Montag, 3. Juli 2017
Freiheit für Mohamed Faisal abu Sakha - ohne Urteil in israelischer Haft
che2001, 00:10h
... link (0 Kommentare) ... comment
Keine Bürgerrechte für Flüchtlinge
che2001, 00:07h
Der Bundestag hat die „Ehe für alle“ beschlossen – aber nicht für Kriegsflüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus, die werden weiterhin zwangsweise voneinander getrennt, und die Kinder mit dazu. Auch die Eheleute (und ihre Kinder), die als Flüchtlinge in Griechenland gestrandet sind und auf eine Zusammenführung mit ihren in Deutschland lebenden Angehörigen warten, auf die ein Rechtsanspruch besteht, profitieren nicht von dem heutigen Beschluss des Bundestages.
Die Zahl der Betroffenen, bei denen bereits eine Zustimmung des BAMF zur Übernahme nach Deutschland vorliegt, die aber infolge der auf Druck des deutschen Innenministeriums vereinbarten Deckelung der monatlichen Überstellungen (auf etwa 70 – 80 Personen monatlich) nach dem Dublin-Verordnung unter meist unerträglichen Bedingungen weiter in Griechenland ausharren müssen, ist deutlich größer als bislang angenommen! Es betrifft etwa 3.700 Menschen, wie sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Frage der Linken( Drs. 18/12876, Fragen 26 und 27) ergibt.
Auch die Familie des syrischen Familienvaters B. gehört dazu. Seit drei Jahren lebt die Familie getrennt. Ehefrau und Kinder sind in Griechenland. Seit April 2017 liegt eine Zustimmung der deutschen Behörden für die Zusammenführung vor; dennoch passiert nichts und es nicht absehbar, wann eine Einreise nach Deutschland ermöglicht wird (sh. Fallskizze).
MiGAZIN berichtet heute hierüber. Ulle Jelpke (Linke) kommentiert:
Wenn es in dem aktuellen Tempo weiter geht, wird sich die Familienzusammenführung der aktuellen Fälle über vier Jahre hinwegziehen – nach Art. 29 Abs. 1 der Dublin-Verordnung soll eine Überstellung jedoch „sobald dies praktisch möglich ist und spätestens innerhalb einer Frist von sechs Monaten“ erfolgen. Die Deckelung des Familiennachzugs ist also nicht nur unmenschlich und grausam – der Innenminister sollte sich das Elend und die Verzweiflung der Betroffenen in Griechenland einmal mit eigenen Augen ansehen. Sie ist auch rechtswidrig.“
Weitere Informationen:
Flüchtlingsrat Niedersachsen:
Karim Alwasiti, Tel. 0511 98 24 60 32, ka@nds-fluerat.org
Sebastian Rose, Tel. 0511 98 24 60 34, sr@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org
Fallskizze 1:
Verzögerung der Familienzusammenführung aus Griechenland
Der syrische Familienvater B. ist seit Dezember 2014 in Deutschland und hat im August 2015 die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekommen.
Im Mai 2016 floh seine Ehefrau mit den vier minderjährigen Kindern nach Griechenland. Dort lebten sie zunächst in Idomeni und wurden nach dessen Räumung in ein Camp bei Thessaloniki verbracht. Im Herbst 2016 stellten sie einen Asylantrag in Griechenland und verwiesen hier auf ihren in Deutschland lebenden Ehemann. Daraufhin richteten die griechischen Behörden ein Übernahmeersuchen nach der Dublin-III-VO an Deutschland, welches im April 2017 positiv beantwortet wurde. Die Familie wartet also nur noch darauf, dass Griechenland ihre Ausreise ermöglicht wird.
Die Familie lebt seit fast drei Jahren getrennt. Mit der aktuellen Begrenzung der Ausreisezahlen von deutscher und griechischer Seite scheint sich diese Trennung noch um weitere Monate oder Jahre zu verlängern. Ein Zustand, der für die Familie eine unzumutbare Härte darstellt. Die Trennung von seiner Frau und den Kindern macht es auch für B. sehr schwer, sich hier in Deutschland einzuleben, da er in Gedanken stets bei seiner Familie ist, die im griechischen Camp unter sehr schlechten Bedingungen untergebracht ist.
Fallskizze 2:
Kein Familiennachzug zu subsidiär Geschützten
Der staatenlose Kurde C. aus Syrien ist im November 2015 nach Deutschland eingereist. Nach seiner Ankunft übernahm eine Ehrenamtliche die Patenschaft für ihn. Seine Ehefrau und drei Kinder halten sich im Irak auf. Im April 2016 kam C. mit einem Bauunternehmen ins Gespräch, das nach erfolgreichem Praktikum und Abschluss des Asylverfahrens eine Beschäftigung in Aussicht stellte. Im Hinblick auf einen möglichen Arbeitsplatz begann ein mühseliges Unterfangen das Asylverfahren zu beschleunigen.
Ein halbes Jahr später hat C. den Termin für die Asylantragstellung und die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten. 2015/2016 vergingen in ganz Deutschland bei Schutzsuchenden oft Monate oder mehr als ein Jahr bis zur ersten Terminvergabe beim BAMF.
Im September 2016 erfolgte die Arbeitsaufnahme in dem Baubetrieb. Seit diesem Tag werden keine Sozialleistungen mehr in Anspruch genommen und es konnte ein Arbeitsplatz besetzt werden, für den „Einheimische“ nicht zur Verfügung standen.
Mitte November 2016 erging der Bescheid zum Asylantrag, der C. den subsidiären Schutz zuerkennt. Damit ist die Familienzusammenführung bis zum 16.03.2018 nicht möglich. C. wird im Bescheid des BAMF als staatenloser Kurde deklariert, der aufgrund der Kriegssituation und der Entrechtung in seinem Land geflohen sei.
Bereits im Juni 2016 hat C. für Ehefrau und Kinder einen Termin für die Beantragung von Visa für den Familiennachzug beim Generalkonsulat Erbil beantragt. Ein Termin wurde bisher nicht vergeben. C. ist auf dem besten Weg zu einer erfolgreichen Integration in Deutschland. Das Unternehmen ist sehr zufrieden mit seiner Arbeit und er unterstützt andere Flüchtlinge bei Behördengängen oder Arztbesuchen. Obwohl er in der Lage ist, für seine Frau und Kinder, die sich in einem Flüchtlingslager im irakischen Kurdistan befinden, nach den allgemeinen Voraussetzungen des Aufenthaltsgesetzes Lebensunterhaltssicherung und Wohnraum sicherzustellen, wird ein erfolgreiches Visumverfahren unmöglich gemacht. Durch das Asylpaket II ist der Nachzug zu subsidiär Geschützen kategorisch bis März 2018 ausgeschlossen. Die einzige Möglichkeit des Nachzugs wäre bis dahin über eines der Länderaufnahmeprogramme zur Aufnahme von syrischen Flüchtlingen durch ihre Angehörigen. Solche Programme gibt es derzeit aber nur in fünf Bundesländern. Niedersachsen zählt derzeit nicht dazu.
Der größte Wunsch von C. ist es, endlich eine Heimat für sich und seine Familie zu finden, in der die Familie vor Krieg und Verfolgung sicher ist.
Die Zahl der Betroffenen, bei denen bereits eine Zustimmung des BAMF zur Übernahme nach Deutschland vorliegt, die aber infolge der auf Druck des deutschen Innenministeriums vereinbarten Deckelung der monatlichen Überstellungen (auf etwa 70 – 80 Personen monatlich) nach dem Dublin-Verordnung unter meist unerträglichen Bedingungen weiter in Griechenland ausharren müssen, ist deutlich größer als bislang angenommen! Es betrifft etwa 3.700 Menschen, wie sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Frage der Linken( Drs. 18/12876, Fragen 26 und 27) ergibt.
Auch die Familie des syrischen Familienvaters B. gehört dazu. Seit drei Jahren lebt die Familie getrennt. Ehefrau und Kinder sind in Griechenland. Seit April 2017 liegt eine Zustimmung der deutschen Behörden für die Zusammenführung vor; dennoch passiert nichts und es nicht absehbar, wann eine Einreise nach Deutschland ermöglicht wird (sh. Fallskizze).
MiGAZIN berichtet heute hierüber. Ulle Jelpke (Linke) kommentiert:
Wenn es in dem aktuellen Tempo weiter geht, wird sich die Familienzusammenführung der aktuellen Fälle über vier Jahre hinwegziehen – nach Art. 29 Abs. 1 der Dublin-Verordnung soll eine Überstellung jedoch „sobald dies praktisch möglich ist und spätestens innerhalb einer Frist von sechs Monaten“ erfolgen. Die Deckelung des Familiennachzugs ist also nicht nur unmenschlich und grausam – der Innenminister sollte sich das Elend und die Verzweiflung der Betroffenen in Griechenland einmal mit eigenen Augen ansehen. Sie ist auch rechtswidrig.“
Weitere Informationen:
Flüchtlingsrat Niedersachsen:
Karim Alwasiti, Tel. 0511 98 24 60 32, ka@nds-fluerat.org
Sebastian Rose, Tel. 0511 98 24 60 34, sr@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org
Fallskizze 1:
Verzögerung der Familienzusammenführung aus Griechenland
Der syrische Familienvater B. ist seit Dezember 2014 in Deutschland und hat im August 2015 die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekommen.
Im Mai 2016 floh seine Ehefrau mit den vier minderjährigen Kindern nach Griechenland. Dort lebten sie zunächst in Idomeni und wurden nach dessen Räumung in ein Camp bei Thessaloniki verbracht. Im Herbst 2016 stellten sie einen Asylantrag in Griechenland und verwiesen hier auf ihren in Deutschland lebenden Ehemann. Daraufhin richteten die griechischen Behörden ein Übernahmeersuchen nach der Dublin-III-VO an Deutschland, welches im April 2017 positiv beantwortet wurde. Die Familie wartet also nur noch darauf, dass Griechenland ihre Ausreise ermöglicht wird.
Die Familie lebt seit fast drei Jahren getrennt. Mit der aktuellen Begrenzung der Ausreisezahlen von deutscher und griechischer Seite scheint sich diese Trennung noch um weitere Monate oder Jahre zu verlängern. Ein Zustand, der für die Familie eine unzumutbare Härte darstellt. Die Trennung von seiner Frau und den Kindern macht es auch für B. sehr schwer, sich hier in Deutschland einzuleben, da er in Gedanken stets bei seiner Familie ist, die im griechischen Camp unter sehr schlechten Bedingungen untergebracht ist.
Fallskizze 2:
Kein Familiennachzug zu subsidiär Geschützten
Der staatenlose Kurde C. aus Syrien ist im November 2015 nach Deutschland eingereist. Nach seiner Ankunft übernahm eine Ehrenamtliche die Patenschaft für ihn. Seine Ehefrau und drei Kinder halten sich im Irak auf. Im April 2016 kam C. mit einem Bauunternehmen ins Gespräch, das nach erfolgreichem Praktikum und Abschluss des Asylverfahrens eine Beschäftigung in Aussicht stellte. Im Hinblick auf einen möglichen Arbeitsplatz begann ein mühseliges Unterfangen das Asylverfahren zu beschleunigen.
Ein halbes Jahr später hat C. den Termin für die Asylantragstellung und die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten. 2015/2016 vergingen in ganz Deutschland bei Schutzsuchenden oft Monate oder mehr als ein Jahr bis zur ersten Terminvergabe beim BAMF.
Im September 2016 erfolgte die Arbeitsaufnahme in dem Baubetrieb. Seit diesem Tag werden keine Sozialleistungen mehr in Anspruch genommen und es konnte ein Arbeitsplatz besetzt werden, für den „Einheimische“ nicht zur Verfügung standen.
Mitte November 2016 erging der Bescheid zum Asylantrag, der C. den subsidiären Schutz zuerkennt. Damit ist die Familienzusammenführung bis zum 16.03.2018 nicht möglich. C. wird im Bescheid des BAMF als staatenloser Kurde deklariert, der aufgrund der Kriegssituation und der Entrechtung in seinem Land geflohen sei.
Bereits im Juni 2016 hat C. für Ehefrau und Kinder einen Termin für die Beantragung von Visa für den Familiennachzug beim Generalkonsulat Erbil beantragt. Ein Termin wurde bisher nicht vergeben. C. ist auf dem besten Weg zu einer erfolgreichen Integration in Deutschland. Das Unternehmen ist sehr zufrieden mit seiner Arbeit und er unterstützt andere Flüchtlinge bei Behördengängen oder Arztbesuchen. Obwohl er in der Lage ist, für seine Frau und Kinder, die sich in einem Flüchtlingslager im irakischen Kurdistan befinden, nach den allgemeinen Voraussetzungen des Aufenthaltsgesetzes Lebensunterhaltssicherung und Wohnraum sicherzustellen, wird ein erfolgreiches Visumverfahren unmöglich gemacht. Durch das Asylpaket II ist der Nachzug zu subsidiär Geschützen kategorisch bis März 2018 ausgeschlossen. Die einzige Möglichkeit des Nachzugs wäre bis dahin über eines der Länderaufnahmeprogramme zur Aufnahme von syrischen Flüchtlingen durch ihre Angehörigen. Solche Programme gibt es derzeit aber nur in fünf Bundesländern. Niedersachsen zählt derzeit nicht dazu.
Der größte Wunsch von C. ist es, endlich eine Heimat für sich und seine Familie zu finden, in der die Familie vor Krieg und Verfolgung sicher ist.
... link (0 Kommentare) ... comment
Jahresversammlung des Flüchtlingsrats diskutiert mit Innenminister Pistorius über rot-grüne Flüchtlingspolitik
che2001, 20:10h
Als vor vier Jahren die SPD gemeinsam mit den Grünen die Regierungsverantwortung in Niedersachsen übernahmen, waren die Erwartungen groß: Die neue Landesregierung versprach einen „Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik“ und warb dafür, eine „echte Willkommenspolitik“ in Deutschland zu schaffen. (siehe HAZ vom 25.05.2013). Viele Aktivist_innen aus der Flüchtlingssolidarität rieben sich verwundert die Augen: Brauchte es bei so viel gutem Willen der politischen Führung überhaupt noch einen Flüchtlingsrat?
Vier Jahre später lässt sich diese Frage eindeutig beantworten: Ja, es braucht weiterhin und mehr denn je einen Flüchtlingsrat in Niedersachsen. Dessen alte und neue Vorsitzende, Claire Deery, zog in der Diskussion mit Innenminister Boris Pistorius auf der Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats eine gemischte Bilanz: Rot-grün habe zu Beginn der Legislaturperiode eine Menge Ballast aus dem Weg geräumt und einige wichtige Reformen durchgesetzt, etwa die Gutscheinpraxis beendet, die Residenzpflicht aufgehoben und der Härtefallkommission wesentlich mehr Entscheidungsspielraum eingeräumt. Auch bei der Umsetzung eines Bleiberechts für Flüchtlinge mit Ausbildungsplatz habe Niedersachsen die Spielräume für eine liberale Gestaltung genutzt. Vor dem Hintergrund der Erfolge der Rechtspopulisten habe sich aber auch in Niedersachsen die Tonlage geändert. Niedersachsen gerate immer mehr in den Sog einer Bundespolitik, die das Flüchtlingsrecht drastisch verschärft hat und eine härtere Gangart bei Abschiebungen fordert. Mittlerweile komme es auch in Niedersachsen wieder vermehrt zu skandalösen Abschiebungen, auch unter Inkaufnahme von Familientrennungen.

Vier Jahre rot-grüne Landesregierung auf dem Prüfstand.

Innenminister Pistorius verteidigte den härteren Kurs in der Flüchtlingspolitik mit den 2015 und 2016 immens gestiegenen Flüchtlingszahlen. Da mehr Menschen nach Deutschland gekommen seien, die längst nicht alle als Flüchtlinge anerkannt werden, sei es zwangsläufig auch zu höheren Abschiebezahlen gekommen, auch aus Niedersachsen. „Abschiebungen sind die Kehrseite eines Systems, das auf Asyl baut und nicht auf Einwanderung“, sagte Pistorius. Im Übrigen habe die niedersächsische Landesregierung durch ihr unaufgeregtes und pragmatisches, an der Lösung der praktischen Probleme orientiertes Handeln dazu beigetragen, die Rechtspopulisten in Niedersachsen klein zu halten. Die CDU in Berlin sei schuld, dass es kein vernünftiges Einwanderungsrecht in Deutschland gebe, für das die SPD stets geworben habe, sagte Pistorius, der im Bundestagswahlkampf als SPD-Innenexperte auftritt. Statt über Abschiebungen solle man doch besser über die Integration und Teilhabe der Flüchtlinge diskutieren sowie über eine kontingentierte Aufnahme von verfolgten Flüchtlingsgruppen. Das Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge wurde in Niedersachsen allerdings – anders als in Hamburg, Brandenburg, Schleswig-Holstein oder Thüringen – im Sommer 2015 sang- und klanglos eingestellt.

Breiten Raum nahm die Debatte um den Umgang mit Härtefällen ein: Der Innenminister wurde für seine Entscheidung kritisiert, in einigen Fällen dem Votum der Härtefallkommission nicht zu folgen. Pistorius verteidigte sich: Nur in sehr wenigen Fällen habe er den Empfehlungen der Härtefallkommission nicht entsprochen. Für ihn läge kein Härtefall vor, wenn eine Person weder deutsch spreche noch arbeite und absehbar für die nächsten 20 Jahre auf eine staatliche Alimentierung angewiesen sei. Unterstützer_innen hielten ihm entgegen, dass eine Härtefalkommissionl nach ihrem Verständnis nicht für die starken und leistungsfähigen Flüchtlinge gedacht, sondern dazu da sei, die Probleme von besonders traumatisierten, alten oder kranken Flüchtlingen zu lösen, auch wenn sie öffentliche Leistungen in Anspruch nähmen oder wegen ihrer schwierigen Lage nicht die deutsche Sprache gelernt hätten.
Für heftige Diskussionen sorgte auch die Weigerung des Innenministers, einen Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Afghanistan zu verhängen. „Dieses wäre ein völlig falsches Signal an die Schlepper, jetzt Menschen aus Afghanistan zu uns zu holen“, so Pistorius. Ein formal ausgesprochener Abschiebestopp würde auch an der aktuellen Lage nichts ändern, weil Niedersachsen schon seit Jahren überhaupt keine Menschen mehr nach Afghanistan abschiebe und die Schutzquote für Menschen aus dieser Region bei den Asylverfahren sehr hoch sei. Mitglieder des Flüchtlingsrates forderten dagegen ein Aufenthaltsrecht für afghanische Flüchtlinge. Sie verwiesen auf die große Zahl der in Deutschland lebenden Betroffenen – allein im Jahr 2015 kamen ca. 150.000 nach Deutschland – , die durch vollmundige Abschiebungsankündigungen des Bundesinnenministers in Angst und Schrecken versetzt und verunsichert würden. In dieser Situation wünsche man sich vom Innenminister in Niedersachsen ein Zeichen, dass diese Menschen in Niedersachsen willkommen sind und eine Abschiebung nicht fürchten müssten. „Wir stellen uns im Einzelfall schützend vor die Menschen aus Afghanistan“, verteidigte sich Pistorius, „aber ich will den Stempel Abschiebestopp nicht, sondern nur, dass über jeden Einzelfall gründlich enschieden wird“.
Am Ende der Veranstaltung überreichte Dündar Kelloglu vom Vorstand des Flüchtlingsrats dem Innenminister ein rotes Hannover-T-Shirt. „Wir haben gehört, dass Sie nach Berlin abgeworben werden sollen“, erläuterte er schmunzelnd, „und wünschen uns bei aller Kritik im Detail, dass Sie uns in Niedersachsen noch eine Weile erhalten bleiben.“

Vier Jahre später lässt sich diese Frage eindeutig beantworten: Ja, es braucht weiterhin und mehr denn je einen Flüchtlingsrat in Niedersachsen. Dessen alte und neue Vorsitzende, Claire Deery, zog in der Diskussion mit Innenminister Boris Pistorius auf der Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats eine gemischte Bilanz: Rot-grün habe zu Beginn der Legislaturperiode eine Menge Ballast aus dem Weg geräumt und einige wichtige Reformen durchgesetzt, etwa die Gutscheinpraxis beendet, die Residenzpflicht aufgehoben und der Härtefallkommission wesentlich mehr Entscheidungsspielraum eingeräumt. Auch bei der Umsetzung eines Bleiberechts für Flüchtlinge mit Ausbildungsplatz habe Niedersachsen die Spielräume für eine liberale Gestaltung genutzt. Vor dem Hintergrund der Erfolge der Rechtspopulisten habe sich aber auch in Niedersachsen die Tonlage geändert. Niedersachsen gerate immer mehr in den Sog einer Bundespolitik, die das Flüchtlingsrecht drastisch verschärft hat und eine härtere Gangart bei Abschiebungen fordert. Mittlerweile komme es auch in Niedersachsen wieder vermehrt zu skandalösen Abschiebungen, auch unter Inkaufnahme von Familientrennungen.

Vier Jahre rot-grüne Landesregierung auf dem Prüfstand.

Innenminister Pistorius verteidigte den härteren Kurs in der Flüchtlingspolitik mit den 2015 und 2016 immens gestiegenen Flüchtlingszahlen. Da mehr Menschen nach Deutschland gekommen seien, die längst nicht alle als Flüchtlinge anerkannt werden, sei es zwangsläufig auch zu höheren Abschiebezahlen gekommen, auch aus Niedersachsen. „Abschiebungen sind die Kehrseite eines Systems, das auf Asyl baut und nicht auf Einwanderung“, sagte Pistorius. Im Übrigen habe die niedersächsische Landesregierung durch ihr unaufgeregtes und pragmatisches, an der Lösung der praktischen Probleme orientiertes Handeln dazu beigetragen, die Rechtspopulisten in Niedersachsen klein zu halten. Die CDU in Berlin sei schuld, dass es kein vernünftiges Einwanderungsrecht in Deutschland gebe, für das die SPD stets geworben habe, sagte Pistorius, der im Bundestagswahlkampf als SPD-Innenexperte auftritt. Statt über Abschiebungen solle man doch besser über die Integration und Teilhabe der Flüchtlinge diskutieren sowie über eine kontingentierte Aufnahme von verfolgten Flüchtlingsgruppen. Das Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge wurde in Niedersachsen allerdings – anders als in Hamburg, Brandenburg, Schleswig-Holstein oder Thüringen – im Sommer 2015 sang- und klanglos eingestellt.

Breiten Raum nahm die Debatte um den Umgang mit Härtefällen ein: Der Innenminister wurde für seine Entscheidung kritisiert, in einigen Fällen dem Votum der Härtefallkommission nicht zu folgen. Pistorius verteidigte sich: Nur in sehr wenigen Fällen habe er den Empfehlungen der Härtefallkommission nicht entsprochen. Für ihn läge kein Härtefall vor, wenn eine Person weder deutsch spreche noch arbeite und absehbar für die nächsten 20 Jahre auf eine staatliche Alimentierung angewiesen sei. Unterstützer_innen hielten ihm entgegen, dass eine Härtefalkommissionl nach ihrem Verständnis nicht für die starken und leistungsfähigen Flüchtlinge gedacht, sondern dazu da sei, die Probleme von besonders traumatisierten, alten oder kranken Flüchtlingen zu lösen, auch wenn sie öffentliche Leistungen in Anspruch nähmen oder wegen ihrer schwierigen Lage nicht die deutsche Sprache gelernt hätten.
Für heftige Diskussionen sorgte auch die Weigerung des Innenministers, einen Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Afghanistan zu verhängen. „Dieses wäre ein völlig falsches Signal an die Schlepper, jetzt Menschen aus Afghanistan zu uns zu holen“, so Pistorius. Ein formal ausgesprochener Abschiebestopp würde auch an der aktuellen Lage nichts ändern, weil Niedersachsen schon seit Jahren überhaupt keine Menschen mehr nach Afghanistan abschiebe und die Schutzquote für Menschen aus dieser Region bei den Asylverfahren sehr hoch sei. Mitglieder des Flüchtlingsrates forderten dagegen ein Aufenthaltsrecht für afghanische Flüchtlinge. Sie verwiesen auf die große Zahl der in Deutschland lebenden Betroffenen – allein im Jahr 2015 kamen ca. 150.000 nach Deutschland – , die durch vollmundige Abschiebungsankündigungen des Bundesinnenministers in Angst und Schrecken versetzt und verunsichert würden. In dieser Situation wünsche man sich vom Innenminister in Niedersachsen ein Zeichen, dass diese Menschen in Niedersachsen willkommen sind und eine Abschiebung nicht fürchten müssten. „Wir stellen uns im Einzelfall schützend vor die Menschen aus Afghanistan“, verteidigte sich Pistorius, „aber ich will den Stempel Abschiebestopp nicht, sondern nur, dass über jeden Einzelfall gründlich enschieden wird“.
Am Ende der Veranstaltung überreichte Dündar Kelloglu vom Vorstand des Flüchtlingsrats dem Innenminister ein rotes Hannover-T-Shirt. „Wir haben gehört, dass Sie nach Berlin abgeworben werden sollen“, erläuterte er schmunzelnd, „und wünschen uns bei aller Kritik im Detail, dass Sie uns in Niedersachsen noch eine Weile erhalten bleiben.“

... link (0 Kommentare) ... comment
Samstag, 24. Juni 2017
Erschütternd und kaum erfasst - Die Selbstmordrate unter Flüchtlingen
che2001, 02:05h
... link (0 Kommentare) ... comment
Sonntag, 4. Juni 2017
Wie pervers ist das denn?
che2001, 02:26h
In Afghanistan demonstrieren Menschen dagegen, dass ihre Regierung sie nicht gegen Terroristen schützen kann. Die Polizei geht gewaltsam gegen sie vor, ein Bulle schießt mit einem Colt-Commando-Sturmgewehr in die Menge. Es gibt mehrere Tote. Bei der Trauerfeier für eines der Opfer, unmittelbar nachdem der Mullah mit der Grabesrede begonnen hat explodiert mitten in der Trauergesellschaft eine Bombe und tötet mehrere Menschen. Thomas DM meint, Afghanistan sei ein sicheres Land, in das man Menschen abschieben könne, und es wird dorthin abgeschoben. Ich empfehle Menschenketten und Krähenfüße auf Startbahnen. Kleine Tellerminen, die nur Reifen zerstören wären auch hilfreich.
... link (2 Kommentare) ... comment
Freitag, 2. Juni 2017
Fulbe
che2001, 02:18h
Das zahlenmäßig am schnellsten wachsende Volk dieses Planeten sind die Fulbe. Ebenso schnell wie sich vermehren schrumpfen ihre Siedlungsräume, die Sahelzone. Es gibt keine Grenzregime, Schutzzonen oder Auffanglager, die an dieser Tatsache etwas ändern könnten.
... link (0 Kommentare) ... comment
Freitag, 2. Juni 2017
Rage against Abschiebung - Nichts ist gut in Afghanistan
che2001, 01:28h
Ich war begeistert, als sich eine komplette Berufsschule den Bundesbullen, die einen der Ihren, einen jungen Afghanen in sein Nichtmehrheimatland abschieben wollten. Hinterher gab Thomas de Maiziere - in Euro-Zeiten kann man ihn nicht mehr wie Lothar DM abkürzen - eine Pressekonferenz, auf der er begründete, wieso Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden könnten, dürften und müssten. Mein alter Vater kommentierte das mit: "Dafür sollte man dem eine Rakete in den Hintern stecken und ab!". Nachdem Thule-Mystiker und andere rechte Verschwörungstheoretiker den Mythos schüren, es gäbe in der Antarktis eine Region Neuschwabenland, in der Nachkommen von Nazi-Wissenschaftlern und SS-Größen in unterirdischen Kavernen leben könnte man ja vielleicht auch die deutschen Neonazis dorthin aussiedeln. Bei minus 69 Grad überleben halt nur die, die hart wie Kruppstahl sind.
... link (0 Kommentare) ... comment
Donnerstag, 4. Mai 2017
Salafismus als Protestbewegung - Ankündigung einer Veranstaltung
che2001, 21:22h
Vortrag und Diskussion
30.05.2017 | 19:00 Uhr | ZHG 008 | Uni Göttingen
Veranstaltet von der GRÜNEN JUGEND Göttingen in Kooperation mit der GJ
Northeim und der Grünen Hochschulgruppe.
http://gj-goettingen.de/30-05-salafismus-als-protestkultur-wie-koennen-wir-der-szene-in-niedersachsen-begegnen/
In den letzten Wochen und Monaten machten Razzien gegen Salafisten, die
laut Sicherheitsbehörden Anschläge geplant hatten, in Südniedersachsen
Schlagzeilen. Vor dem Hintergrund der terroristischen Akte in Berlin,
London und anderen inner- und außereuropäischen Städten sind das
Nachrichten, die Angst auslösen/verunsichern können. Und solche Ängste
werden von vielen Gruppen gezielt geschürt, um „den Islam“ als Feindbild
zu brandmarken, Muslime & Geflüchtete pauschal zu stigmatisieren, einen
Keil zwischen Muslime und Nicht-Muslime zu treiben und damit die
Gesellschaft zu spalten oder instrumentalisiert, um Wahlkampf zu
betreiben. Eine kritische Einordnung, die ohne Stereotypisierungen oder
Verharmlosungen auskommt, ist deshalb dringend notwendig. In der
Veranstaltung „Salafismus als Protestkultur – Wie können wir der Szene
in Niedersachsen begegnen“ soll diskutiert werden, warum sich
insbesondere junge Menschen dem Salafismus und auch seinen
dschihadistischen Ausformungen/Strömungen zuwenden. Ziel ist es unter
anderem:
- die gegenwärtigen Entwicklungen des Salafismus sowie diesbezügliche
Forschung darzustellen
- Wissen den Vorrang vor Aktionismus zu gewähren und hierdurch zur
Versachlichung der aktuellen Debatten beizutragen
- Stereotypisierung einzelner Personen und Gruppen durch differenzierte
Analysen entgegenzuwirken
- Präventionsansätze zur Vermeidung von gewaltaffiner, religiöser
Radikalisierung aufzuzeigen.
In der Veranstaltung sollen auch Handlungsmöglichkeiten für Kommunen und
Bundesländer aufgezeigt und dargestellt werden, warum Prävention und
Zusammenarbeit mit islamischen Organisationen nachhaltigere Erfolge
bringen, als eine oft von Aktionismus getriebene Verschärfung von
Sicherheitspolitik.
Die Referentin Nina Käsehage ist Historikerin und
Religionswissenschaftlerin und hat ihre Doktorarbeit zur salafistische
Szene in Deutschland und ihren europäischen Vernetzungen verfasst. In
diesem Zusammenhang führte sie insgesamt 175 Interviews mit namhaften
Predigern und AktivistInnen. Nina Käsehage hat Lehraufträge an der
Georg-August-Universität Göttingen und ist seit kurzem Wissenschaftliche
Mitarbeiterin an der Universität Rostock. Sie ist eine renommierte
Expertin auf dem Gebiet der Salafismus-Forschung, tritt regelmäßig in
Fernsehen und Radio auf und beschreibt in ihrem 2017 veröffentlichten
Buch „Dschihad als Ausweg“, warum sich junge Frauen religiös
radikalisieren.
Daneben betreut sie ehrenamtlich Eltern und Angehörige von
radikalisierten jungen Menschen und konnte zusammen mit deren Eltern
bislang 35 Ausreiseversuche von DschihadistInnen nach Syrien und den
Irak verhindern.
Homepage: www.salafismus-forschung.de
____________________________________
30.05.2017 | 19:00 Uhr | ZHG 008 | Uni Göttingen
Veranstaltet von der GRÜNEN JUGEND Göttingen in Kooperation mit der GJ
Northeim und der Grünen Hochschulgruppe.
http://gj-goettingen.de/30-05-salafismus-als-protestkultur-wie-koennen-wir-der-szene-in-niedersachsen-begegnen/
In den letzten Wochen und Monaten machten Razzien gegen Salafisten, die
laut Sicherheitsbehörden Anschläge geplant hatten, in Südniedersachsen
Schlagzeilen. Vor dem Hintergrund der terroristischen Akte in Berlin,
London und anderen inner- und außereuropäischen Städten sind das
Nachrichten, die Angst auslösen/verunsichern können. Und solche Ängste
werden von vielen Gruppen gezielt geschürt, um „den Islam“ als Feindbild
zu brandmarken, Muslime & Geflüchtete pauschal zu stigmatisieren, einen
Keil zwischen Muslime und Nicht-Muslime zu treiben und damit die
Gesellschaft zu spalten oder instrumentalisiert, um Wahlkampf zu
betreiben. Eine kritische Einordnung, die ohne Stereotypisierungen oder
Verharmlosungen auskommt, ist deshalb dringend notwendig. In der
Veranstaltung „Salafismus als Protestkultur – Wie können wir der Szene
in Niedersachsen begegnen“ soll diskutiert werden, warum sich
insbesondere junge Menschen dem Salafismus und auch seinen
dschihadistischen Ausformungen/Strömungen zuwenden. Ziel ist es unter
anderem:
- die gegenwärtigen Entwicklungen des Salafismus sowie diesbezügliche
Forschung darzustellen
- Wissen den Vorrang vor Aktionismus zu gewähren und hierdurch zur
Versachlichung der aktuellen Debatten beizutragen
- Stereotypisierung einzelner Personen und Gruppen durch differenzierte
Analysen entgegenzuwirken
- Präventionsansätze zur Vermeidung von gewaltaffiner, religiöser
Radikalisierung aufzuzeigen.
In der Veranstaltung sollen auch Handlungsmöglichkeiten für Kommunen und
Bundesländer aufgezeigt und dargestellt werden, warum Prävention und
Zusammenarbeit mit islamischen Organisationen nachhaltigere Erfolge
bringen, als eine oft von Aktionismus getriebene Verschärfung von
Sicherheitspolitik.
Die Referentin Nina Käsehage ist Historikerin und
Religionswissenschaftlerin und hat ihre Doktorarbeit zur salafistische
Szene in Deutschland und ihren europäischen Vernetzungen verfasst. In
diesem Zusammenhang führte sie insgesamt 175 Interviews mit namhaften
Predigern und AktivistInnen. Nina Käsehage hat Lehraufträge an der
Georg-August-Universität Göttingen und ist seit kurzem Wissenschaftliche
Mitarbeiterin an der Universität Rostock. Sie ist eine renommierte
Expertin auf dem Gebiet der Salafismus-Forschung, tritt regelmäßig in
Fernsehen und Radio auf und beschreibt in ihrem 2017 veröffentlichten
Buch „Dschihad als Ausweg“, warum sich junge Frauen religiös
radikalisieren.
Daneben betreut sie ehrenamtlich Eltern und Angehörige von
radikalisierten jungen Menschen und konnte zusammen mit deren Eltern
bislang 35 Ausreiseversuche von DschihadistInnen nach Syrien und den
Irak verhindern.
Homepage: www.salafismus-forschung.de
____________________________________
... link (0 Kommentare) ... comment
Aufruf von Avaaz gegen drohende Massenvernichtung von Schwulen in Tschetschenien
che2001, 21:15h
Ohne Prüfung auf Wahrheitsgehalt weitergeleiteter Aufruf zur Solidarität:
https://secure.avaaz.org/de/escape_the_gay_torture_centres_de3ctl/?cl=12530032361&v=92476&OtherAmount
https://secure.avaaz.org/de/escape_the_gay_torture_centres_de3ctl/?cl=12530032361&v=92476&OtherAmount
... link (0 Kommentare) ... comment
Dienstag, 25. April 2017
Kriminalität ist nie eine Frage des Passes
che2001, 12:07h
Meldung vom Montag den 24.04.2017 - Abgelegt unter: Aktuelles
Verschiedene Zeitungen haben zum Osterwochenende die – wohl aufgeklärten – Morde eines syrischen Flüchtlings an einer jungen Frau sowie einem anderen syrischen Flüchtling in Hannover zum Anlass für eine breite Berichterstattung über „Kriminalität von Flüchtlingen“ genommen und mit Zahlen zu dokumentieren versucht, dass Flüchtlinge in bestimmten Deliktgruppen (Gewaltkriminalität, sexuelle Übergriffe, Diebstahl) deutlich überrepräsentiert seien.
HAZ vom 22.04.2017
HAZ online 24.04.2017
Diese Zahlen sind weder neu noch falsch. Fragwürdig und problematisch ist es aber, Kriminalität zu ethnisieren und zu unterstellen, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen Staatsangehörigkeit und „Kriminalität“ bestände. Ob Menschen statistisch häufiger mit „Kriminalität“ zu tun haben, hängt z.B. mit dem Alter, der Lebenslage oder dem Anzeigeverhalten der Geschädigten zusammen, aber nicht damit, ob jemand hier geboren, eingewandert oder geflüchtet ist.
Dr. Dominic Kudlacek arbeitet beim Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen und beschäftigt sich mit Kriminalitätsfurcht. In der Sendung Panorama vom 07.02.2017 spricht er über Angst vor und Ursachen von Kriminalität.hier ein Auszug aus dem lesenswerten Interview:
„Kriminalität ist nie eine Frage des Passes, sondern immer eine Frage von Perspektiven und von Lebenslagen. Untersuchungen belegen, dass Kriminalität eher von jungen Menschen begangen wird als von älteren Menschen. Und Männer begehen deutlich mehr Straftaten als Frauen. Auch die Fähigkeit, sich in die Gesellschaft einzubringen, Perspektiven, soziale Kompetenzen spielen eine Rolle. Wir Kriminologen nennen das Belastungsfaktoren. Unter den Zuwanderern aus Nordafrika sind deutlich mehr junge Männer als zum Beispiel bei anderen Zuwanderergruppen. Wären deutsche Menschen gekommen aus einer ähnlichen demografischen Struktur, ähnliches Alter, ähnliche Bildung, ähnliche Geschlechterverteilung, dann würde sich die Kriminalität nicht so sehr unterscheiden zwischen diesen beiden Gruppen. Ein weiterer Belastungsfaktor sind die schlechten Perspektiven für Zuwanderer aus Nordafrika, Ungewissheit verbunden mit Sorgen, Frustration, ist ganz schlecht. Da könnte viel gemacht werden, indem zum Beispiel Asyl-Verfahren beschleunigt würden.(…)
Kein vernünftiger Wissenschaftler würde versuchen, die ethnische Zugehörigkeit oder die Staatsbürgerschaft als einen kriminogenen Faktor darzustellen. Es sind immer Belastungsfaktoren, die kriminogen wirken – und die sind unabhängig von einer politischen Kategorie wie der Staatsbürgerschaft. Allerdings ist es so, dass einzelne Herkunftsgruppen durchaus von den Belastungsfaktoren stärker betroffen sein können als andere Gruppen. Darüber muss man offen und ehrlich sprechen.
Verschiedene Zeitungen haben zum Osterwochenende die – wohl aufgeklärten – Morde eines syrischen Flüchtlings an einer jungen Frau sowie einem anderen syrischen Flüchtling in Hannover zum Anlass für eine breite Berichterstattung über „Kriminalität von Flüchtlingen“ genommen und mit Zahlen zu dokumentieren versucht, dass Flüchtlinge in bestimmten Deliktgruppen (Gewaltkriminalität, sexuelle Übergriffe, Diebstahl) deutlich überrepräsentiert seien.
HAZ vom 22.04.2017
HAZ online 24.04.2017
Diese Zahlen sind weder neu noch falsch. Fragwürdig und problematisch ist es aber, Kriminalität zu ethnisieren und zu unterstellen, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen Staatsangehörigkeit und „Kriminalität“ bestände. Ob Menschen statistisch häufiger mit „Kriminalität“ zu tun haben, hängt z.B. mit dem Alter, der Lebenslage oder dem Anzeigeverhalten der Geschädigten zusammen, aber nicht damit, ob jemand hier geboren, eingewandert oder geflüchtet ist.
Dr. Dominic Kudlacek arbeitet beim Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen und beschäftigt sich mit Kriminalitätsfurcht. In der Sendung Panorama vom 07.02.2017 spricht er über Angst vor und Ursachen von Kriminalität.hier ein Auszug aus dem lesenswerten Interview:
„Kriminalität ist nie eine Frage des Passes, sondern immer eine Frage von Perspektiven und von Lebenslagen. Untersuchungen belegen, dass Kriminalität eher von jungen Menschen begangen wird als von älteren Menschen. Und Männer begehen deutlich mehr Straftaten als Frauen. Auch die Fähigkeit, sich in die Gesellschaft einzubringen, Perspektiven, soziale Kompetenzen spielen eine Rolle. Wir Kriminologen nennen das Belastungsfaktoren. Unter den Zuwanderern aus Nordafrika sind deutlich mehr junge Männer als zum Beispiel bei anderen Zuwanderergruppen. Wären deutsche Menschen gekommen aus einer ähnlichen demografischen Struktur, ähnliches Alter, ähnliche Bildung, ähnliche Geschlechterverteilung, dann würde sich die Kriminalität nicht so sehr unterscheiden zwischen diesen beiden Gruppen. Ein weiterer Belastungsfaktor sind die schlechten Perspektiven für Zuwanderer aus Nordafrika, Ungewissheit verbunden mit Sorgen, Frustration, ist ganz schlecht. Da könnte viel gemacht werden, indem zum Beispiel Asyl-Verfahren beschleunigt würden.(…)
Kein vernünftiger Wissenschaftler würde versuchen, die ethnische Zugehörigkeit oder die Staatsbürgerschaft als einen kriminogenen Faktor darzustellen. Es sind immer Belastungsfaktoren, die kriminogen wirken – und die sind unabhängig von einer politischen Kategorie wie der Staatsbürgerschaft. Allerdings ist es so, dass einzelne Herkunftsgruppen durchaus von den Belastungsfaktoren stärker betroffen sein können als andere Gruppen. Darüber muss man offen und ehrlich sprechen.
... link (2 Kommentare) ... comment
... nächste Seite
