Donnerstag, 18. März 2021
Filmvorführung ?Der zweite Anschlag | The Second Attack | İkinci Saldırı? und Gespräch mit einer Protagonistin und zwei Filmschaffenden
?Der zweite Anschlag? thematisiert die Kontinuität rassistisch motivierter Gewalt in Deutschland mit Hilfe dokumentarischer Zeitzeugen-Interviews und gibt den sonst selten gehörten Betroffenen eine Stimme. Gesprächspartner sind unter anderem Osman Taşköprü, dessen Bruder vom NSU in Hamburg ermordet wurde, sowie Ibrahim Arslan, der den Brandanschlag auf sein Zuhause in Mölln überlebte. Mai Phương Kollath war Augenzeugin der Anschläge auf das Sonnenblumenhaus in Rostock-Lichtenhagen. Sie haben verstörende Erfahrungen hinter sich und suchen bis heute nach Wegen, ihr Trauma zu verarbeiten und mit dem Versagen politischer Instanzen umzugehen. In dem kollektiv realisierten Film kommen weitere Menschen zu Wort, die ebenfalls alltäglich Rassismus in Deutschland erleben und mutig dagegen angehen.

Der Film ist vom 17.3.2021 bis zum 21.3.2021 online zu sehen. Sprache: Deutsch und Türkisch mit englischen Untertiteln.

Länge: 62 Minuten.

Link: https://vimeo.com/505233037
PW: WochenGegenRassismus

Das Gespräch mit der Protagonistin Özge Pınar Sarp, den Filmemacher*innen Patrick Lohse und Mala Reinhardt findet am 19.3. um 19:00 Uhr über Zoom statt. Der Link zur Veranstaltung wird noch bekannt gegeben bzw. kann unter ehrenamt@exilverein.de angefragt werden.

Wir freuen uns auf Fragen und Anmerkungen die mitgebracht werden.

Wir halten uns vor einen Rassismus-kritischen Raum zu schaffen und werden über die Strukturen von Rassismus sprechen mit dem Versuch, keine Reproduktion von rassistischer Sprache anzuwenden, das Gleiche erwarten wir von allen Teilnehmenden.

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Montag, 15. März 2021
Ganz unten
Rassismus ist in öffentlichen Debatten um die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen nur selten Thema. In der Regel stehen Sprachkenntnisse, die Anerkennung von Qualifikationen, bürokratische Hürden oder Probleme, die sich aus dem Aufenthaltsstatus (z.B. einer Duldung) ergeben, im Mittelpunkt. Die von Pro Asyl und der IG Metall herausgegebene Studie ?Ganz unten in der Hierarchie. Rassismus als Arbeitsmarkthindernis für Geflüchtete? zeigt demgegenüber, dass auch Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen im Alltag, in Behörden, in Berufsschulen und in Betrieben ein zentrales Arbeitsmarkthindernis für Geflüchtete darstellen. Um eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen zu ermöglichen, so wird deutlich, muss Rassismus auch im Alltag, am Arbeitsplatz oder im Bewerbungsverfahren sichtbar gemacht, kritisiert und sanktioniert werden. Die Tatsache, dass ein Verlust des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes unter Umständen das Aufenthaltsrecht bedroht, erschwert es, sich gegen Rassismus in der Schule oder im Betrieb zu wehren. Es braucht vor diesem Hintergrund neben einem flächendeckenden Netz an professionellen Antidiskriminierungs- und Rechtsberatungsstellen sowie ehrenamtlichen solidarischen Unterstützungsstrukturen im Alltag eine Sensibilisierung der Arbeitsmarktakteure zu diesem Thema.

Grundlage der Studie sind Ergebnisse des durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Verbundprojekts ?Willkommenskultur und Demokratie in Deutschland?. Im Rahmen des Projekts wurden 64 qualitative Expert*inneninterviews mit Behörden, Beratungsstellen, Ehrenamtlichen, Gewerkschaften und Geflüchteten ins sechs Regionen in Deutschland geführt.

Die Studie ist online als *.pdf verfügbar https://nihuke.files.wordpress.com/2020/11/studie_ganzunten_web.pdf

Die Pressemitteilung zur Studie finden Sie unter https://uni-tuebingen.de/universitaet/aktuelles-und-publikationen/newsfullview-aktuell/article/alltagsrassismus-macht-gefluechteten-das-leben-schwer/

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Kriege in unseren Ländern
19. Mä?rz 2021 | 19:30 Uhr

Liebe Freundinnen und Freunde, Schwestern und Brüder,

am 19. März 2003 begann der zweite Angriff der USA und befreundeter Staaten auf den Irak. Auf den Tag genau vor 8 Jahren eröffnete die französische Luftwaffe den Krieg gegen Libyen mit Bombardierungen. Beide Kriege verstießen gegen existierendes internationales Völkerrecht und waren illegal. Sie wurden indirekt unterstützt durch die Bundesrepublik Deutschland. Von hier aus flogen Kampf-Flugzeuge und Nachschub für die Kriegsparteien der NATO-Staaten. Beide Kriege haben verheerende Folgen nicht nur für die Menschen in Irak und Libyen gehabt, sondern für viele aus den Nachbarstaaten. Seitdem mussten viele Menschen sterben und viele haben ihre Lebensgrundlagen verloren. Sie haben viele gezwungen ihre Wohnorte und ihre Familien zu verlassen. Doch hier in Deutschland im Herzen Europas, wo wir leben, scheinen diese Verbrechen keine Rolle in der öffentlichen Diskussion zu spielen. Nur die unter diesen Kriegen und ihre Folgen leidenden Menschen, also wir Flüchtlinge und Vertriebene, scheinen immer wieder die Ruhe und Ordnung hier zu stören. Die Diskussionen der politischen Parteien hier in Deutschland konzentrieren sich darauf, wie Menschen aus diesen Ländern, wie Zeugen des Krieges und ihrer Folgen, wie also Flüchtlinge von Europa ferngehalten werden. Sie werden weiterhin kriminalisiert und nicht nur mit Rassismus begegnet, sondern auch mit Abschiebung bedroht. Sie sind in Lagern in Libyen, in Türkei, in Griechenland oder sonstwo isoliert und nicht nur ihrer Würde beraubt. Europa zeigt unter der Propaganda der Menschenrechte, dass das Leben dieser Menschen keinen Cent wert ist. Dass es egal ist, ob sie in den Kriegen, als Flüchtlinge in den Lagern, als Kinder in Basra durch Leukämie, als Füchtlinge in Lagern in Libyen versklavt oder vergewaltigt werden oder in Moria sterben.

Die Regierungen Europas initiieren und befeuern weiterhin Kriege. Die hier angesiedelten Firmen verdienen sowohl an der Zerstörung als auch am Wiederaufbau. In all diesen Kriegen werden wir gegeneinander gehetzt als Ethnien, Religionen, o.ä. Diese koloniale Barbarei kennen wir nicht nur seit unserer Geburt, sondern seit Jahrhunderten. Wir wollen nicht mit den politischen Parteien und Regierungen Europas oder Deutschlands, die diese Verbrechen begangen haben und immer noch Kriege in unsere Länder tragen, reden oder ihnen Forderungen stellen. Ihre Barbarei ist uns bewusst und das Schweigen der Mehrheitsgesellschaft zu diesen Kriegen auch. Uns geht es darum, wie wir uns organisieren können gegen diese Barbarei.

Uns interessieren unsere Gemeinschaften aus diesen Ländern. Daher organisieren wir im Rahmen unserer Online-Treffen am Tage des Angriffs auf Irak und Libyen diese Diskussionsveranstaltung. Uns interessiert es, wie es unseren Brüdern und Schwestern aus den verschiedensten Ländern geht, fern der Städte und Orte, die einst ihren Lebensmittelpunkt bildeten, fern der Familien und Bekannten. Wir wollen in Gesprächen uns austauschen darüber, wie es uns geht, wenn wir wissen, dass der Krieg in unseren Ländern tobt und unsere Liebsten und ihr Leben bedroht. Wir wollen gemeinsam wissen, wie es uns geht, wenn die Sanktionen als Vor- oder Nachbereitung zu einem Krieg die Wirtschaft eines Landes samt ihrer Menschen in den Elend ziehen kann: Im Irak starben nach dem ersten Angriff der USA infolge der Sanktionen viele, weil sie kaum Zugang zu Medizin hatten. Nun sind tausende Menschen in Syrien Hunger und mangelnder gesundheitlicher Versorgung ausgesetzt und ihre Leben sind bedroht. Was können wir hier machen, damit wir die Ohnmacht ablegen, damit wir mit unseren Familien und Bekannten in unseren Ländern oder in den großen Flüchtlingslagern dieser Erde in Kontakt bleiben und ihnen beistehen können, damit wir den Manipulationen vor einem Krieg begegnen und die Vertuschungen offenlegen können. Vielleicht habt ihr andere Ideen, andere Aspekte, die wir nicht erwähnt haben.

Wenn ihr an dem Online-Treffen teilnehmen wollt, schreibt uns oder kontaktiert uns per Telefon.
Wir sprechen Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurdisch, Türkisch. Falls ihr eine andere Sprache spricht, so fragen wir Freundinnen und organisieren diese ebenfalls.
Schreibt uns eine E-Mail oder eine Nachricht an die unten angegebenen Telefonnummern:

Gülay: 0162 989 07 46 (deutsch und türkisch)
Araz: 0178 853 07 01 (deutsch, englisch, farsi)

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Donnerstag, 11. März 2021
Wenn Polizisten töten
Monitor hat sich auf Recherche (vor Ort) begeben; vorraussichtlich heute Abend ist der Sendung dazu erstmals zu sehen. Das Video wird anschließend dort gespeichert sein.

Zum Beitrag:

MONITOR: Ermittlungen eingestellt: Wenn Polizisten töten

Im August 2019 erschoss ein Polizist in Stade den jungen Flüchtling Aman A. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren ein. Begründung: Der Polizist habe in Notwehr gehandelt. MONITOR-Recherchen wecken nun Zweifel an dieser Version. Aber Hinweisen auf eine Überreaktion des Beamten sind die Ermittler offensichtlich nicht nachgegangen. Damit reiht sich der Fall ein in eine Kette vergleichbarer Fälle, in denen Ermittlungen eingestellt wurden ? trotz Hinweisen auf schuldhaftes Verhalten von Polizeibeamten.

https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/stade-polizei-ermittlungen-100.html

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Montag, 8. März 2021
Gedenken an Amed Ahmad
Wir gedenken Amed Ahmad
gestorben am 29. September 2018 unter bisher ungeklärten Umständen

Homepage der Initiative Amed Ahmad: https://initiativeamad.blackblogs.org

Amed Ahmad floh vor dem Krieg in Syrien und lebte in Geldern. Am 6. Juli 2018 wurde er grundlos verhaftet. 73 Tage wurde er seiner Freiheit beraubt, bis er am 17. September 2018 in der JVA Kleve unter bisher ungeklärten Umständen in seiner Zelle verbrannte. 12 Tage verbrachte er im Krankenhaus. Seine in Bonn lebender Vater wurde in dieser Zeit nicht benachrichtigt. Er erfuhr erst durch die Medien vom Tod seines Sohnes. Seine Mutter und Geschwister waren auf der Flucht vor dem Krieg in Syrien. Amed sehnte sich nach ihnen und fieberte dem Wiedersehen entgegen.
Wiederholt werden Ausreden, Lügen, Vertuschungen und Pannen konstruiert, um den Tod von Amed Ahmad als ?Panne? darzustellen. Am morgigen Dienstag, den 9. März 2021 findet der 28. parlamentarische Untersuchungsausschuss zu dem Thema im Landtag NRW statt. Aus diesem Anlass rufen die Eltern, Freundinnen und Freunde von Amed Ahmad zu einer Pressekonferenz.

Pressekonferenz der Familie Ahmad am 9. März 2021
ab 13:30 Uhr vor dem Landtag NRW in Düsseldorf

Am 6. Juli 2018 wird Amed Ahmad von der Polizei in Geldern festgenommen. Am selben Abend wird er in die Justizvollzugsanstalt nach Geldern-Pont verlegt. Am 10. Juli 2018 wird er dann in das Gefängnis in Kleve verlegt. Am 17. September 2018 brennt seine Zelle. Per Krankenwagen wird Amed Ahmad in das Sankt-Antonius Krankenhaus in Kleve transportiert. Dort wird er nicht stationiert, sondern mit einem Hubschrauber in das Klinikum Duisburg gebracht. Eine Woche später am 24. September 2020 wird er in das künstliche Koma versetzt und in das Klinikum Bergmannsheil nach Bochum gebracht. Am 29. September stirbt er nach einer Lungentransplantation. Das sind die bekannten und nicht diskutierbaren Fakten.

Als nach dem Tod Amed Ahmads die Öffentlichkeit von seinem Tod und der rechtswidrigen Freiheitsberaubung erfuhr, versprach der Innenminister Nordrhein Westphalens, Herr Reul, Aufklärung und entschuldigte sich bei den Familienangehörigen von Amed Ahmad.

Fest steht mittlerweile, dass alle Untersuchungen der Staatsanwaltschaften zum Fall beendet worden sind. Keiner der befragten Beamten kann sich daran erinnern, warum sie Amed Ahmad länger seiner Freiheit beraubt haben. Hinweise zur Datenbearbeitung und erkennungsdienstlichen Behandlung sind seitens der Staatsanwälte ignoriert. Fehler seitens der Beamten sind bisher folgenlos geblieben, obwohl diese dazu geführt haben, dass Amed Ahmad in der JVA Kleve seiner Freiheit beraubt wurde.

Es ist festzuhalten, dass die erkennungsdienstliche Behandlung in Krefeld nach einer Nachtfahrt ohne Ticket am 4. Juli 2018, also zwei Tage vor der Verhaftung von Amed Ahmad, auf Grundlage einer faktisch fehlerhaften Begründung durchgeführt wurde.

Ferner steht fest, dass zwischen dem 4. Und 9 Juli 2018, also dem Zeitraum vor und kurz nach der Verhaftung von Amed Ahmad seine Daten mehrmals in den polizeilichen Datenbanken abgefragt und mit denen einer anderen Person unterschiedlichem Namen und offensichtlich unterschiedlichem Aussehen zusammengeführt worden sind. Fest steht nun mittlerweile auch, dass die Einträge und Daten in den polizeilichen ViVA-Datenbanken des Landes NRW offensichtlich manipuliert worden sind.

Die seit seinem Tod öffentlich gewordenen Berichte oder Aussagen hinsichtlich der Festnahme widersprechen oder unterscheiden sich. Die involvierten Beamten geben unterschiedliche Versionen im parlamentarischen Untersuchungsausschuss, in den Untersuchungen, in der Presse wieder. Warum wurde Amed Ahmad festgenommen? Weil die Tochter eines Polizeibeamten ihren Vater gerufen habe oder weil Geldener Polizisten ihn bewusst gesucht und festgenommen haben?

Für uns ist es eindeutig und klar: Amed Ahmad wurde nicht aufgrund von Datenfehler getötet, sondern aufgrund von Fehlverhalten oder absichtliches Fehlverhalten einiger Beamten. Was der Innenminister Reul unternehmen wird, um diese aufzuklären, ist abzuwarten.

Wir sind uns einig und entschlossen: Wir werden die Familie, Freundinnen und Freunde von Amed Ahmad solange wie nötig unterstützen und verhindern, dass wieder einmal die Wahrheit durch Lügen und Vertuschungen in der Öffentlichkeit hingerichtet wird, dass wieder ein Mensch getötet und zu den Akten gelegt wird.

Wir unterstützen die Familie von Amed Ahmad bei ihren Bestrebungen und rufen dazu auf, ihre Pressekundgebung zu besuchen und sie weiterhin zu unterstützen.

Wuppertal, 8. März 2021

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Dienstag, 16. Februar 2021
Die Falle - Aktionstheater zum Thema Bewegungsfreiheit
Hallo liebe Leute,

Vor der Pandemie bin ich regelmäßig mit meinem Theaterstück in politischen Zentren, Theatern, an öffentlichen Plätzen oder in Schulklassen aufgetreten. Wir haben über Bewegungsfreiheit und Abschiebungen diskutiert und das Leben in deutschen Asylheimen kennengelernt.

Seit Beginn der Coronapandemie kann ich mit meinem Theaterstück nicht mehr im öffentlichen Raum auftreten. Aber in Flüchtlingslagern und an den EU-Außengrenzen hat die Pandemie die Lage weiter verschärft und Abschiebungen gehen immer weiter. Es ist also höchste Zeit unsere Forderung für Bewegungsfreiheit wieder in Öffentlichkeit zu tragen und mit dem Theater auf die katastrophale Lage in den Unterkünften und an den EU-Außengrenzen aufmerksam zu machen.

Seit Ende November versuche ich Live-Theater online aufzuführen. Am Anfang war es eine technische Herausforderung, aber mittlerweile sind wir glücklich, dass es mit der Technik alles klappt. Ziel ist es mit möglichst vielen Leuten digital in Kontakt zu kommen und einen gemeinsamen Abend zu verbringen.

Ich bin auf der Suche nach Gruppen, Vereinen oder Initiativen, die Lust haben den Theaterabend und die anschließende Diskussion gemeinsam mit mir für ihr interessiertes Publikum zu organisieren.

Das aktuelle Stück heißt „Die Falle“ (Beschreibung siehe unten) und die Online-Aufführung dauert ca. eine Stunde mit anschließender Diskussion. Mein Zuhause wird zur Bühne und das Publikum ist über die Kamera live dabei.

Weitere Informationen zu meinem Theaterprojekt findet ihr unter folgendem Link: https://afrique-europe-interact.net/2044-0-Das-Theater.html

Ich freue mich über Rückmeldungen und Anfragen für gemeinsame politische Digital-Theaterabende per E-Mail an theaterfuerbewegungsfreiheit@gmail.com

Bleibt gesund!

Riadh Ben Amma

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Samstag, 13. Februar 2021
Wohnen in Flüchtlingsunterkünften - Stadt Hemmingen hält an rechtswidrigen Gebühren fest
Die Stadt Hemmingen berechnet Geflüchteten, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, pro Schlafplatz in einem Zweibettzimmer von weniger als 20qm2 monatlich weiterhin 930 €.

Diese Praxis wird aufrecht erhalten, obwohl die Stadt bereits Ende 2019 eine Neuberechnung der Gebühren ankündigte. Mitte 2020 ließ die Stadt Hemmingen ihre Forderung gegen einen der Bewohner vor Gericht sogar gänzlich fallen, wohl um eine Gerichtsentscheidung zu vermeiden, welche die als „Wuchermiete“ skandalisierte Gebühr für rechtswidrig erklärt hätte.

Die Neuberechnung der Gebühren durch die Stadt Hemmingen erfolgte bis heute nicht. Vielmehr wurde kürzlich bekannt, dass die Stadt erneut auf Grundlage der unzutreffenden Gebührenberechnung teilweise Mahnungen über mehrere tausend Euro an die Bewohner_innen versendet und ihnen die Zwangsvollstreckung androht, sofern sie ihre – vermeintlichen – Schulden nicht innerhalb einer Woche begleichen (siehe Mahnung der Stadt Hemmingen vom 03.12.2020).

Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrat Niedersachsen:

„Die Stadt Hemmingen muss ihre Spielräume nutzen und die Höhe der Gebühren unverzüglich rechtskonform und sozialverträglich gestalten. Solange dies nicht passiert, darf sie den Bewohner_innen keine Gebühren berechnen und diese erst Recht nicht zwangsweise eintreiben. Sollte Stadt an ihrer rechtswidrigen Praxis festhalten, muss das Land im Rahmen seiner Fachaufsicht einschreiten.“

Ginge es nach den Bewohner_innen, wären sie schon längst aus der Gemeinschaftsunterkunft ausgezogen. Manche von ihnen dürfen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus jedoch überhaupt nicht umziehen, andere dürfen zwar umziehen, finden aber aufgrund von Knappheit und Diskriminierung keine eigene Wohnung.

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Mal weg von Corona: Zur aktuellen Situation von Fluchtmigration in Deutschland
Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Ulla Jelpke (DIE LINKE.) ergibt sich, dass die von der Koalition bei der Fluchtmigration eingezogene "Obergrenze" (180.000 bis 220.000) im vergangenen Jahr gerade einmal zu einem Drittel ausgeschöpft wurde: Zieht man von der Zahl der grenzüberschreitenden Asylanträge, der Familiennachzüge zu Flüchtlingen und den Resettlement-Aufnahmen die Zahl der Abschiebungen und Ausreisen von Geflüchteten ab, ergibt sich für das Jahr 2020 unter dem Strich eine "Netto-Zuwanderung" im Bereich der Asylmigration in Höhe von gerade einmal 67.500 Menschen! Die Zahl dürfte am Ende noch niedriger sein, weil viele freiwillige Ausreisen nicht erfasst (die Angaben hierzu sind auch noch vorläufig) und manche Schutzsuchende doppelt gezählt werden - Details hierzu im angehangenen Vermerk (es war eine Nachfrage erforderlich, deshalb finden sich im Anhang zwei Dokumente dazu).

Während Seehofer den Rückgang der Asylzahlen als "Erfolg" seiner Politik wertet, spricht Ulla Jelpke in einer Pressemitteilung von einer "beschämenden Nachricht, denn die Zahl der Flüchtlinge weltweit ist weiter angestiegen. Deutschland wird seiner Verantwortung für die Flüchtlingsaufnahme, gemessen an der Bevölkerungsgröße und Wirtschaftskraft, nicht ansatzweise gerecht". Und: "Statt rücksichtsloser Abschiebungen müssen Humanität und Menschenrechte Vorrang haben. Insbesondere braucht es endlich eine Bleiberechtsregelung, die diesen Namen auch verdient." https://www.ulla-jelpke.de/2021/02/bleiberecht-statt-abschiebungen-2/

Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete als erste hierzu:
https://www.presseportal.de/pm/58964/4834569


Der drastische Rückgang des Familiennachzugs war bereits zuvor infolge einer weiteren Anfrage von Ulla Jelpke bekannt geworden: Während der Familiennachzug im Allgemeinen im Jahr 2020 um 29,3 Prozent zurückgegangen ist, halbierten sich die Zahlen beim Nachzug zu Flüchtlingen im Vergleich der Jahre 2020 und 2019 (Rückgang um 49,7 Prozent). Beim Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen betrug der Rückgang sogar 67,4% - das sind dramatische Werte, die nicht nur mit den Auswirkungen der Pandemie erklärt werden können!
Auch hierzu gibt es einen Vermerk von mir im Anhang, die NOZ berichtete, Ulla Jelpke beklagt darin die "viel zu hohen bürokratischen Hürden ... bei der praktischen Umsetzung des Familiennachzugs" und fordert "einen grundlegenden Wandel im Auswärtigen Amt": https://www.presseportal.de/pm/58964/4826448

Die Antwort auf die mündliche Frage ist sehr interessant, weil die unterschiedlichen Formen des Familiennachzugs im Jahresvergleich aufgelistet werden und zudem eine getrennte Auflistung für die bedeutendsten Asylländer beim Familiennachzug erfolgt (dies zeigt, wie nah die Visazahlen in Bezug auf diese sieben Asyl-Herkunftsländer an der Zahl für den Nachzug zu Flüchtlingen erteilten Visa liegen, die erst seit kurzem gesondert erfasst werden).


FRONTEX steht massiv in der Kritik - vielleicht ist das der Grund (allerdings keine rechtlich tragfähige Begründung) dafür, dass die Bundesregierung eine Frage von Ulla Jelpke zu einer Aussage von FRONTEX-Chef Leggeri im Innenausschuss des Bundestages als geheime Verschlusssache ("nur für den Dienstgebrauch") eingestuft hat. Die Begründung der Bundesregierung (siehe Antwort im Anhang), die Antwort sei "aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig" und eine offene Beantwortung könne "nachteilige Auswirkungen für die bilateralen Beziehungen von Deutschland und Griechenland haben", lässt aufhorchen! Es geht um die seit Frühjahr 2020 von Griechenland verfügte neue Praxis beim "Abfangen" von Booten in der Ägäis im Kontext des FRONTEX-Einsatzplans.
In einer Pressemitteilung kritisierte Ulla Jelpke die Geheimhaltungspraxis der Bundesregierung, es dürfe keine Kumpanei in der Abschottungspolitik zur Deckung rechtswidriger Pushbacks durch Griechenland geben - diese seien ohnehin "kein Geheimnis". "Mit dem Vertuschen und Leugnen von Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsbrüchen an den EU-Außengrenzen muss endlich Schluss sein!", heißt es abschließend: https://www.ulla-jelpke.de/2021/01/pm-bundesregierung-deckt-pushback-zusammenarbeit-von-griechenland-und-frontex/

Gegen die Einstufung des Dokuments wurde Widerspruch eingelegt. Nicht nur in diesem Fall ist eine maßlose und unbegründete Einstufungspraxis insbesondere des Bundesinnenministeriums bei der Beantwortung parlamentarischer Fragen zu beklagen.

Zum Thema Abschiebungen hier mehrere Links und Hinweise:

Grafisch sehr anschaulich, detailliert und äußerst hilfreich hat die Bundeszentrale für politische Bildung die Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der LINKEN zu Abschiebungen und Ausreisen dargestellt, und zwar rückwirkend bis zum Jahr 2014! Eine tolle Service-Leistung der Bundeszentrale :o) [bevor Nachfragen kommen: die Anfrage für 2020 ist gestellt, mit einer Antwort ist erst im März zu rechnen] Hier der link:
https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/flucht/zahlen-zu-asyl/265765/abschiebungen-in-deutschland


In der Frankfurter Rundschau weist Victor Funk auf die aktuelle Debatte in Österreich um die Abschiebung von im Land geborenen Kindern von Geflüchteten hin - und auf den Umstand, dass es in Deutschland keine vergleichbare Debatte gibt. Dabei könnte bzw. müsste die Rechtsprechung des EGMR zum Recht auf Privatleben nach Art. 8 EMRK in solchen Fallkonstellationen, bei denen es um "faktische Inländer" bzw. hier geborene und aufgewachsene Kinder/Jugendliche oder sogar Erwachsene geht, von Behörden und Gerichten viel umfassender zur Anwendung kommen. Auf vergebliche parlamentarische Initiativen der LINKEN hierzu und das ideologisch verminte Debattenfeld weise ich in dem Artikel hin: https://www.fr.de/politik/eine-ungewisse-zukunft-90199196.html
Zur Debatte in Österreich: https://www.fr.de/politik/ausgeflogen-in-ein-fremdes-land-90199122.html


Nina von Hardenberg fordert in der Süddeutschen Zeitung völlig zu Recht ein Bleiberecht für die meist schon seit vielen Jahren hier lebenden afghanischen Geflüchteten. Sie weist darauf hin, dass es beim jetzigen Tempo 100 Jahre dauern würde, bis alle knapp 30.000 abgelehnten afghanischen Asylsuchenden nach Afghanistan abgeschoben worden sind. Eine irrationale Politik, die Geflüchtete aus dem gefährlichsten Land der Welt traumatisiert und über Jahre hinweg nicht ankommen lässt:
https://www.sueddeutsche.de/meinung/fluechtlinge-afghanistan-abschiebungen-seehofer-1.5199816
Die Irrationalität und Brutalität dieser Politik wird auch in dem gestrigen Panorama-TV-Beitrag über (legal) zurückgekehrte, zuvor abgeschobene Afghanen deutlich:
https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2021/Absurde-Abschiebung-Seehofers-Afghanen-sind-zurueck,abschiebung926.html


Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss aktuell (erneut) eine Abschiebung nach Afghanistan verhindert! Der Beschluss ging wohl schon über Fachverteiler, er ist für die Praxis aber doch so wichtig, dass ich ihn hier noch einmal zur allgemeinen Information anhänge. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hatte auf nicht nachvollziehbare Weise eine Aufklärung der aktuell verschärften Gefährdungslage in Afghanistan unterlassen.


Zu Abschiebungen Geflüchteter aus dem Sudan liegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN vor. Ulla Jelpke kommentiert dies in einer Pressemitteilung (hier ist auch die Antwort verlinkt): https://www.ulla-jelpke.de/2021/01/schluss-mit-behoerdenschikanen-fuer-gefluechtete-aus-dem-sudan/

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Montag, 18. Januar 2021
Never forget: Heute ist Martin-Luther-King-Day
https://www.youtube.com/watch?v=4P01hBT3LqQ

https://www.youtube.com/watch?v=K9hPa0cvqks

https://www.youtube.com/watch?v=Cv9fyyAnIOQ

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Mittwoch, 13. Januar 2021
So kann man sich irren
Der Qanon-Fanatiker Angeli, der mit Büffelhornkappe ins Capitol eindrang wollte damit als Wikinger-Schamane wahrgenommen werden - ich dachte an einen Medizinmann der Dakota oder Lakota. Mit denen wollen die stolzen Weißen ganz sicher nicht in Zusammenhang gebracht werden.

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