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Samstag, 13. Februar 2021
Wohnen in Flüchtlingsunterkünften - Stadt Hemmingen hält an rechtswidrigen Gebühren fest
che2001, 00:23h
Die Stadt Hemmingen berechnet Geflüchteten, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, pro Schlafplatz in einem Zweibettzimmer von weniger als 20qm2 monatlich weiterhin 930 €.
Diese Praxis wird aufrecht erhalten, obwohl die Stadt bereits Ende 2019 eine Neuberechnung der Gebühren ankündigte. Mitte 2020 ließ die Stadt Hemmingen ihre Forderung gegen einen der Bewohner vor Gericht sogar gänzlich fallen, wohl um eine Gerichtsentscheidung zu vermeiden, welche die als „Wuchermiete“ skandalisierte Gebühr für rechtswidrig erklärt hätte.
Die Neuberechnung der Gebühren durch die Stadt Hemmingen erfolgte bis heute nicht. Vielmehr wurde kürzlich bekannt, dass die Stadt erneut auf Grundlage der unzutreffenden Gebührenberechnung teilweise Mahnungen über mehrere tausend Euro an die Bewohner_innen versendet und ihnen die Zwangsvollstreckung androht, sofern sie ihre – vermeintlichen – Schulden nicht innerhalb einer Woche begleichen (siehe Mahnung der Stadt Hemmingen vom 03.12.2020).
Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrat Niedersachsen:
„Die Stadt Hemmingen muss ihre Spielräume nutzen und die Höhe der Gebühren unverzüglich rechtskonform und sozialverträglich gestalten. Solange dies nicht passiert, darf sie den Bewohner_innen keine Gebühren berechnen und diese erst Recht nicht zwangsweise eintreiben. Sollte Stadt an ihrer rechtswidrigen Praxis festhalten, muss das Land im Rahmen seiner Fachaufsicht einschreiten.“
Ginge es nach den Bewohner_innen, wären sie schon längst aus der Gemeinschaftsunterkunft ausgezogen. Manche von ihnen dürfen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus jedoch überhaupt nicht umziehen, andere dürfen zwar umziehen, finden aber aufgrund von Knappheit und Diskriminierung keine eigene Wohnung.
Diese Praxis wird aufrecht erhalten, obwohl die Stadt bereits Ende 2019 eine Neuberechnung der Gebühren ankündigte. Mitte 2020 ließ die Stadt Hemmingen ihre Forderung gegen einen der Bewohner vor Gericht sogar gänzlich fallen, wohl um eine Gerichtsentscheidung zu vermeiden, welche die als „Wuchermiete“ skandalisierte Gebühr für rechtswidrig erklärt hätte.
Die Neuberechnung der Gebühren durch die Stadt Hemmingen erfolgte bis heute nicht. Vielmehr wurde kürzlich bekannt, dass die Stadt erneut auf Grundlage der unzutreffenden Gebührenberechnung teilweise Mahnungen über mehrere tausend Euro an die Bewohner_innen versendet und ihnen die Zwangsvollstreckung androht, sofern sie ihre – vermeintlichen – Schulden nicht innerhalb einer Woche begleichen (siehe Mahnung der Stadt Hemmingen vom 03.12.2020).
Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrat Niedersachsen:
„Die Stadt Hemmingen muss ihre Spielräume nutzen und die Höhe der Gebühren unverzüglich rechtskonform und sozialverträglich gestalten. Solange dies nicht passiert, darf sie den Bewohner_innen keine Gebühren berechnen und diese erst Recht nicht zwangsweise eintreiben. Sollte Stadt an ihrer rechtswidrigen Praxis festhalten, muss das Land im Rahmen seiner Fachaufsicht einschreiten.“
Ginge es nach den Bewohner_innen, wären sie schon längst aus der Gemeinschaftsunterkunft ausgezogen. Manche von ihnen dürfen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus jedoch überhaupt nicht umziehen, andere dürfen zwar umziehen, finden aber aufgrund von Knappheit und Diskriminierung keine eigene Wohnung.
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Mal weg von Corona: Zur aktuellen Situation von Fluchtmigration in Deutschland
che2001, 00:05h
Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Ulla Jelpke (DIE LINKE.) ergibt sich, dass die von der Koalition bei der Fluchtmigration eingezogene "Obergrenze" (180.000 bis 220.000) im vergangenen Jahr gerade einmal zu einem Drittel ausgeschöpft wurde: Zieht man von der Zahl der grenzüberschreitenden Asylanträge, der Familiennachzüge zu Flüchtlingen und den Resettlement-Aufnahmen die Zahl der Abschiebungen und Ausreisen von Geflüchteten ab, ergibt sich für das Jahr 2020 unter dem Strich eine "Netto-Zuwanderung" im Bereich der Asylmigration in Höhe von gerade einmal 67.500 Menschen! Die Zahl dürfte am Ende noch niedriger sein, weil viele freiwillige Ausreisen nicht erfasst (die Angaben hierzu sind auch noch vorläufig) und manche Schutzsuchende doppelt gezählt werden - Details hierzu im angehangenen Vermerk (es war eine Nachfrage erforderlich, deshalb finden sich im Anhang zwei Dokumente dazu).
Während Seehofer den Rückgang der Asylzahlen als "Erfolg" seiner Politik wertet, spricht Ulla Jelpke in einer Pressemitteilung von einer "beschämenden Nachricht, denn die Zahl der Flüchtlinge weltweit ist weiter angestiegen. Deutschland wird seiner Verantwortung für die Flüchtlingsaufnahme, gemessen an der Bevölkerungsgröße und Wirtschaftskraft, nicht ansatzweise gerecht". Und: "Statt rücksichtsloser Abschiebungen müssen Humanität und Menschenrechte Vorrang haben. Insbesondere braucht es endlich eine Bleiberechtsregelung, die diesen Namen auch verdient." https://www.ulla-jelpke.de/2021/02/bleiberecht-statt-abschiebungen-2/
Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete als erste hierzu:
https://www.presseportal.de/pm/58964/4834569
Der drastische Rückgang des Familiennachzugs war bereits zuvor infolge einer weiteren Anfrage von Ulla Jelpke bekannt geworden: Während der Familiennachzug im Allgemeinen im Jahr 2020 um 29,3 Prozent zurückgegangen ist, halbierten sich die Zahlen beim Nachzug zu Flüchtlingen im Vergleich der Jahre 2020 und 2019 (Rückgang um 49,7 Prozent). Beim Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen betrug der Rückgang sogar 67,4% - das sind dramatische Werte, die nicht nur mit den Auswirkungen der Pandemie erklärt werden können!
Auch hierzu gibt es einen Vermerk von mir im Anhang, die NOZ berichtete, Ulla Jelpke beklagt darin die "viel zu hohen bürokratischen Hürden ... bei der praktischen Umsetzung des Familiennachzugs" und fordert "einen grundlegenden Wandel im Auswärtigen Amt": https://www.presseportal.de/pm/58964/4826448
Die Antwort auf die mündliche Frage ist sehr interessant, weil die unterschiedlichen Formen des Familiennachzugs im Jahresvergleich aufgelistet werden und zudem eine getrennte Auflistung für die bedeutendsten Asylländer beim Familiennachzug erfolgt (dies zeigt, wie nah die Visazahlen in Bezug auf diese sieben Asyl-Herkunftsländer an der Zahl für den Nachzug zu Flüchtlingen erteilten Visa liegen, die erst seit kurzem gesondert erfasst werden).
FRONTEX steht massiv in der Kritik - vielleicht ist das der Grund (allerdings keine rechtlich tragfähige Begründung) dafür, dass die Bundesregierung eine Frage von Ulla Jelpke zu einer Aussage von FRONTEX-Chef Leggeri im Innenausschuss des Bundestages als geheime Verschlusssache ("nur für den Dienstgebrauch") eingestuft hat. Die Begründung der Bundesregierung (siehe Antwort im Anhang), die Antwort sei "aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig" und eine offene Beantwortung könne "nachteilige Auswirkungen für die bilateralen Beziehungen von Deutschland und Griechenland haben", lässt aufhorchen! Es geht um die seit Frühjahr 2020 von Griechenland verfügte neue Praxis beim "Abfangen" von Booten in der Ägäis im Kontext des FRONTEX-Einsatzplans.
In einer Pressemitteilung kritisierte Ulla Jelpke die Geheimhaltungspraxis der Bundesregierung, es dürfe keine Kumpanei in der Abschottungspolitik zur Deckung rechtswidriger Pushbacks durch Griechenland geben - diese seien ohnehin "kein Geheimnis". "Mit dem Vertuschen und Leugnen von Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsbrüchen an den EU-Außengrenzen muss endlich Schluss sein!", heißt es abschließend: https://www.ulla-jelpke.de/2021/01/pm-bundesregierung-deckt-pushback-zusammenarbeit-von-griechenland-und-frontex/
Gegen die Einstufung des Dokuments wurde Widerspruch eingelegt. Nicht nur in diesem Fall ist eine maßlose und unbegründete Einstufungspraxis insbesondere des Bundesinnenministeriums bei der Beantwortung parlamentarischer Fragen zu beklagen.
Zum Thema Abschiebungen hier mehrere Links und Hinweise:
Grafisch sehr anschaulich, detailliert und äußerst hilfreich hat die Bundeszentrale für politische Bildung die Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der LINKEN zu Abschiebungen und Ausreisen dargestellt, und zwar rückwirkend bis zum Jahr 2014! Eine tolle Service-Leistung der Bundeszentrale :o) [bevor Nachfragen kommen: die Anfrage für 2020 ist gestellt, mit einer Antwort ist erst im März zu rechnen] Hier der link:
https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/flucht/zahlen-zu-asyl/265765/abschiebungen-in-deutschland
In der Frankfurter Rundschau weist Victor Funk auf die aktuelle Debatte in Österreich um die Abschiebung von im Land geborenen Kindern von Geflüchteten hin - und auf den Umstand, dass es in Deutschland keine vergleichbare Debatte gibt. Dabei könnte bzw. müsste die Rechtsprechung des EGMR zum Recht auf Privatleben nach Art. 8 EMRK in solchen Fallkonstellationen, bei denen es um "faktische Inländer" bzw. hier geborene und aufgewachsene Kinder/Jugendliche oder sogar Erwachsene geht, von Behörden und Gerichten viel umfassender zur Anwendung kommen. Auf vergebliche parlamentarische Initiativen der LINKEN hierzu und das ideologisch verminte Debattenfeld weise ich in dem Artikel hin: https://www.fr.de/politik/eine-ungewisse-zukunft-90199196.html
Zur Debatte in Österreich: https://www.fr.de/politik/ausgeflogen-in-ein-fremdes-land-90199122.html
Nina von Hardenberg fordert in der Süddeutschen Zeitung völlig zu Recht ein Bleiberecht für die meist schon seit vielen Jahren hier lebenden afghanischen Geflüchteten. Sie weist darauf hin, dass es beim jetzigen Tempo 100 Jahre dauern würde, bis alle knapp 30.000 abgelehnten afghanischen Asylsuchenden nach Afghanistan abgeschoben worden sind. Eine irrationale Politik, die Geflüchtete aus dem gefährlichsten Land der Welt traumatisiert und über Jahre hinweg nicht ankommen lässt:
https://www.sueddeutsche.de/meinung/fluechtlinge-afghanistan-abschiebungen-seehofer-1.5199816
Die Irrationalität und Brutalität dieser Politik wird auch in dem gestrigen Panorama-TV-Beitrag über (legal) zurückgekehrte, zuvor abgeschobene Afghanen deutlich:
https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2021/Absurde-Abschiebung-Seehofers-Afghanen-sind-zurueck,abschiebung926.html
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss aktuell (erneut) eine Abschiebung nach Afghanistan verhindert! Der Beschluss ging wohl schon über Fachverteiler, er ist für die Praxis aber doch so wichtig, dass ich ihn hier noch einmal zur allgemeinen Information anhänge. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hatte auf nicht nachvollziehbare Weise eine Aufklärung der aktuell verschärften Gefährdungslage in Afghanistan unterlassen.
Zu Abschiebungen Geflüchteter aus dem Sudan liegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN vor. Ulla Jelpke kommentiert dies in einer Pressemitteilung (hier ist auch die Antwort verlinkt): https://www.ulla-jelpke.de/2021/01/schluss-mit-behoerdenschikanen-fuer-gefluechtete-aus-dem-sudan/
Während Seehofer den Rückgang der Asylzahlen als "Erfolg" seiner Politik wertet, spricht Ulla Jelpke in einer Pressemitteilung von einer "beschämenden Nachricht, denn die Zahl der Flüchtlinge weltweit ist weiter angestiegen. Deutschland wird seiner Verantwortung für die Flüchtlingsaufnahme, gemessen an der Bevölkerungsgröße und Wirtschaftskraft, nicht ansatzweise gerecht". Und: "Statt rücksichtsloser Abschiebungen müssen Humanität und Menschenrechte Vorrang haben. Insbesondere braucht es endlich eine Bleiberechtsregelung, die diesen Namen auch verdient." https://www.ulla-jelpke.de/2021/02/bleiberecht-statt-abschiebungen-2/
Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete als erste hierzu:
https://www.presseportal.de/pm/58964/4834569
Der drastische Rückgang des Familiennachzugs war bereits zuvor infolge einer weiteren Anfrage von Ulla Jelpke bekannt geworden: Während der Familiennachzug im Allgemeinen im Jahr 2020 um 29,3 Prozent zurückgegangen ist, halbierten sich die Zahlen beim Nachzug zu Flüchtlingen im Vergleich der Jahre 2020 und 2019 (Rückgang um 49,7 Prozent). Beim Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen betrug der Rückgang sogar 67,4% - das sind dramatische Werte, die nicht nur mit den Auswirkungen der Pandemie erklärt werden können!
Auch hierzu gibt es einen Vermerk von mir im Anhang, die NOZ berichtete, Ulla Jelpke beklagt darin die "viel zu hohen bürokratischen Hürden ... bei der praktischen Umsetzung des Familiennachzugs" und fordert "einen grundlegenden Wandel im Auswärtigen Amt": https://www.presseportal.de/pm/58964/4826448
Die Antwort auf die mündliche Frage ist sehr interessant, weil die unterschiedlichen Formen des Familiennachzugs im Jahresvergleich aufgelistet werden und zudem eine getrennte Auflistung für die bedeutendsten Asylländer beim Familiennachzug erfolgt (dies zeigt, wie nah die Visazahlen in Bezug auf diese sieben Asyl-Herkunftsländer an der Zahl für den Nachzug zu Flüchtlingen erteilten Visa liegen, die erst seit kurzem gesondert erfasst werden).
FRONTEX steht massiv in der Kritik - vielleicht ist das der Grund (allerdings keine rechtlich tragfähige Begründung) dafür, dass die Bundesregierung eine Frage von Ulla Jelpke zu einer Aussage von FRONTEX-Chef Leggeri im Innenausschuss des Bundestages als geheime Verschlusssache ("nur für den Dienstgebrauch") eingestuft hat. Die Begründung der Bundesregierung (siehe Antwort im Anhang), die Antwort sei "aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig" und eine offene Beantwortung könne "nachteilige Auswirkungen für die bilateralen Beziehungen von Deutschland und Griechenland haben", lässt aufhorchen! Es geht um die seit Frühjahr 2020 von Griechenland verfügte neue Praxis beim "Abfangen" von Booten in der Ägäis im Kontext des FRONTEX-Einsatzplans.
In einer Pressemitteilung kritisierte Ulla Jelpke die Geheimhaltungspraxis der Bundesregierung, es dürfe keine Kumpanei in der Abschottungspolitik zur Deckung rechtswidriger Pushbacks durch Griechenland geben - diese seien ohnehin "kein Geheimnis". "Mit dem Vertuschen und Leugnen von Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsbrüchen an den EU-Außengrenzen muss endlich Schluss sein!", heißt es abschließend: https://www.ulla-jelpke.de/2021/01/pm-bundesregierung-deckt-pushback-zusammenarbeit-von-griechenland-und-frontex/
Gegen die Einstufung des Dokuments wurde Widerspruch eingelegt. Nicht nur in diesem Fall ist eine maßlose und unbegründete Einstufungspraxis insbesondere des Bundesinnenministeriums bei der Beantwortung parlamentarischer Fragen zu beklagen.
Zum Thema Abschiebungen hier mehrere Links und Hinweise:
Grafisch sehr anschaulich, detailliert und äußerst hilfreich hat die Bundeszentrale für politische Bildung die Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der LINKEN zu Abschiebungen und Ausreisen dargestellt, und zwar rückwirkend bis zum Jahr 2014! Eine tolle Service-Leistung der Bundeszentrale :o) [bevor Nachfragen kommen: die Anfrage für 2020 ist gestellt, mit einer Antwort ist erst im März zu rechnen] Hier der link:
https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/flucht/zahlen-zu-asyl/265765/abschiebungen-in-deutschland
In der Frankfurter Rundschau weist Victor Funk auf die aktuelle Debatte in Österreich um die Abschiebung von im Land geborenen Kindern von Geflüchteten hin - und auf den Umstand, dass es in Deutschland keine vergleichbare Debatte gibt. Dabei könnte bzw. müsste die Rechtsprechung des EGMR zum Recht auf Privatleben nach Art. 8 EMRK in solchen Fallkonstellationen, bei denen es um "faktische Inländer" bzw. hier geborene und aufgewachsene Kinder/Jugendliche oder sogar Erwachsene geht, von Behörden und Gerichten viel umfassender zur Anwendung kommen. Auf vergebliche parlamentarische Initiativen der LINKEN hierzu und das ideologisch verminte Debattenfeld weise ich in dem Artikel hin: https://www.fr.de/politik/eine-ungewisse-zukunft-90199196.html
Zur Debatte in Österreich: https://www.fr.de/politik/ausgeflogen-in-ein-fremdes-land-90199122.html
Nina von Hardenberg fordert in der Süddeutschen Zeitung völlig zu Recht ein Bleiberecht für die meist schon seit vielen Jahren hier lebenden afghanischen Geflüchteten. Sie weist darauf hin, dass es beim jetzigen Tempo 100 Jahre dauern würde, bis alle knapp 30.000 abgelehnten afghanischen Asylsuchenden nach Afghanistan abgeschoben worden sind. Eine irrationale Politik, die Geflüchtete aus dem gefährlichsten Land der Welt traumatisiert und über Jahre hinweg nicht ankommen lässt:
https://www.sueddeutsche.de/meinung/fluechtlinge-afghanistan-abschiebungen-seehofer-1.5199816
Die Irrationalität und Brutalität dieser Politik wird auch in dem gestrigen Panorama-TV-Beitrag über (legal) zurückgekehrte, zuvor abgeschobene Afghanen deutlich:
https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2021/Absurde-Abschiebung-Seehofers-Afghanen-sind-zurueck,abschiebung926.html
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss aktuell (erneut) eine Abschiebung nach Afghanistan verhindert! Der Beschluss ging wohl schon über Fachverteiler, er ist für die Praxis aber doch so wichtig, dass ich ihn hier noch einmal zur allgemeinen Information anhänge. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hatte auf nicht nachvollziehbare Weise eine Aufklärung der aktuell verschärften Gefährdungslage in Afghanistan unterlassen.
Zu Abschiebungen Geflüchteter aus dem Sudan liegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN vor. Ulla Jelpke kommentiert dies in einer Pressemitteilung (hier ist auch die Antwort verlinkt): https://www.ulla-jelpke.de/2021/01/schluss-mit-behoerdenschikanen-fuer-gefluechtete-aus-dem-sudan/
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