Montag, 14. August 2023
Neues zur Asylrechtsverschärfung
1) der "Diskussionsentwurf" aus dem BMI zur "Verbesserung der Rückführung" (welch Euphemismus!) ist an sich schon ein Skandal, denn er geht auf eine Vereinbarung der Exekutiven auf Bundes- und Landesebene bei der letzten Ministerpräsident*innen-Konferenz zurück, die dem Versprechen des Ampel-Koalitionsvertrags eines "Paradigmenwechsels" in der Migrationspolitik diametral entgegensteht.
Statt die über Jahre hinweg unter CDU/CSU-Führung verabschiedeten Verschärfungen in der Abschiebungspolitik zurückzunehmen, die schon jetzt in der Praxis zu so viel Leid, unverantwortlichen Abschiebungen und eine nach rechtsstaatlichen Kriterien inakzeptable Härte führen (siehe nur: https://www.abschiebungsreporting.de/), schlägt das BMI unter der Leitung der Sozialdemokratin Nancy Faeser weitere Verschärfungen vor, von denen Seehofer nur "träumen" konnte.

In vorauseilendem Gehorsam wird hier Politik nach den Vorstellungen von Union und AfD gemacht - nutzen wird das bekanntlich nur "dem Original", der AfD, und das rechte Lager wird sich auch nicht mit den immer weiter verschärften Regelungen zufrieden geben, sondern sich darin bestärkt sehen, weitere Einschränkungen der grundlegenden Rechte von (abgelehnten) Schutzsuchenden zu fordern. Es ist ein Elend.


Auf eine für den Abschiebungsalltag besonders fatale geplante Neuregelung macht heute Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der LINKEN, per Pressemitteilung aufmerksam: https://cms.clarabuenger.de/uploads/Ueberraschungsabschiebungen_c2c64df602.pdf

Hierüber berichtete auch Jan Bielicki in der heutigen Süddeutsche Zeitung (Seite 6), online hier:
https://www.sueddeutsche.de/politik/abschiebung-bundesinnenministerium-faeser-1.6118717

Anbei findet sich ein ausführlicher Vermerk von mir zum Thema mit weiteren Erläuterungen und Einzelheiten.


In all den schon bekannten Grausamkeiten des "Diskussionsentwurfs" (Ausweitung Ausreisegewahrsam, Durchsuchung beliebiger Zimmer in Wohnheimen bei Abschiebungen usw., siehe: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/08/diskussionsentwuerfe.html) versteckt, findet sich eine weitere Härte, die bislang noch nicht öffentlich diskutiert wurde: Die Pflicht zur Ankündigung einer konkret bevorstehenden Abschiebung, wenn Betroffene mehr als ein Jahr geduldet wurden und die Duldung widerrufen werden soll, soll demnach künftig ersatzlos wegfallen!

Damit würden Überraschungsabschiebungen ohne weitere Vorankündigung selbst bei seit vielen Jahren geduldeten Menschen zur Pflicht, denn konkrete Abschiebungsvorbereitungen dürfen Betroffenen ansonsten nicht mitgeteilt werden. Schutzregelungen für besonders vulnerable Personen, etwa traumatisierte Geflüchtete, sind nicht vorgesehen. Die Neuregelung wäre in meinen Augen auch ein klarer Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention, denn Überraschungsabschiebungen stellen insbesondere für Kinder eine traumatische Gewalterfahrung dar, die es nach allen Kräften zu verhindern gilt!

Generell verstoßen solche Überraschungsabschiebungen nach längerem Aufenthalt nach meinem Dafürhalten gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit und gegen den Schutz der Menschenwürde, d.h. gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien. Im Umgang mit formell ausreisepflichtigen Menschen sind infolge der jahrelangen Debatten um verschärfte Abschiebungen offenbar jegliche humanitäre Regungen und rechtsstaatliche Hemmungen verloren gegangen. Dass all dies unter einer SPD-Ministerin weiter forciert wird, ist ungeheuerlich.



2) Auf die Lage und Probleme von staatenlosen Menschen bzw. Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit hatte ich in meiner letzten Rundmail vom 13. Juli aufmerksam gemacht.
Der Mediendienst Integration hat noch einmal wichtige Informationen hierzu übersichtlich zusammengestellt, die unter anderem auf der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Gökay Akbulut u.a.) basieren:
https://mediendienst-integration.de/artikel/staatenlose-in-deutschland.html

Gökay Akbulut hat wegen der wichtigen Frage eines institutionalisierten Feststellungsverfahrens zur Staatenlosigkeit noch einmal nachgehakt, nachdem auch die EU-Asylagentur ein solches Verfahren, das es in Deutschland bislang nicht gibt, (indirekt) empfohlen hatte - die Antwort der Bundesregierung findet sich anbei. Hierin stellt die Bundesregierung zwar kein solches Verfahren in Aussicht, aber es werde (immerhin) zusammen mit dem BAMF geprüft, inwieweit die Länder bei der Feststellung der Staatenlosigkeit unterstützt werden könnten - der Vorbehalt noch "zuzuweisender Ressourcen" lässt allerdings nur wenig hoffen, dass zumindest ein Einstieg in ein später dann auch institutionalisiertes einheitliches Verfahren geschafft werden könnte...



3) Die fatale Zustimmung der Bundesregierung im JI-Rat zu erheblichen Verschärfungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Schnellverfahren in faktischer Haft an den EU-Außengrenzen, massive Ausweitung der Drittstaatenregelung zur Auslagerung des Flüchtlingsschutzes usw.) und die nachfolgenden irreführenden und falschen Angaben und Rechtfertigungsversuche von grünen und SPD-Ministerinnen, mit denen die Öffentlichkeit und Abgeordnete getäuscht wurden, sind Gegenstand einer umfassenden Kleinen Anfrage der LINKEN (Clara Bünger u.a.), die zwar noch unbeantwortet ist (eine Antwort wurde für Ende September (!) angekündigt), auf die ich aber dennoch hinweisen möchte, weil die Vorbemerkung und zahlreichen Fragen einen gewissen Informationsgehalt haben und ich nicht weiß, wie groß der diesbezügliche Mehrwert der üblicherweise extrem ausweichenden Antworten der Bundesregierung dann sein wird, hier nachzulesen:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/079/2007911.pdf



Beste Grüße in schweren Zeiten,

Thomas Hohlfeld

-----------------------------------------------------------------
Dr. Thomas Hohlfeld
Referent für Migration und Integration
Fraktion die Linke im Bundestag

... comment