Montag, 1. Juli 2013
Menschenunwürdigen Umgang mit Flüchtlingen beenden
Stellungnahme von Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag

"Es ist einfach zynisch, wenn Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) und Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sowie einige Medien meinen, der deutsche Staat konnte nicht weiter zusehen, wie sich Menschen auf offener Straße zu Tode hungern und dursten. Es ist wohl für einige besser, wenn Menschen nicht in Deutschland wegen menschenunwürdiger Bedingungen sterben, sondern in den Tod abgeschoben werden“, erklärt Sevim Dagdelen, Sprecherin für Migration und Integration der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag anlässlich der Räumung des Flüchtlingscamps auf dem Münchner Rindermarkt. Dagdelen weiter:



„Seit am 26. Mai 1993 über zwei Drittel der Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU, SPD und FDP die Axt an das Grundrecht auf Asyl setzten und es zur Unkenntlichkeit verstümmelten, kämpfen Flüchtlinge für die Gewährleistung einer menschenwürdigen Flüchtlingspolitik. Es ist Deutschland und die staatliche Gewalt, die Menschen zur Verzweiflung treibt, indem Flüchtlinge zur Abschreckung menschenunwürdig behandelt werden. Deutschland ist maßgeblich verantwortlich dafür, dass die Grenzen der EU zu Hochsicherheitsgrenzen gegen Flüchtlinge ausgebaut werden und nur wenige Flüchtlinge überhaupt noch Deutschland erreichen. Und wem das gelingt, wird diskriminierenden Regelungen.



Die Proteste von Flüchtlingen machen eindringlich auf die unhaltbaren staatlichen Beschränkungen des Lebens von Schutzsuchenden in Deutschland aufmerksam. DIE LINKE. unterstützt die Forderungen von Betroffenen und Verbänden solidarisch. DIE LINKE. fordert deshalb die längst überfällige Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, inklusive des entwürdigenden und krank machenden Sachleistungs- und Lagersystems und der nur eingeschränkten Gesundheitsversorgung. Asylsuchende und Geduldete sollen zudem von Beginn an arbeiten und für sich selbst sorgen können. Auch für die europaweit einmalig strenge und strafbewehrte Beschränkung der Bewegungsfreiheit durch die sogenannte Residenzpflicht gibt es keinerlei Rechtfertigung. Die polizeilich-praktische Umsetzung dieser Vorschrift geht zudem einher mit rassistischen Kontrollpraktiken (racial profiling) und führt zur Stigmatisierung der Betroffenen.“



Berlin, 1. Juli 2013

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