Donnerstag, 12. Dezember 2024
Münster lehnt Bezahlkarte für Flüchtlinge ab
Nachfolgend leite ich eine Meldung von Claudius Voigt zum Beschluss der Stadt Münster weiter, die Bezahlkarte in Münster nicht einzuführen.

Leider sieht der einschlägige Erlass des Landes Niedersachsen eine „Opt-Out-Regelung“ wie in Nordrheinwestfalen nicht vor: In Niedersachsen werden die Kommunen zur Einführung der Bezahlkarte verpflichtet.

Der Rat der Stadt Münster hat gestern mehrheitlich entschieden, in Münster keine Bezahlkarte für Geflüchtete einzuführen. Damit wird die Stadt die „Opt-Out-Regelung“ nutzen, die vom Land NRW im Entwurf zum Ausführungsgesetz des AsylbLG vorgesehen ist. Gut, dass sich die Ratsmehrheit gegen eine zusätzliche und völlig unnötige Belastung für die Verwaltung und gegen Diskriminierung und Exklusion von Leistungsberechtigten positioniert hat! Für den Verzicht auf die Bezahlkarte haben gestimmt: Grüne, SPD, VOLT, Internationale Fraktion, Linke; diese Fraktionen hatten den Antrag auch gemeinsam eingebracht. Dagegen (also für die Bezahlkarte) waren CDU, FDP, „AfD“.


Hier ist der sehr gelungene Ratsantrag (zur Nachahmung empfohlen!): https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/getfile.php?id=560508&type=do



Hier gibt es weitere gute Hintergrundmaterialien zur Bezahlkarte:

Frag den Staat: Alles für eine Karte
Gesellschaft für Freiheitsrechte: FAQ zur Bezahlkarte
Gesellschaft für Freiheitsrechte: „Mit der Bezahlkarte unter das Existenzminimum“.
Pro Asyl: So läuft das nicht: Die lange Liste der Probleme mit der Bezahlkarte
Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes: Datenschutzrechtliche Grenzen des Einsatzes von Bezahlkarten zur Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Jakobin-Magazin: Wie Visa und Mastercard mit der Bezahlkarte Geld machen (Interview mit dem Ministerialrat i.R. Michael Findeisen
Julian Seidl: Bar oder mit Karte?
DeZIM (Herbert Brücker): Wissenschaftliche Einschätzung der Bezahlkarte für Geflüchtete
Institut für Finanzdienstleistungen e.V., Hamburg: „Die Bezahlkarte für Geflüchtete. Ein Lehrstück, wie man finanzielle Inklusion verhindert und rechtspopulistische Narrative bedient.“
Stellungnahmen zur Einführung der Bezahlkarte in NRW für den Integrationsausschuss NRW

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Dienstag, 10. Dezember 2024
10 Dezember - Tag der Menschenrechte
"Menschenrechte sind uns in Afghanistan leider ausgegangen. Wir können Ihnen aber Heroin zum besonders günstigen Diplomatenrabatt anbieten."

Emir al-Muminin Hibatullah Achundsada

"Zum Tag der Menschenrechte fällt mir nichts ein."

Xi Yin Ping

Aber mir fällt etwas ein, nämlich der Bericht des Instituts für Menschenrechte zu Deutschland:


Im Kapitel „Verschärfungen in der Migrationspolitik: Flüchtlingsschutz unter Druck“ warnt das Institut nachdrücklich davor, schutzsuchende oder zugewanderte Menschen pauschal als Gefahr darzustellen und damit weiteren Spannungen und Feindseligkeiten bis hin zu Gewalttaten Vorschub zu leisten. Konkret befasst es sich für den Berichtszeitraum mit der Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende, dem Gesetz zur Verbesserung der Rückführung von Ausreisepflichtigen, der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auf EU-Ebene und der Idee, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern. Das Institut empfiehlt in diesem Zusammenhang
- wissenschaftliche Untersuchungen zu Wirkung und Folgen der Bezahlkarte in Auftrag zu geben,
- die rechtlichen und praktischen Grundlagen für einen unabhängigen und effektiven Monitoring-Mechanismus an den EU-Außengrenzen zu schaffen und
- Asylverfahren nicht in Drittstaaten auszulagern und auch die Prüfung von in Frage kommenden Ländern zu beenden.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte als nationale Menschenrechtsinstitution gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen legt diesen Bericht seit 2016 jährlich dem Bundestag vor (gemäß § 2 Abs. 5 Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte).

Der neunte Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland umfasst den Zeitraum 1. Juli 2023 – 30. Juni 2024 und beschäftigt sich in diesem Jahr mit folgenden Themen:

- Verschärfungen in der Migrationspolitik: Flüchtlingsschutz unter Druck
- Wohnungslosigkeit überwinden: Bund, Länder und Kommunen in der Pflicht
- Exklusion beenden: von der Werkstatt zum Allgemeinen Arbeitsmarkt
- Ausbeuterische Arbeitsbedingungen für Wanderarbeiter*innen
- Stärkung der Verantwortlichkeit von Unternehmen in Europa

Der Bericht kann auf der Website des Instituts als Langfassung und Kurzfassung (Deutsch/Englisch) sowie in Leichter Sprache abgerufen werden:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsbericht-2024

Zeitgleich hat das Institut seinen Bericht „Die Folgen des 7. Oktober 2023 in Deutschland. Antisemitismus rechtsstaatlich bekämpfen“ veröffentlicht:

https://www.dimr.de/bericht/antisemitismusbekaempfung_im_rechtsstaat.

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Montag, 9. Dezember 2024
Menschen, die Angst haben, in Deutschland Hebräisch zu spechen
Dass es das gibt habe ich nun ziemlich oft vernommen und es ist deutlicher Ausdruck einer fortschreitenden Ausbreitung des Antisemitismus.

Nur: Woran erkenne ich, ob jemand Hebräisch redet? Obwohl ich Grundkenntnisse des Arabischen habe könnte ich vom Klang der Worte nicht zwischen Arabisch und Hebräisch unterscheiden. Ich habe auch schon Araber erlebt (aus dem Irak und aus Marokko, falls man Maghrebinier denn Araber nennen sollte), die Hebräisch Gesprochenes für einen besonderen arabischen Dialekt hielten.

Wenn also Leute aggressiv darauf reagieren dass jemand Hebräisch spricht sind das entweder Palästinenser, die Hebräisch aus eigenem Erleben kennen oder deutsche Rassisten, die ebenso darauf reagieren würden wenn jemand Arabisch spricht.

Habe ich ja selbst in ostdeutschen Eisenbahnzügen erlebt, die Glatzdeutschen, die kurdisch sprechende Passagiere in einem Zug anherrschten: "Sprecht Deutsch!".

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Donnerstag, 5. Dezember 2024
Was ist los auf dem Mittelmeer?
Warum sterben überhaupt noch Menschen auf dem Mittelmeer? Welche
Akteur*innen sind vor Ort und was bewirken sie? Und was bewirkt unser
Denken, Handeln, unsere Politik?
Die Veranstaltung des CompassCollective mit Unterstützung der Seebrücke
Hannover verbindet persönliche Reflexion mit allgemeiner Analyse,
künstlerischem Ausdruck mit Informationen zur zivilen Seenotrettung.
Lyrik, Musik, Vortrag und Diskussion von und mit Aktivist*innen des
CompassCollective erwarten euch.

Termin & Ort: Samstag, 07.12.24, 19:00 Uhr. Kulturzentrum Pavillon,
Lister Meile 4, 30161 Hannover
Der Eintritt ist frei, Spenden für das CompassCollective sind
ausdrücklich erwünscht.

Über die Veranstaltenden: Aktivist:innen des CompassCollective
unterstützen die Rettung von Flüchtenden im zentralen Mittelmeer. Mit
dem Segelboot TROTAMAR III finden dreiwöchige Beobachtungseinsätze
statt, bei denen die ehrenamtlichen Crews nach Seenotfällen Ausschau
halten, Menschenrechtsverletzungen dokumentieren, bei Rettungseinsätzen
von größeren Schiffen assistieren und im Notfall selbst retten.

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Donnerstag, 14. November 2024
Deutsche Behörden erfinden türkische Staatsbürgerschaft, um Libanesin abschieben zu können
Weil die Behörden ihr eine türkische Staatsbürgerschaft angedichtet haben und weiterhin nicht bereit sind, ihre libanesische Abstammung zu akzeptieren, ist der Fall der 1986 aus dem Libanon nach Deutschland geflohenen Intensivkrankenschwester Farah Hareb bis heute ungelöst. Farah, die nie einen Fuß in die Türkei gesetzt hat, will die behördliche Zuweisung einer türkischen Staatsangehörigkeit nicht akzeptieren und besteht darauf, als Bürgerkriegsflüchtling aus dem Libanon anerkannt zu werden. Um dies zu erreichen, will sie trotz der aktuellen Bombarddierungen des Landes nach Beirut fliegen, um dort Nachweise dafür zu beschaffen, dass sie Libanesin ist.

Die Verdi-Zeitung public 7 - 2024 berichtet ausführlich über diesen unglaublichen Fall einer 38-jährigen Kettenduldung:

https://publik.verdi.de/ausgabe-202407/ich-habe-keine-wahl/

Ein Hintergrundbericht findet sich in unseren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021/22: https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2022/09/Taetigkeitsbericht_09.09.2022_FINAL.pdf

Über die unglaubliche Geschichte der Farah Hareb hat der Journalist Gunnar Menkens hat bereits 2021 ein über den Buchhandel erhältliches Buch geschrieben mit dem Titel: "Nirgendwo ein Land. Die Geschichte der Krankenschwester Farah Hareb".

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Mittwoch, 30. Oktober 2024
Kulturelle Aneignung 2
Der Diskurs um kulturelle Aneignung nimmt allmählich murmeltieresk-absurde Züge an, man google hierzu nur mal "Winnetou" und kulturelle Aneignung.

Da habe ich dann Disparates beizusteuern:


Der weiße aus Namibia stammende Musiker Ees wurde von universitären deutschen Woken dafür kritisiert, dass er eine Mischung aus Reggae, Funk und Hip Hop spiele und damit Aneignung schwarzer Musik betreibe. Darauf erwiderte er, das sei die Musik seiner Heimat und man wolle ihm gerade seine eigene kulturelle Identität verbieten. Worauf er seine KritikerInnen in Rap- Sprechgesang wüst beschimpfte. Auf Namslang, einer Mischung aus Deutsch und Afrikaans mit zahlreichen Lehnwörtern aus Ovambo, anderen Bantusprachen und den klickenden Khoisansprachen.

Urban Priol saß in einer Kneipe in Kanada, wo an der Theke ein Inder bediente mit drei Indigenen am Tisch, in Fransenlederkluft und Federschmuck. Einer von denen sagte zu ihm: "Bestell doch bei dem Hindu mal 4 Bier!" "Woher weißt Du, dass das ein Hindu ist?" "Weiß ich nicht, aber Du kannst von mir nicht verlangen, dass ich den Indian nenne!" "Cheers, alte Rothaut!"

https://www.stern.de/kultur/ravensburger-entscheidung-zu-winnetou--was-ist--kulturelle-aneignung---32657596.html

https://www.youtube.com/watch?v=FjrELezamms

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Freitag, 18. Oktober 2024
Afghanische Frauen sind per se verfolgt und schutzbedürftig
Mit Urteil vom 4. Oktober 2024 sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) alle Frauen in Afghanistan im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) als verfolgt an. Dabei komme es allein auf die Staatsangehörigkeit und das Geschlecht an. Frauen bilden somit eine schutzbedürftige soziale Gruppe, ein Nachweis der individuellen Betroffenheit ist nicht notwendig.


"Für alle in Deutschland lebende Frauen und Mädchen mit nationalem Abschiebungsverbot (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG) oder
subsidiärem Schutz (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative AufenthG) empfiehlt es sich einen Asylfolgeantrag nach § 71 AsylG zu stellen. Sie würden nach erfolgreichem Folgeverfahren eine Flüchtlingseigenschaft und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (§ 25 Absatz 2 Satz 1 erste Alternative AufenthG). Ein Folgeantrag mit Verweis auf dieses Urteil ist nicht möglich, wenn in einem anderenEU-Staat ein Schutzstatus erteilt wurde und diesbezüglich eine Duldung oder ein Abschiebungsverbot besteht. "

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Freitag, 4. Oktober 2024
Kirchenasyl in Hamburg geräumt
Für Dienstag ist eine Mahnwache angekündigt. Hier das gemeinsame Statement zur Räumung von Hamburgasyl und Fluchtpunkt: https://hamburgasyl.de/stellungnahme-raeumung-kirchenasyl/


Stellungnahme Räumung Kirchenasyl
Veröffentlicht am 3. Oktober 2024
Wir sind entsetzt über den Bruch des Kirchenasyls in der katholischen Heilige-Elisabeth-Pfarrgemeinde in Hamburg-Bergedorf. Das Eindringen von Polizei und Ausländerbehörde in den geschützten Raum der Kirche ist in Hamburg bislang beispiellos und darf sich nicht wiederholen.

Kirchenasyl ist gelebte Verantwortung. Die Kirchengemeinde, die einem geflüchteten Menschen Zuflucht gewährt, tut dies nach gewissenhafter Prüfung und in Achtung des christlichen Gebots der Nächstenliebe. Diese Gewissensentscheidung wurde in Hamburg bislang stets respektiert. Die einseitige Aufkündigung dieses Konsenses durch die Innenbehörde zeigt einen Kulturwandel auf, der uns über das Asylrecht hinaus Sorgen machen sollte.

Das Kirchenasyl kann die Möglichkeit bieten, in schwierigen Fällen noch einmal einen Gesprächsfaden zu den Behörden anzuknüpfen. Dieser Schutzraum, sinnbildlich gemacht durch die Aufnahme in kirchliche Räume, muss erhalten bleiben.

Zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist 2018 vereinbart worden, dass jeder Fall eines ins Kirchenasyl aufgenommenen Menschen sorgfältig auf mögliche Härtefallgründe geprüft werden soll. Die Gemeinden wenden deshalb viel Mühe auf, um Dossiers zusammenzustellen, die den Einzelfall beleuchten. Leider erleben wir sehr häufig, dass diese durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stereotyp abgelehnt werden mit Textbaustein-Begründungen, die dem Einzelfall nicht gerecht werden.

Auch im konkreten Fall in Bergedorf war ein junger Mensch aus Afghanistan in großer Not. Der Betroffene leidet unter einer psychischen Erkrankung, für die er in Schweden keine Hilfe findet, da Schweden abgelehnten Asylsuchenden keine Hilfen mehr gewährt, sondern sie in die Obdachlosigkeit entlässt. Zudem wurde er mit der Abschiebung nach Afghanistan bedroht. Nach deutschen Rechtsmaßstäben wäre ihm dagegen höchstwahrscheinlich ein Aufenthaltsrecht gewährt worden.

Wir rufen den rot-grünen Senat auf, das Gespräch mit den Kirchen zu suchen und von weiteren Räumungen Abstand zu nehmen. Hamburg darf sich hier nicht vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter Druck setzen, sich nicht in den Strudel einer überhitzten politischen Debatte hineinziehen lassen. Die Qualität einer humanen Flüchtlingspolitik bemisst sich nicht in der Zahl durchgeführter Abschiebungen.

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Freitag, 13. September 2024
Wir werden nicht überrannt
Migrationsforscherin Ramona Rischke zur Asyldebatte:

https://web.de/magazine/politik/migrationsforscherin-stellt-ueberrannt-40122118

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Donnerstag, 12. September 2024
Deutschland im Notstand? Veirrungen und Verwirrungen in der Asyldebatte
https://www.nds-fluerat.org/60340/aktuelles/selektive-ueberforderung/


Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland fordern demokratische Parteien die Ausrufung eines übergesetzlichen, „nationalen Notstands“, um sich über eine bestehende Rechtslage und verbindliche Gerichtsurteile hinwegzusetzen. Es sind dramatische Worte, mit denen die Vorsitzenden der CDU/CSU und der FDP einen „nationalen Notstand“ beim Asylrecht beschwören: Die hohe Zahl der Menschen, die derzeit nach Deutschland gelangt, überfordere unser Gemeinwesen. Der Anteil der Kinder ohne deutsche Muttersprache sei „so hoch, dass der Bildungserfolg ganzer Schulklassen gefährdet ist“, so Friedrich Merz (Newsletter vom 31.08.2024). “ „Die Leute haben die Schnauze voll davon, dass dieser Staat möglicherweise die Kontrolle verloren hat bei Einwanderung und Asyl nach Deutschland“, assistiert Christian Lindner (Tagesschau vom 05.09.2024). Auch Markus Söder beklagt: „Wir sind mit den Folgen und der Integration überfordert – und zwar nicht nur, was Kitas betrifft und Schulen und Wohnungen. Sondern wir sind auch zum Teil kulturell überfordert. (…) Und die Wahrheit ist einfach: Es ist uns über den Kopf gewachsen.“ (Tagesschau vom 08.09.2024)

Die Beschreibungen geben Anlass, sich diese „Überforderung“ einmal näher anzusehen: Vernachlässigen wir an dieser Stelle den strukturellen Rassismus eines Söder, der mit der Feststellung einer „kulturellen Überforderung“ noch ein qualitatives „Argument“ in die Diskussion bringt, und widmen uns allein den Zahlen: Wie stellt sich das Migrationsgeschehen in Deutschland in den vergangenen Jahren und aktuell dar? Ein Blick auf die Wanderungsbewegungen aus und nach Deutschland macht klar, dass Deutschland ganz offensichtlich in starkem Maße von Migration geprägt und abhängig ist:

Im Jahr 2023 sind 1,9 Millionen Menschen nach Deutschland zugezogen. Die Anzahl der Auswander*innen aus Deutschland betrug im selben Jahr rund 1,3 Millionen. Der Wanderungssaldo, also der Saldo zwischen Zuzügen und Fortzügen, betrug demnach plus 600.000. Die Nettozuwanderung lag damit um 55 % niedriger als im Jahr 2022, als eine Rekordzahl von 2,67 Mio Menschen nach Deutschland zuwanderten. Dieser hohe Wert ist im Wesentlichen auf die Aufnahme von 1,1 Millionen Schutzsuchenden aus der Ukraine zurückzuführen. 1,2 Millionen Menschen verließen die Bundesrepublik. Im Saldo lässt sich für das Jahr 2022 eine Zzuwanderung von 1,46 Mio Menschen feststellen. 2021 wurden 1.32 Mio Zuzüge und 990.000 Fortzüge erfasst. Die Nettomigration lag bei rund 330.000 Personen. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 1.19 Mio Zuzüge und 970.000 Fortzüge erfasst. Resultat dieser Entwicklungen ist ein Wanderungssaldo von +220.000 Personen, ein deutlich geringerer Wert als im Jahr 2019 (+330.000 Personen).

Gemessen an diesen Zahlen erscheint die Zahl der erfassten Asylsuchenden pro Jahr vergleichsweise klein: Bis zur Jahresmitte 2024 wurden gerade mal 120.000 Asylerstanträge registriert.

Im Jahr 2023 entfielen mit 329.000 Asylerstanträgen rund 17% aller Zuwanderungen auf Asyl. Im Jahr 2022 wurden 218.000 Asylerstanträge gestellt. Gemessen an der Gesamtzuwanderung des Jahres 2022 waren das gerade mal 8 %. Auch in den Vorjahren bewegte sich der Anteil der Asylsuchenden an der Gesamtzuwanderung in dieser Größenordnung (2019: 9%; 2020: 8%; 2021: 16%). Selbst 2015 und 2016, als die Bundesrepublik Rekordzahlen für Asylsuchende verzeichnete, machten Geflüchtete unter den Zugewanderten weniger als ein Viertel aus (2015: 23%; 2016: 17%, siehe Fachkräftemonitor 2023, S. 23).

Im Umkehrschluss bedeutet das auch: Zwischen 77% und 92% aller Zugewanderten haben in den vergangenen zehn Jahren keinen Asylantrag gestellt. Wenn wir die Sondersituation des Jahres 2022 außer acht lassen, als ukrainische Schutzsuchende mit über einer Million Menschen die größte Zuwanderungsgruppe darstellten, fällt die überwiegende Zuwanderung auf Menschen aus EU-Staaten: Die EU-Binnenmigration liegt traditionell zwischen 30% und 50% aller Zuwanderungen. 2022 war ein Ausnahmejahr, da betrug der Anteil der EU-Zuwanderungen mit über 600.000 Menschen „nur“ 20% – die Zahl ist aber immer noch knapp dreimal höher als die Zahl der Asylsuchenden im gleichen Jahr. 217.000 Menschen kamen allein aus Rumänien nach Deutschland – das waren fast ebenso viele, wie aus allen Ländern der Welt über Asyl nach Deutschland kamen. 100.000 wanderten aus Polen ein, 77.000 aus Bulgarien. 180.000 zogen als „deutsche Staatsangehörige“ nach Deutschland. 90.000 kamen im Rahmen des Familiennachzugs, 70.000 zu Erwerbszwecken, 60.000 im Rahmen eines Bildungsangebotes.
Für 2023 liegen noch nicht alle Zahlen vor, aber erneut ist die Gruppe der EU_Bürger*innen mit rund 466.500 Menschen die größte Zuwanderungsgruppe. Die meisten EU-Einwanderer*innen kamen 2023 aus Rumänien (rund 152.300), Polen (79.000) und Bulgarien (51.700). Aus der Ukraine kamen 2023 insgesamt 276 000 Personen.

Fazit:
Für Deutschland lässt sich ein bemerkenswert hohes und über die Jahre tendenziell ansteigendes Migrationsgeschehen feststellen. Angesichts der hohen Zuwanderungszahlen vergrößern sich die bereits seit Jahren aufgelaufenen Probleme im Wohnungs- und Bildungsbereich. Die Aufnahme von Schutzsuchenden über das Asylrecht macht in dem Gesamtgeschehen allerdings nur einen kleinen Teil aus. Für die langfristigen Versäumnisse im Bildungsbereich und beim sozialen Wohnungsbau sind Asylsuchende weder verantwortlich, noch lassen sich die Probleme auf ihrem Rücken lösen. Dennoch wird eine „Lösung“ allein beim Thema Asyl verortet.

Die vor allem von der CDU/CSU, aber auch von der FDP vorgenommene Zuspitzung der Diskussion auf Fragen der Asylgewährung ist sachlich unbegründet: Auch andere Zuwanderungsgruppen benötigen Wohnraum, Schul- und Kindergartenplätze. Die Ausrufung eines „nationalen Notstands“ aufgrund des aktuellen Asylgeschehens ist offenkundig nicht gerechtfertigt und drückt eher den Unwillen als das Unvermögen der beteiligten Politiker*innen aus, für menschenwürdige Aufnahmebedingungen zu sorgen. Nicht die Kontrolle über das Asylgeschehen ist verloren gegangen, sondern die Debatte darüber ist völlig außer Kontrolle, weil besonnene und mäßigende Stimmen fehlen. Leider setzen auch die Parteispitzen von SPD und Grünen dem Notstandsgerede bislang nichts Substanzielles entgegen und suchen den Schulterschluss mit der Opposition. Von dieser Entwicklung profitiert vor allem die AFD, die nicht zu Unrecht für sich reklamiert, die Tonlage vorgegeben zu haben. Dass man auch anders und pragmatisch die mit der Aufnahme von Menschen aus dem Ausland verbundenen Herausforderungen meistern kann, hat die deutsche Politik 2022 bewiesen, als die den Betroffenen alle Möglichkeiten eröffnete, sich selbst zu helfen und bei Freund*innen und Bekannten unterzukommen (siehe dazu ausführlich unseren Kommentar vom 18.09.2023: Kritische Anmerkungen zur aktuellen Asyldiskussion).

Das Asylrecht steht als subjektives Recht in unserer Verfassung und ist völkerrechtlich geschützt, weil sich nach den Erfahrungen von Krieg und Faschismus nie wieder die Situation wiederholen sollte, dass Schutzsuchende an Grenzen abgewiesen und in Verfolgerstaaten zurückgezwungen werden. Insofern verbieten sich Zahlenspiele, die Flüchtlingsaufnahme ist nicht auf eine willkürlich gewählte Zahl kontingentierbar. Dennoch lohnt sich in der Debatte auch ein Blick auf die gesamtgesellschaftliche Lage: Deutschland benötigt nach Aussagen des DIW-Chefs Fratzscher jährlich rund eine halbe Million zusätzliche Arbeitskräfte, um den Arbeitskräftebedarf der Bundesrepublik Deutschlands für die Zukunft zu decken. Diese Arbeitskräfte haben Partner*innen, Kinder und Familienangehörige, insofern wird es nicht bei einer halben Million bleiben. Es wäre mehr als zynisch und wird auch nicht funktionieren, Schutzsuchende unter Beschwörung eines „Nationalen Notstands“ an den Grenzen abzuweisen und dann den Fachkräften eine „Willkommenskultur“ vorzugaukeln. Und es ist mehr als logisch, zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs auch Geflüchtete einzubeziehen, deren Integration in den Arbeitsmarkt seit 2015 ganz gut geklappt hat: Von den 2015 nach Deutschland gekommenen Geflüchteten hatten knapp zwei Drittel sieben Jahre später eine Arbeit. 90 Prozent dieser Beschäftigten sind sozialversicherungspflichtig angestellt, rund drei Viertel in einer Vollzeitstelle. Um den Arbeitskräftebedarf in Deutschland zu decken, braucht es ein Werben um Arbeitskräfte u n d verstärkte Anstrengungen für eine Arbeitsmarktintegration auch derjenigen, die als Geflüchtete unter uns leben.

Ein pragmatischer Umgang mit den Herausforderungen erfordert zunächst einmal verbale Abrüstung und einen nüchternen Blick auf die Faktenlage. Die verbale Ausgrenzung und Kriminalisierung beginnt schon mit der Begrifflichkeit, mit der wir über Geflüchtete sprechen: Asylsuchende sind keine „irreguläre Migrant*innen“, sondern Menschen in Not, die ein verbrieftes Grundrecht in Anspruch nehmen, für das es ein geordnetes Verfahren gibt. Zu einer rationalen Betrachtung gehört die Erkenntnis, dass die Gefahr eines Terroranschlags durch Islamisten unabhängig von der Asylthematik besteht: In Großbritannien, Frankreich oder Belgien ist es trotz geringer Asylzahlen zu mehr Anschlägen gekommen als in Deutschland. Es ist nicht auszuschließen, dass islamistische Terroristen das Asylrecht missbrauchen, aber die übergroße Mehrzahl der Geflüchteten sucht Schutz vor islamistischer Gewalt und autoritärer Verfolgung. Es wäre widersinnig und fragwürdig, den Opfern von islamistischen Terrorregimen den Schutz zu verweigern und zur Organisation von Abschiebungen mit den Vertretungen dieser Regime zusammenzuarbeiten. Gegen Autoritarismus und Terrorismus braucht es einen starken Staat, der die Verfassung, die demokratischen Werte und die Menschenrechte verteidigt und mit den Opfern von Verfolgung Solidarität und Empathie zeigt.

--
Kai Weber Geschäftsführer
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.,

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