Mittwoch, 13. Oktober 2021
30 Monate auf Warteschleife im Dublin-Verfahren Corona-Maßnahmen sollen Menschenleben schützen ? für Schutzsuchende können sie bedrohlich sein.
Seit Monaten erleben wir, dass das öffentliche Leben immer wieder stillsteht oder erheblich heruntergefahren wird. Doch das Leben der meisten Menschen steht aber nicht still.
Diese Erfahrung müssen viele Schutzsuchende in besonderem Maße machen.

Wir schildern hier den Fall von Ahmed Abdi Ali und Abdinasir Hamdi, die sich nun seit 30 Monaten in der Warteschleife ihres Dublinverfahrens wieder finden:
Die beiden jungen Leute mussten aufgrund akuter Lebensbedrohung aus Somalia fliehen. Im November 2018 stellten sie in Deutschland einen Antrag auf Asyl und stellen nun einen Stillstand ihres Verfahrens fest, der sie unter dem Vorwand coronabedingter Prozesshemmnisse in andauernder Abschiebebedrohung hält.

Zwar wurde die Abschiebeandrohung für Frau Hamdi nach 18 Monaten ausgesetzt. Für Herrn Abdi Ali hält das BAMF aber trotz Ablauf der sogenannten Dublinfrist, in der Menschen innerhalb Europas im Laufe von "regulär" maximal 18 Monaten abgeschoben werden dürfen, nun schon seit 30 Monaten an der Absicht fest, ihn nach Norwegen zurück zu schieben. In Norwegen aber droht ihm eine umgehende sogenannte Kettenabschiebung nach Somalia. Da er dort sowohl von den islamistischen Milizen, sowie der Teilregierung verfolgt wird, wartet dort der sichere Tod auf ihn.
Hier werden Coronaschutzmaßnahmen ohne rechtliche Grundlage als Begründung vorgeschoben, um einen rechtsfreien Raum für die willkürliche Verlängerung der Abschiebeandrohung zu schaffen. Es gibt inzwischen Gerichtsurteile, die eine Verlängerung der Dublinfrist wegen Corona-Maßnahmen nicht zulassen, denn die Asylgesetzgebung untersagt eine Verlängerung der Dublinfrist über 18 Monate hinaus.
Zudem würde die Abschiebung Herrn Abdi Ali von seiner Frau, die er 2018 in Norwegen religiös heiratete, und seinen 2 kleinen Kindern trennen. Die bestehende Vaterschaftsanerkennung und notarielle Sorgerechtserklärung wird vom BAMF nicht akzeptiert.
Auch hier missachtet das BAMF das geltende Recht, dass Familien nicht auseinandergerissen werden dürfen. Seine Frau ist zudem krank und braucht ihren Mann dringend zur Versorgung der Kinder an ihrer Seite. Zu alledem kommt hinzu, dass Frau Hamdi gezwungen werden soll, alleine mit ihrem inzwischen 4 monatigen Säugling und dem 1 ½ jährigen Kleinkind in einer Flüchtlingssammelunterkunft zu leben, wo sie aufgrund starker Schmerzen mit der Versorgung der Kinder überfordert sein würde.
Ein solcher Aufenthalt führte zudem zu einer Retraumatisierung, die von Gewalterfahrungen in einem berüchtigten unterirdischen Gefängnis in Äthiopien herrühren. Sie ist eine von wenigen Überlebenden dieses Martyriums.
Mögliche Umzüge in Privatwohnungen wurden ihr schon zweimal verwehrt. Ein Antrag auf Änderung der Wohnsitzauflage wird von der zuständigen Sozialbehörde Eschwege nicht bearbeitet.

Wir können nicht akzeptieren, dass Behörden einen Stopp der Bearbeitung dieses Vorgangs einlegen und dabei das Recht brechen und das tatsächliche Leben von Menschen außer Acht lassen!
Das Leben geht nämlich weiter und damit alle Bedürfnisse, die zum Leben notwendig sind. Dazu gehören Wohnen, Essen, Trinken, Gesundheitsversorgung sowie Sicherheit, Perspektive, Bildung, Sprache-Lernen, Arbeiten. All dies wird seit nunmehr 30 Monaten, das sind 2 1/2 Jahre (!) der Familie Abdi Ali/Hamdi verwehrt.

Diese unerträgliche Situation muss dringend beendet werden!

Die Abschiebeandrohung für Ahmed Abdi Ali muss sofort aufgehoben werden!

Der Familie muss eine dezentrale Unterbringung, die sich besonders nach den gesundheitlichen Erfordernissen richtet, erlaubt werden!

Göttinger Initiative Bürger*Asyl ? Jetzt!

Die Göttinger Initiative Bürger*Asyl ? Jetzt! Ist dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Spenden bitte an: Arbeitskreis Asyl Göttingen e.V., Sparkasse Göttingen, IBAN: DE03 2605 0001 0001 0775 02. Stichwort: Spende Bürger*Asyl. Die Spenden an den Ak Asyl sind ab 50 Euro/Jahr steuerlich absetzbar. Gebt deshalb Namen und Anschrift auf der Überweisung an
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