Dienstag, 23. Juni 2026
Das AfD-Wahlprogramm und die Arbeitslosen
Es entbehrt keiner unfreiwilligen Ironie, dass eine Partei, die zu 38% von Arbeitslosen gewählt wird es gar nicht gut mit diesem Teil ihrer Wählerbasis meint.

AfD änderte noch mal das Wahlprogramm beim Bürgergeld und Arbeitslosengeld
Das Bürgergeld ist Wahlkampfthema – auf Kosten von Bürgergeld-Beziehern. Die AfD hat nunmehr noch einmal ihre Forderungen zur Grundsicherung bzw. dem Bürgergeld im Wahlprogramm geändert.
Grundsicherung erst nach zehn Jahren Beiträgen
Die AfD will nicht nur das Bürgergeld abschaffen und durch eine „aktivierende Grundsicherung“ ersetzen, sondern auch den Zwang zur Arbeit trotz Sozialleistungen deutlich verschärfen.
Bei der Grundsicherung plant die AfD: Wer kein deutscher Staatsbürger ist, hat erst Anspruch darauf, wenn er zehn Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.” Im Klartext: Wer keinen deutschen Pass hat, muss zwar, laut AfD Steuern und Sozialabgaben zahlen, hat aber über viele Jahre bei Hilfebedürftigkeit nicht einmal Anspruch auf das Existenzminimum.
So erklärte die AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel gegenüber NTV: „Um es klar zu sagen: Für ausländische Bürger in unserem Land wird es keine Sozialleistungen mehr geben. Das werden wir streichen.“
Zwangsarbeit bei Bürgergeld
Wer Grundsicherung bezieht, muss zudem laut AfD nach sechs Monaten „gemeinnützige Arbeit“ leisten. Zusätzlich zu diesem Arbeitszwang will die AfD den nach dem Existenzminimum berechneten Regelsatz für alle Empfänger der Grundsicherung kürzen, und damit generell unter das Existenzminimum drücken, denn der Regelsatz ist nach einem festen Schlüssel am Existenzminimum ausgerichtet.
Die AfD geht hier über die CDU / CSU hinaus, die ebenfalls noch stärkeren Druck auf Leistungsberechtigte ausüben will, als es bereits der Fall ist und plant, das Bürgergeld durch eine „Neue Grundsicherung“ ersetzen. Im Unterschied zur AfD fordert die Union allerdings keine generelle Zwangsarbeit für Bezieher dieser Sozialleistung nach sechs Monaten.
Verschärfung beim Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld ist keine staatliche Sozialleistung, sondern eine Sozialversicherungsleistung. Erwerbstätige zahlen also in die Arbeitslosenversicherung ebenso ein wie in die gesetzliche Rentenversicherung und in die Krankenversicherung, um so im Fall der Erwerbslosigkeit, bei Krankheit oder in der Rente die jeweilige Gegenleistung zu erhalten.
Laut AfD soll ein Anspruch auf Arbeitslosengeld erst nach drei Jahren Beiträgen gelten und nicht nach einem Jahr. Wer erwerbstätig ist ist und seinen Job verliert, rutscht, nach dem Plan der AfD, viel schneller ins Bürgergeld, das jetzt bereits niedriger ist als Arbeitslosengeld.
Da die AfD das Bürgergeld unter das Existenzminimum drücken will, gerieten Menschen, die ihre Arbeit verlieren, viel schneller direkt unter das Existenzminimum, wenn sich die Rechtsextremen durchsetzen würden.

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