Montag, 3. Juli 2017
Amnesty: Versammlungsfreiheit muss trotz schwieriger Sicherheitslage bei G20 gewährleistet werden Proteste in Sicht- und Hörweite des Gipfeltreffens in Hamburg müssen möglich sein
BERLIN, 30.06.2017 – Anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg betont Amnesty International das Recht auf friedliche Protestmöglichkeiten in Sicht- und Hörweite des Gipfeltreffens.

„Es ist eine Herausforderung für Polizei und Behörden, mitten in Hamburg sowohl den G20-Gipfel als auch friedliche Protestkundgebungen zu sichern. Wenn die Stadt Hamburg aber eine politische Veranstaltung wie den G20-Gipfel ausrichtet und einen Tagungsort im Stadtzentrum wählt, müssen Stadt und Sicherheitsbehörden auch dort Versammlungen und friedlichen Protest von Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen.“ sagt Maria Scharlau, Rechtsexpertin bei Amnesty International in Deutschland.

„Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern und sich hierfür friedlich zum Protest zu versammeln. Die Versammlungsfreiheit ist ebenso wie die Meinungsfreiheit ein Grundpfeiler jeder freien und pluralistischen Gesellschaft. Die ganze Welt wird in den nächsten Tagen nach Hamburg schauen: Hier müssen die deutschen Behörden zeigen, dass sich Sicherheit und die Gewährleistung von demokratischen Grund- und Freiheitsrechten nicht ausschließen.“ so Scharlau.

Es ist Teil der Versammlungsfreiheit, den Ort für den eigenen Protest grundsätzlich so zu wählen, dass die Protestierenden von ihren „Adressaten“ gesehen und gehört werden können, um einen möglichst großen Beachtungserfolg zu erzielen. Die Sperrung der „blauen Zone“, eines 38 Quadratkilometer großen Bereichs in der Innenstadt von Hamburg, ist vor diesem Hintergrund keine verhältnismäßige Maßnahme. Je nach Verlauf der Versammlungen ist so zu befürchten, dass friedlicher Protest nur außerhalb jeglicher Sicht- und Hörweite des G20-Gipfels stattfinden kann.

Generell sind Versammlungsverbote oder Sperrungen ganzer Stadtteile für Versammlungen nur dann zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass ansonsten ein polizeilicher Notstand droht. Hier müssen die Hamburger Behörden nachlegen und gegebenenfalls die nötigen Zusatzkräfte fordern, um in der Innenstadt sowohl den G20-Gipfel als auch die Versammlungen zu schützen.

Für Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle.

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Kontakt:

AMNESTY INTERNATIONAL
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e. V.
Pressestelle . Zinnowitzer Straße 8 . 10115 Berli

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Freiheit für Mohamed Faisal abu Sakha - ohne Urteil in israelischer Haft
https://www.amnesty.de/mitmachen/brief-gegen-das-vergessen/mohammad-faisal-abu-sakha-israelbesetzte-gebiete

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Keine Bürgerrechte für Flüchtlinge
Der Bundestag hat die „Ehe für alle“ beschlossen – aber nicht für Kriegsflüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus, die werden weiterhin zwangsweise voneinander getrennt, und die Kinder mit dazu. Auch die Eheleute (und ihre Kinder), die als Flüchtlinge in Griechenland gestrandet sind und auf eine Zusammenführung mit ihren in Deutschland lebenden Angehörigen warten, auf die ein Rechtsanspruch besteht, profitieren nicht von dem heutigen Beschluss des Bundestages.

Die Zahl der Betroffenen, bei denen bereits eine Zustimmung des BAMF zur Übernahme nach Deutschland vorliegt, die aber infolge der auf Druck des deutschen Innenministeriums vereinbarten Deckelung der monatlichen Überstellungen (auf etwa 70 – 80 Personen monatlich) nach dem Dublin-Verordnung unter meist unerträglichen Bedingungen weiter in Griechenland ausharren müssen, ist deutlich größer als bislang angenommen! Es betrifft etwa 3.700 Menschen, wie sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Frage der Linken( Drs. 18/12876, Fragen 26 und 27) ergibt.

Auch die Familie des syrischen Familienvaters B. gehört dazu. Seit drei Jahren lebt die Familie getrennt. Ehefrau und Kinder sind in Griechenland. Seit April 2017 liegt eine Zustimmung der deutschen Behörden für die Zusammenführung vor; dennoch passiert nichts und es nicht absehbar, wann eine Einreise nach Deutschland ermöglicht wird (sh. Fallskizze).

MiGAZIN berichtet heute hierüber. Ulle Jelpke (Linke) kommentiert:

Wenn es in dem aktuellen Tempo weiter geht, wird sich die Familienzusammenführung der aktuellen Fälle über vier Jahre hinwegziehen – nach Art. 29 Abs. 1 der Dublin-Verordnung soll eine Überstellung jedoch „sobald dies praktisch möglich ist und spätestens innerhalb einer Frist von sechs Monaten“ erfolgen. Die Deckelung des Familiennachzugs ist also nicht nur unmenschlich und grausam – der Innenminister sollte sich das Elend und die Verzweiflung der Betroffenen in Griechenland einmal mit eigenen Augen ansehen. Sie ist auch rechtswidrig.“

Weitere Informationen:

Flüchtlingsrat Niedersachsen:

Karim Alwasiti, Tel. 0511 98 24 60 32, ka@nds-fluerat.org

Sebastian Rose, Tel. 0511 98 24 60 34, sr@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org



Fallskizze 1:

Verzögerung der Familienzusammenführung aus Griechenland

Der syrische Familienvater B. ist seit Dezember 2014 in Deutschland und hat im August 2015 die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekommen.

Im Mai 2016 floh seine Ehefrau mit den vier minderjährigen Kindern nach Griechenland. Dort lebten sie zunächst in Idomeni und wurden nach dessen Räumung in ein Camp bei Thessaloniki verbracht. Im Herbst 2016 stellten sie einen Asylantrag in Griechenland und verwiesen hier auf ihren in Deutschland lebenden Ehemann. Daraufhin richteten die griechischen Behörden ein Übernahmeersuchen nach der Dublin-III-VO an Deutschland, welches im April 2017 positiv beantwortet wurde. Die Familie wartet also nur noch darauf, dass Griechenland ihre Ausreise ermöglicht wird.

Die Familie lebt seit fast drei Jahren getrennt. Mit der aktuellen Begrenzung der Ausreisezahlen von deutscher und griechischer Seite scheint sich diese Trennung noch um weitere Monate oder Jahre zu verlängern. Ein Zustand, der für die Familie eine unzumutbare Härte darstellt. Die Trennung von seiner Frau und den Kindern macht es auch für B. sehr schwer, sich hier in Deutschland einzuleben, da er in Gedanken stets bei seiner Familie ist, die im griechischen Camp unter sehr schlechten Bedingungen untergebracht ist.



Fallskizze 2:

Kein Familiennachzug zu subsidiär Geschützten

Der staatenlose Kurde C. aus Syrien ist im November 2015 nach Deutschland eingereist. Nach seiner Ankunft übernahm eine Ehrenamtliche die Patenschaft für ihn. Seine Ehefrau und drei Kinder halten sich im Irak auf. Im April 2016 kam C. mit einem Bauunternehmen ins Gespräch, das nach erfolgreichem Praktikum und Abschluss des Asylverfahrens eine Beschäftigung in Aussicht stellte. Im Hinblick auf einen möglichen Arbeitsplatz begann ein mühseliges Unterfangen das Asylverfahren zu beschleunigen.

Ein halbes Jahr später hat C. den Termin für die Asylantragstellung und die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten. 2015/2016 vergingen in ganz Deutschland bei Schutzsuchenden oft Monate oder mehr als ein Jahr bis zur ersten Terminvergabe beim BAMF.

Im September 2016 erfolgte die Arbeitsaufnahme in dem Baubetrieb. Seit diesem Tag werden keine Sozialleistungen mehr in Anspruch genommen und es konnte ein Arbeitsplatz besetzt werden, für den „Einheimische“ nicht zur Verfügung standen.

Mitte November 2016 erging der Bescheid zum Asylantrag, der C. den subsidiären Schutz zuerkennt. Damit ist die Familienzusammenführung bis zum 16.03.2018 nicht möglich. C. wird im Bescheid des BAMF als staatenloser Kurde deklariert, der aufgrund der Kriegssituation und der Entrechtung in seinem Land geflohen sei.

Bereits im Juni 2016 hat C. für Ehefrau und Kinder einen Termin für die Beantragung von Visa für den Familiennachzug beim Generalkonsulat Erbil beantragt. Ein Termin wurde bisher nicht vergeben. C. ist auf dem besten Weg zu einer erfolgreichen Integration in Deutschland. Das Unternehmen ist sehr zufrieden mit seiner Arbeit und er unterstützt andere Flüchtlinge bei Behördengängen oder Arztbesuchen. Obwohl er in der Lage ist, für seine Frau und Kinder, die sich in einem Flüchtlingslager im irakischen Kurdistan befinden, nach den allgemeinen Voraussetzungen des Aufenthaltsgesetzes Lebensunterhaltssicherung und Wohnraum sicherzustellen, wird ein erfolgreiches Visumverfahren unmöglich gemacht. Durch das Asylpaket II ist der Nachzug zu subsidiär Geschützen kategorisch bis März 2018 ausgeschlossen. Die einzige Möglichkeit des Nachzugs wäre bis dahin über eines der Länderaufnahmeprogramme zur Aufnahme von syrischen Flüchtlingen durch ihre Angehörigen. Solche Programme gibt es derzeit aber nur in fünf Bundesländern. Niedersachsen zählt derzeit nicht dazu.

Der größte Wunsch von C. ist es, endlich eine Heimat für sich und seine Familie zu finden, in der die Familie vor Krieg und Verfolgung sicher ist.

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Jahresversammlung des Flüchtlingsrats diskutiert mit Innenminister Pistorius über rot-grüne Flüchtlingspolitik
Als vor vier Jahren die SPD gemeinsam mit den Grünen die Regierungsverantwortung in Niedersachsen übernahmen, waren die Erwartungen groß: Die neue Landesregierung versprach einen „Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik“ und warb dafür, eine „echte Willkommenspolitik“ in Deutschland zu schaffen. (siehe HAZ vom 25.05.2013). Viele Aktivist_innen aus der Flüchtlingssolidarität rieben sich verwundert die Augen: Brauchte es bei so viel gutem Willen der politischen Führung überhaupt noch einen Flüchtlingsrat?
Vier Jahre später lässt sich diese Frage eindeutig beantworten: Ja, es braucht weiterhin und mehr denn je einen Flüchtlingsrat in Niedersachsen.  Dessen alte und neue Vorsitzende, Claire Deery, zog in der Diskussion mit Innenminister Boris Pistorius auf der Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats eine gemischte Bilanz: Rot-grün habe zu Beginn der Legislaturperiode eine Menge Ballast aus dem Weg geräumt und einige wichtige Reformen durchgesetzt, etwa die Gutscheinpraxis beendet, die Residenzpflicht aufgehoben und der Härtefallkommission wesentlich mehr Entscheidungsspielraum eingeräumt. Auch bei der Umsetzung eines Bleiberechts für Flüchtlinge mit Ausbildungsplatz habe Niedersachsen die Spielräume für eine liberale Gestaltung genutzt. Vor dem Hintergrund der Erfolge der Rechtspopulisten habe sich aber auch in Niedersachsen die Tonlage geändert. Niedersachsen gerate immer mehr in den Sog einer Bundespolitik, die das Flüchtlingsrecht drastisch verschärft hat und eine härtere Gangart bei Abschiebungen fordert. Mittlerweile komme es auch in Niedersachsen wieder vermehrt zu skandalösen Abschiebungen, auch unter Inkaufnahme von Familientrennungen. 





Vier Jahre rot-grüne Landesregierung auf dem Prüfstand.




Innenminister Pistorius verteidigte den härteren Kurs in der Flüchtlingspolitik mit den 2015 und 2016 immens gestiegenen Flüchtlingszahlen. Da mehr Menschen nach Deutschland gekommen seien, die längst nicht alle als Flüchtlinge anerkannt werden, sei es zwangsläufig auch zu höheren Abschiebezahlen gekommen, auch aus Niedersachsen. „Abschiebungen sind die Kehrseite eines Systems, das auf Asyl baut und nicht auf Einwanderung“, sagte Pistorius. Im Übrigen habe die niedersächsische Landesregierung durch ihr unaufgeregtes und pragmatisches, an der Lösung der praktischen Probleme orientiertes Handeln dazu beigetragen, die Rechtspopulisten in Niedersachsen klein zu halten. Die CDU in Berlin sei schuld, dass es kein vernünftiges Einwanderungsrecht in Deutschland gebe, für das die SPD stets geworben habe, sagte Pistorius, der im Bundestagswahlkampf als SPD-Innenexperte auftritt. Statt über Abschiebungen solle man doch besser über die Integration und Teilhabe der Flüchtlinge diskutieren sowie über eine kontingentierte Aufnahme von verfolgten Flüchtlingsgruppen. Das Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge wurde in Niedersachsen allerdings – anders als in Hamburg, Brandenburg, Schleswig-Holstein oder Thüringen – im Sommer 2015 sang- und klanglos eingestellt.




Breiten Raum nahm die Debatte um den Umgang mit Härtefällen ein: Der Innenminister wurde für seine Entscheidung kritisiert, in einigen Fällen dem Votum der Härtefallkommission nicht zu folgen. Pistorius verteidigte sich: Nur in sehr wenigen Fällen habe er den Empfehlungen der Härtefallkommission nicht entsprochen. Für ihn läge kein Härtefall vor, wenn eine Person weder deutsch spreche noch arbeite und absehbar für die nächsten 20 Jahre auf eine staatliche Alimentierung angewiesen sei. Unterstützer_innen hielten ihm entgegen, dass eine Härtefalkommissionl nach ihrem Verständnis nicht für die starken und leistungsfähigen Flüchtlinge gedacht, sondern dazu da sei, die Probleme von besonders traumatisierten, alten oder kranken Flüchtlingen zu lösen, auch wenn sie öffentliche Leistungen in Anspruch nähmen oder wegen ihrer schwierigen Lage nicht die deutsche Sprache gelernt hätten.
Für heftige Diskussionen sorgte auch die Weigerung des Innenministers, einen Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Afghanistan zu verhängen. „Dieses wäre ein völlig falsches Signal an die Schlepper, jetzt Menschen aus Afghanistan zu uns zu holen“, so Pistorius. Ein formal ausgesprochener Abschiebestopp würde auch an der aktuellen Lage nichts ändern, weil Niedersachsen schon seit Jahren überhaupt keine Menschen mehr nach Afghanistan abschiebe und die Schutzquote für Menschen aus dieser Region bei den Asylverfahren sehr hoch sei. Mitglieder des Flüchtlingsrates forderten dagegen ein Aufenthaltsrecht für afghanische Flüchtlinge. Sie verwiesen auf die große Zahl der in Deutschland lebenden Betroffenen – allein im Jahr 2015 kamen ca. 150.000 nach Deutschland – , die durch vollmundige Abschiebungsankündigungen des Bundesinnenministers in Angst und Schrecken versetzt und verunsichert würden. In dieser Situation wünsche man sich vom Innenminister in Niedersachsen ein Zeichen, dass diese Menschen in Niedersachsen willkommen sind und eine Abschiebung nicht fürchten müssten.  „Wir stellen uns im Einzelfall schützend vor die Menschen aus Afghanistan“, verteidigte sich Pistorius, „aber ich will den Stempel Abschiebestopp nicht, sondern nur, dass über jeden Einzelfall gründlich enschieden wird“.
Am Ende der Veranstaltung überreichte Dündar Kelloglu vom Vorstand des Flüchtlingsrats dem Innenminister ein rotes Hannover-T-Shirt. „Wir haben gehört, dass Sie nach Berlin abgeworben werden sollen“, erläuterte er schmunzelnd, „und wünschen uns bei aller Kritik im Detail, dass Sie uns in Niedersachsen noch eine Weile erhalten bleiben.“

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