Donnerstag, 18. Januar 2024
Nein zum Rückführungsverbesserungsgestz
aktuell gehen bundesweit Zehntausende auf die Straßen, um gegen die steigende rechte Mobilmachung und die AfD zu demonstrieren - das ist sehr ermutigend!

Die Pläne, die von AfD, Union und anderen Akteuren auf einem geleakten Geheimtreffen in Potsdam besprochen wurden, sind allerdings nicht neu.
"Deportationen" und "Remigration" beschreiben zudem großteils bereits den Charakter der Abschiebepolitik der Bundesregierungen der letzten Jahre - und werden ganz konkret heute im Bundestag beschlossen.
Wir haben anlässlich des heute zu beschließenden sog. "Rückführungsverbesserungsgesetzes" folgendes Pressestatement veröffentlicht:

Gemeinsame Pressemitteilung des Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., des Abschiebungsreporting NRW und des Grundrechtekomitees:


Heute wird im Bundestag das "Rückführungsverbesserungsgesetz" verabschiedet werden. Entscheidende Kernpunkte sind:

• Haft von Schutzsuchenden soll in vereinfachten Verfahren massiv ausgeweitet werden. Gleichzeitig wurde eine grundsätzlich verpflichtende Beiordnung anwaltlicher Vertretung im Freiheitsentziehungsverfahren nicht umfassend umgesetzt.
• Verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Wohnungsdurchsuchungen sollen auf die Räume unbeteiligter Dritter ausgeweitet werden. Es drohen weiterer Rechtsbruch und Traumatisierungen von Bewohner*innen in Sammelunterkünften.
• Das Sonderrecht bei Abschiebungen wird durch Verstärkung von Geheimhaltungspflichten vertieft. Dies erschwert gerichtlichen Rechtsschutz.
• Falsche oder unvollständige Angaben im Asylverfahren sollen strafrechtlich sanktioniert werden. Dies überlastet u.a. Behörden und verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz, sich nicht selbst belasten zu müssen.
• Das Strafmaß für Schleusung soll hochgesetzt und damit Flucht und Fluchthilfe stärker kriminalisiert werden.

Dieses Gesetz führt zur Ausweitung von rechtswidriger Haft sowie zu massiven Grundrechtseinschränkungen von Geflüchteten. Es folgt der Logik der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), welches geschlossene Grenzen zum Normalzustand erhebt, Flucht zu illegaler Migration erklärt und Asyl zum Gnadenrecht macht.

Berenice Böhlo vom Vorstand des RAV e.V. stellt fest: „Das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ setzt für bestimmte Gruppen Rechtsstandards herab. Statt die Menschenrechte zum Ausgangspunkt politischen Handelns zu nehmen, wird das Fundament unserer Gesellschaft basierend auf Gleichheit und Rechtsstaat für alle weiter ausgehöhlt.“

Britta Rabe vom Grundrechtekomitee kommentiert: “Erfahrungsgemäß werden vor allem die Geflüchteten selbst Opfer von Kriminalisierung von Schleppern. Die jetzige Gesetzesfassung kann weiterhin als Grundlage für eine Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung verwendet werden.”

Sebastian Rose vom Abschiebereporting NRW erklärt: „Dieses Gesetz wird zu einer Zunahme rechtswidriger Abschiebehaft und zur weiteren Brutalisierung von Abschiebungen führen. Dies ist eine Katastrophe für die Betroffenen und verroht die Gesellschaft insgesamt.“

Wir rufen zur vorbehaltlosen Verteidigung des "Rechts, Rechte zu haben" (Hannah Arendt) auf.

Die Pressemitteilung online: https://www.grundrechtekomitee.de/details/nein-zum-heute-im-bundestag-verhandelten-rueckfuehrungsverbesserungsgesetz-fuer-die-verteidigung-der-freien-offenen-und-demokratischen-gesellschaft

Kontakt:

Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Britta Rabe
Telefon: 0221 / 972 69 -20 und -30
E-Mail: brittarabe@grundrechtekomitee.de

Abschiebungsreporting NRW
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Köln
Sebastian Rose
Telefon 0221 / 972 69 32
Mobil 01575 / 40 35 862
E-Mail: rose@abschiebungsreporting.de

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Rechtsanwältin Berenice Böhlo
Telefon: +49 (0)30 41 72 35 55
E-Mail: kontakt@rav.de

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