Freitag, 7. August 2026
Millionen Honorarverluste: Was das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Kassenärzte kosten wird – eine Beispielrechnung
che2001, 11:34h
Christian Beneker, Medscape
05. August 2026
Die finanziellen Verluste der Praxen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sind bedeutend. Allein in Niedersachsen wird der Honorarverlust für die Praxen im Land ab dem Jahr 2027 rechnerisch jährlich 380 Millionen Euro betragen, wie die KV Niedersachsen (KVN) auf Nachfrage von Medscape mitteilt. Das bedeute für die Praxen einen durchschnittlichen Honorarverlust von 7,4 %.
„Der daraus resultierende Rückgang des Gewinns wird je nach Kostenanteil der Praxis deutlich höher ausfallen“, so die KVN. „Der Verlust wird von Arztgruppe zu Arztgruppe und von Praxis zu Praxis je nach Leistungsspektrum stark variieren.“ Eine HNO-Praxis mit voll ausgelasteter, offener Sprechstunde muss sich auf einen jährlichen Honorarverlust von durchschnittlich 16 % einstellen. Und ein Kardiologe mit einem großen Anteil an Hausarztvermittlungsfällen wird mit minus 25 % deutlich stärker belastet als etwa ein konventionell tätiger Orthopäde, der an der Terminvermittlung gar nicht teilgenommen hat.
Der Verlust wird von Arztgruppe zu Arztgruppe und von Praxis zu Praxis je nach Leistungsspektrum stark variieren.
KV Niedersachsen
„Nach Bewertung der KVN werden mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Strukturen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung insbesondere in finanzieller Hinsicht nachhaltig geschwächt und destabilisiert. Dies wird Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in ihren Praxen haben“, so die KVN.
Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden die Strukturen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung insbesondere in finanzieller Hinsicht nachhaltig geschwächt und destabilisiert
Die Gesamtkürzungen resultieren in erster Linie aus der Streichung der Neupatientenregelung (TSVG-Boni), strikten Deckelungen der Honorare und dem Wegfall von Extrabudgets (extrabudgetäre Leistungen), was gravierende Einzelverluste verursacht.
So fällt zum Beispiel unter anderem die extrabudgetäre Vergütung der TSS-Vermittlungsfälle weg. Das gilt auch für die Hausarztvermittlungsfälle und die Fälle der offenen Sprechstunde. Außerdem entfallen alle extrabudgetären Vergütungen von EBM-Leistungen. Es gelten hier aber eine Reihe von Ausnahmen, zum Beispiel die Substitutionsbehandlungen, nicht-ärztliche Dialyseleistungen oder Leistungen der kinderpsychiatrischen Grundversorgung.
Darüber hinaus gilt zukünftig die anteilige Rücknahme der Entbudgetierung der Hausärzte. Zudem fallen weg: Die Vergütung der ePA-Erstbefüllung, die Hygienezuschläge auf Versicherten- und Grundpauschalen, die homöopathischen und anthroposophischen Leistungen einschließlich Arzneimitteln oder die Vergütung für die ärztliche Beratung zur Organ- und Gewebespende.
Eine Beispielrechnung
Addiert man die wegfallenden Extrabudgets und die strikten Budgetkürzungen, ergebe sich zum Beispiel für eine durchschnittliche kardiologische Praxis ein geschätzter Honorarverlust von rund 24.000 bis 30.000 Euro pro Jahr, rechnet die KV Niedersachsen vor.
Die Musterberechnung zeigt den Verlust an einem repräsentativen Quartalsbeispiel, basierend auf durchschnittlichen Praxiskennzahlen. Für kardiologische Praxen fallen ab dem 1. Januar 2027 demnach primär folgende Positionen weg:
Die finanziellen Anreize für schnelle Termine (TSVG-Anreize): Die extrabudgetären finanziellen Anreize für Terminvermittlungen von 16,69 Euro fallen weg. Bei angenommenen 35 Fällen pro Quartal beträgt der Verlust jährlich 2.336 Euro.
Sämtliche Vergütungsanstiege für medizinische Leistungen werden gesetzlich gedeckelt, und die Gesamtvergütung im ambulanten Bereich wird spürbar gekürzt: minus 22.000 Euro pro Jahr.
Die Vergütung für die Erstbefüllung der ePA von 11,03 Euro sowie KV-spezifische Hygienepauschalen fallen weg: minus 1.200 Euro pro Jahr.
Bei den Hygienezuschlägen gibt es allerdings eine große Spanne, so die KV. Insgesamt gibt es 66 spezifische Zuschläge für den erhöhten Aufwand bei Instrumentenaufbereitung und OP-Dauer. Sie liegen zwischen 3,34 Euro (zum Beispiel für kleinere chirurgische Ziffern) und 62,18 Euro (bei sehr aufwendigen Eingriffen).
des Verbandes: „Offene Sprechstunden werden reduziert, kurzfristige Termine verschwinden und die Wartezeiten auf fachärztliche Behandlung werden massiv ansteigen. Mindestens 46 Millionen Facharzttermine werden dadurch im kommenden Jahr ersatzlos wegfallen.“
05. August 2026
Die finanziellen Verluste der Praxen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sind bedeutend. Allein in Niedersachsen wird der Honorarverlust für die Praxen im Land ab dem Jahr 2027 rechnerisch jährlich 380 Millionen Euro betragen, wie die KV Niedersachsen (KVN) auf Nachfrage von Medscape mitteilt. Das bedeute für die Praxen einen durchschnittlichen Honorarverlust von 7,4 %.
„Der daraus resultierende Rückgang des Gewinns wird je nach Kostenanteil der Praxis deutlich höher ausfallen“, so die KVN. „Der Verlust wird von Arztgruppe zu Arztgruppe und von Praxis zu Praxis je nach Leistungsspektrum stark variieren.“ Eine HNO-Praxis mit voll ausgelasteter, offener Sprechstunde muss sich auf einen jährlichen Honorarverlust von durchschnittlich 16 % einstellen. Und ein Kardiologe mit einem großen Anteil an Hausarztvermittlungsfällen wird mit minus 25 % deutlich stärker belastet als etwa ein konventionell tätiger Orthopäde, der an der Terminvermittlung gar nicht teilgenommen hat.
Der Verlust wird von Arztgruppe zu Arztgruppe und von Praxis zu Praxis je nach Leistungsspektrum stark variieren.
KV Niedersachsen
„Nach Bewertung der KVN werden mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Strukturen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung insbesondere in finanzieller Hinsicht nachhaltig geschwächt und destabilisiert. Dies wird Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in ihren Praxen haben“, so die KVN.
Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden die Strukturen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung insbesondere in finanzieller Hinsicht nachhaltig geschwächt und destabilisiert
Die Gesamtkürzungen resultieren in erster Linie aus der Streichung der Neupatientenregelung (TSVG-Boni), strikten Deckelungen der Honorare und dem Wegfall von Extrabudgets (extrabudgetäre Leistungen), was gravierende Einzelverluste verursacht.
So fällt zum Beispiel unter anderem die extrabudgetäre Vergütung der TSS-Vermittlungsfälle weg. Das gilt auch für die Hausarztvermittlungsfälle und die Fälle der offenen Sprechstunde. Außerdem entfallen alle extrabudgetären Vergütungen von EBM-Leistungen. Es gelten hier aber eine Reihe von Ausnahmen, zum Beispiel die Substitutionsbehandlungen, nicht-ärztliche Dialyseleistungen oder Leistungen der kinderpsychiatrischen Grundversorgung.
Darüber hinaus gilt zukünftig die anteilige Rücknahme der Entbudgetierung der Hausärzte. Zudem fallen weg: Die Vergütung der ePA-Erstbefüllung, die Hygienezuschläge auf Versicherten- und Grundpauschalen, die homöopathischen und anthroposophischen Leistungen einschließlich Arzneimitteln oder die Vergütung für die ärztliche Beratung zur Organ- und Gewebespende.
Eine Beispielrechnung
Addiert man die wegfallenden Extrabudgets und die strikten Budgetkürzungen, ergebe sich zum Beispiel für eine durchschnittliche kardiologische Praxis ein geschätzter Honorarverlust von rund 24.000 bis 30.000 Euro pro Jahr, rechnet die KV Niedersachsen vor.
Die Musterberechnung zeigt den Verlust an einem repräsentativen Quartalsbeispiel, basierend auf durchschnittlichen Praxiskennzahlen. Für kardiologische Praxen fallen ab dem 1. Januar 2027 demnach primär folgende Positionen weg:
Die finanziellen Anreize für schnelle Termine (TSVG-Anreize): Die extrabudgetären finanziellen Anreize für Terminvermittlungen von 16,69 Euro fallen weg. Bei angenommenen 35 Fällen pro Quartal beträgt der Verlust jährlich 2.336 Euro.
Sämtliche Vergütungsanstiege für medizinische Leistungen werden gesetzlich gedeckelt, und die Gesamtvergütung im ambulanten Bereich wird spürbar gekürzt: minus 22.000 Euro pro Jahr.
Die Vergütung für die Erstbefüllung der ePA von 11,03 Euro sowie KV-spezifische Hygienepauschalen fallen weg: minus 1.200 Euro pro Jahr.
Bei den Hygienezuschlägen gibt es allerdings eine große Spanne, so die KV. Insgesamt gibt es 66 spezifische Zuschläge für den erhöhten Aufwand bei Instrumentenaufbereitung und OP-Dauer. Sie liegen zwischen 3,34 Euro (zum Beispiel für kleinere chirurgische Ziffern) und 62,18 Euro (bei sehr aufwendigen Eingriffen).
des Verbandes: „Offene Sprechstunden werden reduziert, kurzfristige Termine verschwinden und die Wartezeiten auf fachärztliche Behandlung werden massiv ansteigen. Mindestens 46 Millionen Facharzttermine werden dadurch im kommenden Jahr ersatzlos wegfallen.“
... link (0 Kommentare) ... comment
... older stories
