 30. August: Ein Mahnmal

Der bekannteste Fall geschah aber noch viel früher: Vor 35 Jahren stürzte sich am 30. August 1983 der politische Flüchtling Kemal Altun im Alter von 23 Jahren aus dem Fenster eines Gerichtssaals in Berlin, wo über seine Auslieferung an die Türkei verhandelt wurde. Der Schock darüber war einer der Initialzündungen für die Gründung vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich für das Asylrecht, gegen Abschiebungen und Abschiebungshaft einsetzen.
PRESSE­MITTEILUNG (2010)
Todesfälle in Abschiebungs­haft

Zum bundesweiten Gedenktag

Seit 1983 sind noch drei weitere Todesfälle an einem 30. August, die in unmittelbaren Zusammenhang mit Abschiebungsmaßnahmen stehen, bekannt geworden. Daher machen seit 2001 Flüchtlingsinitiativen mit einem bundesweiten Aktionstag gegen Abschiebungshaft am 30. August auf die Situation aufmerksam. An mehreren Orten finden Veranstaltungen statt, zum Beispiel in Berlin und Büren.
Image Abschiebungshaftanstalt in Ingelheim. Foto: Rainer Frey / Diakonisches Werk Hessen-Nassau
BROSCHÜRE (2013)
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Schutzlos hinter Gittern

https://www.proasyl.de/material/schutzlos-hinter-gittern-abschiebungshaft-in-deutschland/

Abschiebungshaft in Deutschland
Protest ist wichtig!

Zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen stehen heute vor alten und neuen Aufgaben: Die Kontakte zu den Abschiebungshäftlingen herzustellen, sich gegen Haftbedingungen zu wenden, die sich auch heutzutage wieder vielerorts denen der Strafhaft annähern, obwohl Abschiebungshaft keine Strafhaft ist und sein darf.

Vor allem aber ist dagegen anzugehen, dass Abschiebungshaftplätze weiter ausgebaut werden. Statt der viel zitierten »ultima ratio« wird Abschiebehaft so zu einer als »normal« empfundenen Maßnahme. In diesem Klima werden auch rechtswidrige Entscheidungen der Amtsgerichte zur Normalität.

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