Montag, 2. September 2013
Einladung zum Studientag Armutsmigration
che2001, 23:47h
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Einladung
Sonntag, 29. September 2013 | 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Frankfurt | Heinrich-Heine-Str. 3 | SAALBAU Frankfurt-Nied | Clubraum 5
Studientag: Armut und Migration – Armutsmigration
Oder: Warum Armut und existenzielle Perspektivlosigkeit nicht als Flucht- und Migrationsgründe in Europa anerkannt werden
Diesem Fragenbündel wollen wir auf dem Studientag nachgehen. Weltweit versuchen Millionen von Menschen unerträglichen Lebensbedingungen, die durch Armut, Zerstörung der Umwelt und der wirtschaftlichen Lebensgrundlagen und Gewalt bestimmt sind, zu entkommen. Die Chancen für diejenigen, die aus den Randzonen der Globalisierung migrieren, in einem europäischen Land Aufnahme zu finden, sind äußerst gering. Denn „Armut und Zukunftslosigkeit“ werden nicht als legitime Fluchtgründe anerkannt. Die europäischen Staaten behalten sich zudem das Recht vor, darüber zu entscheiden, wer in ihr Land einreisen, sich dort aufhalten und niederlassen darf und wer nicht. Diese „Staatensouveränität“ und ihre zugehörige „Staatsbürgerschaft“ sind Teil der Produktionsbedingungen „illegaler Migration“, die in Europa zugleich aufwendig und folgenreich
bekämpft wird: Hunderte Menschen verlieren ihr Leben alljährlich an den europäischen Außengrenzen. Sogar bestimmte Migrationsgruppen aus den südosteuropäischen EU-Nachbarstaaten werden als „Armutsmigranten“ stigmatisiert, die man alsbald wieder loswerden möchte. Das europäische Migrationsregime trägt dazu bei, die globalen Strukturen der Ungleichheit aufrecht zu erhalten und die unerwünschten Migranten von Europa fern zu halten. Diese europäische Politik widerspricht nicht nur den menschenrechtlichen Ansprüchen von Freiheit und Gleichheit (aller Menschen), sondern stößt sich ebenso hart an allgemeinen Gerechtigkeitsvorstellungen, werden die vergangene und gegenwärtige globale Wirtschaftsexpansion und ihre Folgen mit bedacht. Wie können wir diese Thematik hier und in Europa menschenrechtlich voranbringen?
Ablauf des Studientages 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Begrüßung
Armutsmigration Teil I
Der europäische Kampf gegen die „irreguläre“ Armutsmigration
Referent: Karl Kopp (PRO ASYL)
Diskutiert werden u.a.: Die diversen Facetten der Migration nach Europa: von der Arbeitsmigration bis zu Flucht und Vertreibung. Der Versuch der EU, diesen dynamischen Prozess zu kontrollieren und zu steuern. Die vorrangige Politik der Bekämpfung der „illegalen“ Migration und ihre humanen Kosten. Die Aufteilung der Welt in Zonen des Reichtums sowie der Sicherheit und denen der Armut, Perspektivlosigkeit und Gewalt. Ein Flüchtlingsrecht, das sich nicht auf der Höhe der Zeit bewegt.
Moderierte Diskussion
Pause
Armutsmigration Teil II
Welche Implikationen, Folgen hat die europäische Weigerung, Armut als Fluchtgrund anzuerkennen.
Welche Alternativen bleiben, um die Grenzen der Demokratie zu erweitern?
Referent: Albert Scherr (Komitee für Grundrechte und Demokratie)
Diskutiert werden: Fragen nach den nationalstaatlich beschränkten Menschenrechten, nach Gerechtigkeitsvorstellungen, die die kapitalistischen Ungleichheitsstrukturen reflektieren.
Gibt es eine Alternative zu „offenen Grenzen“? Oder: Wie können die „Grenzen“ der Demokratie
im Kampf um menschenrechtsgemäße Freiheit und Gleichheit verschoben werden.
Flyer http://www.grundrechtekomitee.de/node/591
Einladung
Sonntag, 29. September 2013 | 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Frankfurt | Heinrich-Heine-Str. 3 | SAALBAU Frankfurt-Nied | Clubraum 5
Studientag: Armut und Migration – Armutsmigration
Oder: Warum Armut und existenzielle Perspektivlosigkeit nicht als Flucht- und Migrationsgründe in Europa anerkannt werden
Diesem Fragenbündel wollen wir auf dem Studientag nachgehen. Weltweit versuchen Millionen von Menschen unerträglichen Lebensbedingungen, die durch Armut, Zerstörung der Umwelt und der wirtschaftlichen Lebensgrundlagen und Gewalt bestimmt sind, zu entkommen. Die Chancen für diejenigen, die aus den Randzonen der Globalisierung migrieren, in einem europäischen Land Aufnahme zu finden, sind äußerst gering. Denn „Armut und Zukunftslosigkeit“ werden nicht als legitime Fluchtgründe anerkannt. Die europäischen Staaten behalten sich zudem das Recht vor, darüber zu entscheiden, wer in ihr Land einreisen, sich dort aufhalten und niederlassen darf und wer nicht. Diese „Staatensouveränität“ und ihre zugehörige „Staatsbürgerschaft“ sind Teil der Produktionsbedingungen „illegaler Migration“, die in Europa zugleich aufwendig und folgenreich
bekämpft wird: Hunderte Menschen verlieren ihr Leben alljährlich an den europäischen Außengrenzen. Sogar bestimmte Migrationsgruppen aus den südosteuropäischen EU-Nachbarstaaten werden als „Armutsmigranten“ stigmatisiert, die man alsbald wieder loswerden möchte. Das europäische Migrationsregime trägt dazu bei, die globalen Strukturen der Ungleichheit aufrecht zu erhalten und die unerwünschten Migranten von Europa fern zu halten. Diese europäische Politik widerspricht nicht nur den menschenrechtlichen Ansprüchen von Freiheit und Gleichheit (aller Menschen), sondern stößt sich ebenso hart an allgemeinen Gerechtigkeitsvorstellungen, werden die vergangene und gegenwärtige globale Wirtschaftsexpansion und ihre Folgen mit bedacht. Wie können wir diese Thematik hier und in Europa menschenrechtlich voranbringen?
Ablauf des Studientages 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Begrüßung
Armutsmigration Teil I
Der europäische Kampf gegen die „irreguläre“ Armutsmigration
Referent: Karl Kopp (PRO ASYL)
Diskutiert werden u.a.: Die diversen Facetten der Migration nach Europa: von der Arbeitsmigration bis zu Flucht und Vertreibung. Der Versuch der EU, diesen dynamischen Prozess zu kontrollieren und zu steuern. Die vorrangige Politik der Bekämpfung der „illegalen“ Migration und ihre humanen Kosten. Die Aufteilung der Welt in Zonen des Reichtums sowie der Sicherheit und denen der Armut, Perspektivlosigkeit und Gewalt. Ein Flüchtlingsrecht, das sich nicht auf der Höhe der Zeit bewegt.
Moderierte Diskussion
Pause
Armutsmigration Teil II
Welche Implikationen, Folgen hat die europäische Weigerung, Armut als Fluchtgrund anzuerkennen.
Welche Alternativen bleiben, um die Grenzen der Demokratie zu erweitern?
Referent: Albert Scherr (Komitee für Grundrechte und Demokratie)
Diskutiert werden: Fragen nach den nationalstaatlich beschränkten Menschenrechten, nach Gerechtigkeitsvorstellungen, die die kapitalistischen Ungleichheitsstrukturen reflektieren.
Gibt es eine Alternative zu „offenen Grenzen“? Oder: Wie können die „Grenzen“ der Demokratie
im Kampf um menschenrechtsgemäße Freiheit und Gleichheit verschoben werden.
Flyer http://www.grundrechtekomitee.de/node/591
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Donnerstag, 5. September 2013, 00:00
(Trollbeitrag durch Blogger.de-Admin gelöscht.)
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