Montag, 14. August 2023
Coming Home
Jetzt bin ich zurück aus den Bergen, wo ich es mir noch habe sehr gut gehen lassen, zwischen Hüttenromantik und Haute Cuisine.







Ich konnte mir ansehen, wie die Energiewende in einem Tiroler Dorf aussieht - Blockheizkraftwerk auf Basis von Forstabfällen, oben eine Sonnenterrasse mit einem Geländer aus Fotovoltaikzellen -




und jetzt heißt es Abschied nehmen von der Flora der Vegetationsgrenze




und ich bin zurück im heimischen, wunderschönen Privatpark.







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Neues zur Asylrechtsverschärfung
1) der "Diskussionsentwurf" aus dem BMI zur "Verbesserung der Rückführung" (welch Euphemismus!) ist an sich schon ein Skandal, denn er geht auf eine Vereinbarung der Exekutiven auf Bundes- und Landesebene bei der letzten Ministerpräsident*innen-Konferenz zurück, die dem Versprechen des Ampel-Koalitionsvertrags eines "Paradigmenwechsels" in der Migrationspolitik diametral entgegensteht.
Statt die über Jahre hinweg unter CDU/CSU-Führung verabschiedeten Verschärfungen in der Abschiebungspolitik zurückzunehmen, die schon jetzt in der Praxis zu so viel Leid, unverantwortlichen Abschiebungen und eine nach rechtsstaatlichen Kriterien inakzeptable Härte führen (siehe nur: https://www.abschiebungsreporting.de/), schlägt das BMI unter der Leitung der Sozialdemokratin Nancy Faeser weitere Verschärfungen vor, von denen Seehofer nur "träumen" konnte.

In vorauseilendem Gehorsam wird hier Politik nach den Vorstellungen von Union und AfD gemacht - nutzen wird das bekanntlich nur "dem Original", der AfD, und das rechte Lager wird sich auch nicht mit den immer weiter verschärften Regelungen zufrieden geben, sondern sich darin bestärkt sehen, weitere Einschränkungen der grundlegenden Rechte von (abgelehnten) Schutzsuchenden zu fordern. Es ist ein Elend.


Auf eine für den Abschiebungsalltag besonders fatale geplante Neuregelung macht heute Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der LINKEN, per Pressemitteilung aufmerksam: https://cms.clarabuenger.de/uploads/Ueberraschungsabschiebungen_c2c64df602.pdf

Hierüber berichtete auch Jan Bielicki in der heutigen Süddeutsche Zeitung (Seite 6), online hier:
https://www.sueddeutsche.de/politik/abschiebung-bundesinnenministerium-faeser-1.6118717

Anbei findet sich ein ausführlicher Vermerk von mir zum Thema mit weiteren Erläuterungen und Einzelheiten.


In all den schon bekannten Grausamkeiten des "Diskussionsentwurfs" (Ausweitung Ausreisegewahrsam, Durchsuchung beliebiger Zimmer in Wohnheimen bei Abschiebungen usw., siehe: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/08/diskussionsentwuerfe.html) versteckt, findet sich eine weitere Härte, die bislang noch nicht öffentlich diskutiert wurde: Die Pflicht zur Ankündigung einer konkret bevorstehenden Abschiebung, wenn Betroffene mehr als ein Jahr geduldet wurden und die Duldung widerrufen werden soll, soll demnach künftig ersatzlos wegfallen!

Damit würden Überraschungsabschiebungen ohne weitere Vorankündigung selbst bei seit vielen Jahren geduldeten Menschen zur Pflicht, denn konkrete Abschiebungsvorbereitungen dürfen Betroffenen ansonsten nicht mitgeteilt werden. Schutzregelungen für besonders vulnerable Personen, etwa traumatisierte Geflüchtete, sind nicht vorgesehen. Die Neuregelung wäre in meinen Augen auch ein klarer Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention, denn Überraschungsabschiebungen stellen insbesondere für Kinder eine traumatische Gewalterfahrung dar, die es nach allen Kräften zu verhindern gilt!

Generell verstoßen solche Überraschungsabschiebungen nach längerem Aufenthalt nach meinem Dafürhalten gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit und gegen den Schutz der Menschenwürde, d.h. gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien. Im Umgang mit formell ausreisepflichtigen Menschen sind infolge der jahrelangen Debatten um verschärfte Abschiebungen offenbar jegliche humanitäre Regungen und rechtsstaatliche Hemmungen verloren gegangen. Dass all dies unter einer SPD-Ministerin weiter forciert wird, ist ungeheuerlich.



2) Auf die Lage und Probleme von staatenlosen Menschen bzw. Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit hatte ich in meiner letzten Rundmail vom 13. Juli aufmerksam gemacht.
Der Mediendienst Integration hat noch einmal wichtige Informationen hierzu übersichtlich zusammengestellt, die unter anderem auf der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Gökay Akbulut u.a.) basieren:
https://mediendienst-integration.de/artikel/staatenlose-in-deutschland.html

Gökay Akbulut hat wegen der wichtigen Frage eines institutionalisierten Feststellungsverfahrens zur Staatenlosigkeit noch einmal nachgehakt, nachdem auch die EU-Asylagentur ein solches Verfahren, das es in Deutschland bislang nicht gibt, (indirekt) empfohlen hatte - die Antwort der Bundesregierung findet sich anbei. Hierin stellt die Bundesregierung zwar kein solches Verfahren in Aussicht, aber es werde (immerhin) zusammen mit dem BAMF geprüft, inwieweit die Länder bei der Feststellung der Staatenlosigkeit unterstützt werden könnten - der Vorbehalt noch "zuzuweisender Ressourcen" lässt allerdings nur wenig hoffen, dass zumindest ein Einstieg in ein später dann auch institutionalisiertes einheitliches Verfahren geschafft werden könnte...



3) Die fatale Zustimmung der Bundesregierung im JI-Rat zu erheblichen Verschärfungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Schnellverfahren in faktischer Haft an den EU-Außengrenzen, massive Ausweitung der Drittstaatenregelung zur Auslagerung des Flüchtlingsschutzes usw.) und die nachfolgenden irreführenden und falschen Angaben und Rechtfertigungsversuche von grünen und SPD-Ministerinnen, mit denen die Öffentlichkeit und Abgeordnete getäuscht wurden, sind Gegenstand einer umfassenden Kleinen Anfrage der LINKEN (Clara Bünger u.a.), die zwar noch unbeantwortet ist (eine Antwort wurde für Ende September (!) angekündigt), auf die ich aber dennoch hinweisen möchte, weil die Vorbemerkung und zahlreichen Fragen einen gewissen Informationsgehalt haben und ich nicht weiß, wie groß der diesbezügliche Mehrwert der üblicherweise extrem ausweichenden Antworten der Bundesregierung dann sein wird, hier nachzulesen:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/079/2007911.pdf



Beste Grüße in schweren Zeiten,

Thomas Hohlfeld

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Dr. Thomas Hohlfeld
Referent für Migration und Integration
Fraktion die Linke im Bundestag

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Zahlen zum Familiennachzug aus Afghanistan nach Deutschland
Hier sind neue Zahlen zum Familiennachzug für Afghan*innen seit 2018:
https://fragdenstaat.de/anfrage/familiennachzug-afghanistan-seit-2015/

Zusammengefasst: Zwischen dem 01.01.2018 und dem 06.07.2023 wurden
insgesamt 1745 Visa zum Zweck des Familiennachzugs (ohne den
Familiennachzug zu Menschen mit subsidiärem Schutzstatus) an
Afghan*innen erteilt. Das entspricht etwa 26 Personen pro Monat.

Die Botschaft in Pakistan erteilt deutlich mehr Visa als die in Teheran
oder Neu Delhi. Allerdings ist mir immer noch nicht klar, was die
Angaben "Islamabad (AFG)" bedeuten, da meines Wissens nach keine
abgetrennte Warteliste für Afghan*innen existiert, die lange Zeit in
Pakistan leben (im Gegensatz zur Situation im Iran). Interessant finde
ich auch, dass vermutlich 69 Visa nach §36 Abs. 2 AufenthG erteilt wurden.

Ebenfalls wichtig: Derzeit warten 10.253 Terminanfragen auf eine
Antwort, und 4.016 Menschen warten auf einen Termin für einen Nachzug zu
jemandem mit subsidiärem Schutz. Wenn die Terminanfragen (ohne
subsidiären Schutz) für Einzelpersonen wären (was sie natürlich nicht
sind, sondern für ganze Familien), würde das Auswärtige Amt (angenommen,
die Kapazität wird nicht erhöht) 32 Jahre benötigen, um alle zu
bearbeiten. Wir sehen uns alle im Jahr 2056.

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