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Dienstag, 5. Januar 2010
Abschiebungen stoppen - es lohnt sich immer!
che2001, 19:39h
Der Versuch des Landkreis Wesermarsch, die Abschiebung eines Flüchtlings nach Syrien durchzusetzen, ist im letzten Moment verhindert worden: Der Betroffene befand sich bereits im Flugzeug in Frankfurt und sollte um 15 Uhr abgeschoben werden.
Seit dem vom BMI verfügten Abschiebungsmoratorium für Flüchtlinge aus Syrien am 16.12.2009 war dies bundesweit der bislang erste und einzige Abschiebungsversuch nach Syrien. Das BMI hatte aufgrund diverser Fälle von Festnahme nach Abschiebung die Bundesländer gebeten, auf Abschiebungen nach Syrien vorerst zu verzichten und auf die Möglichkeit der Folgeantragstellung hinzuweisen.
Das nach Bekanntwerden des Abschiebungsversuchs um 10 Uhr eingeschaltete niedersächsische Innenministerium hatte die Abschiebung bis 13.00 Uhr nicht gestoppt und war für uns telefonisch nicht mehr zu erreichen. Die Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch teilt stattdessen mit, dass das Innenministerium die Abschiebung befürwortet habe. Daraufhin stellte der vom Refugium Wesermarsch kurzfristig beauftragte Rechtsanwalt Hausin aus Oldenburg beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylfolgeantrag beim Bundesamt in Oldenburg. Dieses ordnete vor einigen Minuten an, dass die Abschiebung nicht vollzogen werden dürfe.
Es spricht für sich, wie das niedersächsische Innenministerium mit der Bitte des BMI verfahren ist, vor dem Hintergrund mehrerer Fälle von Inhaftierungen nach Abschiebung vorerst keine Flüchtlinge mehr nach Syrien abzuschieben. Auch drei Wochen nach Eintreffen des Schreibens des Bundesinnenministeriums weiß in Niedersachsen offenbar keine einzige Ausländerbehörde davon.
Einzugreifen ist also nötig, sinnvoll und möglich. In diesem Sinne frohes Schaffen an alle Aktiven!
Seit dem vom BMI verfügten Abschiebungsmoratorium für Flüchtlinge aus Syrien am 16.12.2009 war dies bundesweit der bislang erste und einzige Abschiebungsversuch nach Syrien. Das BMI hatte aufgrund diverser Fälle von Festnahme nach Abschiebung die Bundesländer gebeten, auf Abschiebungen nach Syrien vorerst zu verzichten und auf die Möglichkeit der Folgeantragstellung hinzuweisen.
Das nach Bekanntwerden des Abschiebungsversuchs um 10 Uhr eingeschaltete niedersächsische Innenministerium hatte die Abschiebung bis 13.00 Uhr nicht gestoppt und war für uns telefonisch nicht mehr zu erreichen. Die Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch teilt stattdessen mit, dass das Innenministerium die Abschiebung befürwortet habe. Daraufhin stellte der vom Refugium Wesermarsch kurzfristig beauftragte Rechtsanwalt Hausin aus Oldenburg beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylfolgeantrag beim Bundesamt in Oldenburg. Dieses ordnete vor einigen Minuten an, dass die Abschiebung nicht vollzogen werden dürfe.
Es spricht für sich, wie das niedersächsische Innenministerium mit der Bitte des BMI verfahren ist, vor dem Hintergrund mehrerer Fälle von Inhaftierungen nach Abschiebung vorerst keine Flüchtlinge mehr nach Syrien abzuschieben. Auch drei Wochen nach Eintreffen des Schreibens des Bundesinnenministeriums weiß in Niedersachsen offenbar keine einzige Ausländerbehörde davon.
Einzugreifen ist also nötig, sinnvoll und möglich. In diesem Sinne frohes Schaffen an alle Aktiven!
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