Montag, 14. Februar 2022
Wege zurück in die Normalität?
che2001, 18:22h
Planungen zum Bund-Länder-Treffen am Mittwoch sehen entscheidende Lockerungen der Corona-Regeln vor. Hierbei soll es einen Dreistufenplam geben.
Stufe 1: Relativ bald soll der Zugang zum Einzelhandel ohne Kontrollen möglich werden; FFP2-Masken sind zu tragen. Und private Treffen mit mehr als 10 Personen sollen wieder möglich werden.
Stufe 2: Ab dem 4. März schlagen die Politiker Lockerungen für die Gastronomie, für Hotels, Diskotheken und Clubs vor. Hier soll künftig die 3G-Regel gelten, damit hätten auch Ungeimpfte wieder Zutritt. Derzeit gilt 2G oder 2G plus.
Außerdem sollen Großveranstaltungen wieder mit mehr Teilnehmern durchgeführt werden.
Stufe 3: Ab 20. März sollen dem Vorschlag zufolge ?aller tiefgreifenden Maßnahmen? zu Ende gehen, also auch die Homeoffice-Pflichten.
Homeoffice-Pflichten? in meinem Business habe ich davon nichts gemerkt, abgesehen von zwei Wochen im März 2020. Na ja, wir sind ja nicht die Welt.
"Genesenenzertifikate: RKI präzisiert Vorgaben
Mitte Januar hatte das Bundesgesundheitsministerium nach Vorgaben des RKI den Genesenenstatus von 6 auf 3 Monate verkürzt. Selbst Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach war überrascht, sprach kurz darauf aber nur noch von ?Kommunikationsproblemen?. Offenbar waren die RKI-Empfehlungen nicht präzise genug, denn das Institut besserte jetzt nach:
Der neue Genesenenstatus von 90 Tagen gilt nur für Ungeimpfte.
Bei geimpften Genesenen sind es ? wie zuvor ? 180 Tage.
Apotheken stellen einen Großteil aller Zertifikate aus. Laut Deutschem Apothekerverband sei dies im standeseigenen Portal zur Ausstellung von Impfzertifikaten korrigiert worden. Die Option von 90 Tagen sei ?vorerst wieder zurückgenommen? worden. Das bedeutet, alle Genesenen erhalten ein Zertifikat. Der Impfstatus selbst wird allenfalls bei Kontrollen erfasst.
Am 10. Februar hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt. Die abschließende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bleibe jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, heißt es in einer Mitteilung. Die Regelungen treten zum 15. März aber wie geplant in Kraft, könnten aber später revidiert werden.
Die Richter hatten geprüft, welche Folgen ein sofortiger Stopp der Impfpflicht oder eine spätere Erörterung im Hauptsacheverfahren nach sich ziehen. ?Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber?, heißt es in einer Meldung. Damit habe der Senat ?zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken?. Gleichzeitig wiesen die Richter auf bekannte Risiken für vulnerable Personen durch SARS-CoV-2 hin.
Dennoch äußerte das Gericht Kritik an Details. ?Es bestehen ? Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in § 20a IfSG gewählten gesetzlichen Regelungstechnik?, schreiben sie. Das bedeutet: Der Gesetzgeber muss Impf- und Genesenennachweise inhaltlich präzisieren; die Praxis, nur auf Internetseiten des RKI oder des PEI zu verweisen, wurde infrage gestellt.
Politische Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) begrüßt die Entscheidung. Auf Twitter schreibt der Bundesgesundheitsminister: ?Das Bundesverfassungsgericht setzt richtige Priorität. Der Geimpfte trägt ein minimales Risiko der Nebenwirkung. Damit schützt er Ältere und Kranke, die ihm anvertraut sind, vor Tod und schwerer Krankheit. Auch Omikron ist eine Gefahr für diese Menschen.?
https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4910850?uac=389796AZ&faf=1&sso=true&impID=4018172&src=WNL_mdplsfeat_220214_mscpedit_de#vp_2
Stufe 1: Relativ bald soll der Zugang zum Einzelhandel ohne Kontrollen möglich werden; FFP2-Masken sind zu tragen. Und private Treffen mit mehr als 10 Personen sollen wieder möglich werden.
Stufe 2: Ab dem 4. März schlagen die Politiker Lockerungen für die Gastronomie, für Hotels, Diskotheken und Clubs vor. Hier soll künftig die 3G-Regel gelten, damit hätten auch Ungeimpfte wieder Zutritt. Derzeit gilt 2G oder 2G plus.
Außerdem sollen Großveranstaltungen wieder mit mehr Teilnehmern durchgeführt werden.
Stufe 3: Ab 20. März sollen dem Vorschlag zufolge ?aller tiefgreifenden Maßnahmen? zu Ende gehen, also auch die Homeoffice-Pflichten.
Homeoffice-Pflichten? in meinem Business habe ich davon nichts gemerkt, abgesehen von zwei Wochen im März 2020. Na ja, wir sind ja nicht die Welt.
"Genesenenzertifikate: RKI präzisiert Vorgaben
Mitte Januar hatte das Bundesgesundheitsministerium nach Vorgaben des RKI den Genesenenstatus von 6 auf 3 Monate verkürzt. Selbst Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach war überrascht, sprach kurz darauf aber nur noch von ?Kommunikationsproblemen?. Offenbar waren die RKI-Empfehlungen nicht präzise genug, denn das Institut besserte jetzt nach:
Der neue Genesenenstatus von 90 Tagen gilt nur für Ungeimpfte.
Bei geimpften Genesenen sind es ? wie zuvor ? 180 Tage.
Apotheken stellen einen Großteil aller Zertifikate aus. Laut Deutschem Apothekerverband sei dies im standeseigenen Portal zur Ausstellung von Impfzertifikaten korrigiert worden. Die Option von 90 Tagen sei ?vorerst wieder zurückgenommen? worden. Das bedeutet, alle Genesenen erhalten ein Zertifikat. Der Impfstatus selbst wird allenfalls bei Kontrollen erfasst.
Am 10. Februar hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt. Die abschließende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bleibe jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, heißt es in einer Mitteilung. Die Regelungen treten zum 15. März aber wie geplant in Kraft, könnten aber später revidiert werden.
Die Richter hatten geprüft, welche Folgen ein sofortiger Stopp der Impfpflicht oder eine spätere Erörterung im Hauptsacheverfahren nach sich ziehen. ?Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber?, heißt es in einer Meldung. Damit habe der Senat ?zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken?. Gleichzeitig wiesen die Richter auf bekannte Risiken für vulnerable Personen durch SARS-CoV-2 hin.
Dennoch äußerte das Gericht Kritik an Details. ?Es bestehen ? Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in § 20a IfSG gewählten gesetzlichen Regelungstechnik?, schreiben sie. Das bedeutet: Der Gesetzgeber muss Impf- und Genesenennachweise inhaltlich präzisieren; die Praxis, nur auf Internetseiten des RKI oder des PEI zu verweisen, wurde infrage gestellt.
Politische Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) begrüßt die Entscheidung. Auf Twitter schreibt der Bundesgesundheitsminister: ?Das Bundesverfassungsgericht setzt richtige Priorität. Der Geimpfte trägt ein minimales Risiko der Nebenwirkung. Damit schützt er Ältere und Kranke, die ihm anvertraut sind, vor Tod und schwerer Krankheit. Auch Omikron ist eine Gefahr für diese Menschen.?
https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4910850?uac=389796AZ&faf=1&sso=true&impID=4018172&src=WNL_mdplsfeat_220214_mscpedit_de#vp_2
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