Montag, 28. November 2016
Türkei gilt weiterhin als sicherer Drittstaat
http://www.ulla-jelpke.de/2016/11/bundesregierung-brueskiert-den-unhcr-und-ignoriert-verletzung-von-fluechtlingsrechten-in-der-tuerkei/


Frage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Die Linke): „Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen des UNHCR-Direktors Vincent Cochetal (https://euobserver.com/migration/135279), dass im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens in die Türkei zurückverbrachte syrische Flüchtlinge dort keinerlei temporären Schutz erhalten hätten und dem UNHCR seit dem Putschversuch der Zugang zu Unterbringungen von Flüchtlingen in der Türkei verwehrt worden sei, insbesondere hinsichtlich der menschenrechtlichen Verantwortung für die zurückverbrachten Flüchtlinge und angesichts der beim EU-Türkei-Abkommen abgegebenen Zusicherungen, und inwiefern kann die Türkei vor diesem Hintergrund und angesichts der massiven Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien nach dem gescheiterten Putschversuch nach Auffassung der Bundesregierung (noch) als sicherer Drittstaat angesehen werden (bitte begründen)?

Antwort der Bundesregierung vom 22.11.2016: In der EU-Türkei-Erklärung vom 18.3.2016 ist festgehalten, dass in die Türkei zurückgeführte Migratnen nach den einschlägigen internationalen Standards und in Bezug auf den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung geschützt werden.
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, welche die in der Fragestellung zitierte Aussage des UNHCR-Europa-Direktors Cochetel bestätigen. Konsequenzen des gescheiterten Putschversuchs spezifisch für die Lage von Flüchtlingen und Migranten in der Türkei sind der Bundesregierung nicht bekannt. Bezüglich der Haltung der Bundesregierung zur möglichen Einstufung der Türkei als sicherer Drittstaat wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 29.08.2016 (BT-Drs. 18/9506) auf die Frage 15a bis 15f und 15h der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE verwiesen. Schriftliche Fragen für den Monat November 2016. Frage Nummer 11-107

... comment