Dienstag, 5. Januar 2010
Abschiebungen stoppen - es lohnt sich immer!
Der Versuch des Landkreis Wesermarsch, die Abschiebung eines Flüchtlings nach Syrien durchzusetzen, ist im letzten Moment verhindert worden: Der Betroffene befand sich bereits im Flugzeug in Frankfurt und sollte um 15 Uhr abgeschoben werden.

Seit dem vom BMI verfügten Abschiebungsmoratorium für Flüchtlinge aus Syrien am 16.12.2009 war dies bundesweit der bislang erste und einzige Abschiebungsversuch nach Syrien. Das BMI hatte aufgrund diverser Fälle von Festnahme nach Abschiebung die Bundesländer gebeten, auf Abschiebungen nach Syrien vorerst zu verzichten und auf die Möglichkeit der Folgeantragstellung hinzuweisen.

Das nach Bekanntwerden des Abschiebungsversuchs um 10 Uhr eingeschaltete niedersächsische Innenministerium hatte die Abschiebung bis 13.00 Uhr nicht gestoppt und war für uns telefonisch nicht mehr zu erreichen. Die Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch teilt stattdessen mit, dass das Innenministerium die Abschiebung befürwortet habe. Daraufhin stellte der vom Refugium Wesermarsch kurzfristig beauftragte Rechtsanwalt Hausin aus Oldenburg beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylfolgeantrag beim Bundesamt in Oldenburg. Dieses ordnete vor einigen Minuten an, dass die Abschiebung nicht vollzogen werden dürfe.

Es spricht für sich, wie das niedersächsische Innenministerium mit der Bitte des BMI verfahren ist, vor dem Hintergrund mehrerer Fälle von Inhaftierungen nach Abschiebung vorerst keine Flüchtlinge mehr nach Syrien abzuschieben. Auch drei Wochen nach Eintreffen des Schreibens des Bundesinnenministeriums weiß in Niedersachsen offenbar keine einzige Ausländerbehörde davon.

Einzugreifen ist also nötig, sinnvoll und möglich. In diesem Sinne frohes Schaffen an alle Aktiven!

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Presseerklärung des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein dazu:
http://www.frsh.de/presse/pe_22_01_2010.htm

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Al Qamischli: Kenco während seiner Haft doch Folter ausgesetzt
http://www.nadir.org/nadir/initiativ/isku/pressekurdturk/2010/04/04.htm

28. Januar 2009 – Xalid Mio Kenco ist am 19. Januar 2010 illegal über die grüne Grenze von Syrien in die Türkei geflohen. In Ankara stellte er beim UNHCR einen Antrag auf Asyl, über den bis zum 7. April entschieden werden soll. Bis dahin kann er sich in der Türkei aufhalten.
In einem Telefonat mit KurdWatch am 28. Januar 2009 erklärte Kenco, während seiner anfänglichen Haft in al Qamischli sieben Tage in einer Einzelzelle festgehalten worden zu sein. Diese sei so klein gewesen, dass er sich zum Schlafen nicht habe ausstrecken können. Es sei vollkommen dunkel gewesen, so dass er nicht zwischen seiner Wasserflasche und der Flasche, die ihm zum urinieren überlassen worden war, habe unterscheiden können. Es sei ihm nur einmal täglich erlaubt gewesen, die Zelle zum Stuhlgang zu verlassen. Insgesamt sei er vier Tage lang von Mitgliedern der Staatssicherheit verhört worden. Während sämtlicher Verhöre habe man ihm die Augen verbunden und die Hände auf den Rücken gefesselt. Er sei beschimpft, geohrfeigt sowie mit Kabeln auf die Füße und andere Körperteile geschlagen worden. Auch während der folgenden, zweitägigen Verhöre durch die Staatssicherheit in Damaskus seien seine Augen verbunden und die Hände gefesselt gewesen und er sei geschlagen worden. Zentral während dieser Verhöre sei die Frage gewesen, ob er an einer Kundgebung am 10. Dezember 2008 in Berlin gegen das Rückübernahmeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Syrien teilgenommen habe. Um weitere Schläge zu vermeiden, habe er schließlich zugegeben, unter den Teilnehmern der Kundgebung gewesen zu sein. Vor Gericht wurde ihm die Frage nach dieser Teilnahme erneut gestellt – hier habe er sie jedoch verneint. Ebenfalls verneint habe er die Frage nach einer Asylantragstellung in Deutschland. Einer der Anwälte Kencos hatte uns bereits zuvor informiert, dass dessen Teilnahme an der Kundgebung am 10. Dezember 2008 Gegenstand der Verhandlung vom 5. Oktober 2009 gewesen ist.
Xalid Mio Kenco war am 1. September 2009 aus der Bundesrepublik Deutschland nach Syrien abgeschoben, dort inhaftiert und unter Berufung auf Artikel 287 Strafgesetzbuch wegen wissentlicher Verbreitung falscher oder übertriebener Informationen im Ausland angeklagt worden. Seine nächste Verhandlung vor dem Militäreinzelrichter in al Qamischli ist auf den 8. Februar 2010 terminiert.

http://www.kurdwatch.org/pel?cid=156
ISKU | Informationsstelle Kurdistan

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Hammerhart, mal wieder. Das ist kurdischer Alltag.

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