Sonntag, 20. Dezember 2009
Gewissensfrage
che2001, 00:43h
Da bin ich nun von einem Schwarm junger Studentinnen umgeben, eine hübscher als die andere, man könnte mit ihnen einen Laufsteg bestücken, und mindestens Eine hat sich in mich verliebt. Ich wäre gar nicht abgeneigt, frage mich aber: Darf ich das? Die sind ja alle volljährig, trotzdem von mir notenabhängig, und zwischen der spürbaren Süße und dem vernünftigen "Halt!" weiß ich nicht so richtig, was ich tun soll.
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avantgarde,
Sonntag, 20. Dezember 2009, 03:41
Alter ist nicht das Problem, "notenabhängig" aber schon.
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microgod,
Sonntag, 20. Dezember 2009, 06:01
Wenn mindestens eine auch noch gut kochen kann, warum nicht?
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croco,
Sonntag, 20. Dezember 2009, 18:27
Gesetzeslage prüfen :-))
Arbeitsplatzsicherungsgesetz.....
Arbeitsplatzsicherungsgesetz.....
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first_dr.dean,
Montag, 21. Dezember 2009, 18:34
Also: Loß!
Liebe ist etwas zutiefst Privates. Mir würde nicht der Umstand als Solcher, nicht die Notenvergabe (wo Du Dich sowieso nicht beeinflussen lassen würdest) beunruhigen, sondern das deutlich asymetrische Element beim Kennenlernen. Der große Dozent ist in meinen Augen das falsche Rollenmodell, aber vielleicht bin ich da zu spießig. Für mich fühlt sich das falsch an, aber ich kenne die Umstände des Einzelfalles nicht. Wenn die betreffende bzw. betroffene Dame sehr selbstbewusst sein sollte, dann hätte ich an Deiner Stelle schon deutlich weniger Bedenken.
Einer Liebe fortzurennen ist feige und falsch, und das gilt erst recht, wenn es im Maximalfall lediglich um ein Lehrverhältnis geht. Aber nicht einmal das tut es.
Also: Loß!
Einer Liebe fortzurennen ist feige und falsch, und das gilt erst recht, wenn es im Maximalfall lediglich um ein Lehrverhältnis geht. Aber nicht einmal das tut es.
Also: Loß!
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stefanolix,
Montag, 21. Dezember 2009, 19:05
Wenn das Argument »Abhängigkeit« noch nicht genügend zieht: möchtest Du eines Tages mit Bild in der BILD stehen, wenn die Sache auffliegt?
Warte, bis die Ergebnisse der von Dir verantworteten Prüfungen rechtskräftig sind. Wenn sie bis dahin noch verliebt ist, dann ist es wirklich etwas wert …
Warte, bis die Ergebnisse der von Dir verantworteten Prüfungen rechtskräftig sind. Wenn sie bis dahin noch verliebt ist, dann ist es wirklich etwas wert …
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che2001,
Montag, 21. Dezember 2009, 19:11
Bloß nicht, meine Schwester stand schon mal als "Sex-Lehrerin" in einem Schmierblatt, das reicht. Du hast völlig Recht.
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conma,
Dienstag, 22. Dezember 2009, 09:14
Bei mir war es ähnlich. Ich war die Studentin, inzwischen bin ich seine Frau (schon seit Jahren).
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kritik-und-kunst,
Dienstag, 22. Dezember 2009, 13:26
tja, was sagt der Altmeister (Goethe) dazu? ganz einfach: Wenn es Liebe ist?
Fürn netten Bumms: Finger wech.
Wenn es Liebe ist, zieht kein Dienstrecht...
Fürn netten Bumms: Finger wech.
Wenn es Liebe ist, zieht kein Dienstrecht...
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willy56,
Dienstag, 22. Dezember 2009, 16:17
Lass es bleiben; es sei denn, ihr beide seid bereit, irgendwo nach Übersee zu gehen und dort neu anzufangen.
Aber auch das geht meistens schief.
Aber auch das geht meistens schief.
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