Samstag, 13. Februar 2021
Wohnen in Flüchtlingsunterkünften - Stadt Hemmingen hält an rechtswidrigen Gebühren fest
che2001, 00:23h
Die Stadt Hemmingen berechnet Geflüchteten, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, pro Schlafplatz in einem Zweibettzimmer von weniger als 20qm2 monatlich weiterhin 930 €.
Diese Praxis wird aufrecht erhalten, obwohl die Stadt bereits Ende 2019 eine Neuberechnung der Gebühren ankündigte. Mitte 2020 ließ die Stadt Hemmingen ihre Forderung gegen einen der Bewohner vor Gericht sogar gänzlich fallen, wohl um eine Gerichtsentscheidung zu vermeiden, welche die als „Wuchermiete“ skandalisierte Gebühr für rechtswidrig erklärt hätte.
Die Neuberechnung der Gebühren durch die Stadt Hemmingen erfolgte bis heute nicht. Vielmehr wurde kürzlich bekannt, dass die Stadt erneut auf Grundlage der unzutreffenden Gebührenberechnung teilweise Mahnungen über mehrere tausend Euro an die Bewohner_innen versendet und ihnen die Zwangsvollstreckung androht, sofern sie ihre – vermeintlichen – Schulden nicht innerhalb einer Woche begleichen (siehe Mahnung der Stadt Hemmingen vom 03.12.2020).
Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrat Niedersachsen:
„Die Stadt Hemmingen muss ihre Spielräume nutzen und die Höhe der Gebühren unverzüglich rechtskonform und sozialverträglich gestalten. Solange dies nicht passiert, darf sie den Bewohner_innen keine Gebühren berechnen und diese erst Recht nicht zwangsweise eintreiben. Sollte Stadt an ihrer rechtswidrigen Praxis festhalten, muss das Land im Rahmen seiner Fachaufsicht einschreiten.“
Ginge es nach den Bewohner_innen, wären sie schon längst aus der Gemeinschaftsunterkunft ausgezogen. Manche von ihnen dürfen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus jedoch überhaupt nicht umziehen, andere dürfen zwar umziehen, finden aber aufgrund von Knappheit und Diskriminierung keine eigene Wohnung.
Diese Praxis wird aufrecht erhalten, obwohl die Stadt bereits Ende 2019 eine Neuberechnung der Gebühren ankündigte. Mitte 2020 ließ die Stadt Hemmingen ihre Forderung gegen einen der Bewohner vor Gericht sogar gänzlich fallen, wohl um eine Gerichtsentscheidung zu vermeiden, welche die als „Wuchermiete“ skandalisierte Gebühr für rechtswidrig erklärt hätte.
Die Neuberechnung der Gebühren durch die Stadt Hemmingen erfolgte bis heute nicht. Vielmehr wurde kürzlich bekannt, dass die Stadt erneut auf Grundlage der unzutreffenden Gebührenberechnung teilweise Mahnungen über mehrere tausend Euro an die Bewohner_innen versendet und ihnen die Zwangsvollstreckung androht, sofern sie ihre – vermeintlichen – Schulden nicht innerhalb einer Woche begleichen (siehe Mahnung der Stadt Hemmingen vom 03.12.2020).
Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrat Niedersachsen:
„Die Stadt Hemmingen muss ihre Spielräume nutzen und die Höhe der Gebühren unverzüglich rechtskonform und sozialverträglich gestalten. Solange dies nicht passiert, darf sie den Bewohner_innen keine Gebühren berechnen und diese erst Recht nicht zwangsweise eintreiben. Sollte Stadt an ihrer rechtswidrigen Praxis festhalten, muss das Land im Rahmen seiner Fachaufsicht einschreiten.“
Ginge es nach den Bewohner_innen, wären sie schon längst aus der Gemeinschaftsunterkunft ausgezogen. Manche von ihnen dürfen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus jedoch überhaupt nicht umziehen, andere dürfen zwar umziehen, finden aber aufgrund von Knappheit und Diskriminierung keine eigene Wohnung.
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