Freitag, 19. Januar 2024
Verfassungsfeinde
che2001, 12:10h
Stellungnahme des Flüchtlingsrats Niedersachsen
Verfassungsfeinde finden sich nicht nur bei der AFD, sondern auch in der Regierung. Fürchten müssen sich Geflüchtete auch vor der neuen Merz-CDU und ihrem Grundsatzprogramm, das erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine völlige Abschaffung des Asylgrundrechts vorsieht.
Erleichtert stellen wir fest, dass die Zivilgesellschaft lebt und gegen die Pläne von hochrangigen AfD-Politiker:innen, Neonazis und finanzstarken Unternehmern zur Vertreibung von Millionen von Menschen auf die Straße geht: Kein Tag vergeht, an dem nicht Tausende in Deutschland ihr Entsetzen über diese Vertreibungspläne zum Ausdruck bringen, die das Recherchenetzwerk „Correctiv“ aufgedeckt hat: „Im Grunde laufen die Gedankenspiele an diesem Tag alle auf eines hinaus: Menschen sollen aus Deutschland verdrängt werden können, wenn sie die vermeintlich falsche Hautfarbe oder Herkunft haben – und aus Sicht von Menschen wie Sellner nicht ausreichend „assimiliert“ sind. Auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind. Es ist gegen die Existenz von Menschen in diesem Land gerichtet.“
Der Protest wird von der Politik aufgegriffen: Sämtliche demokratische Parteien im Bundestag – von der Linken bis zur CDU/CSU – haben das rechtsextreme Geheimtreffen in Potsdam verurteilt. Die CDU hat Mitgliedern der Werte-Union, die an dem Treffen teilnahmen, Parteiausschlussverfahren angekündigt. Für den kommenden Samstag, 14 Uhr, haben sich Ministerpräsident Stephan Weil und Alt-Bundespräsident Christian Wulff, der evangelische Landesbischof Ralf Meister und die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi angekündigt, um „ein starkes Zeichen gegen Rechts“ zu setzen. Auch die konservative Presse bezieht Stellung: Detailliert nimmt der rechte „Focus“ die Verharmlosungs- und Rechtfertigungsversuche der Nazis um Kubitschek, und Sellner auseinander (auf deren Traktate jüngst auch Alice Weidel rekurrierte) und empört sich über „die irre Rechtspropaganda„.
Es hat fast den Anschein, als könnten wir uns bei der Verteidigung von Freiheits- und Menschenrechten auf die demokratischen Parteien im Bundestag verlassen – hätten wir nicht in den vergangenen Wochen und Monaten eine politische Debatte um geflüchtete Menschen erleben müssen, in der immer mehr Vertreter:innen demokratischer Parteien sich in ihrer Diktion auf die AFD zu bewegten und deren Inhalte übernahmen: Wurde die AFD 2016 noch für ihre Forderung nach einem Einsatz von Schusswaffen an der Grenze einhellig als verfassungsfeindliche Partei gebrandmarkt, wurden 2023 Forderungen nach einer „gewaltsamen Zurückweisung an der Grenze“ (Jens Spahn) plötzlich salonfähig. Statt von Schutzsuchenden war in der öffentlichen Debatte nur noch von „irregulärer Migration“ die Rede. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz führte die Debatte über Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl der in Deutschland Schutz suchenden Menschen in einem Duktus, der als Anbiederung an den rechten Zeitgeist verstanden werden muss: Mit seinem populistischen Vorstoß via Spiegel („Wir müssen endlich in großem Stil abschieben„) heizte Bundeskanzler Olaf Scholz in der Tradition eines Gerhard Schröder, der 1997 ähnlich agierte („Kriminelle Ausländer raus, und zwar schnell") das rassistische Klima in Deutschland selbst ordentlich an und trug so aktiv mit zu einer Diskursverschiebung nach rechts bei. Eine ganze Reihe der diskutierten und teilweise schon beschlossenen Maßnahmen und Gesetzesänderungen bewegt sich nicht mehr im demokratischen Rechtsrahmen, sondern schränkt die Grund- und Menschenrechte massiv und in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise ein:
Das gestern in erster Lesung verabschiedete, euphemistisch „Rückführungsverbesserungsgesetz“ titulierte, Gesetz zur Verschärfung der Abschiebungspraxis enthält eine Reihe von aus menschenrechtlicher Sicht inakzeptablen Zumutungen: So wird die Verlängerung des sog. „Ausreisegewahrsams“ von 10 auf 28 Tage von Fachleuten für verfassungswidrig gehalten. Hierbei geht es um nichts weniger als einen dramatischen Grundrechtseingriff – den Freiheitsentzug für Menschen, die nichts verbrochen haben. Selbst Bundesjustizminister Buschmann hat „verfassungsrechtliche Bedenken“ erhoben. Gleichwohl hält die Bundesregierung an ihrem Vorhaben fest.
Auch beim alle Jahre wieder populistisch ausgeschlachteten Thema Sozialleistungen ist die Bundesregierung im Begriff, Verfassungsrecht bewusst zu missachten: Sie will den Zeitraum von Leistungskürzungen für Asylsuchende und Geduldete von 18 auf 36 Monate verlängern. Mit seiner Entscheidung vom 18. Juli 2012 (1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben, dass Leistungskürzungen nur für einen kurzen Zeitraum und nur dann zulässig sind, wenn nachvollziehbar berechnet und nachgewiesen werden kann, dass tatsächlich in der ersten Zeit ein geringerer Bedarf besteht. Eine solche Begründung fehlt nach wie vor, obwohl das Bundesverfassungsgericht am 19.10.2022 seine Rechtsprechung nochmals bekräftigt und damit eine weitere verfassungswidrige Kürzung des Gesetzgebers aufgehoben hat. Diesen höchstrichterlichen Beschluss hat die Bundesregierung bis heute – fast anderthalb Jahre später – skandalöserweise noch immer nicht gesetzlich umgesetzt. Ungerührt hält die Bundesregierung dennoch an ihrem neuen Kürzungsvorhaben fest. Auch das insoweit eindeutige Gutachten des Gesetzes- und Beratungsdienstes des Bundestags, das die Verfassungswidrigkeit dieses Vorhabens benennt und detailliert begründet, führt nicht zu einer Änderung des vorliegenden Gesetzesentwurfs: Sehenden Auges begeht die Ampel hier Verfassungsbruch, wie Thomas Hohlfeld (Linke) in seinem Vermerk zu dem Gutachten belegt.
Mit der Zustimmung zur GEAS-Verordnung hat die Bundesregierung 2023 erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik den Tabubruch begangen, eine Abschiebung von Menschen, die in Europa Schutz suchen, auch dann für zulässig zu erklären, wenn der als „sicher“ definierte Drittstaat weder die Genfer Flüchtlingskonvention noch die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet hat. Damit wird die jetzt schon zu beklagende Praxis von massenhaften Pushbacks durch viele europäische Staaten gedeckt und ermöglicht. Ab 2026 werden wir „Grenzasylverfahren“ in geschlossenen Lagern erleben, in denen die Betroffenen nur eingeschränkte Rechte haben und von Beratungsangeboten weitgehend ausgeschlossen sind.
Der CDU geht das alles nicht weit genug: Es sind nicht mehr nur einzelne Scharfmacher wie Thorsten Frei oder Jens Spahn, die Schutzsuchende an den Grenzen zurückweisen und das Asylrecht abschaffen wollen: Am Montag hat der Vorstand der CDU den Entwurf für das neue Grundsatzprogramm verabschiedet. Im Bereich Flüchtlingspolitik wird nicht weniger als die komplette Abschaffung des Asylrechts in Deutschland gefordert, quasi eine 1:1 Kopie des Ruanda-Modells der Tories in Großbritannien. Im Programmentwurf heißt es:
Wir wollen das Konzept der sicheren Drittstaaten realisieren. Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Verfahren durchlaufen. Im Falle eines positiven Ausgangs wird der sichere Drittstaat dem Antragsteller vor Ort Schutz gewähren. Dazu wird mit dem sicheren Drittstaat eine umfassende vertragliche Vereinbarung getroffen.
Der öffentliche Aufschrei ist bislang ausgeblieben. Dabei ist auch dieser Programmentwurf ein offenkundiger Angriff auf unsere Verfassung. Noch ist dieser Programmentwurf nicht beschlossen: Das Programm wird von der CDU im Februar und März auf sechs Regionalkonferenzen in Mainz, Hannover, Chemnitz, Köln, Stuttgart und Berlin vorgestellt und diskutiert werden. Bislang ist die Tragweite dieses Entwurfs auch noch nirgends richtig angekommen. Ein Anlass für öffentlichen Protest und Demonstrationen sind solche verfassungsfeindlichen Pläne der CDU allemal.
Bei solchem Umgang mit der deutschen Verfassung dürfte es schwierig werden, die AFD verbieten zu lassen. Verfassungsfeinde finden sich offenkundig nicht nur in der AFD. Selbstverständlich ist es auch weiterhin gut und wertvoll, wenn die demokratischen Parteien gemeinsam zu einer klaren Grenzziehung gegenüber den völkischen Rassist:innen der AFD finden und Position beziehen. Glaubwürdig ist dieses Bekenntnis allerdings nur dann, wenn der Umgang mit den Grund- und Menschenrechten auch in der eigenen Partei reflektiert wird.
https://www.nds-fluerat.org/58206/aktuelles/verfassungsfeinde/
Verfassungsfeinde finden sich nicht nur bei der AFD, sondern auch in der Regierung. Fürchten müssen sich Geflüchtete auch vor der neuen Merz-CDU und ihrem Grundsatzprogramm, das erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine völlige Abschaffung des Asylgrundrechts vorsieht.
Erleichtert stellen wir fest, dass die Zivilgesellschaft lebt und gegen die Pläne von hochrangigen AfD-Politiker:innen, Neonazis und finanzstarken Unternehmern zur Vertreibung von Millionen von Menschen auf die Straße geht: Kein Tag vergeht, an dem nicht Tausende in Deutschland ihr Entsetzen über diese Vertreibungspläne zum Ausdruck bringen, die das Recherchenetzwerk „Correctiv“ aufgedeckt hat: „Im Grunde laufen die Gedankenspiele an diesem Tag alle auf eines hinaus: Menschen sollen aus Deutschland verdrängt werden können, wenn sie die vermeintlich falsche Hautfarbe oder Herkunft haben – und aus Sicht von Menschen wie Sellner nicht ausreichend „assimiliert“ sind. Auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind. Es ist gegen die Existenz von Menschen in diesem Land gerichtet.“
Der Protest wird von der Politik aufgegriffen: Sämtliche demokratische Parteien im Bundestag – von der Linken bis zur CDU/CSU – haben das rechtsextreme Geheimtreffen in Potsdam verurteilt. Die CDU hat Mitgliedern der Werte-Union, die an dem Treffen teilnahmen, Parteiausschlussverfahren angekündigt. Für den kommenden Samstag, 14 Uhr, haben sich Ministerpräsident Stephan Weil und Alt-Bundespräsident Christian Wulff, der evangelische Landesbischof Ralf Meister und die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi angekündigt, um „ein starkes Zeichen gegen Rechts“ zu setzen. Auch die konservative Presse bezieht Stellung: Detailliert nimmt der rechte „Focus“ die Verharmlosungs- und Rechtfertigungsversuche der Nazis um Kubitschek, und Sellner auseinander (auf deren Traktate jüngst auch Alice Weidel rekurrierte) und empört sich über „die irre Rechtspropaganda„.
Es hat fast den Anschein, als könnten wir uns bei der Verteidigung von Freiheits- und Menschenrechten auf die demokratischen Parteien im Bundestag verlassen – hätten wir nicht in den vergangenen Wochen und Monaten eine politische Debatte um geflüchtete Menschen erleben müssen, in der immer mehr Vertreter:innen demokratischer Parteien sich in ihrer Diktion auf die AFD zu bewegten und deren Inhalte übernahmen: Wurde die AFD 2016 noch für ihre Forderung nach einem Einsatz von Schusswaffen an der Grenze einhellig als verfassungsfeindliche Partei gebrandmarkt, wurden 2023 Forderungen nach einer „gewaltsamen Zurückweisung an der Grenze“ (Jens Spahn) plötzlich salonfähig. Statt von Schutzsuchenden war in der öffentlichen Debatte nur noch von „irregulärer Migration“ die Rede. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz führte die Debatte über Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl der in Deutschland Schutz suchenden Menschen in einem Duktus, der als Anbiederung an den rechten Zeitgeist verstanden werden muss: Mit seinem populistischen Vorstoß via Spiegel („Wir müssen endlich in großem Stil abschieben„) heizte Bundeskanzler Olaf Scholz in der Tradition eines Gerhard Schröder, der 1997 ähnlich agierte („Kriminelle Ausländer raus, und zwar schnell") das rassistische Klima in Deutschland selbst ordentlich an und trug so aktiv mit zu einer Diskursverschiebung nach rechts bei. Eine ganze Reihe der diskutierten und teilweise schon beschlossenen Maßnahmen und Gesetzesänderungen bewegt sich nicht mehr im demokratischen Rechtsrahmen, sondern schränkt die Grund- und Menschenrechte massiv und in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise ein:
Das gestern in erster Lesung verabschiedete, euphemistisch „Rückführungsverbesserungsgesetz“ titulierte, Gesetz zur Verschärfung der Abschiebungspraxis enthält eine Reihe von aus menschenrechtlicher Sicht inakzeptablen Zumutungen: So wird die Verlängerung des sog. „Ausreisegewahrsams“ von 10 auf 28 Tage von Fachleuten für verfassungswidrig gehalten. Hierbei geht es um nichts weniger als einen dramatischen Grundrechtseingriff – den Freiheitsentzug für Menschen, die nichts verbrochen haben. Selbst Bundesjustizminister Buschmann hat „verfassungsrechtliche Bedenken“ erhoben. Gleichwohl hält die Bundesregierung an ihrem Vorhaben fest.
Auch beim alle Jahre wieder populistisch ausgeschlachteten Thema Sozialleistungen ist die Bundesregierung im Begriff, Verfassungsrecht bewusst zu missachten: Sie will den Zeitraum von Leistungskürzungen für Asylsuchende und Geduldete von 18 auf 36 Monate verlängern. Mit seiner Entscheidung vom 18. Juli 2012 (1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben, dass Leistungskürzungen nur für einen kurzen Zeitraum und nur dann zulässig sind, wenn nachvollziehbar berechnet und nachgewiesen werden kann, dass tatsächlich in der ersten Zeit ein geringerer Bedarf besteht. Eine solche Begründung fehlt nach wie vor, obwohl das Bundesverfassungsgericht am 19.10.2022 seine Rechtsprechung nochmals bekräftigt und damit eine weitere verfassungswidrige Kürzung des Gesetzgebers aufgehoben hat. Diesen höchstrichterlichen Beschluss hat die Bundesregierung bis heute – fast anderthalb Jahre später – skandalöserweise noch immer nicht gesetzlich umgesetzt. Ungerührt hält die Bundesregierung dennoch an ihrem neuen Kürzungsvorhaben fest. Auch das insoweit eindeutige Gutachten des Gesetzes- und Beratungsdienstes des Bundestags, das die Verfassungswidrigkeit dieses Vorhabens benennt und detailliert begründet, führt nicht zu einer Änderung des vorliegenden Gesetzesentwurfs: Sehenden Auges begeht die Ampel hier Verfassungsbruch, wie Thomas Hohlfeld (Linke) in seinem Vermerk zu dem Gutachten belegt.
Mit der Zustimmung zur GEAS-Verordnung hat die Bundesregierung 2023 erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik den Tabubruch begangen, eine Abschiebung von Menschen, die in Europa Schutz suchen, auch dann für zulässig zu erklären, wenn der als „sicher“ definierte Drittstaat weder die Genfer Flüchtlingskonvention noch die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet hat. Damit wird die jetzt schon zu beklagende Praxis von massenhaften Pushbacks durch viele europäische Staaten gedeckt und ermöglicht. Ab 2026 werden wir „Grenzasylverfahren“ in geschlossenen Lagern erleben, in denen die Betroffenen nur eingeschränkte Rechte haben und von Beratungsangeboten weitgehend ausgeschlossen sind.
Der CDU geht das alles nicht weit genug: Es sind nicht mehr nur einzelne Scharfmacher wie Thorsten Frei oder Jens Spahn, die Schutzsuchende an den Grenzen zurückweisen und das Asylrecht abschaffen wollen: Am Montag hat der Vorstand der CDU den Entwurf für das neue Grundsatzprogramm verabschiedet. Im Bereich Flüchtlingspolitik wird nicht weniger als die komplette Abschaffung des Asylrechts in Deutschland gefordert, quasi eine 1:1 Kopie des Ruanda-Modells der Tories in Großbritannien. Im Programmentwurf heißt es:
Wir wollen das Konzept der sicheren Drittstaaten realisieren. Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Verfahren durchlaufen. Im Falle eines positiven Ausgangs wird der sichere Drittstaat dem Antragsteller vor Ort Schutz gewähren. Dazu wird mit dem sicheren Drittstaat eine umfassende vertragliche Vereinbarung getroffen.
Der öffentliche Aufschrei ist bislang ausgeblieben. Dabei ist auch dieser Programmentwurf ein offenkundiger Angriff auf unsere Verfassung. Noch ist dieser Programmentwurf nicht beschlossen: Das Programm wird von der CDU im Februar und März auf sechs Regionalkonferenzen in Mainz, Hannover, Chemnitz, Köln, Stuttgart und Berlin vorgestellt und diskutiert werden. Bislang ist die Tragweite dieses Entwurfs auch noch nirgends richtig angekommen. Ein Anlass für öffentlichen Protest und Demonstrationen sind solche verfassungsfeindlichen Pläne der CDU allemal.
Bei solchem Umgang mit der deutschen Verfassung dürfte es schwierig werden, die AFD verbieten zu lassen. Verfassungsfeinde finden sich offenkundig nicht nur in der AFD. Selbstverständlich ist es auch weiterhin gut und wertvoll, wenn die demokratischen Parteien gemeinsam zu einer klaren Grenzziehung gegenüber den völkischen Rassist:innen der AFD finden und Position beziehen. Glaubwürdig ist dieses Bekenntnis allerdings nur dann, wenn der Umgang mit den Grund- und Menschenrechten auch in der eigenen Partei reflektiert wird.
https://www.nds-fluerat.org/58206/aktuelles/verfassungsfeinde/
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avantgarde,
Freitag, 19. Januar 2024, 12:36
Um die Absurdität des "Ruanda-Modells" mal zu verdeutlichen. Ein russischer, vielleicht sogar deutschsprachiger Dissident, der in der EU bzw. Deutschland Asyl beantragt, würde nach Ruanda geschickt und müsste bei positivem Bescheid trotzdem dort bleiben.
Ruanda hat übrigens etwa 13 Mio Einwohner. Komisch, dass man denen die "Überfremdung" zumuten kann (gefragt hat sie die Regierung sicher nicht. Und wenn's dann da knallt oder ein Putsch stattfindet, dann fliegt die EU alle dorthin abgeschobenen Asylbewerber in die EU aus? Schon klar.
Das ist alles so widerwärtig. Aber wir müssen ja machen, was die AfD will, sonst wählen die Leute AfD.
Nö, wer das will, wählt ohnehin AfD. Oder gleich Höcke.
Ach ja, ein bekennender Homosexueller wie Spahn findet das toll. Wer also wegen Homosexualität in seinem Land verfolgt wird und deswegen in Deutschland Asyl beantragt, landet in Ruanda. Wo man ja so tolerant gegenüber Homosexuellen ist (in Uganda droht sogar die Todesstrafe).
Dieser Artikel ist zwar nicht mehr aktuell, zeigt aber, wie schnell es gehen kann.
https://www.queer.de/detail.php?article_id=7662
Ruanda hat übrigens etwa 13 Mio Einwohner. Komisch, dass man denen die "Überfremdung" zumuten kann (gefragt hat sie die Regierung sicher nicht. Und wenn's dann da knallt oder ein Putsch stattfindet, dann fliegt die EU alle dorthin abgeschobenen Asylbewerber in die EU aus? Schon klar.
Das ist alles so widerwärtig. Aber wir müssen ja machen, was die AfD will, sonst wählen die Leute AfD.
Nö, wer das will, wählt ohnehin AfD. Oder gleich Höcke.
Ach ja, ein bekennender Homosexueller wie Spahn findet das toll. Wer also wegen Homosexualität in seinem Land verfolgt wird und deswegen in Deutschland Asyl beantragt, landet in Ruanda. Wo man ja so tolerant gegenüber Homosexuellen ist (in Uganda droht sogar die Todesstrafe).
Dieser Artikel ist zwar nicht mehr aktuell, zeigt aber, wie schnell es gehen kann.
https://www.queer.de/detail.php?article_id=7662
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che2001,
Freitag, 19. Januar 2024, 13:04
Wie schon gesagt, die Logik dahinter ist "hätte man 1932 den deutschen Juden die Bürgerrechte entzogen hätte das Hitler verhindert".
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avantgarde,
Freitag, 19. Januar 2024, 13:23
Hilft nur nichts. Denn wer die jetzigen Forderungen der AfD erfüllt, bereitet nur noch radikalere vor. Am Ende dieser Todesspirale dann halt: "Asylrecht abschaffen, Asylanten abknallen, Boote versenken."
Die Nazis haben sich bekanntlich auch nicht mit dem Entzug der Bürgerrechte begnügt.
Die Nazis haben sich bekanntlich auch nicht mit dem Entzug der Bürgerrechte begnügt.
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manhartsberg,
Sonntag, 8. September 2024, 09:21
Möchte jemand etwas zum Artikel "Polizei-Vertreter: Zurückweisungen sind rechtlich möglich, ja zwingend" auf Tichys Einblick sagen?
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avantgarde,
Montag, 9. September 2024, 11:29
Ich kommentiere keine Fürze rechtsradikaler Medien.
Wer das Thema differenzierter angehen möchte, dem empfehle ich den Verfassungsblog.
Da sieht man, dass es schon rechtlich sehr kompliziert würde. Praktisch bedeutet das scharfe Grenzkontrollen überall. Aber selbst im 19. Jahrhundert, als der Zoll Grenzgänger schon mal erschoss, blühte der Schmuggel. Schengen wäre Vergangenheit, Dublin III gesprengt und sicherheitshalber müsste Deutschland noch aus dem Europarat und der UN-Flüchtlingskonvention austreten.
Die anderen EU-Länder würden sich natürlich gegen Deutschlands Egoismus wehren. Denn eine “Notlage”, die die Grundlagen des Staatswesens gefährden würde, existiert derzeit nicht.
Wie üblich sinnloser Populismus. Man wird das vielleicht deshalb tatsächlich beschließen, nur um später festzustellen, dass es nicht hilft.
Deutschland hat übrigens eine Ländergrenze von insgesamt 3876 km. Die Gesamtzahl der bei der Bundespolizei Beschäftigten ist 54000. Selbst wenn wir die Sekretärinnen und Sesselfurzer mitrechnen, sollte etwas Mathematik ausreichen.
Wer das Thema differenzierter angehen möchte, dem empfehle ich den Verfassungsblog.
Da sieht man, dass es schon rechtlich sehr kompliziert würde. Praktisch bedeutet das scharfe Grenzkontrollen überall. Aber selbst im 19. Jahrhundert, als der Zoll Grenzgänger schon mal erschoss, blühte der Schmuggel. Schengen wäre Vergangenheit, Dublin III gesprengt und sicherheitshalber müsste Deutschland noch aus dem Europarat und der UN-Flüchtlingskonvention austreten.
Die anderen EU-Länder würden sich natürlich gegen Deutschlands Egoismus wehren. Denn eine “Notlage”, die die Grundlagen des Staatswesens gefährden würde, existiert derzeit nicht.
Wie üblich sinnloser Populismus. Man wird das vielleicht deshalb tatsächlich beschließen, nur um später festzustellen, dass es nicht hilft.
Deutschland hat übrigens eine Ländergrenze von insgesamt 3876 km. Die Gesamtzahl der bei der Bundespolizei Beschäftigten ist 54000. Selbst wenn wir die Sekretärinnen und Sesselfurzer mitrechnen, sollte etwas Mathematik ausreichen.
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che2001,
Montag, 9. September 2024, 12:36
Danke für den Link zu dem sehr guten Beitrag von Prof.Dr. Thym!
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avantgarde,
Montag, 9. September 2024, 13:52
Die von der Union angedachte Berufung auf Art. 72 AEUV, der den Mitgliedstaaten ausnahmsweise gestattet, von der EU-Asylgesetzgebung abzuweichen, ist bislang in allen vorgebrachten Fällen beim EuGH gescheitert. Der EuGH erkennt die optionale Abweichung zwar an, handhabt diese jedoch restriktiv. So hat er Zurückweisungen an der slowenisch-österreichischen Grenze für rechtswidrig erklärt. Es reicht halt nicht aus, einfach auf die Asylantragszahlen abzustellen. Besonders bei wohlhabenden Ländern lässt sich schwerlich ein "Notstand" begründen. Da droht eben derzeit keine Kollabierung des Aufnahmesystems. Art. 72 AEUV begründet eine Ultima ratio, wenn sich alle anderen Handlungsoptionen auf europäischer Ebene als unzureichend erwiesen haben. Das ist derzeit sicher nicht der Fall.
Würde Deutschland dennoch nach Österreich zurückweisen, wird Österreich sehr schnell das Gleiche an seinen Grenzen zu Slowenien und Ungarn tun. Ob Ungarn aber überhaupt als "sicherer Drittstaat" angesehen werden kann, ist fraglich. Ungarn ist das einzige Land der EU, das Serbien als "sicheren Drittstaat" ansieht. Auf diese Weise entledigt sich Ungarn fast aller Asylfälle. Serbien ist laut Einschätzung des UN Flüchtlingshochkommissariat kein „sicheres Drittland“ und bietet aufgrund mangelhafter Verfahren keinen adäquaten Schutz für Flüchtende. So hat beispielsweise das Verwaltungsgericht Stuttgart wegen des Risikos menschenunwürdiger Behandlung die Abschiebung eines Asylsuchenden nach Ungarn untersagt. Die Richter sahen in Ungarn „systemische Mängel“ des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen und damit die Gefahr einer „unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung“.
Wenn Deutschland Dublin III ignoriert, werden die anderen EU-Länder mit gleicher Münze heimzahlen. Dann endet die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit österreichischen, polnischen und tschechischen Behörden. Diese Länder werden dann alles tun, damit die auf ihrem Gebiet unerwünschten Flüchtlinge Deutschland erreichen, und zwar so, dass sie nicht einfach zurückgewiesen werden können.
Würde Deutschland dennoch nach Österreich zurückweisen, wird Österreich sehr schnell das Gleiche an seinen Grenzen zu Slowenien und Ungarn tun. Ob Ungarn aber überhaupt als "sicherer Drittstaat" angesehen werden kann, ist fraglich. Ungarn ist das einzige Land der EU, das Serbien als "sicheren Drittstaat" ansieht. Auf diese Weise entledigt sich Ungarn fast aller Asylfälle. Serbien ist laut Einschätzung des UN Flüchtlingshochkommissariat kein „sicheres Drittland“ und bietet aufgrund mangelhafter Verfahren keinen adäquaten Schutz für Flüchtende. So hat beispielsweise das Verwaltungsgericht Stuttgart wegen des Risikos menschenunwürdiger Behandlung die Abschiebung eines Asylsuchenden nach Ungarn untersagt. Die Richter sahen in Ungarn „systemische Mängel“ des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen und damit die Gefahr einer „unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung“.
Wenn Deutschland Dublin III ignoriert, werden die anderen EU-Länder mit gleicher Münze heimzahlen. Dann endet die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit österreichischen, polnischen und tschechischen Behörden. Diese Länder werden dann alles tun, damit die auf ihrem Gebiet unerwünschten Flüchtlinge Deutschland erreichen, und zwar so, dass sie nicht einfach zurückgewiesen werden können.
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che2001,
Montag, 9. September 2024, 16:44
Diese unverantwortlich vorgetragenen Ideen laufen, konsequent zu Ende gedacht, auf ein Grenzregime wie das der DDR hinaus.
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avantgarde,
Montag, 9. September 2024, 16:46
"Wie üblich sinnloser Populismus. Man wird das vielleicht deshalb tatsächlich beschließen, nur um später festzustellen, dass es nicht hilft."
Mein Post von 11:29. Und schon sind Kontrollen an allen Grenzen und Zurückweisungen beschlossen.
Tja und die Ösis so:
Ressortchef Gerhard Karner (ÖVP) stellte am Montagnachmittag klar: „Österreich wird keine Personen entgegennehmen, die aus Deutschland zurückgewiesen werden. Da gibt es keinen Spielraum!“ Daher habe er den Bundespolizeidirektor angewiesen, „keine Übernahmen durchzuführen“, so Karner.
Tatsächlich ist es so, dass Personen, die einen Asylantrag stellen, nicht einfach formlos an der Grenze abgewiesen werden dürfen.
Das wird also ganz fix beim EuGH landen.
Mein Post von 11:29. Und schon sind Kontrollen an allen Grenzen und Zurückweisungen beschlossen.
Tja und die Ösis so:
Ressortchef Gerhard Karner (ÖVP) stellte am Montagnachmittag klar: „Österreich wird keine Personen entgegennehmen, die aus Deutschland zurückgewiesen werden. Da gibt es keinen Spielraum!“ Daher habe er den Bundespolizeidirektor angewiesen, „keine Übernahmen durchzuführen“, so Karner.
Tatsächlich ist es so, dass Personen, die einen Asylantrag stellen, nicht einfach formlos an der Grenze abgewiesen werden dürfen.
Das wird also ganz fix beim EuGH landen.
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avantgarde,
Montag, 9. September 2024, 17:26
"Diese unverantwortlich vorgetragenen Ideen laufen, konsequent zu Ende gedacht, auf ein Grenzregime wie das der DDR hinaus."
Halt umgekehrt. Raus darf man ja...
Die jetzt beschlossenen Grenzkontrollen sind reine Augenwischerei. Man wird kaum wegen einigen Messerstechern die nationale Notlage erklären können, und die sind ja ohnehin längst da.
Jetzt müssten wir mal die Sahra fragen, wie das laufen wird, wenn die Ukraine kapitulieren soll und sich zehn Million Ukrainer oder mehr auf den Weg machen.
Halt umgekehrt. Raus darf man ja...
Die jetzt beschlossenen Grenzkontrollen sind reine Augenwischerei. Man wird kaum wegen einigen Messerstechern die nationale Notlage erklären können, und die sind ja ohnehin längst da.
Jetzt müssten wir mal die Sahra fragen, wie das laufen wird, wenn die Ukraine kapitulieren soll und sich zehn Million Ukrainer oder mehr auf den Weg machen.
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