Montag, 18. Februar 2019
Rolle rückwärts: Flüchtlingsrat kritisiert Verschärfung der Abschiebungspraxis
Die niedersächsische Landesregierung will eine zentrale Abschiebungsbehörde einrichten, die „die Chance einer weiteren Verfahrensoptimierung“ biete und „mit der Verbesserungspotenziale im Rückführungsvollzug besser genutzt werden“ sollen. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen lehnt die Pläne der Landesregierung ab, da sie die Abschiebungspraxis in Niedersachsen weiter verschärfen würden.

Laut einem „Entwurfspapier“ des Innenministeriums vom 11.01.2019 will die Landesregierung den örtlichen Ausländerbehörden die Zuständigkeit für den ausländerrechtlichen Umgang mit abgelehnten Flüchtlingen entziehen und zukünftig selbst entscheiden, welche Personen geduldet und welche abgeschoben werden. Dazu soll eine „Zentrale Ausländerbehörde“ mit bis zu 200 Angestellten geschaffen werden. Im Haushalt für 2019 wurden über die sog. „technische Liste“ bereits 50 neue Stellen eingestellt. Mit der Umsetzung soll ab Mitte 2019 begonnen werden.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen lehnt die geplante Schaffung einer niedersächsischen Abschiebungsbehörde, die zunächst an die Landesaufnahmebehörde angebunden werden soll, mit Nachdruck ab. „Schon heute kommt es aufgrund des künstlich entfachten und sachlich nicht begründeten politischen Drucks immer wieder zu haarsträubenden Szenen, wenn Menschen nachts ohne Ankündigung zur Abschiebung abgeholt werden, obwohl schwere Krankheiten attestiert wurden und Gerichtsverfahren anhängig sind,“ so Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Niedersachsen. Mehrfach ist es auch in Niedersachsen in den letzten Jahren zu rechtswidrigen Abschiebungen und Abschiebungsversuchen gekommen, weil die örtlichen Behörden über den aktuellen Stand nicht informiert waren oder noch schnell vor Fristablauf eine Abschiebung durchsetzen wollten.

Eine solche Entwicklung wird sich mit einer niedersächsischen Abschiebungszentrale weiter verschärfen. Denn eine Ausländerbehörde vor Ort wird über aktuelle Entwicklungen stets besser informiert und näher an den Betroffenen dran sein als eine weit entfernte Landesabschiebungsbehörde: Auch künftig werden geduldete Flüchtlinge bei ihren Kommunen Ausbildungsduldungen beantragen, Heiraten anmelden oder Operationen im Krankenhaus terminieren, während eine zentrale Ausländerbehörde in Unkenntnis solcher Entwicklungen die Abschiebungsmaschinerie in Gang setzt.

Es ist geradezu gespenstisch, in welchem Ausmaß die Rechtspopulisten mittlerweile die Meinungsführerschaft in der Flüchtlingspolitik übernommen haben und die Themen bestimmen: Vor gerade einmal vier Jahren verkündete der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) eine grundsätzliche Abkehr von der Abschiebungspolitik seines Vorgängers Uwe Schünemann (CDU). Die Landesregierung wolle mehr Menschlichkeit in der Ausländer- und Flüchtlingspolitik an den Tag legen: „Mit dem […] eingeleiteten Paradigmenwechsel in der Flüchtlings- und Ausländerpolitik wurde bei Abschiebungen deutlich mehr Rücksicht auf die Belange der betroffenen Menschen genommen. Seitdem steht nicht mehr allein der ordnungsrechtliche Vollzug des Aufenthaltsgesetzes im Vordergrund, sondern es bestimmen viel stärker humanitäre Gesichtspunkte die Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen“, so der niedersächsische Innenminister in seiner Presseerklärung vom 23.09.2014.

Obwohl die Zahl der geduldeten und ausreisepflichtigen Flüchtlinge heute nur geringfügig höher ist als 2014, hat sich der Umgang mit diesen Menschen inzwischen radikal geändert: Die 2014 als Ausdruck von Fairness und Menschlichkeit gefeierte Ankündigung des Abschiebungstermins wurde gesetzlich untersagt, Abschiebungen zur Nachtzeit sind zur Regel geworden, und auch in Niedersachsen mehren sich inzwischen Fälle einer Abschiebung unter Inkaufnahme von Familientrennungen.


--
Kai Weber
Geschäftsführer Flüchtlingsrat Niedersachsen

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Freitag, 15. Februar 2019
Resettlement als Ausweg aus der libyschen Hölle? Diskussionsveranstaltung am 18. Februar 2019 in Hannover
Presseinformation, 15. Februar 2019

Für Menschen auf der Flucht ist Libyen eines der gefährlichsten Länder der Welt. „In welchem Ausmaß Schutzsuchende in Libyen systematisch Folter, Misshandlung und Versklavung ausgesetzt sind, ist erschütternd“, sagt Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Niedersachsen. In einer gemeinsamen Veranstaltung am 18. Februar 2019 in Hannover beleuchten Flüchtlingsrat Niedersachsen, Seebrücke Hannover und der Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.V. die Situation in dem nordafrikanischen Land und Möglichkeiten der Evakuierung von Schutzsuchenden.

Die Lage in Libyen steht auch in unmittelbarem Zusammenhang mit der umfassenden Abriegelung der Europäischen Union gegenüber Geflüchteten. Diese unterstützt die sogenannte „libysche Küstenwache“. Regelmäßig werden Geflüchtete mit illegalen Pushbacks in die libyschen Folterlager zurückgebracht. Dabei verbietet das Völkerrecht Zurückweisungen in eine Bedrohungssituation.

Nur für einen kleinen Teil der Geflüchteten können Resettlement-Programme ein sicherer Zugang nach Europa sein. Während Resettlement unstrittig ein wichtiges Instrument des Flüchtlingsschutzes darstellt, kritisieren Menschenrechtsorganisationen allerdings die Instrumentalisierung des Konzepts zum Zweck der Migrationskontrolle. Am Beispiel der Aufnahme von knapp 300 Flüchtlingen, die über Libyen und Niger schließlich den Weg nach Deutschland fanden, diskutieren die Veranstalter_innen diesen Zusammenhang.

Diskussionsveranstaltung:

Resettlement zwischen Flüchtlingsschutz und Feigenblatt – das Beispiel der Evakuierung von Flüchtlingen aus Libyen
Mo., 18.02.2019 | 19:30 Uhr
Pavillon Hannover (Lister Meile 4, Hannover)

Es werden sprechen:

Awet Isack Araya und Selemawi Hayelom Measho, zwei eritreische Geflüchtete, die im Rahmen des Resettlementprogramms in Friedland aufgenommen wurden, sprechen über ihre Fluchterfahrungen in Libyen und Niger
Christian Jakob, taz-Journalist und Autor, stellt die von der EU verfolgte Politik der Fluchtverhinderung zur Etablierung einer Migrationskontrolle auf afrikanischem Boden dar.
Thomas Heek, Leiter der Caritasstelle Friedland, kommentiert die von der EU und der Bundesregierung verfolgte Resettlementpolitik

Kontakt:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

Kai Weber, Geschäftsführer, Tel. 0511 84 87 99 72, E-Mail: kw@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org

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Donnerstag, 7. Februar 2019
Nachdenken über Holocaust und ähnliche Filme
Zu Täter- und Opferperspektiven, Ästhetik, Didaktik und Stil sowie der Frage inwieweit der Shoah mit Humor begegnet werden kann wird in diesem wie ich finde hochinteressanten Beitrag so Einiges behandelt:




http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/holocaust-verarbeitung-darf-man-das-das-ist-die-falsche-frage-a-1251000.html

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Staatsrassismus in Neuauflage - Beitrag des Genossen Claudius Voigt
Das Bundesinnenministerium radikalisiert sich unter Seehofer zusehends. Es hat nun einen neuen Referent*innenentwurf vorgelegt, der erneut drakonische Verschärfungen im Aufenthaltsrecht vorsieht. Der HeimatHorst und seine Untergebenen haben dafür (leider nur semantisch!) von Kabinettskollegin Franziska Giffey gelernt und sich für ihre Bösartigkeiten diesmal einen griffigen Namen überlegt (angelehnt an „Gute-Kita-Gesetz“ und „Starke-Familien-Gesetz“): das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, im Volltext: „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“.

Zentrale Punkte sind unter anderem



· die Ausweitung der Abschiebungshaft,

· Verschärfungen bei Einreisesperren und Ausweisungen,

· (mal wieder!) die Einführung einer Duldung light (so genannte „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht“). Hiermit sollen die schon jetzt existierenden Fantasiepapiere einiger Ausländerbehörden eine rechtliche Grundlage bekommen und die Betroffenen noch umfassender entrechtet werden. So sollen Menschen aus als „sicher“ erklärten Herkunftsstaaten kategorisch keine Duldung, sondern nur noch die neue Bescheinigung erhalten, auch wenn bei ihnen eine Abschiebung gar nicht möglich sein sollte. Auch andere Personen sollen selbst dann keine Duldung mehr erhalten, wenn bei ihnen – auch – nicht selbst zu vertretende Abschiebungshindernisse vorliegen.

· neue Arbeitsverbote (z. B. bei Verletzung der Passbeschaffungspflicht oder für Menschen aus als „sicher“ erklärten Herkunftsstaaten, deren Asylantrag abgelehnt oder zurückgenommen wurde oder die es wagten, keinen Asylantrag zu stellen), verbunden mit sonstigen Bildungsverboten (hier werden sogar Teile des aus dem selben Haus stammenden und mit der SPD abgestimmten Regierungsentwurfs zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung von Dezember 2018 wieder ausgehebelt).

· nochmalige Verschärfungen bei der Geltendmachung von Abschiebungshindernissen wegen Krankheit,

· erhöhte Anforderungen an die Passbeschaffungspflicht,

· Verschärfungen bei Wohnsitzauflagen, Residenzpflicht und Meldeauflagen.



Das Bundesheimatministerium zieht mit einigen seiner Vorschläge ganz alte Hüte hervor, die vor wenigen Jahren von der SPD noch vehement abgelehnt worden sind (z. B. die neue Duldung light). Zu hoffen ist, dass die Genoss*innen sich nun nicht von einem derart radikalisierten und frei drehenden Innenminister auf der Nase herumtanzen lassen.



Zweck aller Maßnahmen ist die umfassende Entrechtung ganzer Bevölkerungsgruppen und die technische und ausländerrechtliche Optimierung von Säuberungsaktionen in Form von effizient zu organisierenden Deportationen. Gesellschaftliche Teilhabe und das Schaffen von Bleibeperspektiven sollen für die Überflüssigen und Unerwünschten mit nahezu allen Mitteln verhindert werden. Das Bundesheimatministerium hat sich dem Ziel verschrieben, unter allen Umständen zu verhindern, dass Deutschland zur Heimat für nicht gewünschte Bevölkerungsgruppen wird. Um es einigermaßen polemisch zu formulieren: Ein nationalistisches und in Teilen völkisches Verständnis von „Heimat“ hält – ausländerrechtlich operationalisiert und bürokratisch verbrämt – zunehmend in der seehoferschen Regierungspraxis Einzug.

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Montag, 4. Februar 2019
Menschlichkeit statt Abschottung – 24-Stunden Mahnwache in der Marktkirche Hannover
Zeit: Mittwoch, 6. Februar 2019, 13 Uhr bis Donnerstag, 7. Februar 2019, 13 Uhr
Ort: Marktkirche Hannover (Hanns-Lilje-Platz 2, 30159 Hannover)
Aktuelle Infos bei Facebook und auf der Seite des Flüchtlingsrats Niedersachsen.

Noch immer ist das Mittelmeer die tödlichste Fluchtroute der Welt. Immer wieder zeigt sich das Unvermögen der Europäischen Union, ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden:

Am 19. Januar 2019 hat die Sea-Watch 3 47 Menschen aus Seenot gerettet. Fast zwei Wochen verweigerten europäische Regierungen dem Schiff einen sicheren Hafen. Erst am 30. Januar wurde die Aufnahme der Geretteten vereinbart.
Allein am 18./19. Januar 2019 sind im Mittelmeer zwei Boote mit Menschen auf der Flucht untergegangen. Mindestens 170 Menschen sind ertrunken. Sind Anfang 2019 sind 207 Menschen bei der Flucht über das Mittelmeer gestorben, im Jahr 2018 waren es 2.275 Menschen.
Ein weiteres Boot mit etwa 100 Menschen war am 20. Januar in akuter Seenot. Die Schutzsuchenden wurden nach Libyen zurückgebracht. Ein solcher Pushback von Menschen auf der Flucht ist nach See- und Völkerrecht illegal. In den grausamen libyschen Lagern sind die Menschen nun wieder tagtäglich Folter, Mord, Versklavung und Ausbeutung ausgesetzt.

Vor diesem Hintergrund fordern wir:

die Schaffung sicherer Fluchtwege und die Gewährleistung einer menschenwürdigen Aufnahme von Menschen auf der Flucht
die Anerkennung und Unterstützung der Arbeit zivilen Seenotrettung auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen
eine Gesellschaft, die nicht auf Abschottung und Abschiebung setzt, sondern sich der Menschenwürde, Solidarität und Bewegungsfreiheit verpflichtet.
die Stadt Hannover muss Sicherer Hafen werden und Seenotrettung sowie die Aufnahme Geretteter aktiv unterstützen!

Die 24stündige Mahnwache in der Marktkirche Hannover beginnt am Mittwoch, 6. Februar 2019, um 13 Uhr und endet am Donnerstag, 7. Februar 2019, 13 Uhr.

Zum Programm der Mahnwache gehören das Gestalten von Soli-Postkarten für die Seenotretter*innen und weitere Mitmachaktionen, Vorträge über die Seenotrettung, der Film IUVENTA und musikalische Beiträge. Um 18 Uhr werden Kerzen für Menschen entzündet, die in diesem Jahr bei der Flucht über das Mittelmeer ertrunken sind.

Kommt alle in die Marktkirche um mit uns ein Zeichen gegen die europäische Abschottungspolitik zu setzen! Solidarisiert euch mit Menschen auf der Flucht!

An der 24-Stunden-Mahnwache beteiligen sich unter anderem die Seebrücke Hannover, die Ev.-luth. Marktkirche Hannover, der Flüchtlingsrat Niedersachsen, der Afrikanische Dachverband Nord, das ev. Flüchtlingsnetzwerk Hannover, der Ka-Punkt, der Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte Hannover und die Initiative für internationalen Kulturaustausch Hannover.

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100 Jahre Abschiebehaft - Kampagne startet ins Aktionsjahr 2019
Seit 100 Jahren werden Menschen inhaftiert, nur um sie abzuschieben. Um auf das Unrecht der Abschiebehaft aufmerksam zu machen, haben Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen die Kampagne „100 Jahre Abschiebehaft“ ins Leben gerufen, die mit bundesweiten Aktionen und Veranstaltungen über die Missstände aufklärt und die Abschaffung der Abschiebehaft fordert – denn: Haft ist die größte Einschränkung der individuellen Freiheit.

Schwerpunkte der Kampagne bilden das Wochenende vom 10. bis 12. Mai 2019, an dem insbesondere vor jedem deutschen Abschiebegefängnis Aktionen durchgeführt werden sollen, sowie eine Großdemonstration in Büren und Paderborn am 31.8.2019.

Zur Bündelung der Aktivitäten und des Protests steht eine Internetseite zur Verfügung, auf der Informationen, Ideen, Angebote und Materialien zur Verfügung stehen: www.100-Jahre-Abschiebehaft.de

Aktuell erleben Abschiebehaftgefängnisse eine Renaissance. Alle Bundesländer, bis auf Thüringen, haben sie massiv ausgebaut oder planen es zumindest. Allein in Bayern soll eine Haftanstalt mit über 200 Plätzen errichtet werden. Sowohl die Bundesregierung als auch die Europäische Union wollen weitere Haftgründe schaffen. So sollen Geflüchtete künftig bereits in Abschiebungshaft genommen werden, weil sie mittellos sind oder nicht über Ausweispapiere verfügen.

Frank Gockel, Pressesprecher der Kampagne, zeigt sich hierüber entsetzt: „Durch massenhafte Inhaftierungen zum Zwecke der Abschiebung werden Geflüchtete gewissermaßen dafür bestraft, Asyl beantragt zu haben“, was „einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Aushöhlung des Flüchtlingsrechts darstellt“, ergänzt Muzaffer Öztürkyilmaz vom Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

Abschiebehaft wurde 1919 in der Weimarer Republik eingeführt, um die massenhafte Internierung und Abschiebung von Menschen, die verächtlich als „Ostjuden“ bezeichnet wurden, zu realisieren. Im Nationalsozialismus wurden die Gesetze zur Abschiebungshaft nochmals verschärft und anschließend unverändert in die Ausländerrechtsordnung der BRD übernommen. Seitdem wurden die „Ausländergesetze“ zwar mehrfach geändert – an der Abschiebehaft jedoch wurde stets kompromisslos festgehalten.

Für Rückfragen: Presse@100-Jahre-Abschiebehaft.de
Frank Gockel, Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V., 0171 / 47 59 24 0 oder 0700 / 22 99 77 11
Muzaffer Öztürkyilmaz, Flüchtlingsrat Niedersachsen, 0511 / 98 24 60 38

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Freitag, 1. Februar 2019
Schluss mit der Abschiebehaft!
Bis zu 18 Monate unschuldig im Gefängnis, nur um abgeschoben zu werden.
Abschiebehaft in Deutschland hat eine lange und unmenschliche Tradition.
2019 werden es 100 Jahre.


Anstatt sich von dieser menschenverachtenden Praxis zu verabschieden,
soll diese massiv ausgebaut werden:
Pläne des Bundesinnenministeriums sehen vor, Abschiebehaft in Strafhaft
zu vollziehen.
Rechtswidrig, da EUGH dem klar eine Abfuhr erteilt hat.
Seehofer bekundet, den Richtervorbehalt bei Ausreisegewahrsam abschaffen
zu wollen.

Auf europäischer Ebene soll die EU-Rückführungsrichtlinie verschärft
werden. Über Ausweitung insbesondere von Fluchtgefahr, worunter
Mittellosigkeit, beliebige Vorstrafen, fehlende Ausweispapiere oder
fehlende Kooperation mit Behörden gehören, sollen Abschiebehaftgründe
massiv ausgeweitet werden.

http://www.taz.de/!5566552/

http://www.ipex.eu/IPEXL-WEB/dossier/files/download/082dbcc565f937360165f96069b70038.do


*Es ist Zeit, dieses System endlich zu beenden! *

Werdet aktiv! Stellt euch dem Unrecht und der Ungerechtigkeit entgegen!

Organisiert Vorträge, Filmvorführungen und Gedenkgottesdienste,
Kundgebungen und Demos.
Wir stehen gerne mit Material und Referent*innen zur für Vorträge und
Workshops zur Verfügung!

Gerne konzipieren wir die Veranstaltungen dabei nach euren individuellen
Wünschen.

Unsere Referent*nnen bieten aktuell folgende Veranstaltungen an:
1. Einführungs – und Aufklärungsworkshop zum Thema Abschiebehaft,
2. Vortrag zur Geschichte der Abschiebehaft,
3. Workshop zur Beratung in Abschiebehaft (ein oder mehrtägig) und / oder
4. unseren Vortrag zur Prävention von Abschiebehaft


*Termine: *
# Vom 10.-12.5. sind bundesweite dezentrale Aktionstage geplant. Vor jedem
Abschiebegefängnis in Deutschland rufen wir zu Protesten und Solidarität
auf!

# Am 31.08.2018 findet eine Großdemo in Büren und Paderborn vor dem größten
Abschiebegefängnis Deutschlands statt.

# Bundesweite Vortragstour "100 Jahre Abschiebehaft"

Interesse an einem Vortrag? Meldet euch gerne:
kontakt@100-jahre-abschiebehaft.de

*100 Jahre sind mehr als genug! **Abschiebehaft abschaffen!*



www.100-jahre-abschiebehaft.de
<https://twitter.com/100JahreAHaft>Kontakt:
kontakt@100-jahre-abschiebehaft.de
<mailto:kontakt@100-jahre-abschiebehaft.de>

Facebook: https://www.facebook.com/100JahreAbschiebehaft/
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Twitter: https://twitter.com/100JahreAHaft

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Montag, 28. Januar 2019
Abschiebungen in Niedersachsen: Festnahmen ohne richterlichen Beschluss?
In Niedersachsen finden 69,5 % aller Rückführungsmaßnahmen zur Nachtzeit statt. Um dies zu ändern, „unterstützt die Landesregierung Bestrebungen, die auf eine Verhinderung bzw. eine Reduzierung von Nachtabschiebungen abzielen“ - und „begrüßt“ zu diesem Zweck, verfassungswidrige Regelungen, „die es […] ermöglichen würden“, Personen „im Rahmen eines sogenannten Festhalterechts zur Tageszeit abzuholen und zentral unterzubringen.“

Derzeit dürfen Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, nur auf Grundlage eines gerichtlichen Beschlusses und nur dann in Abschiebungshaft oder im Ausreisegewahrsam inhaftiert werden, wenn sie ein Verhalten gezeigt haben, dass auf Fluchtgefahr schließen lässt.

Das (geplante) „Festhalten“ von Abzuschiebenden allein auf Grundlage einer Behördenentscheidung und damit ohne gerichtlichen Beschluss ist verfassungswidrig, da sie gegen den Richtervorbehalt aus Art. 104 Abs. 2 S. 1 und 2 GG verstößt. Danach hat "über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung […] nur der Richter zu entscheiden", wobei den Festzunehmenden seitens des Gerichts stets rechtliches Gehör zu gewähren ist (Art. 103 Abs. 1 GG). Sofern die Freiheitsentziehung zunächst durch eine Behörde erfolgt, ist "unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen."

Die Abschaffung des Richtervorbehalts bei der Inhaftierung von Abzuschiebenden würde den (Ausländer)Behörden genau die "Machtvollkommenheit" verleihen, über die sie - infolge der leidvollen Erfahrungen während des Nationalsozialismus - gerade nicht verfügen sollen.

Daher fordert der Flüchtlingsrat Niedersachsen die Landesregierung auf, den verfassungswidrigen Plänen – vermutlich des Bundesinnenministeriums – entschieden zu widersprechen, anstatt sie wohlwollend zu „begrüßen.“

--
Muzaffer Öztürkyilmaz

Flüchtlingsrat Niedersachsen

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Freitag, 25. Januar 2019
Abschiebungshaft in Niedersachsen: Landesregierung missachtet eigene Vorgaben
Der sog. Rückführungserlass der Landesregierung verfolgt das Ziel, Abschiebungen „so zu organisieren“, dass die damit „verbundenen Belastungen“ für die Betroffenen „so gering wie möglich gehalten werden.“ Ob die rot-schwarze Koalition es hiermit ernst meint, ist zweifelhaft, wie ihre Antworten auf die kleine Anfrage der Grünen zur „Praxis der Abschiebungshaft in Niedersachsen seit 2015“ zeigen.

Obwohl sich die Landesregierung im Rückführungserlass verpflichtet, Schwangere nicht in Abschiebungshaft zu nehmen, wurde im Jahr 2018 eine Asylsuchende, die ein Kind erwartete, für ein anderes Bundesland im niedersächsischen Abschiebungshaftgefängnis Langenhagen inhaftiert (Frage 2). Die Landesregierung äußert zwar kein Bedauern, teilt jedoch mit, dass sie diesen Fall zum Anlass genommen habe, „die Aufnahmebedingungen in Langenhagen für die anderen Bundesländer um den Zusatz zu erweitern, dass unbegleitete Minderjährige, Schwangere, Familien oder alleinerziehende Elternteile mit schulpflichtigen und minderjährigen Kindern in der Abteilung Langenhagen nicht angenommen werden“ - und sorgt so erst verspätet dafür, dass die nach Erlasslage ohnehin nicht zulässige Inhaftierung Schwangerer (siehe Punkt 7.6) jedenfalls zukünftig unterbleibt.

Auch in anderer Hinsicht erscheint die Einhaltung des Rückführungserlasses fragwürdig: Dem Flüchtlingsrat Niedersachsen sind mehrere Fälle bekannt, bei denen Familien zwar nicht inhaftiert, jedoch auseinandergerissen wurden, obgleich die Wahrung der Familieneinheit laut Rückführungserlass eine „hohe Bedeutung“ für die Landesregierung einnehme (siehe Punkt 5.4).

Die Landesregierung gibt ferner an, dass sich im Jahr 2017 zwei Personen über sechs Monate in Abschiebungshaft befanden. Zu den (Hinter)Gründen lägen ihr allerdings „keine näheren Erkenntnisse“ vor (Fragen 9 bis 11). Ebenfalls unbeantwortet bleibt daher, welche Maßnahmen (in diesen beiden Fällen) als mildere Mittel ergriffen wurden, um die Anordnung der Abschiebungshaft möglichst zu vermeiden (Frage 12). Dabei müsste die Landesregierung diese Fragen durchaus beantworten können, denn die Ausländerbehörden sollen gemäß Rückführungserlass alle Fälle, „in denen von ihnen Haftanträge gestellt bzw. in denen Haftbeschlüsse erlassen wurden“ erfassen und „den Ausgang des Abschiebungshaftverfahren[s] einschließlich der im Verfahren ergangenen richterlichen Beschlüsse in möglichen Beschwerdeverfahren“ dokumentieren (Punkt 9).

Die unterlassene Dokumentation erklärt, weshalb die Landesregierung im Bereich der Abschiebungshaft weder „strukturelle Mängel“ noch einen Bedarf an einer staatlich finanzierten Gefangenenberatung zu erkennen vermag, auch wenn sich ca. 50 % aller Haftanordnungen weiterhin als rechtswidrig erweisen. Da Abschiebungshaft keine Bestrafung für eine unterlassene Ausreise ist, sondern als „Ultima Ratio“ nur dazu dient, die Abschiebung der Gefangenen zu sichern und deshalb stets auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, ist die Erhebung valider Daten unverzichtbar, um fehlerhafte und falsche Inhaftierungen bestmöglich zu vermeiden bzw. die Inhaftierungsdauer auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren.

Auch an anderer Stelle zeigt sich, dass die Landesregierung den festgestellten Rechtsbrüchen im Bereich der Abschiebungshaft und den davon betroffenen Menschen weitgehend gleichgültig gegenübersteht. So sieht die Landesregierung spätestens seit Mai 2018 einen Bedarf für ein Abschiebungshaftvollzugsgesetz, das die Rechte und Pflichten der Gefangenen in der Haftanstalt – endlich - verbindlich regelt. Allein: Unternommen hat sie bislang nichts. Die Untätigkeit der Landesregierung hat zur Folge, dass Abschiebungshaft in Niedersachsen immer noch in einem rechtlichen Graubereich vollzogen wird, der sich fernab von rechtsstaatlichen Prinzipien bewegt.

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Donnerstag, 24. Januar 2019
Die "Erfolge" der Bundesregierung - Zynismus pur
Heute verkündete Bundesinnenminister Horst Seehofer zusammen mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Hans-Eckhard Sommer die Zahl der in 2018 nach Deutschland gekommenen Schutzsuchenden. „185.853 Asylanträge im Jahr 2018 - 16 Prozent weniger als im Vorjahr“ jubelt dazu die Überschrift der von der Pressestelle des BMI herausgegebenen Mitteilung. Die Tatsache, dass mit 185.853 förmlichen Asylanträgen (davon 161.931 Erst- und 23.922 Folgeanträge) im vergangenen Jahr 16,5% weniger Menschen in Deutschland Schutz gesucht haben als noch in 2016 macht der Bundesinnenminister zu einer Erfolgsmeldung. „Insbesondere liegt die Nettozuwanderung - d.h. unter Abzug der Rückführungen und freiwilligen Rückkehr - im Jahr 2018 deutlich unter dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Korridor für die Zuwanderung von 180.000 bis 220.000 Personen jährlich“, freut sich Seehofer und sieht die sinkenden Zahlen als Beleg dafür, dass „die vielen Maßnahmen, die wir eingeleitet haben, zunehmend und nachhaltig greifen“. Auch das BAMF würde besser arbeiten. Zugleich droht Seehofer mit weiteren Anstrengungen „beispielsweise auf den Gebieten der Schaffung eines Gemeinsames Europäisches Asylsystems oder einer effektiveren Rückführung“, die zur „Verstetigung dieser Erfolge“ unerlässlich seien.

Möglicherweise ist Horst Seehofer sein eigener Zynismus nicht bewusst. Aber wenn man genauer hinter diese „Erfolgszahlen“ guckt, entdeckt man Tod und Elend. Es gibt mittlerweile ein sehr abgestuftes, vielschichtiges System, um (Flucht-)Migration zu verhindern oder zumindest zu vermindern. Es besteht aus Push-Back-Aktionen, verelenden und sterben lassen.

Auch wenn Bundesregierung und EU absolute Migrationskontrolle zum Ziel haben, wird das selbstverständlich nie gelingen. Was aber faktisch gelingt, ist das Risiko und damit die Zahl der Opfer dieser zynischen Politik in die Höhe zu treiben. Das Risiko bei der Überfahrt von Libyen nach Europa ums Leben zu kommen steigt beständig, seit die EU libysche Mafia-Organisationen zur Küstenwache geadelt hat und diesen nicht nur Ausrüstung und Geld zukommen lässt, sondern ihnen mehr und mehr Seegebiete überlässt, in denen sie ungehindert agieren können. Die EU hilft sogar dabei, ihre rechtswidrigen Praktiken zu decken und sogar die Rettung von über das Meer fliehenden Menschen zu verhindern, wie z.B. jüngst die Forschungsgesellschaft Flucht & Migration (siehehier und hier) unter Bezugnahme auf italienische Medien berichtete. Dass Italien bei der Kriminalisierung von Seenotretter_innen und Flüchtlingen ganz vorne voran geht, ist hinlänglich bekannt. Aber unvergessen auch die verbalen Angriffe gegen zivile Seenotrettungsorganisationen von Bundesinnenminister Seehofer.

Das Resultat all der Maßnahmen zur Bekämpfung der Rettung von Menschenleben lässt sich an den Toten ablesen. Allein in diesem Jahr sind schon 185 Menschen als tot oder vermisst zu beklagen. Für 2018 hat das UNHCR 2.275 Tote geschätzt.
Wer von den Menschen, die den „KZ-ähnlichen Lagern“ (Auswärtiges Amt), Folter und Menschenhandel in Libyen entkommen wollen, nicht ertrinkt, läuft Gefahr von den EU-finanzierten als "Küstenwachen" bezeichneten libyschen Verbrecherbanden abgefangen und wieder seinen Peinigern zugeführt zu werden.

Wer es trotz EU-Türkei-Deal , verhinderter Seenotrettung und verschlossener Häfen bis nach Europa schafft, wird sich dort in Lagern wiederfinden – i.d.R. in den sog. Hotspots -, in denen unmenschliche Zustände herrschen und die dreifach überbelegt sind. Dort müssen die meisten von ihnen über etliche Monate in Ungewissheit ausharren, und sind einem rechtsstaatliche oftmals höchst zweifelhaftem Verfahren ausgeliefert. Anderen gelingt es, über die sog. Balkanroute weiter Richtung Mittel- und Nordeuropa zu kommen. Auf ihrem Weg sind sie dann wieder illegalen Push-Backs z.B. an den EU-Grenzen auf dem Balkan ausgeliefert. Welche Gewalt sie dort erfahren und wie elend die Bedingung für die Schutzsuchenden dort sind, berichten z.B. drei niedersächsische Aktivist_innen von der ungarisch-serbischen Grenze. Sollte es trotzdem jemanden schaffen, in die EU zu kommen, überbieten sich einige Mitgliedsstaaten darin, für die Asylsuchenden möglichst unmenschliche Zustände bereit zu halten und sie in ein System von Lagern zu sperren. Das Lagersystem möchte in Deutschland v.a. wiederum der Bundesinnenminister weiter ausbauen, um den Zugriff auf Menschen, die (noch) keinen Schutz erhalten, sicher zu stellen, um sie zügig abschieben zu können, auf dass die oben zitierte „Verstetigung dieser Erfolge“ tatsächlich stattfinde.

Während also einerseits vor der Festung Europa die Politik der Kriminalisierung Schutz suchender Menschen vorangetrieben und das System der Kontrolle und Überwachung ausgebaut wird, findet es seine Entsprechung auch innerhalb der EU. Gleichzeitig wird die Kontrolle und Abwehr migrierender oder fliehender Menschen immer tiefer auf den afrikanischen Kontinent verlegt. Bekanntlich schreckt die EU dabei auch nicht vor der Zusammenarbeit mit diktatorischen Regimen zurück, die mit Geld und Technik ausgestattet werden (als ein Beispiel wäre da Sudan zu nennen, von wo nicht wenige Geflüchtete in Niedersachsen kommen und wo derzeit das Regime von Omar al-Bashir brutal gegen friedlich protestierende Menschen vorgeht). Menschen, die durch die Sahara Richtung Mittelmeer wollen, müssen deshalb mittlerweile weite, deutlich gefährlichere Wege nehmen, um die Kontrollen zu umgehen. IOM schätzt, dass daher inzwischen in der Sahara drei Mal so viele Menschen sterben wie im Mittelmeer.

Das Fazit zu den vom BMI vorgestellten „Erfolgszahlen“: Menschen müssen sich auch weiterhin – und absehbar leider auch zunehmend - auf die Flucht begeben, um Kriegen, Verfolgung, Verelendung oder Umweltzerstörung zu entkommen. Sie werden aber einen immer höheren Preis dafür bezahlen. Und das ist kein Grund für Jubelmeldungen

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