Donnerstag, 12. Dezember 2024
Mittelmeer: Segelboot rettet einzige Überlebende von Schiffsunglück
che2001, 11:48h
Die Crew des Segelbootes TROTAMAR III rettete in der vergangenen Nacht vor Lampedusa eine Überlebende eines vor drei Tagen gesunkenen Bootes, das in Sfax/Tunesien aufgebrochen war. Sie hatte den mehrere Tage andauernden Sturm im zentralen Mittelmeer als wahrscheinlich Einzige der 45 Menschen an Bord überlebt. Der Sturm in den letzten Tagen verhinderte auch das Auslaufen von zahlreichen NGO Booten, sodass für dieses Metallboot keine Hilfe vor Ort war.
Das 11-jährige Mädchen aus Sierra Leone trieb drei Tage mit zwei improvisierten Rettungsringen aus luftgefüllten Reifenschläuchen und einer einfachen Rettungsweste im Wasser. Sie gab an, vor zwei Tagen noch Kontakt mit zwei anderen Personen im Wasser gehabt zu haben. Aber dieser sei abgebrochen. Das Kind führte weder Trinkwasser noch Essen bei sich und war zwar unterkühlt, aber ansprechbar und orientiert. Nur durch Zufall hatte die Crew um 3.20 Uhr in der Frühe die Rufe in der Dunkelheit gehört und sofort ein Rettungsmanöver eingeleitet. An Bord der TROTAMAR III umsorgte die Crew das Mädchen und übergab es um 6 Uhr an den Rettungsdienst auf Lampedusa.
Skipper Matthias Wiedenlübbert:„Es war ein unglaublicher Zufall, dass wir trotz laufendem Motors die Stimme des Kindes gehört haben. Und natürlich haben wir noch nach weiteren Überlebenden gesucht. Aber nach dem tagelangen Sturm mit über 23 Knoten und 2,5 Meter hohe Wellen war das aussichtslos.“
Die TROTAMAR III ist ein deutsches Segelschiff, das seit August 2023 die Zivile Seenotrettung im Mittelmeer unterstützt. In diesen Tagen ist es südlich von Lampedusa unterwegs, um in Seenot geratene Menschen zu unterstützen. Um 24 Uhr in der Nacht hatte die Crew bereits ein seeuntaugliches Holzboot ohne Motor mit 53 Menschen gefunden, Rettungswesten verteilt und die Italienischen Behörden verständigt. In anderen Einsätzen wurden bis zu 64 Menschen direkt auf die TROTAMAR III gerettet.
Katja Tempel, vom CompassCollective kommentiert: „Selbst bei Sturm sind Menschen gezwungen, riskante Fluchtwege übers Mittelmeer zu nutzen. Wir brauchen sichere Passagen für Flüchtende und ein offenes Europa, das Menschen willkommen heißt und ihnen leichten Zugang zum Asylsystem gewährt. Ertrinken im Mittelmeer ist keine Option.“
Das 13m lange Boot mit wechselnden Crews aus Aktivist:innen hat damit seit dem Einsatzbeginn im August 2023 insgesamt 1653 Menschen in Seenot unterstützt und ihre Rettung durch Alarmierung der Rettungsleitstelle in Rom veranlasst. 231 Menschen wurden direkt auf die TROTAMAR III gerettet.
Das CompassCollective mit dem Segelboot TROTAMAR III stammt aus dem Wendland, der Region in Niedersachsen, die 40 Jahre lang von der Auseinandersetzung um die Atomenergie geprägt wurde. Zivilgesellschaftlicher Protest konnte am Ende ein Atommüll-Endlager in Gorleben verhindern und bringt jetzt den Rückenwind, um solidarisch gegen Abschottung und das Sterben auf dem Mittelmeer anzusegeln.
Bildmaterial zur freien Verfügung unter Nennung des CompassCollective als Quelle finden Sie auf https://compass-collective.org/presse
Für weitere Informationen und Nachfragen:
Katja Tempel, Pressekontakt
+49 160 44 00 206
Skipper Matthias Wiedenlübbert
+49 170 804 2056
Presse@compass-collective.org
https://compass-collective.org/
Das 11-jährige Mädchen aus Sierra Leone trieb drei Tage mit zwei improvisierten Rettungsringen aus luftgefüllten Reifenschläuchen und einer einfachen Rettungsweste im Wasser. Sie gab an, vor zwei Tagen noch Kontakt mit zwei anderen Personen im Wasser gehabt zu haben. Aber dieser sei abgebrochen. Das Kind führte weder Trinkwasser noch Essen bei sich und war zwar unterkühlt, aber ansprechbar und orientiert. Nur durch Zufall hatte die Crew um 3.20 Uhr in der Frühe die Rufe in der Dunkelheit gehört und sofort ein Rettungsmanöver eingeleitet. An Bord der TROTAMAR III umsorgte die Crew das Mädchen und übergab es um 6 Uhr an den Rettungsdienst auf Lampedusa.
Skipper Matthias Wiedenlübbert:„Es war ein unglaublicher Zufall, dass wir trotz laufendem Motors die Stimme des Kindes gehört haben. Und natürlich haben wir noch nach weiteren Überlebenden gesucht. Aber nach dem tagelangen Sturm mit über 23 Knoten und 2,5 Meter hohe Wellen war das aussichtslos.“
Die TROTAMAR III ist ein deutsches Segelschiff, das seit August 2023 die Zivile Seenotrettung im Mittelmeer unterstützt. In diesen Tagen ist es südlich von Lampedusa unterwegs, um in Seenot geratene Menschen zu unterstützen. Um 24 Uhr in der Nacht hatte die Crew bereits ein seeuntaugliches Holzboot ohne Motor mit 53 Menschen gefunden, Rettungswesten verteilt und die Italienischen Behörden verständigt. In anderen Einsätzen wurden bis zu 64 Menschen direkt auf die TROTAMAR III gerettet.
Katja Tempel, vom CompassCollective kommentiert: „Selbst bei Sturm sind Menschen gezwungen, riskante Fluchtwege übers Mittelmeer zu nutzen. Wir brauchen sichere Passagen für Flüchtende und ein offenes Europa, das Menschen willkommen heißt und ihnen leichten Zugang zum Asylsystem gewährt. Ertrinken im Mittelmeer ist keine Option.“
Das 13m lange Boot mit wechselnden Crews aus Aktivist:innen hat damit seit dem Einsatzbeginn im August 2023 insgesamt 1653 Menschen in Seenot unterstützt und ihre Rettung durch Alarmierung der Rettungsleitstelle in Rom veranlasst. 231 Menschen wurden direkt auf die TROTAMAR III gerettet.
Das CompassCollective mit dem Segelboot TROTAMAR III stammt aus dem Wendland, der Region in Niedersachsen, die 40 Jahre lang von der Auseinandersetzung um die Atomenergie geprägt wurde. Zivilgesellschaftlicher Protest konnte am Ende ein Atommüll-Endlager in Gorleben verhindern und bringt jetzt den Rückenwind, um solidarisch gegen Abschottung und das Sterben auf dem Mittelmeer anzusegeln.
Bildmaterial zur freien Verfügung unter Nennung des CompassCollective als Quelle finden Sie auf https://compass-collective.org/presse
Für weitere Informationen und Nachfragen:
Katja Tempel, Pressekontakt
+49 160 44 00 206
Skipper Matthias Wiedenlübbert
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Münster lehnt Bezahlkarte für Flüchtlinge ab
che2001, 11:32h
Nachfolgend leite ich eine Meldung von Claudius Voigt zum Beschluss der Stadt Münster weiter, die Bezahlkarte in Münster nicht einzuführen.
Leider sieht der einschlägige Erlass des Landes Niedersachsen eine „Opt-Out-Regelung“ wie in Nordrheinwestfalen nicht vor: In Niedersachsen werden die Kommunen zur Einführung der Bezahlkarte verpflichtet.
Der Rat der Stadt Münster hat gestern mehrheitlich entschieden, in Münster keine Bezahlkarte für Geflüchtete einzuführen. Damit wird die Stadt die „Opt-Out-Regelung“ nutzen, die vom Land NRW im Entwurf zum Ausführungsgesetz des AsylbLG vorgesehen ist. Gut, dass sich die Ratsmehrheit gegen eine zusätzliche und völlig unnötige Belastung für die Verwaltung und gegen Diskriminierung und Exklusion von Leistungsberechtigten positioniert hat! Für den Verzicht auf die Bezahlkarte haben gestimmt: Grüne, SPD, VOLT, Internationale Fraktion, Linke; diese Fraktionen hatten den Antrag auch gemeinsam eingebracht. Dagegen (also für die Bezahlkarte) waren CDU, FDP, „AfD“.
Hier ist der sehr gelungene Ratsantrag (zur Nachahmung empfohlen!): https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/getfile.php?id=560508&type=do
Hier gibt es weitere gute Hintergrundmaterialien zur Bezahlkarte:
Frag den Staat: Alles für eine Karte
Gesellschaft für Freiheitsrechte: FAQ zur Bezahlkarte
Gesellschaft für Freiheitsrechte: „Mit der Bezahlkarte unter das Existenzminimum“.
Pro Asyl: So läuft das nicht: Die lange Liste der Probleme mit der Bezahlkarte
Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes: Datenschutzrechtliche Grenzen des Einsatzes von Bezahlkarten zur Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Jakobin-Magazin: Wie Visa und Mastercard mit der Bezahlkarte Geld machen (Interview mit dem Ministerialrat i.R. Michael Findeisen
Julian Seidl: Bar oder mit Karte?
DeZIM (Herbert Brücker): Wissenschaftliche Einschätzung der Bezahlkarte für Geflüchtete
Institut für Finanzdienstleistungen e.V., Hamburg: „Die Bezahlkarte für Geflüchtete. Ein Lehrstück, wie man finanzielle Inklusion verhindert und rechtspopulistische Narrative bedient.“
Stellungnahmen zur Einführung der Bezahlkarte in NRW für den Integrationsausschuss NRW
Leider sieht der einschlägige Erlass des Landes Niedersachsen eine „Opt-Out-Regelung“ wie in Nordrheinwestfalen nicht vor: In Niedersachsen werden die Kommunen zur Einführung der Bezahlkarte verpflichtet.
Der Rat der Stadt Münster hat gestern mehrheitlich entschieden, in Münster keine Bezahlkarte für Geflüchtete einzuführen. Damit wird die Stadt die „Opt-Out-Regelung“ nutzen, die vom Land NRW im Entwurf zum Ausführungsgesetz des AsylbLG vorgesehen ist. Gut, dass sich die Ratsmehrheit gegen eine zusätzliche und völlig unnötige Belastung für die Verwaltung und gegen Diskriminierung und Exklusion von Leistungsberechtigten positioniert hat! Für den Verzicht auf die Bezahlkarte haben gestimmt: Grüne, SPD, VOLT, Internationale Fraktion, Linke; diese Fraktionen hatten den Antrag auch gemeinsam eingebracht. Dagegen (also für die Bezahlkarte) waren CDU, FDP, „AfD“.
Hier ist der sehr gelungene Ratsantrag (zur Nachahmung empfohlen!): https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/getfile.php?id=560508&type=do
Hier gibt es weitere gute Hintergrundmaterialien zur Bezahlkarte:
Frag den Staat: Alles für eine Karte
Gesellschaft für Freiheitsrechte: FAQ zur Bezahlkarte
Gesellschaft für Freiheitsrechte: „Mit der Bezahlkarte unter das Existenzminimum“.
Pro Asyl: So läuft das nicht: Die lange Liste der Probleme mit der Bezahlkarte
Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes: Datenschutzrechtliche Grenzen des Einsatzes von Bezahlkarten zur Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Jakobin-Magazin: Wie Visa und Mastercard mit der Bezahlkarte Geld machen (Interview mit dem Ministerialrat i.R. Michael Findeisen
Julian Seidl: Bar oder mit Karte?
DeZIM (Herbert Brücker): Wissenschaftliche Einschätzung der Bezahlkarte für Geflüchtete
Institut für Finanzdienstleistungen e.V., Hamburg: „Die Bezahlkarte für Geflüchtete. Ein Lehrstück, wie man finanzielle Inklusion verhindert und rechtspopulistische Narrative bedient.“
Stellungnahmen zur Einführung der Bezahlkarte in NRW für den Integrationsausschuss NRW
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Dienstag, 10. Dezember 2024
10 Dezember - Tag der Menschenrechte
che2001, 19:17h
"Menschenrechte sind uns in Afghanistan leider ausgegangen. Wir können Ihnen aber Heroin zum besonders günstigen Diplomatenrabatt anbieten."
Emir al-Muminin Hibatullah Achundsada
"Zum Tag der Menschenrechte fällt mir nichts ein."
Xi Yin Ping
Aber mir fällt etwas ein, nämlich der Bericht des Instituts für Menschenrechte zu Deutschland:
Im Kapitel „Verschärfungen in der Migrationspolitik: Flüchtlingsschutz unter Druck“ warnt das Institut nachdrücklich davor, schutzsuchende oder zugewanderte Menschen pauschal als Gefahr darzustellen und damit weiteren Spannungen und Feindseligkeiten bis hin zu Gewalttaten Vorschub zu leisten. Konkret befasst es sich für den Berichtszeitraum mit der Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende, dem Gesetz zur Verbesserung der Rückführung von Ausreisepflichtigen, der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auf EU-Ebene und der Idee, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern. Das Institut empfiehlt in diesem Zusammenhang
- wissenschaftliche Untersuchungen zu Wirkung und Folgen der Bezahlkarte in Auftrag zu geben,
- die rechtlichen und praktischen Grundlagen für einen unabhängigen und effektiven Monitoring-Mechanismus an den EU-Außengrenzen zu schaffen und
- Asylverfahren nicht in Drittstaaten auszulagern und auch die Prüfung von in Frage kommenden Ländern zu beenden.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte als nationale Menschenrechtsinstitution gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen legt diesen Bericht seit 2016 jährlich dem Bundestag vor (gemäß § 2 Abs. 5 Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte).
Der neunte Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland umfasst den Zeitraum 1. Juli 2023 – 30. Juni 2024 und beschäftigt sich in diesem Jahr mit folgenden Themen:
- Verschärfungen in der Migrationspolitik: Flüchtlingsschutz unter Druck
- Wohnungslosigkeit überwinden: Bund, Länder und Kommunen in der Pflicht
- Exklusion beenden: von der Werkstatt zum Allgemeinen Arbeitsmarkt
- Ausbeuterische Arbeitsbedingungen für Wanderarbeiter*innen
- Stärkung der Verantwortlichkeit von Unternehmen in Europa
Der Bericht kann auf der Website des Instituts als Langfassung und Kurzfassung (Deutsch/Englisch) sowie in Leichter Sprache abgerufen werden:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsbericht-2024
Zeitgleich hat das Institut seinen Bericht „Die Folgen des 7. Oktober 2023 in Deutschland. Antisemitismus rechtsstaatlich bekämpfen“ veröffentlicht:
https://www.dimr.de/bericht/antisemitismusbekaempfung_im_rechtsstaat.
Emir al-Muminin Hibatullah Achundsada
"Zum Tag der Menschenrechte fällt mir nichts ein."
Xi Yin Ping
Aber mir fällt etwas ein, nämlich der Bericht des Instituts für Menschenrechte zu Deutschland:
Im Kapitel „Verschärfungen in der Migrationspolitik: Flüchtlingsschutz unter Druck“ warnt das Institut nachdrücklich davor, schutzsuchende oder zugewanderte Menschen pauschal als Gefahr darzustellen und damit weiteren Spannungen und Feindseligkeiten bis hin zu Gewalttaten Vorschub zu leisten. Konkret befasst es sich für den Berichtszeitraum mit der Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende, dem Gesetz zur Verbesserung der Rückführung von Ausreisepflichtigen, der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auf EU-Ebene und der Idee, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern. Das Institut empfiehlt in diesem Zusammenhang
- wissenschaftliche Untersuchungen zu Wirkung und Folgen der Bezahlkarte in Auftrag zu geben,
- die rechtlichen und praktischen Grundlagen für einen unabhängigen und effektiven Monitoring-Mechanismus an den EU-Außengrenzen zu schaffen und
- Asylverfahren nicht in Drittstaaten auszulagern und auch die Prüfung von in Frage kommenden Ländern zu beenden.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte als nationale Menschenrechtsinstitution gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen legt diesen Bericht seit 2016 jährlich dem Bundestag vor (gemäß § 2 Abs. 5 Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte).
Der neunte Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland umfasst den Zeitraum 1. Juli 2023 – 30. Juni 2024 und beschäftigt sich in diesem Jahr mit folgenden Themen:
- Verschärfungen in der Migrationspolitik: Flüchtlingsschutz unter Druck
- Wohnungslosigkeit überwinden: Bund, Länder und Kommunen in der Pflicht
- Exklusion beenden: von der Werkstatt zum Allgemeinen Arbeitsmarkt
- Ausbeuterische Arbeitsbedingungen für Wanderarbeiter*innen
- Stärkung der Verantwortlichkeit von Unternehmen in Europa
Der Bericht kann auf der Website des Instituts als Langfassung und Kurzfassung (Deutsch/Englisch) sowie in Leichter Sprache abgerufen werden:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsbericht-2024
Zeitgleich hat das Institut seinen Bericht „Die Folgen des 7. Oktober 2023 in Deutschland. Antisemitismus rechtsstaatlich bekämpfen“ veröffentlicht:
https://www.dimr.de/bericht/antisemitismusbekaempfung_im_rechtsstaat.
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Montag, 9. Dezember 2024
Menschen, die Angst haben, in Deutschland Hebräisch zu spechen
che2001, 17:30h
Dass es das gibt habe ich nun ziemlich oft vernommen und es ist deutlicher Ausdruck einer fortschreitenden Ausbreitung des Antisemitismus.
Nur: Woran erkenne ich, ob jemand Hebräisch redet? Obwohl ich Grundkenntnisse des Arabischen habe könnte ich vom Klang der Worte nicht zwischen Arabisch und Hebräisch unterscheiden. Ich habe auch schon Araber erlebt (aus dem Irak und aus Marokko, falls man Maghrebinier denn Araber nennen sollte), die Hebräisch Gesprochenes für einen besonderen arabischen Dialekt hielten.
Wenn also Leute aggressiv darauf reagieren dass jemand Hebräisch spricht sind das entweder Palästinenser, die Hebräisch aus eigenem Erleben kennen oder deutsche Rassisten, die ebenso darauf reagieren würden wenn jemand Arabisch spricht.
Habe ich ja selbst in ostdeutschen Eisenbahnzügen erlebt, die Glatzdeutschen, die kurdisch sprechende Passagiere in einem Zug anherrschten: "Sprecht Deutsch!".
Nur: Woran erkenne ich, ob jemand Hebräisch redet? Obwohl ich Grundkenntnisse des Arabischen habe könnte ich vom Klang der Worte nicht zwischen Arabisch und Hebräisch unterscheiden. Ich habe auch schon Araber erlebt (aus dem Irak und aus Marokko, falls man Maghrebinier denn Araber nennen sollte), die Hebräisch Gesprochenes für einen besonderen arabischen Dialekt hielten.
Wenn also Leute aggressiv darauf reagieren dass jemand Hebräisch spricht sind das entweder Palästinenser, die Hebräisch aus eigenem Erleben kennen oder deutsche Rassisten, die ebenso darauf reagieren würden wenn jemand Arabisch spricht.
Habe ich ja selbst in ostdeutschen Eisenbahnzügen erlebt, die Glatzdeutschen, die kurdisch sprechende Passagiere in einem Zug anherrschten: "Sprecht Deutsch!".
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Donnerstag, 5. Dezember 2024
Was ist los auf dem Mittelmeer?
che2001, 17:06h
Warum sterben überhaupt noch Menschen auf dem Mittelmeer? Welche
Akteur*innen sind vor Ort und was bewirken sie? Und was bewirkt unser
Denken, Handeln, unsere Politik?
Die Veranstaltung des CompassCollective mit Unterstützung der Seebrücke
Hannover verbindet persönliche Reflexion mit allgemeiner Analyse,
künstlerischem Ausdruck mit Informationen zur zivilen Seenotrettung.
Lyrik, Musik, Vortrag und Diskussion von und mit Aktivist*innen des
CompassCollective erwarten euch.
Termin & Ort: Samstag, 07.12.24, 19:00 Uhr. Kulturzentrum Pavillon,
Lister Meile 4, 30161 Hannover
Der Eintritt ist frei, Spenden für das CompassCollective sind
ausdrücklich erwünscht.
Über die Veranstaltenden: Aktivist:innen des CompassCollective
unterstützen die Rettung von Flüchtenden im zentralen Mittelmeer. Mit
dem Segelboot TROTAMAR III finden dreiwöchige Beobachtungseinsätze
statt, bei denen die ehrenamtlichen Crews nach Seenotfällen Ausschau
halten, Menschenrechtsverletzungen dokumentieren, bei Rettungseinsätzen
von größeren Schiffen assistieren und im Notfall selbst retten.
Akteur*innen sind vor Ort und was bewirken sie? Und was bewirkt unser
Denken, Handeln, unsere Politik?
Die Veranstaltung des CompassCollective mit Unterstützung der Seebrücke
Hannover verbindet persönliche Reflexion mit allgemeiner Analyse,
künstlerischem Ausdruck mit Informationen zur zivilen Seenotrettung.
Lyrik, Musik, Vortrag und Diskussion von und mit Aktivist*innen des
CompassCollective erwarten euch.
Termin & Ort: Samstag, 07.12.24, 19:00 Uhr. Kulturzentrum Pavillon,
Lister Meile 4, 30161 Hannover
Der Eintritt ist frei, Spenden für das CompassCollective sind
ausdrücklich erwünscht.
Über die Veranstaltenden: Aktivist:innen des CompassCollective
unterstützen die Rettung von Flüchtenden im zentralen Mittelmeer. Mit
dem Segelboot TROTAMAR III finden dreiwöchige Beobachtungseinsätze
statt, bei denen die ehrenamtlichen Crews nach Seenotfällen Ausschau
halten, Menschenrechtsverletzungen dokumentieren, bei Rettungseinsätzen
von größeren Schiffen assistieren und im Notfall selbst retten.
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Donnerstag, 14. November 2024
Deutsche Behörden erfinden türkische Staatsbürgerschaft, um Libanesin abschieben zu können
che2001, 19:09h
Weil die Behörden ihr eine türkische Staatsbürgerschaft angedichtet haben und weiterhin nicht bereit sind, ihre libanesische Abstammung zu akzeptieren, ist der Fall der 1986 aus dem Libanon nach Deutschland geflohenen Intensivkrankenschwester Farah Hareb bis heute ungelöst. Farah, die nie einen Fuß in die Türkei gesetzt hat, will die behördliche Zuweisung einer türkischen Staatsangehörigkeit nicht akzeptieren und besteht darauf, als Bürgerkriegsflüchtling aus dem Libanon anerkannt zu werden. Um dies zu erreichen, will sie trotz der aktuellen Bombarddierungen des Landes nach Beirut fliegen, um dort Nachweise dafür zu beschaffen, dass sie Libanesin ist.
Die Verdi-Zeitung public 7 - 2024 berichtet ausführlich über diesen unglaublichen Fall einer 38-jährigen Kettenduldung:
https://publik.verdi.de/ausgabe-202407/ich-habe-keine-wahl/
Ein Hintergrundbericht findet sich in unseren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021/22: https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2022/09/Taetigkeitsbericht_09.09.2022_FINAL.pdf
Über die unglaubliche Geschichte der Farah Hareb hat der Journalist Gunnar Menkens hat bereits 2021 ein über den Buchhandel erhältliches Buch geschrieben mit dem Titel: "Nirgendwo ein Land. Die Geschichte der Krankenschwester Farah Hareb".
Die Verdi-Zeitung public 7 - 2024 berichtet ausführlich über diesen unglaublichen Fall einer 38-jährigen Kettenduldung:
https://publik.verdi.de/ausgabe-202407/ich-habe-keine-wahl/
Ein Hintergrundbericht findet sich in unseren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021/22: https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2022/09/Taetigkeitsbericht_09.09.2022_FINAL.pdf
Über die unglaubliche Geschichte der Farah Hareb hat der Journalist Gunnar Menkens hat bereits 2021 ein über den Buchhandel erhältliches Buch geschrieben mit dem Titel: "Nirgendwo ein Land. Die Geschichte der Krankenschwester Farah Hareb".
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Mittwoch, 30. Oktober 2024
Kulturelle Aneignung 2
che2001, 17:05h
Der Diskurs um kulturelle Aneignung nimmt allmählich murmeltieresk-absurde Züge an, man google hierzu nur mal "Winnetou" und kulturelle Aneignung.
Da habe ich dann Disparates beizusteuern:
Der weiße aus Namibia stammende Musiker Ees wurde von universitären deutschen Woken dafür kritisiert, dass er eine Mischung aus Reggae, Funk und Hip Hop spiele und damit Aneignung schwarzer Musik betreibe. Darauf erwiderte er, das sei die Musik seiner Heimat und man wolle ihm gerade seine eigene kulturelle Identität verbieten. Worauf er seine KritikerInnen in Rap- Sprechgesang wüst beschimpfte. Auf Namslang, einer Mischung aus Deutsch und Afrikaans mit zahlreichen Lehnwörtern aus Ovambo, anderen Bantusprachen und den klickenden Khoisansprachen.
Urban Priol saß in einer Kneipe in Kanada, wo an der Theke ein Inder bediente mit drei Indigenen am Tisch, in Fransenlederkluft und Federschmuck. Einer von denen sagte zu ihm: "Bestell doch bei dem Hindu mal 4 Bier!" "Woher weißt Du, dass das ein Hindu ist?" "Weiß ich nicht, aber Du kannst von mir nicht verlangen, dass ich den Indian nenne!" "Cheers, alte Rothaut!"
https://www.stern.de/kultur/ravensburger-entscheidung-zu-winnetou--was-ist--kulturelle-aneignung---32657596.html
https://www.youtube.com/watch?v=FjrELezamms
Da habe ich dann Disparates beizusteuern:
Der weiße aus Namibia stammende Musiker Ees wurde von universitären deutschen Woken dafür kritisiert, dass er eine Mischung aus Reggae, Funk und Hip Hop spiele und damit Aneignung schwarzer Musik betreibe. Darauf erwiderte er, das sei die Musik seiner Heimat und man wolle ihm gerade seine eigene kulturelle Identität verbieten. Worauf er seine KritikerInnen in Rap- Sprechgesang wüst beschimpfte. Auf Namslang, einer Mischung aus Deutsch und Afrikaans mit zahlreichen Lehnwörtern aus Ovambo, anderen Bantusprachen und den klickenden Khoisansprachen.
Urban Priol saß in einer Kneipe in Kanada, wo an der Theke ein Inder bediente mit drei Indigenen am Tisch, in Fransenlederkluft und Federschmuck. Einer von denen sagte zu ihm: "Bestell doch bei dem Hindu mal 4 Bier!" "Woher weißt Du, dass das ein Hindu ist?" "Weiß ich nicht, aber Du kannst von mir nicht verlangen, dass ich den Indian nenne!" "Cheers, alte Rothaut!"
https://www.stern.de/kultur/ravensburger-entscheidung-zu-winnetou--was-ist--kulturelle-aneignung---32657596.html
https://www.youtube.com/watch?v=FjrELezamms
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Freitag, 18. Oktober 2024
Afghanische Frauen sind per se verfolgt und schutzbedürftig
che2001, 17:01h
Mit Urteil vom 4. Oktober 2024 sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) alle Frauen in Afghanistan im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) als verfolgt an. Dabei komme es allein auf die Staatsangehörigkeit und das Geschlecht an. Frauen bilden somit eine schutzbedürftige soziale Gruppe, ein Nachweis der individuellen Betroffenheit ist nicht notwendig.
"Für alle in Deutschland lebende Frauen und Mädchen mit nationalem Abschiebungsverbot (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG) oder
subsidiärem Schutz (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative AufenthG) empfiehlt es sich einen Asylfolgeantrag nach § 71 AsylG zu stellen. Sie würden nach erfolgreichem Folgeverfahren eine Flüchtlingseigenschaft und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (§ 25 Absatz 2 Satz 1 erste Alternative AufenthG). Ein Folgeantrag mit Verweis auf dieses Urteil ist nicht möglich, wenn in einem anderenEU-Staat ein Schutzstatus erteilt wurde und diesbezüglich eine Duldung oder ein Abschiebungsverbot besteht. "
"Für alle in Deutschland lebende Frauen und Mädchen mit nationalem Abschiebungsverbot (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG) oder
subsidiärem Schutz (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative AufenthG) empfiehlt es sich einen Asylfolgeantrag nach § 71 AsylG zu stellen. Sie würden nach erfolgreichem Folgeverfahren eine Flüchtlingseigenschaft und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (§ 25 Absatz 2 Satz 1 erste Alternative AufenthG). Ein Folgeantrag mit Verweis auf dieses Urteil ist nicht möglich, wenn in einem anderenEU-Staat ein Schutzstatus erteilt wurde und diesbezüglich eine Duldung oder ein Abschiebungsverbot besteht. "
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Freitag, 4. Oktober 2024
Kirchenasyl in Hamburg geräumt
che2001, 11:02h
Für Dienstag ist eine Mahnwache angekündigt. Hier das gemeinsame Statement zur Räumung von Hamburgasyl und Fluchtpunkt: https://hamburgasyl.de/stellungnahme-raeumung-kirchenasyl/
Stellungnahme Räumung Kirchenasyl
Veröffentlicht am 3. Oktober 2024
Wir sind entsetzt über den Bruch des Kirchenasyls in der katholischen Heilige-Elisabeth-Pfarrgemeinde in Hamburg-Bergedorf. Das Eindringen von Polizei und Ausländerbehörde in den geschützten Raum der Kirche ist in Hamburg bislang beispiellos und darf sich nicht wiederholen.
Kirchenasyl ist gelebte Verantwortung. Die Kirchengemeinde, die einem geflüchteten Menschen Zuflucht gewährt, tut dies nach gewissenhafter Prüfung und in Achtung des christlichen Gebots der Nächstenliebe. Diese Gewissensentscheidung wurde in Hamburg bislang stets respektiert. Die einseitige Aufkündigung dieses Konsenses durch die Innenbehörde zeigt einen Kulturwandel auf, der uns über das Asylrecht hinaus Sorgen machen sollte.
Das Kirchenasyl kann die Möglichkeit bieten, in schwierigen Fällen noch einmal einen Gesprächsfaden zu den Behörden anzuknüpfen. Dieser Schutzraum, sinnbildlich gemacht durch die Aufnahme in kirchliche Räume, muss erhalten bleiben.
Zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist 2018 vereinbart worden, dass jeder Fall eines ins Kirchenasyl aufgenommenen Menschen sorgfältig auf mögliche Härtefallgründe geprüft werden soll. Die Gemeinden wenden deshalb viel Mühe auf, um Dossiers zusammenzustellen, die den Einzelfall beleuchten. Leider erleben wir sehr häufig, dass diese durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stereotyp abgelehnt werden mit Textbaustein-Begründungen, die dem Einzelfall nicht gerecht werden.
Auch im konkreten Fall in Bergedorf war ein junger Mensch aus Afghanistan in großer Not. Der Betroffene leidet unter einer psychischen Erkrankung, für die er in Schweden keine Hilfe findet, da Schweden abgelehnten Asylsuchenden keine Hilfen mehr gewährt, sondern sie in die Obdachlosigkeit entlässt. Zudem wurde er mit der Abschiebung nach Afghanistan bedroht. Nach deutschen Rechtsmaßstäben wäre ihm dagegen höchstwahrscheinlich ein Aufenthaltsrecht gewährt worden.
Wir rufen den rot-grünen Senat auf, das Gespräch mit den Kirchen zu suchen und von weiteren Räumungen Abstand zu nehmen. Hamburg darf sich hier nicht vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter Druck setzen, sich nicht in den Strudel einer überhitzten politischen Debatte hineinziehen lassen. Die Qualität einer humanen Flüchtlingspolitik bemisst sich nicht in der Zahl durchgeführter Abschiebungen.
Stellungnahme Räumung Kirchenasyl
Veröffentlicht am 3. Oktober 2024
Wir sind entsetzt über den Bruch des Kirchenasyls in der katholischen Heilige-Elisabeth-Pfarrgemeinde in Hamburg-Bergedorf. Das Eindringen von Polizei und Ausländerbehörde in den geschützten Raum der Kirche ist in Hamburg bislang beispiellos und darf sich nicht wiederholen.
Kirchenasyl ist gelebte Verantwortung. Die Kirchengemeinde, die einem geflüchteten Menschen Zuflucht gewährt, tut dies nach gewissenhafter Prüfung und in Achtung des christlichen Gebots der Nächstenliebe. Diese Gewissensentscheidung wurde in Hamburg bislang stets respektiert. Die einseitige Aufkündigung dieses Konsenses durch die Innenbehörde zeigt einen Kulturwandel auf, der uns über das Asylrecht hinaus Sorgen machen sollte.
Das Kirchenasyl kann die Möglichkeit bieten, in schwierigen Fällen noch einmal einen Gesprächsfaden zu den Behörden anzuknüpfen. Dieser Schutzraum, sinnbildlich gemacht durch die Aufnahme in kirchliche Räume, muss erhalten bleiben.
Zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist 2018 vereinbart worden, dass jeder Fall eines ins Kirchenasyl aufgenommenen Menschen sorgfältig auf mögliche Härtefallgründe geprüft werden soll. Die Gemeinden wenden deshalb viel Mühe auf, um Dossiers zusammenzustellen, die den Einzelfall beleuchten. Leider erleben wir sehr häufig, dass diese durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stereotyp abgelehnt werden mit Textbaustein-Begründungen, die dem Einzelfall nicht gerecht werden.
Auch im konkreten Fall in Bergedorf war ein junger Mensch aus Afghanistan in großer Not. Der Betroffene leidet unter einer psychischen Erkrankung, für die er in Schweden keine Hilfe findet, da Schweden abgelehnten Asylsuchenden keine Hilfen mehr gewährt, sondern sie in die Obdachlosigkeit entlässt. Zudem wurde er mit der Abschiebung nach Afghanistan bedroht. Nach deutschen Rechtsmaßstäben wäre ihm dagegen höchstwahrscheinlich ein Aufenthaltsrecht gewährt worden.
Wir rufen den rot-grünen Senat auf, das Gespräch mit den Kirchen zu suchen und von weiteren Räumungen Abstand zu nehmen. Hamburg darf sich hier nicht vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter Druck setzen, sich nicht in den Strudel einer überhitzten politischen Debatte hineinziehen lassen. Die Qualität einer humanen Flüchtlingspolitik bemisst sich nicht in der Zahl durchgeführter Abschiebungen.
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Freitag, 13. September 2024
Wir werden nicht überrannt
che2001, 18:32h
Migrationsforscherin Ramona Rischke zur Asyldebatte:
https://web.de/magazine/politik/migrationsforscherin-stellt-ueberrannt-40122118
https://web.de/magazine/politik/migrationsforscherin-stellt-ueberrannt-40122118
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