Donnerstag, 10. Juni 2021
Optogenetische Therapie bewirkt kleines "Wunder": Funktionell Erblindeter kann nach 40 Jahren wieder rudimentär sehen
Dr. Bianca Bach



Erstmals ist es mit einer optogenetischen Therapie mithilfe einer signalverstärkenden Brille gelungen, einem durch eine Retinitis pigmentosa (RP) funktionell erblindeten Menschen wieder zu einem rudimentären Sehvermögen zu verhelfen. Prof. Dr. José-Alain Sahel vom Institut de la Vision an der Universität Sorbonne, Paris, stellte die Fallstudie jetzt in Nature Medicine vor.

Die neue Studie ist ein sehr bedeutender Schritt auf dem langen und schwierigen Weg, eine visuelle Prothese zu entwickeln. Prof. Dr. Michael Schmid
40 Jahre zuvor war die erbliche, neurodegenerative Augenerkrankung bei dem inzwischen 58-jährigen Patienten diagnostiziert worden. Zu Studienbeginn nahm er gerade noch Licht wahr, erkannte aber nichts. Nach Therapie konnte er im Verlauf des Follow-ups über 84 Wochen wieder verschiedene Objekte wahrnehmen und sie auch lokalisieren, zählen und gezielt berühren. Zugleich ließ sich im Mehrkanal-Elektroenzephalogramm (EEG) eine objektbezogene Hirnaktivität über dem visuellen Kortex ableiten.

?Sehr ermutigend? findet Prof. Dr. Michael Schmid vom Departement für Neuro- und Bewegungswissenschaften der Universität im schweizerischen Freiburg die berichteten Sehleistungen des Patienten. ?Die neue Studie ist ein sehr bedeutender Schritt auf dem langen und schwierigen Weg, eine visuelle Prothese zu entwickeln.? Ansätze dafür würden schon seit Jahrzehnten mit wechselndem Erfolg erprobt. ?Neu und spannend ist der Weg über die Optogenetik.?

Dies ist ein wichtiger Fallbericht und zugleich die erste in einer Fachzeitschrift veröffentlichte Studie über eine optogenetische Therapie zur Wiederherstellung des Sehvermögens. Prof. Dr. Zuho-Hua Pan
?Dies ist ein wichtiger Fallbericht und zugleich die erste in einer Fachzeitschrift veröffentlichte Studie über eine optogenetische Therapie zur Wiederherstellung des Sehvermögens?, betont auch Prof. Dr. Zuho-Hua Pan vom Kresge Eye Institute an der Wayne State University School of Medicine in den USA. Er ist einer der Pioniere der Technologie. ?Leider konnte die Studie nur einen behandelten Patienten mit der niedrigsten Dosis trainieren und testen. Das wiederhergestellte Sehvermögen scheint zudem stark begrenzt zu sein.?

Designerproteine mit Lichtpulsen stimulieren
Optogenetische Technologien ermöglichen es, die Aktivität von Zellen mit Licht zu kontrollieren. Mit einer Gentherapie schleust man dabei zunächst Fremd-Gene in Zielzellen ein, die anhand der genetischen Information lichtempfindliche Ionenkanäle, Transportproteine oder Enzyme produzieren. Diese Designerproteine wiederum können mit Lichtpulsen stimuliert werden und dann beispielsweise, wie im aktuellen Fallbericht, Ganglienzellen in der Netzhaut erregen. Diese leiten dann idealerweise elektrische Signale an höhere Hirnzentren weiter.

Mithilfe eines adeno-assoziierten Virus als Genfähre wurden dem Patienten einmalig 5 x 1010 Vektorgenome für das Protein ChrimsonR zusammen mit dem Fusionsprotein tdTomato in den Glaskörper des stärker betroffenen Auges injiziert ? nahe an die Fovea centralis, die Stelle des schärfsten Sehens.

Das Kanalrhodopsin ChrimsonR ist ein lichtempfindlicher Ionenkanal. Die Kombination mit dem rot-fluoreszierenden tdTomato erhöht die Expression von ChrimsonR auf der Zellmembran. ChrimsonR-tdTomato ist besonders empfindlich für Licht auf Wellenlängen um 590 nm. Das entspricht der Farbe von Bernstein an der Grenze von Gelb zu Orange. Solches Licht sei, so Sahel, sicherer und veranlasse die Pupille weniger, sich zu verengen, als blaues Licht, wie es für viele andere Sensoren verwendet werde.

Neuromorphe Kamera als Spezialbrille
In die verwendete Spezialbrille ist eine sogenannte neuromorphe Kamera eingebaut. Sie registriert Pixel für Pixel Unterschiede in der Lichtintensität in der Umgebung. Das transformiert sie in monochromatische Bilder und projiziert diese in Echtzeit mit 595 nm-Lichtpulsen auf die Netzhaut.

Diese Brille müsse vor allem verwenden werden, weil Kanalrhodopsin-exprimierende Netzhautneuronen im Allgemeinen nur eine geringe Lichtempfindlichkeit aufweisen, so dass man sehr helles Licht über die Brille projizieren müsste, um die transduzierten Neuronen in der Netzhaut zu aktivieren, erläuterte Pan.

Für die Aktivierung der ChrimsonR-tdTomato-transduzierten Netzhautneurone waren Lichtintensitäten von mindestens 1015 Photonen pro Quadratzentimeter und Sekunde erforderlich.

Verbesserung des Sehvermögens nach 7 Monaten
Vor der Injektion änderte die Brille nichts an der visuellen Wahrnehmung des Patienten. Nach 4,5 Monaten begannen die Forscher, ihn regelmäßig damit trainieren zu lassen. Ab dem 7. Monat bemerkte er bei Nutzung der Spezialbrille eine allmähliche Verbesserung seines Sehvermögens. Dies testeten die Wissenschaftler, in dem sie ihm in einem Abstand von 60 cm zu seinem Auge in einer zufälligen Reihenfolge und auch einmal 20 cm zur Seite verschoben, Objekte verschiedener Größe und in 3 Grauabstufungen auf einem weißen Tisch vorlegten. Es handelte sich um einen großen Gegenstand ? ein Notebook ? und um eine kleine Schachtel mit Heftklammern.

Das größere Objekt vermochte der Patient bei 36 von 39 Versuchen und damit in 92% der Fälle zu erkennen, zu lokalisieren und auch zu berühren. Das gelang signifikant besser als bei dem kleinen Objekt, bei dem nur 36% von 45 Versuchen erfolgreich waren. Die Graustufen machten keinen relevanten Unterschied.


In einem zweiten Test musste der Patient 2 oder 3 Becher, die an je einer von 6 möglichen Positionen in 60 bis 80cm Entfernung vom Patientenauge aufgestellt wurden, erkennen, zählen und darauf zeigen. Dafür hatte er je 15 Sekunden Zeit. Erkennen und Zählen gelang in 63% der Versuche, das Lokalisieren in 58%.

5 Monate später, in Woche 72, sollte der Patient in einem dritten Test jeweils entscheiden, ob ein Becher an einer fixen Position aufgestellt war oder nicht. Dabei erfolgten EEG-Ableitungen. Die Objekt-getriggerte optogenetische Stimulation führte dazu, dass die okzipital über der visuellen Hirnrinde abgeleiteten 14-Hertz-Alphawellen signifikant desynchronisierten ? ein Hinweis darauf, dass das teilweise Wiedererlangen der Sehkraft auch mit einer entsprechenden neuronalen Aktivität verbunden war.

Nach Protokoll erfolgten alle Tests in Innenräumen. Doch die Forscher interessierte auch, wie der Patient bei Bewegung im Freien zurechtkam. Tatsächlich konnte er Zebrastreifen erkennen und die weißen Streifen zählen. Im Verlauf berichtete er auch, im Alltag Teller, Tasse und Telefon zu erkennen, sowie Möbelstücke und Türen in einem Gang.

Vor und nach dem Eingriff wurde der Patient regelmäßig augenärztlich untersucht. Mit besonderem Augenmerk auf die Netzhautanatomie: Sie wurde mittels optischer Kohärenz-Tomographie (OCT), sowie anhand von Farbfotographien und Autofluoreszenzbildern des Augenhintergrunds begutachtet. Es wurden keine Veränderungen beobachtet. Intraokuläre Entzündungen oder andere unerwünschte Wirkungen am Auge oder allgemein traten nicht in Erscheinung.

?Eine Expression von Fotorezeptoren in Sekundärzellen der Retina wird nie die volle Sehfähigkeit zurückbringen können?, räumte Hegemann ein. ?Allerdings ist die Tatsache, dass ein optogenetisch behandelter Patient sich in seiner Umgebung visuell orientieren und die Zebrastreifen auf der Straße zählen kann, sicherlich ein toller Erfolg und ein Gewinn an Lebensqualität.?

Noch zahlreiche Verbesserungen nötig
Es sei derzeit noch unklar, wie lange nach der Erblindung das Gehirn noch die Fähigkeit habe, neue optogenetischen Signale zu verstehen und damit, wie lange nach Erblindung eine Therapie möglich sei?, erläutert Prof. Dr. Peter Hegemann von der Humboldt-Universität in Berlin.

?Interessanterweise?, so Pan, ?musste der Patient während der Sehtests eine Head-Scanning-Strategie anwenden.? Um Objekte aufzufinden, bewegte er den Kopf. ?Es ist nicht klar, ob der Patient überhaupt Sehschärfe gewonnen hat.?


Die Studienautoren vermuten, dass das optogenetisch aktivierte Netzhautareal insgesamt relativ klein ist. Objekte können daher nicht erkannt werden, wenn sie nicht in einer Linie mit dem Kamerazentrum liegen. Vom Primaten-Tiermodell her sei beim Menschen eine optogenetische Expression in einem Netzhautbereich von 2,5 mm Durchmesser zu erwarten.

?Die Expression wird in Zukunft noch gleichmäßiger über die Retina erfolgen müssen, es werden sicherlich weitere Kanalrhodopsine mit höheren Leitfähigkeiten eingesetzt werden und die Virustechnologie der Gentherapie wird sich sicherlich weiter verbessern müssen?, so Neurowissenschaftler Hegemann.

Schmid betont, dass es sich erst um ?einen allerersten Schritt beim Menschen? handelt. Um Therapieempfehlungen abzuleiten, sei es zu früh. ?Dafür werden Untersuchungen über einen längeren Zeitraum und an einer größeren Stichprobe von Patienten benötigt.?

Weitere Studienteilnehmer, alternative Verfahren
Der Patient, über den Sahel und Kollegen berichten, ist einer von geplant insgesamt 15 Teilnehmern der offenen Phase I/II-Studie PIONEER mit dem Gentherapievektor GS030-DP der Pariser Firma GeneSight Biologics. Andere Unternehmen arbeiten ebenfalls an optogenetischen Therapien für RP-Betroffene.

Pan berichtete beispielsweise von eigenen Modellversuchen mit einem lichtempfindlicheren Kanalrhodopsin. Es habe bei blinden Mäusen schon bei 1013-1015 Photonen/cm2/s Lichtintensität das funktionelle Sehvermögen wiederhergestellt ? was in etwa dem Übergang von Straßenbeleuchtung zur Helligkeit in einem Operationssaal entspreche. ?Wenn sich dies auf den Menschen übertragen ließe, bräuchten die behandelten Patienten bei den meisten normal vorkommenden Lichtverhältnissen keine Brille mehr zu tragen?, sagt der Biophysiker.

Weitere alternative Verfahren, die bei RP erforscht werden, sind etwa Stammzellbehandlungen und elektrische Retina-Chips. Und Gentherapien, die das jeweils defekte Gen ersetzen. Eine solche ist bereits zugelassen, aber bislang nur für RP-Patienten mit Mutationen im Gen RPE65, die noch über ausreichend lebensfähige Netzhautzellen verfügen. Insgesamt sind mehr als 71 verschiedene Genmutationen als Ursache einer RP bekannt. Weltweit leiden über 2 Millionen Menschen daran.

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Startschuss für den digitalen Impfpass; Neuinfektionen trotz zweiter Impfung
Die Zahl der Corona-Neuinfektionen nimmt weiter ab, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und RKI-Präsident Prof. Dr. Lothar Wieler haben Details zum neuen digitalen Impfnachweis vorgestellt und der STIKO-Chef Prof. Dr. Thomas Mertens äußert sich zu Fällen von schlechtem Impfschutz nach vollständiger Impfung bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem.

In den vergangenen 24 Stunden wurden dem RKI 3.187 Corona-Neuinfektionen gemeldet (vor einer Woche 4.640). Die 7-Tage-Inzidenz lag laut RKI am Donnerstag erstmals unter 20 (bundesweit 19,3; Vortag: 20,8; Vorwoche: 34,1). Allerdings, so gab Wieler zu bedenken, seien die Fallzahlen immer noch etwa 10 Mal so hoch wie zur gleichen Zeit vor einem Jahr.

Zudem sind bundesweit in den letzten 24 Stunden 94 neue Todesfälle in Verbindung mit COVID-19 gemeldet worden ? vor einer Woche waren es noch 166 Tote gewesen. 47% der deutschen Bevölkerung sind laut Spahn nun mindestens einmal gegen SARS-CoV-2 geimpft.

Startschuss für den digitalen Impfnachweis ? CovPass ab nächste Woche
?Zufrieden? äußerte sich Spahn bei der heutigen Pressekonferenz mit den derzeitigen Entwicklungen: Sinkende Infektionszahlen und weniger COVID-Patienten in den Intensivstationen, immer mehr Impfungen und Lockerungen zählte er zu seiner Erfolgsliste. Und ab jetzt komme auch noch der digitale Impfpass hinzu.


Noch in diesem Monat soll dieser in Deutschland verfügbar sein. Dafür gibt es zum einen eine neue App mit Namen CovPass, die man sich in den nächsten Tagen in den App-Stores herunterladen kann. Zum anderen erhält auch die Corona-Warn-App des Bundes in den nächsten Tagen eine entsprechende Aktualisierung. Ärzte und Impfzentren sollen die Impfzertifikate dann ausstellen können.

Was die nachträgliche Zertifizierung für die bereits vollständig Geimpften angeht, bremste Spahn allzu hohe Erwartungen an das Tempo: ?Es geht jetzt los, Schritt für Schritt", sagte er. Geimpfte bekämen den entsprechenden QR-Code für die Übertragung auf das Mobiltelefon entweder von den Impfzentren zugeschickt oder ab kommender Woche unter Vorlage des gelben Papier-Impfpasses in Apotheken. Auch der Apothekerverband hat sich bereits geäußert, dass es noch einige Zeit dauern könne, bis dieser Service in den Apotheken flächendeckend verfügbar sei.

Auch der Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Andreas Gassen warnt vor zu hohen Erwartungen: ?Nicht sofort flächendeckend, sondern zunächst nur im Rahmen einer begrenzten Testphase wird der digitale Impfnachweis in Deutschland starten?, schreibt er in einer gemeinsamen Erklärung mit seinen Vorstandskollegen Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel. Bislang könnten niedergelassenen Hausärzte und Fachärzte digitale Impfzertifikate noch nicht ausstellen, außer, wenn sie in Modellvorhaben eingebunden seien.

?Noch sind die technischen Voraussetzungen und Klarheit über genaue technische Abläufe in den Praxen nicht gegeben. Für eine flächendeckende Anwendung wird das die Voraussetzung sein?, erklärte Hofmeister. ?Der digitale Nachweis ist eine freiwillige Ergänzung des weiter gültigen gelben Impfheftes aus Papier?, so Kriedel.

Deutschland setze damit ein Vorhaben der Europäischen Union um. ?Urlaubsreisen scheitern ohne das digitale Impfzertifikat aber nicht?, betonte er. ?Der gelbe Impfausweis ist die internationale Bescheinigung über Impfungen und bei Auslandsreisen das Nachweisdokument erster Wahl.?

?Angemessene? Vergütung für Nachtragungen
Die Apotheken sollen eine ?angemessene Vergütung? erhalten, sagte Spahn. ?Hätten wir einen Preis genommen, der den Aufwand nicht angemessen berücksichtigt, dann würden viele Apotheken nicht mitmachen." Er betonte das ?hohe Interesse, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Nacheintragungen machen können?.

Nach Angaben der Ärztezeitung erhalten Ärzte und Apotheker für nachträgliche Zertifikate für Impflinge, die im Impfzentrum oder bei anderen Ärzten, geimpft wurden, 18 Euro ? für Impflinge der eigenen Praxis allerdings nur 6 bzw. 2 Euro.


CovPass in allen EU-Ländern anerkannt
Ronald Fritz, CovPass-Projektmanager von IBM, gab Auskunft zu den Funktionalitäten der CovPass-App für den digitalen Impfnachweis. Es würden nur Impfzertifikate akzeptiert, die EU-konform sind und von autorisierten Stellen in Deutschland ausgestellt wurden. Dokumentiert weder der ?volle Impfschutz? mit in der EU zugelassenen Vakzinen (2 Wochen nach der letzten Impfung) oder der ?Genesenen-Status? mittels PCR-Testergebnis. Spahn ergänzte später auf Nachfrage, dass auch heterologe Impfungen, also solche, bei denen der Erst- und Zweitimpfstoff variierten, dabei als voller Impfschutz gültig seien.

Mittels dem CovPass-Check ließen sich die QR-Codes einlesen, sagte Fritz. Der CovPass könne dann etwa bei Reisen oder bei der Teilnahme an Veranstaltungen vorgezeigt werden, ohne dass man den gelben Impfausweis immer dabeihaben müsse. Er wird in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Die EU-Länder und das EU-Parlament hatten sich kürzlich auf ein europaweites Zertifikat geeinigt, mit dem man Impfungen, Tests und überstandene Covid-19-Erkrankungen nachweisen kann, um z.B. Reisen zu erleichtern.

CovPass und CovPass-Check seien inzwischen verfügbar, hieß bei der Pressekonferenz. Beide Apps laufen auf allen aktuellen Android- und iOS-Smartphones (Betriebssysteme ab iOS12 oder Android 6). Die Apps speichern den Nachweis lokal auf dem Telefon.

Infektion trotz Zweifach-Impfung ? AHA-Regeln behalten Bedeutung
Spahn und Wieler warnten auf der Pressekonferenz auch vor der indischen Varianten (Delta), die sich etwa in Großbritannien derzeit rasant ausbreite. Um es der Variante möglichst schwer zu machen, sich auch hier zu verbreiten, gelte es, die Inzidenz möglichst niedrig zu halten. ?Das Virus ergreift jede noch so kleine Chance?, sagte Wieler und verwies auch auf immer mehr Meldungen, nach denen sich selbst zweifach Geimpfte noch mit dem Coronavirus infizieren können. ?Bewährte Werkzeuge? wie Abstand halten, Quarantäne bei Infektion und die Hygieneregeln seien nach wie vor wichtig.

Wieler nahm damit Bezug auf aktuelle Warnungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), dass anscheinend etliche Menschen trotz vollständiger Impfung keinen effektiven Infektionsschutz gegen SARS-CoV-2 haben. Der STIKO-Vorsitzende Prof. Dr. Thomas Mertens sagte kürzlich gegenüber der Funke-Mediengruppe: ?Es gibt inzwischen mehrere Studien, die zeigen, dass die Impfung gegen COVID-19 bei Menschen, deren Immunsystem medikamentös gebremst wird, nicht so gut wirkt wie bei anderen.?

Dies gelte etwa für manche Krebspatienten oder Menschen nach einer Organtransplantation oder Patienten, die wegen anderer Erkrankungen immunsuppressive Medikamente erhalten. Diese Menschen müssten zusätzlich über einen ?Kokonstrategie? geschützt werden, indem sich ihr Umfeld so weit wie möglich immunisieren lasse. Derzeit lasse sich zwar noch nicht schätzen, wie groß die Gruppe solcher Personen sei, die trotz vollständiger Impfung keinen ausreichenden COVID-19-Schutz aufbauen, ?wir müssen aber davon ausgehen, dass es nicht nur Einzelfälle sind?, sagte Mertens.

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Wegweisendes EuGH-Urteil zu subsidiärem Schutz
Der Europäische Gerichtshof hat heute über die Voraussetzungen zur Gewährung subsidiären Schutzes entschieden. Für Geflüchtete, insbesondere aus Afghanistan, ist das Urteil aus Luxemburg ein wichtiges Hoffnungszeichen

Die Richter*innen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben heute in einem Urteil festgestellt: Allein das Verhältnis von zivilen Opfern zur Gesamtbevölkerung im Herkunftsland eines Geflüchteten kann kein entscheidender Ausgangspunkt sein, um ihm einen Schutzstatus zuzuerkennen oder ihm abzusprechen, dass er Schutz benötigt. Es bedarf vielmehr einer quantitativen als auch qualitativen Gesamtwürdigung der Umstände.

Bei der Feststellung einer »ernsthaften individuellen Bedrohung« sei die Zahl der zivilen Opfer im Verhältnis zur Gesamtzahl der Bevölkerung des betreffenden Gebiets im Rahmen eines bewaffneten Konflikts nicht mehr Ausgangbasis, sondern nur noch ein Kriterium unter vielen weiteren. Der Begriff »ernsthafte individuelle Bedrohung« des Lebens oder der Unversehrtheit der Person, die subsidiären Schutz beantragt, ist demnach weit auszulegen. Daher sei eine umfassende Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, insbesondere derjenigen, die die Situation des Herkunftslands des Antragstellers kennzeichnen, erforderlich. Hierzu zählen beispielsweise die Intensität der bewaffneten Auseinandersetzungen, der Organisationsgrad der beteiligten Streitkräfte und die Dauer des Konflikts. Außerdem können das geografische Ausmaß der Lage willkürlicher Gewalt, der tatsächliche Zielort Schutzsuchender im Falle einer gedachten Rückkehr und die Aggression der Konfliktparteien gegen Zivilpersonen eine Rolle spielen.

Insbesondere afghanische Geflüchtete aus stark umkämpften Provinzen können vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH nun darauf hoffen, künftig subsidiären Schutz gewährt zu bekommen. ?Die bisherige Rechtsprechung in Deutschland ist der tatsächlichen Situation in Afghanistan nie gerecht geworden. Dies muss sich jetzt nach dem EuGH-Urteil ändern ? erst recht vor dem Hintergrund der sich weiter zuspitzenden Sicherheitslage am Hindukusch?, sagt Peter von Auer, Rechtpolitischer Referent von PRO ASYL.

Mit dem Urteil ist der Ansatz, der eine »ernsthafte individuelle Bedrohung« davon abhängig macht, ob das Verhältnis der Zahl ziviler Opfer zur Gesamtzahl der Bevölkerung des betreffenden Gebiets eine bestimmte Schwelle erreicht, nicht mit der EU-Richtlinie 2011/95 (= Qualifikationsrichtlinie) vereinbar.

Das Urteil des EuGH bedeutet eine zu vollziehende Kehrtwende für die Rechtspraxis der Bundesrepublik. Denn das Bundesverwaltungsgericht ist in seinen bisherigen Urteilen von einem rein quantitativen Ansatz ausgegangen, der als ?body count? bezeichnet werden kann: Ausgangsbasis ist hierbei, wie viele zivile Opfer es im Verhältnis zur Bevölkerung in einer Konfliktregion gibt. Wird dabei eine Mindestschwelle nicht erreicht, ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts die Gewährung von subsidiärem Schutz von vornherein ausgeschlossen. Andere Faktoren, die einen bewaffneten Konflikt neben der Zahl der Opfer so gefährlich machen könnten, dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Schutzstatus gegeben wären, können dann gar nicht berücksichtigt werden. Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht den zugrunde zulegenden Mindestwert nie exakt beziffert.

Der Gerichtshof hat sich mit seinem heutigen Urteil einmal mehr als wahrer ?Hüter der europäischen Verträge? positioniert ? eine Rolle, die eigentlich der Europäischen Kommission zukommt. Doch während diese die Asyl- und Flüchtlingspolitik immer weiter verschärft, gemeinsam mit EU-Mitgliedstaaten wie Dänemark und Griechenland, verteidigt der EuGH die grundlegenden Flüchtlings- und Menschenrechte. Nun muss auch Deutschland seine Rechtspraxis ändern, denn die Urteile des EuGH sind für alle nationalen Gerichte rechtlich bindend.

Vorabentscheidungsersuchen aus Baden-Württemberg

Grund für die EuGH-Entscheidung war ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus dem Jahr 2019. Dieser musste über die Klagen auf subsidiären Schutz von zwei afghanischen Staatsangehörigen entscheiden. Nach dem ?body-count-Ansatz? ist die Gewährung von subsidiärem Schutz auch für Afghan*innen ausgeschlossen. Weil der Verwaltungsgerichtshof im konkreten Fall anzweifelte, dass der body-count-Ansatz ausreiche, hat er den EuGH um Klärung gebeten. Dieser hat nun deutlich gemacht: Die zynische Rechnung des Bundesverwaltungsgerichts ? in Afghanistan stürben nicht genug Menschen, um davon ausgehen zu können, dass beispielsweise die beiden afghanischen Kläger bei einer Rückkehr in ihre Heimat tatsächlich in Gefahr wären ? kann so nicht länger aufrechterhalten werden.

Am 11. Februar 2021 hat Generalanwalt Priit Pikamäe bereits in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass eine rein quantitative Betrachtung im Sinne einer Mindestanzahl an zivilen Opfern nicht zur Grundlage der Bestimmung des Vorliegens der Voraussetzungen für Schutz (nach der Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU, Art. 15 Buchst. c) gemacht werden kann. Die Beurteilung des Bedürfnisses nach internationalem Schutz müsse auch »nicht quantifizierbare Gesichtspunkte einbeziehen können wie z.B. jüngste Entwicklungen eines bewaffneten Konflikts, die, auch ohne bereits zu einem Anstieg der Opferzahlen geführt zu haben, signifikant genug sind, um die tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens für die Zivilbevölkerung zu begründen«. Erforderlich sei eine »sowohl quantitative als auch qualitative Gesamtwürdigung aller relevanten Tatsachen, die diesen Konflikt kennzeichnen«.
Der EuGH ist in seinem heutigen Urteil der Linie des Generalanwalts gefolgt.

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Mittwoch, 9. Juni 2021
Ein paar Grundsätzlichkeiten über die gesellschaftspolitischen Dynamiken und die Sprengkraft der Corona-Krise
Sehr sorgfältig recherchiert und zusammengetragen:



Antifa-Netzwerke
https://noquerdenken.noblogs.org

Wildcat
https://www.wildcat-www.de/wildcat/107/w107_china.html


Detlef Hartmann/Ben Nielsen/Materialien für einen neuen Antiimperialismus
https://books.google.de/books?id=l9vwDwAAQBAJ&pg=PT203&lpg=PT203&dq=Materialien+f%C3%BCr+einen+neuen+Antiimperialismus+Corona&source=bl&ots=8KFjf1Vk2N&sig=ACfU3U0Y1hzso-rKqhjJuY2Mx2vHs1F1wQ&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwiPx86fhIvxAhVXP-wKHc5qBGoQ6AEwBnoECAYQAw#v=onepage&q=Materialien%20f%C3%BCr%20einen%20neuen%20Antiimperialismus%20Corona&f=false

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COVID-19 als eigene Krankheitsentität: Warum der Körper auf SARS-CoV-2 anders reagiert als auf frühere Coronaviren
Forscher haben in den letzten Monaten viel zur Epidemiologie von SARS-CoV-2 herausgefunden, doch das komplexe klinische Bild von COVID-19 wirft etliche Fragen auf. Deshalb hat Dr. Marcin F. Osuchowski vom Ludwig-Boltzmann-Institut für Experimentelle und Klinische Traumatologie zusammen mit Kollegen die wissenschaftliche Literatur gesichtet. Die Übersichtsarbeit in The Lancet legt nahe, dass das Virus ein besonderes Infektionsprofil hat ? und das COVID-19 eine eigenständige medizinische Entität ist [1].

Besondere Eigenschaften von SARS-CoV-2
Mittlerweile gibt es zunehmend Evidenz, dass SARS-CoV-2 sowohl die oberen als auch die unteren Atemwege infiziert. Das überrascht, denn humane Coronaviren als bekannte Auslöser von Erkältungskrankheiten besiedeln typischerweise die oberen Atemwege. Hochpathogene Coronaviren wie SARS und MERS befallen vor allem die unteren Atemwege.

Die Replikation im Hals-Rachen-Raum, auch während der präsymptomatischen Phase, spielt eine wichtige Rolle zur Erklärung der vergleichsweise hohen Übertragbarkeit von SARS-CoV-2. Untersuchungen zeigen, dass bei Patienten mit COVID-19 die Viruslast in respiratorischen Proben höher als bei SARS und MERS ist. Sie erreicht 3-5 Tage vor Symptombeginn ein Maximum: deutlich früher als bei SARS oder MERS. Bei allen 3 Viren kommt es zu einer ähnlichen kurzzeitigen humoralen Immunantwort.

Wie lange die Immunität gegen SARS-CoV-2 anhält, ist derzeit unklar. Es gibt Hinweise, dass das immunologische Gedächtnis über 6 Monate hinweg persistiert. Möglicherweise ist die T-Zell-Immunität wesentlich länger. Bei SARS konnte eine T-Zell-Reaktivität bis zu 17 Jahre nach der Infektion nachgewiesen werden.

COVID-19: Das Immunsystem außer Takt


Neue Krankheitsbilder nach SARS-CoV-2-Infektionen
Im Vergleich zu anderen Coronaviren überraschen sowohl die Multiorgan-Symptomatik als auch die Thrombenbildung und eine ungewöhnliche immunvermittelte inflammatorische Reaktion. SARS-CoV-2 hat evolutionär besondere Eigenschaften entwickelt.


Während in Tier- und Zellmodellen eine aggressive immunvermittelte Entzündungsreaktion für die Symptome verantwortlich ist, scheint dies im Menschen weniger der Fall zu sein. Auch wenn Entzündungsprozesse als wichtiger Faktor gelten, liegt vor allem eine bislang unbekannte Dysregulation der Immunantwort vor. Die systemische, inflammatorische Antwort auf SARS-CoV-2 scheint im Vergleich zu anderen viralen oder bakteriellen Infektionen eher mild auszufallen.

Effekte auf die Balance des Immunsystems könnten auch eine Erklärung dafür sein, warum manche Patienten an Long-COVID leiden und warum nach der Infektion mitunter schwere Lungenschäden auftreten. Als weiterer wichtiger Faktor bei respiratorischen und nicht-respiratorischen Manifestationen der Krankheit gilt die die SARS-CoV-2-induzierte Endotheliitis.

Meist ist die Lunge beteiligt
COVID-19 wurde zuallererst als Lungenkrankheit beschrieben. Charakteristisch für die Pneumonie selbst ist eine Hypoxie. Dies kann zum akuten Lungenversagen (Acute Respiratory Distress Syndrome, ARDS) führen. Typisch ist ein Horovitz-Quotient unter 300 mmHg; er beschreibt das Ausmaß der Lungenschädigung. Bei Lungengesunden liegt der Wert je nach Alter zwischen 350 mmHg und 450 mmHg. COVID-19 manifestiert sich bei Erwachsenen oft durch Fieber und Husten, aber auch durch eine Atemfrequenz von über 30/Minute.

Die sogenannte stille Hypoxämie gilt als weiteres ungewöhnliches Phänomen. Sie ist charakterisiert durch einen kritisch-niedrigen Sauerstoffpartialdruck, aber nur leichte Beschwerden beim Atmen. Eine Studie zeigte, dass nur 19% der Patienten mit kritischem PaO2 unter Atemnot litten. Dabei kann es zu Atemversagen kommen.

Krankheit mit neuem Profil
Prof. Dr. Ignacio Martin-Loeches vom Trinity College Dublin, einer der Autoren des Reviews, betont, COVID-19 stelle eine neuartige Krankheit mit einem unbekannten Infektionsprofil dar. Das Virus habe seine ganz eigene Charakteristik und eine besondere Pathophysiologie. Dies sollte man sich bei der Behandlung bewusst machen.

Allerdings bedeute dies laut Martin-Loeches nicht, bekannte Therapien, die auf dem Wissen über andere Coronaviren beruhten, zu verwerfen. Zum Lösen des COVID-19-Puzzles wünscht er sich, dass Forscher die Thematik unvoreingenommen und vor allem schrittweise bearbeiten. Auf das Alter, das Geschlecht, auf Ethnien und Vorerkrankungen sei besonders zu achten.


Dieser Artikel ist im Original erschienen auf Coliquio.de.

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Labor, Fledermaushöhle, Pelzindustrie? Was Forscher zum Ursprung von COVID-19 vermuten R
Dieser Beitrag enthält auch wieder die Geschichte mit dem Kontakt Mensch-Fledermaus in chinesischen Bergwerken, die mir vor gut einem Jahr zu Ohren kam.


Ralph Ellis/Ute Eppinger

In Deutschland sorgt eine These des Virologen Prof. Dr. Christian Drosten im aktuellen NDR Info Podcast ?Coronavirus-Update? zum Ursprung von Sars-CoV-für Diskussionen. Er hält wenig von der Hypothese, dass das neuartige Coronavirus in einem Labor entstanden sei. Dagegen sieht er eher eine mögliche Rolle der wenig kontrollierten chinesischen Pelzindustrie und der dort gezüchteten Marderhunde.

Über wilde Marderhunde, die z.B. tote Fledermäuse fressen, könnte das neuartige Coronavirus in Zuchtfarmen eingeschleppt worden sein. In China werden nach seinen Angaben rund 14 Millionen Marderhunde für die Fellproduktion gehalten. Bei ihnen könnten sich erste Menschen angesteckt haben, etwa bei der Tötung der Tiere, denen ? oft noch lebend ? das Fell abgezogen werde und die dabei laut schreiend viele Aerosole ausstoßen. Nach wie vor sei die chinesische Pelzindustrie in weiten Teilen kaum reguliert ? ganz im Gegenteil hat sie von steigenden Preisen profitiert als im letzten Jahr in Dänemark wegen einiger Corona-Infektionen bis zu 17 Millionen Nerze getötet worden waren.

Auch in USA sorgen die Spekulationen um den Ursprung des Pandemie-Virus für Schlagzeilen. Dr. Anthony Fauci, leitender medizinischer Berater des Weißen Hauses, hat China jetzt aufgefordert, Informationen über 9 Menschen freizugeben, die an COVID-19-ähnlichen Symptomen erkrankten, bevor sich das Coronavirus weltweit ausbreiten konnte ? 6 Bergleute, die 2012 in einer Fledermaushöhle gearbeitet hatten, und 3 Laborarbeiter in Wuhan Ende 2019.

In einem Interview mit der Financial Times sagte Fauci, dass die Informationen helfen könnten, den Ursprung von SARS-CoV-2 zu bestimmen und Behauptungen zu entkräften, dass das Coronavirus aus einem Labor in Wuhan entwichen sei, bevor es sich in der ganzen Welt verbreitet habe.

?Ich würde gerne die Patientenakten der 3 Personen sehen, von denen berichtet wird, dass sie 2019 krank geworden sind?, sagte er in dem Interview. ?Sind sie wirklich krank geworden, und wenn ja, woran sind sie erkrankt??

Ich würde gerne die Patientenakten der 3 Personen sehen, von denen berichtet wird, dass sie 2019 krank geworden sind. Dr. Anthony Fauci
?Dasselbe mit den Bergarbeitern, die vor Jahren erkrankt sind ... Was sagen die medizinischen Aufzeichnungen über diese Leute aus??, so Fauci. ?Es ist durchaus denkbar, dass der Ursprung von SARS-CoV-2 in dieser Höhle lag und sich entweder auf natürliche Weise ausbreiten konnte oder über das Labor.?

Fauci sagte, dass er immer noch glaube, dass das Coronavirus von Tieren auf Menschen übertragen wurde, er aber sich nicht zu 100% sicher sei.



Erst vor kurzem hatte Präsident Joe Biden die US-Geheimdienste angewiesen, den Ursprung des neuartigen Coronavirus zu untersuchen.

Fauci sagte, dass noch immer 2 Möglichkeiten auf dem Tisch sind: die bekannte Theorie, dass das Virus von einem Tier auf den Menschen außerhalb eines Labors übertragen wurde, oder dass es versehentlich aus einem Labor entwichen sei. Er sagte, dass die CIA und andere Geheimdienste noch keinen Konsens darüber erreicht hätten, wie sich SARS-CoV-2 in China ausbreiten konnte.

Ein Sprecher des chinesischen Außenministeriums, Wang Wenbin, wollte sich nicht dazu äußern, ob China die Krankenakten freigeben würde, wies aber die ?Labor-Theorie? zurück. ?Wir hoffen, dass Menschen, die keinen Verschwörungstheorien anhängen und die Fakten und Wahrheit respektieren, aus dieser Erklärung sachliche Antworten entnehmen können?, sagte er laut Financial Times.

Kontakt mit Fledermaus-Guano in einer Kupfermine in China
Das Wall Street Journal berichtete, dass Bergleute im April 2012 eine Kupfermine im Südwesten Chinas betreten hatten, um Fledermaus-Guano zu entfernen. 6 von ihnen entwickelten daraufhin eine COVID-19-ähnliche Erkrankung, und 3 von ihnen starben.

Auch Wissenschaftler des Wuhan Institute of Virology gingen in die Höhle, um Proben des Fledermaus-Guanos zu sammeln, berichtete die Zeitung. Im November 2019 erkrankten 3 Forscher aus diesem Labor an Grippe-ähnlichen Symptomen und suchten ein Krankenhaus auf, wie aus einem Bericht des US-Geheimdienstes hervorgehe, der der Zeitung vorliege.

Die ersten bekannten Coronavirus-Fälle sind bekanntlich Ende Dezember 2019 in der Provinz Wuhan gemeldet worden, auch der erste Todesfall wurde dort im Januar 2020 gemeldet. Seitdem wurden weltweit 172 Millionen Fälle gemeldet, mit 3,7 Millionen Todesfällen durch COVID-19.

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Oskar meldet sich
Lafontaine zur Not der Sozialdemokratie in ihren zwei Varianten:

https://www.gmx.net/magazine/politik/oskar-lafontaine-frage-besser-spd-bleiben-interview-35884328

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Dienstag, 8. Juni 2021
Spruch zur aktuellen Lage
"Eine Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen."

Max Frisch

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Und täglich grüßt das Murmeltier
Neues von der Maskenfront:


https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/corona-news-ticker-krankenhaushygieniker-abkehr-ffp2-maskenpflicht-35810440

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Montag, 7. Juni 2021
Streifzüge des Bizarrologen: Aus der Firma
Da ist eine Mitarbeiterin, Telefonkontakterin, die bezeichnete ihren Vorgesetzten vor KollegInnen und auch dem Chef gegenüber als "geistig verwirrt" und "Unmenschlich", offensichtlich völlig im Unklaren darüber, was solche Nachrede auslösen kann.


Ich nahm sie bei der Seite und fragte sie, was sie damit meine. Da kam dann heraus, dass sie unter geistig verwirrt verstand: "Vergisst schon mal einen Termin, ist manchmal unpünktlich, merkt sich oft nicht, was über einen Kunden besprochen wurde", also so was wie "zerstreuter Professor". Und unter unmenschlich, dass der kein Strahlemann ist sondern sehr ernst auftritt, eigentlich zu ernst für einen Kundenberater.


Dass diese Begriffe so etwas bedeuten wie "Schizophren, Alzheimer, Manisch-depressiv" und "Gemütloser Psychopath", "sadistisch grausam" war ihr nicht klar und auch nicht klar zu machen.


Wer da weniger geeignet für Kundenkontakte ist, diese Frage stellt sich schon nicht mehr.


Dann sind da zwei Trainees Mitte 20, die unterhalten sich, wenn sie unter sich sind, nur über Fußball und Autos und sind ständig am Lachen, bis zu Lachkrämpfen hin. Ich kenne sowas aus meiner Jugend eher so aus dem Alter 14 - 16, habe gleichartige Verhaltensweise aber schon bei vielen Twens mitgekriegt. Wir waren mit Mitte 20 entschieden erwachsener. Gilt aber scheinbar nur für junge Männer. Schreitet die Infantilisierung voran?

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Die Nichtmitgliedschaften der Annalena Baerbock
Dass man, äh, frau beim UNHCR Mitglied sein kann, auf die Idee wäre ich nicht gekommen. Und auch sonst stimmt da einiges nicht. Gut getroffen, Don!

https://mobile.twitter.com/_donalphonso/status/1401431778053787653

https://www.welt.de/kultur/deus-ex-machina/plus231620197/Don-Alphonso-Annalena-Baerbock-und-ihre-Nichtmitgliedschaft-beim-German-Marshall-Fund.html

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Geruchsverlust durch COVID-19: Jeder 2. ist betroffen ? was man bisher dazu weiß und was sich dagegen tun lässt
Dr. Klaus Fleck, Medscape

INTERESSENKONFLIKTE 4. Juni 2021
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Bei freier Nase plötzlich auftretende Riechstörungen gelten als frühes Warnzeichen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus. Falls die Riechfunktion auch nach Monaten gestört sei, könne eine Erholung durch ein Riechtraining gefördert werden, erklärte Prof. Dr. Thomas Hummel, Leiter des Interdisziplinären Zentrums für Riechen und Schmecken an der Klinik für Hals-, Nasen und Ohrenheilkunde des Universitätsklinikums Dresden auf einer virtuellen Pressekonferenz [1]. Anlässlich der 92. & 91.
Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNO-KHC), informierte er über Details.

50 bis 60% aller COVID-19-Patienten betroffen
Riechstörungen sind unabhängig von SARS-CoV-2 keine Seltenheit. ?Etwa jeder 20. kann gar nicht riechen, und etwa ein Fünftel der Bevölkerung hat keinen besonders guten Geruchssinn?, sagt Hummel. Bei 50 bis 60% aller COVID-19-Erkrankten sei jedoch zu beobachten, dass es oft schon in den ersten Tagen nach der Infektion zu einer plötzlichen Riechstörung komme. Die Beschwerden stünden meist in keinem Zusammenhang mit Schwellungen der Nasenschleimhaut bzw. mit typischen Symptomen eines Schnupfens.

Bei 5 bis 20% der Betroffenen besteht die Riechstörung ? länger fort und kann sich über weitere Monate bis vielleicht sogar Jahre hinziehen. Prof. Dr. Thomas Hummel
Zwar erhole sich die Riechfunktion bei den meisten Corona-Patienten innerhalb von etwa zwei Monaten wieder, berichtet Hummel. ?Bei 5 bis 20% der Betroffenen besteht die Riechstörung jedoch länger fort und kann sich über weitere Monate bis vielleicht sogar Jahre hinziehen.? Von anderen postviralen Riechstörungen wisse man, dass das Riechvermögen bei rund einem Drittel dieser Patienten sogar dauerhaft beeinträchtigt bleibe.

SARS-CoV-2 greift Stütz- und Riechzellen an
Wissenschaftler erklären den Riechverlust so: Das Virus heftet sich nach seinem Eintritt in die Nase an die Riechzellen im Dach der oberen Nasenhöhle und an Stützzellen. Bei diesem Schritt wird der Riechnerv gestört.

Ist die Infektion nur schwach ausgeprägt, verschwinden die Symptome bald ? meist innerhalb von Tagen oder Wochen. Bei schwerem COVID-19 sterben Stützzellen ab, was ebenfalls Riechzellen und Basalzellen beeinträchtigt. Stützzellen werden aus basalen Stammzellen nachgebildet, was Zeit kostet. Patienten leiden längerfristig an diesen Missempfindungen.

?Damit sich eine Riechstörung wieder bessert, müssen sich Riechzellen neu bilden, und ihre Fortsätze zum Gehirn müssen nachwachsen, was Zeit in Anspruch nimmt?, erläuterte Hummel. ER ist auch einer der Autoren der aktuellen S1-Leitlinie ?Neurologische Manifestationen bei COVID-19?.

Mit Riechtraining die Genesung beschleunigen
HNO-Ärzte können die Erholung der Riechfunktion durch ein Riechtraining zu Hause untertstützen. ?Damit lässt sich die Besserung des Riechvermögens um das Doppelte bis Dreifache beschleunigen?, so der Experte. Patienten riechen morgens und abends an 4 verschiedenen Düften jeweils eine halbe Minute lang. Sie üben, bis sich ihr Geruchssinn normalisiert hat. Das kann Wochen oder Monate dauern.

(Mit einem Riechtraining) lässt sich die Besserung des Riechvermögens um das Doppelte bis Dreifache beschleunigen. Prof. Dr. Thomas Hummel
Geeignete Düfte, empfahl Hummel, sollten intensiv sein und am besten so wirken, dass der Nervus trigeminus stimuliert werde. Solche Öle rufen ein leichtes Kribbeln und Stechen in der Nase hervor.

Beispielhaft nennt der Experte Rose, Zitrone, Eukalyptus und Gewürznelke. Entsprechende Sets gibt es im Handel. Nach einiger Zeit können diese Öle eventuell durch dezentere Düfte ergänzt bzw. ersetzt werden, wobei man bei einer Gesamtzahl von 4 Düften bleiben sollte.

Subjektive und objektive Tests
Um Riechstörungen möglichst genau auf den Grund zu gehen, empfiehlt Hummel eine HNO-fachärztliche Untersuchung. Ärzten stehen verschiedene subjektive und objektive Riechtestverfahren zur Verfügung. ?Oft besteht eine Diskrepanz zwischen dem subjektiven Empfinden des Patienten und dem, was dann tatsächlich festgestellt werden kann?, berichtet Hummel. ?Zudem ist es sinnvoll, den Verlauf der Störung fachärztlich beobachten zu lassen.?

Es ist sinnvoll, den Verlauf der Störung fachärztlich beobachten zu lassen. Prof. Dr. Thomas Hummel
Bei der differentialdiagnostischen Beurteilung ist daran zu denken, dass Riechstörungen auch durch andere Viren, etwa Influenzaviren, oder durch Schädel-Hirn-Verletzungen ausgelöst werden können. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass es sich um ein frühes Symptom neurodegenerativer Erkrankungen wie Morbus Parkinson oder Morbus Alzheimer handelt.

Während virale Erkrankungen eher die Riechschleimhaut bzw. den Nervus olfactorius schädigen, sind bei den neurodegenerativen Prozessen insbesondere die Riechzentren im Gehirn betroffen. Deshalb setzt der Riechverlust meist nur schleichend ein.

Auch der Geschmack wird beeinträchtigt
COVID-19-Erkrankte beobachten meist nicht nur eine Störung des Riechens, sondern auch Einbußen beim Schmecken. ?Allerdings wird Riechen und Schmecken häufig verwechselt?, erklärte Hummel. Viele Menschen können durch verursachte Veränderungen des Feingeschmacks nicht gut von Störungen der gustatorischen Sensitivität unterscheiden.

Der eigentliche Geschmackssinn wird unabhängig vom Riechen über Geschmacksknospen der Zunge vermittelt. Bekanntlich unterscheidet man so die großen Geschmacksrichtungen süß, sauer, salzig, bitter und umami (japanisch für schmackhaft oder würzig). Um das volle Aroma von Speisen oder Getränken wahrzunehmen, braucht man aber auch den olfaktorisch beeinflussten Feingeschmack. Ist er durch eine Corona-Infektion beeinträchtigt, wird das Essen schnell als fade empfunden. Dass Riechtraining trägt auch dazu bei, den Feingeschmack wieder wahrzunehmen.

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Das Ende der Impfpriorisierung ? aber der Impfstoff fehlt
Mit dem heutigen Tag endet bundesweit die Impfpriorisierung. Das heißt: Im Prinzip kann sich jeder Impfwillige ? ab dem 12. Lebensjahr ? um einen Impftermin ?bemühen?, wie es offiziell heißt. Doch Ärzte und Politiker dämpfen die Erwartungen der Bevölkerung. Denn nach wie vor herrsche Impfstoffmangel.

Ab heute sollen außerdem mehr als 6.000 Betriebsärztinnen und -ärzte mit den Impfungen starten. Sie erhalten dafür in der ersten Woche 702.000 von insgesamt gut 6,6 Millionen für die Woche angekündigten Impfstoffdosen ? sehr viel dieses Impfstoffes wird allerdings für Zweitimpfungen verwendet werden. 45% der Bevölkerung haben inzwischen mindestens eine Impfung, aber nur etwa jeder 5. ist zweimal geimpft.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, hat in der "Rheinischen Post", vor zu großen Hoffnungen an die Aufhebung der Impfpriorisierung gewarnt: ?Enttäuschung und Frust sind dabei vorprogrammiert, da nicht sofort ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht", sagte er. Bis Mitte, eventuell sogar bis Ende Juni stünden z.B. in Nordrhein-Westfalen gar keine Termine für Erstimpfungen in den Impfzentren zur Verfügung ? alles werde für Zweitimpfungen benötigt.


Auch die Hausärzte dämpfen die Erwartungen. Befürchtet wird ein Ansturm auf die Praxen ab dem heutigen Tag. Ulrich Weigeldt, Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, sagte: ?Letztlich ist der Impfstoff noch immer zu knapp für die hohe Nachfrage und wird auch weiterhin zu unzuverlässig geliefert." Sein Statement: ?Das Setting wird das Gleiche bleiben: Wir impfen, so viel wir eben können."

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Montag, 7. Juni 2021
Dummheit ist unendlich
Ich betrete ein Postamt mit einer Nanofiltermaske. Das ist eine waschbare Stoffmaske, die als medizinische, sogar virologische Maske anerkannt ist und ein aufgedrucktes Prüfsiegel trägt. Der Securitymann weigert sich, mich eintreten zu lassen und sagt, ich müsste eine medizinische Maske tragen. Ich erkläre ihm, dass dies eine medizinische Maske ist und zeige ihm das Zertifikat. Er antwortet, in Deutschland seien diese Masken nicht zugelassen. Ich antworte ihm, dies sei ein EU-Zertifikat, ausgestellt vom Deutschen Ärzteverlag, die Maske wird vom Personal von Zahnarztpraxen und Tageskliniken getragen. Er erwidert, bei Benutzung dieser Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sei ein Bußgeld fällig. Ich setze sie ab und eine FFP2-Maske auf. "Na also", sagt er, jetzt könne ich rein. Da entgegne ich ihm, diese FFP2-Maske sei im Oktober 2020 erworben worden, seither ununterbrochen in Benutzung und nie desinfiziert worden. Hygienisch gesehen sei das Sondermüll.

Das sei egal, damit könne ich rein.

Na dann.

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Ich fall kopfüber vor Lachen
Anderswo konnte ich gerade lesen, dass das Weltsozialforum von Porto Alegre eine Unterabteilung des Weltwirtschaftsforum von Davos sei und die Linksradikalen deren Sturmtruppe. Damit sind wir zurück bei den Bolschewisten als Kampfabteilung der jüdischen Wallstreet-Weltverschwörung. Alternativ könnte es allerdings auch der Nachweis für das Fortschreiten der Globalisierung sein: Es gibt jetzt Internetanschlüsse auch schon in Gummizellen.

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Politökonomische Intentionen hinter der Corona-Krise
Meine Antwort auf die Überlegungen von Netbitch:

https://netbitch1.twoday.net/stories/1022684253/#1022684384

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Samstag, 5. Juni 2021
Drosten zum Ursprung des CV2 Virus
Hardcore-User erinnern sich, wir hatten hier vor gut einem Jahr eine Diskussion zur Herkunft des Virus, bei der ich die Position vertrat dass hier wieder einmal die Dynamik des Tendenziellen Falls der Profitrate zum Tragen käme. Ich machte dies daran fest, dass Bergbaumaßnahmen in China zur Öffnung von seit Jahrzehntausenden von Menschen unberührten Höhlen geführt hätten und hierdurch Fledermäuse die diese Viren in sich trugen in Kontakt mit Nutztieren kamen, über die es wahrscheinlich zur Übertragung auf Menschen kam.

Drosten zufolge dürfte der eigentliche Übertragungsweg allerdings etwas anders verlaufen sein. Und zwar so wie auch schon bei SARS: Hier stehen Pelztiere im Mittelpunkt und die grauenhafte Art, wie diese zu Tode gebracht werden - man zieht ihnen buchstäblich bei lebendigem Leibe das Fell über die Ohren.

https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/drosten-meinung-herkunft-coronavirus-35877888

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Es reicht, Herr Spahn!
Ist das der Anfang vom Ende der Karriere des Maskenmanns?

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/spd-attackiert-jens-spahn-wegen-neuem-masken-desaster-a-9966afa0-7480-4f65-8acd-32769202945e



Herr Klingbeil hingegen klärt unfeiwillig auf: "Klingbeil sagte, die »Liste an Fehlern, die Jens Spahn in der Pandemie zu verantworten hat«, werde immer länger. Der neue Fall könne »nicht ohne Konsequenzen bleiben, wenn Menschen hier wie zweiter Klasse behandelt werden«."


In der Logik des Systems sind HartzIVerInnen und Obdachlose Menschen zweiter Klasse. Man macht für sie doch nicht all die schicken Sondergesetze, um ihnen dann etwa ein Leben in Würde zukommen zu lassen.

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Samstag, 5. Juni 2021
Zitterwölfe im Geheimdienst Ihrer Majestät
Der Checker hat es glasklar erkannt mit seinen Luchsaugen: Wir sind Zeugen Coronas im Sold der Impfmafia. Nun hilft kein Leugnen mehr!

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Kurz was zu Syrien
Schon Jahre vor dem Jugoslawischen Bürgerkrieg hatten osteuropapolitische Arbeitskreise der deutschen Wirtschaft Szenarien durchgespielt, die abbildeten was passiere wenn es zu einem solchen Krieg käme. Hinterher gehörten die Energieversorungsnetze von Slowenien und Kroatien Siemens, und die EU-gelenkte Modernisierung lenkte Gelder in deutsche Taschen.


Schon 2011 legte die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Wiederaufbauprogramm für Syrien auf.

Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt?

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Der Leib des Herrn
Die Vorstellung, dass beim Abendmahl Brot und Wein zu Fleisch und Blut Christi transformiert werden, ist das nicht eigentlich ein sublimiertes kannibalistisches Ritual?

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Donnerstag, 3. Juni 2021
Noch einmal eine klare medizinische Aussage zur "Kritik" am Drosten-Test
Aus dem Kommentarforum des Deutschen Ärzteblatts.

Als Link in meiner Rezenson des Illa-Buchs war das zwar schon hinterlegt, könnte aber untergegangen sein:

"Oh Herr, lass Hirn regnen
Dieser Ausspruch von Dr. Schätzler ist sicher nicht die feine englische Art und definitiv nicht geeignet, die Wogen zu glätten. In der Sache muss ich ihm aber Recht geben. Wenn all die Wutbürger hier im Forum die Fähigkeit zum verstehenden Lesen hätten, dann wäre ihnen z.B. aufgefallen, dass die Überschrift des Artikels sich zwar auf die Sensitivität bezieht, aber die letzten Absätze im Artikel sich auf die Schritte der technischen und ärztlichen Validierung beziehen, und diese haben mindestens genauso viel mit der Spezifität zu tun.

Spannend finde ich den aktuellen Versuch einer Rufmordkampagne gegen Prof. Drosten:
https://cormandrostenreview.com
Was wirft man ihm dort vor? Er hat in Rekordzeit ein funktionsfähiges Protokoll zur Diagnostik von Sars-CoV-2 geliefert. Die wichtigste Pointe haben die Autoren dieser Rufmordkampagne allerdings übersehen. Das Protokoll von Drosten war nie als Dauerlösung gedacht, sondern als Brückentechnologie, um schnell mit hinreichender Genauigkeit das Virus nachweisen zu können. Das Protokoll musste spezifisch genug sein, bekannte Coronaviren beim Menschen und nah verwandte tierische Verwandte auszuschließen und gleichzeitig in der Lage sein bei noch unbekannten Sequenzvarianten dieses Erregers positive Ergebnisse zu liefern. Und dies unter extremem Zeitdruck, bei einer derartigen Epidemie zählt jeder Tag. In einer derartigen Situation sind die Anforderungen an das Primerdesign andere als für diagnostische Standard-PCR?s.

Form folgt Funktion, das sieht man beim Primerdesign für eine Brückentechnologie. Das sieht man aber auch in der Struktur dieser Rufmordkampagne. Wenn es um die Sache gehen würde, könnte man dies in vertraulichen Gesprächen klären. Hier ist die maximale Öffentlichkeit das Ziel, nicht die Klärung eines Sachverhalts. Ich schäme mich dafür, dass ehemalige Wissenschaftler sich für diese Rufmordkampagne hergeben. Wie bereits mein Vorredner sagte, Frau Prof. Kämmerer hat schon lange nichts mehr mit Virologie zu tun. Sie ist zwar lt. Google-Recherche an der Uni Würzburg gelistet, aber als apl. Prof. an der Frauenklinik und hat sich dort mit ketogener Ernährung und mit Krebs beschäftigt. Wenn man pubmed glauben darf, stammte die neueste virologische Publikation mit ihrem Namen von 1998. Das macht sie natürlich zur absoluten Expertin für Coronaviren:
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/9457433/

Auch wenn ich die Umgangsformen von Dr. Schätzler nicht gutheiße, ich habe vollstes Verständnis für seine Frustration. Was hier als geballter Dunning-Kruger Effekt von Coronaleugnern dargeboten wird, sprengt bei weiten die Möglichkeiten der ärztlichen Kollegen in diesem Forum sich sachlich damit auseinanderzusetzen."


https://www.aerzteblatt.de/studieren/forum/139059

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Mittwoch, 2. Juni 2021
Gesetz zur bedarfsgerechten Versorgung bei Psychotherapien: Verbände laufen Sturm ? das sind ihre Kritikpunkte
Ute Eppinger, Medscape


?Rasterpsychotherapie?, ?holzschnittartig?, ?Rationierung? und ?Behandlung nach Tabelle? ? psychotherapeutische Verbände laufen Sturm gegen den Änderungsantrag 49 zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Der Antrag sieht vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft, wie die Behandlung von psychisch kranken Menschen orientiert am Schweregrad der Erkrankung bedarfsgerecht sichergestellt werden kann. Abhängig von der Diagnose könnte möglicherweise vorab festgelegt werden, wie lange eine Psychotherapie dauert.

Voraussichtlich Anfang Juni wird im Bundestag über den Gesetzentwurf abgestimmt. Kritiker befürchten, dass Therapien damit stärker reglementiert und der Zugang erschwert werden könnte. Die Wogen um diese Pläne schlagen hoch, die Petition ?Keine #Rasterpsychotherapie, Herr Spahn? des Schriftstellers und Autors von ?Depression abzugeben?, Uwe Hauck, hat bislang mehr als 187.000 Unterzeichner.

Bereits der 2. Anlauf der Reform
?Mich lässt das etwas ratlos zurück. Das ist der zweite Versuch des Bundesgesundheitsministeriums die psychotherapeutischen Ressourcen ? die ja nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen ? bedarfsgerecht zu steuern. Und jedes Mal verursacht das einen riesigen Proteststurm?, sagt Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Direktor des Zentrums für Psychische Gesundheit am Klinikum Ingolstadt und Präsident der DGPPN.

Das ist der zweite Versuch des Bundesgesundheitsministeriums die psychotherapeutischen Ressourcen ? die ja nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen ? bedarfsgerecht zu steuern. Prof. Dr. Thomas Pollmächer
Bereits 2018 hatte das BMG im Rahmen des Termin- und Servicegesetzes (TSVG) versucht, die Versorgung für psychisch kranke Menschen zu steuern. Eine im Oktober 2018 von den Psychotherapeuten-Verbänden initiierte Petition an den Bundestag hatte das verhindert.

Der Änderungsantrag 49 sieht nun vor, dass der G-BA bis 31. Dezember 2022 die psychotherapeutische Versorgung dahingehend prüfen soll, dass die Behandlung der psychisch kranken Versicherten orientiert am Schweregrad der Erkrankung bedarfsgerecht sichergestellt wird. ?Da kann doch eigentlich keiner etwas dagegen haben?, sagt Pollmächer.

Gestuftes Konzept für die psychotherapeutische Versorgung
Denn klar sei: Die Psychotherapie als Behandlungsmethode stehe nicht grenzenlos zur Verfügung. Dabei wurden die Kapazitäten deutlich aufgestockt. Gab es im Jahr 2012 rund 20.000 Psychotherapeuten, waren es 2019 über 28.000. ?Das ist eine Zunahme um 63%?, so Pollmächer. Entspannt hat sich die Situation allerdings nicht, die Wartezeiten auf eine Psychotherapie sind nach wie vor lang: ?Man sieht auch: Wo es viele Psychotherapeuten gibt, da gibt es auch eine große Nachfrage nach Psychotherapie?, berichtet Pollmächer.

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Lizenz zum Gelddrucken: Dem Abrechnungsbetrug mit Schnelltests soll ein Riegel vorgeschoben werden, doch wie?
Ute Eppinger, Medscape


Sind Stationen für Schnelltests auf COVID-19 ein Einfallstor für Abrechnungsbetrug? Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung Ende Mai zeigen, dass in Teststationen Schnelltests über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) abgerechnet wurden, ohne dass diese Tests tatsächlich durchgeführt wurden. Das System, so der Rechercheverbund, lade zum Abrechnungsbetrug ein. Das es bessere Kontrollen braucht, darüber herrscht Einigkeit. Aber eine durchschlagende Idee zum Wer und Wie scheint noch nicht gefunden.


Das Managementversagen im Bundesgesundheitsministerium habe ?inakzeptable Ausmaße angenommen?, kritisiert Carsten Schneider, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion. Die Grünen verlangen, dass die Testverordnung nachgebessert wird. Die FDP drängt auf einen Sonderermittler.

?Dass Schnelltests kommen würden, war keine Überraschung. Deshalb ist es so erschreckend, dass die Bundesregierung sich offenbar keine Gedanken über die Abrechnungen gemacht hat?, konstatierte FDP-Gesundheitspolitiker Prof. Dr. Andrew Ullmann. Grünen-Gesundheitspolitiker Dr. Janosch Dahmen sieht die Verantwortung bei der Task-Force der Minister Spahn und Scheuer, die für den Aufbau der Testzentren zuständig war. ?Es war und ist richtig, dass wir sehr zügig und flächendeckend, kostenlose Schnelltests verfügbar gemacht haben. Aber es hätte nicht nur Schnelligkeit, sondern auch Sicherheit und Seriosität gebraucht?, sagt Dahmen.


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sicherte zu, die Vorgänge sehr ernst zu nehmen und kündigte ?stichprobenartig mehr Kontrollen an?. In der Sendung Anne Will am Sonntagabend sagte er aber auch, dass man aus Berlin heraus die Testzentren nicht kontrollieren könne. ?Gerade bei den privaten Dienstleistern? brauche es offenkundig zusätzliche Kontrollen. Das sei nur durch die Gesundheitsämter vor Ort möglich.

Strengere Überwachung ? aber durch wen?
Sehr schnell sollen jetzt strengere Überwachungsvorgaben gemacht werden ? darauf haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag geeinigt. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kündigte nach der Konferenz der Gesundheitsminister an, dass mögliche Betrügereien in Teststationen ?mit aller Härte? bekämpft werden sollen. Bayern hat derzeit den Vorsitz in der Gesundheitsministerkonferenz. Die Länder sollen mit den Kommunalverbänden und den KVen als Test-Abrechnungsstellen über konkrete Maßnahmen sprechen.

Erwogen wird etwa, den KVen bei der Abrechnung von Schnelltests zu ermöglichen, geltend gemachte Sachkosten mit der Zahl der abgerechneten Tests zu vergleichen. Dabei würde dann beispielsweise auffallen, wenn nur 200 Testkits abgerechnet wurden und dann aber 400 angeblich vorgenommene Tests. Die Teststellen könnten den KVen zudem ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben müssen, damit Finanzämter abgerechnete Tests mit angegebenen Umsätzen abgleichen können.

Außerdem könnten die Testzentren verpflichtet werden, eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes vorzulegen, dass sie Tests ordnungsgemäß vornehmen. Geplant ist laut Spahn auch, dass Testzentren künftig weniger abrechnen können, weil die Marktpreise gesunken seien. Der Zielwert liege bei unter 10 Euro. Auch eine nachträgliche Kontrolle sei vorgesehen: Die Unterlagen von Anbietern können dann bis Ende 2024 überprüft werden. Doch wer soll kontrollieren? Kommunen und ihre Gesundheitsdienste winken ab, die KVen ebenfalls.

KBV: Nur formale Aspekte können geprüft werden
Die KVen führen die Abrechnung nach der Testverordnung durch und prüfen dabei die Vollständigkeit der erforderlichen Abrechnungsangaben und die Einhaltung der Formvorgaben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt dazu klar, dass die KVen ?einzig gemäß der entsprechenden Verordnung des Bundes die monatlichen Meldungen der entstandenen Kosten der registrierten Testanbieter entgegen? nehmen.

?Überprüfen können sie ausschließlich formale Aspekte. Mehr ist nicht möglich, da die übermittelten Angaben der Anbieter keinen Bezug zu getesteten Personen aufweisen dürfen?, heißt es in der KBV-Stellungnahme weiter.

Bessere Kontrollen fordert auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB): Die Kontrollpraxis solle auf jeden Fall geändert werden. Allerdings sei die Vereinigung ?ein Organ der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und keine staatliche Kontroll- oder gar Ermittlungsbehörde?. Sie könne daher Prüfungen nur ?in einem sehr begrenzten Rahmen durchführen?.

Und die Gesundheitsämter?
Die fachliche Kontrolle, wer solche Bürgertests durchführen kann und über die korrekte Durchführung, obliege den Gesundheitsämtern, schreibt die KBV. Die allerdings sind mit der Kontaktnachverfolgung nach wie vor ausgelastet, wie kommunale Vertreter deutlich machen.

?Wir als Kommunen können flächendeckende Überprüfungen jedenfalls nicht leisten, zumal die Gesundheitsämter in die Abrechnungsfragen nicht eingebunden sind?, sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, in der Saarbrücker Zeitung . ?Der Bund ist als Auftraggeber gefordert, bei den kostenlosen Bürgertests für eine angemessene Kontrolle zu sorgen. Die Gesundheitsämter der Kommunen können das nicht auch noch tun, die sind schon völlig überlastet?, sagt auch Gerd Landsberg vom Städte- und Gemeindebund (DStGB). Und Landkreistag-Präsident Reinhard Sager stellt klar: ?Gesundheitsämter sind keine Buchprüfer.?

Der Bund ist als Auftraggeber gefordert, bei den kostenlosen Bürgertests für eine angemessene Kontrolle zu sorgen.
Die Gesundheitsämter prüfen bei den Testzentren die per Verordnung festgelegten strukturellen und personellen Vorgaben und stellen die Eignung fest. Wirtschaftlich überprüfen können die Gesundheitsämter die Zentren aber nicht: ?Das ist gemäß Testverordnung nicht Aufgabe der Gesundheitsämter, d.h. sie dürfen das gar nicht, denn es gibt keine Rechtsgrundlage dafür?, betont auch Dr. Elke Bruns-Philipps, Leiterin der Abteilung 4 des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes und Stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. (BVÖGD), im Gespräch mit Medscape.

Werden nicht geleistete Tests abgerechnet, liegt Abrechnungsbetrug und damit ein Fall von Wirtschaftskriminalität vor. ?Gesundheitsämter sind keine Ermittlungsbehörden für Wirtschaftskriminalität?, stellt Bruns-Philipps klar.

?Wenn ich Bundesgesundheitsminister Spahn richtig verstehe, sollen die KVen künftig die Abrechnungen stärker auf Plausibilität prüfen. Das heißt beispielsweise: Wie viele Tests wurden angeschafft, wie viele abgerechnet, wie viele Mitarbeiter arbeiten in einem Testzentrum, wie viele Tests können sie an einem Tag/ in einer Woche durchgeführt haben. Arbeiten im Testzentrum z.B. 5 Mitarbeiter 8 Stunden lang, es wird aber angegeben, dass am Tag 1.000 Leute getestet wurden, dann kann das nicht stimmen.?



Stichproben hätten etwa an einer Teststelle in Köln ergeben, dass anstatt 70 wirklich vorgenommener Tests fast 1.000 abgerechnet worden seien. Ähnliches hätten Stichproben unter anderem in Essen und in Münster gezeigt.

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität in Bochum ermittelt laut Münsterlandzeitung gegen ein Bochumer Unternehmen, das an mehreren Standorten Teststellen betreibt und durchsuchte deren Geschäftsräume und Privatwohnungen.

Im oberbayerischen Miesbach ermittelt die Polizei wegen des Verdachts auf Betrug bei Schnelltests. Auch in Hessen sind nach Angaben des Landeskriminalamts (LKA) 2 mögliche Betrugsfälle registriert worden. Ist das womöglich nur die Spitze des Eisbergs? Johannes Nießen, der das Kölner Gesundheitsamt leitet, fürchtet jedenfalls, dass ?noch weitere Fälle uns in Zukunft beschäftigen werden?.

So leicht ist der Betrug möglich
Seit Anfang März sieht die Corona-Testverordnung des Bundes Bürgertests vor. Der Bund übernimmt die Kosten für mindestens einen Test pro Woche und die Zentren erhalten 18 Euro pro Test. Überwacht wird das Procedere aus Datenschutzgründen allerdings kaum ? in der Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 8. März heißt es: ?Die zu übermittelnden Angaben dürfen keinen Bezug zu der getesteten Person aufweisen.?

Die Testzentren müssen auch nicht nachweisen, dass sie überhaupt Antigentests eingekauft haben. Es reicht, wenn sie den KVen die Zahl der Getesteten ohne Beleg übermitteln. In den Monaten April und Mai wurden insgesamt 660 Millionen Euro überwiesen, so der Rechercheverbund.

Woge der Kritik
Die Wogen über zu Unrecht abgerechnete Schnelltests schlagen hoch: ?Herr Minister Jens Spahn, wir Hausärzte bekommen ca. 40 Euro/Quartal und Patient und müssen Regresse fürchten. Private Testzentren, die wie Pilze aus dem Boden schießen, scheinen offensichtlich zu betrügen und erhalten 18 Euro/Test, ohne Prüfung. Irgendwas läuft extrem schief?, twittert etwa Hausarzt DocHollywood.

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"Kein Grund zur eiligen Impfung von Kindern und Jugendlichen": Experten-Papier argumentiert gegen voreiligen ?Aktionismus?
Michael van den Heuvel, Medscape


Nach der Aufhebung von Impfprioritäten und nach der 1. Zulassungserweiterung eines COVID-19-Vakzins auf mRNA-Basis durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) wird die Forderung, Kinder und Jugendliche zu impfen, lauter. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat bekanntlich beim letzten Impfgipfel angekündigt, Jugendlichen ab 12 Jahren ab dem 7. Juni entsprechende Angebote zu unterbreiten. Auch die Ständige Impfkommission (STIKO) könnte sich diese Woche dazu äußern.

Nicht alle Experten teilen die Euphorie. In einem Preprint haben Prof. Dr. David Martin von der Universität Witten/Herdecke und Kollegen kritisch mit der Thematik auseinandergesetzt [1].

?Weil Corona für die allermeisten, auch die meisten kranken Kinder und Jugendlichen keine ernsthafte Bedrohung darstellt und weil sich die Erwachsenen jetzt gut schützen können, haben wir keinen Grund zur eiligen Impfung von Kindern und Jugendlichen?, sagt Martin der FAZ (Paywall). ?Beides, COVID-19 und die Impfungen, haben Risiken, und die müssen gut miteinander abgewogen werden.?

Die Daten zur Effektivität sind vorläufig und die zur Sicherheit der Impfung in dieser Altersgruppe noch unvollständig. Prof. Dr. David Martin
Seine Einschätzung zum BioNTech/Pfizer-Vakzin: ?Die Daten zur Effektivität sind vorläufig und die zur Sicherheit der Impfung in dieser Altersgruppe noch unvollständig.? Bis es weitere Daten gibt, fordert der Experte, Kinder, Jugendliche und deren Eltern ?vom gesellschaftlichen Druck, sich zu impfen, zu befreien?. Im Preprint erklärt er zusammen mit seinen Koautoren die Argumentation im Detail. Grundlage ist eine systematische Literaturrecherche.

Profitieren Kinder und Jugendliche selbst von COVID-19-Impfungen?
Kinder erkranken laut Übersichtsartikel selten so schwer an COVID-19, dass sie stationär behandelt werden müssen. Dazu ein Blick auf Deutschland. Von allen Hospitalisierungen in 2021 (n = 97.985) fielen 925 (0,9%) auf 0- bis 4-Jährige und 725 (0,8%) auf 5- bis 14- Jährige. Seit Beginn der Pandemie sind von rund 14 Millionen Kindern und Jugendlichen etwa 1.200 im Krankenhaus (< 0,01%) behandelt worden, und es gab 4 Todesfälle (< 0,00002%). Zum Vergleich: Im Jahr 2019 sind allein 55 Kinder bei Verkehrsunfällen gestorben.

Auch das systemische Inflammationssyndrom (PIMS) bei Kindern, über das so viel berichtet wurde, ist in dieser Altersgruppe eigentlich selten. Im PIMS-Register der Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie wurden bis zur Kalenderwoche 16/2021 genau 281 Kinder und Jugendliche erfasst. Es gab keinen Todesfall. 43,6% der Patienten hatten bei der Entlassung aus ihrer stationären Behandlung noch Beschwerden und bei 6,5% gab es Folgeschäden.

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Kein Gift, aber ?Kaffeesatz? im Magen: Ein Pathologe über Napoleons Todesursache und des Kaisers Hosenbund als Indiz
Interview: Nathalie Matter



Zum 200. Todestag von Napoleon (gest. 5. Mai 1821) erzählt Alessandro Lugli vom Institut für Pathologie der Universität Bern, wie er die historisch verbriefte Todesursache Napoleons ? einen Magenkrebs ? bestätigen konnte. Ein Interview über Arsen, Napoleons Hosenbundweite und kreative Herangehensweisen.1


© Dr. Alessandro Lugli

Herr Lugli, Sie haben sich intensiv mit Napoleon befasst, vor allem mit seiner Todesursache. Wie kamen Sie eigentlich auf Napoleon?

In den Siebzigerjahren spielte ich immer mit kleinen Soldatenfiguren und erhielt von meinen Eltern ein Napoleon-Set und Kinderbücher wie ?So lebten sie zur Zeit des grossen Napoleon?. Mit der Zeit wurde eine kleine Bibliothek daraus, die immer grösser wurde ? mittlerweile besitze ich über 1.000 Bücher zu Napoleon.

Was fasziniert Sie an ihm?
Ich denke, es ist vor allem die Meritokratie. Er sagte immer: ?In meiner Armee hat jeder Soldat den Marschallstab im Rucksack.? Das heißt: jeder kann in seiner Armee Marschall werden, unabhängig von der Herkunft, vom Stand ? beurteilt wird die Leistung. Wenn jemand gut arbeitet, ist es auch richtig, dass er dafür belohnt wird.

Ich habe von Bekannten aus Frankreich gehört, dass man in der Schule über ihn lernt: ?Le général Bonaparte était bon, l?empéreur Napoléon un peu moins? (?Der General Napoleon war gut, der Kaiser Napoleon eher weniger.?). Ich denke es ist wichtig, dass er durch die Augen der heutigen Gesellschaft historisch objektiv beurteilt wird. Gewisse Dinge hat er gut gemacht, und es gibt ganz klar Dinge, die er schlecht gemacht hat.

Auch die Napoleon-Expertinnen und -Experten in Frankreich sind der Meinung, dass es ein ?gesundes Bild? von ihm braucht: Verherrlichung ist schlecht, aber Verteufelung ebenso.


Nun konnte sich trotz des offiziellen Autopsie-Berichts von Napoleons Leibarzt sehr lange die These halten, Napoleon sei vergiftet worden. Wie kam es dazu?
Die Vergiftungsthese beruht auf einer Publikation von 1961 im Journal Nature. In einem Haarbüschel von Napoleon wurde eine erhöhte Arsenkonzentration gefunden. Das ist erst einmal nur ein Fakt und heißt noch gar nichts.

Eine historische Betrachtung aufgrund seiner Memoiren ergab dann, dass Napoleon angeblich eine Affäre mit der Frau seines Exilgefährten hatte, mit Albine de Montholon. Ihr Mann, der Génréral de Montholon, sei eifersüchtig gewesen und habe Napoleon dann langsam chronisch vergiftet. Dies mit der Unterstützung des britischen Gouverneurs, Sir Hudson Lowe, dem das Exil von Napoleon auf St. Helena mit dem Unterhalt seiner ganzen Gefolgschaft zu teuer geworden sei.

Wodurch wurde die Vergiftungsthese widerlegt?
Aus historischer Sicht gibt es dieser These zwei Dinge entgegenzusetzen: erstens war Montholon ein überzeugter Bonapartist und unterstützte nach dem Exil Napoleon III., wofür er sogar im Gefängnis landete. Er hatte also gar keinen Vorteil von diesem angeblichen Mord.

Der 2. Punkt war, dass Napoleon sehr darauf achtete, nicht vergiftet zu werden, vor allem während des Russlandfeldzuges. Daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass man ihn chronisch vergiften konnte ? wenn, dann akut.

Die Vergiftungsthese konnte sich sehr lange halten, bis ins Jahr 2008, als eine Gruppe von italienischen Physikern nachweisen konnte, dass eine erhöhte Arsenkonzentration auch in einem Haarbüschel von Napoleon als Kind zu finden war, ebenso bei seiner Frau Joséphine und sogar bei seinem Sohn, Napoleon II. Arsen fand man also überall.

Nun war die Frage: woher kam es? Dazu gibt es verschiedene Erklärungen, die wahrscheinlichste ist diese: Früher schnitt man verstorbenen Königinnen und Königen Haarbüschel ab und bewahrte diese als Andenken auf. An der freien Luft kann man sie nicht aufbewahren wegen der Läuse. Nun erwies sich Arsen als sehr gutes Konservierungsmittel. Menschliches Gewebe lässt sich darin sehr gut konservieren ? es ist aber hochgiftig. Deshalb wird heute Formalin verwendet. Wahrscheinlich wurden die Haarbüschel in Arsen aufbewahrt und sogen sich damit voll.


Sie fanden schon vorher einen Weg, um die Vergiftungsthese zu widerlegen: mit Napoleons Hosen. Wie kamen Sie darauf?
Man soll sich nicht mit fremden Federn schmücken: die Idee kam von meiner Frau. Ihr Interesse an Napoleon ist eher marginal, aber sie sagte mir, dass der Taillenumfang, also die Bundweite von Hosen mit dem Gewicht einer Person korrelieren müsse. Nun wussten wir, wie groß Napoleon gewesen war ? zwischen 1,67 und 1,68 Metern.

Wenn der Body-Mass-Index BMI mit der Größe der Hosen korreliert und wir die Körpergröße haben, kann man das Gewicht ermitteln. Dazu mussten wir zuerst zeigen, dass der Hosenumfang bei Männern mit dem BMI korreliert, also statistisch zusammenhängt. Wir baten unserem Bekanntenkreis also alle Männer, ihren Hosenumfang zu messen und ihren BMI anzugeben. Das haben sie gerne gemacht, weil man daraus nicht sofort auf das Gewicht schließen konnte! So konnten wir zeigen, dass bei Männern aus ganz Europa der BMI mit dem Hosenumfang korreliert.


Ausmessen von Napoleons Hose, die er als Oberst vor 1815 trug.

Über die französischen Historiker erhielten wir dann die Erlaubnis, zu Randzeiten in die Museen zu gehen, bei Fontainebleau und Malmaison bei Paris, und die Hosen von Napoleon aus den verschiedensten Lebensabschnitten auszumessen. Anschließend konnten wir anhand der Kurve, die wir dank der Kontrollgruppe hatten, auf seinen BMI schließen. Dann brauchte es nur noch eine einfache Rechnung, um das Gewicht zu bestimmen.

Der schlanke, langhaarige General Bonaparte, wie man ihn auch auf den Bildern sieht, war rund 68 Kilogramm schwer bei 1,68 Metern Körpergröße. Später, als er an Macht gewann, hatte er kurze Haare und wurde fülliger. Er hatte sogar noch während des Exils zugenommen, er wog bis zu 91 Kilo.

In den letzten sechs Monaten seines Lebens fiel sein Gewicht runter auf 67 bis 80 Kilo. Er verlor also 10 bis 14 Kilo in sechs Monaten! Dieser Gewichtsverlust ist eines der möglichen Symptome der eigentlichen Todesursache: Magenkrebs.


Sie konnten also den ursprünglichen Autopsie-Bericht bestätigen?
Richtig. Napoleon ist am 5. Mai 1821 gestorben, die Autopsie fand am nächsten Tag statt. 17 Personen waren anwesend, darunter acht Fachpersonen: Napoleons Leibarzt Francesco Antommarchi, der ein schlechter Kliniker war, aber ein guter Anatom, und sieben englische Ärzte.

Daraus resultierten ein französischer und ein englischer Autopsiebericht, die zwar nicht in allen Punkten übereinstimmten, aber medizinisch waren sie sich einig: Die Todesursache war eine bösartige Läsion des Magens, sehr gut vereinbar mit einem Magenkarzinom, also Magenkrebs.

Dazu passen auch die Symptome, die man aus den Memoiren seiner Diener und Exilgefährten kennt: Erbrechen, Gewichtsverlust, Kraftlosigkeit, Mühe mit Schlucken ? er konnte zweitweise nur flüssige Nahrung zu sich nehmen. In der WHO-Klassifikation 2019 von Magendarmtrakt-Tumoren sind auch diese Symptome beschrieben bei Magenkrebs.

Eine weitere Theorie war, Napoleon sei an Gastritis, also an einer Entzündung der Magenschleimhaut, gestorben. Warum glauben Sie nicht daran?
Dazu muss man Folgendes sagen: als der Magen bei der Autopsie geöffnet wurde, war er voller ?Kaffeesatz?. Dieser entsteht immer dann, wenn sehr viel Blut mit Magensäure in Kontakt kommt. Das heißt, Napoleon ist innerlich verblutet. Er hatte eine schwere obere Magendarmtrakt-Blutung.

Jetzt ist die Frage: Woher kommt sie? Der Leibarzt Antommarchi beschreibt zwei Befunde: ein große Läsion, die sich vom Mageneingang bis zum Ausgang zieht, sowie eine Geschwulst am Magenausgang. Dies passt von der Ursache her sehr gut zu einer Gastritis.


Wenn diese nicht behandelt wird und chronisch wird, verändert sich die Magenschleimhaut so stark, dass sie entartet. Napoleon hatte also bestimmt eine Gastritis, aber die große Verletzung kann nie und nimmer eine Gastritis sein. Hier handelte es sich um einen bösartigen Befund, und wenn das nicht Krebs ist, was dann? In einer aktuellen Publikation anlässlich des 200. Todestages haben nun zahlreiche renommierte Pathologinnen und Pathologen die Autopise-Berichte noch einmal geprüft, und alle kommen zum selben Schluss: Magenkrebs.

Gibt es etwas über Napoleon, das Sie noch nicht wissen und gerne noch herausfinden möchten?
Von der medizinischen Seite her gibt es sicher noch Details, zum Beispiel über den Verlauf der Krankheit in seinem Leben. Er hatte ja keinen Krebs in jungen Jahren, der kam erst später, sonst hätte er ja nicht überlebt. Wann hat aber die Gastritis begonnen? Das wäre noch interessant herauszufinden.

Dieser Artikel ist im Original erschienen auf Coliquio.de .

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Wiedermal 02. Juni - seit 54 Jahren ohne Sorge
https://www.spiegel.de/video/vertuschung-benno-ohnesorg-berliner-polizei-video-1769669.html

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Mittwoch, 2. Juni 2021
Wadenbeißer an Pharmastricher
Fulminanter Abgang. Popcorn!

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Montag, 31. Mai 2021
Warum die antiinflammatorische Behandlung von Autoimmun-Erkrankungen gerade in COVID-19-Zeiten so wichtig ist
Dr. Nicola Siegmund-Schultze



Eine effektive medikamentöse Suppression der Aktivität chronisch-entzündlicher Erkrankungen schützt offensichtlich am besten vor SARS-CoV-2-Infektionen und vor schwerem COVID-19. Das berichten Prof. Dr. David Saadoun von der Sorbonne Université, Paris, und Kollegen jetzt in The Lancet Rheumatology [1].

Grundlage ihrer Veröffentlichung ist eine große, europaweite Studie, in der Patienten mit rheumatoider Arthritis, Spondylarthritis, systemischem Lupus erythematodes und Sjörgen-Syndrom auf SARS-CoV-2-Antikörper und COVID-19-Verläufe hin untersucht worden sind. Bei guter Krankheitskontrolle entsprachen ihre Risiken denen der Allgemeinbevölkerung.

Unklare Fragen zum Risiko von Patienten mit Autoiummunerkrankungen
Zum Hintergrund: Bundesweit sind immunvermittelte entzündliche Erkrankungen mit einer Häufigkeit von 5-8% recht häufig. Während der COVID-19-Pandemie stellte sich die Frage, ob es Wechselwirkungen zwischen diesen Erkrankungen, Pharmakotherapien, SARS-CoV-2 und COVID-19 gibt.

Die Seroprävalenz von SARS-CoV-2 und Faktoren, die zu symptomatischen COVID-19-Erkrankungen führen können, waren in dieser Population bislang unklar. Deshalb haben Saadoun und Kollegen europaweit eine multizentrische, sektorenübergreifende Studie initiiert.

Eingeschlossen wurden Patienten mit rheumatoider Arthritis, mit axialer Spondyloarthritis, mit systemischem Lupus erythematosus, mit dem Sjögren-Syndrom oder mit Riesenzellarteriitis. Demografische Merkmale, Komorbiditäten, Behandlung, Schübe der Autoimmunerkrankung und COVID-19-Symptome und SARS-CoV-2-Antikörper wurden regelmäßig erfasst. Danach wertete Saadouns Team alle Daten aus.

Entwarnung: Autoimmunerkrankungen wohl kein Risikofaktor
Zwischen dem 7. Juni und dem 8. Dezember 2020 wurden 3.136 Patienten mit Autoimmunerkrankungen rekrutiert. Von 3.028 Patienten lagen komplette Datensätze vor. Sie waren durchschnittlich 58 Jahre alt (73,9% Frauen).

SARS-CoV-2-Antikörper fanden die Wissenschaftler bei 5,5% (95%-Konfidenzintervall: 4,7-6,4%). Eine symptomatische COVID-19 hatten 4,0% der Teilnehmer (95%-KI 3,4%-,8%).

Von den COVID-19-Kranken mussten 19,7 %, also fast jeder fünfte, stationär behandelt werden und 3,3 % der COVID-19-Kranken starben. Schübe der Autoimmunerkrankung waren mit einem erhöhten Risiko für COVID-19 assoziiert (Odds Ratio 1,27, p=0,030). Das galt auch für erhöhte Konzentration des C-reaktiven Proteins (OR 1,18, p=0,0063).

In der Gruppe der mit Biologika-Therapie war das Risiko für eine COVID-19-Erkrankung geringer als in der Gesamtgruppe (OR 0,51, p=0,0057). 21,6 % aller 3.028 Teilnehmer hatten im Beobachtungszeitraum mindestens einen Schub ihrer Autoimmunerkrankung.

Effektive Therapien fortsetzen
Insgesamt entsprächen die Prävalenzen von SARS-CoV-2-Antikörpern und von stationären Therapien wegen COVID-19, aber auch die COVID-19-Sterblichkeit, Daten aus der Allgemeinbevölkerung, heißt es in einem begleitenden Kommentar [2]. Deshalb seien leitliniengerechte antiinflammatorische Therapien offenbar der beste Schutz gegen COVID-19. Biologika zu vermeiden, wie dies bei einem Teil der Patienten pandemiebedingt geschehe, oder Immunsuppressiva coronabedingt zu reduzieren, sei eher kontraproduktiv.

Die European League Against Rheumatism und auch die amerikanische Fachgesellschaft rieten davon ab. Die aktuellen Daten stützten die Empfehlungen der Fachgesellschaften, heißt es im Editorial.

Dieser Artikel ist im Original erschienen auf Univadis.de.

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S3-Linie zur stationären COVID-19-Therapie: Welche Patienten profitieren von Antikörpern ? und in welchem Stadium?
Dr. Nicola Siegmund-Schultze


Erstmals gibt es eine deutsche S3-Leitlinie zur Therapie stationärer COVID-19-Patienten. Aufgenommen wurde eine Empfehlung zur Anwendung des Anti-IL6R-Antikörpers Tocilizumab mit dem Ziel, die Sterblichkeit von schwerkranken Patienten zu reduzieren. Neu ist außerdem die Option, bei Patienten in frühen Stadien von COVID-19 monoklonale, virusneutralisierende Antikörper einzusetzen [1].

Jedes weitere Medikament, das wir zur Behandlung schwerer COVID-19-Verläufe einsetzen können, ist hilfreich. Prof. Dr. Stefan Kluge
?Noch immer ist die Sterblichkeit von auf der Intensivstation beatmeten Patienten hoch?, sagt Prof. Dr. Stefan Kluge von der Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Korrespondenzautor der Leitlinie. ?Jedes weitere Medikament, das wir zur Behandlung schwerer COVID-19-Verläufe einsetzen können, ist hilfreich.?

Was können Ärzte bei schwerem COVID-19 unternehmen?
Zum Hintergrund: Das Durchschnittsalter stationär behandelter COVID-19-Patienten in Deutschland liegt aktuell bei 64 Jahren. Speziell unter Beatmung liegt die Mortalität bei etwa 50%. Und 87% aller Patienten, die auf einer Intensivstation sterben, sind mindestens 70 Jahre alt (Stand Mai 2021). Männer erkranken häufiger als Frauen schwer an COVID-19; bei ihnen ist die Mortalität insgesamt höher. Die Zahlen zeigen: Es besteht nach wie vor hoher Bedarf, bedrohliche Verläufe zu verhindern.

Deshalb haben die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) und 14 weitere Fachgesellschaften eine Leitlinie mit der Entwicklungsstufe S3 erstellt. Ihre Grundlage war die S2k-Leitlinie vom November 2020. Das neue Dokument hat 2 wesentliche Ergänzungen.

Tocilizumab bei sauerstoffpflichtigen Patienten ohne invasive Beatmung
Für die Behandlung von schwer an COVID-19 erkrankten Personen empfehlen Experten, ab sofort auch den Einsatz von Tocilizumab in Erwägung zu ziehen. In randomisierten kontrollierten Studien sei außer für Dexamethason auch für Tocilizumab (Anti-IL6R) eine Verringerung der Mortalität mit moderater Sicherheit nachgewiesen worden, so die Leitlinienautoren. Ein Nutzen lasse sich vor allem für sauerstoffpflichtige Patienten ableiten, nicht jedoch für Patienten mit bereits eingeleiteter invasiver Beatmung.


Zur Indikation für die Tocilizumab-Gabe sollten Hinweise für eine systemische Inflammation, zum Beispiel ein deutlich erhöhter CRP-Wert, aber auch ein erhöhter Sauerstoffbedarf vorliegen. Tocilizumab werde immer in Kombination mit Kortikosteroiden als intravenöse Einmalgabe appliziert, schreiben die Autoren.

Neutralisierende Antikörper bei Risikopatienten
In frühen Stadien der Infektion, wenn noch keine COVID-19-typischen schweren Symptome aufgetreten sind kann bei Patienten mit mindestens einem Risikofaktor wie Immunsuppression oder chronische Niereninsuffizienz die Gabe von spezifischen, monoklonalen SARS-CoV-2 neutralisierenden Antikörper erwogen werden. Als Zeitfenster nennen die Autoren (< 72 h nach der 1. Positiven PCR und/oder < 7 Tage seit Symptombeginn, Atemnot sollte nicht vorhanden sein.

Besonders in den Risikopopulationen erwarten wir durch die Antikörper eine Senkung der Sterblichkeit, auch wenn die Publikation der endgültigen Daten noch aussteht. Leitlinie
Interimanalysen von laufenden Phase-2-Studien zeigten, dass die frühzeitige Gabe von Kombinationstherapien mit Bamlanivimab und Etesevimab oder Casirivimab und Imdevimab bei ambulanten Patienten mit milder bis moderater COVID-19-Erkrankung (WHO-Skala 1-3) und mit mindestens 1 Risikofaktor für schwere Verläufe zur signifikanten Reduktion der Viruslast und zur numerischen Reduktion der Hospitalisierungsrate oder weiterer Arztkontakte führt.

Zu den Gründen für die Empfehlungen zu SARS-CoV-2-spezifischen neutralisierenden Antikörpern heißt es: ?Besonders in den Risikopopulationen erwarten wir durch die Antikörper eine Senkung der Sterblichkeit, auch wenn die Publikation der endgültigen Daten noch aussteht.?

Dieser Artikel ist im Original erschienen auf Univadis.de.

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Speiseplan gegen Demenz: Wie Ernährung das Alzheimer-Risiko beeinflussen kann ? mit und auch ohne Mittelmeerdiät
Antje Sieb, Medscape



Wer sich stärker an Prinzipien der mediterranen Ernährung orientiert, kann möglicherweise sein individuelles Risiko für eine Alzheimer-Demenz senken. Das berichten Wissenschaftler um Prof. Dr. Michael Wagner vom Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) in Neurology [1].

Sie haben 521 Probanden im Alter von durchschnittlich 70 Jahren nach ihrer Ernährung befragt und Gehirnvolumina, kognitive Fähigkeiten und Alzheimer-Biomarker im Liquor gemessen. Dabei zeigte sich, dass mediterrane Kost mit mehr grauer Substanz in Hirnbereichen wie dem Hippocampus assoziiert war. Auch die Erinnerung funktionierte besser als bei Probanden, die weniger Mittelmeerkost verzehrten. Und Biomarker im Nervenwasser, die auf pathologische Amyloid-Plaques und sich anreichernde Tau-Proteine hinweisen können, waren bei Personen mit mediterraner Ernährung ebenfalls weniger stark ausgeprägt.

Mehrere Umbrella-Reviews zeigen bereits eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Mittelmeerdiät das Risiko für Alzheimer senken kann. Prof. Dr. Gunter P. Eckert
?Mehrere Umbrella-Reviews zeigen bereits eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Mittelmeerdiät das Risiko für Alzheimer senken kann?, erklärt Prof. Dr. Gunter P. Eckert von der Justus-Liebig-Universität Gießen im Gespräch mit Medscape. Das könne man nun auch in einer deutschen Population sehen.

Probanden mit unterschiedlich hohem Alzheimer-Risiko rekrutiert
In ihre Studie nahmen Wagner und Kollegen 169 kognitiv Gesunde sowie Personen mit erhöhtem Alzheimer-Risiko auf. Darunter waren enge Verwandte von bereits Erkrankten, Menschen mit subjektiven kognitiven Einschränkungen, die in Tests aber noch unauffällige Werte erreichten, sowie Menschen mit milden kognitiven Einschränkungen. Ein Teil der Probanden rekrutierte sich aus der laufenden DELCODE-Studie des DZNE mit zirka 1.000 Patienten im Frühstadium der Alzheimer-Erkrankung.

Bei allen Teilnehmern wurde per MRT-Gehirnscan das Hirnvolumen berechnet, und alle Personen unterzogen sich neuropsychologischen Tests. 226 Probanden stimmten auch einer Entnahme von Liquor zu, so dass bei ihnen die Biomarker Aß 42/40 und pTau 181 bestimmt werden konnten. Die Moleküle sollen pathologische Veränderungen frühzeitig anzeigen.

Bekanntlich finden sich im Gehirn von Alzheimer-Erkrankten typische Ablagerungen von ß-Amyloid, sogenannte Plaques, und Tau-Proteine verkleben das Innere von Nervenzellen. Auch das Hirnvolumen nimmt ab.

Punkte für gesunde Lebensmittelgruppen
Um einen Score für die Mittelmeerdiät zu errechnen, vergaben die Wissenschaftler Punkte für 9 Lebensmittelgruppen. Fisch, Gemüse, Früchte und Nüsse, Hülsenfrüchte und Getreide sowie ein gutes Verhältnis von einfach ungesättigten zu gesättigten Fettsäuren wurde jeweils mit 1 Punkt bewertet, falls der Verzehr über dem Mittelwert der Gruppe lag. Der Fleisch- und Milchprodukte-Konsum musste hingegen unter bestimmten Grenzen liegen, um den Score zu erhöhen. Auch mäßiger Alkoholkonsum zählte im Sinne der Mittelmeerkost als Score-Punkt.

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Kinder-Vakzine: EMA gibt grünes Licht
Die Zahl der Neuinfektionen sinkt weiter: Heute morgen lag sie laut RKI bundesweit bei 1.978 in den letzten 24 Stunden (Vorwoche 2.682). Die 7-Tage-Inzidenz beziffert das RKI mit 35,1. In der Vorwoche betrug sie noch 62,5. 36 neue Todesfälle innerhalb eines Tages wurden gemeldet. Vor einer Woche waren es 43.

EMA: Zulassungsempfehlung für BioNTech/Pfizer-Vakzine ab 12 Jahren
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat grünes Licht für die Zulassung des mRNA-Impfstoffs Comirnaty® von BioNTech/Pfizer für 12- bis 15-Jährige gegeben. Formal muss die EU-Kommission der Erweiterung der Zulassung noch zustimmen. Comirnaty® wäre somit der erste COVID-19-Impfstoff für diese Altersgruppe mit EU-Zulassung. Ab dem 7. Juni könnten dann, wie von Bund und Ländern am letzten Donnerstag vereinbart, in Deutschland Jugendliche gegen eine SARS-CoV-2-Infektion geimpft werden. Das Impfschema entspricht mit 2 Dosen im Abstand von mindestens 3 Wochen dem für Erwachsene.

?Wir haben Daten, die zeigen, dass die Anwendung bei Kindern sicher ist?, betonte der Leiter der Abteilung Impfstrategie bei der EMA, Dr. Marco Cavaleri, auf einer Pressekonferenz am Freitag. In den USA wurde die Vakzine bereits am 10. Mai für 12 bis 15-Jährige zugelassen.

Das Votum der EMA basiert auf im New England Journal of Medicine publizierten Studienergebnissen. Danach trat bei 1.131 geimpften Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren kein Covid-19-Fall auf. In der ungeimpften Kontroll-Gruppe (1.129) waren es dagegen 16. Die Wirksamkeit nach der 2. Impfung beträgt damit 100%. Die Impfreaktionen waren allenfalls leicht und entsprachen denen, die aus anderen Altersgruppen bereits bekannt sind wie Müdigkeit oder Kopfschmerzen.

Ob sich eine noch ausstehende Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) an einer EU-Zulassung orientiert, darf bezweifelt werden. Die Kommission hat gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) bereits angedeutet, dass sie möglicherweise auch bei einem positiven EMA-Votum keine allgemeine Impfempfehlung für alle Kinder geben wolle, sondern nur für vorerkrankte Kinder.

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Veranstaltung zum Thema medizinische Versorgung und Rechte von Geflüchteten
Hey,

diesen Donnerstag (03. Juni 2021 um 19 Uhr) wird es in der abschließenden Veranstaltung unserer aktuellen Reihe um das Thema ?Gesundheitsversorgung nach dem AsylbLG ? Ein Widerspruch zum menschenwürdigen Existenzminimum?? gehen. Schaut gerne vorbei!

Das Thema Gesundheit und medizinische Versorgung ist im letzten Corona-Jahr noch einmal besonders in den gesellschaftlichen Fokus gerückt. Trotzdem ist eine angemessene medizinische und sanitäre Versorgung in Deutschland für Viele immer noch nicht zugänglich. Insbesondere für illegalisierte und/oder geflüchtete Menschen ist der Zugang zur Gesundheitsversorgung eingeschränkt oder mit Hürden und Gefahren verbunden. In diesem Zusammenhang hat u.a. das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum menschwürdigen Existenzminimum Ende 2019 erneut die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des AsylbLG aufgeworfen.

In unserer Kooperationsveranstaltung mit dem Medinetz Göttingen, wollen wir die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete und Menschen ohne Papiere nach dem AsylbLG aus rechtlicher Sicht und durch Erfahrungsberichte des Medinetz beleuchten.
Das Medinetz setzt sich für eine gerechte medizinische Versorgung für Alle ein und bietet ehrenamtliche, medizinische Beratung und Unterstützung für Geflüchtete und Migrant*innen.

Zu Beginn der Veranstaltung wird die promovierte Juristin Dr. Katharina Dinter die rechtlichen Grundlagen der medizinischen Versorgung nach dem AsylbLG darstellen und die Regelungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Völker-, Europa- und Verfassungsrecht hin untersuchen.
Dr. Katharina Dinter setzt sich auf ehrenamtlicher und wissenschaftlicher Ebene für eine Verbesserung der medizinischen Versorgung Geflüchteter ein.
Anschließend werden zwei Expertinnen vom Medinetz Göttingen anhand von konkreten Fallbeispielen darstellen, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung Geflüchteter in der Realität auswirken.

Um in einen interdisziplinären Austausch zu kommen, wird sich eine Diskussionsrunde anschließen, bei der Fragen von Zuschauer*innen möglich und erwünscht sind.
Wir freuen uns auf eine spannende Veranstaltung gemeinsam mit den Referentinnen und vielen interessierten Zuschauer*innen!

Bei Interesse könnt ihr euch ganz einfach über unsere Homepage zur Veranstaltung anmelden: https://rlc-goettingen.de/gesundheitsversorgung-nach-dem-asylblg/

Liebe Grüße und vielleicht bis Donnerstag,
Eure Refugee Law Clinic Göttingen
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Aufopferungsvoller jouhurnalistischer Einsatz
https://www.gmx.net/magazine/panorama/sex-on-the-radio-daenische-reporterin-swingerclub-einsatz-35859628

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Sonntag, 30. Mai 2021
Körperlichkeit
Noch immer hat mein Dojo zu, und Indoortraining im Fitnesscenter ohne Gruppe finde ich öde, schließlich habe ich selber Trainingsgerät zu Hause. Also weite ich mein Heimtraining sukzessive aus. Hatte heute eine Stunde Spinning auf dem Kettler, halbe Stunde Body Combat, neunzig Liegestütze, Langhanteltraining. Zum ersten Mal seit meiner OP habe ich wieder Bauchaufzüge gemacht. Kam alles sehr gut und dürfte fast die Qualität meines Gruppentrainings erreichen. Im Krankenhaus hatte ich sieben Kilo abgenommen, was erfreulicherweise den Bauch völlig zum Verschwinden brachte. In den letzten drei Wochen habe ich wieder vier Kilo zugenommen, was man am Bauch bisher nur wenig sieht - scheint zumindest zur Hälfte Muskelmasse zu sein was ich da aufgebaut habe. Der Bergsommer kann kommen.


In einer Zeitschrift las ich zum Thema Ernährung, Weißbrot sei nicht gut, da es tendenziell dick mache. Die Begründung war seltsam. Ich hatte mal mit einem Biologen zusammengelebt, der gegen Weißbrot, zumindest industriell hergestelltes Toastbrot war weil dieses die Darmzotten verstopfe. Das Argument kann ich nachvollziehen, aber nicht, was in dem Artikel stand. Weißbrot zum Frühstück mache deshalb dick, weil es zu wenig Ballaststoffe enthalte. Daher bekomme man nach etwa zwei bis drei Stunden wieder Hunger und würde dann eine Zwischenmahlzeit einlegen. Deshalb empfehle es sich, zum Frühstück Vollkornbrot zu essen das nachhaltig sättige.


Wie gesagt, seltsame Begründung. Ich habe drei Mahlzeiten am Tag, Frühstück, Mittag und Abendessen. Ich würde nie auf die Idee kommen, außerhalb dieser Mahlzeiten etwas zu essen, ob mit oder ohne Hunger.

Aber wahrscheinlich ist die Disziplin eines Karateka und Wüstenreisenden kein Maßstab.

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Sonntag, 30. Mai 2021
Der Völkermord an den Hereros
Aus gegebenem Anlass relinke ich einen alten Beitrag:

https://che2001.blogger.de/stories/713844/

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Hirschhausen räumt mit Impfmythen auf
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/wissen/Eckart-von-Hirschhausen-raeumt-mit-Impf-Mythen-auf-article22579334.html

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Freitag, 28. Mai 2021
Sexuelle Diskriminierung als Asylgrund - ein steiniger Weg ist zu gehen
Zwischenbericht des LSVD Niedersachsen/Bremen zum Kampf um die Anerkennung schwuler, lesbischer und diverser Geflüchteter


Am 26. März hat der LSVD an die Bundesminister Seehofer und Maas gleichlautende Schreiben zu den ?Outings schwuler bzw. bisexueller Asylbewerber durch Vertrauens-anwält*innen des AA im Auftrag des BAMF in Pakistan und Nigeria? gerichtet? (siehe PDF des Schreibens an Seehofer).



Dazu haben wir am Dienstagabend das auf den 12. Mai datierte gemeinsame Antwortschreiben von BMI und AA auf unser Schreiben erhalten (Siehe PDF).



Vorher hatte sich das BMI bereits ähnlich in einer Antwort auf eine schriftliche Frage von Frau Jelpke MdB geäußert:

https://www.lsvd.de/media/doc/5128/sf493.pdf



Dazu haben wir am Mittwoch eine Pressemitteilung veröffentlicht:

https://www.lsvd.de/de/ct/5153-Outings-queerer-Gefluechteter-Innenministerium-und-Auswaertiges-Amt-gestehen-Fehler-ein-und-sichern-Ueberpruefung-der-Verfahren-zu



Epd berichtete dazu (was von Bild Online (!) aufgegriffen wurde) :

https://www.evangelisch.de/inhalte/186653/26-05-2021/outings-homosexueller-fluechtlinge-bundesregierung-raeumt-fehler-ein

https://www.bild.de/lgbt/2021/lgbt/outings-schwuler-gefluechteter-bundesregierung-raeumt-fehler-ein-76524750.bild.html



Gestern ist nun ein ausführlicher Bericht Der Welt erschien ? der Journalist hatte auch mit einem der beiden Outing Opfer - dem Pakistaner Saad Khan (Name geändert) - gesprochen:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article231403609/Schwule-Asylbewerber-offenbar-durch-Bundesregierung-zwangsgeoutet.html

Anwälte des Auswärtigen Amts haben offenbar homo- und bisexuelle Asylbewerber in ihren Herkunftsländern geoutet ? obwohl dort lange Inhaftierungen oder gar die Todesstrafe drohen. Dabei verstößt dieses Vorgehen gegen die Verfassung. Ein Betroffener erzählt seine Geschichte.



In einem der Fälle hat das BAMF dem geouteten Nigerianer in einem Abhilfebescheid den Flüchtlingsstatus zuerkannt.



Nach dem Antwortschreiben von BMI und AA erwarten wir für die Zukunft ausdrücklich , dass die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss 2 BvR 1899/04 vom 26.01.2005 im Fall einer lesbischen Frau aus dem Libanon ) erfüllt und dass in den weiteren bekannten Outingfällen aus Pakistan, Tansania und Kamerun Aufgrund der geschaffenen Nachfluchtgründe der Flüchtlingsstatus zuerkannt wird

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