Mittwoch, 27. Juni 2012
Niedersachsen immer eine Spur rassistischer als der kleine Nachbar
Da wird gerade in Niedersachsen die Härtefallregelung für Flüchtlinge zu Gunsten der Betroffenen verändert, und was fällt auf? Es lohnt sich ein Vergleich mit der
Härtefallverordnung des Landes Bremen. Die
Unterschiede zur niedersächsischen HFK-Verordnung springen ins Auge:

- Andere Zusammensetzung der HFK: Beteiligung von migrantischen Verbänden und NGOs
- Gravierend weniger Ausschlussgründe, insbes. kein Regelausschluss bei Bezug (ergänzender) öffentlicher Mittel.

siehe auch:
http://www.nds-fluerat.org/8575/pressemitteilungen/haertefallkommission-landesregierung-beschliesst-neue-regelungen/




Zu der am 26.Juni 2012 vom niedersächsischen Kabinett beschlossenen Änderung der Härtefallkommissionsverordnung erklärt die integrationspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Silke Lesemann:



„Wiederholt hat die Härtefallkommission des Landes Niedersachsen schwere Krisen durchstehen müssen. In den vergangenen Jahren haben immer wieder Mitglieder die Kommission aus Protest verlassen oder die Arbeit unter den von Innenminister Schünemann diktierten Bedingungen aufgekündigt.

Trotz massiver Kritik der Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, von Kirchen und Flüchtlingshilfeorganisationen hat Schünemann keine Veränderung an der Zusammensetzung der Kommission zugelassen. Wir fordern weiterhin die Aufnahme eines neunten stimmberechtigten Mitglieds aus dem Bereich der Menschenrechtsorganisationen oder der Flüchtlingssozialarbeit.

Das Zustandekommen von Beschlüssen wird weiterhin für Ärger sorgen, weil sich die einfache Mehrheit nach der Definition von Schünemann an der Gesamtzahl der Ausschussmitglieder bemisst, nicht an der Zahl der tatsächlich anwesenden Mitglieder. Fehlt bei einer Sitzung also ein einziges Mitglied, was nicht selten vorkommt, ist eine Mehrheit also nicht mit vier Stimmen sondern erst mit fünf Stimmen erreicht. De facto bleibt es also bei Zweidrittel-Mehrheiten.

Die Kommission ist hochkarätig mit erfahrenen Menschen besetzt. Der Innenminister muss zwar aus formalen rechtlichen Gründen die Entscheidung umsetzen, eine Ablehnung durch den Innenminister führt die Härtefallkommission allerdings in die Bedeutungslosigkeit.“

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