Montag, 29. Januar 2024
Vom Teddybärenschmeißen
Anderen Menschen ihre Solidarität mit Geflüchteten und ihre Empathie für diese zum Vorwurf zu machen, das ist wahrhaft widerwärtig.

So etwas ruft gleichzeitig bei mir bestimmte Erinnerungen an bewegte Zeiten wach.

Während des Jugoslawienkrieges hat das autonome Antirassismusplenum Göttingen über die Hausärzte
Kinderspielzeuge, Teddys und Puppen, von Familien, die die nicht mehr brauchten, weil die Kinder herausgewachsen waren eingesammelt und in den Sammelunterkünften verteilt. Gehörte ebenso zu autonomer Antirassismusarbeit wie Schwimmkurse mit den Flüchtlingskindern und nachts vor den Wohnheimen Streife gehen. Und allerdings auch den
Nazis mit dem Knüppel entgegentreten. Diese Aktionen waren so sehr integraler Bestandteil linken Szenelebens, dass sie den Alltag prägten. Jeden Freitag saß ich am Mensaaufgang und tauschte Wertgutscheine gegen Bargeld um.

Ich habe Cassandra, Workingclasshero und Netbitch bei solchen Aktionen kennengelernt.

Selbst als ich nach der Blockade des Landratsamts nach dem Tod eines Afrikaners in der Abschiebehaft ein Verfahren wegen Nötigung und Verdacht auf versuchten Landfriedensbruch hatte erwies sich das als ein gemütliches Kaffeetrinken mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt, der mir die Akte zu lesen gab und sagte: "Diese dummen Bullen haben keine Beweise". Man kannte sich eben.

In Göttingen hatten sie ein Flüchtlingswohnheim ganz bewusst ins Villenviertel gebaut, um die Konfrontation mit dem Plebs zu vermeiden und auf die Generosität der dort wohnenden Professoren zu bauen, was sich als voller Erfolg erwies: Der Sonntagsspaziergang
mit Kuchen und Geschenken zu Flüchtlings erwies sich als angesagter gesellschaftlicher Anlass für Professorens.

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Der besondere Filmtipp: Green borders
Der Film "green borders" (siehe auch: https://www.ndr.de/kultur/film/Green-Border-im-Kino-Aufwuehlendes-Fluechtlingsdrama,greenborder100.html) läuft leider nur in Programmkinos in Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, siehe
https://pifflmedien.de/filme/green-border/#spielzeiten

Hier eine Beschreibung:

"... wir möchten euch auf den neuen Kinofilm GREEN BORDER hinweisen, der am 1. Februar 2024 in die deutschen Kinos kommen wird. Der Film thematisiert aus verschiedenen Perspektiven das Geschehen 2021 an der Grenze zwischen Polen und Belarus, wo Geflüchtete von Lukaschenko an die Grenze gelockt und auf brutale Weise von der EU sowie der belarussischen Seite als "hypride Kriegswaffe" entmenschlicht wurden. Der Film hat den Anspruch, die quasi rechtsfreien Grenzgebiete aufzuzeigen und grundlegende Fragen aufzuwerfen, welche Werte an den EU-Außengrenzen eigentlich verteidigt werden und auf welchen Werten die europäische Asyl- und Geflüchtetenpolitik basieren sollte.

Wir konnten ihn vorab sichten: Es ist ein hervorrragendes, eindringliches, erschütterndes und realitätsnah wirkendes Werk, das zu Recht preisgekrönt wurde (die polnische Regisseurin Agnieszka Holland ist dreifach Oscar-nominiert, der Film erhielt auf den diesjährigen Filmfestspielen von Venedig sieben Auszeichnungen), in Polen selbst aber auch Gegenstand scharfer Kritik wurde.
Hier der kürzlich veröffentlichte Trailer: https://www.youtube.com/watch?v=yB_9Yohj8AE

Der Film wird ab Februar im ganzen Land in verschiedenen Kinos gezeigt.

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Freitag, 19. Januar 2024
Verfassungsfeinde
Stellungnahme des Flüchtlingsrats Niedersachsen


Verfassungsfeinde finden sich nicht nur bei der AFD, sondern auch in der Regierung. Fürchten müssen sich Geflüchtete auch vor der neuen Merz-CDU und ihrem Grundsatzprogramm, das erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine völlige Abschaffung des Asylgrundrechts vorsieht.

Erleichtert stellen wir fest, dass die Zivilgesellschaft lebt und gegen die Pläne von hochrangigen AfD-Politiker:innen, Neonazis und finanzstarken Unternehmern zur Vertreibung von Millionen von Menschen auf die Straße geht: Kein Tag vergeht, an dem nicht Tausende in Deutschland ihr Entsetzen über diese Vertreibungspläne zum Ausdruck bringen, die das Recherchenetzwerk „Correctiv“ aufgedeckt hat: „Im Grunde laufen die Gedankenspiele an diesem Tag alle auf eines hinaus: Menschen sollen aus Deutschland verdrängt werden können, wenn sie die vermeintlich falsche Hautfarbe oder Herkunft haben – und aus Sicht von Menschen wie Sellner nicht ausreichend „assimiliert“ sind. Auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind. Es ist gegen die Existenz von Menschen in diesem Land gerichtet.“

Der Protest wird von der Politik aufgegriffen: Sämtliche demokratische Parteien im Bundestag – von der Linken bis zur CDU/CSU – haben das rechtsextreme Geheimtreffen in Potsdam verurteilt. Die CDU hat Mitgliedern der Werte-Union, die an dem Treffen teilnahmen, Parteiausschlussverfahren angekündigt. Für den kommenden Samstag, 14 Uhr, haben sich Ministerpräsident Stephan Weil und Alt-Bundespräsident Christian Wulff, der evangelische Landesbischof Ralf Meister und die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi angekündigt, um „ein starkes Zeichen gegen Rechts“ zu setzen. Auch die konservative Presse bezieht Stellung: Detailliert nimmt der rechte „Focus“ die Verharmlosungs- und Rechtfertigungsversuche der Nazis um Kubitschek, und Sellner auseinander (auf deren Traktate jüngst auch Alice Weidel rekurrierte) und empört sich über „die irre Rechtspropaganda„.

Es hat fast den Anschein, als könnten wir uns bei der Verteidigung von Freiheits- und Menschenrechten auf die demokratischen Parteien im Bundestag verlassen – hätten wir nicht in den vergangenen Wochen und Monaten eine politische Debatte um geflüchtete Menschen erleben müssen, in der immer mehr Vertreter:innen demokratischer Parteien sich in ihrer Diktion auf die AFD zu bewegten und deren Inhalte übernahmen: Wurde die AFD 2016 noch für ihre Forderung nach einem Einsatz von Schusswaffen an der Grenze einhellig als verfassungsfeindliche Partei gebrandmarkt, wurden 2023 Forderungen nach einer „gewaltsamen Zurückweisung an der Grenze“ (Jens Spahn) plötzlich salonfähig. Statt von Schutzsuchenden war in der öffentlichen Debatte nur noch von „irregulärer Migration“ die Rede. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz führte die Debatte über Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl der in Deutschland Schutz suchenden Menschen in einem Duktus, der als Anbiederung an den rechten Zeitgeist verstanden werden muss: Mit seinem populistischen Vorstoß via Spiegel („Wir müssen endlich in großem Stil abschieben„) heizte Bundeskanzler Olaf Scholz in der Tradition eines Gerhard Schröder, der 1997 ähnlich agierte („Kriminelle Ausländer raus, und zwar schnell") das rassistische Klima in Deutschland selbst ordentlich an und trug so aktiv mit zu einer Diskursverschiebung nach rechts bei. Eine ganze Reihe der diskutierten und teilweise schon beschlossenen Maßnahmen und Gesetzesänderungen bewegt sich nicht mehr im demokratischen Rechtsrahmen, sondern schränkt die Grund- und Menschenrechte massiv und in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise ein:

Das gestern in erster Lesung verabschiedete, euphemistisch „Rückführungsverbesserungsgesetz“ titulierte, Gesetz zur Verschärfung der Abschiebungspraxis enthält eine Reihe von aus menschenrechtlicher Sicht inakzeptablen Zumutungen: So wird die Verlängerung des sog. „Ausreisegewahrsams“ von 10 auf 28 Tage von Fachleuten für verfassungswidrig gehalten. Hierbei geht es um nichts weniger als einen dramatischen Grundrechtseingriff – den Freiheitsentzug für Menschen, die nichts verbrochen haben. Selbst Bundesjustizminister Buschmann hat „verfassungsrechtliche Bedenken“ erhoben. Gleichwohl hält die Bundesregierung an ihrem Vorhaben fest.
Auch beim alle Jahre wieder populistisch ausgeschlachteten Thema Sozialleistungen ist die Bundesregierung im Begriff, Verfassungsrecht bewusst zu missachten: Sie will den Zeitraum von Leistungskürzungen für Asylsuchende und Geduldete von 18 auf 36 Monate verlängern. Mit seiner Entscheidung vom 18. Juli 2012 (1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) hat das Bundes­verfassungsgericht dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben, dass Leistungskürzun­gen nur für einen kurzen Zeitraum und nur dann zulässig sind, wenn nachvollziehbar be­rechnet und nachgewiesen werden kann, dass tatsächlich in der ersten Zeit ein geringerer Bedarf besteht. Eine solche Begründung fehlt nach wie vor, obwohl das Bundesverfassungsgericht am 19.10.2022 seine Rechtsprechung nochmals bekräftigt und damit eine weitere verfassungswidrige Kürzung des Gesetzgebers aufgehoben hat. Diesen höchstrichterlichen Beschluss hat die Bundesregierung bis heute – fast anderthalb Jahre später – skandalöserweise noch immer nicht gesetzlich umgesetzt. Ungerührt hält die Bundesregierung dennoch an ihrem neuen Kürzungsvorhaben fest. Auch das insoweit eindeutige Gutachten des Gesetzes- und Beratungsdienstes des Bundestags, das die Verfassungswidrigkeit dieses Vorhabens benennt und detailliert begründet, führt nicht zu einer Änderung des vorliegenden Gesetzesentwurfs: Sehenden Auges begeht die Ampel hier Verfassungsbruch, wie Thomas Hohlfeld (Linke) in seinem Vermerk zu dem Gutachten belegt.
Mit der Zustimmung zur GEAS-Verordnung hat die Bundesregierung 2023 erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik den Tabubruch begangen, eine Abschiebung von Menschen, die in Europa Schutz suchen, auch dann für zulässig zu erklären, wenn der als „sicher“ definierte Drittstaat weder die Genfer Flüchtlingskonvention noch die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet hat. Damit wird die jetzt schon zu beklagende Praxis von massenhaften Pushbacks durch viele europäische Staaten gedeckt und ermöglicht. Ab 2026 werden wir „Grenzasylverfahren“ in geschlossenen Lagern erleben, in denen die Betroffenen nur eingeschränkte Rechte haben und von Beratungsangeboten weitgehend ausgeschlossen sind.
Der CDU geht das alles nicht weit genug: Es sind nicht mehr nur einzelne Scharfmacher wie Thorsten Frei oder Jens Spahn, die Schutzsuchende an den Grenzen zurückweisen und das Asylrecht abschaffen wollen: Am Montag hat der Vorstand der CDU den Entwurf für das neue Grundsatzprogramm verabschiedet. Im Bereich Flüchtlingspolitik wird nicht weniger als die komplette Abschaffung des Asylrechts in Deutschland gefordert, quasi eine 1:1 Kopie des Ruanda-Modells der Tories in Großbritannien. Im Programmentwurf heißt es:

Wir wollen das Konzept der sicheren Drittstaaten realisieren. Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Verfahren durchlaufen. Im Falle eines positiven Ausgangs wird der sichere Drittstaat dem Antragsteller vor Ort Schutz gewähren. Dazu wird mit dem sicheren Drittstaat eine umfassende vertragliche Vereinbarung getroffen.

Der öffentliche Aufschrei ist bislang ausgeblieben. Dabei ist auch dieser Programmentwurf ein offenkundiger Angriff auf unsere Verfassung. Noch ist dieser Programmentwurf nicht beschlossen: Das Programm wird von der CDU im Februar und März auf sechs Regionalkonferenzen in Mainz, Hannover, Chemnitz, Köln, Stuttgart und Berlin vorgestellt und diskutiert werden. Bislang ist die Tragweite dieses Entwurfs auch noch nirgends richtig angekommen. Ein Anlass für öffentlichen Protest und Demonstrationen sind solche verfassungsfeindlichen Pläne der CDU allemal.

Bei solchem Umgang mit der deutschen Verfassung dürfte es schwierig werden, die AFD verbieten zu lassen. Verfassungsfeinde finden sich offenkundig nicht nur in der AFD. Selbstverständlich ist es auch weiterhin gut und wertvoll, wenn die demokratischen Parteien gemeinsam zu einer klaren Grenzziehung gegenüber den völkischen Rassist:innen der AFD finden und Position beziehen. Glaubwürdig ist dieses Bekenntnis allerdings nur dann, wenn der Umgang mit den Grund- und Menschenrechten auch in der eigenen Partei reflektiert wird.




https://www.nds-fluerat.org/58206/aktuelles/verfassungsfeinde/

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Donnerstag, 18. Januar 2024
Nein zum Rückführungsverbesserungsgestz
aktuell gehen bundesweit Zehntausende auf die Straßen, um gegen die steigende rechte Mobilmachung und die AfD zu demonstrieren - das ist sehr ermutigend!

Die Pläne, die von AfD, Union und anderen Akteuren auf einem geleakten Geheimtreffen in Potsdam besprochen wurden, sind allerdings nicht neu.
"Deportationen" und "Remigration" beschreiben zudem großteils bereits den Charakter der Abschiebepolitik der Bundesregierungen der letzten Jahre - und werden ganz konkret heute im Bundestag beschlossen.
Wir haben anlässlich des heute zu beschließenden sog. "Rückführungsverbesserungsgesetzes" folgendes Pressestatement veröffentlicht:

Gemeinsame Pressemitteilung des Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., des Abschiebungsreporting NRW und des Grundrechtekomitees:


Heute wird im Bundestag das "Rückführungsverbesserungsgesetz" verabschiedet werden. Entscheidende Kernpunkte sind:

• Haft von Schutzsuchenden soll in vereinfachten Verfahren massiv ausgeweitet werden. Gleichzeitig wurde eine grundsätzlich verpflichtende Beiordnung anwaltlicher Vertretung im Freiheitsentziehungsverfahren nicht umfassend umgesetzt.
• Verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Wohnungsdurchsuchungen sollen auf die Räume unbeteiligter Dritter ausgeweitet werden. Es drohen weiterer Rechtsbruch und Traumatisierungen von Bewohner*innen in Sammelunterkünften.
• Das Sonderrecht bei Abschiebungen wird durch Verstärkung von Geheimhaltungspflichten vertieft. Dies erschwert gerichtlichen Rechtsschutz.
• Falsche oder unvollständige Angaben im Asylverfahren sollen strafrechtlich sanktioniert werden. Dies überlastet u.a. Behörden und verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz, sich nicht selbst belasten zu müssen.
• Das Strafmaß für Schleusung soll hochgesetzt und damit Flucht und Fluchthilfe stärker kriminalisiert werden.

Dieses Gesetz führt zur Ausweitung von rechtswidriger Haft sowie zu massiven Grundrechtseinschränkungen von Geflüchteten. Es folgt der Logik der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), welches geschlossene Grenzen zum Normalzustand erhebt, Flucht zu illegaler Migration erklärt und Asyl zum Gnadenrecht macht.

Berenice Böhlo vom Vorstand des RAV e.V. stellt fest: „Das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ setzt für bestimmte Gruppen Rechtsstandards herab. Statt die Menschenrechte zum Ausgangspunkt politischen Handelns zu nehmen, wird das Fundament unserer Gesellschaft basierend auf Gleichheit und Rechtsstaat für alle weiter ausgehöhlt.“

Britta Rabe vom Grundrechtekomitee kommentiert: “Erfahrungsgemäß werden vor allem die Geflüchteten selbst Opfer von Kriminalisierung von Schleppern. Die jetzige Gesetzesfassung kann weiterhin als Grundlage für eine Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung verwendet werden.”

Sebastian Rose vom Abschiebereporting NRW erklärt: „Dieses Gesetz wird zu einer Zunahme rechtswidriger Abschiebehaft und zur weiteren Brutalisierung von Abschiebungen führen. Dies ist eine Katastrophe für die Betroffenen und verroht die Gesellschaft insgesamt.“

Wir rufen zur vorbehaltlosen Verteidigung des "Rechts, Rechte zu haben" (Hannah Arendt) auf.

Die Pressemitteilung online: https://www.grundrechtekomitee.de/details/nein-zum-heute-im-bundestag-verhandelten-rueckfuehrungsverbesserungsgesetz-fuer-die-verteidigung-der-freien-offenen-und-demokratischen-gesellschaft

Kontakt:

Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Britta Rabe
Telefon: 0221 / 972 69 -20 und -30
E-Mail: brittarabe@grundrechtekomitee.de

Abschiebungsreporting NRW
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Köln
Sebastian Rose
Telefon 0221 / 972 69 32
Mobil 01575 / 40 35 862
E-Mail: rose@abschiebungsreporting.de

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Rechtsanwältin Berenice Böhlo
Telefon: +49 (0)30 41 72 35 55
E-Mail: kontakt@rav.de

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Mittwoch, 17. Januar 2024
Stellungnahme des MiSO-Netzwerks (MigrantInnen Selbstorganisationen) zu Potsdam
Unwort des Jahres 2023 „REMIGRATION“: Die von AfD und Co. geplante Massenvertreibung von Migrant*innen ist zu verurteilen!
16.01.2024
MiSO
Auf einer Tagung in Potsdam haben im vergangenen November AfD-Mitglieder und andere Rechtsextremisten die Massenvertreibung von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte aus Deutschland diskutiert. Hier eine Stellungnahme des MiSO-Vorstands.

Die nach den Enthüllungen des Recherchenetzwerkes Correctiv von AfD und anderen Rechtsextremisten geplante Massenvertreibung hat uns und alle Migrantenorganisationen schockiert. Solche Pläne wecken Erinnerungen an das größte Verbrechen in der deutschen Geschichte. „Fast 24 Millionen Menschen in Deutschland haben internationale Wurzeln. Und der größte Teil der Bevölkerung wünscht sich kein neues Drittes Reich, sondern eine stabile, demokratische Gesellschaft, in der Vielfalt und Menschenrechte gewahrt und gelebt werden“ sagte dazu Ferda Ataman, die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes. Sie sieht Beobachtungen bestätigt, wonach viele Menschen mit Migrationsgeschichte zunehmend Diskriminierung und Rassismus ausgesetzt sind. Wir wissen seit langem, dass Rechtsextremismus nicht nur eine Überzeugung von Einzelpersonen ist, sondern dass sich verfassungsfeindliche Netzwerke längst in vielen Teilen der Gesellschaft zusammengeschlossen haben.
Rassismus und Diskriminierung in unserer Gesellschaft sind ein gesamtgesellschaftliches Problem. Über 70 Jahre nach Einführung des Grundgesetzes leben viele Menschen in Deutschland immer noch in Angst und Unsicherheit. Die Feindseligkeit ist überall zu spüren und die Bedrohung für viele Menschen real.
MiSO-Stellungnahme:
* Deutschland ist und bleibt ein Einwanderungsland, gekennzeichnet durch Migration und eine plurale Gesellschaft.
* Rassismus tötet, verletzt, diskriminiert, grenzt aus und verhindert damit ein friedliches und chancengerechtes Zusammenleben.
* Wir fordern eine an Menschenrechten orientierte Migrations- und Asylpolitik. Wer Forderungen und Rhetorik der Rechtsextremen aufgreift, trägt zur Ausgrenzung und Abwertung von Minderheiten bei.
* Die Geschichte zeigt, dass Rechtsextremismus nur Unglück für Deutschland bringt.
* Es erfüllt uns mit großer Sorge, dass die hohen Zustimmungswerte für Rechtsextreme offenbar dazu führen, menschenverachtende Einstellungen für legitim und normal zu halten.
* Geboten sind die Stärkung der rassismuskritischen Bildung und Jugendarbeit, Weiterentwicklung der Präventionsmaßnahmen, sowie die Förderung der Erinnerungskultur (Faschismus, Einwanderungsgeschichte, Kolonialzeit Deutschlands).
* Antirassismus und der Kampf gegen Rechts muss fest verankert sein. Die Zivilgesellschaft, die Institutionen und jede/r von uns kann dabei mitwirken.
MiSO-Vorstand / 16. Januar 2024

https://miso-netzwerk.de/aktuelles/unwort-des-jahres-2023-remigration-die-von-afd-und-co-geplante-massenvertreibung-von-migrantinnen-ist-zu-verurteilen

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Dienstag, 16. Januar 2024
Gegen jede Normalisierung
Podiumsdiskussion
Gegen jede Normalisierung
Wann: 22.2.2024 von 18 Uhr bis 20 Uhr
Wo: IBIS – Interkulturelle Arbeitsstelle e.V. I Klävemannstraße 16 I 26122 Oldenburg I “Halle”
Kostenfrei


Wir erinnern uns: zu den Landtagswahlen im Sommer 2023 gelang es rechten Kräften, den migrationspolitischen Diskurs mit rassistischen Argumenten massiv hoch zu kochen. Eine autoritäre Diskursverschiebung, der restriktve Gesetzesverschärfungen folgten und die durch die GEAS-Reform auf EU-Ebene noch befeuert wurde. Getrieben von rechten Wahlerfolgen schien die bürgerliche Mitte das Konzept zu verfolgen, mit den Wölfen zu heulen, um so der Rechten Stimmen abzujagen. Ein höchst zweifelhaftes Unterfangen, welches die liberale Demokratie untergräbt und Gewalt und Diskriminierung Geflüchteten gegenüber den Boden bereitet.

Vor diesem Hintergrund organisieren der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. und IBIS e.V. am 22.02.2024 die Podiumsdiskussion "Gegen jede Normalisierung" zu aktuellen Entwicklungen am rechten Rand. Mit Beiträgen von:

Teilnehmer:innen: 
Andrea Röpke, Politologin und mehrfach ausgezeichnete freie Journalistin mit demThemenschwerpunkt Rechtsextremismus
Jan Krieger, Mobile Beratung Niedersachsen gegen Rechtsextremismus für Demokratie
Moderation: Josepha Zastrow, Journalistin

Die Veranstaltung soll mit dazu beitragen, die Kräfte zur Verteidigung der Offenen Gesellschaft ins Gespräch miteinander zu bringen und zu bündeln. Diese Veranstaltung wird fortgesetzt mit einem Abend zur „Verteidigung der Offenen Gesellschaft“ in Hannover (tba).

Einlassvorbehalt: Die Veranstalter:innen behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschen­verachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen. Jegliche Film-, Ton- und/ oder Videoaufnahmen, die nicht mit den Referent:innen vorab besprochen wurden, sind nicht erlaubt.
--
Mit solidarischen Grüßen

Olaf Strübing
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Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

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Die Herausforderung: Rassismusbekämpfung auch jenseits der AfD
Statement der IIK



Angesichts der Enthüllungen der Recherchen von CORRECTIV, die ein „geheimes“ Treffen von AfD-Politiker*innen, Mitgliedern der Werte-Union, Neonazis und finanzstarken Unternehmer*innen ans Licht brachten, steht die Forderung nach einem AfD-Verbot im Vordergrund. Es ist zweifellos ein wichtiges Signal, doch wir dürfen uns nicht darauf beschränken. Die eigentliche Verantwortung liegt darin, ernsthaft gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit vorzugehen.

Es wäre ein Fehler, das Problem auf die AfD zu beschränken. Teile der Werteunion der CDU waren ebenfalls bei diesem menschenverachtenden Treffen vertreten. Das Ausmaß dieser Herausforderung muss erkannt werden, um angemessen handeln zu können. Die ausschließliche Fokussierung auf die AfD als Feindbild verkürzt und verzerrt das Problem.

Diese Treffen wirken nicht wie isolierte Ereignisse von Randfiguren. Ihr strategisches und politisches Vorgehen erscheint durchdacht, wobei die Inszenierung von "Randfiguren" und "vereinzelten Extremen" bewusst kalkuliert wird, um zu verharmlosen. Die Tatsache, dass ein derartiges Treffen mit einem derartigen Ausmaß überhaupt geplant wurde, ist zweifellos erschreckend und stellt einen ernstzunehmenden Punkt dar, der Konsequenzen erfordert. Es sollte jedoch nicht als überraschend betrachtet werden, der Boden für derartige Entwicklungen wurde bereits seit langer Zeit bereitet.

Die Angst und Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Plänen des Treffens sind für viele Menschen bereits Realität. Die Bedrohung durch Gewalt, Ablehnung, Diskriminierung und Abschiebung sowie der Mangel an Zugang zu ihren Rechten sind keine neuen Situationen!

Vor diesem Hintergrund erscheinen die Äußerungen des Bundeskanzlers, die betonen, dass in dem „Wir“ in Deutschland nicht nach Einwanderungsgeschichte oder Hautfarbe unterschieden wird, wenig glaubhaft. Die Realität zeigt bereits bestehende Unterscheidungen und ein sich verfestigendes Verständnis von diesem „Wir". Auch das bereitet den Boden für derartige Entwicklungen und muss erkannt und verändert werden.

Der Begriff „Remigration", der von der Identitären Bewegung als auch der AfD verwendet wird, ist äußerst besorgniserregend. Unter dem Deckmantel einer intellektuellen Rhetorik versucht die AfD, diesen Begriff salonfähig zu machen und nutzt ihn sogar in ihrem Wahlprogramm zur Europawahl 2024. Diese Forderung nach „Remigration" stellt nicht nur einen Angriff auf das Grundgesetz dar, sondern verletzt auch das Staatsbürgerrecht und den Gleichheitsgrundsatz.

Die hohen Zustimmungswerte für rechtsextreme Ideologien, führen dazu, menschenverachtende Einstellungen als legitim und diskutierbar zu betrachten. Es ist daher umso wichtiger und mehr als an der Zeit, rassismuskritische Bildung zu stärken, Präventionsmaßnahmen weiterzuentwickeln und eine ernstgemeinte Erinnerungskultur zu fördern, sei es bezüglich der Nazi-Zeit, der Kolonialzeit Deutschlands oder auch der aktuellen Verantwortung in der Asylpolitik von Deutschland und der EU.

Der Kampf gegen Rassismus muss fest in unserer Gesellschaft verankert sein. Die Zivilgesellschaft, die Institutionen und jede*r kann einen Beitrag dazu leisten, diese Herausforderungen zu bewältigen und eine solidarische Gesellschaft aufzubauen. Es braucht ein aktives, sichtbares, lautes Dagegen-sein.


Solidarische Grüße!

IIK Hannover

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Montag, 15. Januar 2024
Probleme des Antirassismus
Unter diesem Titel ist in der Edition Tiamat ein Sammelband erschienen, der Beiträge der unterschiedlichsten AutorInnen zu verschiedenen Aspekten unterschiedlicher akademischer antirasssistischer Diskurse enthält. Ich bin mittendrin in der Lektüre und stelle wieder einmal fest, wie fremd mir diese Elfenbeintürmereien sind. Deutlich wird dies hier etwa am Begriff der Intersektionalität.

Wenn in meinem - praktisch-antirassistischen, d.h. aktionsorientierten Umfeld jemand von Intersektionalität spricht heißt das, in mehr als nur Teilbereichskämpfen/Engagements unterwegs zu sein. Das heißt dann, jemand oder eher eine politische Gruppe mit geteilten Aufgaben engagiert sich sowohl antirassistisch als auch antisexistisch oder antifaschistisch als auch sozial. Praktisch kann das bedeutet, dass jemand ehrenamtliche Flüchtlingssozialarbeit macht oder sogar von Abschiebung Bedrohte bei sich versteckt und außerdem bei einem Frauennotruftelefon engagiert ist, gegen Nazis auf die Straße geht oder sogar an Antifapatrouillen teilnimmt und außerdem bei einer Tafel oder Volksküche engagiert ist. Und über all diese Tätigkeiten theoretisch reflektiert und diskutiert wird.


All das meint Intersektionalität im akademischen Diskurs nicht. Sondern die Schnittmengen aus rassistischer, sexueller und klassenmäßiger Diskrminierung theoretisch zu integrieren, nicht im Sinne von Eingreifen oder einer Theorie des politischen Handelns, nicht als Befreiungsstrategie, sondern als reiner Opferdiskurs ohne emanzipatorische Alternative. Antisemitismus wird hierbei übrigens ausgeklammert, ebenso eine Marx´sche Kapitalismuskritik.

Das Ganze weist sehr starke Parallelen mit den queerfeministischen Diskursen auf, die hier vor etwas mehr als einem Jahrzehnt mal Thema waren. Und es zeigt merkwürdig empirieabgewandte, gleichsam theologische Züge. Mit der Perspektive "Strategien der Unterwerfung - Strategien der Befreiung", wie sie die Materialien für einen neuen Antiimperialismus vor etwa 30 Jahren mal formuliert hatten hat das alles nichts zu tun. Und ich fühle mich vor dem eigenen Theorie/Praxishintergrund mal wieder in dem Gefühl der Überlegenheit bestätigt, das ich hegte, als ich so ab 2006 zum ersten Mal mit dieser Art Diskurse in Berührung kam.

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Freitag, 5. Januar 2024
Ibrahim
Ich kenne einen jungen Mann, an dem manifestiert sich der ganze Wahnsinn der politischen Realität. Er ist Israeli und nach Deutschland eingewandert. Zur Zeit hat er keine Bleibe. In eine Sammelunterkunft für Geflüchtete oder ein Obdachlosenasyl traut er sich nicht, weil er da aufgrund seiner Staatsbürgerschaft um sein Leben fürchtet. Und die jüdische Gemeinde hilft ihm nicht, weil er vom Judentum zum Christentum konvertiert ist. Zwischen allen Stühlen, nackt im Wind.

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Freitag, 15. Dezember 2023
Offener Brief an den niedersächsischen Ministerpräsidenten zur Bezahlkarte für Asylsuchende
Offener Brief:

Menschenrechtliche Standards bei der Einführung der Bezahlkarte beachten
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil,

am 6. November 2023 haben die Ministerpräsident_innen der Länder mit dem Bundeskanzler eine verlängerte Bezugsdauer von Grundleistungen nach dem AsylbLG sowie die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete verabredet. Bis Ende Januar 2024 soll eine Arbeitsgruppe gemeinsame Mindeststandards festlegen. Wir wenden uns an Sie mit der dringenden Bitte, nicht sehenden Auges menschenrechts- und verfassungswidrige Regelungen zum Nachteil schutzsuchender Menschen zu beschließen und insbesondere für den Fall der Einführung der Bezahlkarte konkrete Punkte zu beachten.

Sachleistungen führen in der Praxis zu drastischen Leistungskürzungen, weil der individuelle Bedarf nicht ausreichend gedeckt wird.1 Wir befürchten, dass die Bezahlkarten zu Diskriminierung sowie weiteren bedenklichen Leistungskürzungen führen und darüber hinaus willkürlichen Leistungsbeschränkungen Tür und Tor öffnen. Bereits jetzt liegen die Leistungen nach dem AsylbLG unterhalb des menschenwürdigen Existenzminimums. Zuletzt hat dies der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung am 8. Dezember 2023 kritisiert. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach Regelungen des AsylbLG als Verstoß gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für verfassungswidrig erklärt. Im Jahr 2023 haben über 200 Organisationen die Abschaffung des AsylbLG und die sozialrechtliche Gleichstellung von Geflüchteten gefordert.

Die Bezahlkarten sind Teil eines Programms, das laut MPK-Beschluss „die Zahl der im Wege der Fluchtmigration“ kommenden Menschen „deutlich und effektiv“ senken – also vom Zuzug abschrecken – soll. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sowohl die Verlängerung der Dauer der Grundleistungen als auch Einschränkungen bei der Bezahlkarte bereits wegen dieses Motivs von vornherein verfassungswidrig sein dürften. 2022 stellte das Bundesverfassungsgericht zum wiederholten Mal fest, dass „Migrationspolitische Erwägungen, Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, […] von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen [können]. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“ (Beschluss vom 19.10.2022 – 1 BvL 3/21)

Im Übrigen werden die geplanten Maßnahmen auch absehbar nicht zum gewünschten Ziel führen. Studien zeigen, dass Flüchtende einen Zielstaat nicht nach dessen mutmaßlichem Sozialleistungssystem auswählen. Für die Betroffenen sind vor allem die Hoffnung auf Rechtsstaatlichkeit, gute Arbeitsmarktbedingungen und das Vorhandensein von Freunden und Familie wichtig. Viele Schutzsuchende haben gar nicht von vornherein ein bestimmtes Zielland oder erreichen es nicht, da vieles nicht planbar ist und von den Fluchtmöglichkeiten abhängt.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, von Verschärfungen im AsylbLG abzusehen und – im Fall der Einführung der Bezahlkarte – folgenden Punkte zu berücksichtigen:

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Menschenrechtliche Eckpunkte bei der Einführung einer Bezahlkarte
Wir gehen im Folgenden davon aus, dass mit der Einführung einer Bezahlkarte eine menschenrechts- und verfassungskonforme Regelung getroffen werden soll. Folgende Mindeststandards sehen wir aus dieser Perspektive als geboten an:

Bargeldabhebungen müssen uneingeschränkt möglich sein.
Wer in Deutschland ohne Bargeld lebt und nur wenige Dinge in wenigen Läden kaufen kann, verliert an Selbstbestimmung und macht demütigende Erfahrungen, etwa wenn der Euro für die öffentliche Toilette oder der Beitrag für die Klassenkasse fehlt. Im Beschluss der Konferenz von Bund und Ländern vom 6. November 2023 ist zwar – offenkundig auf Drängen Niedersachsens – die schlichte Tatsache anerkannt, „dass es notwendige Ausgaben geben kann, die nicht mit der Bezahlkarte bezahlt werden können.“ Dennoch soll das System nur „möglicherweise“ die „Option“ beinhalten, einen „klar begrenzten Teil des Leistungssatzes“ bar zu erhalten. Das ist deutlich zu wenig.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 klar gemacht: Geflüchtete haben das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, das auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfasst (1 BvL 10/10). Die Verfügung über Bargeld ist vor allem zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums geboten. Außerdem sichert das Sozialrecht Menschen zu, eigenständig zu wirtschaften und dabei – je nach individuellem Bedarf – einen „internen Ausgleich“ vorzunehmen. Die AsylbLG-Grundleistungen sind bereits äußerst gering, und ein Bargeldentzug schränkt diese Dispositionsfreiheit weiter drastisch ein. Menschen die Verfügungsgewalt über ihre Geldmittel zu lassen – mithin uneingeschränkte Barabhebungen zu ermöglichen – ist auch eine Frage des Respekts vor der Würde dieser Menschen.

Daher muss der gesamte Leistungssatz für Barabhebungen zur Verfügung stehen.

Die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr muss uneingeschränkt möglich sein.
Ähnlich wie die Barzahlung ist auch die Möglichkeit, Überweisungen zu tätigen, ein wichtiger Bestandteil der Handlungs- und Dispositionsfreiheit. Überweisungen braucht man beispielsweise, um Telefonverträge abschließen zu können. Wichtig sind sie insbesondere für einen effektiven Rechtsschutz im Sinne von Art.13 EMRK. So werden Überweisungen genutzt, um Zahlungen an einen Rechtsbeistand zu tätigen, der häufig weder über ein Kreditkartenterminal verfügt noch eine Bargeldkasse nutzt. Es wäre unzumutbar, Asylsuchenden aufzugeben, den Anwalt/die Anwältin für jede Ratenzahlung monatlich persönlich aufsuchen, nur um – mit zusätzlichen Reisekosten – Bargeld abzuliefern.

Dass in der öffentlichen Debatte vorgebracht wird, man wolle Überweisungen an Familienangehörige im Ausland verhindern, ist als ein inakzeptabler, entmündigender Eingriff in mögliche private Entscheidungen zu werten und überdies irreführend: Bereits jetzt ist der Geldbetrag, den Bezieher*innen von AsylbLG-Leistungen zu ihrer Verfügung haben, äußerst gering – dass davon noch relevante Beträge für notleidende Familienangehörige abgezweigt werden, ist realitätsfern.

Die Karte darf nicht örtlich beschränkt werden (PLZ-Gebiete o.ä.)
Es wird darüber nachgedacht, die Bezahlfunktion der Karte auf ein bestimmtes Postleitzahlengebiet einzuschränken. Sinn der Idee ist offenkundig, dass man die Menschen mit sozialpolitischen Mitteln zwingen will, einen bestimmten Bezirk nicht zu verlassen – auch dies aus unserer Sicht eine unzulässige sozialpolitische Maßnahme, um ein ordnungspolitisches Ziel zu erreichen. Für Menschen, die weit überwiegend keiner Wohnsitz- bzw. Residenzpflicht unterliegen, führt eine Bezahlkarte mit örtlicher Beschränkung zu einer unzulässigen Beschränkung der Freizügigkeit im Bundesgebiet.

Selbst wenn ordnungsrechtliche Auflagen vorliegen, müssten die Sozialbehörden die Nutzung Karte für einen Besuch z.B. beim Rechtsanwalt oder bestimmten Behörden, beim weiter entfernten Facharzt oder auch beim Verwandtenbesuch individuell und kurzfristig dafür freischalten – eine Zumutung für Betroffene wie für die Sozialverwaltung und überdies datenschutzrechtlich fragwürdig. Auch bei einem Umzug scheitert eine zeitnahe Umstellung der Sozialleistungszuständigkeit häufig an bürokratischen Abläufen, eine örtliche Beschränkung der Bezahlkarte verschärft das Problem.

Zudem führt die örtliche Beschränkung von Einkaufsmöglichkeiten – so zeigen es die Erfahrungen früherer Jahre – zu teils absurden praktischen Beschränkungen: Beispielsweise durften Geflüchtete nicht beim Supermarkt in nächster Nähe der Gemeinschaftsunterkunft einkaufen, weil der zum nächsten Verwaltungsbezirk (bzw. Postleitzahlenbezirk) gehörte.

Eine örtliche Beschränkung ist aus dieser Sicht schlicht sinnlos.

Kein Ausschluss bestimmter Waren oder Dienstleistungen
Bekannt ist auch der Plan einiger Länder, den Kauf bestimmter Waren und Dienstleistungen mit der Bezahlkarte verhindern zu wollen. „Leberkäse ja, Alkohol nein“, ließ der Bayerische Ministerpräsident in der BILD wissen. Die geäußerten Vorstellungen davon, was Menschen kaufen dürfen und was nicht, verweisen nicht nur auf Vorurteile und die Diskreditierung Geflüchteter. Sie verkennen vor allem: Sozialleistungen sind keine Erziehungsmaßnahme. Dinge vom Kauf auszuschließen, ist ein Eingriff in die persönliche Freiheit, die dem Staat nicht zusteht.

Auch im Hinblick auf den Ausschluss bestimmter Waren oder Dienstleistungen gilt: Im Sozialrecht ist zu Recht festgeschrieben, dass bedürftige Menschen eigenverantwortlich wirtschaften und damit die Freiheit besitzen sollen, selbst zu entscheiden, was sie wann brauchen. Auch geflüchtete Menschen müssen dieses Recht in Anspruch nehmen können.

Die Karte darf deshalb den Kauf bestimmter Waren oder Dienstleistungen nicht ausschließen.

Sicherstellung von Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung, insbesondere keine Zugriffe auf die einmal gewährten Leistungen
Die digitale Bezahlkarte eröffnet Betreibern wie potenziell auch den Sozialverwaltungen, die Zugriff auf die Karten haben, umfangreiche Eingriffsmöglichkeiten sowie Einsicht in personenbezogene Zahlvorgänge. Dies gilt es politisch und technisch von vornherein auszuschließen, um das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu wahren und ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln sicherzustellen.

So muss z.B. gewährleistet sein, dass ein einmal auf die Karte gebuchter Betrag nicht einfach wieder entzogen bzw. zurückgebucht werden darf – etwa, weil die Sozialverwaltung meint, jemand habe z.B. seine Unterkunft verlassen und halte sich nicht mehr im Landkreis auf. Jede Leistungsrückforderung muss – eigentlich selbstverständlich – rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen. Ein eigenmächtiger (rechtswidriger) Zugriff der Behörden auf einmal gewährte Leistungen wie auch auf Daten muss deshalb technisch ausgeschlossen werden.
Besonders wichtig ist es in diesem Zusammenhang auch, dafür zu sorgen, dass einzelne technische Änderungen an der Bezahlkarte als (willkürliches) Sanktionsmittel einzelner Behörden oder gar Sachbearbeiter nicht missbraucht werden.

Wenn Bezahlkarten für Geflüchtete eingeführt werden, muss eine verfassungskonforme Anwendung im Interesse von Politik und Behörden liegen, die die Würde der Betroffenen wahrt und deren menschenrechtlich verbürgtes Existenzminimum nicht weiter unterminiert. Wir bitten Sie, bei den Verhandlungen zwischen den Ländern und bei der möglichen Umsetzung in diesem Sinne tätig zu werde

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