Samstag, 13. Februar 2021
Wohnen in Flüchtlingsunterkünften - Stadt Hemmingen hält an rechtswidrigen Gebühren fest
che2001, 00:23h
Die Stadt Hemmingen berechnet Geflüchteten, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, pro Schlafplatz in einem Zweibettzimmer von weniger als 20qm2 monatlich weiterhin 930 €.
Diese Praxis wird aufrecht erhalten, obwohl die Stadt bereits Ende 2019 eine Neuberechnung der Gebühren ankündigte. Mitte 2020 ließ die Stadt Hemmingen ihre Forderung gegen einen der Bewohner vor Gericht sogar gänzlich fallen, wohl um eine Gerichtsentscheidung zu vermeiden, welche die als „Wuchermiete“ skandalisierte Gebühr für rechtswidrig erklärt hätte.
Die Neuberechnung der Gebühren durch die Stadt Hemmingen erfolgte bis heute nicht. Vielmehr wurde kürzlich bekannt, dass die Stadt erneut auf Grundlage der unzutreffenden Gebührenberechnung teilweise Mahnungen über mehrere tausend Euro an die Bewohner_innen versendet und ihnen die Zwangsvollstreckung androht, sofern sie ihre – vermeintlichen – Schulden nicht innerhalb einer Woche begleichen (siehe Mahnung der Stadt Hemmingen vom 03.12.2020).
Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrat Niedersachsen:
„Die Stadt Hemmingen muss ihre Spielräume nutzen und die Höhe der Gebühren unverzüglich rechtskonform und sozialverträglich gestalten. Solange dies nicht passiert, darf sie den Bewohner_innen keine Gebühren berechnen und diese erst Recht nicht zwangsweise eintreiben. Sollte Stadt an ihrer rechtswidrigen Praxis festhalten, muss das Land im Rahmen seiner Fachaufsicht einschreiten.“
Ginge es nach den Bewohner_innen, wären sie schon längst aus der Gemeinschaftsunterkunft ausgezogen. Manche von ihnen dürfen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus jedoch überhaupt nicht umziehen, andere dürfen zwar umziehen, finden aber aufgrund von Knappheit und Diskriminierung keine eigene Wohnung.
Diese Praxis wird aufrecht erhalten, obwohl die Stadt bereits Ende 2019 eine Neuberechnung der Gebühren ankündigte. Mitte 2020 ließ die Stadt Hemmingen ihre Forderung gegen einen der Bewohner vor Gericht sogar gänzlich fallen, wohl um eine Gerichtsentscheidung zu vermeiden, welche die als „Wuchermiete“ skandalisierte Gebühr für rechtswidrig erklärt hätte.
Die Neuberechnung der Gebühren durch die Stadt Hemmingen erfolgte bis heute nicht. Vielmehr wurde kürzlich bekannt, dass die Stadt erneut auf Grundlage der unzutreffenden Gebührenberechnung teilweise Mahnungen über mehrere tausend Euro an die Bewohner_innen versendet und ihnen die Zwangsvollstreckung androht, sofern sie ihre – vermeintlichen – Schulden nicht innerhalb einer Woche begleichen (siehe Mahnung der Stadt Hemmingen vom 03.12.2020).
Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrat Niedersachsen:
„Die Stadt Hemmingen muss ihre Spielräume nutzen und die Höhe der Gebühren unverzüglich rechtskonform und sozialverträglich gestalten. Solange dies nicht passiert, darf sie den Bewohner_innen keine Gebühren berechnen und diese erst Recht nicht zwangsweise eintreiben. Sollte Stadt an ihrer rechtswidrigen Praxis festhalten, muss das Land im Rahmen seiner Fachaufsicht einschreiten.“
Ginge es nach den Bewohner_innen, wären sie schon längst aus der Gemeinschaftsunterkunft ausgezogen. Manche von ihnen dürfen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus jedoch überhaupt nicht umziehen, andere dürfen zwar umziehen, finden aber aufgrund von Knappheit und Diskriminierung keine eigene Wohnung.
... link (0 Kommentare) ... comment
Mal weg von Corona: Zur aktuellen Situation von Fluchtmigration in Deutschland
che2001, 00:05h
Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Ulla Jelpke (DIE LINKE.) ergibt sich, dass die von der Koalition bei der Fluchtmigration eingezogene "Obergrenze" (180.000 bis 220.000) im vergangenen Jahr gerade einmal zu einem Drittel ausgeschöpft wurde: Zieht man von der Zahl der grenzüberschreitenden Asylanträge, der Familiennachzüge zu Flüchtlingen und den Resettlement-Aufnahmen die Zahl der Abschiebungen und Ausreisen von Geflüchteten ab, ergibt sich für das Jahr 2020 unter dem Strich eine "Netto-Zuwanderung" im Bereich der Asylmigration in Höhe von gerade einmal 67.500 Menschen! Die Zahl dürfte am Ende noch niedriger sein, weil viele freiwillige Ausreisen nicht erfasst (die Angaben hierzu sind auch noch vorläufig) und manche Schutzsuchende doppelt gezählt werden - Details hierzu im angehangenen Vermerk (es war eine Nachfrage erforderlich, deshalb finden sich im Anhang zwei Dokumente dazu).
Während Seehofer den Rückgang der Asylzahlen als "Erfolg" seiner Politik wertet, spricht Ulla Jelpke in einer Pressemitteilung von einer "beschämenden Nachricht, denn die Zahl der Flüchtlinge weltweit ist weiter angestiegen. Deutschland wird seiner Verantwortung für die Flüchtlingsaufnahme, gemessen an der Bevölkerungsgröße und Wirtschaftskraft, nicht ansatzweise gerecht". Und: "Statt rücksichtsloser Abschiebungen müssen Humanität und Menschenrechte Vorrang haben. Insbesondere braucht es endlich eine Bleiberechtsregelung, die diesen Namen auch verdient." https://www.ulla-jelpke.de/2021/02/bleiberecht-statt-abschiebungen-2/
Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete als erste hierzu:
https://www.presseportal.de/pm/58964/4834569
Der drastische Rückgang des Familiennachzugs war bereits zuvor infolge einer weiteren Anfrage von Ulla Jelpke bekannt geworden: Während der Familiennachzug im Allgemeinen im Jahr 2020 um 29,3 Prozent zurückgegangen ist, halbierten sich die Zahlen beim Nachzug zu Flüchtlingen im Vergleich der Jahre 2020 und 2019 (Rückgang um 49,7 Prozent). Beim Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen betrug der Rückgang sogar 67,4% - das sind dramatische Werte, die nicht nur mit den Auswirkungen der Pandemie erklärt werden können!
Auch hierzu gibt es einen Vermerk von mir im Anhang, die NOZ berichtete, Ulla Jelpke beklagt darin die "viel zu hohen bürokratischen Hürden ... bei der praktischen Umsetzung des Familiennachzugs" und fordert "einen grundlegenden Wandel im Auswärtigen Amt": https://www.presseportal.de/pm/58964/4826448
Die Antwort auf die mündliche Frage ist sehr interessant, weil die unterschiedlichen Formen des Familiennachzugs im Jahresvergleich aufgelistet werden und zudem eine getrennte Auflistung für die bedeutendsten Asylländer beim Familiennachzug erfolgt (dies zeigt, wie nah die Visazahlen in Bezug auf diese sieben Asyl-Herkunftsländer an der Zahl für den Nachzug zu Flüchtlingen erteilten Visa liegen, die erst seit kurzem gesondert erfasst werden).
FRONTEX steht massiv in der Kritik - vielleicht ist das der Grund (allerdings keine rechtlich tragfähige Begründung) dafür, dass die Bundesregierung eine Frage von Ulla Jelpke zu einer Aussage von FRONTEX-Chef Leggeri im Innenausschuss des Bundestages als geheime Verschlusssache ("nur für den Dienstgebrauch") eingestuft hat. Die Begründung der Bundesregierung (siehe Antwort im Anhang), die Antwort sei "aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig" und eine offene Beantwortung könne "nachteilige Auswirkungen für die bilateralen Beziehungen von Deutschland und Griechenland haben", lässt aufhorchen! Es geht um die seit Frühjahr 2020 von Griechenland verfügte neue Praxis beim "Abfangen" von Booten in der Ägäis im Kontext des FRONTEX-Einsatzplans.
In einer Pressemitteilung kritisierte Ulla Jelpke die Geheimhaltungspraxis der Bundesregierung, es dürfe keine Kumpanei in der Abschottungspolitik zur Deckung rechtswidriger Pushbacks durch Griechenland geben - diese seien ohnehin "kein Geheimnis". "Mit dem Vertuschen und Leugnen von Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsbrüchen an den EU-Außengrenzen muss endlich Schluss sein!", heißt es abschließend: https://www.ulla-jelpke.de/2021/01/pm-bundesregierung-deckt-pushback-zusammenarbeit-von-griechenland-und-frontex/
Gegen die Einstufung des Dokuments wurde Widerspruch eingelegt. Nicht nur in diesem Fall ist eine maßlose und unbegründete Einstufungspraxis insbesondere des Bundesinnenministeriums bei der Beantwortung parlamentarischer Fragen zu beklagen.
Zum Thema Abschiebungen hier mehrere Links und Hinweise:
Grafisch sehr anschaulich, detailliert und äußerst hilfreich hat die Bundeszentrale für politische Bildung die Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der LINKEN zu Abschiebungen und Ausreisen dargestellt, und zwar rückwirkend bis zum Jahr 2014! Eine tolle Service-Leistung der Bundeszentrale :o) [bevor Nachfragen kommen: die Anfrage für 2020 ist gestellt, mit einer Antwort ist erst im März zu rechnen] Hier der link:
https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/flucht/zahlen-zu-asyl/265765/abschiebungen-in-deutschland
In der Frankfurter Rundschau weist Victor Funk auf die aktuelle Debatte in Österreich um die Abschiebung von im Land geborenen Kindern von Geflüchteten hin - und auf den Umstand, dass es in Deutschland keine vergleichbare Debatte gibt. Dabei könnte bzw. müsste die Rechtsprechung des EGMR zum Recht auf Privatleben nach Art. 8 EMRK in solchen Fallkonstellationen, bei denen es um "faktische Inländer" bzw. hier geborene und aufgewachsene Kinder/Jugendliche oder sogar Erwachsene geht, von Behörden und Gerichten viel umfassender zur Anwendung kommen. Auf vergebliche parlamentarische Initiativen der LINKEN hierzu und das ideologisch verminte Debattenfeld weise ich in dem Artikel hin: https://www.fr.de/politik/eine-ungewisse-zukunft-90199196.html
Zur Debatte in Österreich: https://www.fr.de/politik/ausgeflogen-in-ein-fremdes-land-90199122.html
Nina von Hardenberg fordert in der Süddeutschen Zeitung völlig zu Recht ein Bleiberecht für die meist schon seit vielen Jahren hier lebenden afghanischen Geflüchteten. Sie weist darauf hin, dass es beim jetzigen Tempo 100 Jahre dauern würde, bis alle knapp 30.000 abgelehnten afghanischen Asylsuchenden nach Afghanistan abgeschoben worden sind. Eine irrationale Politik, die Geflüchtete aus dem gefährlichsten Land der Welt traumatisiert und über Jahre hinweg nicht ankommen lässt:
https://www.sueddeutsche.de/meinung/fluechtlinge-afghanistan-abschiebungen-seehofer-1.5199816
Die Irrationalität und Brutalität dieser Politik wird auch in dem gestrigen Panorama-TV-Beitrag über (legal) zurückgekehrte, zuvor abgeschobene Afghanen deutlich:
https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2021/Absurde-Abschiebung-Seehofers-Afghanen-sind-zurueck,abschiebung926.html
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss aktuell (erneut) eine Abschiebung nach Afghanistan verhindert! Der Beschluss ging wohl schon über Fachverteiler, er ist für die Praxis aber doch so wichtig, dass ich ihn hier noch einmal zur allgemeinen Information anhänge. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hatte auf nicht nachvollziehbare Weise eine Aufklärung der aktuell verschärften Gefährdungslage in Afghanistan unterlassen.
Zu Abschiebungen Geflüchteter aus dem Sudan liegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN vor. Ulla Jelpke kommentiert dies in einer Pressemitteilung (hier ist auch die Antwort verlinkt): https://www.ulla-jelpke.de/2021/01/schluss-mit-behoerdenschikanen-fuer-gefluechtete-aus-dem-sudan/
Während Seehofer den Rückgang der Asylzahlen als "Erfolg" seiner Politik wertet, spricht Ulla Jelpke in einer Pressemitteilung von einer "beschämenden Nachricht, denn die Zahl der Flüchtlinge weltweit ist weiter angestiegen. Deutschland wird seiner Verantwortung für die Flüchtlingsaufnahme, gemessen an der Bevölkerungsgröße und Wirtschaftskraft, nicht ansatzweise gerecht". Und: "Statt rücksichtsloser Abschiebungen müssen Humanität und Menschenrechte Vorrang haben. Insbesondere braucht es endlich eine Bleiberechtsregelung, die diesen Namen auch verdient." https://www.ulla-jelpke.de/2021/02/bleiberecht-statt-abschiebungen-2/
Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete als erste hierzu:
https://www.presseportal.de/pm/58964/4834569
Der drastische Rückgang des Familiennachzugs war bereits zuvor infolge einer weiteren Anfrage von Ulla Jelpke bekannt geworden: Während der Familiennachzug im Allgemeinen im Jahr 2020 um 29,3 Prozent zurückgegangen ist, halbierten sich die Zahlen beim Nachzug zu Flüchtlingen im Vergleich der Jahre 2020 und 2019 (Rückgang um 49,7 Prozent). Beim Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen betrug der Rückgang sogar 67,4% - das sind dramatische Werte, die nicht nur mit den Auswirkungen der Pandemie erklärt werden können!
Auch hierzu gibt es einen Vermerk von mir im Anhang, die NOZ berichtete, Ulla Jelpke beklagt darin die "viel zu hohen bürokratischen Hürden ... bei der praktischen Umsetzung des Familiennachzugs" und fordert "einen grundlegenden Wandel im Auswärtigen Amt": https://www.presseportal.de/pm/58964/4826448
Die Antwort auf die mündliche Frage ist sehr interessant, weil die unterschiedlichen Formen des Familiennachzugs im Jahresvergleich aufgelistet werden und zudem eine getrennte Auflistung für die bedeutendsten Asylländer beim Familiennachzug erfolgt (dies zeigt, wie nah die Visazahlen in Bezug auf diese sieben Asyl-Herkunftsländer an der Zahl für den Nachzug zu Flüchtlingen erteilten Visa liegen, die erst seit kurzem gesondert erfasst werden).
FRONTEX steht massiv in der Kritik - vielleicht ist das der Grund (allerdings keine rechtlich tragfähige Begründung) dafür, dass die Bundesregierung eine Frage von Ulla Jelpke zu einer Aussage von FRONTEX-Chef Leggeri im Innenausschuss des Bundestages als geheime Verschlusssache ("nur für den Dienstgebrauch") eingestuft hat. Die Begründung der Bundesregierung (siehe Antwort im Anhang), die Antwort sei "aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig" und eine offene Beantwortung könne "nachteilige Auswirkungen für die bilateralen Beziehungen von Deutschland und Griechenland haben", lässt aufhorchen! Es geht um die seit Frühjahr 2020 von Griechenland verfügte neue Praxis beim "Abfangen" von Booten in der Ägäis im Kontext des FRONTEX-Einsatzplans.
In einer Pressemitteilung kritisierte Ulla Jelpke die Geheimhaltungspraxis der Bundesregierung, es dürfe keine Kumpanei in der Abschottungspolitik zur Deckung rechtswidriger Pushbacks durch Griechenland geben - diese seien ohnehin "kein Geheimnis". "Mit dem Vertuschen und Leugnen von Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsbrüchen an den EU-Außengrenzen muss endlich Schluss sein!", heißt es abschließend: https://www.ulla-jelpke.de/2021/01/pm-bundesregierung-deckt-pushback-zusammenarbeit-von-griechenland-und-frontex/
Gegen die Einstufung des Dokuments wurde Widerspruch eingelegt. Nicht nur in diesem Fall ist eine maßlose und unbegründete Einstufungspraxis insbesondere des Bundesinnenministeriums bei der Beantwortung parlamentarischer Fragen zu beklagen.
Zum Thema Abschiebungen hier mehrere Links und Hinweise:
Grafisch sehr anschaulich, detailliert und äußerst hilfreich hat die Bundeszentrale für politische Bildung die Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der LINKEN zu Abschiebungen und Ausreisen dargestellt, und zwar rückwirkend bis zum Jahr 2014! Eine tolle Service-Leistung der Bundeszentrale :o) [bevor Nachfragen kommen: die Anfrage für 2020 ist gestellt, mit einer Antwort ist erst im März zu rechnen] Hier der link:
https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/flucht/zahlen-zu-asyl/265765/abschiebungen-in-deutschland
In der Frankfurter Rundschau weist Victor Funk auf die aktuelle Debatte in Österreich um die Abschiebung von im Land geborenen Kindern von Geflüchteten hin - und auf den Umstand, dass es in Deutschland keine vergleichbare Debatte gibt. Dabei könnte bzw. müsste die Rechtsprechung des EGMR zum Recht auf Privatleben nach Art. 8 EMRK in solchen Fallkonstellationen, bei denen es um "faktische Inländer" bzw. hier geborene und aufgewachsene Kinder/Jugendliche oder sogar Erwachsene geht, von Behörden und Gerichten viel umfassender zur Anwendung kommen. Auf vergebliche parlamentarische Initiativen der LINKEN hierzu und das ideologisch verminte Debattenfeld weise ich in dem Artikel hin: https://www.fr.de/politik/eine-ungewisse-zukunft-90199196.html
Zur Debatte in Österreich: https://www.fr.de/politik/ausgeflogen-in-ein-fremdes-land-90199122.html
Nina von Hardenberg fordert in der Süddeutschen Zeitung völlig zu Recht ein Bleiberecht für die meist schon seit vielen Jahren hier lebenden afghanischen Geflüchteten. Sie weist darauf hin, dass es beim jetzigen Tempo 100 Jahre dauern würde, bis alle knapp 30.000 abgelehnten afghanischen Asylsuchenden nach Afghanistan abgeschoben worden sind. Eine irrationale Politik, die Geflüchtete aus dem gefährlichsten Land der Welt traumatisiert und über Jahre hinweg nicht ankommen lässt:
https://www.sueddeutsche.de/meinung/fluechtlinge-afghanistan-abschiebungen-seehofer-1.5199816
Die Irrationalität und Brutalität dieser Politik wird auch in dem gestrigen Panorama-TV-Beitrag über (legal) zurückgekehrte, zuvor abgeschobene Afghanen deutlich:
https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2021/Absurde-Abschiebung-Seehofers-Afghanen-sind-zurueck,abschiebung926.html
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss aktuell (erneut) eine Abschiebung nach Afghanistan verhindert! Der Beschluss ging wohl schon über Fachverteiler, er ist für die Praxis aber doch so wichtig, dass ich ihn hier noch einmal zur allgemeinen Information anhänge. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hatte auf nicht nachvollziehbare Weise eine Aufklärung der aktuell verschärften Gefährdungslage in Afghanistan unterlassen.
Zu Abschiebungen Geflüchteter aus dem Sudan liegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN vor. Ulla Jelpke kommentiert dies in einer Pressemitteilung (hier ist auch die Antwort verlinkt): https://www.ulla-jelpke.de/2021/01/schluss-mit-behoerdenschikanen-fuer-gefluechtete-aus-dem-sudan/
... link (0 Kommentare) ... comment
Montag, 18. Januar 2021
Never forget: Heute ist Martin-Luther-King-Day
che2001, 23:20h
https://www.youtube.com/watch?v=4P01hBT3LqQ
https://www.youtube.com/watch?v=K9hPa0cvqks
https://www.youtube.com/watch?v=Cv9fyyAnIOQ
https://www.youtube.com/watch?v=K9hPa0cvqks
https://www.youtube.com/watch?v=Cv9fyyAnIOQ
... link (0 Kommentare) ... comment
Mittwoch, 13. Januar 2021
So kann man sich irren
che2001, 12:20h
Der Qanon-Fanatiker Angeli, der mit Büffelhornkappe ins Capitol eindrang wollte damit als Wikinger-Schamane wahrgenommen werden - ich dachte an einen Medizinmann der Dakota oder Lakota. Mit denen wollen die stolzen Weißen ganz sicher nicht in Zusammenhang gebracht werden.
... link (1 Kommentar) ... comment
Montag, 14. Dezember 2020
Flucht und Corona: Frontbericht aus Bremen
che2001, 17:54h
Nachfolgendes Interview über die Situation eines Geflüchteten in der Erstaufnahme Bremen im Frühjahr 2020 zur allgemeinen Kenntnis. Die aktuelle Situation in der EAE Lindenstraße beschreibt der Flüchtlingsrat bremen hier:
https://www.fluechtlingsrat-bremen.de/sozialressort-ordnet-ta%cc%88gliche-zimmerkontrollen-an-keine-privatspha%cc%88re-fu%cc%88r-geflu%cc%88chtete/
und hier:
https://www.fluechtlingsrat-bremen.de/corona-sozialbeho%cc%88rde-ha%cc%88lt-eigene-standards-nicht-ein/
-------- Original Nachricht --------
Betreff: Interview zur Situation in Erstaufnahmeeinrichtung in Bremen
Datum: 10.12.2020 11:26 (GMT +01:00)
Von: Nikolai Huke <huke.nikolai@gmail.com>
An: huke.nikolai@gmail.com
Liebe alle,
ich möchte Sie/euch auf das folgende Interview hinweisen:
„Corona begann sich wie wild auszubreiten“. Ansu Janneh lebte in der
Erstaufnahmeeinrichtung Lindenstraße in Bremen. Im Interview spricht er
über Quarantäne, zivilen Ungehorsam und politischen Protest.
https://www.freitag.de/autoren/gefaehrdetes-leben/corona-begann-sich-wie-wild-auszubreiten/view
https://www.fluechtlingsrat-bremen.de/sozialressort-ordnet-ta%cc%88gliche-zimmerkontrollen-an-keine-privatspha%cc%88re-fu%cc%88r-geflu%cc%88chtete/
und hier:
https://www.fluechtlingsrat-bremen.de/corona-sozialbeho%cc%88rde-ha%cc%88lt-eigene-standards-nicht-ein/
-------- Original Nachricht --------
Betreff: Interview zur Situation in Erstaufnahmeeinrichtung in Bremen
Datum: 10.12.2020 11:26 (GMT +01:00)
Von: Nikolai Huke <huke.nikolai@gmail.com>
An: huke.nikolai@gmail.com
Liebe alle,
ich möchte Sie/euch auf das folgende Interview hinweisen:
„Corona begann sich wie wild auszubreiten“. Ansu Janneh lebte in der
Erstaufnahmeeinrichtung Lindenstraße in Bremen. Im Interview spricht er
über Quarantäne, zivilen Ungehorsam und politischen Protest.
https://www.freitag.de/autoren/gefaehrdetes-leben/corona-begann-sich-wie-wild-auszubreiten/view
... link (0 Kommentare) ... comment
Coronapandemie: Flüchtlingsrat fordert generelle Aussetzung von Abschiebungen
che2001, 17:43h
Abschiebungcharter nach Afghanistan wäre purer Zynismus
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert die niedersächsische Landesregierung auf, vor dem Hintergrund des bundesweiten Lockdowns alle Abschiebungen auszusetzen. Empört und entsetzt ist der Flüchtlingsrat insbesondere darüber, dass die Bundesregierung nach einem neunmonatigen pandemiebedingten Abschiebungsmoratorium im Dezember erstmals wieder eine Charterabschiebung nach Afghanistan durchführen will.
Bereits am 07. Dezember hat ein breites Bündnis an die Innenmionisterkonferenz appelliert, Abschiebungen auszusetzen. Wörtlich heißt es in der gemeinsamen Erklärung: "Zahlreiche Herkunftsländer von Asylsuchenden haben marode Gesundheitssysteme und sind nicht in der Lage, an dem Virus Erkrankte zu versorgen. Auch Staaten mit einem relativ gut aufgestellten Gesundheitssystem kommen an ihre Kapazitätsgrenze. Die Zahl der Corona-Infizierten steigt weltweit dramatisch, ganz zu schweigen von der rasant steigenden Zahl der Toten. Dennoch werden Menschen in Länder abgeschoben, in denen sich die Pandemie katastrophal auswirken könnte oder es bereits tut. Das Risiko für ihre Gesundheit und körperliche Unversehrtheit ist immens". Aus diesem Grund forderte die große Mehrheit der Integrationsbeauftragten der Länder bereits im April 2020 einen bundesweiten Abschiebungsstopp: Im Hinblick auf die Rechtssicherheit der Betroffenen, aber auch auf die weitere Ausbreitung des SARS-CoV-2 und die sehr dynamische Entwicklung in vielen Herkunftsländern sind klare Regelungen geboten. Es bedarf eines generellen vorübergehenden Abschiebestopps in allen Bundesländern."
"Dass trotz des nun auch in Deutschland ausgerufenen Lockdownsmeine bundesweite Charterabschiebung ausgerechnet in das vom Bürgerkrieg und einer grassierenden Pandemie heimgesuchte Afghanistan stattfinden soll, ist purer Zynismus", kritisiert Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Niedersachsen. "In Afghanistan droht nach dem absehbaren Abzug der westlichen Truppen eine erneute Taliban-Herrschaft, Verfolgung und Konflikte werden eher weiter eskalieren."
Auch für andere Geflüchtete fordert der Flüchtlingsrat eine generelle Aussetzung von Abschiebungen und die Schließung der Abschiebungshaftanstalt. "Es kann und darf nicht sein, dass Menschen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, festgenommen, inhaftiert und in Abschiebungsflieger gezwungen werden zu einem Zeitpunkt, zu dem alle Welt aufgefordert ist, Kontakte und unnötige Reisen zu vermeiden. Eine solche leichtfertige und fahrlässige Gefährdung der Gesundheit nicht nur der betroffenen Flüchtlinge, sondern auch aller beteiligten Beamt_innen wäre verantwortungslos. Der niedersächsische Innenminister muss ein Machtwort sprechen und alle Abschiebungen bis auf Weiteres aussetzen. Insbesondere gegen die vom BMI geplante Charterabschiebung nach Afghanistan fordern wir vom niedersächsischen Innenministerium eine eindeutige Erklärung, dass sich Niedersachsen daran nicht beteiligen wird.
Afghanistan-Experte Thomas Ruttig geht davon aus, dass die jetzt trotz fortbestehender Corona-Pandemie wieder bestehende Bereitschaft der afghanischen Regierung zur Entgegennahme von Abschiebungschartern mit dem Abschluss der Geberkonferenz in Genf am 23. und 24. November zusammenhängt. Dort wurde Afghanistan die Weiterfinanzierung der Entwicklungshilfe bis 2024 zugesagt und in der Abschlusskommuniqué die »Bekämpfung irregulärer Migration« beschlossen.
Hintergrund zu Abschiebungen nach Afghanistan
Vorangegangen war der ersten Sammelabschiebungam 14.12.2016, mit der 34 Menschen abgeschoben wurden, die Aufnahme von Verhandlungen de Maizières mit der afghanischen Regierung im Februar 2016, die im Oktober in einem bilateralen Rückführungsabkommen mündeten. Ebenfalls im Oktober 2016 kam es auch zu einem Rückführungsabkommen zwischen der EU und Afghanistan. Bereits im März 2016 lagen hierzu passend geheime Pläne der EU zur Abschiebung von 80.0000 Afghanen vor. Zeitgleich zu diesen europäischen Plänen wurde hierzulande nach Recherchen der ZEIT seitens des Innenministeriums Druck auf das ihm unterstellte Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgeübt, die Schutzquote nach unten zu drücken. Lag diese noch im Jahr 2015 bei 78 %, sank sie in Folge des Drucks seitens des Dienstherrn des Bundesamtes im ersten Halbjahr 2016 auf 52,9 %. Dies, obwohl – wie dem Bundesinnenministerium sehr wohl bekannt war – zur gleichen Zeit die höchste Zahl ziviler Opfer seit 2009 gemeldet worden war.
Immer wieder wurde von der Bundesregierung behauptet, es gebe anderweitig inländischen Schutz in Großstädten. Ein aktueller Bericht des UNHCR aus Dezember 2019 kommt zum Ergebnis, dass die afghanische Hauptstadt nicht als sicher betrachtet werden kann: Aufgrund der Sicherheits- und Menschenrechtslage sowie der dramatischen humanitären Situation stelle Kabul laut UNHCR keine sogenannte »inländische Fluchtalternative« dar. Genau darauf verweist das BAMF aber immer wieder in seinen Ablehnungsbescheiden, und genau dort landen die Charterflüge.
Seither wurden regelmäßig Sammelabschiebungen in das seit Jahrzehnten von Krieg und Bürgerkrieg gezeichnete Land vorgenommen. Insgesamt sind seit Dezember 2016 bis einschließlich März dieses Jahres 907 Afghanen mittels Sammelabschiebeflügen nach Afghanistan abgeschoben worden. Die Schutzquote für die Anerkennung afghanischer Schutzsuchender sank seit 2016 parallel dazu kontinuierlich weiter und liegt derzeit (1. Halbjahr 2020) bei nur noch 40,6 %. Erst kürzlich wurde bekannt, wie viele rechtswidrige Ablehnungen Afghan*innen in Asylverfahren erhalten. Auf eine parlamentarische Anfrage der Linken teilte die Bundesregierung mit, dass Verwaltungsgerichte in den ersten neun Monaten dieses Jahres 5.644 ablehnende Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge aufgehoben haben und den Betroffenen Schutz gewährt haben. 59 % der BAMF-Bescheide erwiesen sich damit als rechtswidrig.
--
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert die niedersächsische Landesregierung auf, vor dem Hintergrund des bundesweiten Lockdowns alle Abschiebungen auszusetzen. Empört und entsetzt ist der Flüchtlingsrat insbesondere darüber, dass die Bundesregierung nach einem neunmonatigen pandemiebedingten Abschiebungsmoratorium im Dezember erstmals wieder eine Charterabschiebung nach Afghanistan durchführen will.
Bereits am 07. Dezember hat ein breites Bündnis an die Innenmionisterkonferenz appelliert, Abschiebungen auszusetzen. Wörtlich heißt es in der gemeinsamen Erklärung: "Zahlreiche Herkunftsländer von Asylsuchenden haben marode Gesundheitssysteme und sind nicht in der Lage, an dem Virus Erkrankte zu versorgen. Auch Staaten mit einem relativ gut aufgestellten Gesundheitssystem kommen an ihre Kapazitätsgrenze. Die Zahl der Corona-Infizierten steigt weltweit dramatisch, ganz zu schweigen von der rasant steigenden Zahl der Toten. Dennoch werden Menschen in Länder abgeschoben, in denen sich die Pandemie katastrophal auswirken könnte oder es bereits tut. Das Risiko für ihre Gesundheit und körperliche Unversehrtheit ist immens". Aus diesem Grund forderte die große Mehrheit der Integrationsbeauftragten der Länder bereits im April 2020 einen bundesweiten Abschiebungsstopp: Im Hinblick auf die Rechtssicherheit der Betroffenen, aber auch auf die weitere Ausbreitung des SARS-CoV-2 und die sehr dynamische Entwicklung in vielen Herkunftsländern sind klare Regelungen geboten. Es bedarf eines generellen vorübergehenden Abschiebestopps in allen Bundesländern."
"Dass trotz des nun auch in Deutschland ausgerufenen Lockdownsmeine bundesweite Charterabschiebung ausgerechnet in das vom Bürgerkrieg und einer grassierenden Pandemie heimgesuchte Afghanistan stattfinden soll, ist purer Zynismus", kritisiert Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Niedersachsen. "In Afghanistan droht nach dem absehbaren Abzug der westlichen Truppen eine erneute Taliban-Herrschaft, Verfolgung und Konflikte werden eher weiter eskalieren."
Auch für andere Geflüchtete fordert der Flüchtlingsrat eine generelle Aussetzung von Abschiebungen und die Schließung der Abschiebungshaftanstalt. "Es kann und darf nicht sein, dass Menschen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, festgenommen, inhaftiert und in Abschiebungsflieger gezwungen werden zu einem Zeitpunkt, zu dem alle Welt aufgefordert ist, Kontakte und unnötige Reisen zu vermeiden. Eine solche leichtfertige und fahrlässige Gefährdung der Gesundheit nicht nur der betroffenen Flüchtlinge, sondern auch aller beteiligten Beamt_innen wäre verantwortungslos. Der niedersächsische Innenminister muss ein Machtwort sprechen und alle Abschiebungen bis auf Weiteres aussetzen. Insbesondere gegen die vom BMI geplante Charterabschiebung nach Afghanistan fordern wir vom niedersächsischen Innenministerium eine eindeutige Erklärung, dass sich Niedersachsen daran nicht beteiligen wird.
Afghanistan-Experte Thomas Ruttig geht davon aus, dass die jetzt trotz fortbestehender Corona-Pandemie wieder bestehende Bereitschaft der afghanischen Regierung zur Entgegennahme von Abschiebungschartern mit dem Abschluss der Geberkonferenz in Genf am 23. und 24. November zusammenhängt. Dort wurde Afghanistan die Weiterfinanzierung der Entwicklungshilfe bis 2024 zugesagt und in der Abschlusskommuniqué die »Bekämpfung irregulärer Migration« beschlossen.
Hintergrund zu Abschiebungen nach Afghanistan
Vorangegangen war der ersten Sammelabschiebungam 14.12.2016, mit der 34 Menschen abgeschoben wurden, die Aufnahme von Verhandlungen de Maizières mit der afghanischen Regierung im Februar 2016, die im Oktober in einem bilateralen Rückführungsabkommen mündeten. Ebenfalls im Oktober 2016 kam es auch zu einem Rückführungsabkommen zwischen der EU und Afghanistan. Bereits im März 2016 lagen hierzu passend geheime Pläne der EU zur Abschiebung von 80.0000 Afghanen vor. Zeitgleich zu diesen europäischen Plänen wurde hierzulande nach Recherchen der ZEIT seitens des Innenministeriums Druck auf das ihm unterstellte Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgeübt, die Schutzquote nach unten zu drücken. Lag diese noch im Jahr 2015 bei 78 %, sank sie in Folge des Drucks seitens des Dienstherrn des Bundesamtes im ersten Halbjahr 2016 auf 52,9 %. Dies, obwohl – wie dem Bundesinnenministerium sehr wohl bekannt war – zur gleichen Zeit die höchste Zahl ziviler Opfer seit 2009 gemeldet worden war.
Immer wieder wurde von der Bundesregierung behauptet, es gebe anderweitig inländischen Schutz in Großstädten. Ein aktueller Bericht des UNHCR aus Dezember 2019 kommt zum Ergebnis, dass die afghanische Hauptstadt nicht als sicher betrachtet werden kann: Aufgrund der Sicherheits- und Menschenrechtslage sowie der dramatischen humanitären Situation stelle Kabul laut UNHCR keine sogenannte »inländische Fluchtalternative« dar. Genau darauf verweist das BAMF aber immer wieder in seinen Ablehnungsbescheiden, und genau dort landen die Charterflüge.
Seither wurden regelmäßig Sammelabschiebungen in das seit Jahrzehnten von Krieg und Bürgerkrieg gezeichnete Land vorgenommen. Insgesamt sind seit Dezember 2016 bis einschließlich März dieses Jahres 907 Afghanen mittels Sammelabschiebeflügen nach Afghanistan abgeschoben worden. Die Schutzquote für die Anerkennung afghanischer Schutzsuchender sank seit 2016 parallel dazu kontinuierlich weiter und liegt derzeit (1. Halbjahr 2020) bei nur noch 40,6 %. Erst kürzlich wurde bekannt, wie viele rechtswidrige Ablehnungen Afghan*innen in Asylverfahren erhalten. Auf eine parlamentarische Anfrage der Linken teilte die Bundesregierung mit, dass Verwaltungsgerichte in den ersten neun Monaten dieses Jahres 5.644 ablehnende Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge aufgehoben haben und den Betroffenen Schutz gewährt haben. 59 % der BAMF-Bescheide erwiesen sich damit als rechtswidrig.
--
... link (0 Kommentare) ... comment
Samstag, 12. Dezember 2020
Elemente der Gegenaufklärung, heute: Maskenleugner und Pandemieverweigerer
che2001, 20:06h
Die Corona-Krisenmaßnahmen haben diverse Protest- und Widerstandsaktionen hervorgerufen, die von unterschiedlich motivierten Menschen getragen werden. Neben sachlich berechtigten Zweifeln an einzelnen Maßnahmen gibt es Gruppen hartgesottener pauschaler Maßnahmengegner die oft bestreiten dass es sich überhaupt um eine Pandemie handelt. Einige Strömungen würde ich als offen paranoid bezeichnen. Mir bekannt sind in Deutschland 3 grobe Richtungen.
1) Schon anderweitig durchgedrehte Verschwörungsgläubige, die von Chemtrails, Aliens oder Reptiloiden unter uns oder Gedankenmanipulation via Telepathie auf ein neues, trendigeres Steckenpferd umgesattelt haben.
2) Dann gibt es da die QAnon-Bewegung, die hinter den US-Demokraten einen Kinderschänderring sieht, der Kinder in unterirdische Verliese verschleppt um ihnen Neurotransmitter abzuzapfen mit denen Hollywoodstars sich ewige Jugend verschaffen wollen. Covid 19 existiere nicht, sondern sei eine vorgetäuschte Pandemie, die eine weltweite Impfaktion rechtfertigen solle, bei der es in Wirklichkeit darum ginge, den Menschen Chips zu implantieren mit denen künftig Bill Gates die Leute fernsteuern wolle, alternativ: Durch Impfen sollten Millarden Leute totgespritzt odere zumindest sterilisiert werden um so die Weltbevölkerung unter Kontrolle zu bekommen. Prominente wie Xavier Naidoo, der Wendler oder Attila Hildmann glauben und verbreiten diesen Blödsinn oder haben es zumindest zeitweise getan. Das ganze ist im Grunde eine Neuauflage antisemitischer Verschwörungstheorien aus der Zeit des Schwarzen Todes im 14. Jahrhundert.
3) Drittens gibt es noch einen anderen, sich einen "wissenschaftlichen" Anstrich gebenden Verschwörungsmythos, der mit 2) zum Teil deckungsgleich ist, aber nicht so durchgeknallt daher kommt und aufgrund seiner scheinbaren Plausibilität möglicherweise viel gefährlicher ist und über zahllose Youtube-Filme, Podcasts und Blogs wie Swiss Policy Research, Multipolar usw. im Internet massiv verbreitet wird. Ein Paradebeispiel dieses Spektrums hatte einige Monate hier mitkommentiert bis ich ihn in die Wüste geschickt habe.
Dieser Ansatz sagt im Prinzip folgendes:
Coivid19 ist im Prinzip nicht gefährlicher als die alljährlichen Grippewellen. Von der WHO zur Pandemie erklärt wurde die Krankheit, um weltweite Notstandsmaßnahmen zu rechtfertigen, die insgesamt autoritärere Regierungsweisen auf Dauer etablieren und außerdem Big Pharma und Silicon Valley Geschäfte in mindestens zweistelliger Milliardenhöhe zu ermöglichen. Die WHO sei ein privater Verein, der zu 80% der Gates-Stiftung gehöre. Diese Aussagen zeigen eine Art Paralleluniversum. Tatsächlich gehören 80% der privaten Anteile an der WHO der Gates-Stiftung, die machen aber insgesamt 10% der in die WHO investierten Gelder aus, die immer noch die Gesundheitsorganisation der UNO ist. Gates hatte, als Trump die staatliche Unterstützung der WHO durch die USA strich - das war fast zeitgleich mit dem Beginn der Pandemie - die fehlenden Gelder durch sein Engagement ersetzt. Er trat hier als der Retter auf, der Schurke in dem Spiel ist Trump, der "Make America great again" hier so anwandte, dass für die Gesundheit von Nichtamerikanern eben kein Geld ausgegeben werden soll und dessen Neoiliberalismus so weit geht, dass möglichst alles dereguliert und sich aus multilateralen Organisationen und Gremien zurückgezogen werden soll. Dabei bleibt natürlich das Ersetzen hoheitlicher Strukturen durch private public partnership, eine andere Variante neoliberaler Politik, weiterhin kritisierenswert, insbesondere weil die Spender dann auch über den Charakter von WHO-Maßnahmen mitentscheiden können, aber das ist eine grundsätzlich andere Baustelle. Die Verschwörologen die diesen Ansatz vertreten behaupten, die neuen Impfstoffe seien einerseits hochgefährlich und andererseits vollkommen überflüssig. Eine Kombination aus Chloroquin, Vitamin D3, Zink, Aspirin und eventuell noch Prednison über 5 Tage verabreicht bekäme Covid 19 zuverlässig in den Griff. Regierungen und Mainstreammedien versuchten hartnäckig dies zu verschleiern, um weiterhin Lockdowns durchzusetzen und Impfkampagnen durchzuführen an denen die Drahtzieher des so. Corona-Hypes, zu denen u.a. Gates, Ghebreyesus, Drosten und Biontech gehören würden verdienen sollten.
Nahezu die gesamte medizinische Welt sieht dies anders, Chloroquin etwa ist in der Covid19-Therapie grandios gescheitert, und dass die anderen erwähnten Medikamente, neben Remdesivir, Interferonen, Dexamethason und diversen anderen Wirkstoffen teilweise mit Erfolg in der Covid19-Therapie eingesetzt werden macht das Ganze nicht wahrer. Würde man solchen Empfehlungen folgen würde das viele Menschenleben kosten. Ich weiß nicht, ob es sich angesichts eines solchen Verschwörungsmythos lohnt, cui bono? zu fragen oder ob das eher ein psychologisches Thema ist, ähnlich wie Judenhass und Geißlerbewegung während der Krise des Spätmittelalters.
1) Schon anderweitig durchgedrehte Verschwörungsgläubige, die von Chemtrails, Aliens oder Reptiloiden unter uns oder Gedankenmanipulation via Telepathie auf ein neues, trendigeres Steckenpferd umgesattelt haben.
2) Dann gibt es da die QAnon-Bewegung, die hinter den US-Demokraten einen Kinderschänderring sieht, der Kinder in unterirdische Verliese verschleppt um ihnen Neurotransmitter abzuzapfen mit denen Hollywoodstars sich ewige Jugend verschaffen wollen. Covid 19 existiere nicht, sondern sei eine vorgetäuschte Pandemie, die eine weltweite Impfaktion rechtfertigen solle, bei der es in Wirklichkeit darum ginge, den Menschen Chips zu implantieren mit denen künftig Bill Gates die Leute fernsteuern wolle, alternativ: Durch Impfen sollten Millarden Leute totgespritzt odere zumindest sterilisiert werden um so die Weltbevölkerung unter Kontrolle zu bekommen. Prominente wie Xavier Naidoo, der Wendler oder Attila Hildmann glauben und verbreiten diesen Blödsinn oder haben es zumindest zeitweise getan. Das ganze ist im Grunde eine Neuauflage antisemitischer Verschwörungstheorien aus der Zeit des Schwarzen Todes im 14. Jahrhundert.
3) Drittens gibt es noch einen anderen, sich einen "wissenschaftlichen" Anstrich gebenden Verschwörungsmythos, der mit 2) zum Teil deckungsgleich ist, aber nicht so durchgeknallt daher kommt und aufgrund seiner scheinbaren Plausibilität möglicherweise viel gefährlicher ist und über zahllose Youtube-Filme, Podcasts und Blogs wie Swiss Policy Research, Multipolar usw. im Internet massiv verbreitet wird. Ein Paradebeispiel dieses Spektrums hatte einige Monate hier mitkommentiert bis ich ihn in die Wüste geschickt habe.
Dieser Ansatz sagt im Prinzip folgendes:
Coivid19 ist im Prinzip nicht gefährlicher als die alljährlichen Grippewellen. Von der WHO zur Pandemie erklärt wurde die Krankheit, um weltweite Notstandsmaßnahmen zu rechtfertigen, die insgesamt autoritärere Regierungsweisen auf Dauer etablieren und außerdem Big Pharma und Silicon Valley Geschäfte in mindestens zweistelliger Milliardenhöhe zu ermöglichen. Die WHO sei ein privater Verein, der zu 80% der Gates-Stiftung gehöre. Diese Aussagen zeigen eine Art Paralleluniversum. Tatsächlich gehören 80% der privaten Anteile an der WHO der Gates-Stiftung, die machen aber insgesamt 10% der in die WHO investierten Gelder aus, die immer noch die Gesundheitsorganisation der UNO ist. Gates hatte, als Trump die staatliche Unterstützung der WHO durch die USA strich - das war fast zeitgleich mit dem Beginn der Pandemie - die fehlenden Gelder durch sein Engagement ersetzt. Er trat hier als der Retter auf, der Schurke in dem Spiel ist Trump, der "Make America great again" hier so anwandte, dass für die Gesundheit von Nichtamerikanern eben kein Geld ausgegeben werden soll und dessen Neoiliberalismus so weit geht, dass möglichst alles dereguliert und sich aus multilateralen Organisationen und Gremien zurückgezogen werden soll. Dabei bleibt natürlich das Ersetzen hoheitlicher Strukturen durch private public partnership, eine andere Variante neoliberaler Politik, weiterhin kritisierenswert, insbesondere weil die Spender dann auch über den Charakter von WHO-Maßnahmen mitentscheiden können, aber das ist eine grundsätzlich andere Baustelle. Die Verschwörologen die diesen Ansatz vertreten behaupten, die neuen Impfstoffe seien einerseits hochgefährlich und andererseits vollkommen überflüssig. Eine Kombination aus Chloroquin, Vitamin D3, Zink, Aspirin und eventuell noch Prednison über 5 Tage verabreicht bekäme Covid 19 zuverlässig in den Griff. Regierungen und Mainstreammedien versuchten hartnäckig dies zu verschleiern, um weiterhin Lockdowns durchzusetzen und Impfkampagnen durchzuführen an denen die Drahtzieher des so. Corona-Hypes, zu denen u.a. Gates, Ghebreyesus, Drosten und Biontech gehören würden verdienen sollten.
Nahezu die gesamte medizinische Welt sieht dies anders, Chloroquin etwa ist in der Covid19-Therapie grandios gescheitert, und dass die anderen erwähnten Medikamente, neben Remdesivir, Interferonen, Dexamethason und diversen anderen Wirkstoffen teilweise mit Erfolg in der Covid19-Therapie eingesetzt werden macht das Ganze nicht wahrer. Würde man solchen Empfehlungen folgen würde das viele Menschenleben kosten. Ich weiß nicht, ob es sich angesichts eines solchen Verschwörungsmythos lohnt, cui bono? zu fragen oder ob das eher ein psychologisches Thema ist, ähnlich wie Judenhass und Geißlerbewegung während der Krise des Spätmittelalters.
... link (9 Kommentare) ... comment
Freitag, 11. Dezember 2020
Stoppt Abschiebungen in der Corona-Krise!
che2001, 19:37h
https://www.nds-fluerat.org/47456/aktuelles/der-alltaegliche-abschiebewahnsinn-in-niedersachsen-20-jaehriger-gebuertiger-goettinger-nach-serbien-abgeschoben/
Der alltägliche Abschiebewahnsinn in Niedersachsen: 20-jähriger gebürtiger Göttinger nach Serbien abgeschoben
Gemeinsame Presseinformation von Flüchtlingsrat Niedersachsen, Roma-Center e.V. und AK Asyl Göttingen
11. Dezember 2020
Am gestrigen Donnerstag, dem Tag der Menschenrechte, haben niedersächsische Behörden einen 20 Jahre alten und in Göttingen geborenen Rom nach Serbien abgeschoben. Zugleich haben sie versucht, eine 18-jährige Frau aus dem Landkreis Peine nach Serbien abzuschieben, die in Niedersachsen geboren ist.
Flüchtlingsrat Niedersachsen, Roma Center e.V. und der AK Asyl Göttingen sind empört über die unfassbaren Abschiebungen von Menschen, die in Niedersachsen geboren sind.
Roma-Center e.V.:
„Serbien ist Corona-Risikogebiet. Roma erleben dort seit Jahren systematische Diskriminierung. Unter Berücksichtigung der Menschenrechte ist es nicht akzeptabel, in dieser Zeit Menschen abzuschieben und junge Menschen, ihre Geschwister und Eltern weiter zu traumatisieren.“
Die Familie des jungen Mannes aus Göttingen lebt seit 30 Jahren in Deutschland, er selbst wurde in Göttingen geboren. Dennoch hat ihn Niedersachsen jetzt in ein ihm völlig unbekanntes Land abgeschoben, in dem er während der grassierenden Pandemie auf der Straße landen wird: Er kennt weder Serbien noch spricht er Serbisch.
Auch im Landkreis Peine gab es gestern einen Abschiebeversuch: Eine junge Frau, die in Hameln geboren wurde und fast ihr ganzes Leben in Niedersachsen verbracht hat, sollte mit dem selben Flug aus Hannover ebenfalls nach Serbien abgeschoben werden. Sie ist erst in diesem September 18 Jahre alt geworden ist. Auch sie ist Angehörige der Roma und kennt weder Land noch Sprache. Nur weil sie durch einen Zufall nicht zu Hause war, konnte die Abschiebung nicht durchgeführt werden.
Sebastian Rose, Referent der Geschäftsführung, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.:
„Mitten in der Pandemie haben niedersächsische Behörden nichts besseres zu tun, als Niedersächs_innen nach Jahrzehnten abzuschieben. Wir brauchen jetzt neben einem bundesweiten Corona-Abschiebestopp endlich eine umfassende Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete!“
Gestern wurden auch weitere Personen aus Niedersachsen nach Serbien abgeschoben. Unzählige Familien leben seit 20 oder 30 Jahren in Deutschland und Niedersachsen und sind dennoch von Abschiebungen bedroht. Damit muss Schluss sein!
Kontakt
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Sebastian Rose, Referent der Geschäftsführung
Tel.: 0511 – 98 24 60 34
Email: sr@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org
Roma Center e.V.
Roma Antidiscrimination Network
Tel.: 0551 -388 7633
E-Mail: mail@roma-center.de
Hintergrund
Appell – Genereller Abschiebe-Stopp in der Corona-Krise! Gemeinsamer Aufruf von 80 Organisationen vom 6. November 2020
Bleiberecht für langjährig Geduldete. Übergabe des offenen Briefes an die Stadt Göttingen, Meldung vom 6. November 2020
Abschiebung stoppen! Familie lebt seit 30 Jahren in Niedersachsen, gemeinsame Pressemitteilung vom 24. Juli 2020
Der alltägliche Abschiebewahnsinn in Niedersachsen: 20-jähriger gebürtiger Göttinger nach Serbien abgeschoben
Gemeinsame Presseinformation von Flüchtlingsrat Niedersachsen, Roma-Center e.V. und AK Asyl Göttingen
11. Dezember 2020
Am gestrigen Donnerstag, dem Tag der Menschenrechte, haben niedersächsische Behörden einen 20 Jahre alten und in Göttingen geborenen Rom nach Serbien abgeschoben. Zugleich haben sie versucht, eine 18-jährige Frau aus dem Landkreis Peine nach Serbien abzuschieben, die in Niedersachsen geboren ist.
Flüchtlingsrat Niedersachsen, Roma Center e.V. und der AK Asyl Göttingen sind empört über die unfassbaren Abschiebungen von Menschen, die in Niedersachsen geboren sind.
Roma-Center e.V.:
„Serbien ist Corona-Risikogebiet. Roma erleben dort seit Jahren systematische Diskriminierung. Unter Berücksichtigung der Menschenrechte ist es nicht akzeptabel, in dieser Zeit Menschen abzuschieben und junge Menschen, ihre Geschwister und Eltern weiter zu traumatisieren.“
Die Familie des jungen Mannes aus Göttingen lebt seit 30 Jahren in Deutschland, er selbst wurde in Göttingen geboren. Dennoch hat ihn Niedersachsen jetzt in ein ihm völlig unbekanntes Land abgeschoben, in dem er während der grassierenden Pandemie auf der Straße landen wird: Er kennt weder Serbien noch spricht er Serbisch.
Auch im Landkreis Peine gab es gestern einen Abschiebeversuch: Eine junge Frau, die in Hameln geboren wurde und fast ihr ganzes Leben in Niedersachsen verbracht hat, sollte mit dem selben Flug aus Hannover ebenfalls nach Serbien abgeschoben werden. Sie ist erst in diesem September 18 Jahre alt geworden ist. Auch sie ist Angehörige der Roma und kennt weder Land noch Sprache. Nur weil sie durch einen Zufall nicht zu Hause war, konnte die Abschiebung nicht durchgeführt werden.
Sebastian Rose, Referent der Geschäftsführung, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.:
„Mitten in der Pandemie haben niedersächsische Behörden nichts besseres zu tun, als Niedersächs_innen nach Jahrzehnten abzuschieben. Wir brauchen jetzt neben einem bundesweiten Corona-Abschiebestopp endlich eine umfassende Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete!“
Gestern wurden auch weitere Personen aus Niedersachsen nach Serbien abgeschoben. Unzählige Familien leben seit 20 oder 30 Jahren in Deutschland und Niedersachsen und sind dennoch von Abschiebungen bedroht. Damit muss Schluss sein!
Kontakt
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Sebastian Rose, Referent der Geschäftsführung
Tel.: 0511 – 98 24 60 34
Email: sr@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org
Roma Center e.V.
Roma Antidiscrimination Network
Tel.: 0551 -388 7633
E-Mail: mail@roma-center.de
Hintergrund
Appell – Genereller Abschiebe-Stopp in der Corona-Krise! Gemeinsamer Aufruf von 80 Organisationen vom 6. November 2020
Bleiberecht für langjährig Geduldete. Übergabe des offenen Briefes an die Stadt Göttingen, Meldung vom 6. November 2020
Abschiebung stoppen! Familie lebt seit 30 Jahren in Niedersachsen, gemeinsame Pressemitteilung vom 24. Juli 2020
... link (3 Kommentare) ... comment
Nützliche Infos zum Thema Corona-Verschwörungsmythen
che2001, 13:50h
https://www.bpb.de/gesellschaft/medien-und-sport/306942/corona-und-verschwoerungstheorien
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Verschwoerungstheorien-ums-Coronavirus,zapp12316.html
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Verschwoerungstheorien-ums-Coronavirus,zapp12316.html
... link (0 Kommentare) ... comment
Donnerstag, 5. November 2020
Landtagskommission fordert sichere Unterbringung auch für Geflüchtete und Obdachlose
che2001, 11:54h
Auf Initiative des Flüchtlingsrats Niedersachsen hat die Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe beim niedersächsichen Landtag am 03. November 2020 die Resolution „Geflüchtete, Werkvertragsarbeitnehmer_innen und Obdachlose sicher unterbringen“ beschlossen. Die Kommission fordert die Landesregierung in Anbetracht der Corona-Pandemie auf, geeignete Schutzmaßnahmen für Geflüchtete, Werksvertragsarbeitnehmer_innen und Obdachlose in Gemeinschaftsunterkünften zu ergreifen.
Die Forderungen im Überblick
1. „Social distancing“ und Hygienestandards müssen für alle umsetzbar sein
2. Die Belegungsdichte in Gemeinschaftsunterkünften soll reduziert werden
3. Zur Entzerrung der Unterbringung sollten ergänzend (Ferien)Wohnungen sowie Jugend- und Freizeitheime und sonstige geeignete Gebäude angemietet werden
4. Risikogruppenangehörige und Vulnerable sollten vorrangig und unverzüglich umverteilt werden
5. Bewohner_innen von Gemeinschaftsunterkünften haben ein Anrecht auf Information
6. Quarantäne muss auf unvermeidliche Fälle beschränkt werden
Die Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe beim Niedersächsischen Landtag reagiert mit ihren Forderungen auf die Tatsache, dass sich seit dem Beginn der Pandemie in den niedersächsischen Gemeinschaftsunterkünften nichts Substanzielles geändert hat. Zwar wurden da und dort ein paar Desinfektionsspender aufgestellt und Masken an die Bewohnenden ausgegeben. Viele Menschen leben dort aber immer noch auf engstem Raum in Mehrbettzimmern und müssen sich Küchen sowie Sanitäranlagen mit anderen teilen. Deshalb ist es Ihnen oftmals nicht möglich, in ihrem Zuhause das social-distancing oder die Hygienevorgaben einzuhalten.
Aufgrund der drängenden Enge in Gemeinschaftsunterkünften kommt es auch in Niedersachsen immer wieder zur Verhängung von Massenquarantänen, wenn sich einzelne Bewohner_innen infizieren. Jüngstes Beispiel ist die Außenstelle der Landesaufnahmeeinrichtung in Celle, wo nach einer festgestellten Infektion bei einem Geflüchteten Anfang November 2020 alle Bewohner_innen der Einrichtung unter Quarantäne gestellt wurden (Am 21.08.2020 lebten in der Unterkunft 143 Personen!). Auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Friedland und Bramsche kam es nach Infektionen zur Verhängung von Quarantänen für größere Gruppen. Nach Feststellung von fünf Infektionen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Oldenburg wurden im Oktober 2020 mehr als 160 Personen in Quarantäne genommen, weil fünf Geflüchtete sich infiziert hatten.
Auch in niedersächsischen Kommunen (u.a. Emsland, Gifhorn, Lüneburg, Harburg)wurden ganze Gemeinschaftsunterkünfte pauschal unter Quarantäne gestellt. Zuletzt verhängte bspw. der Landkreis Stade Ende Oktober eine Quarantäne für alle 65 Bewohner_innen einer Flüchtlingsunterkunft, die weiterhin fortdauert.
Von diesen pauschalen Quarantäneanordungen waren nicht nur Erwachsene, sondern regelmäßig auch Kinder und Jugendliche betroffen. Sie müssen von den Gesundheitsämtern nur deshalb angeordnet und teilweise über Wochen verlängert werden, weil Land und Kommunen Geflüchtete entgegen den ausdrücklichen Empfehlungen des RKI in großen Einrichtungen zusammenpferchen: Ausdrücklich fordert das RKI die Betreiber_innen von Gemeinschaftsunterkünften dazu auf, die „notwendige räumliche Trennung“ von labordiagnostisch bestätigten Fällen, Kontakt- und Verdachtsfällen sowie Nicht-Fällen im Vorfeld gut vorzubereiten, „um eine Quarantäne der gesamten Einrichtung oder größerer Gruppen zu vermeiden.“
In den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete und Obdachlose wird dagegen in Niedersachsen systematisch verstoßen. Lediglich für Werksvertragsarbeitnehmer_innen gibt es Vorschriften zur Einzelunterbringung, die aber in der Praxis oftmals nicht eingehalten werden.
Dem „Epidemiologisches Bulletin“ 38| 2020 des RKI lässt sich entnehmen (Tabelle 2), dass bei Coronaausbrüchen in „Flüchtlings- und Asylbewerberheimen“ durchschnittlich mehr Personen infiziert werden als etwa in Alten- und Pflegeheimen oder auf dem Arbeitsplatz.
Dabei gäbe es genug Platz für eine gesundheitsverträgliche Unterbringung: In den niedersächsischen Kommunen sind für Geflüchtete mindestens 2.000 Plätze in Wohnungen und weitere 2.000 in Gemeinschaftsunterkünften frei (Stand 29. Mai 2020).
Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrats Niedersachsen
„Die Landesregierung und die Kommunen müssen aufhören, die Gesundheit der Bewohnenden von Gemeinschaftsunterkünften leichtfertig aufs Spiel zu setzen und ihnen endlich den gleichen Schutz vor dem Corona-Virus zuteil werden lassen, der auch für die übrige Bevölkerung gilt. Auch dürfen sich pauschale Quarantäneanordnungen nicht wiederholen, denn diese verstoßen gegen die Vorgaben des RKI und geltendes Recht. Zudem werden sie von den Betroffenen als Bestrafung für das Leben in einer Gemeinschaftsunterkunft und als Internierung wahrgenommen.“
Die Forderungen im Überblick
1. „Social distancing“ und Hygienestandards müssen für alle umsetzbar sein
2. Die Belegungsdichte in Gemeinschaftsunterkünften soll reduziert werden
3. Zur Entzerrung der Unterbringung sollten ergänzend (Ferien)Wohnungen sowie Jugend- und Freizeitheime und sonstige geeignete Gebäude angemietet werden
4. Risikogruppenangehörige und Vulnerable sollten vorrangig und unverzüglich umverteilt werden
5. Bewohner_innen von Gemeinschaftsunterkünften haben ein Anrecht auf Information
6. Quarantäne muss auf unvermeidliche Fälle beschränkt werden
Die Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe beim Niedersächsischen Landtag reagiert mit ihren Forderungen auf die Tatsache, dass sich seit dem Beginn der Pandemie in den niedersächsischen Gemeinschaftsunterkünften nichts Substanzielles geändert hat. Zwar wurden da und dort ein paar Desinfektionsspender aufgestellt und Masken an die Bewohnenden ausgegeben. Viele Menschen leben dort aber immer noch auf engstem Raum in Mehrbettzimmern und müssen sich Küchen sowie Sanitäranlagen mit anderen teilen. Deshalb ist es Ihnen oftmals nicht möglich, in ihrem Zuhause das social-distancing oder die Hygienevorgaben einzuhalten.
Aufgrund der drängenden Enge in Gemeinschaftsunterkünften kommt es auch in Niedersachsen immer wieder zur Verhängung von Massenquarantänen, wenn sich einzelne Bewohner_innen infizieren. Jüngstes Beispiel ist die Außenstelle der Landesaufnahmeeinrichtung in Celle, wo nach einer festgestellten Infektion bei einem Geflüchteten Anfang November 2020 alle Bewohner_innen der Einrichtung unter Quarantäne gestellt wurden (Am 21.08.2020 lebten in der Unterkunft 143 Personen!). Auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Friedland und Bramsche kam es nach Infektionen zur Verhängung von Quarantänen für größere Gruppen. Nach Feststellung von fünf Infektionen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Oldenburg wurden im Oktober 2020 mehr als 160 Personen in Quarantäne genommen, weil fünf Geflüchtete sich infiziert hatten.
Auch in niedersächsischen Kommunen (u.a. Emsland, Gifhorn, Lüneburg, Harburg)wurden ganze Gemeinschaftsunterkünfte pauschal unter Quarantäne gestellt. Zuletzt verhängte bspw. der Landkreis Stade Ende Oktober eine Quarantäne für alle 65 Bewohner_innen einer Flüchtlingsunterkunft, die weiterhin fortdauert.
Von diesen pauschalen Quarantäneanordungen waren nicht nur Erwachsene, sondern regelmäßig auch Kinder und Jugendliche betroffen. Sie müssen von den Gesundheitsämtern nur deshalb angeordnet und teilweise über Wochen verlängert werden, weil Land und Kommunen Geflüchtete entgegen den ausdrücklichen Empfehlungen des RKI in großen Einrichtungen zusammenpferchen: Ausdrücklich fordert das RKI die Betreiber_innen von Gemeinschaftsunterkünften dazu auf, die „notwendige räumliche Trennung“ von labordiagnostisch bestätigten Fällen, Kontakt- und Verdachtsfällen sowie Nicht-Fällen im Vorfeld gut vorzubereiten, „um eine Quarantäne der gesamten Einrichtung oder größerer Gruppen zu vermeiden.“
In den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete und Obdachlose wird dagegen in Niedersachsen systematisch verstoßen. Lediglich für Werksvertragsarbeitnehmer_innen gibt es Vorschriften zur Einzelunterbringung, die aber in der Praxis oftmals nicht eingehalten werden.
Dem „Epidemiologisches Bulletin“ 38| 2020 des RKI lässt sich entnehmen (Tabelle 2), dass bei Coronaausbrüchen in „Flüchtlings- und Asylbewerberheimen“ durchschnittlich mehr Personen infiziert werden als etwa in Alten- und Pflegeheimen oder auf dem Arbeitsplatz.
Dabei gäbe es genug Platz für eine gesundheitsverträgliche Unterbringung: In den niedersächsischen Kommunen sind für Geflüchtete mindestens 2.000 Plätze in Wohnungen und weitere 2.000 in Gemeinschaftsunterkünften frei (Stand 29. Mai 2020).
Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrats Niedersachsen
„Die Landesregierung und die Kommunen müssen aufhören, die Gesundheit der Bewohnenden von Gemeinschaftsunterkünften leichtfertig aufs Spiel zu setzen und ihnen endlich den gleichen Schutz vor dem Corona-Virus zuteil werden lassen, der auch für die übrige Bevölkerung gilt. Auch dürfen sich pauschale Quarantäneanordnungen nicht wiederholen, denn diese verstoßen gegen die Vorgaben des RKI und geltendes Recht. Zudem werden sie von den Betroffenen als Bestrafung für das Leben in einer Gemeinschaftsunterkunft und als Internierung wahrgenommen.“
... link (0 Kommentare) ... comment
... nächste Seite