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Freitag, 31. August 2018
Und dann hat man ausgezählt
che2001, 20:51h
und festgestellt dass in Bremen nicht 1800, nicht 1500 und nicht 1200 Leute zu Unrecht Asyl erhalten haben, sondern 164. Müsste da nicht eigentlich die zum Rücktritt gezwungene BAMF-Chefin rehabilitiert werden?
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#wirsindmehr
che2001, 20:49h
Am Montag, dem 03.09. findet in Karl Marx Stadt ein großes antirassistisches Solidaritätskonzert statt, zur Anreise mobilisieren auch die Flüchtlingsräte und Ausländerbeiräte bundesweit. Natürlich darf es da auch nicht an viralem Marketing fehlen:
https://www.wuv.de/marketing/cola_fuer_alle_viel_unterstuetzung_fuer_wirsindmehr_konzert?utm_campaign=mai-ling&utm_medium=teaserbutton&utm_source=newsletter-redaktion
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Minderjähriger Afghane in Abschiebehaft
che2001, 19:15h
Büren – Ein unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling aus Afghanistan befindet sich in einer Isolierzelle in der Abschiebehaft in Büren. Gestern wurde er vom Amtsgericht Paderborn entlassen, worauf die Ausländerbehörde ihn wenige Stunden später erneut verhaften lassen hat.
K. kommt aus Afghanistan und ist ohne seine Eltern in das Bundesgebiet eingereist. Obwohl er Identitätspapiere dabeihatte, welche bewiesen, dass er minderjährig ist, wurde er als Erwachsener behandelt. Ausländerbehörden und Jugendämter verlangten von ihm weitere Nachweise aus Afghanistan, dass er minderjährig sei.
Zwischenzeitlich hatte er sich in das Bundesgebiet sehr gut eingelebt, spricht die deutsche Sprache und hat eine deutsche Freundin, die ein Kind von ihm erwartet. Sobald das Kind geboren ist, darf er nicht mehr abgeschoben werden. Anscheinend unternimmt die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises daher alles, um ihn vorher loszuwerden.
Bereits vor ca. 6 Wochen wurde er in Abschiebehaft genommen. Dort wurde er bereits nach wenigen Tagen in die Isolierabteilung verlegt, wo ihm untersagt wird, irgendwelche privaten Dinge zu besitzen. Selbst der große Wunsch, doch die Ultraschallbilder seines Kindes behalten zu dürfen, wurde abgelehnt.
Am 14.8.2018 sollte er nach Afghanistan abgeschoben werden. Er war bereit, lieber in Deutschland zu sterben, als nie wieder sein Kind zu sehen und fügte sich tiefe Schnittwunden am Oberkörper und am Oberschenkel zu. Die Abschiebung musste daraufhin abgebrochen werden.
Zwischenzeitlich ging die Zuständigkeit der Ausländerbehörde wegen der Abschiebehaft vom Hochsauerlandkreis auf die Zentrale Ausländerbehörde Unna über. Als die Haftzeit ablief, stellte diese einen Haftverlängerungsantrag. Zeitgleich haben die Eltern des Minderjährigen seine ID-Karte nach Deutschland geschickt.
Sowohl dem Amtsgericht, als auch den Mitarbeitern der Zentralen Ausländerbehörde Unna war klar, dass der Betroffene sofort aus der Haft entlassen werden musste. Die ID-Karte belegt eindeutig, dass er noch minderjährig ist. Teilweise nur mit einem Pyjama bekleidet, dieses ist die typische Kleidung in den Isolierzellen der Abschiebehaft in Büren, kam er beim Amtsgericht Paderborn auf freien Fuß. Damit ging gleichzeitig die Zuständigkeit wieder auf den Hochsauerlandkreis über.
Der Hochsauerlandkreis hat sich jedoch offensichtlich fest vorgenommen, den Betroffenen vor der Geburt des Kindes abzuschieben. Noch gestern Abend wurde er erneut verhaftet und in Abschiebehaft genommen. Ob er sich aktuell in Büren im Gefängnis befindet oder in Polizeigewahrsam ist, ist unklar. Die Behörden verweigern hierzu die Angaben. Auch ist unklar, welchem Gericht er vorgeführt werden soll.
„Es ist erschreckend, mit welcher Härte auch NRW nach Afghanistan abschiebt“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft. „Suizidgefährdete, minderjährige werdende Väter mit allen erdenklichen Mitteln, inklusive der wochenlangen Inhaftierung, in Isolierzellen abschieben zu wollen, macht deutlich, wie weit Flüchtlingsminister Joachim Stamp inzwischen geht“, so Gockel weiter. Die Landesregierung hat aktuell einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der dazu führen wird, dass die Anzahl der Menschen in Isolierhaft noch steigen wird. Neu dabei ist auch, dass diesen Personen dann jegliche Möglichkeit der Kommunikation mit Angehörigen entzogen werden können soll, damit sie keine Hilfe mehr anfordern können.
K. kommt aus Afghanistan und ist ohne seine Eltern in das Bundesgebiet eingereist. Obwohl er Identitätspapiere dabeihatte, welche bewiesen, dass er minderjährig ist, wurde er als Erwachsener behandelt. Ausländerbehörden und Jugendämter verlangten von ihm weitere Nachweise aus Afghanistan, dass er minderjährig sei.
Zwischenzeitlich hatte er sich in das Bundesgebiet sehr gut eingelebt, spricht die deutsche Sprache und hat eine deutsche Freundin, die ein Kind von ihm erwartet. Sobald das Kind geboren ist, darf er nicht mehr abgeschoben werden. Anscheinend unternimmt die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises daher alles, um ihn vorher loszuwerden.
Bereits vor ca. 6 Wochen wurde er in Abschiebehaft genommen. Dort wurde er bereits nach wenigen Tagen in die Isolierabteilung verlegt, wo ihm untersagt wird, irgendwelche privaten Dinge zu besitzen. Selbst der große Wunsch, doch die Ultraschallbilder seines Kindes behalten zu dürfen, wurde abgelehnt.
Am 14.8.2018 sollte er nach Afghanistan abgeschoben werden. Er war bereit, lieber in Deutschland zu sterben, als nie wieder sein Kind zu sehen und fügte sich tiefe Schnittwunden am Oberkörper und am Oberschenkel zu. Die Abschiebung musste daraufhin abgebrochen werden.
Zwischenzeitlich ging die Zuständigkeit der Ausländerbehörde wegen der Abschiebehaft vom Hochsauerlandkreis auf die Zentrale Ausländerbehörde Unna über. Als die Haftzeit ablief, stellte diese einen Haftverlängerungsantrag. Zeitgleich haben die Eltern des Minderjährigen seine ID-Karte nach Deutschland geschickt.
Sowohl dem Amtsgericht, als auch den Mitarbeitern der Zentralen Ausländerbehörde Unna war klar, dass der Betroffene sofort aus der Haft entlassen werden musste. Die ID-Karte belegt eindeutig, dass er noch minderjährig ist. Teilweise nur mit einem Pyjama bekleidet, dieses ist die typische Kleidung in den Isolierzellen der Abschiebehaft in Büren, kam er beim Amtsgericht Paderborn auf freien Fuß. Damit ging gleichzeitig die Zuständigkeit wieder auf den Hochsauerlandkreis über.
Der Hochsauerlandkreis hat sich jedoch offensichtlich fest vorgenommen, den Betroffenen vor der Geburt des Kindes abzuschieben. Noch gestern Abend wurde er erneut verhaftet und in Abschiebehaft genommen. Ob er sich aktuell in Büren im Gefängnis befindet oder in Polizeigewahrsam ist, ist unklar. Die Behörden verweigern hierzu die Angaben. Auch ist unklar, welchem Gericht er vorgeführt werden soll.
„Es ist erschreckend, mit welcher Härte auch NRW nach Afghanistan abschiebt“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft. „Suizidgefährdete, minderjährige werdende Väter mit allen erdenklichen Mitteln, inklusive der wochenlangen Inhaftierung, in Isolierzellen abschieben zu wollen, macht deutlich, wie weit Flüchtlingsminister Joachim Stamp inzwischen geht“, so Gockel weiter. Die Landesregierung hat aktuell einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der dazu führen wird, dass die Anzahl der Menschen in Isolierhaft noch steigen wird. Neu dabei ist auch, dass diesen Personen dann jegliche Möglichkeit der Kommunikation mit Angehörigen entzogen werden können soll, damit sie keine Hilfe mehr anfordern können.
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Nachdenken über Neonazis
che2001, 16:22h
Ob denen eigentlich klar ist, dass sie selber im Dritten Reich als "Asoziale" im Lager gelandet wären?
Ich fand mal wieder die Reaktionen meines Vaters spannend der selbst den NS-Staat noch erlebt hätte und bei einer Reportage über Fascho-Skins meinte das wären doch keine Nazis, die würden eher an Orkhorden als an SS oder SA erinnern.
Ich fand mal wieder die Reaktionen meines Vaters spannend der selbst den NS-Staat noch erlebt hätte und bei einer Reportage über Fascho-Skins meinte das wären doch keine Nazis, die würden eher an Orkhorden als an SS oder SA erinnern.
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Abschiebungshaft: Ein unwürdiges Konzept ist wieder auf dem Vormarsch - von Pro Asyl
che2001, 14:39h
Im Zuge der im Oktober 2016 von der Bundeskanzlerin geforderten »nationalen Kraftanstrengung« zum Vollzug von mehr Abschiebungen, werden bundesweit immer mehr neue Haftanstalten in Betrieb genommen. Mit der steigenden Zahl von Abschiebungshaftplätzen wächst nach allen Erfahrungen die Wahrscheinlichkeit, dass vorhandene Plätze auch belegt werden. Hierzu leistet eine Justiz ihren Beitrag, die in kaum einem anderen Bereich sehenden Auges so häufig rechtswidrig entscheidet wie bei der Verhängung von Abschiebungshaft.
42%
der begleiteten Verfahren in Niedersachsen ergaben: Die Abschiebungshaft war rechtswidrig.
Eklatant hohe Zahl an rechtswidrigen Inhaftierungen
Ein Jahr lang, von Anfang August 2016 bis Ende Juli 2017, haben Mitarbeitende des Niedersächsischen Flüchtlingsrates mehr als 200 Abschiebungshaftgefangene beraten und 124 Haftverfahren begleitet (aktuell steht das Projekt vor dem Aus). In 42 Prozent dieser Verfahren wurde nach erneuter gerichtlicher Prüfung festgestellt, dass die Inhaftierung zu Unrecht erfolgt war.
Die Feststellung, dass sie unrechtmäßig inhaftiert waren, hilft den Betroffenen nur wenig. Die Mehrzahl der Entscheidungen erging im Nachhinein.
60%
waren es sogar bei den Fällen, die eine Initiative in Büren untersucht hat.
Zu ähnlichen Zahlen kommt der Verein »Hilfe für Menschen in der Abschiebehaft Büren e.V.« für den Zeitraum von Mai 2015 bis Dezember 2017 nach Untersuchung von 119 abgeschlossenen Verfahren. In 60 Prozent der Fälle stellte sich die Inhaftierung gerichtlich attestiert als rechtswidrig heraus.
Rund 50%
der 1.627 Mandant*innen eines Rechtsanwaltes waren zu Unrecht inhaftiert.
Am umfassendsten ist die Statistik des Hannoveraner Rechtsanwalts Peter Fahlbusch. Seit 2001 vertritt er Mandant*innen in Abschiebungshaft. Bei insgesamt 1.627 rechtskräftigen Entscheidungen wurden in 823 Fällen (also rund 50 Prozent!) festgestellt, dass die Menschen rechtswidrig inhaftiert wurden. Bei manchen dauerte die Haft nur einen Tag, bei anderen mehrere Monate. Zusammengenommen kommen Fahlbuschs Mandant*innen auf 21.538 rechtswidrige Hafttage – durchschnittlich waren das für jeden Betroffenen 26 Tage in Abschiebungshaft – zu Unrecht.
Image Abschiebungshaftanstalt in Ingelheim. Foto: Rainer Frey / Diakonisches Werk Hessen-Nassau
Wer den Rechtsstaat dafür lobt, dass er die Ursprungsentscheidungen korrigiert hat, der sollte bedenken: Die Feststellung, dass sie unrechtmäßig inhaftiert waren, hilft den Betroffenen, die oft viele Tage ihres Lebens ihrer Freiheit beraubt wurden, nur wenig. Die Mehrzahl der Entscheidungen erging im Nachhinein.
Jedes Jahr Todesfälle in Abschiebungshaft
Eklatante und von den Oberinstanzen später gerügte Rechtsfehler legen die Schlussfolgerung nahe: In vielen Köpfen der Amtsrichter*innen stand die Entscheidung zur Inhaftierung bereits vorher fest. Manche Betroffene erhielten gar erst Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern, nachdem sie längst inhaftiert waren. Mit der Renaissance der Abschiebungshaft wächst das Risiko, dass sich in immer mehr Abschiebungshaftanstalten das abspielt, was seit Jahrzehnten als Problem bekannt ist:
Ein Konglomerat aus Psychostress, Verzweiflung, Enttäuschung und verletzten Gerechtigkeitsgefühlen zieht eine Palette von Reaktionen nach sich, die von Aggressionen gegen das Personal über Selbstverletzungen und Hungerstreiks bis zu schweren psychischen Erkrankungen und Suiziden reicht. Im Zeitraum von 1993 bis 2010 haben sich nach Recherchen der »Antirassistischen Initiative Berlin« im Durchschnitt drei bis vier Menschen pro Jahr in Abschiebungshaft das Leben genommen. Auch aus den Folgejahren sind Suizide bekannt, die zum Teil mit erheblichem Behördenversagen einhergingen.
NEWS (2013)
Gedenken an Cemal Kemal Altun
Der 30. August: Ein Mahnmal
Der bekannteste Fall geschah aber noch viel früher: Vor 35 Jahren stürzte sich am 30. August 1983 der politische Flüchtling Kemal Altun im Alter von 23 Jahren aus dem Fenster eines Gerichtssaals in Berlin, wo über seine Auslieferung an die Türkei verhandelt wurde. Der Schock darüber war einer der Initialzündungen für die Gründung vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich für das Asylrecht, gegen Abschiebungen und Abschiebungshaft einsetzen.
PRESSEMITTEILUNG (2010)
Todesfälle in Abschiebungshaft
Zum bundesweiten Gedenktag
Seit 1983 sind noch drei weitere Todesfälle an einem 30. August, die in unmittelbaren Zusammenhang mit Abschiebungsmaßnahmen stehen, bekannt geworden. Daher machen seit 2001 Flüchtlingsinitiativen mit einem bundesweiten Aktionstag gegen Abschiebungshaft am 30. August auf die Situation aufmerksam. An mehreren Orten finden Veranstaltungen statt, zum Beispiel in Berlin und Büren.
Image Abschiebungshaftanstalt in Ingelheim. Foto: Rainer Frey / Diakonisches Werk Hessen-Nassau
BROSCHÜRE (2013)
Zum Lesen klicken
Schutzlos hinter Gittern
https://www.proasyl.de/material/schutzlos-hinter-gittern-abschiebungshaft-in-deutschland/
Abschiebungshaft in Deutschland
Protest ist wichtig!
Zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen stehen heute vor alten und neuen Aufgaben: Die Kontakte zu den Abschiebungshäftlingen herzustellen, sich gegen Haftbedingungen zu wenden, die sich auch heutzutage wieder vielerorts denen der Strafhaft annähern, obwohl Abschiebungshaft keine Strafhaft ist und sein darf.
Vor allem aber ist dagegen anzugehen, dass Abschiebungshaftplätze weiter ausgebaut werden. Statt der viel zitierten »ultima ratio« wird Abschiebehaft so zu einer als »normal« empfundenen Maßnahme. In diesem Klima werden auch rechtswidrige Entscheidungen der Amtsgerichte zur Normalität.
42%
der begleiteten Verfahren in Niedersachsen ergaben: Die Abschiebungshaft war rechtswidrig.
Eklatant hohe Zahl an rechtswidrigen Inhaftierungen
Ein Jahr lang, von Anfang August 2016 bis Ende Juli 2017, haben Mitarbeitende des Niedersächsischen Flüchtlingsrates mehr als 200 Abschiebungshaftgefangene beraten und 124 Haftverfahren begleitet (aktuell steht das Projekt vor dem Aus). In 42 Prozent dieser Verfahren wurde nach erneuter gerichtlicher Prüfung festgestellt, dass die Inhaftierung zu Unrecht erfolgt war.
Die Feststellung, dass sie unrechtmäßig inhaftiert waren, hilft den Betroffenen nur wenig. Die Mehrzahl der Entscheidungen erging im Nachhinein.
60%
waren es sogar bei den Fällen, die eine Initiative in Büren untersucht hat.
Zu ähnlichen Zahlen kommt der Verein »Hilfe für Menschen in der Abschiebehaft Büren e.V.« für den Zeitraum von Mai 2015 bis Dezember 2017 nach Untersuchung von 119 abgeschlossenen Verfahren. In 60 Prozent der Fälle stellte sich die Inhaftierung gerichtlich attestiert als rechtswidrig heraus.
Rund 50%
der 1.627 Mandant*innen eines Rechtsanwaltes waren zu Unrecht inhaftiert.
Am umfassendsten ist die Statistik des Hannoveraner Rechtsanwalts Peter Fahlbusch. Seit 2001 vertritt er Mandant*innen in Abschiebungshaft. Bei insgesamt 1.627 rechtskräftigen Entscheidungen wurden in 823 Fällen (also rund 50 Prozent!) festgestellt, dass die Menschen rechtswidrig inhaftiert wurden. Bei manchen dauerte die Haft nur einen Tag, bei anderen mehrere Monate. Zusammengenommen kommen Fahlbuschs Mandant*innen auf 21.538 rechtswidrige Hafttage – durchschnittlich waren das für jeden Betroffenen 26 Tage in Abschiebungshaft – zu Unrecht.
Image Abschiebungshaftanstalt in Ingelheim. Foto: Rainer Frey / Diakonisches Werk Hessen-Nassau
Wer den Rechtsstaat dafür lobt, dass er die Ursprungsentscheidungen korrigiert hat, der sollte bedenken: Die Feststellung, dass sie unrechtmäßig inhaftiert waren, hilft den Betroffenen, die oft viele Tage ihres Lebens ihrer Freiheit beraubt wurden, nur wenig. Die Mehrzahl der Entscheidungen erging im Nachhinein.
Jedes Jahr Todesfälle in Abschiebungshaft
Eklatante und von den Oberinstanzen später gerügte Rechtsfehler legen die Schlussfolgerung nahe: In vielen Köpfen der Amtsrichter*innen stand die Entscheidung zur Inhaftierung bereits vorher fest. Manche Betroffene erhielten gar erst Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern, nachdem sie längst inhaftiert waren. Mit der Renaissance der Abschiebungshaft wächst das Risiko, dass sich in immer mehr Abschiebungshaftanstalten das abspielt, was seit Jahrzehnten als Problem bekannt ist:
Ein Konglomerat aus Psychostress, Verzweiflung, Enttäuschung und verletzten Gerechtigkeitsgefühlen zieht eine Palette von Reaktionen nach sich, die von Aggressionen gegen das Personal über Selbstverletzungen und Hungerstreiks bis zu schweren psychischen Erkrankungen und Suiziden reicht. Im Zeitraum von 1993 bis 2010 haben sich nach Recherchen der »Antirassistischen Initiative Berlin« im Durchschnitt drei bis vier Menschen pro Jahr in Abschiebungshaft das Leben genommen. Auch aus den Folgejahren sind Suizide bekannt, die zum Teil mit erheblichem Behördenversagen einhergingen.
NEWS (2013)
Gedenken an Cemal Kemal Altun
Der 30. August: Ein Mahnmal
Der bekannteste Fall geschah aber noch viel früher: Vor 35 Jahren stürzte sich am 30. August 1983 der politische Flüchtling Kemal Altun im Alter von 23 Jahren aus dem Fenster eines Gerichtssaals in Berlin, wo über seine Auslieferung an die Türkei verhandelt wurde. Der Schock darüber war einer der Initialzündungen für die Gründung vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich für das Asylrecht, gegen Abschiebungen und Abschiebungshaft einsetzen.
PRESSEMITTEILUNG (2010)
Todesfälle in Abschiebungshaft
Zum bundesweiten Gedenktag
Seit 1983 sind noch drei weitere Todesfälle an einem 30. August, die in unmittelbaren Zusammenhang mit Abschiebungsmaßnahmen stehen, bekannt geworden. Daher machen seit 2001 Flüchtlingsinitiativen mit einem bundesweiten Aktionstag gegen Abschiebungshaft am 30. August auf die Situation aufmerksam. An mehreren Orten finden Veranstaltungen statt, zum Beispiel in Berlin und Büren.
Image Abschiebungshaftanstalt in Ingelheim. Foto: Rainer Frey / Diakonisches Werk Hessen-Nassau
BROSCHÜRE (2013)
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Schutzlos hinter Gittern
https://www.proasyl.de/material/schutzlos-hinter-gittern-abschiebungshaft-in-deutschland/
Abschiebungshaft in Deutschland
Protest ist wichtig!
Zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen stehen heute vor alten und neuen Aufgaben: Die Kontakte zu den Abschiebungshäftlingen herzustellen, sich gegen Haftbedingungen zu wenden, die sich auch heutzutage wieder vielerorts denen der Strafhaft annähern, obwohl Abschiebungshaft keine Strafhaft ist und sein darf.
Vor allem aber ist dagegen anzugehen, dass Abschiebungshaftplätze weiter ausgebaut werden. Statt der viel zitierten »ultima ratio« wird Abschiebehaft so zu einer als »normal« empfundenen Maßnahme. In diesem Klima werden auch rechtswidrige Entscheidungen der Amtsgerichte zur Normalität.
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