Samstag, 24. Juni 2017
Erschütternd und kaum erfasst - Die Selbstmordrate unter Flüchtlingen
che2001, 02:05h
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Sonntag, 4. Juni 2017
Wie pervers ist das denn?
che2001, 02:26h
In Afghanistan demonstrieren Menschen dagegen, dass ihre Regierung sie nicht gegen Terroristen schützen kann. Die Polizei geht gewaltsam gegen sie vor, ein Bulle schießt mit einem Colt-Commando-Sturmgewehr in die Menge. Es gibt mehrere Tote. Bei der Trauerfeier für eines der Opfer, unmittelbar nachdem der Mullah mit der Grabesrede begonnen hat explodiert mitten in der Trauergesellschaft eine Bombe und tötet mehrere Menschen. Thomas DM meint, Afghanistan sei ein sicheres Land, in das man Menschen abschieben könne, und es wird dorthin abgeschoben. Ich empfehle Menschenketten und Krähenfüße auf Startbahnen. Kleine Tellerminen, die nur Reifen zerstören wären auch hilfreich.
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Freitag, 2. Juni 2017
Fulbe
che2001, 02:18h
Das zahlenmäßig am schnellsten wachsende Volk dieses Planeten sind die Fulbe. Ebenso schnell wie sich vermehren schrumpfen ihre Siedlungsräume, die Sahelzone. Es gibt keine Grenzregime, Schutzzonen oder Auffanglager, die an dieser Tatsache etwas ändern könnten.
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Freitag, 2. Juni 2017
Rage against Abschiebung - Nichts ist gut in Afghanistan
che2001, 01:28h
Ich war begeistert, als sich eine komplette Berufsschule den Bundesbullen, die einen der Ihren, einen jungen Afghanen in sein Nichtmehrheimatland abschieben wollten. Hinterher gab Thomas de Maiziere - in Euro-Zeiten kann man ihn nicht mehr wie Lothar DM abkürzen - eine Pressekonferenz, auf der er begründete, wieso Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden könnten, dürften und müssten. Mein alter Vater kommentierte das mit: "Dafür sollte man dem eine Rakete in den Hintern stecken und ab!". Nachdem Thule-Mystiker und andere rechte Verschwörungstheoretiker den Mythos schüren, es gäbe in der Antarktis eine Region Neuschwabenland, in der Nachkommen von Nazi-Wissenschaftlern und SS-Größen in unterirdischen Kavernen leben könnte man ja vielleicht auch die deutschen Neonazis dorthin aussiedeln. Bei minus 69 Grad überleben halt nur die, die hart wie Kruppstahl sind.
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Donnerstag, 4. Mai 2017
Salafismus als Protestbewegung - Ankündigung einer Veranstaltung
che2001, 21:22h
Vortrag und Diskussion
30.05.2017 | 19:00 Uhr | ZHG 008 | Uni Göttingen
Veranstaltet von der GRÜNEN JUGEND Göttingen in Kooperation mit der GJ
Northeim und der Grünen Hochschulgruppe.
http://gj-goettingen.de/30-05-salafismus-als-protestkultur-wie-koennen-wir-der-szene-in-niedersachsen-begegnen/
In den letzten Wochen und Monaten machten Razzien gegen Salafisten, die
laut Sicherheitsbehörden Anschläge geplant hatten, in Südniedersachsen
Schlagzeilen. Vor dem Hintergrund der terroristischen Akte in Berlin,
London und anderen inner- und außereuropäischen Städten sind das
Nachrichten, die Angst auslösen/verunsichern können. Und solche Ängste
werden von vielen Gruppen gezielt geschürt, um „den Islam“ als Feindbild
zu brandmarken, Muslime & Geflüchtete pauschal zu stigmatisieren, einen
Keil zwischen Muslime und Nicht-Muslime zu treiben und damit die
Gesellschaft zu spalten oder instrumentalisiert, um Wahlkampf zu
betreiben. Eine kritische Einordnung, die ohne Stereotypisierungen oder
Verharmlosungen auskommt, ist deshalb dringend notwendig. In der
Veranstaltung „Salafismus als Protestkultur – Wie können wir der Szene
in Niedersachsen begegnen“ soll diskutiert werden, warum sich
insbesondere junge Menschen dem Salafismus und auch seinen
dschihadistischen Ausformungen/Strömungen zuwenden. Ziel ist es unter
anderem:
- die gegenwärtigen Entwicklungen des Salafismus sowie diesbezügliche
Forschung darzustellen
- Wissen den Vorrang vor Aktionismus zu gewähren und hierdurch zur
Versachlichung der aktuellen Debatten beizutragen
- Stereotypisierung einzelner Personen und Gruppen durch differenzierte
Analysen entgegenzuwirken
- Präventionsansätze zur Vermeidung von gewaltaffiner, religiöser
Radikalisierung aufzuzeigen.
In der Veranstaltung sollen auch Handlungsmöglichkeiten für Kommunen und
Bundesländer aufgezeigt und dargestellt werden, warum Prävention und
Zusammenarbeit mit islamischen Organisationen nachhaltigere Erfolge
bringen, als eine oft von Aktionismus getriebene Verschärfung von
Sicherheitspolitik.
Die Referentin Nina Käsehage ist Historikerin und
Religionswissenschaftlerin und hat ihre Doktorarbeit zur salafistische
Szene in Deutschland und ihren europäischen Vernetzungen verfasst. In
diesem Zusammenhang führte sie insgesamt 175 Interviews mit namhaften
Predigern und AktivistInnen. Nina Käsehage hat Lehraufträge an der
Georg-August-Universität Göttingen und ist seit kurzem Wissenschaftliche
Mitarbeiterin an der Universität Rostock. Sie ist eine renommierte
Expertin auf dem Gebiet der Salafismus-Forschung, tritt regelmäßig in
Fernsehen und Radio auf und beschreibt in ihrem 2017 veröffentlichten
Buch „Dschihad als Ausweg“, warum sich junge Frauen religiös
radikalisieren.
Daneben betreut sie ehrenamtlich Eltern und Angehörige von
radikalisierten jungen Menschen und konnte zusammen mit deren Eltern
bislang 35 Ausreiseversuche von DschihadistInnen nach Syrien und den
Irak verhindern.
Homepage: www.salafismus-forschung.de
____________________________________
30.05.2017 | 19:00 Uhr | ZHG 008 | Uni Göttingen
Veranstaltet von der GRÜNEN JUGEND Göttingen in Kooperation mit der GJ
Northeim und der Grünen Hochschulgruppe.
http://gj-goettingen.de/30-05-salafismus-als-protestkultur-wie-koennen-wir-der-szene-in-niedersachsen-begegnen/
In den letzten Wochen und Monaten machten Razzien gegen Salafisten, die
laut Sicherheitsbehörden Anschläge geplant hatten, in Südniedersachsen
Schlagzeilen. Vor dem Hintergrund der terroristischen Akte in Berlin,
London und anderen inner- und außereuropäischen Städten sind das
Nachrichten, die Angst auslösen/verunsichern können. Und solche Ängste
werden von vielen Gruppen gezielt geschürt, um „den Islam“ als Feindbild
zu brandmarken, Muslime & Geflüchtete pauschal zu stigmatisieren, einen
Keil zwischen Muslime und Nicht-Muslime zu treiben und damit die
Gesellschaft zu spalten oder instrumentalisiert, um Wahlkampf zu
betreiben. Eine kritische Einordnung, die ohne Stereotypisierungen oder
Verharmlosungen auskommt, ist deshalb dringend notwendig. In der
Veranstaltung „Salafismus als Protestkultur – Wie können wir der Szene
in Niedersachsen begegnen“ soll diskutiert werden, warum sich
insbesondere junge Menschen dem Salafismus und auch seinen
dschihadistischen Ausformungen/Strömungen zuwenden. Ziel ist es unter
anderem:
- die gegenwärtigen Entwicklungen des Salafismus sowie diesbezügliche
Forschung darzustellen
- Wissen den Vorrang vor Aktionismus zu gewähren und hierdurch zur
Versachlichung der aktuellen Debatten beizutragen
- Stereotypisierung einzelner Personen und Gruppen durch differenzierte
Analysen entgegenzuwirken
- Präventionsansätze zur Vermeidung von gewaltaffiner, religiöser
Radikalisierung aufzuzeigen.
In der Veranstaltung sollen auch Handlungsmöglichkeiten für Kommunen und
Bundesländer aufgezeigt und dargestellt werden, warum Prävention und
Zusammenarbeit mit islamischen Organisationen nachhaltigere Erfolge
bringen, als eine oft von Aktionismus getriebene Verschärfung von
Sicherheitspolitik.
Die Referentin Nina Käsehage ist Historikerin und
Religionswissenschaftlerin und hat ihre Doktorarbeit zur salafistische
Szene in Deutschland und ihren europäischen Vernetzungen verfasst. In
diesem Zusammenhang führte sie insgesamt 175 Interviews mit namhaften
Predigern und AktivistInnen. Nina Käsehage hat Lehraufträge an der
Georg-August-Universität Göttingen und ist seit kurzem Wissenschaftliche
Mitarbeiterin an der Universität Rostock. Sie ist eine renommierte
Expertin auf dem Gebiet der Salafismus-Forschung, tritt regelmäßig in
Fernsehen und Radio auf und beschreibt in ihrem 2017 veröffentlichten
Buch „Dschihad als Ausweg“, warum sich junge Frauen religiös
radikalisieren.
Daneben betreut sie ehrenamtlich Eltern und Angehörige von
radikalisierten jungen Menschen und konnte zusammen mit deren Eltern
bislang 35 Ausreiseversuche von DschihadistInnen nach Syrien und den
Irak verhindern.
Homepage: www.salafismus-forschung.de
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Aufruf von Avaaz gegen drohende Massenvernichtung von Schwulen in Tschetschenien
che2001, 21:15h
Ohne Prüfung auf Wahrheitsgehalt weitergeleiteter Aufruf zur Solidarität:
https://secure.avaaz.org/de/escape_the_gay_torture_centres_de3ctl/?cl=12530032361&v=92476&OtherAmount
https://secure.avaaz.org/de/escape_the_gay_torture_centres_de3ctl/?cl=12530032361&v=92476&OtherAmount
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Dienstag, 25. April 2017
Kriminalität ist nie eine Frage des Passes
che2001, 12:07h
Meldung vom Montag den 24.04.2017 - Abgelegt unter: Aktuelles
Verschiedene Zeitungen haben zum Osterwochenende die – wohl aufgeklärten – Morde eines syrischen Flüchtlings an einer jungen Frau sowie einem anderen syrischen Flüchtling in Hannover zum Anlass für eine breite Berichterstattung über „Kriminalität von Flüchtlingen“ genommen und mit Zahlen zu dokumentieren versucht, dass Flüchtlinge in bestimmten Deliktgruppen (Gewaltkriminalität, sexuelle Übergriffe, Diebstahl) deutlich überrepräsentiert seien.
HAZ vom 22.04.2017
HAZ online 24.04.2017
Diese Zahlen sind weder neu noch falsch. Fragwürdig und problematisch ist es aber, Kriminalität zu ethnisieren und zu unterstellen, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen Staatsangehörigkeit und „Kriminalität“ bestände. Ob Menschen statistisch häufiger mit „Kriminalität“ zu tun haben, hängt z.B. mit dem Alter, der Lebenslage oder dem Anzeigeverhalten der Geschädigten zusammen, aber nicht damit, ob jemand hier geboren, eingewandert oder geflüchtet ist.
Dr. Dominic Kudlacek arbeitet beim Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen und beschäftigt sich mit Kriminalitätsfurcht. In der Sendung Panorama vom 07.02.2017 spricht er über Angst vor und Ursachen von Kriminalität.hier ein Auszug aus dem lesenswerten Interview:
„Kriminalität ist nie eine Frage des Passes, sondern immer eine Frage von Perspektiven und von Lebenslagen. Untersuchungen belegen, dass Kriminalität eher von jungen Menschen begangen wird als von älteren Menschen. Und Männer begehen deutlich mehr Straftaten als Frauen. Auch die Fähigkeit, sich in die Gesellschaft einzubringen, Perspektiven, soziale Kompetenzen spielen eine Rolle. Wir Kriminologen nennen das Belastungsfaktoren. Unter den Zuwanderern aus Nordafrika sind deutlich mehr junge Männer als zum Beispiel bei anderen Zuwanderergruppen. Wären deutsche Menschen gekommen aus einer ähnlichen demografischen Struktur, ähnliches Alter, ähnliche Bildung, ähnliche Geschlechterverteilung, dann würde sich die Kriminalität nicht so sehr unterscheiden zwischen diesen beiden Gruppen. Ein weiterer Belastungsfaktor sind die schlechten Perspektiven für Zuwanderer aus Nordafrika, Ungewissheit verbunden mit Sorgen, Frustration, ist ganz schlecht. Da könnte viel gemacht werden, indem zum Beispiel Asyl-Verfahren beschleunigt würden.(…)
Kein vernünftiger Wissenschaftler würde versuchen, die ethnische Zugehörigkeit oder die Staatsbürgerschaft als einen kriminogenen Faktor darzustellen. Es sind immer Belastungsfaktoren, die kriminogen wirken – und die sind unabhängig von einer politischen Kategorie wie der Staatsbürgerschaft. Allerdings ist es so, dass einzelne Herkunftsgruppen durchaus von den Belastungsfaktoren stärker betroffen sein können als andere Gruppen. Darüber muss man offen und ehrlich sprechen.
Verschiedene Zeitungen haben zum Osterwochenende die – wohl aufgeklärten – Morde eines syrischen Flüchtlings an einer jungen Frau sowie einem anderen syrischen Flüchtling in Hannover zum Anlass für eine breite Berichterstattung über „Kriminalität von Flüchtlingen“ genommen und mit Zahlen zu dokumentieren versucht, dass Flüchtlinge in bestimmten Deliktgruppen (Gewaltkriminalität, sexuelle Übergriffe, Diebstahl) deutlich überrepräsentiert seien.
HAZ vom 22.04.2017
HAZ online 24.04.2017
Diese Zahlen sind weder neu noch falsch. Fragwürdig und problematisch ist es aber, Kriminalität zu ethnisieren und zu unterstellen, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen Staatsangehörigkeit und „Kriminalität“ bestände. Ob Menschen statistisch häufiger mit „Kriminalität“ zu tun haben, hängt z.B. mit dem Alter, der Lebenslage oder dem Anzeigeverhalten der Geschädigten zusammen, aber nicht damit, ob jemand hier geboren, eingewandert oder geflüchtet ist.
Dr. Dominic Kudlacek arbeitet beim Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen und beschäftigt sich mit Kriminalitätsfurcht. In der Sendung Panorama vom 07.02.2017 spricht er über Angst vor und Ursachen von Kriminalität.hier ein Auszug aus dem lesenswerten Interview:
„Kriminalität ist nie eine Frage des Passes, sondern immer eine Frage von Perspektiven und von Lebenslagen. Untersuchungen belegen, dass Kriminalität eher von jungen Menschen begangen wird als von älteren Menschen. Und Männer begehen deutlich mehr Straftaten als Frauen. Auch die Fähigkeit, sich in die Gesellschaft einzubringen, Perspektiven, soziale Kompetenzen spielen eine Rolle. Wir Kriminologen nennen das Belastungsfaktoren. Unter den Zuwanderern aus Nordafrika sind deutlich mehr junge Männer als zum Beispiel bei anderen Zuwanderergruppen. Wären deutsche Menschen gekommen aus einer ähnlichen demografischen Struktur, ähnliches Alter, ähnliche Bildung, ähnliche Geschlechterverteilung, dann würde sich die Kriminalität nicht so sehr unterscheiden zwischen diesen beiden Gruppen. Ein weiterer Belastungsfaktor sind die schlechten Perspektiven für Zuwanderer aus Nordafrika, Ungewissheit verbunden mit Sorgen, Frustration, ist ganz schlecht. Da könnte viel gemacht werden, indem zum Beispiel Asyl-Verfahren beschleunigt würden.(…)
Kein vernünftiger Wissenschaftler würde versuchen, die ethnische Zugehörigkeit oder die Staatsbürgerschaft als einen kriminogenen Faktor darzustellen. Es sind immer Belastungsfaktoren, die kriminogen wirken – und die sind unabhängig von einer politischen Kategorie wie der Staatsbürgerschaft. Allerdings ist es so, dass einzelne Herkunftsgruppen durchaus von den Belastungsfaktoren stärker betroffen sein können als andere Gruppen. Darüber muss man offen und ehrlich sprechen.
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Sea-Watch duldet keine Phantasievorwürfe
che2001, 10:43h
https://te8996929.emailsys1a.net/mailing/160/1106741/627392/51/c569790fd2/index.html
Der Italienische Staatsanwalt Carmelo Zuccaro hat in einem Interview mit der italienischen Zeitung “La Stampa” erneut öffentlich Phantasievorwürfe bezüglich einer angeblichen Kooperation zwischen zivilen Rettungsorganisationen und Schleppern erhoben. Er macht sich damit zum Teil einer Verleumdungskampagne. Dies ist für einen Vertreter der unabhängigen Justiz nicht nur unwürdig, sondern auch unzulässig. Sea-Watch erwägt rechtliche Schritte.
"Dass ein Vertreter der Justiz öffentlich Phantasievorwürfe gegen humanitäre Organisationen erhebt, ohne auch nur einmal mit den selbigen zu sprechen, ist ein Skandal”, sagt Sea-Watch Geschäftsführer Axel Grafmanns. “Zuccaro macht sich zum Teil einer Verleumdungskampagne gegen uns, die Vertreter von Frontex oder Lega Nord derzeit vorantreiben. Er sagt selbst, dass er noch nicht einmal weiß, wie er die angeblichen Beweise einsetzen will, und trotzdem beteiligt er sich an übler Stimmungsmache. Sea-Watch prüft deshalb derzeit die Rechtslage in Italien bezüglich einer Anzeige wegen übler Nachrede”, so Grafmanns.
“Es ist kein Wunder, dass Frontex gegen uns Stimmung macht. Wir durchkreuzen ihr Konzept des kalkulierten Sterbenlassens als Mittel der Migrationskontrolle, daher sind wir ihnen ein Dorn im Auge. Dass sich nun aber ein Vertreter der Judikative dazu herablässt, sich an dieser offensichtlichen Diffamierungskampagne zu beteiligen, hat uns schon überrascht”, sagt Sea-Watch Vorstand Frank Dörner. “Zuccaro hat sich für die unabhängige Italienische Justiz untragbar gemacht!”
“Besonders hinterhältig ist, dass Zuccaro versucht, einen Keil zwischen die Rettungsorganisationen zu treiben: Während er die Finanzstärkeren mit entsprechender Struktur und Rechtsabteilung in Ruhe lässt, nimmt er die kleineren NGOs in die Mangel, um der zivilen Rettungsflotte im Ganzen zu schaden. Das ist feige und wird auch nicht funktionieren. Wir werden uns nicht spalten lassen”, so Dörner.
“Die Vorwürfe sind eine Beleidigung für die vielen Förderer unserer Organisation: Privatpersonen oder Prominente, allein 75 Kirchengemeinden, eine Förderung der Evangelischen Kirche in Deutschland, Kindergruppen, Erlöse aus Firmen oder Familienfeiern. Wir haben kein Problem mit Transparenz bezüglich unserer Finanzierung, Zuccaro hätte einfach fragen können”, sagt Dörner. “Wir erwarten die Präsentation der sogenannten Beweise mit äußerster Gelassenheit.” Zuccaro hatte in den Raum gestellt, Rettungsorganisationen würden von Schleppern finanziert. Weiterhin hatte Zuccaro den NGOs unterstellt mit Schleppern zu kooperieren, etwa indem Schiffe durch Lichtsignale Flüchtlingsboote anlocken würden.
“Selbstverständlich sind unsere Schiffe bei Nacht beleuchtet, das ist Vorschrift”, erklärt Axel Grafmanns. “Anstatt sich angeblich strafbare Verhaltensweisen auszudenken, sollte Zuccaro anerkennen dass wir hier an der tödlichen Europäischen Seegrenze einen Job machen, den die EU eigentlich selbst erledigen sollte. Anstatt sich an einer bewussten Verleumdungskampagne gegen Rettungskräfte zu beteiligen, sollte sich ein Staatsanwalt lieber damit beschäftigen, tatsächliche Straftaten aufzuklären: Die Crew unseres Aufklärungsflugzeugs wurde am Osterwochenende beispielsweise Zeuge massenhaft unterlassener Hilfeleistung durch EU Institutionen - in mindestens sieben Fällen mit Todesfolge. Im Gegensatz zu den absurden Vorwürfen, welche Zuccaro sich ausgedacht hat, liegen dafür konkrete Beweise vor.”
Für Fragen, Hintergrundinformationen und Interviews stehen Ihnen unsere Sprecher*innen Theresa Leisgang und Ruben Neugebauer gerne zur Verfügung. Bildmaterial aus den Sea-Watch Einsätzen finden Sie unter: www.flickr.com/photos/sea-watch
Der Italienische Staatsanwalt Carmelo Zuccaro hat in einem Interview mit der italienischen Zeitung “La Stampa” erneut öffentlich Phantasievorwürfe bezüglich einer angeblichen Kooperation zwischen zivilen Rettungsorganisationen und Schleppern erhoben. Er macht sich damit zum Teil einer Verleumdungskampagne. Dies ist für einen Vertreter der unabhängigen Justiz nicht nur unwürdig, sondern auch unzulässig. Sea-Watch erwägt rechtliche Schritte.
"Dass ein Vertreter der Justiz öffentlich Phantasievorwürfe gegen humanitäre Organisationen erhebt, ohne auch nur einmal mit den selbigen zu sprechen, ist ein Skandal”, sagt Sea-Watch Geschäftsführer Axel Grafmanns. “Zuccaro macht sich zum Teil einer Verleumdungskampagne gegen uns, die Vertreter von Frontex oder Lega Nord derzeit vorantreiben. Er sagt selbst, dass er noch nicht einmal weiß, wie er die angeblichen Beweise einsetzen will, und trotzdem beteiligt er sich an übler Stimmungsmache. Sea-Watch prüft deshalb derzeit die Rechtslage in Italien bezüglich einer Anzeige wegen übler Nachrede”, so Grafmanns.
“Es ist kein Wunder, dass Frontex gegen uns Stimmung macht. Wir durchkreuzen ihr Konzept des kalkulierten Sterbenlassens als Mittel der Migrationskontrolle, daher sind wir ihnen ein Dorn im Auge. Dass sich nun aber ein Vertreter der Judikative dazu herablässt, sich an dieser offensichtlichen Diffamierungskampagne zu beteiligen, hat uns schon überrascht”, sagt Sea-Watch Vorstand Frank Dörner. “Zuccaro hat sich für die unabhängige Italienische Justiz untragbar gemacht!”
“Besonders hinterhältig ist, dass Zuccaro versucht, einen Keil zwischen die Rettungsorganisationen zu treiben: Während er die Finanzstärkeren mit entsprechender Struktur und Rechtsabteilung in Ruhe lässt, nimmt er die kleineren NGOs in die Mangel, um der zivilen Rettungsflotte im Ganzen zu schaden. Das ist feige und wird auch nicht funktionieren. Wir werden uns nicht spalten lassen”, so Dörner.
“Die Vorwürfe sind eine Beleidigung für die vielen Förderer unserer Organisation: Privatpersonen oder Prominente, allein 75 Kirchengemeinden, eine Förderung der Evangelischen Kirche in Deutschland, Kindergruppen, Erlöse aus Firmen oder Familienfeiern. Wir haben kein Problem mit Transparenz bezüglich unserer Finanzierung, Zuccaro hätte einfach fragen können”, sagt Dörner. “Wir erwarten die Präsentation der sogenannten Beweise mit äußerster Gelassenheit.” Zuccaro hatte in den Raum gestellt, Rettungsorganisationen würden von Schleppern finanziert. Weiterhin hatte Zuccaro den NGOs unterstellt mit Schleppern zu kooperieren, etwa indem Schiffe durch Lichtsignale Flüchtlingsboote anlocken würden.
“Selbstverständlich sind unsere Schiffe bei Nacht beleuchtet, das ist Vorschrift”, erklärt Axel Grafmanns. “Anstatt sich angeblich strafbare Verhaltensweisen auszudenken, sollte Zuccaro anerkennen dass wir hier an der tödlichen Europäischen Seegrenze einen Job machen, den die EU eigentlich selbst erledigen sollte. Anstatt sich an einer bewussten Verleumdungskampagne gegen Rettungskräfte zu beteiligen, sollte sich ein Staatsanwalt lieber damit beschäftigen, tatsächliche Straftaten aufzuklären: Die Crew unseres Aufklärungsflugzeugs wurde am Osterwochenende beispielsweise Zeuge massenhaft unterlassener Hilfeleistung durch EU Institutionen - in mindestens sieben Fällen mit Todesfolge. Im Gegensatz zu den absurden Vorwürfen, welche Zuccaro sich ausgedacht hat, liegen dafür konkrete Beweise vor.”
Für Fragen, Hintergrundinformationen und Interviews stehen Ihnen unsere Sprecher*innen Theresa Leisgang und Ruben Neugebauer gerne zur Verfügung. Bildmaterial aus den Sea-Watch Einsätzen finden Sie unter: www.flickr.com/photos/sea-watch
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Freitag, 21. April 2017
FIM's Scheitern - von der unerhörten Verweigerung arbeitsmarktpolitischer Logik
che2001, 21:00h
Nun ist es amtlich: Das vermeintliche Arbeitsmarktprogramm "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen", abgekürzt FIM – ist faktisch gescheitert. Auf die Unsinnigkeit dieses Programms wurde von vielen Seiten bereits frühzeitig hingewiesen, siehe z.B.:
https://www.nds-fluerat.org/19496/aktuelles/die-wundersame-metamorphose-des-asylblg/
Standen ursprünglich für das Jahr 2016 75 Mio. € und die Jahre 2017 – 2019 jeweils 300 Mio. € zur Verfügung, so wurde bereits zur Jahreswende das Budget für 2017 bis 2019 auf 200 Mio. € gedeckelt. Aber selbst unter diesen Voraussetzungen ist die Ergebnislage desaströs:
Umgerechnet auf den Zeitraum 08/2016 bis 03/2017 (8 Monate) hätten mit einem auf diesen Zeitraum berechneten und bereits angepassten Budget von 125 Mio. € etwa 75.000 Asylsuchende in Maßnahmen sein sollen. Mit Sachstand 27.03.2017 waren es etwas mehr als 20.000 aktivierte Plätze (davon 5.877 als staatliche/kommunale Plätze und 14.279 externe – also z.B. bei NGO angedockte - Plätze). Ob diese für ein Jahr bewilligten Maßnahmen dann auch tatsächlich im Gesamtzeitraum mit Asylsuchenden besetzt sein werden, kann derzeit niemand mit Sicherheit sagen. Fest steht aber, dass trotz gedeckeltem Budgetansatz und bei Annahme, dass die aktivierten Plätze auch tatsächlich belegt sind, die Zielerreichung nur bei etwa 25% liegt, eine Einsparung aus diesem Zeitraum also von mehr als 90 Mio. €.
Die Erkenntnis, dass das nicht funktionieren kann, kam dann auch recht schnell. Die Bundesregierung zog Ende März 2017 die Reißleine und kürzte den Haushaltsansatz ab 2018 von 200 Mio. € auf 60 Mio. € pro Jahr. Die eingesparten Mittel werden ab 2018 (ca. 240 Mio. €/Jahr) nunmehr den Jobcentern für ihren Verwaltungshaushalt zur Verfügung gestellt.
siehe z.B.: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/integration-ein-euro-job-flop-1.3469454
Ob das ein Taschenspielertrick zum Stopfen von notorisch klammen Haushaltsmitteln der JC ist oder ob diese Mittel am Ende dann doch zu mehr Effektivität bei der Arbeitsmarktintegration (aller Menschen ohne Arbeit) beitragen werden, sei einmal dahingestellt und wird uns ggf. im kommenden Jahr beschäftigen. Erwähnenswert ist vielmehr die Begründung des BMAS. Mit Schreiben vom 30.03.2017 erklärt das BMAS den entsprechenden Länderministerien:
„... gerade Flüchtlinge mit einer guten Bleibeperspektive, die die Hauptzielgruppe der Flüchtlings-integrationsmaßnahmen darstellen, wechseln durch zügigere Asylverfahren schneller in die Grundsicherung für Arbeitsuchende………..“
Verwunderung löst zunächst einmal die Zielgruppenverengung aus. Von einer Bleibeperspektive liest sich weder im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) noch im Sozialgesetzbuch III (SGB III) etwas. Darüber hinaus stellt sich die Frage, was die Bundesregierung denn eigentlich mit dieser Bleibeperspektive meint. Immerhin wurde ja auch eine Bleiberechtsregelung für abgelehnte Asylsuchende geschaffen, die in der Ausbildung sind.
Unterstellen wir aber, dass diese Vorgabe tatsächlich Intention der Bundesregierung war, dann stellt sich natürlich die Frage, warum die Bundesregierung nicht bereits im Vorfeld ihrer Planungen davon hätte ausgehen müssen, dass angesichts der immerhin 320.000 Menschen, denen im Zeitraum von 01/2015 bis 06/2016 durch ihre anerkannten Schutzbedarfe eine Bleibeperspektive eröffnet wurde, ein Rechtskreiswechsel vom AsylbLG in das SGB II die Regel und nicht die unerwartete Ausnahme sein würde.
Ein solch gerüttelt Maß an Unwissenheit und Unfähigkeit sollte der Bundesregierung hingegen nicht unterstellt werden. Der – vielleicht etwas hilflose – Versuch, das Scheitern des Programms in gewisser Hinsicht „übernatürlichen Kräften“ zuzuschieben, mag zum menschlichen Reflex gehören, Fehler nicht allzu gern bereitwillig zugeben zu wollen, die eigentliche Ursache des Scheitern liegt indes woanders.
Es macht Sinn, an dieser Stelle auf das drohende Scheitern eines weiteren Programms (KompAS - Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb) hinzuweisen. Dieses Programm sollte schutzberechtigte Menschen und denen, die es nach Prognose des Bundesinnenministeriums bald sein werden, schneller in eine Ausbildung oder eine Arbeit bringen. Bis Ende 2016 sollten hier 40.000 Plätze besetzt sein, tatsächlich waren es jedoch nur 9.833 Menschen, die von dieser Turbo-Integration in den Arbeitsmarkt profitiert haben, auch hier also eine Zielerreichung von etwa 25%.
siehe dazu: www.sueddeutsche.de/politik/integration-buerokratisches-gewirr-1.3464439
Anders als FIM war KompAS tatsächlich nur bestimmten Flüchtlingen zugänglich. Das ist angesichts des frühzeitigen Arbeitsmarktzugangs nahezu aller Flüchtlinge aus arbeitsmarktpolitischer Sicht bereits unsinnig. Was aber angeblich wegen dem Rechtskreiswechsel bei FIM nicht geklappt hat, klappt offenbar auch nach dem Rechtskreiswechsel (vom AsylbLG in das SGB II ) offenbar nicht.
Es muss also einen anderen Grund haben, warum das alles nicht funktioniert, – und der liegt auf der Hand: Mehrfachzuständigkeiten innerhalb gemeinsamer Programmansätze, Maximierung von Rechtskreisschnittstellen und von Abstimmungszwängen, völlig unzureichende bis fehlende Überleitungsszenarien, unterschiedlichste Handhabung aufgrund unterschiedlichster Strategieansätze und regionaler Sachverhalte vor Ort, u.v.m., - kurzum: hausgemachte Probleme, die letztlich entstanden sind und bestehen werden, wenn die Regeln der arbeitsmarktpolitischen Kunst zugunsten einer ordnungspolitischen Dominanz (Bleibeperspektive) geopfert werden. Das ist nicht nur teuer, sondern vor allem menschenunwürdige Politik!
Wie lässt sich das auflösen? Die Antwort ist simpel: durch die Auflösung des Rechtskreischaos. Und da muss nicht jeder Knoten im Wirrwarr gelöst werden, sondern nur der Hauptfaden anders gelegt werden: mit der Abschaffung des AsylbLG und damit folgerichtig einem ALG II – Bezug für alle schutzsuchenden Flüchtlinge oder geduldeten Ausländer/innen.
Nicht, dass sich das SGB II in einem kritikfreien Raum befände, wohl im Gegenteil, aber mit einem Festhalten an einem ordnungspolitischen Leistungsgesetz – das AsylbLG ist NICHT Bestandteil der Sozialgesetzgebung – wird nicht nur mehr soziale Gerechtigkeit verhindert, sondern werden auch weiterhin arbeitsmarktpolitische Ansätze für Flüchtlinge ins Leere laufen, zumindest aber nicht optimal umgesetzt werden können.
Auch eine andere Zahl kann dann nicht mehr ignoriert werden: annähernd 63.000 Asylanträge wurden in den ersten drei Monaten des Jahres 2017 abgelehnt (2016: ca. 73.000, 2015: ca. 6.000). Viele dieser Verfahren werden ihre Fortsetzung in den Verwaltungsgerichten finden. Nehmen wir nun noch die etwa 265.000 offenen Erstverfahren hinzu, so stellt sich die Frage, warum die voraussichtlich mehr als 200.000 Menschen, die sich auch in 2017 (und 2018) noch in einem Asylverfahren befinden werden, trotz Arbeitsmarktzugang keine Zielgruppe der Arbeitsmarktpolitik sind? Diese Frage stellt sich bei einem ALG II – Bezug nicht mehr!
Indes stehen die Zeichen eher auf Sturm. Am 26.04.2017 wird der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat die Novellierung des AsylbLG beraten. Nicht Abschaffung, sondern Verschärfung des diskriminierenden AsylbLG steht dabei im Mittelpunkt der politischen Debatte. Bleibt die Hoffnung, dass sich jenseits einer in dieser Frage eher hoffnungsfernen CDU die anderen Regierungsparteien in den Ländern zu einer fulminanten Gegenattacke aufraffen und soziale Gerechtigkeit schon einmal im Vorwahlkampf probieren
https://www.nds-fluerat.org/19496/aktuelles/die-wundersame-metamorphose-des-asylblg/
Standen ursprünglich für das Jahr 2016 75 Mio. € und die Jahre 2017 – 2019 jeweils 300 Mio. € zur Verfügung, so wurde bereits zur Jahreswende das Budget für 2017 bis 2019 auf 200 Mio. € gedeckelt. Aber selbst unter diesen Voraussetzungen ist die Ergebnislage desaströs:
Umgerechnet auf den Zeitraum 08/2016 bis 03/2017 (8 Monate) hätten mit einem auf diesen Zeitraum berechneten und bereits angepassten Budget von 125 Mio. € etwa 75.000 Asylsuchende in Maßnahmen sein sollen. Mit Sachstand 27.03.2017 waren es etwas mehr als 20.000 aktivierte Plätze (davon 5.877 als staatliche/kommunale Plätze und 14.279 externe – also z.B. bei NGO angedockte - Plätze). Ob diese für ein Jahr bewilligten Maßnahmen dann auch tatsächlich im Gesamtzeitraum mit Asylsuchenden besetzt sein werden, kann derzeit niemand mit Sicherheit sagen. Fest steht aber, dass trotz gedeckeltem Budgetansatz und bei Annahme, dass die aktivierten Plätze auch tatsächlich belegt sind, die Zielerreichung nur bei etwa 25% liegt, eine Einsparung aus diesem Zeitraum also von mehr als 90 Mio. €.
Die Erkenntnis, dass das nicht funktionieren kann, kam dann auch recht schnell. Die Bundesregierung zog Ende März 2017 die Reißleine und kürzte den Haushaltsansatz ab 2018 von 200 Mio. € auf 60 Mio. € pro Jahr. Die eingesparten Mittel werden ab 2018 (ca. 240 Mio. €/Jahr) nunmehr den Jobcentern für ihren Verwaltungshaushalt zur Verfügung gestellt.
siehe z.B.: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/integration-ein-euro-job-flop-1.3469454
Ob das ein Taschenspielertrick zum Stopfen von notorisch klammen Haushaltsmitteln der JC ist oder ob diese Mittel am Ende dann doch zu mehr Effektivität bei der Arbeitsmarktintegration (aller Menschen ohne Arbeit) beitragen werden, sei einmal dahingestellt und wird uns ggf. im kommenden Jahr beschäftigen. Erwähnenswert ist vielmehr die Begründung des BMAS. Mit Schreiben vom 30.03.2017 erklärt das BMAS den entsprechenden Länderministerien:
„... gerade Flüchtlinge mit einer guten Bleibeperspektive, die die Hauptzielgruppe der Flüchtlings-integrationsmaßnahmen darstellen, wechseln durch zügigere Asylverfahren schneller in die Grundsicherung für Arbeitsuchende………..“
Verwunderung löst zunächst einmal die Zielgruppenverengung aus. Von einer Bleibeperspektive liest sich weder im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) noch im Sozialgesetzbuch III (SGB III) etwas. Darüber hinaus stellt sich die Frage, was die Bundesregierung denn eigentlich mit dieser Bleibeperspektive meint. Immerhin wurde ja auch eine Bleiberechtsregelung für abgelehnte Asylsuchende geschaffen, die in der Ausbildung sind.
Unterstellen wir aber, dass diese Vorgabe tatsächlich Intention der Bundesregierung war, dann stellt sich natürlich die Frage, warum die Bundesregierung nicht bereits im Vorfeld ihrer Planungen davon hätte ausgehen müssen, dass angesichts der immerhin 320.000 Menschen, denen im Zeitraum von 01/2015 bis 06/2016 durch ihre anerkannten Schutzbedarfe eine Bleibeperspektive eröffnet wurde, ein Rechtskreiswechsel vom AsylbLG in das SGB II die Regel und nicht die unerwartete Ausnahme sein würde.
Ein solch gerüttelt Maß an Unwissenheit und Unfähigkeit sollte der Bundesregierung hingegen nicht unterstellt werden. Der – vielleicht etwas hilflose – Versuch, das Scheitern des Programms in gewisser Hinsicht „übernatürlichen Kräften“ zuzuschieben, mag zum menschlichen Reflex gehören, Fehler nicht allzu gern bereitwillig zugeben zu wollen, die eigentliche Ursache des Scheitern liegt indes woanders.
Es macht Sinn, an dieser Stelle auf das drohende Scheitern eines weiteren Programms (KompAS - Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb) hinzuweisen. Dieses Programm sollte schutzberechtigte Menschen und denen, die es nach Prognose des Bundesinnenministeriums bald sein werden, schneller in eine Ausbildung oder eine Arbeit bringen. Bis Ende 2016 sollten hier 40.000 Plätze besetzt sein, tatsächlich waren es jedoch nur 9.833 Menschen, die von dieser Turbo-Integration in den Arbeitsmarkt profitiert haben, auch hier also eine Zielerreichung von etwa 25%.
siehe dazu: www.sueddeutsche.de/politik/integration-buerokratisches-gewirr-1.3464439
Anders als FIM war KompAS tatsächlich nur bestimmten Flüchtlingen zugänglich. Das ist angesichts des frühzeitigen Arbeitsmarktzugangs nahezu aller Flüchtlinge aus arbeitsmarktpolitischer Sicht bereits unsinnig. Was aber angeblich wegen dem Rechtskreiswechsel bei FIM nicht geklappt hat, klappt offenbar auch nach dem Rechtskreiswechsel (vom AsylbLG in das SGB II ) offenbar nicht.
Es muss also einen anderen Grund haben, warum das alles nicht funktioniert, – und der liegt auf der Hand: Mehrfachzuständigkeiten innerhalb gemeinsamer Programmansätze, Maximierung von Rechtskreisschnittstellen und von Abstimmungszwängen, völlig unzureichende bis fehlende Überleitungsszenarien, unterschiedlichste Handhabung aufgrund unterschiedlichster Strategieansätze und regionaler Sachverhalte vor Ort, u.v.m., - kurzum: hausgemachte Probleme, die letztlich entstanden sind und bestehen werden, wenn die Regeln der arbeitsmarktpolitischen Kunst zugunsten einer ordnungspolitischen Dominanz (Bleibeperspektive) geopfert werden. Das ist nicht nur teuer, sondern vor allem menschenunwürdige Politik!
Wie lässt sich das auflösen? Die Antwort ist simpel: durch die Auflösung des Rechtskreischaos. Und da muss nicht jeder Knoten im Wirrwarr gelöst werden, sondern nur der Hauptfaden anders gelegt werden: mit der Abschaffung des AsylbLG und damit folgerichtig einem ALG II – Bezug für alle schutzsuchenden Flüchtlinge oder geduldeten Ausländer/innen.
Nicht, dass sich das SGB II in einem kritikfreien Raum befände, wohl im Gegenteil, aber mit einem Festhalten an einem ordnungspolitischen Leistungsgesetz – das AsylbLG ist NICHT Bestandteil der Sozialgesetzgebung – wird nicht nur mehr soziale Gerechtigkeit verhindert, sondern werden auch weiterhin arbeitsmarktpolitische Ansätze für Flüchtlinge ins Leere laufen, zumindest aber nicht optimal umgesetzt werden können.
Auch eine andere Zahl kann dann nicht mehr ignoriert werden: annähernd 63.000 Asylanträge wurden in den ersten drei Monaten des Jahres 2017 abgelehnt (2016: ca. 73.000, 2015: ca. 6.000). Viele dieser Verfahren werden ihre Fortsetzung in den Verwaltungsgerichten finden. Nehmen wir nun noch die etwa 265.000 offenen Erstverfahren hinzu, so stellt sich die Frage, warum die voraussichtlich mehr als 200.000 Menschen, die sich auch in 2017 (und 2018) noch in einem Asylverfahren befinden werden, trotz Arbeitsmarktzugang keine Zielgruppe der Arbeitsmarktpolitik sind? Diese Frage stellt sich bei einem ALG II – Bezug nicht mehr!
Indes stehen die Zeichen eher auf Sturm. Am 26.04.2017 wird der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat die Novellierung des AsylbLG beraten. Nicht Abschaffung, sondern Verschärfung des diskriminierenden AsylbLG steht dabei im Mittelpunkt der politischen Debatte. Bleibt die Hoffnung, dass sich jenseits einer in dieser Frage eher hoffnungsfernen CDU die anderen Regierungsparteien in den Ländern zu einer fulminanten Gegenattacke aufraffen und soziale Gerechtigkeit schon einmal im Vorwahlkampf probieren
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Solidarität ist vielfältig - Ein Morgenvor Lampedusa
che2001, 20:59h
Zwei Veranstaltungen mit der szenischen Lesung "Ein Morgen vor Lampedusa" finden demnächst in Niedersachsen statt:
Am 24. April 2017, um 19:00 Uhr in der Martin-Luther-Kirche in Goldenstedt (Vechtaer Str. 2, Goldenstedt)
Veranstalter:
Caritas-Sozialwerk
kath. Kirchengemeinde St. Gorgonius
evang. Kirchengemeinde Goldenstedt
Mit Unterstützung von Patenprojekt Goldenstedt, Theatergruppe Goldenstedt, Jugendparlament Goldenstedt, Marienschule Goldenstedt und Landes-Caritasverband für Oldenburg
Eintritt frei. Spenden gehen an das Patenprojekt Goldenstedt, welches viele Flüchtlingskinder und deren Familien begleitet.
Am 4. Mai 2017, um 20:00 Uhr im Forum der KGS Schneverdingen (Am Timmerahde 28-30, Schneverdingen)
Veranstalter:
KGS Schneverdingen
Flüchtlingshilfe Schneverdingen
Eintritt frei. Spenden gehen an die Flüchtlingshilfe Schneverdingen
Am 24. April 2017, um 19:00 Uhr in der Martin-Luther-Kirche in Goldenstedt (Vechtaer Str. 2, Goldenstedt)
Veranstalter:
Caritas-Sozialwerk
kath. Kirchengemeinde St. Gorgonius
evang. Kirchengemeinde Goldenstedt
Mit Unterstützung von Patenprojekt Goldenstedt, Theatergruppe Goldenstedt, Jugendparlament Goldenstedt, Marienschule Goldenstedt und Landes-Caritasverband für Oldenburg
Eintritt frei. Spenden gehen an das Patenprojekt Goldenstedt, welches viele Flüchtlingskinder und deren Familien begleitet.
Am 4. Mai 2017, um 20:00 Uhr im Forum der KGS Schneverdingen (Am Timmerahde 28-30, Schneverdingen)
Veranstalter:
KGS Schneverdingen
Flüchtlingshilfe Schneverdingen
Eintritt frei. Spenden gehen an die Flüchtlingshilfe Schneverdingen
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