Montag, 10. Mai 2021
Ohne Kommentar
https://www.youtube.com/watch?v=EKfPCxJMN4s

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Mittwoch, 28. April 2021
Schutzräume schaffen - Abschiebungen verhindern - Kriminalisierung der Solidarität stoppen
Donnerstag, 6. Mai in Aschaffenburg - Prozess wegen Aufruf zu Bürger:innenAsyl
9.00 Uhr Prozessbeginn im Landgericht
11.00 Uhr Kundgebung auf dem Schlossplatz

Charterabschiebungen nach Afghanistan und nun sogar nach Sri Lanka, Einzelabschiebungen nach Somalia oder Äthiopien. Die Verantwortlichen kennen keine Tabus mehr. Die Politik der Ausgrenzung eskaliert weiter auf allen Ebenen: der Länder, des Bundes und auf europäischer Ebene insbesondere durch die Grenzschutzagentur Frontex. Abschiebungen um jeden Preis: in Krieg, in Verfolgung, in Armut und Perspektivlosigkeit. Nach Pakistan oder Nigeria, nach Tunesien und vor allem in die Balkanländer.

2020 gab es allein 122 Sammelabschiebungsflüge unter Beteiligung der Bundespolizei und mit finanzieller Unterstützung durch Frontex. Insgesamt wurden in dieser Zeit massiver Corona-Reisebeschränkungen mehr als 10.000 Menschen unter Zwang ausgeflogen. Dazu kommt die Ausweitung der Abschiebehaft. Ein Apparat der Erniedrigung und Gewalt. Institutioneller Rassismus!

Wir werden gegen dieses Unrecht weiter kämpfen. Mit Kundgebungen, Demonstrationen und Blockaden. In Solidarität mit den Betroffenen bei Last-Minute-Protesten im Flugzeug. Mit Kampagnen gegen die Kollaboration der beteiligten Fluggesellschaften. Und mit dem Auf- und Ausbau von Schutzstrukturen. Mit Kirchenasylen und Bürger:innenAsylen. Mit Zufluchtsräumen, mit Gästezimmern in Wohnprojekten, mit Couch-Surfing. Mit Aufrufen, Menschen in Not und Gefahr zu unterstützen und notfalls zu verstecken.

?Öffentliche Aufforderung zu Straftaten" lautet die Anklage am 6. Mai in Aschaffenburg im Berufungsverfahren gegen Hagen Kopp von kein mensch ist illegal in Hanau. Weil er mit seinem Namen im Impressum der Webseite https://aktionbuergerinnenasyl.de steht.

Nachdem es im Juli 2020 vor dem Amtsgericht in Alzenau einen glatten Freispruch gab, hatte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg u.a. mit folgender Begründung Berufung eingelegt: ?Durch den Aufruf ´von Abschiebung bedrohten Menschen Bürger:innenAsyl zu gewähren und sie auch notfalls in ihren Wohnungen zu verstecken` wird zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen. Dies wurde in der Öffentlichkeit auch objektiv so verstanden. Die Argumentation des Gerichts überzeugt nicht, zumal Menschen, die sich mit einer Duldung in der Bundesrepublik aufhalten, eben gerade derzeit nicht von Abschiebung bedroht sind und demzufolge nicht versteckt werden müssen, das sie aufgrund der Duldung gar nicht abgeschoben werden können."

Die Staatsanwaltschaft hat offensichtlich keine Ahnung vom Asylrecht oder davon, wie Abschiebungen ablaufen. Dennoch sollte erwartet werden können, dass sie sich zumindest bei kompetenten Stellen erkundigt, bevor sie Berufung gegen ein immerhin sachliches erstes Urteil einlegt. Das obige Zitat aus der Begründung ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten.

Denn die überwiegende Mehrzahl von Menschen, die in den letzten Monaten und Jahren abgeschoben oder zu diesem Zweck vorab in Haft genommen wurden, mussten mit einer Duldung leben, die sie nicht davor schützt, Nachts überfallartig von der Polizei aus den Betten geholt zu werden. Viele ?Geduldete? leben in Unsicherheit und mit der ständigen Angst, dass sie jederzeit in ein Flugzeug nach Kabul oder Lagos, nach Tunis oder Tirana gezwungen werden können. Das ist die tagtägliche brutale Realität der Abschreckungs- und Ausgrenzungspolitik.

Wir werden das Berufungsverfahren in Aschaffenburg zum Anlass nehmen, die rassistische Gewalt der Abschiebungen und deren Eskalation in den letzten Monaten zu kritisieren und zu skandalisieren. Auf der Kundgebung im Anschluss an den Prozess werden wir deutlich machen, dass wir uns nicht einschüchtern lassen, sondern weiter kämpfen: für die offene Gesellschaft der Vielen. Für eine Zukunft mit gleichen Rechten für Alle, in der das tödliche Grenzregime und die brutale Abschiebepraxis als verbrecherisches Kapitel der Geschichte erscheinen werden.
Make deportations history.

kein mensch ist illegal Hanau

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Samstag, 24. April 2021
Der Völkermord an den Armeniern
Biden erkennt an, dass es sich um einen solchen gehandelt hat. Es ist jetzt spannend zu sehen, wie die Türkei darauf reagiert.

https://www.dw.com/de/der-v%C3%B6lkermord-an-den-armeniern/a-57285872

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Donnerstag, 22. April 2021
PRO ASYL zum Ende der Aufnahmeaktion aus Griechenland: ?Verzweifelte bleiben zurück, griechische Inseln werden zu Zonen der Perspektivlosigkeit?
Heute landet nach dem Willen des Bundesinnenministeriums (BMI) der letzte Flieger mit aus Griechenland evakuierten Schutzsuchenden vermutlich in Hannover. Zum Ende der deutschen Aufnahmeaktion von Flüchtlingen aus Griechenland nach dem Brand des Lagers in Moria fordert PRO ASYL ein neues Programm. Die Aktion hat auf den Inseln zunächst für Hoffnung und dann zu großen Enttäuschungen geführt. ?Diesen Prozess zu beenden, ist verantwortungslos gegenüber allen, die auf den Inseln zurückgelassen werden, ohne Perspektive auf Schutz und Sicherheit?, sagte PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt. ?Weder das Dauerfesthalten auf griechischen Inseln noch Abschiebungen zurück in die Türkei sind eine menschenrechtskonforme Lösung. Die griechischen Inseln werden zu Zonen der Perspektivlosigkeit. Weitere Aufnahmeaktionen von Bund und Ländern, aber auch von anderen EU-Staaten, müssen folgen.?

PRO ASYL fordert, dass die Bundesregierung die Aufnahme von Flüchtlingen aus Griechenland verstärkt fortsetzt: Das Programm muss erweitert werden und sollte nicht nur die anerkannten Flüchtlinge, sondern alle Angekommenen umfassen ? vor allem die auf den griechischen Inseln im rechtlichen Limbo Festsitzenden.
Einige tausend Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisenregionen überwiegend aus Afghanistan und Syrien sind in Griechenland gestrandet. Sie sollen nach dem EU-Türkei-Deal in die Türkei abgeschoben werden, ohne inhaltliche Prüfung der Schutzbedürftigkeit. Die Türkei ist aber nicht sicher. Die Türkei bietet Schutzsuchenden kein Asyl. Insbesondere afghanische Männer stehen in der Türkei vor dem Nichts. Sie sind in die Illegalität gedrängt und von Abschiebungen bedroht. Afghanische Flüchtlinge sind auch eine der größten Flüchtlingsgruppen in Griechenland, die von Zurückweisungen in die Türkei bedroht ist. Zunehmend macht sich Verzweiflung breit.

Die Corona-Pandemie hat ihre Situation völlig in den Hintergrund gedrängt. Deutschland ist wie andere EU-Länder mit der Corona-Pandemie beschäftigt und beachtet die Zustände an der europäischen Außengrenze überhaupt nicht mehr: ?Das Konzept des Wegsperrens auf den griechischen Inseln ist außerhalb des Radarschirms der deutschen Politik. Die Welle der Empörung über die menschenunwürdigen Zustände und den rechtswidrigen Umgang mit Schutzsuchenden an der EU-Grenze ist in der Politik abgeebbt?, kritisierte Burkhardt.

Nach dem Brand im griechischen Flüchtlingslager Moria hatte sich die Bundesregierung im September 2020 darauf verständigt, mehr Flüchtlinge aus Griechenland aufzunehmen. Union und SPD hatten vereinbart, dass weitere 1553 Menschen aus mehr als 400 Familien auf den griechischen Inseln Schutz in Deutschland finden sollten. Die SPD hatte vergebens eine höhere Zahl gefordert, zahlreiche Kommunen hatten ihre Bereitschaft zur Aufnahme erklärt.

Die permanente Verletzung der Menschenrechte von Schutzsuchenden in Griechenland darf durch Deutschland und andere EU-Staaten nicht weiter toleriert werden. Es drängt sich der Verdacht auf, dass diese Verelendung herbeigeführt wurde, um Schutzsuchende von der Flucht nach Europa abzuhalten. PRO ASYL hat jüngst einen aktualisierten Bericht zur Situation von in Griechenland anerkannten Schutzsuchenden veröffentlicht.

Am 19.4.2021 hat der 10. Senat des Oberlandesgerichts Niedersachen in Lüneburg entschieden, dass Flüchtlinge, die in Griechenland bereits internationalen Schutz erhalten haben, nicht dorthin abgeschoben werden dürfen. Das Urteil aus Lüneburg steht in einer Reihe von positiven Gerichtsentscheidungen, die die Verelendung und Gefährdung von Flüchtlingen in Griechenland adressieren. Im Januar hat das OVG des Landes Nordrhein-Westfalen Abschiebungen anerkannter Flüchtlinge nach Griechenland gestoppt. Diese Gerichtsentscheidungen fußen zum Teil auch auf den Recherchen von PRO ASYL und seiner Partnerorganisation Refugee Support Aegean.




PRO ASYL steht Ihnen für Rückfragen und weitere Informationen gern zur Verfügung:

069 / 24 23 14 30 I presse@proasyl.de I www.proasyl.de

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Donnerstag, 15. April 2021
Angeblicher "BAMF-Skandal" ist Inszenierung zur weiteren Unterminierung des Asylrechts
Heute beginnt vor dem Bremer Landgericht der Prozess gegen die ehemalige Leiterin der BAMF-Außenstelle in Bremen sowie gegen einen Hildesheimer Anwalt, der Asylbewerber_innen vertreten hat.

Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass der eigentliche Skandal hinter den Ermittlungen, die sich v.a. gegen die BAMF-Außenstellenleiterin und dem Anwalt richteten, der ist, dass mit erfundenen Anschuldigungen offenbar weiter das Asylrecht unterminiert werden sollte. Der Hildesheimer Anwalt Henning Sonnenberg, der seinen beschuldigten Kollegen vor dem Bremer Landgericht vertritt, bezeichnet das ganze Verfahren daher als ?Bremer Affäre Dreyfus?.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hatte schon im Juni 2018 gleich zu Beginn der vermeintlichen Aufdeckung eines "BAMF-Skandals" darauf hingewiesen, dass die Vorwürfe mutmaßlich jeglicher Substanz entbehren und im November letzten Jahres dargestellt, dass der angebliche ?Skandal? in erster Linie eine politische Inszenierung war, in deren Folge sich der Umgang des BAMF mit Geflüchteten gravierend veränderte.
Die Kolleg_innen vom Bremer Flüchtlingsrat ziehen in ihrer Pressemitteilung vom 14.04. das treffende Fazit, dem sich der Flüchtlingsrat Niedersachsen voll und ganz anschließt: ?Mit der BAMF-Lüge zeigte sich, mit welchem Eifer in Deutschland Unrecht gegen Geflüchtete durchgesetzt wird ? dazu brauchte es noch nicht einmal formal zu Recht erklärt werden?, resümiert Ghafouri. ?Das ist der wirkliche Skandal!?

Pressemitteilung des Flüchtlingsrat Bremen vom 14.04.2021

Heute berichtet u.a. die Süddeutsche Zeitung prominent über den eigentlichen Skandal hinter dem vermeintlichen Skandal.
_______________________________________________ flucht mailing list flucht@asyl.org http://www.asyl.org/mailman/listinfo/fluc

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Mittwoch, 14. April 2021
"Ein halbes Jahr nach dem Brand in Moria - Wie geht es mit der Aufnahme weiter?"
Online-Diskussion

19. April 2021 | 18 Uhr digital

Diskussionsveranstaltung am Montag, 19.04.2021 um 18:00 Uhr mit Luise Amtsberg (Bündnis90/Die Grünen), Clara Bünger (Die LINKE), Lars Castellucci (SPD), Franziska Grillmeier (Journalistin auf Lesbos) und mit Berichterstattung von vor Ort. Moderiert von Doreen Johann (Sea-Watch).

Vor einem halben Jahr, im September 2020, stand das Lager Moria auf der griechischen Insel Lesbos in Flammen. Nach massivem Druck, insbesondere von Seiten der Zivilgesellschaft, wurde von der Bundesregierung ein minimales Aufnahmekontingent beschlossen, welches Ende April 2021 enden wird. Doch die Lage hat sich keineswegs verbessert, eher im Gegenteil: Noch immer sitzen tausende Menschen in unhaltbaren Zuständen auf den griechischen Inseln fest, ohne jegliche Perspektive. Zeitgleich ist die Aufnahmebereitschaft in Deutschland sehr groß und über 250 Kommunen wollen Menschen aus den Lagern aufnehmen. Dies wird von der Bundesregierung blockiert. Wie geht es nun weiter?

Darüber werden wir am 19.04.2021 um 18:00 Uhr mit Luise Amtsberg (Bündnis90/Die Grünen), Clara Bünger (Die LINKE), Lars Castellucci (SPD) und Franziska Grillmeier (Journalistin auf Lesbos) auf Grundlage von Berichten vor Ort diskutieren.

Teilnahme unter folgenden Links:

https://www.youtube.com/watch?v=Bo07pbMdidQ&feature=youtu.be

https://www.facebook.com/events/284029173217859

https://seebruecke.org

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Donnerstag, 8. April 2021
Nach dem Tod von Qosay K. in Delmenhorst ? Forderung nach Aufklärung
In der Nacht vom 5. auf den 6. März 2021 starb der 19-jährige Qosay Khalaf, nachdem er im Polizeigewahrsam in Delmenhorst kollabiert war. Er war zuvor von Zivilpolizist_innen im Delmenhorster Wollepark kontrolliert und festgenommen worden. Die Polizist*innen setzten bei der Festnahme Pfefferspray und körperliche Gewalt ein. Auch einen Monat nach dem Tod des jungen Geflüchteten bleiben viele Fragen zum Geschehen offen.

?Woran starb Qosay Khalaf? Wie ist der Polizeieinsatz abgelaufen? Wurde Qosay Khalaf ärztliche Hilfe verweigert? Was geschah im Polizeigewahrsam und warum wurde der 19-Jährige überhaupt dorthin gebracht??
Qosay K. bekam keine Luft, in: taz vom 6. April 2021

Mohamad al-Jammal, der an dem Abend gemeinsam mit Qosay Khalaf im Wollepark von der Polizei kontrolliert und festgenommen worden war, schilderte gegenüber dem NDR die Ereignisse:

?Al-Jammal beschreibt, wie ein Beamter auf seinem Freund kniete. Mittlerweile sollen fünf Polizisten und eine Polizistin anwesend gewesen sein. Ein Sanitäter, der nach einem Pfefferspray-Einsatz routinemäßig gerufen wird, soll ihn nicht richtig untersucht haben und Qosay unterstellt haben, er schauspielere.?
Tod in Polizeigewahrsam? Staatsanwaltschaft ermittelt, in: NDR vom 7. April 2021

Nachdem es zunächst kein Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizist_innen gegeben hatte, stellten die Anwält*innen der Familien Strafantrag, so dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg mittlerweile Ermittlungen aufgenommen hat.

?Das Anwält*innen-Team der Familie wartet momentan noch auf Akteneinsicht. Es sei aber klar, sagt [Anwältin Lea] Voigt, dass der Sohn ihrer Man­dan­t*in­nen gesund war und im Zuge des Polizeieinsatzes so schweren gesundheitlichen Schaden nahm, dass er starb. ?Laut dem Obduktionsgutachten, welches die Familie in Auftrag gegeben hat, starb Qosay K. an einem sauerstoffmangelbedingten Herz-Kreislauf-Versagen?, so die Anwältin. Ein Zeuge hatte schon früher berichtet, Qosay K. habe bereits im Park gesagt, er bekomme keine Luft. ?Ihm wurde offensichtlich nicht geholfen, das wurde nicht erkannt ? oder man wollte das nicht erkennen?, sagt Voigt.?
Qosay K. bekam keine Luft, in: taz vom 6. April 2021

?Fakt ist: Qosay K. hat den Polizeigewahrsam lebend betreten. Nur wenige Stunden später starb der Jugendliche im Krankenhaus. Auf Fotos von dort, die dem NDR vorliegen, ist der Heranwachsende kaum wiederzuerkennen. Das Gesicht ist stark angeschwollen. Eingetrocknetes Blut ist an einem Hüft-Verband zu sehen. Das Bettlaken, auf dem der junge Mann liegt, hat Blutflecken, rot getränkte Waschlappen lugen unter seinem Körper hervor.?
Tod in Polizeigewahrsam? Staatsanwaltschaft ermittelt, in: NDR vom 7. April 2021

Am Ostersamstag organisierte das Bündnis in Erinnerung an Qosay eine weitere Demonstration in Delmenhorst, an der rund 250 Menschen teilnahmen und die Aufklärung des Polizeieinsatzes forderten. Auch die Eltern von Qosay Khalaf sprachen zum ersten Mal öffentlich.

Der Flüchtlingsrat erwartet, dass die Umstände, unter denen der Jugendliche ums Leben kam, gründlich ermittelt werden. Allzu oft müssen wir erleben, dass in Fällen, in denen Menschen bei einem Polizeieinsatz zu Tode kommen, Ermittlungen frühzeitig eingestellt oder ? wie in diesem Fall zunächst ? gar nicht erst aufgenommen werden. Auch Anmesty International kritisiert in seinem am 7. April vorgestellten Menschenrechtsbericht: ?Der deutsche Rechtsstaat weist ausgerechnet dort Lücken auf, wo es um Transparenz und Kontrolle der Polizei geht.? Eine unabhängige Kontrollinstanz fehle. Wichtige internationale Menschenrechtsstandards würden nicht eingehalten.
Hintergrund

Bündnis in Erinnerung an Qosay
Medienberichte

Tod in Polizeigewahrsam? Staatsanwaltschaft ermittelt, in: NDR vom 7. April 2021

Qosay K. bekam keine Luft, in: taz vom 6. April 2021

230 Menschen bei Trauerkundgebung in Delmenhorst, in: Nordwest Zeitung vom 6. April 2021

Zwischen Trauer und Wut, in: Weser-Kurier vom 5. April 2021

Wie starb Qosay K.?, in: taz vom 12. März 2021

In der Zelle kollabiert, in: taz vom 7. März 202

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Mittwoch, 31. März 2021
Trauerzug für Alpha Oumar Bah
Alpha Oumar Bah, Geflüchteter aus Guinea, ertrug die zunehmende Bedrohung seines Aufenthaltes nicht mehr und nahm sich am 16. März in seiner Unterkunft das Leben ? er wurde 27 Jahre alt. Zu seinem Gedenken fand am 27. März eine Trauer-Demonstration durch Spandau statt.

Fotos und Bericht: https://umbruch-bildarchiv.org/trauerzug-fuer-alpha-oumar-bah/

Alpha Oumar war bekannt, dass eine Delegation aus seinem Herkunftsland in Deutschland unterwegs war und in engster Zusammenarbeit mit Politik, Behörden und Polizei Zwangsvorführungen stattfanden, bei denen abgelehnte Asybewerber*innen und andere Geflüchtete als Staatsbürger*innen Guineas identifiziert werden sollten. Bei den zweifelhaften Identifikationen werden den Betroffenen Passersatzpapiere ausgestellt, wodurch eine umgehende Abschiebung möglich ist. Diejenigen, die nicht freiwillig erschienen, wurden eingefangen und mit Polizeigewalt vorgeführt.

Dieses Vorgehen erzeugte bei den Betroffenen Angst und Schrecken. In Berlin wurde es zusätzlich von einer Hetzkampagne gegen Geflüchtete begleitet. Höhepunkt war am 5. März ein Presseauftritt des Innensenators Geisel gemeinsam mit einem Großaufgebot der Polizei im Görlitzer Park, bei dem hier lebende Geflüchtete pauschal als ?Dealer? bezeichnet wurden (BZ* ?Kampf gegen Kriminalität ? Görli-Dealer zurück nach Westafrika). Eine Kampfansage an alle in Berlin Menschen aus Guinea, die keinen sicheren Aufenthalt haben. Der guineischen Delegation wurden passend dazu die kriminalisierten Flüchtlinge vorgeführt, um diese zügig abzuschieben.

Deutschland schickt so Menschen direkt in die Diktatur zurück. Dorthin, wo täglich massive Menschenrechtsverletzungen stattfinden mit willkürlichen Verhaftungen, Folter, Unterdrückung der Pressefreiheit, exzessiven Gewaltanwendungen von sogenannten Sicherheitskräften, wie Erschießungen von Demonstrant*innen und extralegale Hinrichtungen von Oppositionellen. Zudem herrscht Armut und Perspektivlosigkeit im Land und Ebola- und Corona-Seuchenzüge bedrohen die Bevölkerung zusätzlich.

Der Aufenthalt von Alpha Oumar Bah war nicht akut bedroht. Er war vor drei Jahren nach Berlin gekommen, hatte sogar eine feste Arbeitsstelle und konnte dadurch seine Familie in Guinea finanziell unterstützen. Trotzdem ertrug er, der die lange Flucht als Jugendlicher nach Europa und mehrjährigen unsicheren Aufenthalt in Italien erlebt hatte, das Leben nicht mehr. Die Angst vor einer Abschiebung und einer zwangsweisen Rückkehr nach Guinea trieben ihn zu der Verzweiflungstat ? er stürzte aus der zweiten Etage seiner Unterkunft.

Auf Initiative seiner engen Freund*innen und der Soli-Gruppe Ayé ben und mit Unterstützung des Vereins Guinée Solidaire und des Berliner Flüchtlingsrates fand am Samstag, den 27. März, eine Trauer-Demonstration durch den Berliner Bezirk Spandau statt. Circa 150 Personen ? vor allem afrikanischer Herkunft ? nahmen teil. Aus den Redebeiträgen wurde deutlich, daß Alpha Oumar Bah ein freundlicher und beliebter Mensch war, dass sein Tod für seine Freund*innen überraschend war und Erschrecken, Schmerz und tiefe Trauer ausgelöst hatte.

Ausgehend vom Münsinger Park, in dem Alpha Oumar Bah sich mit Freund*innen oft getroffen und aufgehalten hatte, vorbei am Spandauer Rathaus und kurz durch die Innenstadt, bewegte sich der Zug in Richtung Industriegebiet, dorthin, wo die Flüchtlingsunterkunft steht, und wo Alpha Oumar Bah sein Leben am 16. März beendete. Vor Ort wurden Kerzen und Blumen abgelegt und der Trauerzug mit einem Gebet für Alpha Oumar Bah beendet.

Nachdem die Trauer-Utensilien auf Anweisung der Polizei vom Gehweg weggeräumt werden mussten, haben Mitarbeiter*innen der Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände einen kleinen Gedenk- und Erinnerungsort für Alpha Oumar Bah damit eingerichtet.

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Dienstag, 23. März 2021
Konsequenzen nach rassistischem Mordanschlag in Esens
Esens: Nach Urteil wegen Mordversuchs aus rassistischen Motiven: Solche Taten müssen Konsequenzen haben

Gemeinsame Presseinformation der Niedersächsischen Betroffenenberatung, der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus für Demokratie, des Flüchtlingsrats Niedersachsen und des Bündnisses ?Aurich zeigt Gesicht?, 23. März 2021
Vor zwei Wochen verurteilte das Landgericht Aurich einen 29-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten wegen versuchten Mordes aus rassistischen Motiven. Der Tatbetroffene Hakim S., Familienvater mehrerer Kinder, hat schwere körperliche und seelische Verletzungen erlitten.

Die Niedersächsische Betroffenenberatung, die Mobile Beratung, der Flüchtlingsrat Niedersachsen und das Bündnis ?Aurich zeigt Gesicht? weisen auf die Notwendigkeit hin, rassistische Denkweisen in Strafverfahren einzubeziehen. Ängste von Betroffenen müssen ernst genommen werden. Rechtsextremen Einstellungen muss der Nährboden entzogen und frühzeitig auf Vorkommnisse reagiert werden. Die Verbände sind betroffen, dass das Gerichtsverfahren trotz der schwerwiegenden Tat und der rassistischen Tatmotivation kaum überregionale Aufmerksamkeit gefunden hat.

Der Täter geht ins Gefängnis, das Verfahren ist beendet. Für den Betroffenen Hakim S. hat die Tat weiterhin schwerwiegende Folgen. Ein Teil seiner Lunge musste entfernt werden, die psychischen Folgen des Übergriffs wiegen schwer und belasten ihn. Er zieht in Erwägung, aus seinem Wohnort wegzuziehen, weil die Belastung zu groß ist.

Hakim S.:

?Ich habe immer noch Angst. Der Täter ist Rassist und hat versucht mich zu töten. Es hat fast niemanden interessiert, was passiert ist. Auf mich wurde geschossen aus rassistischen Motiven und es wurde fast nichts berichtet. Es wurde versteckt, fast niemand hat davon gelesen. Wenn ein deutscher Täter schießt, ist das anscheinend nicht wichtig. Für mich sind alle Menschen gleich, die Hautfarbe ist mir egal. Ich bin aus meiner Heimat geflohen, weil dort Krieg herrscht. Ich will, dass es meinen Kindern und meiner Familie gut geht. Ich will sicher sein und wurde fast getötet. Ich habe nur ein gutes Leben gesucht. Jetzt habe ich Angst.?

Sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft haben von vornherein den rassistischen Hintergrund klar benannt und in Verbindung mit der Tat gebracht. Leider ist dies in Verfahren gegen Rechte nicht selbstverständlich. Häufig genug findet vor Gericht eine rassistische Täter-Opfer Umkehr statt, rechte Gesinnungen werden verharmlost oder nicht einbezogen und Verfahren werden verschleppt.

Marc Weber von der Betroffenenberatung Niedersachsen:

?Das Verfahren am Landgericht Aurich zeigt die Notwendigkeit, rechte und rassistische Denkweisen in Strafverfahren einzubeziehen. Das Gericht war überzeugt, dass es nicht zum Schuss gekommen wäre, wenn der Betroffene Deutsch gewesen wäre. Rechte Gewalt und ihre Folgen müssen klar benannt werden.?

Über lokale Berichterstattung hinaus bekam das Verfahren kaum Aufmerksamkeit. Ein fast tödlicher Schuss aus rassistischer Gesinnung führt im Jahr 2021 zu keinem Aufschrei mehr, zu keiner Empörung, so normal scheint rassistische Gewalt inzwischen zu sein. Dabei zeigt das Gerichtsverfahren eindrücklich, dass es sich keineswegs um einen einzelnen Täter gehandelt hat. Vielmehr war die Tat eingebunden in ein rassistisches Umfeld. Nach der Schussabgabe versteckten Personen aus dem Umfeld des Täters die Tatwaffe und versenkten sie im Kanal, laut vernommenen Polizeibeamt*innen war die Aussagebereitschaft vor Ort sehr gering. Dies alles nach einem Schuss auf einen Menschen. Zeug*innen aus dem Umfeld des Angeklagten haben bei der Polizei bewusste Falschaussagen gemacht, die den Betroffenen belasten sollten. Zeug*innen versuchten vor Gericht, den Tathergang zu verändern, um den Angeklagten zu schützen.

Jan Krieger von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus für Demokratie:

?Bereits 2019 kam es in Esens zu einem Angriff auf einen jüdischen Künstler, der sich im Anschluss daran dazu entschlossen hat, den Ort zu verlassen. Aus der Region erreichten uns in der letzten Zeit vermehrt Hinweise auf rechte Aktivitäten. Solchen Kontinuitäten muss mit allen Mitteln entgegen gewirkt werden. Rechtsextremen Einstellungsmustern, die gesamtgesellschaftlich weit verbreitet und anschlussfähig sind, muss der Nährboden entzogen werden, indem sich Politik und Zivilgesellschaft vor Ort für eine solidarische und menschenrechtsorientierte Gesellschaft einsetzen. Bereits vor angezeigten Straftaten kann es zu Einschüchterung und Bedrohungen von Menschen kommen, die nicht in das rechte Weltbild passen. Ängste von Betroffenen müssen ernst genommen und diese vor Ort ausreichend unterstützt werden.?

Jörg Köhler, 1. Vorsitzender von Aurich zeigt Gesicht (AzG):

?Ich mache mir Sorgen, dass es im eher ?beschaulichen? Ostfriesland auch Menschen gibt, denen rechtes Gedankengut nicht fremd ist. Leider wird bei solchen Taten oftmals von Einzeltätern gesprochen. Es gibt jedoch auch immer Hintergründe und mögliche Strukturen hinter einer solchen Tat. Wie sich gezeigt hat, werden oder sollen Vorkommnisse auch vertuscht werden. Aurich zeigt Gesicht fordert die Menschen auf, sensibel zu sein, ?Augen und Ohren? offen zu halten und Vorfälle ggf. auch zu melden. Die genannten Beratungsstellen, aber auch AzG stehen dafür zur Verfügung.?

Kontakt:

Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt Nord-West Niedersachsen
Marc Weber, Tel.: 0541 380699-23, nordwest@betroffenenberatung.de

Mobile Beratung Niedersachsen gegen Rechtsextremismus und Demokratie Niedersachsen
Jan Krieger, Tel. 0157 3288 3589, nordwest@mbt-niedersachsen.de

Aurich zeigt Gesicht (AzG)
Jörg Köhler, 1. Vorsitzender, info@aurichzeigtgesicht.de

Flüchtlingsrat Niedersachsen
Sebastian Rose, Referent der Geschäftsführung, Tel. 0511 98 24 60 34, sr@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org


Hintergrund:

Am 18. Juli 2020 schoss der Verurteilte in Esens nach einem Streit auf einer Party aus einer Entfernung von 20 Metern mit einem leistungsgesteigerten Luftgewehr auf den Betroffenen somalischer Herkunft und verletzte diesen so schwer, dass er nur dank einer Notoperation überlebte. Die Hintergründe der Tat und die Weltanschauung des Täters wurden vor Gericht eingehend beleuchtet. Auf seinem Handy fanden sich Chatnachrichten mit rechtsradikalen Inhalten, ?kleine Hassreden? (Vorsitzender Richter) in Sprachnachrichten, Bilder mit massiv rassistischen und rechtsextremen Inhalten, darunter Bilder von Adolf Hitler, Hakenkreuzen und Wehrmachtssoldaten. Zusätzlich war der Angeklagte in mindestens einer Chatgruppe, in der solche Inhalte geteilt und verbreitet wurden.

Laut Gericht hat der Angeklagte selbst aktiv und bewusst solche Inhalte verbreitet. Seine rassistische und rechtsextreme Gesinnung sei tief verwurzelt, die Inhalte auf seinem Mobiltelefon waren eine ?Blaupause für die Tat? (Vorsitzender Richter).

Presseinformation als pdf
Mehr

Urteil im Prozess nach Mordversuch aus rassistischen Motiven in Esens, Meldung vom 11. März 2021
Medienberichte

Versuchter Mord: Gericht sieht ausländerfeindliche Gesinnung, in: Ostfriesen-Zeitung vom 10. März 2021

Gericht lässt Sprachnachrichten des Angeklagten vorspielen, in: Anzeiger für Harlingerland vom 23. Februar 2021

29-Jähriger soll aus rassistischen Motiven geschossen haben, in: Nordwest Zeitung vom 14. Januar 2021

29-Jähriger aus Esens wegen versuchten Mordes angeklagt, in: Nordwest Zeitung vom 5. Januar 2021
Links

Betroffenenberatung Niedersachsen

Mobile Beratung gegen Rechts für Demokratie Niedersachsen

Aurich zeigt Gesicht

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Donnerstag, 18. März 2021
*Dokumentation zu Todesfällen in Gewahrsam geht online ? institutioneller Rassismus tötet weiter*
Pressemitteilung der Kampagne ?Death in Custody?, 15. März 2021


Berichte über Tod in Gewahrsam reißen nicht ab. Am 6. März 2021 starb
Qosay Sadam Khalaf in Delmenhorst nach einer gewaltsamen Festnahme durch
die Polizei. Der 19-Jährige wurde am 5. März in einem Park von der
Polizei verfolgt, die eine Drogenkontrolle durchführen wollte. Die
Polizist:innen setzten Pfefferspray ein, schlugen und fesselten ihn.
Anschließend brachten sie ihn zur Wache, wo er plötzlich kollabiert sein
soll. Am Abend des nächsten Tages starb er im Krankenhaus. Die Polizei
spricht von einem ?tragischen Unglücksfall?. Doch unter Qosay Sadam
Khalafs Freunden ist bekannt, dass Festgenommene häufig auf der Wache
zusammengeschlagen werden. Sie vermuten, dass dies zu seinem Tod führte.


In der medialen Berichterstattung wird Qosay Sadam Khalaf zum Täter
gemacht. Etliche Artikel übernehmen die Darstellung der Polizei, er habe
sich gewaltsam gegen seine Festnahme gewehrt und einen Polizisten
geschlagen. Berechtigte Fragen nach den Ursachen, die zum Tod des jungen
Geflüchteten geführt haben und Kritik am Verhalten der Beamt:innen
werden als ?Hetze gegen die Polizei? diffamiert. Eine Demonstration in
Gedenken an Qosay Sadam Khalaf in Frankfurt wurde brutal von der Polizei
angegriffen.

All dies ist nicht neu: Von Oury Jalloh, Christy Schwundeck, Hussam
Fadl, Matiullah Jabarkhil, Aman Alizada und Mohamed Idrissi wissen wir,
dass Opfer tödlicher Polizeigewalt nach ihrem Tod kriminalisiert werden,
um die Gewalt gegen sie zu rechtfertigen.


Diese Muster zeigen sich auch in unserer Recherche zu Tod in Gewahrsam,
die wir heute zum Internationalen Tag gegen Polizeigewalt auf einer
eigenen Homepage veröffentlichen. Es handelt sich um die erste
umfassende Dokumentation von Todesfällen in Gewahrsam und aufgrund
tödlicher Polizeigewalt in der BRD. Sie basiert zentral auf den
Recherchen der Antirassistischen Initiative, der Zeitschrift CILIP und
der Arbeit der vielen Initiativen, die sich für die Aufklärung einzelner
Todesfälle einsetzen. Seit 1990 sind uns 181 Fälle bekannt.


Rassistische Staatsgewalt hat viele Gesichter: Neben direkter
Gewaltausübung wie Erschießen, zu Tode prügeln und Brechmittelfolter
dokumentieren wir auch strukturelle Formen von Gewalt, darunter rund 90
Todesfälle in Haft und Abschiebehaft. Offiziell werden diese häufig als
?Suizid? ausgegeben, doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die
Menschen durch die Haftbedingungen systematisch in den Tod getrieben wurden.


Die Recherche zeigt auch die enge Verschränkung von staatlichem
Rassismus und dem Grenzregime. In 20 Fällen kamen Menschen auf der
unmittelbaren Flucht vor der Polizei ums Leben, häufig um eine
Polizeikontrolle zu vermeiden oder einem Abschiebeversuch zu entkommen.
44 Personen starben in Abschiebehaft, und in drei Fällen wurden
Betroffene gar während der Abschiebung von der Polizei umgebracht.


Weil die Datenlage sehr schlecht ist, gehen wir davon aus, dass es sehr
viele Todesfälle in Gewahrsam gibt, die in unserer Dokumentation noch
nicht enthalten sind. Die Recherche wird daher fortgesetzt und jährlich
aktualisiert.


Death in Custody fordert:

* Das Töten muss aufhören! Jeder Todesfall ist einer zu viel.
* Say their names! Erinnern wir die Geschichten der Getöteten, damit
das staatliche Narrativ nicht das einzige ist, was übrig bleibt.
Schluss mit der Kriminalisierung der Opfer tödlicher staatlicher Gewalt!
* Die vielen Todesfälle dürfen nicht länger achselzuckend hingenommen
werden! Aufklärung und Rechenschaft jetzt!


Die Homepage kann unter folgendem Link abgerufen werden:

https://doku.deathincustody.inf

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