Mittwoch, 21. April 2021
Fehlende Begründungen, viel zu kurze Stellungnahmefristen: Datenschutzbeauftragter kritisiert Corona-Gesetzgebung
Presseagentur Gesundheit (pag)



In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht wirft der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Ulrich Kelber, der Bundesregierung Versäumnisse in der Pandemie-Gesetzgebung vor. Er erneuert zudem seine Kritik an der elektronischen Patientenakte (ePA).

Fehlende Begründungen, unzureichende Güter-Abwägungen
?Wir werden in ein paar Monaten wahrscheinlich viel einander verzeihen müssen?, ahnte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schon im April 2020. Das gilt auch mit Blick auf den Datenschutz. Fehlende Begründungen, unzureichende Güter-Abwägungen und dazu noch viel zu kurze Stellungnahmefristen: So lauten Kelbers Kritikpunkte an der Corona-Gesetzgebung der vergangenen Monate.

Demnach gestand das Gesundheitsministerium seiner Behörde etwa für die Stellungnahme zu den verschiedenen Bevölkerungsschutzgesetzen nur wenige Stunden bis 2 Tage zu. Und auch bei anderen, nicht Corona-bezogenen Gesetzen seien vorgesehene Beteiligungsfristen nicht eingehalten worden.

Transparente Begründungen und eine Auseinandersetzung mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen wären nötig gewesen, fehlten jedoch immer wieder. Prof. Dr. Ulrich Kelber
Inhaltlich kritisiert Kelber unter anderem die Art und Weise der Ausweitung von Meldepflichten für Krankheiten, die in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingriffen: ?Transparente Begründungen und eine Auseinandersetzung mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen wären nötig gewesen, fehlten jedoch immer wieder.?

Immerhin sei die zunächst im geänderten Infektionsschutzgesetz unzureichend begründete Meldepflicht der Negativ-Getesteten vernünftigerweise in der dritten Änderung wieder gestrichen worden, bevor mit ihrer Umsetzung begonnen wurde, so Kelber.

Daneben kollidierten die Gesetze an verschiedenen Stellen mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). So verstoßen etwa die in der ersten Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgesehenen Abfragen beim Fluggastdaten-Informationssystem gegen die EU-Richtlinie über PNR-Daten (Fluggastdatensätze).

ePA nicht DSGVO-konform
Nicht DSGVO-konform ? das trifft laut Kelber auch auf die ePA zu. Der Datenschutzbeauftragte bemängelt vor allem, dass Versicherte ihre Daten im ersten Jahr nur nach dem ?Alles-oder-Nichts-Prinzip? freigeben könnten. Zudem beklagt Kelber eine ?Zweiklassengesellschaft bei der ePA?, weil Menschen ohne eigenes Endgerät in Teilen von der Nutzung ausgeschlossen seien.


Etwas positiver fällt dagegen das Fazit zur Corona-Warn-App aus. Mit ihr sei der Regierung ?eine grundsätzlich datenschutzfreundliche Umsetzung des dezentralen Contact-Tracing-Ansatzes gelungen?. Auch hier wäre eine frühzeitigere Einbindung des Datenschutzbeauftragten jedoch angezeigt gewesen, heißt es im Bericht mit Blick auf bestimmte Funktionserweiterungen in der App.

Dieser Artikel ist im Original erschienen auf Univadis.de.

... comment

 
was ich beklage ist das die daten des berufes
nicht an das rki weitergegeben werden können
sodass wir seid sage und schreibe eines jahres nicht wissen welche berufe vom virus betroffen sind und die gefahrenlage wo verbreitet es sich immer noch nicht konkret nachvollziehen können

das ist ein skandal!
der beruf ist doch kein kainsmail der irgendwen diskriminiert

... link  

 
Das stimmt leider, wobei mir die Rechtslage nicht klar ist.

... link  

 
doch die rechtslage ist so das wir seid über einem jahr
die hotspots nicht errruieren können

das hat eine abstrusität die unbeschreiblich ist
und ich weiss nich wieviel todesopfer das gekostet hat

... link  


... comment