Dienstag, 28. Januar 2025
Das Sklavenschiff - eine Metapher für die Geschichte der Menschheit
https://www.attac.de/blog/detailansicht/news/das-sklavenschiff-eine-menschheitsgeschichte

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Mittwoch, 18. Dezember 2024
Landtagskommission kritisiert Bezahlkarte für Flüchtlinge in Niedersachsen
Die Kommission für Migration und Teilhabe hat auf ihrer Sitzung am 17.12.2024 auf Antrag des AMFN e.V., des Flüchtlingsrats Niedersachsen und des Niedersächsischen Integrationsrats den anliegenden Beschluss gegen die Einführung einer diskriminierenden "Bezahlkarte" gefasst. Wir dokumentieren den Beschluss auch hier im Wortlaut:

18. Dezember 2024
https://www.nds-fluerat.org/61238/aktuelles/61238/

Beschluss vom 17.12.2024:
Die Kommission für Migration und Teilhabe lehnt die Einführung einer diskriminierenden Bezahlkarte für Asylsuchende in Niedersachsen ab. Sie fordert die Landesregierung auf, die Vorbereitungen zu ihrer Einführung sofort zu stoppen und stattdessen eine Gesundheitskarte für alle sowie die Verabschiedung eines Landes-Antidiskriminierungsgesetzes auf die politische Tagesordnung zu setzen.

Begründung:
Eine Digitalisierung von Leistungen des Landes ist grundsätzlich begrüßenswert und sinnvoll. Durch die Digitalisierung und die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen kann eine Bezahlkarte sinnvoll sein, wenn sie – wie in Hannover oder Wolfsburg – diskriminierungsfrei umgesetzt wird. Das vom Land ausgearbeitete Umsetzungskonzept für die Bezahlkarte sieht jedoch wesentliche Beschränkungen im Bereich Bargeldabhebung und Überweisungen für Asylsuchende und Geduldete vor, die die Kommission für Migration und Teilhabe als diskriminierend bewertet und ablehnt. Während die Einführung der Bezahlkarte für alle Kommunen verpflichtend sein soll, verzichtet die Landesregierung bislang darauf, auch die seit langem geforderte Ausgabe einer Gesundheitskarte für alle Schutzsuchenden verpflichtend vorzuschreiben. Ausgerechnet im Bereich der Gesundheitsversorgung für Geflüchtete ist eine Digitalisierung bislang weiterhin nicht vorgesehen.

Das Konzept des Landes sieht für den betroffenen Personenkreis einen Vorrang von Sachleistungen statt Bargeld vor. Überweisungen und Lastschriften sollen nur eingeschränkt möglich oder ganz ausgeschlossen werden. Der verfügbare Bargeldbetrag soll auf 50 € monatlich beschränkt werden. Diese Differenzierung nach Status stellt eine Ungleichbehandlung aufgrund des sozialen Status dar. Eine Ungleichbehandlung besteht hier vor allem gegenüber leistungsberechtigten Personen des Sozialrechts, die Sozialleistungen zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums, wie Bürgergeld oder Sozialhilfe, im Regelfall als Geldleistung erhalten.

Der Beschluss, eine Bezahlkarte einzuführen, folgt der Logik eines überwunden geglaubten Abschreckungskonzepts, das darauf zielt, Geflüchtete durch eine schäbige Behandlung von einer Flucht nach Deutschland abzuhalten. Die Aussage, Geflüchtete würden wegen der besseren Sozialleistungen hierzulande fliehen, widerspricht aber jeder wissenschaftlichen Erkenntnis. Die Karte macht den Betroffenen das Leben unnötig schwer: Mit einer Bezahlkarte ist ein Einkauf auf Flohmärkten oder Secondhandshops nicht möglich. Auch der Kauf eines Deutschlandtickets, Handyverträge, Raten für den Rechtsbeistand, günstige Einkäufe beim Trödel oder bei Ebay werden erschwert oder verunmöglicht. Damit wird durch die Bezahlkarte das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum weiter unterschritten, das schon jetzt für Geflüchtete in den ersten drei Jahren ihres Aufenthalts um fast 20% unter dem verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum liegt. Die in Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist aber, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner bahnbrechenden Entscheidung vom 18.07.2012 zu Protokoll gegeben hat, „migrationspolitisch nicht zu relativieren“.

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, „Rassismus mit aller Kraft“ zu bekämpfen, und versprochen, „dass alle ankommenden Geflüchteten in Niedersachsen gleich behandelt werden und ihnen möglichst schnell ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht wird.“ Deshalb appellieren wir an die rot-grüne Landesregierung, sich auf ihre Versprechen zu besinnen und die Gleichbehandlung aller Menschen in Niedersachsen sicherzustellen. Wir fordern:

Einführung einer “Social Card” statt einer diskriminierenden Bezahlkarte!
Einführung einer Gesundheitskarte für alle
Verabschiedung eines Anti-Diskriminierungsgesetzes in Niedersachsen

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Freitag, 13. Dezember 2024
Gemeinsame Pressemitteilung zum Prozessende.Solidaritätskreis Mouhamed und Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Am 12. Dezember 2024 wurde nach einem Jahr Prozess gegen fünf Polizist*innen das Urteil verkündet. Diese waren an der Tötung von Mouhamed Lamine Dramé am 8. August 2022 in der Dortmunder Nordstadt beteiligt.

Alle fünf Polizist*innen wurden freigesprochen. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.

Der Solidaritätskreis und das Grundrechtekomitee sind fassungslos, wütend und traurig. Es geht nicht um die Angemessenheit von Strafe, sondern um das völlige Fehlen einer Verantwortungsübernahme. Das Gericht billigte mit den Freisprüchen und der Würdigung das Einsatzverhalten aller 5 Beamt*innen., die tödliche Einsatzlogik wurde anerkannt.

Die 5 Polizist*innen, die an dem Einsatz beteiligt waren, werden weiterhin ihre Berufe ausüben dürfen und ihren Beamt*innenstatus nicht verlieren. Eine ernsthafte Entschuldigung und Verantwortungsübernahme durch die Polizei stehen auch nach einem Jahr Prozess weiterhin aus.

„Das heutige Urteil wird nicht dazu beitragen, tödliche Polizeieinsätze in Zukunft zu verhindern. Im Gegenteil, das Urteil ist ein Signal an die Polizei: Ihr könnt weitermachen wie bisher, für tödliche Schüsse drohen keine Konsequenzen“ , kritisiert Britta Rabe, die den Prozess für das Komitee für Grundrechte und Demokratie beobachtet hat..

Anna Neumann, Pressesprecher*in des Solidaritätskreises Justice4Mouhamed kritisiert: „Dieses Urteil wird Geschichte schreiben: Zukünftige Urteile werden sich darauf beziehen. Damit rückt eine selbstkritische Reflexion und Auseinandersetzung mit strukturellem Rassismus seitens der Polizei in weite Ferne. Das ist fatal, denn wir brauchen strukturelle Veränderungen, um weitere Tötungen durch die Polizei zu verhindern.“

Mouhameds Familie fordert, dass so etwas nie wieder passiert. Seit Mouhameds Tod sind jedoch bereits zahlreiche weitere Menschen durch oder in den Händen der Polizei gestorben.

Der Prozess ist durch Ungleichheit gekennzeichnet gewesen. Die Brüder Sidy und Lassana Dramé wurden von der Stadt Dortmund nicht darin unterstützt, dem Prozess beizuwohnen. Dies musste von zivilen Akteur*innen und zahlreiche Spender*innen erstritten werden, welche Visa organisierten sowie die Kosten des Aufenthalts privat finanzierten .Auch das Urteil leistet keine Anerkennung des Leids der Familie und der Belastung durch den Prozess: Mouhamed kam als Mensch nicht vor. Die Entschuldigung des Schützen Fabian S. fand im Zuge seiner PR-Kampagne im Sommer statt, mit der es ihm – erfolgreich – gelang, sein Image aufzubessern. Seinem Exklusivinterview und seinen Aussagen wurde deutlich mehr Gewicht gegeben als den Perspektiven der Familie Mouhameds - was einer Täter-Opfer-Umkehr und der Inszenierung einer Notwehrsituation den Weg bereitete.

Der Kampf um ein würdevolles Gedenken an Mouhamed Dramé, Gerechtigkeit für seine Familie und ein Ende tödlicher Polizeigewalt werden auch nach dem Prozess weitergehen.

Dazu ruft der Solidaritätskreis am 14.12, um 13:12 Uhr, mit dem Startpunkt Katharinentreppen, zu einer Demonstration auf, um das Urteil zu skandalisieren und weiterhin Gerechtigkeit für Mouhamed, seine Familie und Betroffenen von tödlicher Polizeigewalt zu fordern.

No Justice, no Peace.

--
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Aquinostraße 7-11
50670 Köln
https://www.grundrechtekomitee.de/
Tel.: 0221- 972 69 30

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Donnerstag, 12. Dezember 2024
Aufruf zur Demo gegen die Bezahlkarte für Flüchtlinge
Am 16. 12. um 18 Uhr auf dem Altstadtmarkt in Braunschweig.

Und diese Studie hier zeigt, dass kaum Geld in die Heimat überwiesen wird:

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-12/migration-gefluechtete-ueberweisungen-ausland-studie


"Die Vorstellung, dass Geflüchtete, die auf Grundsicherung angewiesen sind, in großem Umfang Geld ins Ausland schicken, entbehrt jeder empirischen Grundlage", sagte Studienautorin Sabine Zinn.

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Mittelmeer: Segelboot rettet einzige Überlebende von Schiffsunglück
Die Crew des Segelbootes TROTAMAR III rettete in der vergangenen Nacht vor Lampedusa eine Überlebende eines vor drei Tagen gesunkenen Bootes, das in Sfax/Tunesien aufgebrochen war. Sie hatte den mehrere Tage andauernden Sturm im zentralen Mittelmeer als wahrscheinlich Einzige der 45 Menschen an Bord überlebt. Der Sturm in den letzten Tagen verhinderte auch das Auslaufen von zahlreichen NGO Booten, sodass für dieses Metallboot keine Hilfe vor Ort war.

Das 11-jährige Mädchen aus Sierra Leone trieb drei Tage mit zwei improvisierten Rettungsringen aus luftgefüllten Reifenschläuchen und einer einfachen Rettungsweste im Wasser. Sie gab an, vor zwei Tagen noch Kontakt mit zwei anderen Personen im Wasser gehabt zu haben. Aber dieser sei abgebrochen. Das Kind führte weder Trinkwasser noch Essen bei sich und war zwar unterkühlt, aber ansprechbar und orientiert. Nur durch Zufall hatte die Crew um 3.20 Uhr in der Frühe die Rufe in der Dunkelheit gehört und sofort ein Rettungsmanöver eingeleitet. An Bord der TROTAMAR III umsorgte die Crew das Mädchen und übergab es um 6 Uhr an den Rettungsdienst auf Lampedusa.
Skipper Matthias Wiedenlübbert:„Es war ein unglaublicher Zufall, dass wir trotz laufendem Motors die Stimme des Kindes gehört haben. Und natürlich haben wir noch nach weiteren Überlebenden gesucht. Aber nach dem tagelangen Sturm mit über 23 Knoten und 2,5 Meter hohe Wellen war das aussichtslos.“

Die TROTAMAR III ist ein deutsches Segelschiff, das seit August 2023 die Zivile Seenotrettung im Mittelmeer unterstützt. In diesen Tagen ist es südlich von Lampedusa unterwegs, um in Seenot geratene Menschen zu unterstützen. Um 24 Uhr in der Nacht hatte die Crew bereits ein seeuntaugliches Holzboot ohne Motor mit 53 Menschen gefunden, Rettungswesten verteilt und die Italienischen Behörden verständigt. In anderen Einsätzen wurden bis zu 64 Menschen direkt auf die TROTAMAR III gerettet.

Katja Tempel, vom CompassCollective kommentiert: „Selbst bei Sturm sind Menschen gezwungen, riskante Fluchtwege übers Mittelmeer zu nutzen. Wir brauchen sichere Passagen für Flüchtende und ein offenes Europa, das Menschen willkommen heißt und ihnen leichten Zugang zum Asylsystem gewährt. Ertrinken im Mittelmeer ist keine Option.“

Das 13m lange Boot mit wechselnden Crews aus Aktivist:innen hat damit seit dem Einsatzbeginn im August 2023 insgesamt 1653 Menschen in Seenot unterstützt und ihre Rettung durch Alarmierung der Rettungsleitstelle in Rom veranlasst. 231 Menschen wurden direkt auf die TROTAMAR III gerettet.
Das CompassCollective mit dem Segelboot TROTAMAR III stammt aus dem Wendland, der Region in Niedersachsen, die 40 Jahre lang von der Auseinandersetzung um die Atomenergie geprägt wurde. Zivilgesellschaftlicher Protest konnte am Ende ein Atommüll-Endlager in Gorleben verhindern und bringt jetzt den Rückenwind, um solidarisch gegen Abschottung und das Sterben auf dem Mittelmeer anzusegeln.

Bildmaterial zur freien Verfügung unter Nennung des CompassCollective als Quelle finden Sie auf https://compass-collective.org/presse

Für weitere Informationen und Nachfragen:
Katja Tempel, Pressekontakt
+49 160 44 00 206
Skipper Matthias Wiedenlübbert
+49 170 804 2056
Presse@compass-collective.org
https://compass-collective.org/

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Münster lehnt Bezahlkarte für Flüchtlinge ab
Nachfolgend leite ich eine Meldung von Claudius Voigt zum Beschluss der Stadt Münster weiter, die Bezahlkarte in Münster nicht einzuführen.

Leider sieht der einschlägige Erlass des Landes Niedersachsen eine „Opt-Out-Regelung“ wie in Nordrheinwestfalen nicht vor: In Niedersachsen werden die Kommunen zur Einführung der Bezahlkarte verpflichtet.

Der Rat der Stadt Münster hat gestern mehrheitlich entschieden, in Münster keine Bezahlkarte für Geflüchtete einzuführen. Damit wird die Stadt die „Opt-Out-Regelung“ nutzen, die vom Land NRW im Entwurf zum Ausführungsgesetz des AsylbLG vorgesehen ist. Gut, dass sich die Ratsmehrheit gegen eine zusätzliche und völlig unnötige Belastung für die Verwaltung und gegen Diskriminierung und Exklusion von Leistungsberechtigten positioniert hat! Für den Verzicht auf die Bezahlkarte haben gestimmt: Grüne, SPD, VOLT, Internationale Fraktion, Linke; diese Fraktionen hatten den Antrag auch gemeinsam eingebracht. Dagegen (also für die Bezahlkarte) waren CDU, FDP, „AfD“.


Hier ist der sehr gelungene Ratsantrag (zur Nachahmung empfohlen!): https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/getfile.php?id=560508&type=do



Hier gibt es weitere gute Hintergrundmaterialien zur Bezahlkarte:

Frag den Staat: Alles für eine Karte
Gesellschaft für Freiheitsrechte: FAQ zur Bezahlkarte
Gesellschaft für Freiheitsrechte: „Mit der Bezahlkarte unter das Existenzminimum“.
Pro Asyl: So läuft das nicht: Die lange Liste der Probleme mit der Bezahlkarte
Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes: Datenschutzrechtliche Grenzen des Einsatzes von Bezahlkarten zur Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Jakobin-Magazin: Wie Visa und Mastercard mit der Bezahlkarte Geld machen (Interview mit dem Ministerialrat i.R. Michael Findeisen
Julian Seidl: Bar oder mit Karte?
DeZIM (Herbert Brücker): Wissenschaftliche Einschätzung der Bezahlkarte für Geflüchtete
Institut für Finanzdienstleistungen e.V., Hamburg: „Die Bezahlkarte für Geflüchtete. Ein Lehrstück, wie man finanzielle Inklusion verhindert und rechtspopulistische Narrative bedient.“
Stellungnahmen zur Einführung der Bezahlkarte in NRW für den Integrationsausschuss NRW

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Dienstag, 10. Dezember 2024
10 Dezember - Tag der Menschenrechte
"Menschenrechte sind uns in Afghanistan leider ausgegangen. Wir können Ihnen aber Heroin zum besonders günstigen Diplomatenrabatt anbieten."

Emir al-Muminin Hibatullah Achundsada

"Zum Tag der Menschenrechte fällt mir nichts ein."

Xi Yin Ping

Aber mir fällt etwas ein, nämlich der Bericht des Instituts für Menschenrechte zu Deutschland:


Im Kapitel „Verschärfungen in der Migrationspolitik: Flüchtlingsschutz unter Druck“ warnt das Institut nachdrücklich davor, schutzsuchende oder zugewanderte Menschen pauschal als Gefahr darzustellen und damit weiteren Spannungen und Feindseligkeiten bis hin zu Gewalttaten Vorschub zu leisten. Konkret befasst es sich für den Berichtszeitraum mit der Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende, dem Gesetz zur Verbesserung der Rückführung von Ausreisepflichtigen, der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auf EU-Ebene und der Idee, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern. Das Institut empfiehlt in diesem Zusammenhang
- wissenschaftliche Untersuchungen zu Wirkung und Folgen der Bezahlkarte in Auftrag zu geben,
- die rechtlichen und praktischen Grundlagen für einen unabhängigen und effektiven Monitoring-Mechanismus an den EU-Außengrenzen zu schaffen und
- Asylverfahren nicht in Drittstaaten auszulagern und auch die Prüfung von in Frage kommenden Ländern zu beenden.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte als nationale Menschenrechtsinstitution gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen legt diesen Bericht seit 2016 jährlich dem Bundestag vor (gemäß § 2 Abs. 5 Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte).

Der neunte Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland umfasst den Zeitraum 1. Juli 2023 – 30. Juni 2024 und beschäftigt sich in diesem Jahr mit folgenden Themen:

- Verschärfungen in der Migrationspolitik: Flüchtlingsschutz unter Druck
- Wohnungslosigkeit überwinden: Bund, Länder und Kommunen in der Pflicht
- Exklusion beenden: von der Werkstatt zum Allgemeinen Arbeitsmarkt
- Ausbeuterische Arbeitsbedingungen für Wanderarbeiter*innen
- Stärkung der Verantwortlichkeit von Unternehmen in Europa

Der Bericht kann auf der Website des Instituts als Langfassung und Kurzfassung (Deutsch/Englisch) sowie in Leichter Sprache abgerufen werden:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsbericht-2024

Zeitgleich hat das Institut seinen Bericht „Die Folgen des 7. Oktober 2023 in Deutschland. Antisemitismus rechtsstaatlich bekämpfen“ veröffentlicht:

https://www.dimr.de/bericht/antisemitismusbekaempfung_im_rechtsstaat.

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Montag, 9. Dezember 2024
Menschen, die Angst haben, in Deutschland Hebräisch zu spechen
Dass es das gibt habe ich nun ziemlich oft vernommen und es ist deutlicher Ausdruck einer fortschreitenden Ausbreitung des Antisemitismus.

Nur: Woran erkenne ich, ob jemand Hebräisch redet? Obwohl ich Grundkenntnisse des Arabischen habe könnte ich vom Klang der Worte nicht zwischen Arabisch und Hebräisch unterscheiden. Ich habe auch schon Araber erlebt (aus dem Irak und aus Marokko, falls man Maghrebinier denn Araber nennen sollte), die Hebräisch Gesprochenes für einen besonderen arabischen Dialekt hielten.

Wenn also Leute aggressiv darauf reagieren dass jemand Hebräisch spricht sind das entweder Palästinenser, die Hebräisch aus eigenem Erleben kennen oder deutsche Rassisten, die ebenso darauf reagieren würden wenn jemand Arabisch spricht.

Habe ich ja selbst in ostdeutschen Eisenbahnzügen erlebt, die Glatzdeutschen, die kurdisch sprechende Passagiere in einem Zug anherrschten: "Sprecht Deutsch!".

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Donnerstag, 5. Dezember 2024
Was ist los auf dem Mittelmeer?
Warum sterben überhaupt noch Menschen auf dem Mittelmeer? Welche
Akteur*innen sind vor Ort und was bewirken sie? Und was bewirkt unser
Denken, Handeln, unsere Politik?
Die Veranstaltung des CompassCollective mit Unterstützung der Seebrücke
Hannover verbindet persönliche Reflexion mit allgemeiner Analyse,
künstlerischem Ausdruck mit Informationen zur zivilen Seenotrettung.
Lyrik, Musik, Vortrag und Diskussion von und mit Aktivist*innen des
CompassCollective erwarten euch.

Termin & Ort: Samstag, 07.12.24, 19:00 Uhr. Kulturzentrum Pavillon,
Lister Meile 4, 30161 Hannover
Der Eintritt ist frei, Spenden für das CompassCollective sind
ausdrücklich erwünscht.

Über die Veranstaltenden: Aktivist:innen des CompassCollective
unterstützen die Rettung von Flüchtenden im zentralen Mittelmeer. Mit
dem Segelboot TROTAMAR III finden dreiwöchige Beobachtungseinsätze
statt, bei denen die ehrenamtlichen Crews nach Seenotfällen Ausschau
halten, Menschenrechtsverletzungen dokumentieren, bei Rettungseinsätzen
von größeren Schiffen assistieren und im Notfall selbst retten.

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Donnerstag, 14. November 2024
Deutsche Behörden erfinden türkische Staatsbürgerschaft, um Libanesin abschieben zu können
Weil die Behörden ihr eine türkische Staatsbürgerschaft angedichtet haben und weiterhin nicht bereit sind, ihre libanesische Abstammung zu akzeptieren, ist der Fall der 1986 aus dem Libanon nach Deutschland geflohenen Intensivkrankenschwester Farah Hareb bis heute ungelöst. Farah, die nie einen Fuß in die Türkei gesetzt hat, will die behördliche Zuweisung einer türkischen Staatsangehörigkeit nicht akzeptieren und besteht darauf, als Bürgerkriegsflüchtling aus dem Libanon anerkannt zu werden. Um dies zu erreichen, will sie trotz der aktuellen Bombarddierungen des Landes nach Beirut fliegen, um dort Nachweise dafür zu beschaffen, dass sie Libanesin ist.

Die Verdi-Zeitung public 7 - 2024 berichtet ausführlich über diesen unglaublichen Fall einer 38-jährigen Kettenduldung:

https://publik.verdi.de/ausgabe-202407/ich-habe-keine-wahl/

Ein Hintergrundbericht findet sich in unseren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021/22: https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2022/09/Taetigkeitsbericht_09.09.2022_FINAL.pdf

Über die unglaubliche Geschichte der Farah Hareb hat der Journalist Gunnar Menkens hat bereits 2021 ein über den Buchhandel erhältliches Buch geschrieben mit dem Titel: "Nirgendwo ein Land. Die Geschichte der Krankenschwester Farah Hareb".

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