Freitag, 14. November 2025
Interkulturelle Streifzüge
che2001, 17:56h
Da war dieser Deutschkurs für arabische Frauen. Die Frauen standen alle vor dem Seminarraum, aber die Dozentin war noch nicht da. Die meisten der Frauen waren ziemlich jung, viele lasziv-chic, mit langen schwarzen Haarmähnen, schwarz geschminkten Lippen, schwarz lackierten Fingernägeln, Reizstrümpfen und hohen Stiefeln. Und zwei in schwarzer Ganzkörperburka.
Die wurden von einigen der Lasziven an den Armen festgehalten, gestoßen und getreten. Da ging die VHS-Leiterin - die Dozentin war immer noch nicht da - dazwischen und rief: "Ihr wollt doch in Deutschland geachtet respektiert werden! Dann akzeptiert auch diese Frauen!" Die Antwort, vielstimmig, war: "Hizbollah, Hizbollah, Hizbollah!" Die sind der Grund, dass wir unsere Heimat verlassen mussten!".
Und die VHS-Leiterin mit ihrem naiv-harmonieidyllischen Multikultiverständnis war völlig überfordert und nicht handlungsfähig in dieser Situation.
Und da war Bernd. Der war bis Dakar gefahren und hatte dort mit drei Senegalesen Freundschaft geschlossen. Die baten ihn, als er zurückfuhr um seine Adresse, sie wollten ihn kontakten, wenn sie nach Europa kämen. Er hielt das für einen utopischen Wunsch, doch neun Monate später meldeten sie sich bei ihm telefonisch und sagten, dass sie jetzt in der Banlieue von Marseille wohnten und er bei ihnen eingeladen sei. Gesagt, getan. Als er sie besuchte schien er der einzige Weiße im Viertel zu sein, sonst zur Hälfte Araber und zur Hälfte Schwarze.
So war auch der Kreis der Leute in dem Bistro zusammengesetzt das sie gemeinsam besuchten. Dann aber kamen zwei weiße Flics in Uniform, mit Fotos von irgendwelchen Leuten die sie suchten. Niemand antwortete ihnen, für die Migranten in der Kneipe waren sie Luft. Als sie das Bistro wieder verließen waren ihrem Streifenwagen die Räder abmontiert. Als das Fahrzeug abgeschleppt wurde stand die Besatzung des zweiten Streifenwagens mit Sturmgewehr im Anschlag.
Die Leute in Deutschland denen Bernd diese Strory erzählte, hauptsächlich Punks, fanden das nur absolut cool. Daran irgendein Problem zu sehen, auf die Idee wäre niemand gekommen, sie fanden es nur geil, wie die Bullen vorgeführt wurden.
Die wurden von einigen der Lasziven an den Armen festgehalten, gestoßen und getreten. Da ging die VHS-Leiterin - die Dozentin war immer noch nicht da - dazwischen und rief: "Ihr wollt doch in Deutschland geachtet respektiert werden! Dann akzeptiert auch diese Frauen!" Die Antwort, vielstimmig, war: "Hizbollah, Hizbollah, Hizbollah!" Die sind der Grund, dass wir unsere Heimat verlassen mussten!".
Und die VHS-Leiterin mit ihrem naiv-harmonieidyllischen Multikultiverständnis war völlig überfordert und nicht handlungsfähig in dieser Situation.
Und da war Bernd. Der war bis Dakar gefahren und hatte dort mit drei Senegalesen Freundschaft geschlossen. Die baten ihn, als er zurückfuhr um seine Adresse, sie wollten ihn kontakten, wenn sie nach Europa kämen. Er hielt das für einen utopischen Wunsch, doch neun Monate später meldeten sie sich bei ihm telefonisch und sagten, dass sie jetzt in der Banlieue von Marseille wohnten und er bei ihnen eingeladen sei. Gesagt, getan. Als er sie besuchte schien er der einzige Weiße im Viertel zu sein, sonst zur Hälfte Araber und zur Hälfte Schwarze.
So war auch der Kreis der Leute in dem Bistro zusammengesetzt das sie gemeinsam besuchten. Dann aber kamen zwei weiße Flics in Uniform, mit Fotos von irgendwelchen Leuten die sie suchten. Niemand antwortete ihnen, für die Migranten in der Kneipe waren sie Luft. Als sie das Bistro wieder verließen waren ihrem Streifenwagen die Räder abmontiert. Als das Fahrzeug abgeschleppt wurde stand die Besatzung des zweiten Streifenwagens mit Sturmgewehr im Anschlag.
Die Leute in Deutschland denen Bernd diese Strory erzählte, hauptsächlich Punks, fanden das nur absolut cool. Daran irgendein Problem zu sehen, auf die Idee wäre niemand gekommen, sie fanden es nur geil, wie die Bullen vorgeführt wurden.
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Mittwoch, 12. November 2025
Kargah (persisch "Die Werkstatt") meldet Erfolg mit Präventionsprojekt gegen Zwangsheirat und sexualisierte Gewalt gegen Geflüchtete
che2001, 12:50h
Im März 2025 ging das dreijährige Projekt Präventionsprojekt zur Förderung des Opferschutzes und der Bewältigung von Gewalterfahrungen für von patriarchaler Gewalt und Zwangsheirat bedrohter und betroffener Paaren1 zu Ende. Nun möchten wir Ihnen nicht nur einen Einblick in unsere Arbeit und die erreichten Projektziele geben, sondern auch Nützliches Handlungswissen für Ihre Praxisarbeit vorstellen.
HINTERGRUND DES PROJEKTS
In der langjährigen Beratungspraxis des Krisentelefons zeichnete sich vermehrt ein Defizit an adäquaten Gewaltschutzstrukturen für von Zwangsheirat betroffene (hetero) Paare ab. Gemeint sind Ratsuchende die sich in einer (geheimen) Beziehung mit einer Person ihrer Wahl befinden und gleichzeitig von ihrer Familie zu einer Ehe mit einer anderen Person gedrängt werden. In manchen Fällen sind beide von einer Zwangsheirat bedroht, somit erhöht sich die Anzahl der zu schützenden Personen. Leider gibt es bundesweit kaum anonyme Schutzräume für hetero Paare – umso wichtiger war es alternative Schutzkonzepte zu entwickeln, um den Menschen ein gewaltfreies Leben zu ermöglichen.
Über die Projektjahre wurden die Bedarfe der Zielgruppe ermittelt, Handlungswissen angeeignet und verstetigt, das Beratungsangebot angepasst und wir haben uns mit neuen Akteur*innen im Hilfesystem vernetzt.
ZIEL
In den letzten Jahren machte es sich das Krisentelefon zur Aufgabe, das verstetigte Fachwissen und die etablierte Praxiserfahrung umfangreich an Fachkräfte weiterzugeben. Durch diese Präventionsmaßnahme soll die Handlungssicherheit im Kontext Zwangsheirat und Familiäre Gewalt gestärkt werden und somit der Gewaltschutz für Paare langfristig verbessert werden. Fachkräfte und Multiplikator*innen werden themenspezifisch und bereichsübergreifend geschult, sensibilisiert und informiert.
PRAKTISCHES
An dem neuen Schulungsformat „Webinar“ nahmen bereits hunderte Fachkräfte aus unterschiedlichsten Arbeitsbereichen teil (z. B. Jugendhilfe, Polizei, Ausländerbehörde, Gleichstellungsbeauftragte, Migrationsberatung, etc.). Sollten auch Sie Interesse haben, schicken Sie ihre Anfrage jederzeit per Mail an das Krisentelefon. Die neu konzipierten Arbeitshilfen und Flyer sind auf unserer Homepage
https://kargah.de/beratung/kt.html
oder auf Anfrage zu erhalten:
· Flyer Ich entscheide, ob und wen ich heirate! für Ratsuchende in 10 verschiedenen Sprachen
· Datenschutzbroschüre ➡ Worauf ist im Kontext Zwangsheirat im Besonderen zu achten
· Leitfaden Paare im Kontext Zwangsheirat für im Themenfeld tätige Fachkräfte
HINTERGRUND DES PROJEKTS
In der langjährigen Beratungspraxis des Krisentelefons zeichnete sich vermehrt ein Defizit an adäquaten Gewaltschutzstrukturen für von Zwangsheirat betroffene (hetero) Paare ab. Gemeint sind Ratsuchende die sich in einer (geheimen) Beziehung mit einer Person ihrer Wahl befinden und gleichzeitig von ihrer Familie zu einer Ehe mit einer anderen Person gedrängt werden. In manchen Fällen sind beide von einer Zwangsheirat bedroht, somit erhöht sich die Anzahl der zu schützenden Personen. Leider gibt es bundesweit kaum anonyme Schutzräume für hetero Paare – umso wichtiger war es alternative Schutzkonzepte zu entwickeln, um den Menschen ein gewaltfreies Leben zu ermöglichen.
Über die Projektjahre wurden die Bedarfe der Zielgruppe ermittelt, Handlungswissen angeeignet und verstetigt, das Beratungsangebot angepasst und wir haben uns mit neuen Akteur*innen im Hilfesystem vernetzt.
ZIEL
In den letzten Jahren machte es sich das Krisentelefon zur Aufgabe, das verstetigte Fachwissen und die etablierte Praxiserfahrung umfangreich an Fachkräfte weiterzugeben. Durch diese Präventionsmaßnahme soll die Handlungssicherheit im Kontext Zwangsheirat und Familiäre Gewalt gestärkt werden und somit der Gewaltschutz für Paare langfristig verbessert werden. Fachkräfte und Multiplikator*innen werden themenspezifisch und bereichsübergreifend geschult, sensibilisiert und informiert.
PRAKTISCHES
An dem neuen Schulungsformat „Webinar“ nahmen bereits hunderte Fachkräfte aus unterschiedlichsten Arbeitsbereichen teil (z. B. Jugendhilfe, Polizei, Ausländerbehörde, Gleichstellungsbeauftragte, Migrationsberatung, etc.). Sollten auch Sie Interesse haben, schicken Sie ihre Anfrage jederzeit per Mail an das Krisentelefon. Die neu konzipierten Arbeitshilfen und Flyer sind auf unserer Homepage
https://kargah.de/beratung/kt.html
oder auf Anfrage zu erhalten:
· Flyer Ich entscheide, ob und wen ich heirate! für Ratsuchende in 10 verschiedenen Sprachen
· Datenschutzbroschüre ➡ Worauf ist im Kontext Zwangsheirat im Besonderen zu achten
· Leitfaden Paare im Kontext Zwangsheirat für im Themenfeld tätige Fachkräfte
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Mittwoch, 29. Oktober 2025
Solidarität mit den Kämpfenden Irans - Frieden für Nahost
che2001, 17:58h
Die Schauspieler*innen Hanna Legatis und Martin-G. Kunze haben aktuelle Stimmen aus Iran und Israel gesammelt. Da ist die Sorge, dieser Krieg sei erst der Auftakt zu einem noch größeren Krieg gewesen. Aber da ist auch die Hoffnung auf den endgültigen Zusammenbruch des iranischen Gewaltregimes. Deutlich wird bei allen Iraner*innen die Überzeugung: Die Bewegung „Frau Leben Freiheit“ lässt sich nicht mehr zurückdrängen. Poet*innen haben neue Gedichte geschrieben, Musiker*innen neue Songs komponiert, Gefangene neue Berichte aus der Haft geschmuggelt. Und da sind starke Stimmen aus Israel: Gegen Netanjahus Politik und den Völkermord an den Palästinensern, Erzählungen über die lange wechselvolle Geschichte der Völker Irans und Israels.
Krieg ist keine Lösung, da sind sich alle einig. Wir brauchen Mut zum Frieden.
Wir müssen eine Stimme des Friedens sein.
Lesung mit iranischer Musik
Texte: Hanna Legatis und Martin-G. Kunze, Musik: Ehsan Ebrahimi
Donnerstag, 6. November 2025 um 18.30 Uhr/ Einlass ab 18.00 Uhr
Im Kargah-Haus
Zur Bettfedernfabrik 1
30451 Hannover
Die Veranstaltung ist in Kooperation mit Forum der iranischen Demokrat*innen und Sozialist*innen in Hannover.
Krieg ist keine Lösung, da sind sich alle einig. Wir brauchen Mut zum Frieden.
Wir müssen eine Stimme des Friedens sein.
Lesung mit iranischer Musik
Texte: Hanna Legatis und Martin-G. Kunze, Musik: Ehsan Ebrahimi
Donnerstag, 6. November 2025 um 18.30 Uhr/ Einlass ab 18.00 Uhr
Im Kargah-Haus
Zur Bettfedernfabrik 1
30451 Hannover
Die Veranstaltung ist in Kooperation mit Forum der iranischen Demokrat*innen und Sozialist*innen in Hannover.
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Donnerstag, 16. Oktober 2025
Herr Merz und das Stadtbild
che2001, 23:49h
Ist das eigentlich noch eine andere Aussage als: "Deutsche! Wehrt Euch! Euer Land vernegert!"
Copyright FAP
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Donnerstag, 2. Oktober 2025
Aktuelles aus dem Bundestag zu Asylrecht und Asylpolitik
che2001, 18:36h
1) infolge einer Regelanfrage der Linken im Bundestag (Clara Bünger u.a.) gibt es ergänzende Angaben zur Asylstatistik für das erste Halbjahr 2025, hier auf einer Bundestagsdrucksache als Antwort der Bundesregierung verfügbar: https://dserver.bundestag.de/btd/21/017/2101710.pdf
Die NOZ berichtete zuerst: https://www.presseportal.de/pm/58964/6124789
aber z.B. auch der SPIEGEL: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/schutzquote-asyl-zahl-bewilligter-antraege-sinkt-deutlich-a-cfda5fac-faec-44f1-ba8f-be9d40750852
und MiGAZIN: https://www.migazin.de/2025/09/25/zahl-positiver-asylbescheide-eingebrochen/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_source_platform=mailpoet&utm_campaign=migletter-free_2042
Im angehangenen Vermerk habe ich mich insbesondere mit der drastisch gesunkenen Schutzquote auseinandergesetzt, die m.E. nicht nur mit dem Entscheidungsstopp zu syrischen Geflüchteten erklärt werden kann (worauf die Bundesregierung, zu Recht, hinweist).
Interessant sind in diesem Kontext auch die erstmalig erhobenen Daten im Vergleich der Schutzquoten zu in Deutschland als sichere Herkunftsstaaten eingestuften Ländern mit den EU-weiten Schutzquoten zu diesen Ländern. Spoiler: Die Schutzquoten bei den eingestuften Ländern sind in Deutschland drastisch niedriger als im EU-Durchschnitt - das ist zumindest ein Indiz für unzureichende Asylprüfungen nach einer Einstufung von Herkunftsländern als (angeblich) "sicher".
Weitere spannende Infos können dem Vermerk entnommen werden. Für die aktuelle politische Debatten ist vielleicht der Umstand von Bedeutung, dass Asylsuchende ohne Papiere im ersten Halbjahr 2025 vom BAMF in höherem Maße als schutzbedürftig anerkannt wurden (zu 29,6%) als solche mit Identitätsnachweisen (26,5%, Frage 14)!
Interessant ist auch die Antwort zu Frage 15: Datenschutzrechtlich hoch problematische Handy-Auslesungen bei Asylsuchenden wurden ja mal ganz groß als angeblich wirksames Mittel zur Herkunfts- oder Identitätsklärung politisch verkauft. Bereits die zuvor hierzu bekannt gewordenen Zahlen bestätigten das nicht. Jetzt räumt die Bundesregierung auf Nachfrage ein, dass es kaum noch zu Auslesungen von Handys Asylsuchender kommt und die "ressourcenaufwändige" Auswertung der Geräte im Jahr 2024 im Zuge von Beschleunigungsmaßnahmen im BAMF sogar gänzlich ausgesetzt war.
Hierzu berichtete Anna Biselli auf Netzpolitik.org: https://netzpolitik.org/2025/bundesamt-fuer-migration-und-fluechtlinge-asylbehoerde-liest-kaum-noch-datentraeger-aus/
2) Am Montag ab 14 Uhr findet eine Sachverständigen-Anhörung zum Gesetzentwurf "zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam" (BT-Drs. 21/780) statt. Interessierte können sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anmelden (innenausschuss@bundestag.de).
Die Stellungnahmen sowie die aktuelle Liste der Sachverständigen sind auf der Homepage des Innenausschusses abrufbar: https://www.bundestag.de/ausschuesse/inneres/anhoerungen/1110364-1110364.
In den Stellungnahmen von Pro Asyl, dem Jesuiten-Flüchtlingsdienst, aber auch von Richter Dr. Wittmann lassen sich viele gute Argumente finden, die gegen diesen, vom zwanghaften ideologischen Motiv einer "Asylwende" getriebenen Gesetzentwurf sprechen.
3) Debatten im Parlament:
In der nächsten Sitzungswoche soll am kommenden Mittwoch ab ca. 16:30 Uhr das geänderte Staatsangehörigkeitsgesetz verabschiedet werden (dabei geht es vor allem um die Rücknahme der beschleunigten Einbürgerungsmöglichkeit bereits nach drei Jahren).
Am Donnerstag, den 9.9.2025 soll dann zur Kernzeit ab 9 Uhr morgens das GEAS-Umsetzungsgesetz erstmalig im Bundestag gelesen werden.
GEAS-Anpassungsgesetz: https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101848.pdf
GEAS-Anpassungsfolgegesetz: https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101850.pdf
Die Koalition plant eine über die zwingenden Vorgaben des EU-Rechts hinausgehende, besonders strenge Umsetzung der GEAS-Reform, die insbesondere zu einer drastischen Ausweitung der Inhaftierung und Freiheitsbeschränkung von Schutzsuchenden führen könnte.
Die NOZ berichtete zuerst: https://www.presseportal.de/pm/58964/6124789
aber z.B. auch der SPIEGEL: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/schutzquote-asyl-zahl-bewilligter-antraege-sinkt-deutlich-a-cfda5fac-faec-44f1-ba8f-be9d40750852
und MiGAZIN: https://www.migazin.de/2025/09/25/zahl-positiver-asylbescheide-eingebrochen/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_source_platform=mailpoet&utm_campaign=migletter-free_2042
Im angehangenen Vermerk habe ich mich insbesondere mit der drastisch gesunkenen Schutzquote auseinandergesetzt, die m.E. nicht nur mit dem Entscheidungsstopp zu syrischen Geflüchteten erklärt werden kann (worauf die Bundesregierung, zu Recht, hinweist).
Interessant sind in diesem Kontext auch die erstmalig erhobenen Daten im Vergleich der Schutzquoten zu in Deutschland als sichere Herkunftsstaaten eingestuften Ländern mit den EU-weiten Schutzquoten zu diesen Ländern. Spoiler: Die Schutzquoten bei den eingestuften Ländern sind in Deutschland drastisch niedriger als im EU-Durchschnitt - das ist zumindest ein Indiz für unzureichende Asylprüfungen nach einer Einstufung von Herkunftsländern als (angeblich) "sicher".
Weitere spannende Infos können dem Vermerk entnommen werden. Für die aktuelle politische Debatten ist vielleicht der Umstand von Bedeutung, dass Asylsuchende ohne Papiere im ersten Halbjahr 2025 vom BAMF in höherem Maße als schutzbedürftig anerkannt wurden (zu 29,6%) als solche mit Identitätsnachweisen (26,5%, Frage 14)!
Interessant ist auch die Antwort zu Frage 15: Datenschutzrechtlich hoch problematische Handy-Auslesungen bei Asylsuchenden wurden ja mal ganz groß als angeblich wirksames Mittel zur Herkunfts- oder Identitätsklärung politisch verkauft. Bereits die zuvor hierzu bekannt gewordenen Zahlen bestätigten das nicht. Jetzt räumt die Bundesregierung auf Nachfrage ein, dass es kaum noch zu Auslesungen von Handys Asylsuchender kommt und die "ressourcenaufwändige" Auswertung der Geräte im Jahr 2024 im Zuge von Beschleunigungsmaßnahmen im BAMF sogar gänzlich ausgesetzt war.
Hierzu berichtete Anna Biselli auf Netzpolitik.org: https://netzpolitik.org/2025/bundesamt-fuer-migration-und-fluechtlinge-asylbehoerde-liest-kaum-noch-datentraeger-aus/
2) Am Montag ab 14 Uhr findet eine Sachverständigen-Anhörung zum Gesetzentwurf "zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam" (BT-Drs. 21/780) statt. Interessierte können sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anmelden (innenausschuss@bundestag.de).
Die Stellungnahmen sowie die aktuelle Liste der Sachverständigen sind auf der Homepage des Innenausschusses abrufbar: https://www.bundestag.de/ausschuesse/inneres/anhoerungen/1110364-1110364.
In den Stellungnahmen von Pro Asyl, dem Jesuiten-Flüchtlingsdienst, aber auch von Richter Dr. Wittmann lassen sich viele gute Argumente finden, die gegen diesen, vom zwanghaften ideologischen Motiv einer "Asylwende" getriebenen Gesetzentwurf sprechen.
3) Debatten im Parlament:
In der nächsten Sitzungswoche soll am kommenden Mittwoch ab ca. 16:30 Uhr das geänderte Staatsangehörigkeitsgesetz verabschiedet werden (dabei geht es vor allem um die Rücknahme der beschleunigten Einbürgerungsmöglichkeit bereits nach drei Jahren).
Am Donnerstag, den 9.9.2025 soll dann zur Kernzeit ab 9 Uhr morgens das GEAS-Umsetzungsgesetz erstmalig im Bundestag gelesen werden.
GEAS-Anpassungsgesetz: https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101848.pdf
GEAS-Anpassungsfolgegesetz: https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101850.pdf
Die Koalition plant eine über die zwingenden Vorgaben des EU-Rechts hinausgehende, besonders strenge Umsetzung der GEAS-Reform, die insbesondere zu einer drastischen Ausweitung der Inhaftierung und Freiheitsbeschränkung von Schutzsuchenden führen könnte.
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Dienstag, 16. September 2025
Zum Thema Ausladung von Lahav Shani
che2001, 17:50h
Bzw. der von ihm dirigierten Münchner Kapelle. Ich finde es großartig, dass das Musikfest Berlin die Münchner Philharmoniker sofort eingeladen hat, so als Solidaritätsbekundung und als Ausgleich. Und ich finde es schreiend ungerecht, ausgerechnet ihn, der nun sicher kein Anhänger Netanjahus und vielmehr Schüler Barenboims ist mit dem Vorgehen der Zahal in Gaza zusammenzubringen bzw. seinen Auftritt in Gent von einer Distanzierung hiervon abhängig zu machen. Ich stimme auch jenen zu, die diese Haltung als Antisemitismus bezeichnen. Wenn jemand wie Fleischhhauer aber die Antisemitismus-Keule derart kreisen lässt dass in einem Atemzug die Sanktionsdrohung der EU gegen Israel ebenfalls als Antisemitismus bezeichnet wird nervt mich das Schwarz-Weiß-Denken und die Ticketmentalität gewaltig. Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?
Ist es Antisemitismus, Flächenbombardements gegen eine Zivilbevölkerung die noch dazu ausgehungert wird und permanent fortgesetzte Brüche des Völkerrechts zu kritisieren?
Ich bin in der Tat der Auffassung, dass das israelische Militär in Gaza einen Völkermord begeht. Und auch, dass Netanjahu aus rein persönlichen Motiven die Eskalation vorantreibt, um nämlich selber nicht aus ganz anderen Gründen vor Gericht gestellt zu werden, selbst das Timing der Air Strikes gegen Iran und Katar steht damit im Zusammenhang.
Und nochmal: Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Die Kritik, die ich an Netanjahu und am israelischen Militär habe teile ich mit relevanten Teilen der israelischen Opposition.
Sind das alles Antisemiten?
Ist es Antisemitismus, Flächenbombardements gegen eine Zivilbevölkerung die noch dazu ausgehungert wird und permanent fortgesetzte Brüche des Völkerrechts zu kritisieren?
Ich bin in der Tat der Auffassung, dass das israelische Militär in Gaza einen Völkermord begeht. Und auch, dass Netanjahu aus rein persönlichen Motiven die Eskalation vorantreibt, um nämlich selber nicht aus ganz anderen Gründen vor Gericht gestellt zu werden, selbst das Timing der Air Strikes gegen Iran und Katar steht damit im Zusammenhang.
Und nochmal: Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Die Kritik, die ich an Netanjahu und am israelischen Militär habe teile ich mit relevanten Teilen der israelischen Opposition.
Sind das alles Antisemiten?
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Mittwoch, 23. Juli 2025
5 Tipps: Menschen ohne Krankenversicherung behandeln – darauf sollten Ärzte achten
che2001, 17:18h
Michael van den Heuvel, Medscape
Interessenkonflikte 23. Juli 2025
Zwar gilt in Deutschland seit dem Jahr 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Dennoch gibt es laut Schätzungen von Ärzteorganisationen und Hilfswerken weiterhin Hunderttausende Menschen ohne Versicherungsschutz: EU-Bürger ohne Anspruch auf Sozialleistungen, Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus oder ehemals privat Versicherte mit Beitragsschulden. Hinzu kommen wohnungslose Menschen, Geflüchtete oder Menschen mit aufenthaltsrechtlichen Problemen.
Für Ärztinnen und Ärzte wirft dies zentrale Fragen auf: Wie können Behandlungen erfolgen? Wer trägt die Kosten? Und wie gelingt es, Hilfsangebote zu vermitteln, ohne Patienten zu gefährden?
1. Behandlungspflicht bei medizinischen Notfällen
Ärztinnen und Ärzte sind in akuten Notfällen zur Hilfe verpflichtet – unabhängig davon, ob die betroffene Person versichert ist oder nicht. Diese Pflicht ergibt sich nicht nur aus dem ärztlichen Berufsrecht (§ 1 Abs. 2 MBO-Ä), sondern auch aus dem Strafrecht (§ 323c StGB, unterlassene Hilfeleistung).
Als Notfälle gelten dabei nicht nur lebensbedrohliche Situationen, sondern auch akute Schmerzen, Infektionen oder psychische Krisen. In solchen Fällen darf die Behandlung nicht von der Vorlage eines Versicherungsnachweises abhängig gemacht werden. Wichtig ist jedoch, dass die medizinische Versorgung sorgfältig dokumentiert wird.
Auch wenn keine akute Lebensgefahr besteht, kann ein dringender Behandlungsbedarf vorliegen. Ärztinnen und Ärzte sollten dann stets individuell entscheiden – im Zweifel im Sinne der Patientensicherheit.
Können Patientinnen und Patienten ohne Krankenversicherung die Behandlungskosten nicht selbst tragen, bleibt häufig nur der Weg über sogenannte Clearingstellen. Das finanzielle Risiko tragen in solchen Fällen meist die Behandler.
2. Patienten den Kontakt zu Clearingstellen vermitteln
Clearingstellen beraten Menschen, die keinen oder einen ungeklärten Versicherungsstatus haben – unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Lebenslage. Die Mitarbeitenden prüfen, ob ein Anspruch auf gesetzliche oder private Krankenversicherung besteht, unterstützen bei der Antragstellung und begleiten den gesamten Klärungsprozess. Ist eine Rückkehr ins reguläre System nicht möglich, vermitteln sie medizinische Hilfe über humanitäre Angebote.
Finanziert werden die Clearingstellen u.a. aus städtischen Zuschüssen, kirchlicher oder privater Trägerschaft und Spenden. In einigen Bundesländern – etwa in Berlin, Hamburg oder Rheinland-Pfalz – werden sie mittlerweile durch Landesprogramme unterstützt.
Beispiele:
Condrobs Clearingstelle Gesundheit (München)
Clearingstelle Krankenversicherung RLP (Rheinland-Pfalz)
Clearingstelle für nicht krankenversicherte Menschen (Berlin)
Übersicht der BACK (Bundesarbeitsgemeinschaft Anonyme-Behandlungsschein- und Clearingstellen für Menschen ohne Krankenversicherung)
Clearingstelle Gesundheitsamt Frankfurt
Clearingstelle Migration & Gesundheit Köln
Caritas/Diakonie Clearingstelle Hannover
3. Anonymen Krankenscheine garantieren die Kostenübernahme
Das Konzept des anonymen Krankenscheins wurde entwickelt, um Menschen ohne Krankenversicherung oder mit unsicherem Versicherungsstatus in Deutschland schnell, unkompliziert und vertraulich den Zugang zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen.
Zwar schreibt das Asylbewerberleistungsgesetz in akuten Fällen eine medizinische Minimalversorgung vor, doch die Abrechnung läuft über Sozialämter, die gesetzlich zur Meldung an Ausländerbehörden verpflichtet sind. Das führt zu Angst, Verzögerungen oder zum Verzicht auf dringend benötigte Hilfe.
Wie gehen Patienten dabei vor? Am Beginn steht die vertrauliche Beratung in einer Clearingstelle (siehe oben). Dort wird geklärt, ob ein regulärer Versicherungsanspruch besteht oder wie gegebenenfalls der Weg zurück in die Regelversorgung gestaltet werden kann. Liegt keine Versicherung vor, erhält die Person einen anonymen Krankenschein. Der Schein ersetzt Überweisung oder Rezept und kann in teilnehmenden Praxen oder Krankenhäusern genutzt werden. Die Kosten tragen kommunale Fonds oder Partnerorganisationen.
4. Patienten auf ehrenamtlich tätige Vereine oder Verbände hinweisen
In vielen Städten gibt es darüber hinaus ehrenamtlich getragene medizinische Angebote, etwa Sprechstunden für Menschen ohne Versicherung oder mobile Praxen für Wohnungslose, beispielsweise das Medibüro Berlin.
Organisationen wie Ärzte der Welt, Armut und Gesundheit in Deutschland e. V. oder die Malteser koordinieren solche Angebote. Sie stellen auch Infomaterial, Dolmetscher und rechtliche Beratung bereit.
5. Rechtssichere Behandlung als Selbstzahler mit Honorarvereinbarung
Unabhängig davon haben Ärzte immer die Möglichkeit, Patienten als Selbstzahler zu behandeln. Sie sollten mit Erkrankten eine schriftliche Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ abschließen, am besten vor der Behandlung.
Die Vereinbarung sollte enthalten:
den voraussichtlichen Umfang der Behandlung,
die abgerechneten Ziffern (ggf. mit reduziertem Steigerungssatz),
die ungefähren Gesamtkosten,
die Zustimmung des Patienten.
Besonders bei einkommensschwachen Menschen empfiehlt es sich, moderate Gebührensätze anzusetzen. Ärztliche Leistungen können bei Bedarf auch teilweise unentgeltlich erbracht werden – rechtlich ist das zulässig.
Verantwortungsvoll handeln – mit rechtlicher Sicherheit
Bleibt als Fazit: Menschen ohne Krankenversicherung sind Teil des ärztlichen Alltags. Die Herausforderung besteht darin, medizinisch verantwortlich zu handeln, ohne sich rechtlich oder wirtschaftlich zu gefährden. Mit Honorarvereinbarungen, Netzwerken und lokalen Hilfsangebote lässt sich diese Aufgabe oft meistern.
Ärztinnen und Ärzte sind nicht verpflichtet, langfristige oder kostspielige Behandlungen unentgeltlich durchzuführen. Aber sie sollten im Rahmen ihrer Möglichkeiten helfen – und Betroffene in das Versorgungssystem zurückführen, indem sie ihnen wichtige Kontakte vermitteln.
https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4915178#vp_3
Interessenkonflikte 23. Juli 2025
Zwar gilt in Deutschland seit dem Jahr 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Dennoch gibt es laut Schätzungen von Ärzteorganisationen und Hilfswerken weiterhin Hunderttausende Menschen ohne Versicherungsschutz: EU-Bürger ohne Anspruch auf Sozialleistungen, Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus oder ehemals privat Versicherte mit Beitragsschulden. Hinzu kommen wohnungslose Menschen, Geflüchtete oder Menschen mit aufenthaltsrechtlichen Problemen.
Für Ärztinnen und Ärzte wirft dies zentrale Fragen auf: Wie können Behandlungen erfolgen? Wer trägt die Kosten? Und wie gelingt es, Hilfsangebote zu vermitteln, ohne Patienten zu gefährden?
1. Behandlungspflicht bei medizinischen Notfällen
Ärztinnen und Ärzte sind in akuten Notfällen zur Hilfe verpflichtet – unabhängig davon, ob die betroffene Person versichert ist oder nicht. Diese Pflicht ergibt sich nicht nur aus dem ärztlichen Berufsrecht (§ 1 Abs. 2 MBO-Ä), sondern auch aus dem Strafrecht (§ 323c StGB, unterlassene Hilfeleistung).
Als Notfälle gelten dabei nicht nur lebensbedrohliche Situationen, sondern auch akute Schmerzen, Infektionen oder psychische Krisen. In solchen Fällen darf die Behandlung nicht von der Vorlage eines Versicherungsnachweises abhängig gemacht werden. Wichtig ist jedoch, dass die medizinische Versorgung sorgfältig dokumentiert wird.
Auch wenn keine akute Lebensgefahr besteht, kann ein dringender Behandlungsbedarf vorliegen. Ärztinnen und Ärzte sollten dann stets individuell entscheiden – im Zweifel im Sinne der Patientensicherheit.
Können Patientinnen und Patienten ohne Krankenversicherung die Behandlungskosten nicht selbst tragen, bleibt häufig nur der Weg über sogenannte Clearingstellen. Das finanzielle Risiko tragen in solchen Fällen meist die Behandler.
2. Patienten den Kontakt zu Clearingstellen vermitteln
Clearingstellen beraten Menschen, die keinen oder einen ungeklärten Versicherungsstatus haben – unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Lebenslage. Die Mitarbeitenden prüfen, ob ein Anspruch auf gesetzliche oder private Krankenversicherung besteht, unterstützen bei der Antragstellung und begleiten den gesamten Klärungsprozess. Ist eine Rückkehr ins reguläre System nicht möglich, vermitteln sie medizinische Hilfe über humanitäre Angebote.
Finanziert werden die Clearingstellen u.a. aus städtischen Zuschüssen, kirchlicher oder privater Trägerschaft und Spenden. In einigen Bundesländern – etwa in Berlin, Hamburg oder Rheinland-Pfalz – werden sie mittlerweile durch Landesprogramme unterstützt.
Beispiele:
Condrobs Clearingstelle Gesundheit (München)
Clearingstelle Krankenversicherung RLP (Rheinland-Pfalz)
Clearingstelle für nicht krankenversicherte Menschen (Berlin)
Übersicht der BACK (Bundesarbeitsgemeinschaft Anonyme-Behandlungsschein- und Clearingstellen für Menschen ohne Krankenversicherung)
Clearingstelle Gesundheitsamt Frankfurt
Clearingstelle Migration & Gesundheit Köln
Caritas/Diakonie Clearingstelle Hannover
3. Anonymen Krankenscheine garantieren die Kostenübernahme
Das Konzept des anonymen Krankenscheins wurde entwickelt, um Menschen ohne Krankenversicherung oder mit unsicherem Versicherungsstatus in Deutschland schnell, unkompliziert und vertraulich den Zugang zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen.
Zwar schreibt das Asylbewerberleistungsgesetz in akuten Fällen eine medizinische Minimalversorgung vor, doch die Abrechnung läuft über Sozialämter, die gesetzlich zur Meldung an Ausländerbehörden verpflichtet sind. Das führt zu Angst, Verzögerungen oder zum Verzicht auf dringend benötigte Hilfe.
Wie gehen Patienten dabei vor? Am Beginn steht die vertrauliche Beratung in einer Clearingstelle (siehe oben). Dort wird geklärt, ob ein regulärer Versicherungsanspruch besteht oder wie gegebenenfalls der Weg zurück in die Regelversorgung gestaltet werden kann. Liegt keine Versicherung vor, erhält die Person einen anonymen Krankenschein. Der Schein ersetzt Überweisung oder Rezept und kann in teilnehmenden Praxen oder Krankenhäusern genutzt werden. Die Kosten tragen kommunale Fonds oder Partnerorganisationen.
4. Patienten auf ehrenamtlich tätige Vereine oder Verbände hinweisen
In vielen Städten gibt es darüber hinaus ehrenamtlich getragene medizinische Angebote, etwa Sprechstunden für Menschen ohne Versicherung oder mobile Praxen für Wohnungslose, beispielsweise das Medibüro Berlin.
Organisationen wie Ärzte der Welt, Armut und Gesundheit in Deutschland e. V. oder die Malteser koordinieren solche Angebote. Sie stellen auch Infomaterial, Dolmetscher und rechtliche Beratung bereit.
5. Rechtssichere Behandlung als Selbstzahler mit Honorarvereinbarung
Unabhängig davon haben Ärzte immer die Möglichkeit, Patienten als Selbstzahler zu behandeln. Sie sollten mit Erkrankten eine schriftliche Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ abschließen, am besten vor der Behandlung.
Die Vereinbarung sollte enthalten:
den voraussichtlichen Umfang der Behandlung,
die abgerechneten Ziffern (ggf. mit reduziertem Steigerungssatz),
die ungefähren Gesamtkosten,
die Zustimmung des Patienten.
Besonders bei einkommensschwachen Menschen empfiehlt es sich, moderate Gebührensätze anzusetzen. Ärztliche Leistungen können bei Bedarf auch teilweise unentgeltlich erbracht werden – rechtlich ist das zulässig.
Verantwortungsvoll handeln – mit rechtlicher Sicherheit
Bleibt als Fazit: Menschen ohne Krankenversicherung sind Teil des ärztlichen Alltags. Die Herausforderung besteht darin, medizinisch verantwortlich zu handeln, ohne sich rechtlich oder wirtschaftlich zu gefährden. Mit Honorarvereinbarungen, Netzwerken und lokalen Hilfsangebote lässt sich diese Aufgabe oft meistern.
Ärztinnen und Ärzte sind nicht verpflichtet, langfristige oder kostspielige Behandlungen unentgeltlich durchzuführen. Aber sie sollten im Rahmen ihrer Möglichkeiten helfen – und Betroffene in das Versorgungssystem zurückführen, indem sie ihnen wichtige Kontakte vermitteln.
https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4915178#vp_3
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Donnerstag, 20. März 2025
Karl Kopp sagt wie es ist
che2001, 18:06h
Der Pro-Asyl-Vorsitzende über die aktuelle Asyldebatte, Willkommenskultur und entgleiste Diskurse.
https://www.gmx.net/magazine/politik/inland/kleine-satz-asylrecht-kopf-stellen-40785368
https://www.gmx.net/magazine/politik/inland/kleine-satz-asylrecht-kopf-stellen-40785368
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Mittwoch, 12. März 2025
Stellungnahme zum 05. Jahrestag des Terroranschlags von Hanau
che2001, 11:11h
Der AK Asyl Göttingen erklärt sich solidarisch mit der Mutter des ermordeten Sedat Gürbüz gegen die Vorwürfe der Hanauer Rathaus-Koalition
Während der Gedenkfeier zum fünften Jahrestag für die Opfer des Terroranschlages vom 19. Februar 2020 in Hanau hielt die Mutter des ermordeten Sedat Gürbüz eine Rede. In der Rede sagte sie unter anderem: „Deutschland und die Stadt Hanau schulden mir ein Leben…. Der Mörder hatte Briefe geschrieben, doch die Stadt Hanau ignorierte sie. … Die Stadt wusste, dass die Notausgangstür verschlossen war, und unternahm nichts. Hätte die Stadt ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt, wären diese neun Kinder noch heute am Leben…. „
Vor diesem Jahrestag hatten Angehörige der Opfer wiederholt versucht, Behördenfehler vor Gericht zu bringen, die allesamt abgelehnt wurden. Es gab bisher kein einziges Gerichtsverfahren zu den rassistischen Morden von Hanau und das, obwohl die Vorwürfe zum nicht funktionierenden Notruf und zu der verschlossenen Fluchttür immer wieder untermauert wurden. Und genau das hat Frau Gürbüz am 5. Jahrestag der Morde erneut angeklagt.
Aber offensichtlich hatten sich die Vertreter*innen der Hanauer Rathauskoalition aus SPD, CDU und FDP gedacht, es müsse doch endlich „genug sein mit den Vorwürfen“. In einer Pressemitteilung diffamierten und beleidigten sie Frau Gürbüz, warfen ihr Agitation und eine Instrumentalisierung des Gedenkens vor und entsorgten sich gleich der ungeliebten Gedenkveranstaltung. Diese solle in Zukunft nur noch in kleinem Rahmen stattfinden. Sie äußerten sogar Lügen und behaupteten Frau Gürbüz hätte gesagt, sie hasse Deutschland, Hanau und den Oberbürgermeister. Das ist frei erfunden! Aber genau diese Lüge nehmen sie öffentlich als Anlass, den Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit von Frau Gürbüz in Frage zu stellen. Das ist nicht einfach nur eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte, das ist purer Rassismus.
222 Kulturschaffende haben in einem Brief an die verantwortlichen Politiker*innen eine Entschuldigung gefordert. Die Familien der Opfer seien keine Statist*innen, die „ihnen Versöhnlichkeit oder gar eine handzahme PR für ihre Stadt schulden“, heißt es darin. Die Forderung nach einer Entschuldigung teilt der AK Asyl Göttingen. „In einer Gedenkveranstaltung für die Opfer eines rassistischen Terroranschlags haben nicht Politiker*innen die Macht den Inhalt zu bestimmen, sondern die Hinterbliebenen haben das Sagen!“
Die Ansage, die Gedenkveranstaltung nicht weiter fortzuführen ist dabei eine klare Drohung gegenüber allen Hinterbliebenen. Es soll nicht darum gehen, wie solche Taten in Zukunft verhindert werden können, es soll nicht darum gehen, wie von Rassismus betroffene Menschen sich sicherer fühlen können. Nein, es geht um die Deutungsmacht und um Unterwürfigkeit. Die Hinterbliebenen oder die Opfer von Rassismus sollen sich dankbar zeigen für hohle Worte und Phrasen.
In ihrer Pressemitteilung versuchen die Politiker*innen auch noch einen Keil in die Hinterbliebenen zu treiben: „Die Rede sei eine Ohrfeige für alle Familien, die trotz ihrer Trauer wieder zurück ins Leben finden wollen…“
Armin Kurtovic, dessen Sohn Hamza bei dem Anschlag ebenfalls ermordet wurde, findet dafür klare Worte: Anstatt die Verantwortung für ihr Versagen zu übernehmen, startet der Oberbürgermeister mit dem Magistrat eine Gegenoffensive – wie immer.“
Vertuschen, Verschweigen und Wegsehen hat in Deutschland bei rassistischen Morden Tradition. Sei es beim Brandanschlag in Mölln, dem Pogrom in Rostock-Lichtenhagen oder beim sogenannten NSU-Komplex. Es ist eine systematische Strategie der herrschenden Politik jegliche selbstbestimmte Erinnerungskultur auslöschen zu wollen. Der Rassismus äußert sich strukturell und kulturell. Die Gefühle, der Schmerz und die Wut sowie die Forderungen der Betroffenen werden nicht ernst genommen oder gleich völlig ausgeblendet. Im Namen der „Meinungsfreiheit“ wird dabei rassistischen Positionen der rote Teppich ausgerollt und eine Normalisierung des Alltagsrassismus das Wort geredet. Der Offene Brief der ehemaligen Oberbürgermeisterin Margret Hertel mit ihren rassistischen Äußerungen ist ein weiterer Beweis dafür. Die Unterstellung, es sei nicht erkennbar, dass Frau Gürbüz wirklich trauere und zu behaupten, sie habe den Tod ihrer Kinder politisch instrumentalisiert ist wirklich ungeheuerlich.
ES REICHT!
Frau Schwarzenberger, Herr Redding, Herr Statz und Frau Hertel – entschuldigen Sie sich, das ist das einzig Richtige!
Während der Gedenkfeier zum fünften Jahrestag für die Opfer des Terroranschlages vom 19. Februar 2020 in Hanau hielt die Mutter des ermordeten Sedat Gürbüz eine Rede. In der Rede sagte sie unter anderem: „Deutschland und die Stadt Hanau schulden mir ein Leben…. Der Mörder hatte Briefe geschrieben, doch die Stadt Hanau ignorierte sie. … Die Stadt wusste, dass die Notausgangstür verschlossen war, und unternahm nichts. Hätte die Stadt ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt, wären diese neun Kinder noch heute am Leben…. „
Vor diesem Jahrestag hatten Angehörige der Opfer wiederholt versucht, Behördenfehler vor Gericht zu bringen, die allesamt abgelehnt wurden. Es gab bisher kein einziges Gerichtsverfahren zu den rassistischen Morden von Hanau und das, obwohl die Vorwürfe zum nicht funktionierenden Notruf und zu der verschlossenen Fluchttür immer wieder untermauert wurden. Und genau das hat Frau Gürbüz am 5. Jahrestag der Morde erneut angeklagt.
Aber offensichtlich hatten sich die Vertreter*innen der Hanauer Rathauskoalition aus SPD, CDU und FDP gedacht, es müsse doch endlich „genug sein mit den Vorwürfen“. In einer Pressemitteilung diffamierten und beleidigten sie Frau Gürbüz, warfen ihr Agitation und eine Instrumentalisierung des Gedenkens vor und entsorgten sich gleich der ungeliebten Gedenkveranstaltung. Diese solle in Zukunft nur noch in kleinem Rahmen stattfinden. Sie äußerten sogar Lügen und behaupteten Frau Gürbüz hätte gesagt, sie hasse Deutschland, Hanau und den Oberbürgermeister. Das ist frei erfunden! Aber genau diese Lüge nehmen sie öffentlich als Anlass, den Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit von Frau Gürbüz in Frage zu stellen. Das ist nicht einfach nur eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte, das ist purer Rassismus.
222 Kulturschaffende haben in einem Brief an die verantwortlichen Politiker*innen eine Entschuldigung gefordert. Die Familien der Opfer seien keine Statist*innen, die „ihnen Versöhnlichkeit oder gar eine handzahme PR für ihre Stadt schulden“, heißt es darin. Die Forderung nach einer Entschuldigung teilt der AK Asyl Göttingen. „In einer Gedenkveranstaltung für die Opfer eines rassistischen Terroranschlags haben nicht Politiker*innen die Macht den Inhalt zu bestimmen, sondern die Hinterbliebenen haben das Sagen!“
Die Ansage, die Gedenkveranstaltung nicht weiter fortzuführen ist dabei eine klare Drohung gegenüber allen Hinterbliebenen. Es soll nicht darum gehen, wie solche Taten in Zukunft verhindert werden können, es soll nicht darum gehen, wie von Rassismus betroffene Menschen sich sicherer fühlen können. Nein, es geht um die Deutungsmacht und um Unterwürfigkeit. Die Hinterbliebenen oder die Opfer von Rassismus sollen sich dankbar zeigen für hohle Worte und Phrasen.
In ihrer Pressemitteilung versuchen die Politiker*innen auch noch einen Keil in die Hinterbliebenen zu treiben: „Die Rede sei eine Ohrfeige für alle Familien, die trotz ihrer Trauer wieder zurück ins Leben finden wollen…“
Armin Kurtovic, dessen Sohn Hamza bei dem Anschlag ebenfalls ermordet wurde, findet dafür klare Worte: Anstatt die Verantwortung für ihr Versagen zu übernehmen, startet der Oberbürgermeister mit dem Magistrat eine Gegenoffensive – wie immer.“
Vertuschen, Verschweigen und Wegsehen hat in Deutschland bei rassistischen Morden Tradition. Sei es beim Brandanschlag in Mölln, dem Pogrom in Rostock-Lichtenhagen oder beim sogenannten NSU-Komplex. Es ist eine systematische Strategie der herrschenden Politik jegliche selbstbestimmte Erinnerungskultur auslöschen zu wollen. Der Rassismus äußert sich strukturell und kulturell. Die Gefühle, der Schmerz und die Wut sowie die Forderungen der Betroffenen werden nicht ernst genommen oder gleich völlig ausgeblendet. Im Namen der „Meinungsfreiheit“ wird dabei rassistischen Positionen der rote Teppich ausgerollt und eine Normalisierung des Alltagsrassismus das Wort geredet. Der Offene Brief der ehemaligen Oberbürgermeisterin Margret Hertel mit ihren rassistischen Äußerungen ist ein weiterer Beweis dafür. Die Unterstellung, es sei nicht erkennbar, dass Frau Gürbüz wirklich trauere und zu behaupten, sie habe den Tod ihrer Kinder politisch instrumentalisiert ist wirklich ungeheuerlich.
ES REICHT!
Frau Schwarzenberger, Herr Redding, Herr Statz und Frau Hertel – entschuldigen Sie sich, das ist das einzig Richtige!
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Montag, 10. März 2025
PRO ASYL zu den Sondierungsergebnissen: Menschenwürde, Menschlichkeit und Menschenrechte bleiben auf der Strecke
che2001, 23:24h
PRO ASYL gibt eine erste Einschätzung zu den geplanten Verschärfungen und kritisiert die Ergebnisse der Sondierungsgespräche: Aus Sicht der Organisation ein Angriff auf Menschenwürde und Menschenrechte.
„Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche zeigen: In der künftigen Koalition drohen Menschenwürde, Menschlichkeit und Menschenrechte unter die Räder zu kommen. Recht wird zur Seite geschoben, absehbare Rechtsbrüche werden teils mit Formelkompromissen kaschiert”, kommentiert Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Europarecht einhalten, Rechtsstaat achten: Keine Zurückweisungen an deutschen Grenzen!
Künftig sollen auch Asylsuchende an den bundesdeutschen Grenzen zurückgewiesen werden, wohl in Absprache mit den Nachbarstaaten. Laut Europarecht dürfen Asylsuchende aber nicht an den Binnengrenzen zurückgewiesen werden. Das geplante Vorgehen unterläuft damit den Rechtsstaat, in dem sich Politik an geltendes Recht hält – obwohl im Sondierungspapier selbst formelhaft betont wird, dass man nur „rechtsstaatliche Mittel” nutzen wolle, um die Migration zu reduzieren. Der Formelkompromiss der Sondierenden wird in der Praxis zu mehr rechtswidrigen Zurückweisungen führen. Im zweiten Schritt besteht die Gefahr, dass diese rechtswidrige Praxis europaweit ausgeweitet wird. Der letzte Streitpunkt ist aktuell nur noch, ob dies im nationalen Alleingang oder auf europäisch koordinierte Weise geschieht.
Recht auf Familie für Menschen mit subsidiärem Schutz: Familien dürfen nicht getrennt werden!
SPD und Union wollen den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte erneut vollständig aussetzen. Schon 2016 hatte die damalige Große Koalition den Familiennachzug für diese Gruppe für zwei Jahre ausgesetzt. Das ist für die Betroffenen dramatisch und menschenrechtlich inakzeptabel, da ein Zusammenleben mit der Familie aufgrund der drohenden Gefahren im Herkunfts- oder einem Drittland meist unmöglich ist. Die Folge: zerrissene Familien. Schutzberechtigte werden über lange Zeiträume von ihren Angehörigen getrennt und ihres Rechts auf Familienleben beraubt.
Aufnahmeprogramme sollen enden: Deutschland darf bedrohte Afghan*innen nicht im Stich lassen!
Damit wird die letzte Rettungslinie für Menschenrechtsverteidiger*innen zum Beispiel aus Afghanistan gekappt – eine schäbige Entscheidung. Denn es gibt außer Aufnahmeprogrammen und dem Familiennachzug faktisch keine sicheren Fluchtmöglichkeiten – beide sollen nun massiv eingeschränkt werden. Das zwingt verfolgte Menschen erst auf die gefährlichen und „irregulären” Wege, die bekämpft werden sollten. Bezeichnenderweise wurde dies den bedrohten Frauen und Mädchen in Afghanistan, die dort aller Rechte beraubt sind, am Weltfrauentag verkündet.
Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien: Deutschland darf sich nicht zu Handlangern von Diktaturen machen!
Aus Rettungsflügen sollen nun Abschiebeflüge werden. Nach Kabul sollen ab sofort regelmäßige Abschiebeflüge stattfinden – möglich wird das absehbar nur durch die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit dem Taliban-Regime. Es heißt, dass die Abschiebungen beginnend mit Straftätern und Gefährdern durchgeführt werden sollen. Das Wort „beginnend“ zeigt offen: Perspektivisch sollen sich nicht nur Straftäter und Gefährder, sondern alle mit prekärem Aufenthaltsstatus nicht mehr sicher fühlen. Ein gezieltes Angst- und Verunsicherungsprogramm für die große afghanische und syrische Community in Deutschland. Dass die Sondierer*innen zudem auf Abschiebungen nach Syrien insistieren, ist zynisch und realitätsfern. In Syrien fand gerade das größte Massaker der letzten Jahre statt.
Faire und vorurteilsfreie Asylverfahren statt neue, vermeintlich sichere Herkunftsländer!
Die Einstufung von Staaten als „sichere Herkunftsländer“ bedeutet, dass Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern pauschal als unbegründet betrachtet werden und es äußerst schwierig für sie ist, mit ihrer individuellen Verfolgungsgeschichte diese Vermutung zu widerlegen. Dies widerspricht dem individuellen Recht auf Asyl. Statt der nun geplanten Ausweitung der Liste muss eine echte Einzelfallprüfung gewährleistet werden, die der tatsächlichen Gefahrenlage der Menschen angemessen ist.
Statt bundesweiter Durchsetzung der Bezahlkarte brauchen Schutzsuchende Sicherheit, Perspektiven und Rechte!
Die stigmatisierende Bezahlkarte soll flächendeckend durchgesetzt werden. „Umgehungen sollen unterbunden werden”. Das klingt wie eine Warnung an die Zivilgesellschaft – es droht möglicherweise eine Kriminalisierung humanitärer Tausch-Initiativen.
Wiederabschaffung der anwaltlichen Vertretung in Abschiebungshaftfällen: Keine Freiheitsentziehung ohne Rechtsschutz!
Das Recht auf anwaltliche Unterstützung in Abschiebungshaftfällen soll nun wieder abgeschafft werden – obwohl sich bei juristischen Überprüfungen rund 50 Prozent aller Haftbeschlüsse als rechtswidrig erweisen.
Vom „Amtsermittlungs- zum Beibringungsgrundsatz“: Asylverfahren müssen fair bleiben!
Der Amtsermittlungsgrundsatz bedeutet, dass Behörden im Asylverfahren von sich aus alle relevanten Tatsachen ermitteln müssen, um eine faire Entscheidung zu treffen. Das sieht auch das Europarecht vor: Die Asylbehörden müssen relevante Herkunftslandinformationen einholen und berücksichtigen, jeder Antrag muss objektiv und unparteiisch geprüft werden. Sie sind verpflichtet, aktiv nach Beweisen für die Schutzbedürftigkeit einer Person zu suchen. Schon jetzt haben Asylsuchende aber umfassende Mitwirkungspflichten, der Amtsermittlungsgrundsatz ist also bereits stark eingeschränkt. Der Beibringungsgrundsatz hingegen würde bedeuten, dass Asylsuchende selbst alle notwendigen Beweise für ihre Verfolgung vorlegen müssen. Die Beweislast läge damit allein bei den Schutzsuchenden – eine gravierende und potenziell europarechtswidrige Verschärfung.
„Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche zeigen: In der künftigen Koalition drohen Menschenwürde, Menschlichkeit und Menschenrechte unter die Räder zu kommen. Recht wird zur Seite geschoben, absehbare Rechtsbrüche werden teils mit Formelkompromissen kaschiert”, kommentiert Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Europarecht einhalten, Rechtsstaat achten: Keine Zurückweisungen an deutschen Grenzen!
Künftig sollen auch Asylsuchende an den bundesdeutschen Grenzen zurückgewiesen werden, wohl in Absprache mit den Nachbarstaaten. Laut Europarecht dürfen Asylsuchende aber nicht an den Binnengrenzen zurückgewiesen werden. Das geplante Vorgehen unterläuft damit den Rechtsstaat, in dem sich Politik an geltendes Recht hält – obwohl im Sondierungspapier selbst formelhaft betont wird, dass man nur „rechtsstaatliche Mittel” nutzen wolle, um die Migration zu reduzieren. Der Formelkompromiss der Sondierenden wird in der Praxis zu mehr rechtswidrigen Zurückweisungen führen. Im zweiten Schritt besteht die Gefahr, dass diese rechtswidrige Praxis europaweit ausgeweitet wird. Der letzte Streitpunkt ist aktuell nur noch, ob dies im nationalen Alleingang oder auf europäisch koordinierte Weise geschieht.
Recht auf Familie für Menschen mit subsidiärem Schutz: Familien dürfen nicht getrennt werden!
SPD und Union wollen den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte erneut vollständig aussetzen. Schon 2016 hatte die damalige Große Koalition den Familiennachzug für diese Gruppe für zwei Jahre ausgesetzt. Das ist für die Betroffenen dramatisch und menschenrechtlich inakzeptabel, da ein Zusammenleben mit der Familie aufgrund der drohenden Gefahren im Herkunfts- oder einem Drittland meist unmöglich ist. Die Folge: zerrissene Familien. Schutzberechtigte werden über lange Zeiträume von ihren Angehörigen getrennt und ihres Rechts auf Familienleben beraubt.
Aufnahmeprogramme sollen enden: Deutschland darf bedrohte Afghan*innen nicht im Stich lassen!
Damit wird die letzte Rettungslinie für Menschenrechtsverteidiger*innen zum Beispiel aus Afghanistan gekappt – eine schäbige Entscheidung. Denn es gibt außer Aufnahmeprogrammen und dem Familiennachzug faktisch keine sicheren Fluchtmöglichkeiten – beide sollen nun massiv eingeschränkt werden. Das zwingt verfolgte Menschen erst auf die gefährlichen und „irregulären” Wege, die bekämpft werden sollten. Bezeichnenderweise wurde dies den bedrohten Frauen und Mädchen in Afghanistan, die dort aller Rechte beraubt sind, am Weltfrauentag verkündet.
Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien: Deutschland darf sich nicht zu Handlangern von Diktaturen machen!
Aus Rettungsflügen sollen nun Abschiebeflüge werden. Nach Kabul sollen ab sofort regelmäßige Abschiebeflüge stattfinden – möglich wird das absehbar nur durch die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit dem Taliban-Regime. Es heißt, dass die Abschiebungen beginnend mit Straftätern und Gefährdern durchgeführt werden sollen. Das Wort „beginnend“ zeigt offen: Perspektivisch sollen sich nicht nur Straftäter und Gefährder, sondern alle mit prekärem Aufenthaltsstatus nicht mehr sicher fühlen. Ein gezieltes Angst- und Verunsicherungsprogramm für die große afghanische und syrische Community in Deutschland. Dass die Sondierer*innen zudem auf Abschiebungen nach Syrien insistieren, ist zynisch und realitätsfern. In Syrien fand gerade das größte Massaker der letzten Jahre statt.
Faire und vorurteilsfreie Asylverfahren statt neue, vermeintlich sichere Herkunftsländer!
Die Einstufung von Staaten als „sichere Herkunftsländer“ bedeutet, dass Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern pauschal als unbegründet betrachtet werden und es äußerst schwierig für sie ist, mit ihrer individuellen Verfolgungsgeschichte diese Vermutung zu widerlegen. Dies widerspricht dem individuellen Recht auf Asyl. Statt der nun geplanten Ausweitung der Liste muss eine echte Einzelfallprüfung gewährleistet werden, die der tatsächlichen Gefahrenlage der Menschen angemessen ist.
Statt bundesweiter Durchsetzung der Bezahlkarte brauchen Schutzsuchende Sicherheit, Perspektiven und Rechte!
Die stigmatisierende Bezahlkarte soll flächendeckend durchgesetzt werden. „Umgehungen sollen unterbunden werden”. Das klingt wie eine Warnung an die Zivilgesellschaft – es droht möglicherweise eine Kriminalisierung humanitärer Tausch-Initiativen.
Wiederabschaffung der anwaltlichen Vertretung in Abschiebungshaftfällen: Keine Freiheitsentziehung ohne Rechtsschutz!
Das Recht auf anwaltliche Unterstützung in Abschiebungshaftfällen soll nun wieder abgeschafft werden – obwohl sich bei juristischen Überprüfungen rund 50 Prozent aller Haftbeschlüsse als rechtswidrig erweisen.
Vom „Amtsermittlungs- zum Beibringungsgrundsatz“: Asylverfahren müssen fair bleiben!
Der Amtsermittlungsgrundsatz bedeutet, dass Behörden im Asylverfahren von sich aus alle relevanten Tatsachen ermitteln müssen, um eine faire Entscheidung zu treffen. Das sieht auch das Europarecht vor: Die Asylbehörden müssen relevante Herkunftslandinformationen einholen und berücksichtigen, jeder Antrag muss objektiv und unparteiisch geprüft werden. Sie sind verpflichtet, aktiv nach Beweisen für die Schutzbedürftigkeit einer Person zu suchen. Schon jetzt haben Asylsuchende aber umfassende Mitwirkungspflichten, der Amtsermittlungsgrundsatz ist also bereits stark eingeschränkt. Der Beibringungsgrundsatz hingegen würde bedeuten, dass Asylsuchende selbst alle notwendigen Beweise für ihre Verfolgung vorlegen müssen. Die Beweislast läge damit allein bei den Schutzsuchenden – eine gravierende und potenziell europarechtswidrige Verschärfung.
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